BBA Leistungsabgrenzungen OP
Eine spezielle Variante der Bauleiterabgrenzung sind die Leistungsabgrenzungen OP.
Abgrenzungen als Offene Posten
In der Baubetriebsabrechnung werden Abgrenzungen erfasst. Die Abgrenzungen werden durch einen Teilschritt der Monatsabrechnung der BBA abgerechnet. Die Abgrenzungen können als Offene Posten an die Finanzbuchhaltung übergeben werden.
Abgrenzungen erfassen
Die Übersicht der Abgrenzungen wird pro Abrechnungsmonat aufgerufen.
Erfasst werden: Kostenstelle, Abgrenzungsart, Kostenart, Debitor oder Kreditor, Adressnummer dazu, Menge, Betrag.
Es können mehrere Beträge pro KSt, Abgrenzungsart, Kostenart, Debitor oder Kreditor erfasst werden.
Bei der Abgrenzungsart ist bestimmt, ob es sich um Kostenzuwachs, Kostenminderung, kreditorisch, oder um Leistungszuwachs, Leistungsminderung, debitorisch, handelt.
Es können die Kostenarten erfasst werden, bei denen im Kostenartenstamm eine Abgrenzungskostenart eingetragen ist.
Im Vormonat erfasste Abgrenzungen können in den aktuellen Monat übernommen und dort bearbeitet werden.
Stammdaten zur Abgrenzungsart
Die Abgrenzungsarten, die in der Baubetriebsabrechnung benutzt werden dürfen, werden in den Stammdaten so definiert:
"Abgrenzung in der BBA" eine Auswahl für Abgrenzungsarten, die in der BBA erfasst werden können,
"Rückstellung" Ja für diejenigen Abgrenzungsarten, die in der BBA erfasst werden können und auch an die Finanzbuchhaltung übergeben werden.
Außerdem sind Eingaben nötig zu: Kontierungshilfe für die BBA und OP-Sperrcode.
Betrag
Der Betrag ist nicht der monatliche Betrag, sondern immer der Gesamtbetrag. Der Betrag ist nicht die Abgrenzung selbst, sondern die gesamte Leistungsmeldung.
Zusammenhang: Das bedeutet, die Anforderungen, die aus der Finanzbuchhaltung in die Baubetriebsabrechnung gelangen, werden als vorläufige Werte gesteuert. Bei Auswertungen kann ein Unterschied gemacht werden zwischen vorläufigen Werten, also z.B. Anforderungen, und Istwerten, z.B. den als Abgrenzung gebuchten Leistungsmeldungen.
Abgrenzungen in der Baubetriebsabrechnung abrechnen
Die Abgrenzungen werden durch die Monatsabrechnung der Baubetriebsabrechnung in deren Einzelbelege übernommen. Sämtliche Abgrenzungen des Vormonats werden zunächst storniert. Dann werden die Abgrenzungsbeträge gebucht.
Die Beträge werden nicht gegen die Istwerte gerechnet, sondern gebucht wie erfasst. Gebucht wird auf die Kostenstelle, Debitor oder Kreditor und die Abgrenzungskostenart.
Wenn zur Abrechnung noch erfasste Positionen vorhanden sind ohne Debitor oder Kreditor, aber mit Adressnummer, dann wird versucht, den zugehörigen Debitor, Kreditor anhand der Adressnummer laut Personenkontenstamm und anhand der Kosten-Leistungs-Steuerung bei der Abgrenzungsart zu ermitteln. Erfassungen ohne Personenkonto, ohne Adresse und ohne Betrag werden nicht abgerechnet.
Es werden Gegenbuchungen pro Abgrenzungsart erstellt, mit der "Kostenstelle entlasten" laut Kontierungshilfe der Abgrenzungsart und der "Kostenart entlasten".
Übergabe an die Finanzbuchhaltung
An die Finanzbuchhaltung können die Abgrenzungen übergeben werden. Es werden nur diejenigen Abgrenzungen übergeben, die in ihren Stammdaten "Rückstellungen" angekreuzt haben.
Die Belege werden in ein besonderes Buchungsblatt der Finanzbuchhaltung gestellt. Es wird kumuliert nach Debitor, Kreditor, Kostenstelle, Abgrenzungsart und Sachkonto.
Die Kostenstelle ist bei der Übergabe an die Finanzbuchhaltung nicht die abgegrenzte Kostenstelle, sondern die Gegen-Kostenstelle, die aus der Kontierungshilfe der Abgrenzungsart stammt. Die Belege der Finanzbuchhaltung gelangen später, weil mit Kostenstelle gebucht, zurück in die Baubetriebsabrechnung mit dem Teilschritt BBAFAB, BBA Fibu Abgrenzungen.
Das Sachkonto ist das Sachkonto, das bei der Abgrenzungskostenart eingetragen ist.
Das Gegenkonto ist die Debitorennummer oder Kreditorennummer.
Buchungsgruppe des Personenkontos
Die Buchungsgruppe für diese Belege wird so ermittelt:
Bei der Debitorenbuchungsgruppe und Kreditorenbuchungsgruppe gibt es die Eingabe: Buchungsgruppe Abgrenzung.
Belege an die Finanzbuchhaltung
Die Belege, die so an die Finanzbuchhaltung gelangen, sind:
Der Betrag pro Debitor, Kreditor, Kostenstelle und Abgrenzungsart.
Im Folgemonat die Stornierung dieser Beträge pro Debitor, Kreditor, Kostenstelle, Abgrenzungsart. Dann die Belege des neuen Monats.