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Info
Die KU1 und KU2 werden von den Finanzämtern eingehoben und an die Wirtschaftskammerorganisation (WKO) überwiesen. Die Grundumlagen werden von den Landeskammern vorgeschrieben und eingehoben.

Einrichtung

Unter FinanzbuchhaltungBuchhalter/Einrichtung/Einrichtung Berichte/Kammerumlage sind in, Stammdaten, Einrichtung, Zur Ust  sind für die Berechnung der Kammerumlage 1 die Bemessungsgrundlagen und der Hebesatz zu hinterlegen. Hinweis:

Mit der Funktion 'Standard erstellen' können Standard-Reportzeilen erstellt werden, die dann um einen Sachkontofilter zu ergänzen sind.Abb. 1: Finanzbuchhaltung, Einrichtung Berichte, Kammerumlage

Reportzeile

Für die Ermittlung der Berichtszeilen sind die Vorsteuerkonten, Einfuhrumsatzsteuerkonten, Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb, Vorsteuern gem. § 19 (Bauleistungen, Reverse Charge) etc. maßgebend.
Eingabe/Anzeige der Report- bzw. Berichtszeile.

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Das Finanzamt und die Steuernummer, die auf dem Report 'Kammerumlage' gedruckt werden sollen, sind in den Firmendaten, Felder 'Finanzamt (MWSt) und 'Steuernummer' zu hinterlegen.
Abb. 2: Firmendaten

Auswertung

Unter Finanzbuchhaltung/ Weiteres/ Buchhalter/in, Berichte, Berichte drucken, Kammerumlage erfolgt die Berechnung und Auswertung der Kammerumlage (KU 1).

Info
Die Berechnung erfolgt ausschließlich für bereits angemeldete Sachposten.

Abb. 3: Kammerumlage

Meldezeitraum

Auswahl des Monats bzw. des Quartals für das eine Kammerumlage berechnet werden soll.

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Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt ein Wiederholungsdruck.Musterauswertung
Abb. 4: Report Kammerumlage