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Einleitung

Gerätekonditionen oder Geräteverträge legen für eine Kostenstelle insbesondere die Prozentsätze fest, die auf die Gerätepreise angewandt werden sollen. Eine Definition kann für eine oder für mehrere Kostenstellen gelten. Im innerbetrieblichen Bereich könnten zwei Definitionen ausreichend sein, eine für Baustellen und eine für Kostenstellen. Im ARGE-Bereich ist es wahrscheinlich, dass für jede ARGE-Kostenstelle eine Gerätekondition angelegt werden muss. 

Bei der Kostenstelle kann unterschieden werden nach Gerätekondition intern und extern wie besonderen Gerätekonditionen intern/extern für Leistungsbuchungen und Gerätegruppenkonditionen. Hier können diese Festlegungen noch einmal pro Kostenstelle und Gerätegruppe getroffen werden können. Werden keine detaillierten Definitionen getroffen, gelten die beiden Eintragungen Gerätekondition intern und extern bei der Kostenstelle. Siehe auch BBA Kostenstellen, Register Gerät. 

Gerätekonditionen Karte

Über die Gerätekonditionen Übersicht kann die Karte aufgerufen werden. Wesentlich ist hier die Festlegung der Kostenstellenprozentsätze für Abschreibung und Verzinsung (AuV), für Reparatur und für Ladekosten.

Die Kostenstelle-Prozente sind je nach Einsatzart (siehe GER Einsatzarten) unterschiedlich, z.B. anders für Geräte im Einsatz und im Stillstand. Es ist auch möglich, Prozente für alle Einsatzarten ohne eigenen Eintrag zu definieren, indem die Einsatzart leergelassen wird. Wenn gar nicht mit Einsatzarten gebucht wird, dann sollte ein Standard-Eintrag angelegt werden. Die Einträge können mit einem Ab-Monat versehen werden.

Die Prozentsätze für AuV und für Reparatur werden für  Monatsberechnung von Vorhaltebuchungen und für die Tage- und  Stunden- und Fahrzeugberechnung hinterlegt. "AuV pro Tag" ist für Leistungsbuchungen, die pro Tag berichtet werden, AuV pro Stunde entsprechend. 

Vorbereiten

Über das Untermenü 'Vorbereiten' können spezielle Konditionen verwaltet werden.

Konditionen Ladekosten

Wenn Ladekosten berechnet werden sollen, so muss auch für Ladekosten einen Prozentsatz eingetragen werden. Zu beachten ist, dass bei den besonderen Konditionen pro Ladeart ebenfalls ein Prozentsatz eingetragen werden kann. Dann gilt die Festlegung pro Ladeart. Wenn, wie in der Vorgehensweise zu Stammdaten beschrieben, bei den Geräten Ladearten vermerkt wurden, dann so vorgehen:

  • Bei der Gerätekondition über das Untermenü 'Vorbereiten' Konditionen Ladekosten ausführen. Pro Ladeart einen Betrag und einen Prozentsatz, das ist der Kostenstelle-Prozentsatz, eintragen. Dann gelten diese Ladekosten.
  • Wenn Geräte-Versicherung bei Vorhaltungen anteilig in Rechnung gestellt werden soll, dann einen Prozentsatz eintragen. 
  • Bei der Gerätekondition pro Einsatzart kann entschieden werden, wie der Tag, an dem ein Vorhaltegeräte die Kostenstelle verlässt, gerechnet werden soll. Dies ist insbesondere für ARGE-Abrechnungen von Bedeutung. Mit diesen Definitionen können Verschiebetage bei den Kostenstellen belastet werden. 
  • Bei der Gerätekondition wird bestimmt, ob Zusatzausrüstungen automatisch mit dem Grundgerät gerechnet werden sollen. 

Wenn die Konditionen pro Einsatzart und pro Ladeart angelegt sind, ist die Definition der Gerätekondition zunächst abgeschlossen. Alle weiteren hier möglichen Festlegungen sind nur erforderlich, wenn ganz spezielle Kombinationen vorliegen. Die sind z.B. besondere ARGE-Prozentsätze oder -Preise pro BGL-Hauptgruppe oder besondere Preise für bestimmte Geräte.

Konditionen spezielles Gerät 

Insbesondere bei ARGE-Abrechnungen kann es vorgegeben sein, dass für bestimmte Geräte spezielle Preise gelten, hierzu in der Karte der Gerätekondition über Vorbereiten die "Konditionen spezielles Gerät" ausführen. Für das gewählte Gerät wird ein Satz angelegt. Wenn möglich sollten die Sätze pro Einsatzart angelegt werden. Wenn die Einsatzart leer gelassen wird, dann gilt die Kondition für alle Einsatzarten.

Es können spezielle Preise, Kostenstellen-Prozentsätze und alle anderen Angaben einschl. eines abweichenden Ladegewichts eingetragen werden.

Wenn laut ARGE-Vertrag bestimmte Gerätezusätze für die Kostenstelle nicht gerechnet werden sollen, dann ist für diesen Zusatz ein Satz bei den Konditionen spezielles Gerät anzulegen und die Prozentsätze auf 0 zusetzen.

Konditionen BGL-Hauptgruppe, Konditionen BGL-Untergruppen

Wenn nicht für bestimmte Geräte, sondern für bestimmte BGL-Gruppen besondere Preise gelten sollen, dann die Untermenü punkte "Konditionen BGL-Hauptgruppe" oder "Konditionen BGL-Untergruppe" ausführen. Dort können zunächst die Kostenstellen-Prozentsätze geändert werden. Durch die Angabe einer besonderen Gerätepreisgruppe können aber auch besondere Preise gerechnet werden.

In diesem Fall wird eine Gerätepreisgruppe nur für diesen Zweck angelegt. Bei allen betroffenen Geräten dann für diese Preisgruppe im Gerätestamm besondere Preise anlegen.


Die Kostenstellen-Prozentsätze, die bei der Geräteabrechnung auf die Gerätepreise angewandt werden, können nicht nur pro Einsatzart unterschiedlich sein. Sie können auch abhängig vom Gerät variieren.

Prozentsätze können pro BGL-Hauptgruppe, das ist die erste Stelle der BGL-Art, oder pro BGL-Untergruppe, das sind die ersten beiden Stellen der BGL-Art, definiert werden. Hier werden Sätze für die jeweilige Gruppe angelegt. Wenn möglich sollten die Sätze pro Einsatzart angelegt, oder die Einsatzart leer gelassen werden. Preise und Kostenstellen-Prozentsätze und die Steuerungen zum Verschiebetag wird eintragen.

Sobald ein Satz für besondere Preise/besondere Prozente erfasst wurde, gelten alle Festlegungen dieses Satzes. Alle möglichen Steuerungen müssen also hier getroffen werden. Andere Steuerungen, etwa bei der Gerätekondition für Einsatzarten oder beim Gerätepreis, gelten nicht mehr, sofern sie hier an dieser Stelle getroffen werden können. Daher müssen immer alle Felder eingetragen werden!

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