Für den Zahlungsverkehr sind unterschiedliche Einrichtungen möglich oder notwendig, die u.a. hier vorgenommen werden können.
Andere Einrichtungen werden in der Finanzbuchhaltung Einrichtung, Einrichtung FIBU Zahlungsverkehr hinterlegt.
Darüberhinaus sind auch jedem Kreditoren Informationen zur Zahlung mitzugeben (wie die Bankdaten) oder mitgebbar, wie die Informationen in den Zahlsätzen der SEPA - Datei. Dies ist im Kreditor im Register 'Zahlung' zu hinterlegen.
In den Firmendaten sind - bis auf den SIA Code für Italien - keine für den Zahlungsverkehr notwendigen Informationen zu hinterlegen.