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Gerätekonditionen oder Geräteverträge legen für eine Kostenstelle insbesondere die Prozentsätze fest, die auf die Gerätepreise angewandt werden sollen. Eine Definition kann für eine oder für mehrere Kostenstellen gelten. Im innerbetrieblichen Bereich könnten zwei Definitionen ausreichend sein, eine für Baustellen und eine für Kostenstellen. Im ARGE-Bereich ist es wahrscheinlich, dass für jede ARGE-Kostenstelle eine Gerätekondition angelegt werden muss. Im Kapitel Vorgehensweise Stammdaten sind weitere Erläuterungen zur Anlage von Gerätekonditionen. 

Bei der Kostenstelle kann unterschieden werden nach Gerätekondition intern und extern wie besonderen Gerätekonditionen intern/extern für Leistungsbuchungen und Gerätegruppenkonditionen. Hier können diese Festlegungen noch einmal pro Kostenstelle und Gerätegruppe getroffen werden können. Werden keine detaillierten Definitionen getroffen, gelten die beiden Eintragungen Gerätekondition intern und extern bei der Kostenstelle. Siehe auch Kostenstellen Karte, Gerät.

Gerätekonditionen Karte

Über die Gerätekonditionen Übersicht kann die Karte aufgerufen werden. Wesentlich ist hier die Festlegung der Kostenstellenprozentsätze für Abschreibung und Verzinsung, für Reparatur und für Ladekosten.

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