GER Eigentums- und Besitzkostenstellen

Allgemein

Zwischen Eigentums- und Besitz-Kostenstellen zu unterscheiden ist notwendig, wenn Geräte der Unternehmenszentrale an Niederlassungen ausgeliehen werden, dort die innerbetriebliche Mietgutschrift für die Baustellen berechnet und zwischen Niederlassung und Zentrale Miete für das Gerät pauschal verrechnet wird. Wenn dies so ist, können die Besitz-Kostenstellen ausdrücklich erfasst werden. Wenn dies nicht erforderlich ist, müssen für Geräte keine Besitz-Kostenstellen erfasst werden.

Vorgehensweise Besitz-Kostenstelle

Im Gerätestamm wird zunächst die Stammkostenstelle vermerkt. Die Stammkostenstelle ist die Kostenstelle, mit der das Gerät in der Zentrale abgerechnet wird. Die Stammkostenstelle ist im Eigentumsmandanten. Wenn die Zentrale in einem anderen Mandanten geführt wird, dann als Eigentumsmandanten den Mandanten der Zentrale eintragen.

Besitz-Kostenstellen erfassen

Im Geräteabrechnungs-Menü unter dem Menüpunkt "Besitz-Kostenstellen" pro Gerät vermerken, wenn eine Besitz-Kostenstelle geführt wird. Die Besitz-Kostenstelle ist z.B. der Bauhof der Niederlassung. Dieser Eintrag ist datumsabhängig. Es kann also zu einem Datum ein neuer Eintrag erstellt werden, dann gilt nur der aktuellste. "Mietgutschrift für Besitz-Kostenstelle" ankreuzen, um die Verrechnung mit der Stammkostenstelle anzufordern. Sollte die Erfassung der Besitz-Kostenstelle nur reine Information sein, ohne dass besondere Verrechnungen erfolgen, dann dieses Feld nicht ankreuzen.

Buchen im Geräte-Buchungsblatt

Die Geräte, die Besitz-Kostenstellen zugeordnet wurden, werden gebucht wie alle anderen Geräte auch. Der Besitz-Kostenstellen-Eintrag ist keine Festlegung des Gerätestandortes. Für diese Geräte, wie für andere Geräte, sollte zum Beginn des Buchens die Gerätemenge von der Stammkostenstelle auf z.B. den Bauhof gebucht werden.

Während der Geräteabrechnung werden die Baustellen, auf denen sich das Gerät befindet, belastet, wie bei allen Geräten. Zusätzlich wird eine Belastung der Besitz-Kostenstelle erstellt, also die Verrechnung mit der Stammkostenstelle.

Bewertung

Die Verrechnung mit der Stammkostenstelle wird so bewertet, wie es sich aus der Einsatzart und der Gerätekondition beim Besitz-Kostenstelle-Eintrag ergibt. Die Gerätekondition sollte also unbedingt eingetragen werden. Fehlt sie, so werden die Preise der Stammkostenstelle für das Gerät berechnet.

Die Gutschrift für die Stammkostenstelle wird, wie andere Gutschriften auch, erst in der BBA gerechnet. In den BBA-Einzelbelegen ist die Verrechnung dann nachvollziehbar. Die Gutschrift für die Baustellenbelastungen geht nicht auf die Stammkostenstelle, sondern auf die Besitz-Kostenstelle.

Bei Mengengeräten ist es möglich, dass sie gleichzeitig mehreren Besitz-Kostenstelle zugeordnet werden. Es gelten alle erfassten Besitz-Kostenstelle für das Mengengerät, bei denen "Mietgutschrift für Besitz-Kostenstelle" angekreuzt ist, jedoch pro Kostenstelle nur der aktuellste Satz. Dann kann nicht automatisch entschieden werden, welche der Besitz-Kostenstelle die Mietgutschrift erhalten soll. Bei der Erfassung im Geräte-Buchungsblatt wird deshalb darauf hingewiesen. Im Fehlertext wird eine mögliche Kostenstelle eine Besitz-Kostenstelle manuell eingetragen werden, und zwar bei der Buchungszeile in die Spalte "Gegenkostenstelle", also die Kostenstelle, genannt. Es muss dann die Gutschrift erhält. Diese Spalte kann, wenn sie nicht dargestellt sein sollte, eingeblendet werden.

Besitz-Kostenstelle Bestand 

Aus der Erfassung der Geräte Besitz-Kostenstelle kann eine Anzeige aufgerufen werden, aus der ersichtlich ist, welchen Kostenstelle Geräte auf diese Wiese zugeordnet sind. Dies ist nicht die Anzeige des wirklichen Gerätestandortes. Das Gerät kann mittlerweile auf einer Baustelle sein. Die Gerätestandortanzeige kann über einen Button aufgerufen werden. In der Anzeige der Besitz-Kostenstelle kann nach Kostenstelle, Gerät und weiteren Kriterien eingegrenzt werden.