Für die Berechnung von Gerätemieten auf Baustellen gilt entweder die BGL oder es gelten die Preise, die ausdrücklich angegeben werden. Ladekosten sind in der BGL nicht enthalten und müssen also pro Gerät eingetragen werden. Die Prozentsätze, die für das Gerät verwendet werden sollen, werden festgelegt.
Gerätepreise werden pro Preisgruppe festgelegt. Auf diese Weise können interne und externe Preise unterschieden werden.
Gerätepreise pro Gerät sind mindestens für Fahrzeuge erforderlich. Für alle anderen Geräte kann auch ohne besondere Gerätepreise abgerechnet werden, dann gelten die BGL-Preise. Sobald aber abweichende Preise vorhanden sind oder sich aufgrund eines abweichenden Neuwerts ergeben, sind Gerätepreissätze erforderlich. Wenn nach Stunden berichtet wird und die Stundenpreise nicht aus dem Monatspreis ermittelt werden sollen, sind Gerätepreise erforderlich.
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