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Diese in der BBA erstellten innerbetrieblichen Verrechnungsbuchungen können zusammengefasst und an die Finanzbuchhaltung weitergereicht werden. Sie stellen Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen Mandanten dar. Bislang konnten diese 'Forderungen' und 'Verbindlichkeiten' in Fibu-Buchungsblätter übergeben werden.
Jetzt können die Verrechnungsbuchungen können auch in das Rechnungsausgangsbuch geholt und von dort mittels der Belegübertragung in das REBU oder FIBU Buchblatt des Mandanten, der die Verbindlichkeit auszuweisen hat, geschrieben werden. Sowohl das RABU als auch die Belegübertragung (AUBEL) sind kostenpflichtige Module. Die Freischaltung dieser Funktion ist also notwendig für die Nutzung dieser Verarbeitung. Siehe auch FIBU AUBEL - Automatischer Belegübertrag

Info

Es muss sichergestellt sein, dass die ausgeführte Mandantenverrechnung die letzte mandantenübergreifende Aktion einer Periode ist. Wenn nach Ausführen der Mandantenverrechnung erneut übergreifende Buchungen für die Periode ausgeführt werden, wird die Mandantenverrechnung für diese Periode vollständig gelöscht und neu erstellt. In diesem Zusammenhang kann nicht geprüft werden, ob schon Verrechnungsbuchungen an das RABU übergeben wurden , bzw. das Kennzeichen 'Übertragen an FIBU' gesetzt ist. Auch diese Zeilen werden gelöscht und es wird eine neue Zusammenstellung 'Mandantenverrechnung' erstellt, wodurch sind Doppelübernahmen theoretisch möglich wären.

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ArtNrKoAKostenstelle
Sachkonto900519900519901098

Einrichtung

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für Verrechnungsbuchung BBA

Damit mandantenübergreifende BBA Buchungen abgesetzt werden können, müssen für jeden Mandanten die Kontierungshilfen Mandant gefüllt sein.

In den 'Kontierungshilfen Mandant' müssen nachfolgende Angaben getroffen worden sein:

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Wird in einem Mandanten A ein innerbetrieblicher, mandantenübergreifender Erlös an den Mandanten B gebucht, wird zur Erstellung der Verrechnungsbuchung im Mandanten B die 'Kostenart entlasten' aus der Kontierungshilfe im Mandanten B verwendet. (Kontierungshilfe Mandant im Mandanten B für den Mandanten A)
Wird in einem Mandanten B ein innerbetrieblicher, mandantenübergreifender Erlös an den Mandanten A gebucht, wird zur Erstellung der Verrechnungsbuchung im Mandanten A die 'Kostenart entlasten' aus dem Mandanten A verwendet. (Kontierungshilfe Mandant im Mandanten A für den Mandanten B.)

Hinweis:

Info

Dieser Kostenart, die ja an sich eine interne ist, muss in den Stammdaten ein Sachkonto zugeordnet sein, wenn die Mandantenverrechnung in das RABU geholt werden soll. Ist die Einrichtung nicht vollständig, wird beim Versuch, die Mandantenverrechnung in das RABU zu holen, die Meldung 'Nr darf nicht leer sein in Verkaufszeile Belegart = Rechnung, Belegnummer = xyz, Zeilennr. = 10000' ausgegeben


Kostenart belasten

Wird in einem Mandanten A ein innerbetrieblicher, mandantenübergreifender Erlös an den Mandanten B gebucht, wird zur Erstellung der Verrechnungsbuchung im Mandanten A die 'Kostenart belasten' aus der Kontierungshilfe im Mandanten A verwendet. (Kontierungshilfe Mandant im Mandanten A für den Mandanten B)
Wird in einem Mandanten B ein innerbetrieblicher, mandantenübergreifender Erlös an den Mandanten A gebucht, wird zur Erstellung der Verrechnungsbuchung im Mandanten B die 'Kostenart belasten' aus dem Mandanten B verwendet. (Kontierungshilfe Mandant im Mandanten B für den Mandanten A)

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Eine Geschäftsbuchungsgruppe kann angegeben werden, ist aber nicht notwendig. Wenn leer, wird die Geschäftsbuchungsgruppe aus dem Sachkonto oder Personenkonto (je nach gesetzter Steuerung) bei Übernahme in das RABU ermittelt.

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...für Nutzung Belegübertrag

Für die anschließende Nutzung des Belegübertrages RABU an REBU oder Buchblatt müssen nicht sämtliche Einrichtungen der Belegübertragung vorgenommen werden. Die notwendigen Einrichtungen sind folgende:

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