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Fälligkeit von Gutschriften

In der Zahlungsbedingung kann gekennzeichnet werden, ob Skonto auf Gutschriften errechnet werden soll. Wenn das Kennzeichen gesetzt ist, kann über diese Option bestimmt werden, ob auch im REBU eine Skontoermittlung bei Gutschriften erfolgen soll. 

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Die Skontodaten werden auf Basis der Zahlungsbedingung ermittelt.

Belegdatum

Es werden keine Skontodaten ermittelt, das Fälligkeitsdatum entspricht dem Belegdatum.

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Auswahl, wie die Fälligkeit ermittelt werden soll, wenn eine Rechnung ohne Zahlungsbedingung erfasst/gebucht wird.

Belegdatum

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Ist das Kennzeichen gesetzt wird im REBU, Register 'Verteilung' das Kennzeichen 'Steuer verteilen' als Vorschlagswert gesetzt.

Einbehalt

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skontierfähig 

Ist das Kennzeichen gesetzt, wird der skontierfähige Betrag, wenn eine Schlussrechnung oder Rechnung ohne Bezug zu Nachunternehmern mit Einbehalt und Skontobedingung im Rechnungseingangsbuch gebucht wird, der skontierfähige Betrag vollständig auf den Haupt-OP geschrieben.

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