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Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und/oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausführen, haben eine Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (Deutschland) bzw. an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt einzureichen.

Zusammenhang zwischen USt-Voranmeldung/-Erklärung und der Zusammenfassenden Meldung

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Der Unternehmer hat in der USt-Voranmeldung / in der USt-Erklärung die Summe der Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen und/oder innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte in besonders vorgesehenen Zeilen zu erklären.

Diese Umsätze muss er aufgeschlüsselt auf die einzelnen Abnehmer auch in der Zusammenfassenden Meldung für den jeweiligen Meldezeitraum erklären.

Info

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So genannte 'Nullmeldungen' sind nicht abzugeben.

Deutschland

Die Zusammenfassende Meldung ist für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes KalendermonatsKalendermonats (Meldezeitraum) an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Wenn die Summe der Bemessungsgrundlage weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre jeweils mehr als 50.000 bzw. 100.0000 Euro beträgt, kann die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres übermittelt werden.

Die Zusammenfassende Meldung für steuerpflichtige sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2 ist bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres Kalendervierteljahres (Meldezeitraum) an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. 

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Aktuelle Informationen zur ZM finden Sie können auf der Internetseite www.bzst.de abgefragt werden.

Österreich

Die Zusammenfassende Meldung ist bis zum Ablauf des auf den Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonats abzugeben. Bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum hat die Übermittlung bis zum Ablauf des auf das Kalendervierteljahr (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonats zu erfolgen.

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Informationen zur elektronischen Übermittlung der ZM finden Sie können auf der Internetseite www.bmf.gv.at abgefragt werden.

Tschechien

In Tschechien müssen sogenannte 'EU-Umsatzlisten' an das Finanzministerium eingereicht werden, wenn folgende Transaktionen stattgefunden haben:

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Für die Erstellung der xml-Datei sind Angaben für die Nummer des Finanzamtes und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.) obligatorisch. In dem Feld 'Finanzamt (MWSt)' ist die Nummer des Finanzamtes und in 'USt-IdNr.' die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu hinterlegen.

Finanzbuchhaltung Einrichtung, Register Mehrwertsteuer

Ausgabeverzeichnis ZM (Deutschland)

Eingabe des Verzeichnisses und Dateinamens für die ZM-Meldedatei.

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Unter Personenkonten/Debitoren, Außenhandel ist die Umsatzsteuer-ID-Nummer zu hinterlegen.

Hinweis:

Wenn die spezielle Buchungsmatrix 'Erwerbsbesteuerung' für einen Debitor verwendet wird, dessen UID dem Länderkennzeichen der Firmendaten entspricht (geprüft wird mit den ersten beiden Stellen der UID), wird der Beleg in der Zusammenfassenden Meldung mit der UID-Nr. der Betriebsstätte ausgegeben.

Beispiel:

Ein deutsches Unternehmen baut für die Betriebsstätte eines Deutschen Unternehmens in Österreich und das leistende Unternehmen tritt mit einer deutschen UID auf. In diesem Fall wird die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung DE mit der UID-Nr. der Betriebsstätte ausgegeben.

MWSt Buchungsmatrix Einrichtung

Unter      Finanzbuchhaltung/Einrichtung/MWSt                    Buchungsmatrixgruppen/MWSt                      BuchungsmatrixEinrichtung        sind      pro       zu        meldender        Finanzbuchhaltung, Stammdaten, Buchungsmatrix, MWSt Buchungsmatrix Einrichtung ist pro zu meldender Umsatzart (Innergemeinschaftliche            Lieferungen, Innergemeinschaftliche Leistungen, Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) eine separate MWStBuchungsmatrix MWSt Buchungsmatrix anzulegen.


MWSt Geschäftsbuchungsgruppe MWSt Produktbuchungsgruppe frei definierbar Beschreibung

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Festlegung der Umsatzart.  

Blank / IG Lieferung

Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Details dazu siehe Bereich Auswertung, Feld Nur Matrizen mit ZM Zuordnung)

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