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Auf eine zu 50% wertberichtigte Forderung i.H. von 10.000,00€ (also 5.000,00€ Wertberichtigung) werden 2.000,00€ gezahlt. Im darauf folgenden Wertberichtigungsvorschlag wird jetzt eine Auflösung i.H. von 1.000,00€ vorgeschlagen. (Rest-OP 8.000,00 * 50% Wertberichtigung = 4.000,00€). Es sind 5.000,00€ an Wertberichtigung vorhanden, also ergibt sich eine Auflösung in Höhe von 1.000,00€. Selbstverständlich kann der vorgeschlagene Betrag auch geändert werden.

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Die abgeführte Steuer auf eine Forderung (Belegnummer AR1223) soll zurückgefordert werden, die Voraussetzungen für die Abschreibung der Forderung sind jedoch (noch) nicht gegeben. Es soll eine Abgrenzungsbuchung auf den Steueranteil der Restforderung i.H.v. 34.500,00 erfolgen. Der abzugrenzente abzugrenzende Steuerbetrag i.H.v. von 5.508,40€ wird manuell berechnet und erfasst. Im Sachkonto 460500 ist eine Buchungsmatrix hinterlegt, bei der 'nur Steuer' eingerichtet ist.

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