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Allgemein
Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und/oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausführen, haben eine Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (Deutschland) bzw. an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt einzureichen.
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- Blank / IG Lieferung: Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Details dazu siehe Bereich Auswertung, Feld Nur Matrizen mit ZM Zuordnung)
- Sonstige Leistungen: Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen
- Dreiecksgeschäfte: Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
- Reverse Charge: Innergemeinschaftliche Reverse-Charge-Dienstleistungen
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Skonto berichtigen
Das Kennzeichen ist zu setzen.
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