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Durch den Eintrag der Datumswerte wird die Gültigkeit des Mandats definiert. 

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Wenn ist als das Startdatum des Mandats größer ist, als das Einzugsdatum (Zahldatum) werden die Rechnungen des Debitors nicht zum Einzug vorgeschlagen.

Wenn das Fälligkeitsdatum (Skontodatum)  der Rechnung größer ist als das Enddatum des Mandats, werden die Rechnungen des Debitors nicht zum Einzug vorgeschlagen.

Beispiel

Eine Rechnung ist zum 25.01. skontofällig und zum 01.02. nettofällig. Das Mandat endet am 31.01 und wird nicht inaktiv gestellt.
Zum Skontodatum liegt ein gültiges Mandat vor und die Rechnung wird zum Einzug vorgeschlagen, sofern das Einzugsdatum für den Fälligkeitszeitraum gültig ist.
Eine Rechnung ist zum 25.01. skontofällig und zum 01.02. nettofällig. Das Mandat endet zum 24.01. und wird nicht inaktiv gestellt.
Zum Skontodatum liegt kein gültiges Mandat vor und die Rechnung wird nicht zum Einzug vorgeschlagen.


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