FIBU Wertberichtigung Definition

Aufruf: Buchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Zu einzelnen Modulen, Wertberichtigung Definition

WB-Definition Übersicht

Unter Wertberichtigung sind die Vorgaben für die Wertberichtigungsbuchungen festzulegen. Zunächst wird die Übersicht der WB-Definitionen aufgerufen. Über 'Bearbeiten' kann die jeweilige Einrichtung in den Registern vorgenommen werden.

Die Einrichtung einer WB-Definition erfolgt in den Registern 'Allgemein', 'Kontierung Wertberichtigung' und 'Filter'. Wenn die Wertberichtigung 'Brutto' gebucht werden soll, müssen zusätzlich die Kontierungen im Register 'Wertberichtigung Brutto' angegeben werden.

Register 'Allgemein'

WB-Definition

Hier kann eine individuelle Kurzbezeichnung hinterlegt werden.

Bezeichnung/ Bezeichnung2

Hier kann eine individuelle Bezeichnung bzw. eine nähere Erläuterung hinterlegt werden.

Suchbegriff

Der Suchbegriff wird automatisch aus der Bezeichnung vorgeschlagen.

WB %

Hier kann ein Prozentsatz hinterlegt werden. Dieser wird zur Berechnung des Wertberichtigungsbetrages in Relation zum Nettorestbetrag des Bewertungspostens herangezogen. Wenn die Höhe der Wertberichtigung jeweils manuell festgelegt werden soll, bleiben die Eingaben in 'WB %' leer. Dann wird im Feld 'Auflösungsmethode' die Auswahl 'Blank' getroffen.

Auflösungsmethode

Hier kann die Option 'Blank' oder 'Manuell' gesetzt werden.

Blank

Die Einrichtung 'Blank' ist immer dann zu setzen, wenn im Feld 'WB %' eine Angabe getroffen wurde. Dann werden diese Angaben auch zur Auflösung herangezogen.

Beispiel:

Auf eine zu 50% wertberichtigte Forderung i.H. von 10.000,00€ (also 5.000,00€ Wertberichtigung) werden 2.000,00€ gezahlt. Im darauf folgenden Wertberichtigungsvorschlag wird jetzt eine Auflösung i.H. von 1.000,00€ vorgeschlagen. (Rest-OP 8.000,00 * 50% Wertberichtigung = 4.000,00€). Es sind 5.000,00€ an Wertberichtigung vorhanden, also ergibt sich eine Auflösung in Höhe von 1.000,00€. Selbstverständlich kann der vorgeschlagene Betrag auch geändert werden.

Manuell

Die Option 'Manuell' ist immer dann zu setzen, wenn im Feld 'WB %' keine Angabe getroffen wurde. Dann werden alle bestehenden Forderungen nur anhand der gesetzten Filter (siehe Erläuterungen zum Register 'Filter') zur Bewertung herangezogen.

Berichtigungsart

Die Berichtigungsarten 'Einzelwertberichtigung' 'Rechnungsabstrich' oder 'Umsatzsteuerkorrektur' werden jeweils getrennt bewertet. D.h. ein Posten kann sowohl mit einem Rechnungsabstrich als auch mit einer Einzelwertberichtigung oder Umsatzsteuerkorrektur belegt sein. Dies gilt nicht für die Pauschalwertberichtigung.

Einzelwertberichtigung

Hier wird bei der Bewertung direkter Bezug zu einem bestimmten Posten genommen. Die Wertberichtigung ist im Feld 'EWB-Betrag' in den Debitorenposten ersichtlich.

Pauschalwertberichtigung

Hier wird kein direkter Bezug zu einem Posten genommen. Es wird eine Nettoforderungssumme (Gesamt) ermittelt und pauschal abgeschrieben. Ein Nachweis, welcher Posten pauschal wertberichtigt ist, ist nicht gegeben. Posten, die bereits einzeln abgegrenzt sind, werden nicht berücksichtigt. 

Wenn im Rahmen der Pauschalwertberichtigung auf den zum Stichtag gültigen Restbetrag der Rechnung abgestellt werden soll, kann mit dem >> Datumsfilter (WB Vorschlag Karte) gearbeitet werden.
Rechnungsabstrich

Mit der Option 'Rechnungsabstrich' kann eine 2. Wertberichtigung auf einen Forderungsposten vorgenommen werden, die getrennt voneinander betrachtet werden können. Die Verarbeitung entspricht der Option 'Einzelwertberichtigung'.

Umsatzsteuerkorrektur

Mit dieser Berichtigungsart kann die Steuer einer Forderung abgegrenzt werden. Im Unterschied zu den Berichtigungsarten 'Einzelwertberichtigung' und 'Rechnungsabstrich' wird hier die Buchungsmatrix, die den Sachkonten 'Zuführung', Inanspruchnahme' und 'Auflösung' im Register 'Kontierung Wertberichtigung' zugeordnet ist, bei Erstellung der Buchblattzeilen berücksichtigt; bei entsprechender Einrichtung kann somit eine reine Steuerbuchung erstellt werden.

Umsatzsteuerrückforderungen müssen im Einzelfall geprüft und bewertet werden. Deshalb sollte bei dieser Berichtigungsart, keine pauschale %-Angabe erfolgen und auch die Auflösungsmethode mit 'manuell' festgelegt werden. Der Zuführungs- oder Auflösungsbetrag (Steuerrückforderung bzw. Steuerzahlung) ist manuell zu erfassen.

Beispiel:

Die abgeführte Steuer auf eine Forderung (Belegnummer AR1223) soll zurückgefordert werden, die Voraussetzungen für die Abschreibung der Forderung sind jedoch (noch) nicht gegeben. Es soll eine Abgrenzungsbuchung auf den Steueranteil der Restforderung i.H.v. 34.500,00 erfolgen. Der abzugrenzende Steuerbetrag i.H.v. 5.508,40€ wird manuell berechnet und erfasst. Im Sachkonto 460500 ist eine Buchungsmatrix hinterlegt, bei der 'nur Steuer' eingerichtet ist.

Bei Verwendung der Berichtigungsart 'Umsatzsteuerkorrektur' wird vorausgesetzt, dass eine Steuerkorrektur ohne Bemessungsgrundlage gefordert ist; die Einrichtungen sind so vorzunehmen, dass eine umsatzsteuerliche Meldung in der Umsatzsteuervoranmeldung für Deutschland in Kennziffer 69 erfolgt.
Abgrenzungscode

Der Wertberichtigungsbuchung kann ein Abgrenzungscode mitgegeben werden. Der entsprechende Code ist dann hier anzugeben.

Register 'Kontierung Wertberichtigung'

Im Register 'Kontierung' werden die Konten hinterlegt, auf die die jeweilige Wertberichtigung gebucht wird.

Bilanzkonto

Hier wird das Bilanzkonto, auf das die Wertberichtigungen gebucht werden sollen, hinterlegt.

Kostenart Zuführung/Sachkonto Zuführung

Hier wird die Kostenart bzw. das Sachkonto hinterlegt, das bei der Bildung des Wertberichtigungspostens verwendet wird. Ist nur eine Kostenart hinterlegt, wird das Sachkonto aus der Kostenart ermittelt.

Kostenart Inanspruchnahme/Sachkonto Inanspruchnahme

Wenn eine Wertberichtigung gemindert werden soll, kann hier die Kostenart für die Inanspruchnahme (z.B. wenn die Rechnung gekürzt oder die Forderung abgeschrieben werden soll) angegeben werden. Wenn keine Eingabe erfolgt, wird die Minderung der Wertberichtigung gegen die Kostenart der Zuführung gebucht. Es kann aber auch überall die gleiche Kostenart eingetragen werden.

Kostenart Auflösung/Sachkonto Auflösung

Wenn eine Wertberichtigung gemindert werden soll, kann hier die Kostenart für die Auflösung (z.B. wenn die Forderung bezahlt wurde oder der potentielle Kürzungsgrund weggefallen ist) angegeben werden. Wenn keine Eingabe erfolgt, wird die Minderung der Wertberichtigung gegen das Konto der Zuführung gebucht. Es kann aber auch überall das gleiche Konto eingetragen werden.

Erw. Kontierung aus Ursprung

Neben der Kontierung selbst sind der Wertberichtigungsbuchung auch Informationen wie Kostenstelle, NL etc. mitzugeben. Wenn dieses Kennzeichen gesetzt ist, werden diese Informationen aus dem Ursprungsposten übernommen.

Die Angaben in den Feldern Kostenstelle, Niederlassung, Segment, Kostenträger, Abgrenzung, BAS, Gerät, Zusatzkennung und Projektnummer sind dann irrelevant.

Ist im Register 'Allgemein' die Berichtigungsart 'Pauschalwertberichtigung' angegeben, kann das Kennzeichen nicht gesetzt werden, hier besteht kein Bezug zu einzelnen Posten. Die nachfolgenden Angaben müssen dann ggf. erfolgen.

Erfolgt aus dem Modul 'Wertberichtigungen' direkt eine Abschreibung/Ausbuchung einer Forderung, ist dieses Kennzeichen irrelevant.

Wird die Funktion 'Wertberichtigung' direkt aus den Debitorenposten (Nacharbeiten, Wertberichtigung) heraus aufgerufen, kann auch direkt eine Forderungsabschreibung vorgenommen werden. Die notwendige Kontierung wird hier angegeben. Posten, die mit einer von der Mandantenwährung abweichender Währung gebucht wurden, können nicht abgeschrieben werden.

Kostenart Verluste a. Abschr./Sachkonto Verluste aus Abschreibung

Hier wird die Kostenart für die Forderungsabschreibung bzw. Ausbuchung der Forderung angegeben.

Kontierung SR aus Ursprung

Es kann auch eine Schlussrechnung abgeschrieben werden. Diese Forderungsabschreibung wird mit der Belegart 'Korrektur Schlussrechnung' in den entsprechenden Vorgang übertragen. Hier wird festgelegt, wie die Kontierung für diese Buchung erfolgen soll. Die Forderungsabschreibung kann wahlweise auf die oben angegebenen Konten erfolgen oder auf die Konten/Kostenarten der Schlussrechnung. Wenn die Konten/Kostenarten der Schlussrechnung gezogen werden sollen, wird hier der Haken gesetzt.

Eine Forderungsabschreibung mindert immer den Restbetrag des OPs und ist steuerrelevant.
Register 'Wertberichtigung Brutto'

Falls die Wertberichtigung auf die Bruttohöhe der Forderungen bezogen werden soll, kann diese Steuerung zusätzlich vorgenommen werden. Die Abgrenzungsbuchungen in Höhe der Steuer werden dann getrennt entsprechend der hier hinterlegten Kontierung vorgenommen.

Es werden Sachposten erstellt, die keine Steuerinformationen haben.
WB brutto buchen

Wenn das Kennzeichen gesetzt ist, ist die Basis für den Wertberichtigungsvorschlag der Forderungsbruttobetrag. Die Abgrenzungsbuchung erfolgt dann getrennt nach den Beträgen, die sich aus der Steuerbuchung und der Nettobetragsbuchung ergeben. Es werden Sachposten erstellt, die keine Steuerinformationen haben.

Wenn das Kennzeichen gesetzt ist, können die nachfolgenden Einrichtungen vorgenommen werden.

Sachkonto Steuer Zuführung/Kostenart Steuer Zuführung

Hier ist das Sachkonto bzw. die Kostenart zu hinterlegen, auf das der Teil der Wertberichtigungsbuchung, der sich auf den Steueranteil des Basisbeleges bezieht, bei Bildung einer Wertberichtigung gebucht werden soll.

Sachkonto Steuer Inanspruchnahme/Kostenart Steuer Inanspruchnahme

Hier ist das Sachkonto bzw. die Kostenart zu hinterlegen, auf das der Teil der Wertberichtigungsbuchung, der sich auf den Steueranteil des Basisbeleges bezieht, bei Inanspruchnahme einer Wertberichtigung gebucht werden soll.

Sachkonto Steuer Auflösung/Kostenart Steuer Auflösung

Hier ist das Sachkonto bzw. die Kostenart zu hinterlegen, auf das der Teil der Wertberichtigungsbuchung, der sich auf den Steueranteil des Basisbeleges bezieht, bei Auflösung einer Wertberichtigung gebucht werden soll.

Sachkto. Steuer Verl. a. Abschreibungen/Kostenart Steuer Verluste aus Abschreibung

Hier ist das Sachkonto bzw. die Kostenart zu hinterlegen, auf das der Teil der Wertberichtigungsbuchung, der sich auf den Steueranteil des Basisbeleges bezieht, bei Abschreibung einer Forderung gebucht werden soll.

Kostenstelle der Steuerbuchung

Hier kann eine Kostenstelle angegeben werden, auf die der Teil der Wertberichtigungsbuchung, der sich auf den Steueranteil des Basisbeleges bezieht, gebucht werden soll. Wenn keine Kostenstelle angegeben wird, wird auf die Kostenstelle der anderen Teilbuchung der Wertberichtigung gebucht. Das ist entweder die Kostenstelle der Basisbuchung oder - je nach Einrichtung - die Kostenstelle, die im vorher angegeben ist.

Register 'Filter'

Im Register 'Filter' können die Filtervorgaben für die Debitorenposten festgelegt werden, damit diese möglichst gezielt nach relevanten Posten durchsucht werden können.

Stichtag Buchungsdatum

Hier kann eine Datumsformel zur Ermittlung der relevanten Debitorenposten hinterlegt werden. Diese kann mit den Zeiteinheiten T, W, M, Q, oder J hinterlegt werden. Eine Datumseingabe von/bis ist nicht möglich. Die Datumsformel muss mit negativem Vorzeichen eingegeben werden als Kennzeichen für „älter als“.

Beispiel: Es ist eine Datumsformel von -1J angegeben. Eine Rechnung mit Buchungsdatum 12.03.21 würde dann zum ersten Mal am 12.03.22 zur Wertberichtigung vorgeschlagen werden.

Stichtag Belegdatum

Hier kommt die gleiche Funktion wie unter 'Stichtag Buchungsdatum' zum Tragen. Eine Eingabe hier bezieht sich aber auf das Belegdatum, nicht auf das Buchungsdatum.

Stichtag Fälligkeitsdatum

Hier kommt die gleiche Funktion wie unter 'Stichtag Buchungsdatum' zum Tragen. Eine Eingabe hier bezieht sich aber auf das Fälligkeitsdatum, nicht auf das Buchungsdatum.

Eine Datumsformel sollte nur in einem der drei Stichtagsfelder eingegeben werden.
Mahnstufen-Filter

Hier kann eine Mahnstufe oder alternativ ein Filter zur Ermittlung der relevanten Debitorenposten hinterlegt werden.

Beispiel: Es sollen alle offenen Posten mit einer Mahnstufe größer als 3 zur Wertberichtigung vorgeschlagen werden. Dann ist hier '>3' anzugeben.

Abwarten-Filter

Durch eine Eingabe in diesem Feld wird der Wertberichtigungsvorschlag auf offene Posten gefiltert, die das hier angegebene Abwarten-Kennzeichen haben.

DebitorenBG-Filter

Durch eine Eingabe in diesem Feld wird der Wertberichtigungsvorschlag auf offene Posten gefiltert, die die hier angegebene Buchungsgruppe haben.

Beispiel: Forderungen an verbundene Unternehmen sind i.d.R. von einer Wertberichtigung ausgenommen. Diese könnten z.B. durch einen Filter auf die Debitorenbuchungsgruppe von den relevanten Posten ausgeschlossen werden.

Debitoren-Filter

Der Wertberichtigungsvorschlag kann auf bestimmte Debitoren eingegrenzt werden. Diese sind hier anzugeben.

Kostenstellen-Filter

Der Wertberichtigungsvorschlag kann auf bestimmte Kostenstellen eingegrenzt werden. Diese sind hier anzugeben.

Nur Posten mit vorhandener Wertberichtigung
Alle

Die Parameterangabe 'Alle' ist Standard. Ist diese Angabe getroffen, werden alle relevanten Posten zur Wertberichtigung vorgeschlagen; unabhängig davon, ob bereits eine Wertberichtigung gebucht wurde oder nicht.

Nur

Wird im Feld 'Nur Posten mit vorhandener Wertberichtigung' der Filter auf 'nur' gesetzt, werden nur Posten zur Wertberichtigung vorgeschlagen, die bereits abgegrenzt sind. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn die bestehenden Wertberichtigungen kontrolliert werden sollen.

Keine

Wird im Feld 'Nur Posten mit vorhandener Wertberichtigung' der Filter auf 'keine' gesetzt, werden nur Posten zur Wertberichtigung vorgeschlagen, für die noch keine Wertberichtigung gebucht ist.

Statistische Buchungen

Das Kennzeichen muss auf 'ja' gesetzt werden, wenn auch statistische Buchungen zur Bewertung herangezogen werden sollen.

Firmengruppe

Der Aufruf kann auch für eine Firmengruppe erfolgen. Bearbeitet werden müssen die erstellten Vorschläge in den jeweiligen Mandanten.