ANBU Eröffnungsposten erfassen
Allgemein
Wenn die Anlagenbuchhaltung aus einem Altsystem übernommen werden soll, dann ist es notwendig Eröffnungsposten zu erfassen.
Wie dies geschieht ist davon abhängig, ob die Anlagenbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung integriert ist. Bei Integration ist es sinnvoll zunächst die Finanzbuchhaltung einzurichten, bevor mit Anlagenbuchhaltung gestartet wird.
Sollen Anlagentransaktionen in die Finanzbuchhaltung gebucht werden, sind folgende Schritte notwendig:
- Die Einrichtung der Anlagen muss abgeschlossen sein, siehe ANBU Einrichtungen.
- Für jede bestehende Anlage muss eine Anlagenkarte eingerichtet werden, siehe ANBU Anlage. Anlagen können auch per Schnittstelle übernommen werden, siehe ANBU Anlagenschnittstelle für Altdatenübernahme.
- Anlagen AfA–Bücher müssen eingerichtet werden, siehe ANBU AfA-Bücher. In den AfA-Büchern muss die Fibu-Integration zunächst für die Eröffnungsposten Erfassung deaktiviert sein. Hierzu werden im Register Integration alle Felder leer sein. Existiert mehr als ein AfA–Buch muss die Fibu-Integration für jedes einzelne. deaktiviert sein.
- Im Anlagen Buchungsblatt werden für jede Anlage zwei Zeilen erfasst: Eine mit den Anschaffungskosten und eine weitere mit den bisherigen (kumulierten) Abschreibungen. Ebenso werden weiteren Eröffnungsposten (wie z.B. Erhöhte AfA, Zuschreibungen usw.) erfasst.
- Nach der Erfassung und Buchung der Buchungsblattzeilen für alle Anlagen muss die Fibu-Integration wieder aktiviert werden.
Wenn die Anlagen nicht in die Finanzbuchhaltung integriert sind, dann ist sind die Punkte zur Fibu-Integration nicht relevant.