Finance-Version 2023.2.10 Release Notes
Liebe NEVARIS-Finance Anwender,
für unsere Finance Version 2023.2 haben wir Patch 2023.2.10 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.
Version: 2023.2.10
Veröffentlichungsdatum: 18.03.2024
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
BLOHN - - FIN-9104 - Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2024
Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2024
Am 23.02.2024 wurden die geänderten Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer 2024 veröffentlicht.
Es sind nun die Änderungen nach dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 (a.a.O.) in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für zu berücksichtigende Kinder bei Arbeitnehmern, die in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versichert sind, auch berücksichtigt.
Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem 1. April 2024 anzuwenden.
Der bisher im Jahr 2024 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG).
Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges ist spätestens ab 01.04.2024 und rückwirkend ab 01.01.2024 anzuwenden.
Hinweis: Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges findet in NEVARIS Finance Baulohn mit diesem Patch direkt statt. Es kann also auch bereits der März 2024 mit der korrekten Lohnsteuerermittlung abgerechnet werden.
Die Berücksichtigung der Kinder für den Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung wird bei den Rückrechnungen ab 01.24 und den zukünftigen Abrechnungen zu einem höheren Lohnsteuerabzug (und sofern notwendig Solidaritäts- und Kirchensteuerabzug) führen.
Wir verweisen auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen dazu:
Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024) (bundesfinanzministerium.de)
Hinweis: In NEVARIS Finance Baulohn sind bereits abgerechnete Monate für diese Korrektur Rückrechnungen notwendig.
Die rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzuges hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes! Die Berechnungen dazu wurden nicht angepasst, da es keine neuen KuG-Tabellen von der Bundesagentur für Arbeit geben wird. Kurzarbeitergeld wird weiter ohne Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung berechnet.
- EEL-Bescheinigungen z.B. zur Berechnung von Krankengeld oder Kind krank sind nach heutigem Kenntnisstand nicht neu zu stellen. Jedoch können wir dazu keine abschließende Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
- AAG-Anträge wären neu zu stellen, wenn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld manuell neu ermittelt wird und die tatsächliche Erhöhung ebenfalls zu den Rückrechnungen manuell angepasst/berichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
Bitte führen Sie die Vormerkung je Monat aus, da nur so auch in den Monaten, in denen neue Mitarbeiter dazugekommen sind, diese mit vorgemerkt werden. Hinweis:
Die Auswahl auf nur beschäftigte Mitarbeiter ist nicht möglich, daher beachten Sie bitte den Abschnitt: Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter, sofern Sie nicht mit einem Personalnummernfilter arbeiten. Für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter, für die eine Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt wurde, ist die Rückrechnung nicht durchzuführen und die Vormerkung zu löschen. Vormerken der Rückrechnungen
Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnungen vormerken, Für Rückrechnung vormerken Hier den jeweiligen Rückrechnungsmonat = Monate ab 01.01.2024 jeweils einzeln eintragen und einen Filter eingeben. Hinweis: Ohne Filter wird keine Verarbeitung ausgeführt. Filtereingabe zusätzlich zum jeweiligen Rückrechnungsmonat wäre über den Personalnummernfilter möglich oder es kann z.B. der jeweilige Abrechnungskreis oder die Niederlassung vorgegeben werden. Der Personalnummernfilter ist begrenzt. Das ist für jeden notwendigen Rückrechnungsmonat ab 01.01.2024 zu wiederholen. Wichtig: Die Auswahl/der Haken <Auch nicht abgerechnete vormerken> darf NICHT gesetzt werden. Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter
In der Übersicht muss anschließend kontrolliert werden, ob für die vorgemerkten Mitarbeiter eine Rückrechnung ausgeführt werden soll oder nicht. Wenn für Mitarbeiter keine Rückrechnung ausgeführt werden soll, dies wäre z.B. bei
- bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern,
- geringfügig Beschäftigten,
- u.a. so,
Rückrechnungen werden nur bei Mitarbeitern in den Monaten ausgeführt, die zuvor vorgemerkt wurden. Vor der Abrechnung, Rückrechnung ausführen, Rückrechnung ausführen, Ausführen
Webclient: <Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnung ausführen
BLOHN - - FIN-8992 - Schwerbehindertenausgleichsabgabe (IW-Elan) ab dem Meldejahr 2023 (kostenpflichtiges Zusatzmodul)
Schwerbehindertenausgleichsabgabe (IW-Elan) ab dem Meldejahr 2023 (kostenpflichtiges Zusatzmodul)
Die Dateiausgabe (Datei d: Verzeichnis) wurde nach einer Klarstellung der Behörde nochmal an die aktuelle Schnittstelle zum IW-Elan angepasst. Für die Erzeugung der Dateien ist es notwendig, zuvor dieses Patch zu installieren.
In jedem Personendatensatz in der d-Datei (Verzeichnis) müssen sieben weitere Felder angefügt sein, deren Inhalte aus der a-Datei (Arbeitgeber & Nebenbetriebe) stammen. Die Inhalte dieser Felder müssen in der a-Datei und der d-Datei ganz genau identisch sein, da ansonsten die Zuordnung der Datensätze zu dem jeweiligen Betrieb nicht möglich ist. Wenn die Felder in der a-Datei gefüllt sind, müssen sie auch in der d-Datei gefüllt sein.
Wichtig: Nach dem Import der Dateien in das Programm IW-Elan sind die Daten vom Anwender zu prüfen und ggf. weiter zu vervollständigen oder anzupassen.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Schnittstelle IW-ELAN
BLOHN - - FIN-9141 - SV, Beitragsnachweise („Nullmeldung“) bei längerer Elternzeit
SV, Beitragsnachweise („Nullmeldung“) bei längerer Elternzeit
Wenn es nur einen Beschäftigten zu einer Krankenkasse gibt und dieser länger in die Elternzeit geht, dann wurden keine Beitragsnachweis mehr gemeldet, wenn diese ohne Werte („Nullmeldung“) waren. Das Problem wurde behoben.
Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise ausführen und Beitragsnachweise melden
BLOHN - - FIN-9168 - SV, Beitragsnachweise melden und Zahlungen an die Krankenkassen bei Niederlassung ohne eigene Hauptbetriebsnummer
SV, Beitragsnachweise melden und Zahlungen an die Krankenkassen bei Niederlassung ohne eigene Hauptbetriebsnummer
Beitragsnachweise, Hauptbetriebsnummer melden
Wenn eine Niederlassung keine Hauptbetriebsnummer eingetragen hat, dann wird die Betriebsnummer Verursacher (Arbeitgeber) der Niederlassung im Beitragsnachweisverfahren als Hauptbetriebsnummer gemeldet. Zuvor wurde in diesen Fällen immer die Hauptbetriebsnummer der Firma gemeldet.
Wenn jedoch der Schalter <Werte aus Firmendaten> gesetzt ist, dann zählt weiterhin die Hauptbetriebsnummer der Firma, wenn diese dort eingetragen ist.
Hinweis:
Die Pflege der Hauptbetriebsnummer zur Firma und den Niederlassungen, auch wenn sie identisch mit der Betriebsnummer Verursacher (Arbeitgeber) sein sollten, ist zu empfehlen und erleichtert die Prüfung der korrekten Einrichtung.
Die Hauptbetriebsnummer kennzeichnet den Beitragsschuldner, der die Sozialversicherungsbeiträge im Beitragsnachweisverfahren schuldet. Sofern ein Arbeitgeber als Beitragsschuldner mehr als eine Hauptbetriebsnummer hat, ist in der Anmeldung die Hauptbetriebsnummer anzugeben, unter der die Beiträge für den angemeldeten Arbeitnehmer im Beitragsnachweisverfahren nachgewiesen werden.
Die Krankenkassen führen den Arbeitgeber unter der Hauptbetriebsnummer zum Arbeitgeberkonto. Betriebsnummern Arbeitgeber (Betriebsstätten) werden darunter zusammengefasst.
Bei sämtlichen Entgeltmeldungen (DEÜV) wird die Hauptbetriebsnummer zusätzlich mit gemeldet.
Zahlungen, Hauptbetriebsnummer im Verwendungszweck
Bei den Zahlungen der Beiträge an die Krankenkassen wird im Verwendungszweck daher auch die Hauptbetriebsnummer entsprechend den gemeldeten Beitragsnachweisen angedruckt, damit die Krankenkassen die Zahlungen den Beitragsmeldungen zuordnen können.
Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise ausführen und Beitragsnachweise melden
BLOHN - - FIN-9208 - SV, Storno von DEÜV-Meldungen mit Übergangsbereich
SV, Storno von DEÜV-Meldungen mit Übergangsbereich
Es konnte vorkommen, wenn für bereits abgerechnete Beschäftigte ohne Übergangsbereich die DEÜV-Meldungen vorlagen, diese dann nachträglich mit Übergangsbereich durch eine Rückrechnung korrigiert werden, dass bei dem Storno der DEÜV-Meldungen das Kennzeichen zum Übergangsbereich nicht korrekt ermittelt wurde. Das Problem wurde behoben.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführung, Meldung erstellen <DEÜV>
BLOHN - - FIN-9232 - File Service, Besonderheit für die Personalbuchhaltung (Baulohn) wenn der File Service eingerichtet wurde
File Service, Besonderheit für die Personalbuchhaltung (Baulohn), wenn der File Service eingerichtet wurde
Wenn der File Service eingerichtet wurde, müssen alle untergeordneten Pfade, also pem\recv und pem\recv\axx\dat ebenfalls vorhanden sein. Das ist notwendig!
Für die Personalsachbearbeitung ist es zusätzlich notwendig, folgende Verzeichnisse pro Mandant einmal zu entfernen und einmal die Ausführung ohne Verzeichnisse ausführen:
- Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, SV-Rückmeldungen (dort die beiden Verzeichnisse auf "leer" setzen) und Senden an (nicht nur Vorschau), anschließend den Menüpunkt erneut aufrufen. Die Verzeichnisse werden automatisch korrekt entsprechend den Speicherorten eingesetzt: Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, SV-Rückmeldungen
- Sofern sie auch Betriebsrentner abrechnen: Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, Rückmeldungen Versorgungsbezüge, Ausführen, Import (dort das Verzeichnis auf "leer" setzen) und OK, anschließend den Menüpunkt erneut aufrufen. Das Verzeichnis wird automatisch korrekt entsprechend den Speicherorten eingesetzt: Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, Rückmeldungen Versorgungsbezüge, Ausführen, Import