Finance-Version 2023.0.3 Release Notes

 

 

Liebe NEVARIS-Finance Anwender,

für unsere Finance Version 2023 haben wir ein Patch 2023.0.3 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.


Version: 2023.0.3
Veröffentlichungsdatum: 14.11.2022

Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen

BLOHN - Userstory - FIN-5676 - Sozialkasse, im Dezember 2022 Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen

Sozialkasse, im Dezember 2022 Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen

Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG im Dezember 2022 wird wie folgt berechnet:

Es zählen die Ausfallstunden wegen Saison-KuG im Dezember, ausgenommen diejenigen Stunden, für die Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurde. Betrachtet wird nur der aktuelle Schlechtwettermonat Dezember 2022. Der Stundensatz ergibt sich aus der Meldung im November oder in einem der Vormonate. Die ersten 22,50 Stunden Saison-KuG im Dezember zählen nicht mit. Danach errechnet sich eine Mindesturlaubsvergütung. Der Anspruch ist bereits im Dezember 2022 direkt verfügbar und wird mit der Dezember-Abrechnung festgestellt und ausgewiesen.

Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird im Dezember 2022 noch einheitlich mit 14,25% berechnet. Die geänderte Berechnung wird automatisch berücksichtigt.

Abrechnung, Aktuelle Abrechnung

 

Sozialkasse, Änderungen zur Datenübermittlung für den Meldemonat Dezember und Mindesturlaubsvergütung ab 01.2023

Die weiteren Änderungen zur Datenübermittlung bereits für den Meldemonat Dezember (im Januar 2023) und zur Mindesturlaubsvergütung ab 01.2023 sind erst im Jahreswechsel-Patch enthalten, welches wir Ihnen Anfang Januar 2023 ebenfalls nur für die aktuellen Versionen (2023 und/oder 2020.30) von NEVARIS Finance zur Verfügung stellen.

Wir möchten Sie auch auf die Jahreswechsel-Seminare Hinweisen, die Online und deutschlandweit als Präsenzseminare stattfinden. Hier werden wir Ihnen die Änderungen zur Mindesturlaubsvergütung im Baugewerbe ab 01.01.2023 näher erläutern.

Seminarkatalog - NEVARIS Bausoftware GmbH: https://www.nevaris.com/academy/ 


BLOHN - Userstory - FIN-5665 - Sozialkasse, Elternzeit nach einer Endemeldung keine erneute Anmeldung

Sozialkasse, Elternzeit nach einer Endemeldung keine erneute Anmeldung

Wenn an die Sozialkasse das Ende der Elternzeit gemeldet wird, dann wird zusätzlich zu dieser Endemeldung keine erneute Anmeldung bei der Sozialkasse mehr erstellt.

Wenn im Monat, in dem die Elternzeit endet, auch Austritt ist, dann werden zwei Meldungen erstellt: Ende Elternzeit, Ende Beschäftigung.

Das Verfahren hat sich geändert.

Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Monat, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse, Monat, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen


BLOHN - Bug - FIN-6053 - Berichte, Druckausgabe zum 13. Monatseinkommen (Report 5002673)

Berichten, Druckausgabe zum 13. Monatseinkommen

Die Druckausgabe zum 13. Monatseinkommen ist wieder möglich (Report 5002673).

Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, 13. Monatseinkommen, Ergebnis, Drucken


BLOHN - Bug - FIN-6090 - Berufsgenossenschaft, Unternehmensnummer Prüfung

Berufsgenossenschaft, Unternehmensnummer Prüfung

Bei der Prüfung zur Eingabe einer Unternehmensnummer war ein Fehler enthalten, wenn die Prüfziffer eine 0 war. Das Problem wurde behoben.

Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen und 
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn 

 

Berufsgenossenschaft, zur Unternehmensnummer

Wichtiger Hinweis
Die Unternehmensnummer wird Ihnen schriftlich mitgeteilt und sie wird in den Rückmeldungen zu den Stammdatenabfragen zum kommenden Beitragsjahr 2023 enthalten sein. Diese Unternehmensnummer löst zwar die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab, aber ersetzt sie nicht. Daher müssen die bisherigen Eingaben der Mitgliedsnummern an allen Stellen in NEVARIS Finance Baulohn erhalten bleiben!
Die neue Unternehmensnummer wird auch bei einem zukünftigen Wechsel der Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft bleiben. Wenn ein Unternehmen mehrere zuständige Berufsgenossenschaften hat, ist die Unternehmensnummer bei diesen Berufsgenossenschaften identisch, der PIN jedoch unterschiedlich.

Stammdaten Firma, Niederlassung
Die Eingabe der Unternehmensnummer erfolgt in neuen Feldern in den Firmendaten und in Niederlassungen. Ebenso muss in den in den Firmendaten und in Niederlassungen die zuständige Berufsgenossenschaft eingetragen werden. Ebenso ist es möglich die PIN einzutragen. Wir empfehlen die Pflege des PIN in den Firmendaten und in Niederlassungen, wenn es nur eine zuständige Berufsgenossenschaft gibt.

Stammdaten Berufsgenossenschaften
Eine Eingabe der Unternehmensnummer in den Stammdaten einer BG ist nicht mehr vorgesehen.
Durch die Zuordnung der Berufsgenossenschaft in den Firmendaten und in Niederlassungen ist eine Verarbeitung möglich.
Die Eingabe der PIN ist möglich, sofern diese nicht bereits in den Firmendaten und in Niederlassungen eingetragen wurde.

Mitgliedsnummer in den Stammdaten
Die Mitgliedsnummer soll an allen Stellen, wo wie bisher gepflegt ist, nicht mehr verändert werden. Sie wird weiterhin für das Meldejahr 2022 und ab 2023 für Stornierungen und Neumeldungen der Lohnnachweise benötigt.

Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und 
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft 
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, PIN für den Lohnnachweis BG und 
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, PIN  für den Lohnnachweis BG
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Berufsgenossenschaft


BLOHN - Userstory - FIN-6029 - RV, Elektronisches Entgeltbescheinigungsverfahren rvBEA (BEEG)

RV, Elektronisches Entgeltbescheinigungsverfahren rvBEA (BEEG)

Wenn über die SV-Rückmeldungen eine Anforderung zur BEEG eingelesen wurde, wurden ggf. nicht alle angeforderten Monate in die Antwort mit aufgenommen.

Das Problem wurde behoben.

/Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Rückmeldungen: Ausführen und Ergebnis.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Rückmeldungen: Ausführen und Ergebnis.

Wichtiger Hinweis zu Rückmeldungen allgemein:
Bitte beachten Sie, dass in Perfidia die Ausführung „Protokolle anfordern“ und auch in NEVARIS Finance Baulohn die Rückmeldungen mind. 1 x wöchentlich auszuführen sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Informationen und Anforderungen, die Sozialversicherungsträger zur Verfügung stellen oder auch beantwortet haben wollen, verarbeitet werden können.
Aufruf in PERFIDIA: Gesendete Daten, Protokolle anfordern, alle angebotenen Verfahren.
Aufruf in NEVARIS Finance Baulohn:
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen, ausführen
Bei Versorgungsbezügen:
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Aktionen Rückmeldungen, Aktionen Import der Rückmeldungen


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