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Gerätepreise pro Gerät sind mindestens für Fahrzeuge erforderlich. Für alle anderen Geräte kann auch ohne besondere Gerätepreise abgerechnet werden, dann gelten die BGL-Preise. Sobald aber abweichende Preise vorhanden sind oder sich aufgrund eines abweichenden Neuwerts ergeben, sind Gerätepreissätze erforderlich. Wenn nach Stunden berichtet wird und die Stundenpreise nicht aus dem Monatspreis ermittelt werden sollen, sind Gerätepreise erforderlich.

Gerätepreise werden ab Monat und pro Preisgruppe angelegt. Gerätepreisgruppen ermöglichen es, für die innerbetriebliche und die ARGE-Abrechnung verschiedene Preise zu führen. Ausserdem können mit ihrer Hilfe die Preise beim Gerät prozentual verändert werden, um den Preisindex zu berücksichtigen. Mögliche Gerätepreisgruppen sind:

  • Alte BGL extern
  • Neue BGL intern
  • Neue BGL extern
  • Bauhof

Zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten, Preise für die Geräteabrechnung festzulegen, ist es möglich, für Geräte Preiskataloge zu führen, aus denen die Gerätepreise ermittelt werden. Aufruf: Preisdefinitionen, Preiskataloge. Ein Preiskatalog entspricht etwa einer BGL. Pro Katalog Positionen, also Gerätetypen anlegen. Pro Position Neuwert und Prozentsätze oder feste Beträge eintragen. Bei den Gerätepreisgruppen den zugehörigen Preiskatalog eintragen. Bei den Gerätepreisen pro Gerät die zugehörige Preiskatalog-Positions-Nummer eintragen. Für die Ermittlung der Preise sind im Gerätestamm neue Felder "Basiswert1" und "Basiswert2", die anstelle des Neuwerts treten können.

Um die so definierten Preise in die Gerätepreise pro Gerät zu übertragen, die Geräte-Übersicht aufrufen, dort den Funktions-Button, Untermenüpunkt Katalogpreise übernehmen, ausführen. Es werden die Preise aus dem Katalog in die Gerätepreise pro Gerät übertragen.

Gerätepreise

Zunächst müssen Gerätepreisgruppen angelegt worden sein. Die Gerätepreisgruppen sind erforderlich, weil über sie gesteuert wird, wenn für verschiedene Kostenstellen verschiedene Gerätepreise gerechnet werden sollen. Die Preisgruppe ist bei der Gerätekondition der Kostenstelle vermerkt. Bei der Preisgruppe selbst werden keine wesentlichen Festlegungen getroffen.

  • Pro Gerät sollen Sätze für alle Gerätepreisgruppen angelegt werden. Für Preisgruppen ohne einen Eintrag beim Gerät gelten die BGL-Preise.
  • Für Fahrzeuge, die nach km abgerechnet werden sollen, müssen in jedem Fall Preissätze angelegt werden, da sie nicht aus der BGL ermittelt werden können.
  • Für Gerät, die nach Stunden berichtet werden, müssen Preissätze angelegt werden, wenn mit besonderen, nicht aus dem Monatspreis abgeleiteten Stundensätzen gerechnet werden soll.

Im ersten Schritt müssen nur die Prozentsätze des Geräts vermerkt werden. Diese sind zu unterscheiden von den Kostenstellen-Prozentsätzen, die bei der Gerätekondition festgelegt werden. Die Geräteprozentsätze sind in der Regel 100, es sei denn, es werden die Veränderungen der Wiederbeschaffungswerte berücksichtigt. Dies ist der eigentliche Zweck der Geräteprozentsätze: den Preisindex zu berücksichtigen.

Versicherungen

In der Gerätekarte im Register Miete wird ein Versicherungsbetrag per Jahr eingetragen. Zusätzlich können zwei weitere Versicherungsbeträge eingetragen werden. Diese Beträge werden dann zusammengerechnet. Des weiteren können Steuern und Abgaben eingetragen werden. Diese werden getrennt gerechnet.

Bei Vorhaltebuchungen wird dann der Versicherungsbetrag anteilig gerechnet. Der Betrag wird durch zunächst durch 12 Monate und dann durch die die Anzahl der Berechnungstage pro Monat festlegt lt. Gerätekalender aus der Gerätekondition der Stammkostenstell geteilt, und mit der Anzahl Tage (nach erfolgter Monatsabrechnung ermittelt) multipliziert Diese Berechnung wird bei jeder Art von Vorhaltebuchung ausgeführt. Ebenso werden Steuern und Abgaben gerechnet.

Bei den Gerätepreisen müssen die Prozentsätze für Versicherung und, wenn gewünscht, für Steuern und Abgaben eingetragen werden. Die Kostenstellen-Prozentsätze dazu sind bei der Gerätekondition der Kostenstelle.

Bei den Standard-Drucken der Gerätemonatsabrechnung werden Versicherung und Steuern in zusätzlichen Zeilen ausgewiesen. In den Kontierungshilfen Gerät werden besondere Kostenarten für die Versicherungs- und Steuerberechnung eingetragen.

  • Monatspreise können leergelassen werden. Dazu im Register Steuerung "Monatspreis aus BGL ermitteln" aktivieren. Es gelten dann die BGL-Preise. Wenn Monatspreise eingetragen werden, dieses Feld nicht ankreuzen.
  • Stundenpreise und Tagespreise für Leistungsbuchungen können leergelassen werden. Dann im Register Steuerung "Tagespreis ermitteln" und "Stundenpreis ermitteln" auf die Option "Monat" setzen. Dann werden sie aus den Monatswerten ermittelt. Die Divisoren sind beim Gerätekalender zu finden, der für die Gerätekondition der Kostenstelle gilt.
  • Fahrzeuge können nach Stunden und km abgerechnet werden. Die entsprechenden Preise eintragen und später die Fahrzeuge mit der entsprechenden Option buchen. Wenn Fahrzeuge nach Stunden berichtet werden kann festgelegt werden, ob die Kostenstellen-Prozentsätze für Stundenberechnungen gelten sollen oder 100% gerechnet werden soll. Wenn 100%, dann das Feld "Fahrzeuge Std. mit Kostenstelle%" nicht ankreuzen.


Um ungeachtet der Preisdefinitionen mit festen Preisen zu buchen, im Geräte-Buchungsblatt die Spalten "AuV fester Einzelpreis", "Reparatur fester Einzelpreis" und "Ladekosten fest pro to" einblenden. Preise eingeben. Es ist auch möglich, nur feste Ladekosten einzugeben. Wenn aber AuV oder Reparatur eingetragen werden, gelten sowohl AuV als auch Reparatur als Festpreise.

Sollte diese Änderung nachträglich erforderlich sein, können die Felder auch in der Übersicht der Einzelbelege geändert werden. Danach die Monatsabrechnung neu ausführen.

Rechenregeln zur BGL-Miete

Die Baugeräte-Liste (BGL) ist eine Liste von Gerätearten. Beispiele sind "Planierraupen" oder, detaillierter, "Autokrane mit hydraulischem Kranantrieb und Gitterausleger". Sie enthält Typen und nicht bestimmte Geräte. Beim einzelnen Gerät wird dann die BGL-Nummer vermerkt. Die BGL ist nach Schlüsseln gegliedert und enthält Verrechnungspreise und die Basis und Regeln ihrer Berechnung. Die Verrechnungspreise können sowohl zur internen Berechnung dienen, als auch in Arbeitsgemeinschaftsverträgen als Grundlage der Abrechnung genannt werden.

Für die Geräteabrechnung ist die BGL jedoch nicht unbedingt erforderlich. Gerätepreise können auch unabhängig von der BGL erfasst werden.

Die BGL wird in Abständen von etwa 10 Jahren aktualisiert. Die aktuelle BGL Version ist von 2020. In der Praxis werden oft neben der aktuellen auch frühere BGL-Versionen benötigt, da einzelne Baustellen noch nach der alten BGL abgerechnet werden.

Die BGL-Nummer unterteilt sich in BGL-Art, BGL-Kenngröße und BGL-Zusatzausrüstung.

Die Berechnungen der BGL gründen sich auf die Nutzungsdauer von Geräten. Im einzelnen sind dies folgende Werte: Nutzungsjahre, maximale und minimale Vorhaltemonate.

Die Nutzungsdauer wird angewandt auf den Mittleren Neuwert und ergibt maximale und minimale AuV pro Monat % wie maximale und minimale AuV pro Monat Betrag und -Kosten pro Monat % und Rep.-Kosten pro Monat Betrag.

Auf die Werte der BGL werden Rechenregeln angewandt. Diese sind:

Rechenregel BGL

Da die BGL für AuV maximale und mittlere Werte nennt, kann entschieden werden, welcher Wert gerechnet werden soll. Dabei kann der obere, untere oder ein mittlerer Wert gerechnet werden. Wenn der mittlere Wert gerechnet wird, werden die Rundungsregeln der BGL angewandt.

Die Rechenregel wird durch Auswahl des "Rechenregel"-Buttons ausgeführt. Vor der Ausführung können die BGL-Typen, die gerechnet werden sollen, eingegrenzt und die Auswahl, wie gerechnet werden soll, getroffen werden. Nach Ausführung der Rechenregel ist bei jedem Gerätetyp vermerkt, mit welchem Wert gerechnet wurde.

Die BGL gibt folgende Rundungsregeln vor:

  • Runden auf 0,01 bei Beträgen < 0,50
  • Runden auf 0,05 bei Beträgen zwischen 0,50 und < 1,00
  • Runden auf 0,10 bei Beträgen zwischen 1 und < 10 (Österreich: < 10)
  • Runden auf 0,50 bei Beträgen zwischen 10 und < 50
  • Runden auf 1,00 bei Beträgen zwischen 50 und < 500 (Ö: 10 und < 1000)
  • Runden auf 5,00 bei Beträgen zwischen 500 und < 1000
  • Runden auf 10,0 bei Beträgen ab 1000 (Ö: ab 1000)

Welche Rundungsregel gilt, die deutsche oder die österreichische, wird in der Einrichtung festgelegt.

Rechenregel Zusatz

Für Zusatzausrüstungen kennt die BGL folgende verschiedene Vorgehensweisen, um Werte zu ermitteln:

  • Die Werte sind beim Zusatz ausdrücklich angegeben. Sie gelten zusätzlich zu den Werten des Grundgeräts, wenn Grundgerät und Zusatz vermietet werden. Regel: + zum Grundgerät.
  • Die Werte sind beim Zusatz ausdrücklich angegeben. Sie werden von den Werten des Grundgeräts abgezogen, wenn Grundgerät und Zusatz vermietet werden. Regel: - zum Grundgerät.
  • Die Werte beim Zusatz ergeben sich aus einem prozentualen Aufschlag auf die Werte des Grundgeräts. Dann ergeben sich beim Zusatz zunächst Gesamtwerte. Tatsächlich gerechnet werden die Werte, die sich ergeben, indem vom Gesamtwert der Wert des Grundgeräts abgezogen wird. Regel: Gesamtpreis.
  • Die Werte beim Zusatz ergeben sich aus einem prozentualen Abschlag auf die Werte des Grundgeräts. Dann wird gerechnet wie im Fall, dass ein Aufschlag gerechnet wurde. Die sich ergebenden Werte des Zusatzes sind jedoch negativ. Regel: ./. Gesamtpreis.

Die genannten prozentualen Zuschläge und Abschläge bei Zusatzausrüstungen sind in der BGL-Karte nicht mehr sichtbar. Diese Berechnung wurde bei der Übernahme der BGL-Daten bereits ausgeführt. Als Ergebnis sind die Rechenregeln Zusatz und Gewicht bei den Zusatzausrüstungen ermittelt.

Diese Rechenregeln werden zusammen mit der Rechenregel BGL angewandt. Dies geschieht durch Auswahl des "Rechenregel"-Buttons. Vor der Ausführung können die BGL-Typen, die gerechnet werden sollen, eingegrenzt und die Auswahl, wie gerechnet werden soll, getroffen werden.

Die Werte, die ermittelt werden, sind                      

  • Berechneter Mittlerer Neuwert,
  • Berechnete AuV p. Monat Betrag,
  • Berechnete Rep. p. M. Betrag und
  • Berechnetes Gewicht kg.

Rechenregel Gewicht

Für Zusatzausrüstungen wird das Gewicht ermittelt. Dies geschieht nach den gleichen Regeln wie bei der Rechenregel Zusatz. Beim Gewicht wird, wenn die BGL angibt, dass die Werte beim Zusatz Gesamtwerte sind, keine Rechnung ausgeführt, wenn beim Zusatz Gewicht=0 vermerkt ist.

Nach Anwendung der Rechenregeln stehen die für Geräteabrechnungen benötigten Werte fest:

  • Berechneter Mittlerer Neuwert
  • Berechnete Vorhaltemonate
  • Berechnete AuV pro Monat %
  • Berechnete AuV p. Monat Betrag
  • -Kosten pro Monat %
  • Berechnete Rep. p. M. Betrag
  • Berechnetes Gewicht kg.

Einrichtung der Gerätepreise über BGL

  1. Die Daten können als CSV kostenpflichtig über den Bauverlag, www.bgl-online.info, bestellt werden. 
  2. Die Rundungsregel muss festgelegt werden.
  3. Die BGL wird in die BGL-Tabelle importiert. Die Rechenregel wird angewandt.
  4. Wenn die alte BGL ebenfalls zur Verfügung steht, sollte diese ebenfalls importiert werden. Danach die Rechenregel anwenden.
  5. Bei den einzelnen Geräten werden BGL-Nummern vermerkt, wenn vorhanden jeweils für die alte und neue BGL.
  6. Zusätze werden als Gerätezusätze angelegt und mit den BGL-Nummern versehen.
  7. Bei den Gerätekonditionen für Kostenstellen wird bestimmt, ob sie nach alter oder neuer BGL rechnen.
  8. Die Prozentsätze, die auf die Gerätepreise angewandt werden, können beim Gerät (Geräte-%) und für die Kostenstelle bei den Gerätekonditionen (Kostenstelle-%) festgelegt werden.
  9. Wenn für bestimmte BGL-Hauptgruppen besondere Geräte-% gelten, können diese bei den Gerätekonditionen hinterlegt werden.

Die BGL kann nicht alle möglichen Gerätetypen und Kenngrößen enthalten. Die Hersteller ändern die Produktionsgrößen, während eine BGL noch gilt. Deshalb können bei Geräten BGL-Arten und Kenngrößen vermerkt sein, die in der BGL nicht aufgeführt sind. Solche Nummern sollten aber benachbarte, also größere, kleinere oder Zwischennummern zu den vorhandenen Arten und Kenngrößen sein. Dann können die BGL-Preise aus den vorhandenen BGL-Einträgen ermittelt werden. Diese Ermittlungen sind die Interpolation, für Zwischennummern, und die Extrapolation, für kleinere und größere Nummern. Führt keine der beiden Rechnungen zu einem Ergebnis, wird die "Neuwertmethode" angewandt.

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