Finance-Version 2023.2.12 Release Notes
Liebe NEVARIS-Finance Anwender,
für unsere Finance Version 2023.2 haben wir Patch 2023.2.12 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.
Version: 2023.2.12
Veröffentlichungsdatum: 26.06.2024
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-9413 - Private und freiwillige KV, Arbeitgeber-Zuschuß KV
Private und freiwillige KV, Arbeitgeber-Zuschuß KVBei privat Krankenversicherten wurde der Arbeitgeber-Zuschuß ab 01.24 um einen Cent (0,01 €) zu hoch angesetzt. Bei freiwillig Krankenversicherten wurde die Rundung dazu angepasst.
Das Problem wurde behoben.Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
Private und freiwillige KV, Arbeitgeber-Zuschuß KVBei privat Krankenversicherten wurde der Arbeitgeber-Zuschuß ab 01.24 um einen Cent (0,01 €) zu hoch angesetzt. Bei freiwillig Krankenversicherten wurde die Rundung dazu angepasst.
Das Problem wurde behoben.Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
- FIN-9525 - Report R5004199 Drucken Aufträge - MwSt-Satz
Im Report 5004199 Drucken Aufträge wurde der angedruckte MWSt-Prozentsatz auf 8,1 geändert.
Im Report 5004199 Drucken Aufträge wurde der angedruckte MWSt-Prozentsatz auf 8,1 geändert.
- FIN-9677 - Pfändungen, ab 01.07.24 neue Pfändungstabelle notwendig
Pfändungen, ab 01.07.24 neue Pfändungstabelle notwendigEs steht eine neue Pfändungstabelle für die Abrechnung ab 01.07.24 bereit. Der Import ist jederzeit jetzt möglich.Wenn zur Abrechnung Juli 2024 die aktuelle Pfändungstabelle noch nicht importiert wurde, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben, sofern das zukünftige Patch 2023.2.12 und 2024.1.1 installiert wurden. Bitte beachten Sie, dass Rückrechnungen aufgrund der nicht zur Abrechnung Juli 2024 importierten Pfändungstabelle nicht möglich sind.Import der Datei:
Rollencenter Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten, PfändungstabelleZum Download der Datei klicken Sie oben auf die drei Punkte des Assist, um die Datei direkt herunterzuladen.Die Datei <Pfändungstabelle> wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung, dem Import, wie bisher bereit.Kontrolle:
Nach dem Import: Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige StammdatenIn der Übersicht der Pfändbaren Beträge den Monat 01.07.2024 eingeben. In der Übersicht ist ganz rechts eine Spalte: Stichtag = 01.07.2024. Wichtiger Hinweis:Die Tabelle muss zur Abrechnung ab Juli 2024 auch importiert werden, auch wenn das Modul Pfändungen nicht erworben wurde oder keine aktuelle Pfändung eingerichtet ist. Die Pfändungstabelle ist mandantenübergreifend. Der Import kann in einem Mandanten durchgeführt werden und gilt für alle Mandanten.
Pfändungen, ab 01.07.24 neue Pfändungstabelle notwendigEs steht eine neue Pfändungstabelle für die Abrechnung ab 01.07.24 bereit. Der Import ist jederzeit jetzt möglich.Wenn zur Abrechnung Juli 2024 die aktuelle Pfändungstabelle noch nicht importiert wurde, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben, sofern das zukünftige Patch 2023.2.12 und 2024.1.1 installiert wurden. Bitte beachten Sie, dass Rückrechnungen aufgrund der nicht zur Abrechnung Juli 2024 importierten Pfändungstabelle nicht möglich sind.Import der Datei:
Rollencenter Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten, PfändungstabelleZum Download der Datei klicken Sie oben auf die drei Punkte des Assist, um die Datei direkt herunterzuladen.Die Datei <Pfändungstabelle> wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung, dem Import, wie bisher bereit.Kontrolle:
Nach dem Import: Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige StammdatenIn der Übersicht der Pfändbaren Beträge den Monat 01.07.2024 eingeben. In der Übersicht ist ganz rechts eine Spalte: Stichtag = 01.07.2024. Wichtiger Hinweis:Die Tabelle muss zur Abrechnung ab Juli 2024 auch importiert werden, auch wenn das Modul Pfändungen nicht erworben wurde oder keine aktuelle Pfändung eingerichtet ist. Die Pfändungstabelle ist mandantenübergreifend. Der Import kann in einem Mandanten durchgeführt werden und gilt für alle Mandanten.
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