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Anhand dieser Einrichtung kann der jeweilige Zahlungsverkehr des betreffenden Landes, des Zahlungsanweisenden/Mandanten, flexibler gestaltet werden. In der Tabelle können Festlegungen getroffen werden, unter welchen Bedingungen , welche Zahlungsform ausgeführt werden soll.

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Hat  ein Kreditor zwei unterschiedliche Bankkonten, für die unterschiedliche Zahlungsformen gelten sollen, dann muss die Bank, auf die zu zahlen ist, mit der Rechnung gebucht werden. Die Prüfung für die zu ermittelnde Zahlungsform hängt am Kreditorenposten, nur wenn dort „blank“ ist, dann gilt die Einrichtung des Kreditoren. Wurde keine Bank mitgebucht, obwohl der Kreditor zwei Bankkonten hat, gilt die erste Bank.

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Hier wird definiert, in welchem Staat sich das Bankkonto befindet. Es ist unerheblich, in welchem Staat der Auftraggeber selbst beheimatet ist, ausschlaggebend ist, in welchem Staat das Konto ist, von dem bezahlt wird. In das betreffende Bankkonto des Auftraggebers/Mandanten muss nur dann ein Ländercode eingetragen werden, wenn es sich um ein Konto handelt, das abweichend vom Mandanten-Ländercode ist.

Beispiel

  • Mandant Ländercode: D/Deutschland
  • Bankkonto in der Schweiz, dann Ländercode Bankkonto CH.

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Ab Zahlbetrag

Eintrag des Betrages, ab wann welchem diese Zahlungsform gültig ist.

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