Schätzung

Die Kostenschätzung ist die zweite Stufe der Kostenermittlung. Die abgebildeten Gliederungsebenen können manuell bearbeitet werden. 

Für diese Kostenermittlung kann im Formular unter Kenndaten | Phase Schätzung eine Quelle für verknüpfte Positionen aus einem vorhandenen Kostenelement hinterlegt werden. In der Berechnung können dann optional auch mit Positionen aus einem Quell-Kostenelement verwendet werden. Sind in ihrem Quell-Kostenelement identische Positionen mit gleichem Gliederungseintrag mehrfach vorhanden, werden diese in der Kostenermittlung zu einer Position mit der addierten Menge zusammengefasst. Werden die Positionen in ihrem Quell-Kostenelement geändert, gelöscht oder neue Positionen mit Gliederungseinträgen definiert, wird dies automatisch in der verknüpften Kostenermittlung in diesem Prozessschritt aktualisiert.

Außer für den Prozessschritt Rahmen werden für die Kostenermittlungen der Prozessschritte Schätzung, Berechnung, Voranschlag, Anschlag, Feststellung, entweder optional oder zwingend Positionen mit deren Informationen und Preise herangezogen. Die Positionen müssen hierfür in der Quelle als Voraussetzung einen Eintrag bei der zugehörigen Spalte für die Gliederung enthalten (z. B. DIN 276:2018-12). Die Quell-Positionen sind in der Kostenermittlung nicht direkt bearbeitbar.

Folgende Funktionen stehen zur Bearbeitung der Kostenermittlung, je nach aktiviertem Prozessschritt zur Verfügung: siehe Funktionen im Prozessschritt Rahmen.