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Aus RN: Um auch die Abfrage der Freistellungsbescheinigung von ausländischen Kreditoren zu ermöglichen, wurde die Prüfung für die Formatvorgabe der Steuernummer vom zugeordneten Bundesland der Postleitzahl der Adresse des Kreditors zu der vom zugeordneten Bundesland der Postleitzahl der Adresse des in der Bauabzugssteuer Karte zugeordneten Finanzamts geändert.

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