Finance-Version 2023.2.7 Release Notes

 

 

Liebe NEVARIS-Finance Anwender,

für unsere Finance Version 2023.2 haben wir Patch 2023.2.7 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.


Version: 2023.2.7
Veröffentlichungsdatum:

Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen

BLOHN - Bug - FIN-8908 - Stammdaten, Personalstamm - Fehlermeldung zu Sonderzeichen
Stammdaten, Personalstamm - Fehlermeldung zu Sonderzeichen  Die ab 01.01.2024 zusätzlich erforderliche Prüfung auf Sonderzeichen zur eAU haben dazu geführt, dass Personalnummern, bei denen in den Feldern Vorname, Familienname Geburtsname und Geburtsort Sonderzeichen wie ein Apostroph und andere verwendet wurden, bei der Abrechnung und beim Prüfen des Personalstamms als fehlerhaft erkannt wurden. Damit konnte für diese Personalnummern keine Abrechnung erzeugt werden. Die Prüfung wurde angepasst. Stammdaten, Personalstamm, Vorbereiten, Prüfen und
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ausführen
 



BLOHN - Userstory - FIN-8930 -  NEU! Arbeitgeberkonto, jährliche Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> (DBWU) ab 01.01.2024
NEU! Arbeitgeberkonto, jährliche Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> (DBWU) ab 01.01.2024 Es gibt mittlerweile eine, zu den bisherigen Ausführungen der Release-Notes zum Jahreswechsel (FIN-8678), abweichende Klarstellung der Krankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes zur jährlichen Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> (DBWU). Es zählen nicht mehr die bisherigen Ausführungen in den Release-Notes und Unterlagen zu den Jahreswechsel-Seminaren. Konkret bedeutet das, dass

  • die Abgabefrist für die Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> anders, also früher ist und
  • es müssen auch nicht an alle Krankenkassen Datensätze geschickt werden, sondern nur selektiv an die Krankenkassen, bei denen eine abweichende Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> zum Jahr 2024 getroffen wird.
  • Das Programm wird mit einem kommenden Patch nicht mehr die Meldung automatisch erzeugen und zum Versand bereitstellen.
Für die Frist der jährlichen Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> wird bei nahezu allen Krankenkassen verwiesen auf den 29.01.2024, den Beitragsfälligkeitstag, es kann aber auch eine jeweilige Satzung der Krankenkasse gelten. Daher ist es wichtig die Wahl und die Ausführung und den Versand der Datensätze bis zum Stichtag durchzuführen. Wenn ein abweichender Umlagesatzes <Umlage 1> und damit Erstattungssatz für das Jahr 2024 gelten soll, muss ein entsprechender Datensatz zum Arbeitgeberkonto fristgerecht an die Krankenkassen manuell vom Anwender ausgelöst werden und übermittelt werden.
Eine abweichende Wahl nach der Januar-Abrechnung oder auch unterjährig ist nicht mehr möglich. Die Umlage- und Erstattungssätze zur Umlage U1 sind jährlich zu Beginn des Jahres wie bisher zu wählen!
Die Meldungen können jederzeit, wenn Sie die Wahl getroffen haben, ausgelöst werden. Anschließend ist auch mit der getroffenen Wahl die Abrechnung für das Kalenderjahr 2024 auszuführen. Meldungen an alle Krankenkassen auslösen mit dem eingerichteten Umlagesatz ist aktuell nicht möglich und auch nicht notwendig. Für Krankenkassen, bei denen der Umlagesatz abweichend von Ihnen zum Vorjahr bestimmt werden soll, gehen Sie bitte wie folgt für jede einzelne Krankenkasse vor und melden die Wahl Ihres Umlagesatzes <Umlage 1>: Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitgeberkonto, Ausführen, Meldung an eine Krankenkasse, anschließend ist die Frage zu beantworten, ob für die Firma oder eine Niederlassung gemeldet werden soll: Bei <Ja> = Firma: danach folgt die Auswahl der Krankenkasse (Kassenstamm, der für alle Geschäftsstellen zählt). Gemeldet wird für die Firma (Firmendaten) Bei <Nein> = Niederlassung, danach folgt die Auswahl der Krankenkasse (Kassenstamm, der für alle Geschäftsstellen zählt) und anschließend die Auswahl der Niederlassungen für die gemeldet werden soll. Hinweis
Die Auswahl auf die Niederlassungen ist wie folgt gefiltert:
a. Die Auswahl der Niederlassungen ist nur möglich auf die Hauptniederlassungen, wenn es viele Niederlassungen mit einer identischen Hauptbetriebsnummer gibt. b. Niederlassungen, die keine Hauptbetriebsnummer eingetragen haben (hier zählt die BBNR-Verursacher auch als Hauptbetriebsnummer) werden auch ohne das Kennzeichen Hauptniederlassungen zur Auswahl angeboten. Die Auswahl ist entsprechend gefiltert.


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