MAWI Gefahrgut
Gefahrgut im Artikel hinterlegen
Im Reiter Gefahrgut muss das entsprechende Gefahrgut mit den Inhalt des Nettogewichtes hinterlegt werden:
UN-Nummer
Hier wird die UN-Nummer hinterlegt, die für diesen Artikel gültig ist.
Unternummer
Bei Bedarf kann die Unternummer hinterlegt werden
Hauptstoff
Bei ADR-pflichtigen Transporten wird der Hauptgefahrstoff angelistet. Dieser wird aus der entsprechenden Eintragung in der UN-Nummer ermittelt. Sollte für den Artikel ein von der UN-Nummer abweichender Hauptstoff gültig sein, kann dieser hier hinterlegt werden.
Verpackungsgruppe für Landtransport
Hier kann aus den Optionen (I/II/III) die Verpackungsgruppe dieses Artikels für den Landtransport ausgewählt werden.
Verpackungsgruppe für Seetransport
Hier kann aus den Optionen (I/II/III) die Verpackungsgruppe dieses Artikels für den Seetransport ausgewählt werden.
Verpackungsgruppe für Lufttransport
Hier kann aus den Optionen (I/II/III) die Verpackungsgruppe dieses Artikels für den Lufttransport ausgewählt werden.
Nettoinhalt des Gefahrstoffes je Basismengeneinheit
Hier wird der Nettoinhalt des Gefahrstoffes hinterlegt. Dieser Eintrag ist dringend erforderlich für die Ermittlung der „Menge Gefahrgutinhalt“ des Artikelpostens. Diese Information wird anschließend für die Gefahrgutbilanz benötigt.
Textbaustein für Gefahrgut-Lieferscheine hinterlegen
Lager | Lager Einrichtung
In den Lieferscheinen / Materialscheinen können diverse Texte ausgedruckt werden, die sich auf Gefahrgut beziehen:
Standardtextbaustein „Gefahrgutkopf“: Dieser Textbaustein wird unter den Lieferscheinzeilen ausgedruckt, bevor die Gefahrgutinformationen ausgedruckt werden.
Standardtextbaustein „Gefahrgutfuss“: Hier werden Texte hinterlegt, die unter dem Bereich „ADR – Klasse X“ gedruckt werden sollen.
Standardtextbaustein „Summe Gefahrgutpunkte“: Hier kann ein Belegtextbaustein hinterlegt werden, der zwischen dem Block „ADR – Klasse X“ und den Standardtextbaustein „Gefahrgutfuss“ ausgegeben werden soll.
Gefahrgut-Lieferscheine erstellen
Die Gefahrgutinformationen werden auf den Lieferschein mit angedruckt:
In den Lieferbedingungscode muss der Transportweg hinterlegt sein, damit die Gefahrgutinformationen angedruckt werden können.
Ermittlung der Gefahrpunkte
Für Gefahrgüter gibt es Freimengen, bis zu denen keine Unfallmerkblätter erforderlich sind. Hierfür werden die Gefahrpunkte über alle Artikel einer Beförderungseinheit ermittelt (Gesamtsumme 1000):
a) Beförderungskategorie 0: Unfallmerkblatt immer erforderlich (unabhängig von der transportierten Menge)
b) Beförderungskategorie 1: 20 x 50 Menge * 50 = Gefahrgutpunkte
c) Beförderungskategorie 2: 333 x 3 Menge * 03 = Gefahrgutpunkte
d) Beförderungskategorie 3: 1000 x 1 Menge * 01 = Gefahrgutpunkte
e) Beförderungskategorie 4: ohne Grenze
Sollte die Menge der zu transportierenden Gefahrgüter die Freigrenzen unterschreiten, wird folgender Hinweis auf dem Lieferschein gedruckt:
„BEFÖRDERUNG OHNE ÜBERSCHREITUNG DER IN UNTERABSCHNITT 1.1.3.6 FESTGESETZTEN FREIGRENZEN“
Beförderungseinheit: Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger.
Menge / Einheit / Bruttogewicht
Die Menge und die Einheit werden der Kommissionszeile/Lieferscheinzeile entnommen. Diese Menge wird mit dem Bruttogewicht aus dem Register „Allgemein“ der Artikelkarte“ multipliziert.
Den Abschluss dieses Blockes bildet die Zeile „Summe ADR“. Hier werden die ermittelten Gefahrgutpunkte zusammengefasst. Ist diese Punktzahl kleiner 1.000 handelt es sich nicht um einen ADR-pflichtigen Transport.
Andernfalls sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter anzuwenden.
Unter der Zeile „Summe ADR“ wird angelistet, welche Unfallmerkblätter beim Transport dieser Lieferung mitzuführen sind. Die Unfallmerkblätter ermitteltn sich aus der Spalte „Merkblatt-Nr. für Unfallmaßnahme“ der UN-Nummer, die den Artikeln zugeordnet sind.