BLO SV-Meldungen Anforderungen (rvBEA: GML57; ZuZa, BEEG)


Was ist rvBEA?

Mithilfe von rvBEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso können über diese Verfahren Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegengenommen werden. Damit soll die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut werden.
Durch rvBEA soll der elektronische Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern verstärkt werden. Damit sollen auf beiden Seiten Verwaltungskosten eingespart werden. Außerdem erfolgt die Bereitstellung einer Möglichkeit zur sicheren, anlassbezogenen Anforderung und Übermittlung von Entgeltdaten zwischen Rentenversicherungsträgern und Arbeitgebern (Vermeidung von Medienbrüchen) unter Nutzung einer gemeinsamen Schnittstelle im Kontext der Entgeltbescheinigung.

Wer nutzt rvBEA:

  • Arbeitgeber
  • Rentenversicherungsträger (ZUZA, GML57)
  • Elterngeldstellen (BEEG)

Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass:

  • das Verfahren GML 57 ist bereits seit 01.07.21 für alle Arbeitgeber verpflichtend ist, 
  • das Verfahren rvBEA Anwendungsfall "ZUZA" zum 01.01.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend ist, 
  • der Anwendungsfall "BEEG" zum 01.07.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend wird.

Umgesetzte Verfahren (Stand: 01.01.22)

GML57                               = elektronische Aufforderung zur Abgabe einer Gesonderten Meldung

ZuZa                                  = Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen

BEEG (ab 01.07.22)          = Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Besteht die Möglichkeit, übermittelte Entgeltdaten im Verfahren rvBEA zu stornieren oder zu korrigieren?

Nein, nachträgliche Korrekturen/Stornierungen sind nicht zu übermitteln. Eine erneute Übermittlung der Abrechnungen erfolgt nur nach erneuter Aufforderung (DXAR) durch die anfordernde Stelle.

GML 57, Gesonderte Meldungen

GML57 ist die elektronische Aufforderung zur Abgabe einer Gesonderten Meldung über das DEÜV-Verfahren (Meldegrund "57"). Zur Abgabe einer Gesonderten Meldung sind Arbeitgeber auf Antrag des Versicherten verpflichtet. 

Wie erhalte ich eine GML57?

Sie müssen ein Mal wöchentlich die Rückmeldungen in Perfidia und NEVARIS Baulohn abrufen, ob GML57 für Sie hinterlegt wurden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.

Die Rentenversicherung fordert Gesonderte Meldungen an

Wenn eine SV-Meldung mit dem <Abgabegrund 57 Vorausbescheinigung an die deutsche Rentenversicherung> nötig wird, dann fordert die Rentenversicherung ab 2019 solche Meldungen an, und zwar per Meldedatei. Diese Meldedatei wird über die Rückmeldungen eingelesen und ist dann, wenn die SV-Meldungen ausgeführt werden, neben dem Datum im Personalstamm "Rentenbeginn melden" die zweite Möglichkeit, eine Meldung mit dem Abgabegrund 57 zu erhalten.

Was tun?

Sie müssen ein Mal wöchentlich über Ihre Lohnsoftware mittels Aktualisierung prüfen, ob GML57 für Sie hinterlegt wurden. Die SV-Meldungen im Monat nehmen solche Rückmeldungen zum Anlass, die SV-Meldungen dazu zu erstellen.

Sollte es nicht möglich sein, eine SV-Meldung zu erstellen, dann kann in der Übersicht zu den Gesonderten Meldungen eine Meldedatei mit dem "Hinderungsgrund" dazu erstellt werden; diese Meldung gelangt dann an die Rentenversicherung.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Rückmeldungen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf "Meldungen erstellen".
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Gesonderte Meldungen, wenn nötig: Hinderungsgrund.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen auf "Meldungen erstellen".
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Gesonderte Meldungen, wenn nötig: Hinderungsgrund.

Gesonderte Meldungen, antworten

Wenn die Rentenversicherung SV-Meldungen mit dem Abgabegrund 57 Vorausbescheinigung anfordert, dann werden in einigen Fällen die Antworten sofort erstellt:

Wenn der Arbeitnehmer, für den eine Meldung erstellt werden soll, nicht im Unternehmen ist. Geprüft wird dabei die Sozialversicherungsnummer, in allen Mandanten. Wenn der Mitarbeiter nicht sozialversicherungspflichtig oder zum Beispiel Betriebsrentner ist. Wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen bereits verlassen hat und eine SV-Meldung dazu erstellt wurde. Oder wenn sonst eine SV-Meldung nicht bis zum Ende des Zeitraums, wie angefordert, erstellt werden kann. In diesen Fällen wird eine Meldung mit einem Hinderungsgrund erstellt und die Meldedatei gleich dazu. Wie kontrollieren? In der Übersicht der Gesonderten Meldungen zeigt die Spalte "SV-Meldung oder Hinderung" an, wie geantwortet wurde. Wenn aber eine SV-Meldung vorbereitet werden kann, dann wird sie vorbereitet; also eine Meldung mit dem Grund <57 Vorausbescheinigung>. Die Meldedatei dazu wird aber noch nicht erstellt; sondern durch "Datenträger erstellen", wie für andere SV-Meldungen auch.

Diese Antworten werden erstellt oder vorbereitet, wenn die SV-Rückmeldungen eingelesen werden. Falls nicht, kann es in der Übersicht der Gesonderten Meldungen über "Gleich antworten" nachgeholt werden. Außerdem können in anderen Fällen Antworten in der Übersicht der Gesonderten Meldungen über die Aktion "Hinderungsgrund" gegeben werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Rückmeldungen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Gesonderte Meldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen auf Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Gesonderte Meldungen.


Anforderungen einer Gesonderten Meldung GML57 – abgeschlossener Abrechnungsmonat

Wenn ein Zeitraum der Anforderung einen Abrechnungsmonat umfasst, der für diesen Mitarbeiter noch gar nicht abgerechnet wurde oder wenn der Abrechnungsmonat nicht abgeschlossen ist, also final für alle Mitarbeiter abgerechnet ist, wird nun mit einem Hinderungsgrund (Grund 12) geantwortet.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.

Übersicht über die Hinderungsgründe (Stand: 01.01.2023)


Meldung vor Rentenbeginn (57 Meldungen bzw. GML57)

Manuelles Verfahren bis 30.06.21: Diese Verarbeitung kann auch noch genutzt werden um eine 57 Meldung zu erzeugen.

Für Arbeitnehmer, deren Altersrente beginnt, wird automatisch eine SV-Meldung erstellt; die Vorausbescheinigung zum Rentenbeginn. In diesen Fällen im Personalstamm den Monat des Rentenbeginns eintragen, das ist der Monat nach Austritt. Es gilt der Eintrag im aktuellen Personalstamm. Dieser Eintrag darf also nicht entfernt werden. Die Meldung wird "3 Monate vor Rentenbeginn" erstellt, das heißt, der Zeitraum vor den letzten 3 Abrechnungsmonaten wird gemeldet. Bei Rentenbeginn im Juni wird also eine Meldung im Februar erstellt.

Gemeldet wird das Entgelt seit Jahresbeginn bis zum Meldemonat, im Beispiel Januar und Februar. Oder eine Jahresmeldung mit dem noch nicht gemeldeten Entgelt des Vorjahres; oder beides. Der Meldegrund ist 57. Das Entgelt der letzten Abrechnungsmonate wird dann bei Austritt mit der Abmeldung übermittelt. Diese Regelung gilt ab 01.08; die Meldungen ersetzen die Papier-Verdienstbescheinigung zum Rentenbeginn. Eine solche Meldung kann auch vom Familiengericht im Versorgungsausgleichsverfahren angefordert werden.

/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, "Rentenbeginn melden".

ZuZa, Bescheinigungen für die Rentenversicherung

Anforderung der Rentenversicherung und die Antwort

Was ist ZuZa?

Ab dem 1. Januar 2022 wird die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen von rvBEA auch Bescheinigungen anfragen. Zunächst handelt es sich um das Bescheinigungsverfahren "ZuZa". ZuZa steht für "Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen". 
Wenn ein Versicherter eine Rehabilitation in Anspruch nehmen möchte, sind nach § 32 SGB VI in der Regel Zuzahlungen bei stationären Reha-Aufenthalten zu leisten. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Versicherte von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Eine Befreiung kann erfolgen, wenn die Zuzahlung den Versicherten oder den Rentner unzumutbar belasten würde und der entsprechende Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung genehmigt wurde. Folgende Aspekte spielen hier eine Rolle:

  • das Einkommen im Kalendermonat vor Beantragung der Leistung
  • der Erhalt von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II oder XII
  • Kinder
  • die Pflegebedürftigkeit (sowohl die eigene als auch die des Ehe-/Lebenspartners)
  • bereits geleistete Zuzahlungen im entsprechenden Kalenderjahr

Bei Mehrfachbeschäftigung sind die Entgelte aller Arbeitnehmer anzugeben. Unterschreitet der Arbeitnehmer z.B. das monatliche Nettoeinkommen von 1.317 Euro, kann es zu einer vollständigen Befreiung kommen (Stand 2021). Eine Ermäßigung der Zuzahlung ist in 2021 zwischen 1.371 Euro und 1.974 Euro möglich. Die jeweils aktuellen Werte finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Die Höhe des Entgelts wird von der Rentenversicherung geprüft, indem bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber elektronisch zurückgemeldet werden (ehemals G0161 – Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung).

Die Zuzahlungsbefreiung wird durch die Rentenversicherung geprüft, wenn der Betroffene einwilligt: Dann werden bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber elektronisch zurückgemeldet. Dieses bisherige Verfahren wurde noch in Papier geführt.

Die Rentenversicherung erwartet die Antwort auf eine Anforderung im ZuZa-Verfahren innerhalb eines Arbeitstages nach Abruf der Anforderung.


Die Antwort auf die Anforderung wird daher vom Programm automatisch erstellt, sobald die Anforderung über die Rückmeldungen eingelesen wurde.

Wie werden die Anforderungen eingelesen?

Über die SV-Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger. Eine solche Anforderung ist dann in der Übersicht der Rückmeldungen unter dem Grund "RVANF Rentenversicherung, Anforderung" enthalten. Wie werden diese Anforderungen beantwortet?
Wenn eine solche Anforderung eingelesen wird, dann wird gleich eine Antwort erstellt: entweder, dass nicht geantwortet werden kann, weil der Arbeitnehmer nicht oder nicht mehr beschäftigt ist oder die Daten und Beträge werden zusammengestellt.
Was sind weitere Gründe, dass keine Meldung erzeugt wird? Die SV-Tage und Steuertage dürfen nicht 0 sein zum Monat, der angefordert wird, deshalb:

a. Wenn ein Monat nicht abgerechnet ist, dann melden wir ihn nicht; selbst wenn er angefordert ist.
b. Wenn sich 0 SV-Tage z.B. durch Elternzeit ergeben, dann melden wir den Monat nicht; selbst wenn er angefordert ist.

Diese Antworten sind in der Übersicht der Rückmeldungen als "RVHIN Rentenversicherung, Grund" oder "RVBEA Antwort zur Anforderung der RV" enthalten. Dabei wird gleich eine Meldedatei erstellt, die dann gesendet werden kann.
/Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Rückmeldungen: Ausführen und Ergebnis.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen: Ausführen und Ergebnis.

Die Rentenversicherung fordert bestimmte Daten und Beträge für einen bestimmten Monat an. Das ist nach heutiger Definition im Verfahren ZUZA "Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen" der Kalendermonat vor der Beantragung der Leistung zur Reha. Der Monat, der bescheinigt werden soll, ist in der Anforderung von der Rentenversicherung bestimmt und kann nicht geändert werden.

Welche Daten sind als Beispiel enthalten

Beschäftigungsbeginn, Beschäftigungsende, Personengruppe, Beitragsgruppe, ob der Zuschlag zur PV gezahlt werden muss, ob im SV-Übergangsbereich abgerechnet wird, Gesamtbrutto, Gesamtnetto, Steuertage, Steuerbrutto, Lohnsteuer, SV-Tage, SV-Brutto, Beiträge, Auszahlungsbetrag, Meldebrutto.

Wenn bereits auf den Monat eine Rückrechnung ausgeführt wurde, zum Zeitpunkt der Anforderung, dann wird der Monat incl. den Rückrechnungswerten bescheinigt.

Spätere Rückrechnungen auf einen angeforderten Monat und bereits beantworteten Monat

Spätere Rückrechnungen auf den Monat, der laut Anforderung bereits bescheinigt wurde, lösen keine neue Antwort (Storno/Neu) mit geänderten Werten aus. Die Antworten auf die Anforderung können nicht storniert werden.

Wenn eine Korrektur erforderlich ist, dann muss die Rentenversicherung eine neue Anforderung schicken, die eine neue Antwort auslöst. Das kann nur der Mitarbeiter, mit einem Sachgrund, bei der Rentenversicherung neu beantragen.

Antworten an die Rentenversicherung, Personallisten

Die Inhalte und Beträge, die in der Antwort auf eine Anforderung der Rentenversicherung enthalten sind, können in den Personallisten ausgewertet werden.
Hierfür in den Personallisten zwei Definitionen anlegen. Die Spalten dieser Definitionen können automatisch als "Beispiele" erstellt werden.
Dann die Personallisten mit jeweils einer dieser Definitionen ausführen. Die Beträge beziehen sich auf den Belegmonat, wie vorgegeben. Die Ausgabe wird auch für Personalnummern ausgeführt, für die keine Anfrage vorliegt.
Berichte/Personallisten, Definition, Bearbeiten, Beispiele: Rentenversicherung rvbea 1, Rentenversicherung rvbea 2.
Webclient /Berichte/Personallisten, Vorbereiten, Definition, Bearbeiten, Vorbereiten: Rentenversicherung rvbea 1, Rentenversicherung rvbea 2.

BEEG, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (ab 01.07.2022)

Bescheinigungen für die Rentenversicherung (BEEG), Anforderung der Rentenversicherung und die Antwort

Ab dem 1. Juli 2022 wird die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen von rvBEA eine weitere Bescheinigung anfragen. Damit wird rvBEA um das Bescheinigungsverfahren "BEEG" erweitert.
Das Verfahren ist, sofern eine elekronische Anfrage kommt, obligatorisch.

BEEG steht für "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" und umfasst damit die Bescheinigung zum Antrag auf Elterngeld.

Die Rentenversicherung erwartet die Antwort auf eine Anforderung im BEEG-Verfahren innerhalb eines Arbeitstages nach Abruf der Anforderung.
Die Antwort auf die Anforderung wird daher vom Programm automatisch erstellt, sobald die Anforderung über die Rückmeldungen eingelesen wurde.

Wie werden die Anforderungen eingelesen?

Über die SV-Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger. Eine solche Anforderung ist dann in der Übersicht der Rückmeldungen unter dem Grund "RVANF Rentenversicherung, Anforderung" enthalten.

Wie werden diese Anforderungen beantwortet?

Wenn eine solche Anforderung eingelesen wird, dann wird gleich eine Antwort erstellt: entweder, dass nicht geantwortet werden kann, weil der Arbeitnehmer nicht oder nicht mehr beschäftigt ist oder die Daten und Beträge werden zusammengestellt.
Diese Antworten sind in der Übersicht der Rückmeldungen als "RVHIN Rentenversicherung, Grund" oder "RVBEA Antwort zur Anforderung der RV" enthalten. Dabei wird gleich eine Meldedatei erstellt, die dann gesendet werden kann.
/Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Rückmeldungen: Ausführen und Ergebnis.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Rückmeldungen: Ausführen und Ergebnis.

Antworten an die Rentenversicherung, Details

Die Rentenversicherung fordert bestimmte Daten und Beträge für bestimmte Monate an. Die Monate, die bescheinigt werden soll, sind in der Anforderung von der Rentenversicherung bestimmt und können nicht geändert werden.
Welche Daten sind als Beispiel enthalten: Beschäftigungsbeginn, Beschäftigungsende, Personengruppe, Beitragsgruppe, ob der Zuschlag zur PV gezahlt werden muss, ob im SV-Übergangsbereich abgerechnet wird, Gesamtbrutto, Gesamtnetto, Steuertage, Steuerbrutto, Lohnsteuer, SV-Tage, SV-Brutto, Beiträge, Auszahlungsbetrag, Meldebrutto.
Spätere Rückrechnungen auf Monate, die laut Anforderung bereits bescheinigt wurden, lösen keine neue Antwort (Storno/Neu) mit geänderten Werten aus. Die Antworten auf die Anforderung können nicht storniert werden. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, dann muss die Rentenversicherung eine neue Anforderung schicken, die eine neue Antwort auslöst. Das kann nur der Mitarbeiter, mit einem Sachgrund, bei der Rentenversicherung neu beantragen.

Antworten an die Rentenversicherung, Personallisten

Die Inhalte und Beträge, die in der Antwort auf eine Anforderung der Rentenversicherung enthalten sind, können in den Personallisten ausgewertet werden.
Hierfür in den Personallisten zwei Definitionen anlegen. Die Spalten dieser Definitionen können automatisch als "Beispiele" erstellt werden.
Dann die Personallisten mit jeweils einer dieser Definitionen ausführen. Die Beträge beziehen sich auf den Belegmonat, wie vorgegeben. Die Ausgabe wird auch für Personalnummern ausgeführt, für die keine Anfrage vorliegt.
Berichte/Personallisten, Definition, Bearbeiten, Beispiele: Rentenversicherung rvbea 1, Rentenversicherung rvbea 2.
Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, Bearbeiten, Vorbereiten: Rentenversicherung rvbea 1, Rentenversicherung rvbea 2.


Ausland A1-Bescheinigung, Kontaktdaten der DSRV beim A1-Verfahren (und rvBEA-Verfahren) (Werteliste AG)

Die DSRV übermittelt zusätzlich zum DXAR einen weiteren Datensatz DXLW (Werteliste AG „Info“) an den Arbeitgeber. Damit wird der Arbeitgeber in die Lage versetzt, sich bei Rückfragen direkt an die anfragende Stelle wenden zu können. 

Im A1-Verfahren kann können Zwischennachrichten zum Bearbeitungsstand kommen. Im rvBEA-Verfahren Angaben der Behörde. In beiden Fällen auch Hinweise zu den Bescheinigungen und nicht nur Kontaktdaten. Die Wertelisten (Kontaktdaten) werden mit den SV-Rückmeldungen eingelesen. Die Wertelisten sind die Einträge in den SV-Rückmeldungen mit dem Grund <WLAG>. Die in der Werteliste enthalten Kontaktdaten und Hinweise können angezeigt werden. Zusätzlich kann in der Anzeige der Kontaktdaten angezeigt werden, zu welcher SV-Rückmeldung diese Kontaktdaten gehören. Sofern es aber keinen ermittelbaren Bezug gibt ist dies nicht möglich.

Hinweise zur Anzeige der Kontaktdaten

Die Daten werden mit der aktuellen Perfidia-Version ggf. nicht so auf aufbereitet, dass wir die Anzeige anders darstellen können. Zur Anzeige der Kontaktdaten auf einen Eintrag in den SV-Rückmeldungen mit dem Grund <WLAG> stellen.

Vor der Abrechnung, SV-Rückmeldungen, Aktionen, Kontaktdaten
Anzeige der SV-Rückmeldung zu den Kontaktdaten: dort Bezug

Webclient: Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen, Vorbereiten, Kontaktdaten
Anzeige der SV-Rückmeldung zu den Kontaktdaten: dort Bezug


Wichtiger Hinweis zu Rückmeldungen allgemein:

Bitte beachten Sie, dass in Perfidia die Ausführung „Protokolle anfordern“ und auch in NEVARIS Finance Baulohn die Rückmeldungen mind. 1 x wöchentlich zu allen gebotenen Verfahren auszuführen sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Informationen, die Sozialversicherungsträger zur Verfügung stellen, auch verarbeitet werden können.

Aufruf in PERFIDIA: Gesendete Daten, Protokolle anfordern, alle angebotenen Verfahren.
Aufruf in NEVARIS Finance Baulohn:
/Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Rückmeldungen, ausführen
Bei Versorgungsbezügen: /Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Aktionen Rückmeldungen, Aktionen Import der Rückmeldungen
Webclient: /Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen und Rückmeldungen Versorgungsbezüge

Hinweis
Wenn Sie Rückmeldungen der Berufsgenossenschaften erwarten, sind diese getrennt auszuführen.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Ergebnis, Aktionen, Lohnnachweis BG, Rückmeldungen
Webclient /Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, BG-Lohnnachweis, Ausführen, Rückmeldungen