Allgemein
Es kann nach Deutschem deutschem und Österreichischem österreichischem Recht eine Umsatzsteuererklärung durchgeführt werden.
Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch abzugeben. Zur Kontrolle und Abstimmung kann die Umsatzsteuererklärung gedruckt werden.
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In der Einrichtung können über die Action 'USt VA Kennziffern übertragen' die Kennziffern der Voranmeldung in die Kennziffern der Erklärung (1:1) übernommen werden. Es wird werden hierbei der ausgewählte die ausgewählten bzw. die per Satzmarken markierten Sätze berücksichtigt.
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Mit der Datenzusammenstellung wird die Summe der angemeldeten Sachposten ermittelt und in der Protokollzeile gespeichert. Hinweis: Diese Summe wird auf der Umsatzsteuererklärung in der Zeile für die Vorauszahlung ausgegeben.
Erklärung Deutschland
Über das Menüband, Action die Aktion 'Erklärung Deutschland' kann die Umsatzsteuererklärung für Deutschland gedruckt werden.
Info |
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Der Wert 'Summe Vorauszahlung' (=angemeldete Sachposten) plus der Summe der Sachposten, die mit einer MWSt-Matrix mit der Kennziffer '999' (Sondervorauszahlung) verprobt/angemeldet wurden, wird als 'Vorauszahlungssoll 20xx (einschließlich Sondervorauszahlung)' ausgegeben. |
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Bei einer organschaftlichen Anmeldung kann hier ggf. eine von den Firmendaten abweichende Adressnummer des Mandanten angegeben werden. Hinweis: Die Steuernummer wird den Firmendaten entnommen.
Berichtigte Anmeldung
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Kennz. 110
Ist das Kennzeichen gesetzt, wird auf der Umsatzsteuer-Voranmeldung bei der Kennziffer 10 eine "1" (ja) eingetragen; d.h. es handelt sich um eine berichtigt Umsatzsteuer-Voranmeldung.
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Kennz. 129 Verrechnung des Erstattungsbetrages
Ist das Kennzeichen gesetzt, wird auf der Umsatzsteuer-Erklärung bei der Kennziffer 129 eine "1" (ja) eingetragen, d.h. es soll der Erstattungsbetrag mit anderen Forderungen verrechnet werden.
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Ist das Kennzeichen gesetzt, wird auf der Umsatzsteuer-Erklärung ein X bei 'beigefügt' (Ich habe dieser Steuererklärung die Anlage UR beigefügt) gedruckt und es wird die Anlage UR gedruckt.
Ist das Kennzeichen nicht gesetzt, wird auf der Umsatzsteuer-Erklärung ein X bei 'nicht beigefügt, weil ich darin keine Angaben zu machen hatte' gedruckt.
Die folgenden Kennzeichen beziehen sich auf den Bereich 'E. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)' der Umsatzsteuererklärung und werden hier nicht näher beschrieben.
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Kennz. 370 Erstmalige Verwendung Grundstücke
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Kennz. 371 Änderung maßgeb. Verhältn. bei Grundstücken etc.
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Kennz. 372 Änderung maßgeb. Verhältnisse bei and. Wirtschaftsgütern (nicht einmalig)
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Kennz. 369 Änderung maßgeb. Verhältn. bei and. Wirtschaftsgütern (einmalig)
Bei diesen vier Kennziffern können in den dann aktiven Eingabefeldern ('abziehbar' und 'zu zahlen') die Vorsteuerberichtigungsbeträge, die entweder nachträglich abziehbar oder zurückzuzahlen sind, eingegeben werden.
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Durch die folgenden Kennzeichen (Bereich 'E. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)') dann kann bestimmt werden, wodurch sich die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, geändert haben.
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Erklärung Österreich
Über die Action Aktion 'Erklärung Österreich' kann die Umsatzsteuererklärung für Österreich gedruckt und/oder die Daten in eine Datei ausgegeben werden.
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Info |
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Es wird dabei pro Mandant geprüft, dass keine Umsatzsteuererklärungen nicht zurückgesetzt werden können, wenn es bereits abgeschlossene Erklärungen für Folgejahre gibt. |
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Info |
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Bevor die Aktion aufgerufen wird, bitte die Zeiträume filtern; also enthält der Filter die lfdLfd.Nr., die für die USt-Erklärung zusammengefasst werden sollen. Hierzu den Filterbereich einblenden und Filter nach Lfd.Nr. angeben. |
Anschließend Aktionen, 'Zusammenfassen' ausführen. Die Meldung 'Alle aktuell gefilterten Abrechnungen werden in einer neuen Zusammenstellung zusammengefasst. Einzelne Abrechnungen werden abgeschlossen.' bestätigen. Es wird dann eine neue Lfd.Nr. erstellt, die alle gefilterten Werte aufnimmt. Alle gefilterten USt Erkl. Protokoll Dateien werden hierdurch auf 'Abgeschlossen' gesetzt und können nicht mehr gelöscht oder neu erstellt werden. Die neu erstellte Lfd. Nummer Nr. USt Erkl. Protokoll erhält als Start- und Enddatum jeweils das erste und das letzte Datum der gefilterten Abrechnungen, also den 01.01. bis 31.12. , wenn ein gesamtes Jahr zusammengefasst wird.
Im Neuanlagesystem wird 'Zusfass'. vermerkt, in den zusammengefassten Lfd.Nr. wird im Feld 'Änderungssystem' die neue Lfd.Nr. Nummer vermerkt, in der die Daten aufgenommen wurden.
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