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Wie prüfen Sie ob für Ihr Zertifikat eine Eigenerklärung als Meldestelle vorliegt?

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Info
Zu einem späteren, noch nicht spezifizierten Zeitpunkt sollen solche Datenlieferungen abgewiesen werden, wenn ein Datenlieferant nicht als Meldestelle registriert wurde.


Elektronische Abfrage, ob eine Eigenerklärung als Meldestelle vorliegt

Es ist geplant die Information zur „Meldestelle“ über das öffentliche Zertifikatsverzeichnis als Attribut einsehbar zu gestalten. Die Arbeiten haben lt. ITSG schon begonnen, es gibt aktuell aber noch kein avisiertes Freigabedatum.

Die Freigabe soll jedenfalls rechtzeitig vor dem Einsatz der Fehlerhinweise seitens der Datenannahmestellen erfolgen. Die Abfrage ist hier möglich: https://www.itsg-trust.de/all/antrag_ikbn.php
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Beantragung oder Verlängerung eines Zertifikates zu NEVARIS Finance Baulohn mit Perfidia

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Notwendige GUID-Vorgangsnummer ab 01.07.2023 für Erstanträge

Ab dem 01.07.2023 müssen Erstanträge und erneute Anträge über das Registrierungsportalvom ITSG TrustCenter vorbereitet werden. Im Registrierungsportal muss eine GUID-Vorgangsnummer erzeugt werden, die dann beim Erstellen eines neuen Zertifikats in PERFIDIA angegeben wird.
Siehe Teilschritt 8a im folgenden Dokument: https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2023/04/Informationen-zum-Trust-Center-Registrierungsportal.pdf

Das Erstellen des Zertifikates und das Versenden der P10-Datei mit SHA256-Hash erfolgt über PERFIDIA. Bei Erstanträgen wird die GUID-Vorgangsnummer aus dem Registrierungsportal benötigt.

Bei Folgeanträgen wird keine Information aus dem Registrierungsverfahren benötigt. Damit PERFIDIA einen Folgeantrag erkennt, muss das Feld GUID leer sein.

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