Mahnungen erstellen

In diesem Prozessschritt werden alle fälligen bzw. überfälligen Rechnungen angezeigt, die noch nicht ausgeglichen sind. Um eine Mahnung oder Zahlungserinnerung zu erstellen, wird über die Fälligkeit im Kopfbereich eingegrenzt. Zusätzlich kann die Eingrenzung durch Eingabe von Karenztagen erweitert werden. Ein Mindestmahnbetrag grenzt ebenfalls ein, um zu verhindern, dass Kleinstbeträge ebenfalls gemahnt werden. Alle Rechnungen, die den Eingrenzungen entsprechen, erhalten ein Mahnkennzeichen und stehen zur Mahnung bereit. Selbstverständlich kann ein Mahnkennzeichen auch manuell hinzugefügt oder entfernt werden.

In der Seitenleiste "Berichte" befindet sich ein Report "Zahlungsvorschlagsliste" in dem alle gewählten Rechnungen aufgeführt sind, sowie ein Dokument "Zahlungserinnerung" und ein Dokument "Mahnung". Die Zahlungserinnerung kommt dann zum Tragen, wenn es für diese Rechnung noch keine Mahnung gegeben hat. Ist dagegen schon eine Mahnung erfolgt, wird auch weiterhin die Mahnung verwendet. Zur Übersicht wird in der Liste das Mahndatum angezeigt.

Rechnungen, die nicht gemahnt werden sollen, können gesperrt werden. Die Sperre gilt bis sie wieder aufgehoben wird.