GER Beispiele zur Monatsabrechnung Gerät

Buchungen innerhalb eines Mandanten

Gerät von Mandant 101 wird einer Kostenstelle von Mandant 101 belastet.

Geräteabrechnung

Die Gerätebewegung wird über das Modul der Geräteabrechnung z.B. über das Gerätebuchungsblatt als Vorhalte- oder Leistungsbuchung erzeugt.  Die Standortverwaltung aktualisiert den Kostenstellenbestand.

Übergabe an die BBA

Die Gutschrift erfolgt auf der Stammkostenstelle des Gerätes - die Belastung erfolgt auf der das Gerät empfangenden Kostenstelle entsprechend der bei der Kostenstelle hinterlegten Gerätekondition. Dies passiert innerhalb des Mandanten 101.

Mandantenübergreifende Buchungen

Gerät von Mandant 101 wird der Kostenstelle von Mandant 105 belastet

Voraussetzung: korrekte Pflege der Kontierungshilfe zur mandantenübergreifenden Verrechnung. Innerhalb der BBA sind einseitige Buchungen nicht zulässig, so dass in jedem Mandanten eine Verrechnungsbuchung erfolgen muss, die sich das System nach einmaliger Hinterlegung automatisch zieht, wenn eine mandantenübergreifende Buchung erfolgt. 

Geräteabrechnung

Die Gerätebewegung wird über das Modul der Geräteabrechnung z.B. über das Gerätebuchungsblatt als Vorhalte- oder Leistungsbuchung erzeugt. Die Standortverwaltung aktualisiert den Kostenstellenbestand. Hier gibt es auch die Auswahlmöglichkeit "Standort global", diese geht über alle Mandanten.

Übergabe an die BBA

  • in Mandant 101 -> Die Gutschrift erfolgt auf der Stammkostenstelle des Gerätes - die Belastung erfolgt auf der Belastungskostenstelle, die in der Kontierungshilfe mit Zielmandant 105 hinterlegt wurde mit der entsprechenden Belastungskostenart. (Herkunft BBAVRR = Verrechnung).
  • in Mandant 105 -> Die Gutschrift erfolgt auf der Entlastungskostenstelle, die in der Kontierungshilfe mit Zielmandant 101 hinterlegt wurde mit der entsprechenden Entlastungskostenart. (Herkunft BBAVRR = Verrechnung) - die Belastung erfolgt auf der das Gerät empfangenden Kostenstelle entsprechend der bei der Kostenstelle hinterlegten Gerätekondition.

Bei Fakturierung bucht die FiBu die Rechnung zulasten der oben angesprochenen Verrechnungskostenstelle in Mandant 105. Hierdurch bleibt die Belastung auf der Kostenstelle in Mandant 105 bestehen - die interne Verrechnung - welche zuvor die Entlastung empfing - wird nunmehr durch die Belastung aus der Fibu quasi storniert. Das Ergebnis ist somit +/- 0 auf der Verrechnung und die Kostenstelle wird nicht doppelt belastet.

Durch diese mögliche Verfahrensweise wird das Risiko der doppelten Belastung sicher abgefangen.