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Buchungsfolge auf einen Mandanten beschränkt: Gerät von Mdt 101 wird einer KSt von Mdt 101 belastet

GEAB: Die Gerätebewegung wird über das Modul der Geräteabrechnung z.B. über das Gerätebuchungsblatt als Vorhalte- oder Leistungsbuchung erzeugt.
Die Standortverwaltung aktualisiert den Kostenstellenbestand.
Übergabe an die BBA: Die Gutschrift erfolgt auf der Stammkostenstelle des Gerätes - die Belastung erfolgt auf der das Gerät empfangenden Kostenstelle entsprechend der bei der Kostenstelle hinterlegten Gerätekondition. (Dies passiert innerhalb des Mdt'n 101.)

2. Buchungsfolge über den Mandanten hinaus: Gerät von Mdt 101 wird der KSt von Mdt. 105 belastet

Voraussetzung: korrekte Pflege der Kontierungshilfe zur mandantenübergreifenden Verrechnung
(Hintergrund: innerhalb der BBA sind einseitige Buchungen nicht zulässig, so daß in jedem Mdt'n eine Verrechnungsbuchung erfolgen muß, welche sich das System nach einmaliger Hinterlegung automatisch zieht, wenn eine mandanteübergeifende Buchung erfolgt. (Näheres: werden wir gemeinsam erläuternd-exemplarisch und an die unternehmensspezifischen Anforderungen angepaßt besprechen und üben.)

GEAB: Die Gerätebewegung wird über das Modul der Geräteabrechnung z.B. über das Gerätebuchungsblatt als Vorhalte- oder Leistungsbuchung erzeugt.
Die Standortverwaltung aktualisiert den Kostenstellenbestand (hier gibt es auch die Auswahlmöglichkeit "Standort global", diese geht über alle Mdt'n).



Übergabe an die BBA:
in Mdt. 101 -> Die Gutschrift erfolgt auf der Stammkostenstelle des Gerätes - die Belastung erfolgt auf der Belastungskostenstelle, welche in der Kontierungshilfe mit Zielmdt. 105 hinterlegt wurde mit der entsprechenden Belastungskostenart. (Herkunft BBAVRR = Verrechnung).
in Mdt. 105 -> Die Gutschrift erfolgt auf der Entlastungskostenstelle, welche in der Kontierungshilfe mit Zielmdt. 101 hinterlegt wurde mit der entsprechenden Entlastungskostenart. (Herkunft BBAVRR = Verrechnung) - die Belastung erfolgt auf der das Gerät empfangenden Kostenstelle entsprechend der bei der Kostenstelle hinterlegten Gerätekondition.

Nun erfolgt die Fakturierung - die FiBu bucht die Rechnung zulasten der oben angesprochenen Verrechnungskostenstelle in Mdt. 105.
Effekt: Die Belastung auf der Kostenstelle in Mdt. 105 bleibt bestehen - die interne Verrechnung - welche zuvor die Entlastung empfing - wird nunmehr durch die Belastung aus der Fibu quasi storniert. Das Ergebnis ist somit +/- 0 auf der Verrechnung und die Kostenstelle wird nicht doppelt belastet.

Soweit die mögliche Verfahrensweise, welche das Risiko der doppelten Belastung sicher abfängt. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben oder sich den Werdegang anders vorstellen, so bitte ich um Rücksprache.


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