BBA Mandantenverrechnung

Allgemein

Sobald die Kostenstellen einer Buchung in unterschiedlichen Mandanten sind, also der Mandant der Teilbuchung und der Mandant der Gegenbuchung verschieden sind, werden zwei Verrechnungs-Teilbuchungen, eine in jedem Mandanten, erzeugt.

Benötigt werden die Kontierungshilfen Mandant, in jedem Mandant jeweils auf den anderen Zielmandanten gerichtet. Die Kontierungshilfen werden in zwei Schritten gesucht: zunächst mit der Herkunft, die für die aktuelle Buchungsblattvorlage gilt, wenn so nicht gefunden, ohne Angabe einer Herkunft.

Buchungen bei der Mandantenverrechnung

Für den Mandanten der belasteten Kostenstelle wird die Teilbuchung erstellt:

  • Entlastungs-KSt der Kontierungshilfe,
  • Entlastungs-Kostenart der Kontierungshilfe oder, wenn nicht vorhanden, die Entlastungs-Kostenart der Buchung,
  • der Buchungsbetrag mit gedrehtem Vorzeichen,
  • die Gegenbuchungsnummer und die Zuordnungsnummer ist die Nr. der bezogenen Teilbuchung,
  • Belegdatum und Buchungsperiode werden aus der Buchung übernommen.

Für den Mandanten der entlasteten Kostenstelle wird die Teilbuchung erstellt:

  • Belastungs-KSt der Kontierungshilfe,
  • Belastungs-Kostenart der Kontierungshilfe oder, wenn nicht vorhanden, die Belastungs-Kostenart der Buchung, der Buchungsbetrag,
  • die Gegenbuchungsnummer und die Zuordnungsnummer ist die Nr. der bezogenen Teilbuchung,
  • Belegdatum und Buchungsperiode werden aus der Buchung übernommen.
  • Zusätzliche und Erweiterte Kontierungen, etwa Kostenträger oder BAS, werden in Verrechnungsbuchungen nicht übernommen.

Wiederholen bei Monatsabrechnung

Die Berechnung der Mandantenverrechnung kann in der Monatsabrechnung wiederholt werden, indem dieser Punkt ausdrücklich zur Ausführung ausgewählt wird. Dies ist aber nicht notwendig, da die Verrechnungsbuchungen bei jedem Beleg sofort erstellt werden.

Besonderheiten bei der Mandantenverrechnung

Bei Umlagen und Zuschlägen können Mandantenverrechnungen erstellt werden, obwohl die Buchung nur Kostenstellen eines Mandanten berührt, nämlich dann, wenn die Basisbeträge aus verschiedenen Mandanten stammen. Auf Abgrenzungen wird keine Mandantenverrechnung ausgeführt.

Mandantenverrechnung mit Übergabe zur Fibu

Die in der BBA gebuchten Mandantenverrechnungen, das sind die Buchungen auf die Verrechnungskostenstellen, die in den "Kontierungshilfen Mandant" definiert sind, werden pro Mandant, Zielmandant, Monat, Verrechnungskostenstelle zusammengestellt. Das Ergebnis der Mandantenverrechnung kann in der Form einer Rechnung des leistenden Mandanten gedruckt werden.

Die ermittelten Forderungen und Verbindlichkeiten können der Finanzbuchhaltung bereitgestellt werden. Sie werden in den jeweiligen Mandanten in ein Fibu-Übernahmeblatt gestellt. Sie werden nicht gebucht. In der Finanzbuchhaltung können diese vorbereiteten Belege angezeigt werden, indem Fibu-Buchungsblätter, Vorlage FIBVRR, "Externe Übernahme" aufgerufen wird.

Im Stammdatenmenü sind für die Bereitstellung der Belege Einträge in Kostenarten, Kontierungshilfen Mandant erforderlich. Es sollen ein Forderungs- und Verbindlichkeitskonto, Sachkonten belasten und entlasten, das sind die GuV-Konten, und Produkt- und Geschäftsbuchungsgruppe, deren Buchungsmatrix mit 0% MwSt definiert ist, eingetragen werden.

Die in der Fibu ankommende Buchungen sollen immer mit 0% MwSt gerechnet werden. Eine andere Berechnung ist z.Z. nicht möglich. Eine Buchung mit Personenkonten statt Forderungs- und Verbindlichkeitskonto ist ebenfalls nicht möglich.

Mandantenverrechnung, MwSt rechnen

Um die von der BBA als Mandantenverrechnung übergebenen Belege mit MwSt zu rechnen sind folgende Schritte notwendig:

Bei der Definition der Mandanten-Kontierungshilfe eine Produktbuchungsgruppe und eine Geschäftsbuchungsgruppe angeben, die beide unter dem gleichen Namen als MwSt Buchungsgruppen vorhanden sind und in der MwSt-Buchungsmatrix eine MwSt-%-Definition haben. Siehe auch FIBU Buchungsmatrix

Nach dem Ausführen der Mandantenverrechnung mit Übergabe an die Fibu stehen die Belege in der "externen Übernahme" der Fibu.

In dieser Anzeige ist die Spalte "Betrag" einzublenden. Diese Spalte manuell auf brutto hochrechnen: den Cursor auf den Betrag stellen, zweimal F2 drücken, um ans Ende der Ziffer zu gelangen und z.B. *1,19 dazu eintragen. Beim Verlassen des Feldes wird der Betrag gerechnet.

Dann erst den Übertragen-Button ausführen.

Wenn außerdem das Bilanzkonto durch ein Personenkonto ersetzt werden soll, dann wird im Fibu-Buchungsblatt, wohin die Daten eben übertragen wurden, die Spalten "Gegenkontoart" und "Gegenkonto" eingeblendet und "Debitor" sowie die Debitorennummer eingetragen.

Im Buchungsblatt ist jetzt im "Habenbetrag" noch immer der Nettobetrag, in der Spalte "Betrag" der Bruttobetrag und in der Spalte "MwSt Betrag" die Steuer.