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Für die Standardverarbeitung gilt aber insgesamt Folgendes:

  • Anforderungen werden mit der Kennzeichnung 'statistisch' gebucht. Das bedeutet, sie werden durch die GuV-Nullstellung (das ist die Verarbeitung, die den Bilanz- bzw. GuV-Gewinn ermittelt) nicht einbezogen. Die Summe der gebuchten Anforderungen ist bilanztechnisch relevant für die Bewertung der halbfertigen Arbeiten.
  • Die Buchungsmatrix für die Anzahlungsbuchhaltung muss im Feld 'Unreal. MwSt.-Art' = Prozentsatz enthalten. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer/Vorsteuer für die Anforderungen als 'unrealisierte' (d.h. nicht fällige) USt/VSt auf ein Wartekonto gebucht wird. Bei Buchung und Referenzierung einer Anzahlung auf eine solche Anforderung wird automatisch (prozentual)  die USt/VSt auf das 'normale' Umsatzsteuer/Vorsteuerkonto umgebucht. Daher sind in der MWST Buchungsmatrix für die Anzahlungsbuchhaltung auch die Sachkonten 'Unreal. Umsatzsteuerkonto', 'Unreal. Erwerbsteuerkonto' und 'Unreal. Vorsteuerkonto' anzugeben.
  • Anforderungen und Anzahlungen werden nicht auf das Sammelkonto gebucht, das beim Debitor/Kreditor als Sammelkonto (über die Kreditoren- bzw. Debitorenbuchungsgruppe) hinterlegt ist, sondern auf abweichende Sammelkonten, die im Anzahlungsvorgangskopf hinterlegt werden. Dies ermöglicht auch die Zuweisung separater Bilanzpositionen.
  • Bei Buchung einer Schlussrechnung werden alle gebuchten Anforderungen automatisch storniert und alle gebuchten Anzahlungen auf die Schlussrechnung referenziert. 
  • Bei der Verwaltung der Anforderungen innerhalb eines Anzahlungsvorgangs kann zwischen 'Kumulation' und 'Leistungszuwachs' unterschieden werden.

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