BLO SV-Meldungen

DEÜV, SV-Meldungen

DEÜV, Vorbereitungen

Wichtig: Verzeichnisse der Dateien

Dateien mit Meldungen an die Sozialversicherung, mit Meldungen zur Lohnsteuer und mit Zahlungen werden in bestimmte Datenordner gestellt, die im Baulohn definiert sind (Baulohn-Einrichtung, DEÜV-Empfänger, Sozialkasse, Zahlungsdefinition).

Diese Datenordner müssen auf Betriebssystemebene berechtigt werden. Personen, die keinen Zugriff auf Gehaltsdaten haben sollen, dürfen keine Berechtigung für den Ordner für die Gehaltsdaten erhalten. Personen, die gar keinen Zugriff auf Lohn- und Gehaltsdaten haben sollen, dürfen keine Berechtigungen für diese Datenordner haben.   

Firmendaten für DEÜV

Firmendaten

In der Einrichtung bei den Firmendaten folgende Einstellungen treffen:

Betriebsnummer Absender

Die BBNR Absender ist die Betriebsnummer Ihres Unternehmens. Der Absender meldet die Daten an den DEÜV-Empfänger.

Die BBNR Absender sollte nicht geändert werden, wenn noch SV-Meldungen für den Monat anstehen; falls es eine neue BBNR Absender geben sollte, dann diese erst nach dem Abschluss eines Monats ändern. 

In der gesamten Datenbank sollten nicht verschiedene BBNR Absender pro Mandant, sondern nur eine BBNR Absender geführt werden. Der Grund dafür ist: in den gesendeten Daten ist jeweils eine laufende Dateifolgenummer enthalten; die Empfänger der Daten prüfen diese Nummer. Sie darf für den Absender keine Lücken aufweisen. Das lässt sich nur sicherstellen, wenn mit einer einzigen Absendernummer gemeldet wird.

Wenn es aber notwendig sein sollte, mit mehreren Absender-Betriebsnummern zu arbeiten:

Mehrere Betriebsnummern-Absender für SV-Meldungen

Wenn mit mehreren Mandanten gearbeitet wird und wenn SV-Meldungen nicht mit einer einzigen Absender-Betriebsnummer ausgeführt werden sollen, sondern mit verschiedenen, dann kann dies eingerichtet werden.

Mehrere Absender-Betriebsnummern würden es ermöglichen, in Perfidia für die SV-Dateien mehrere Datenordner zu erstellen; je einen pro Absender. Dann müsste dieser Datenordner in den Mandanten jeweils als "Festes Verzeichnis für SV-Dateien" eingetragen werden, das ist Baulohn, /Abteilung/Baulohn/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, Register Allgemein
Webclient: Stammdaten/Einrichtung/Einrichtung, Register Allgemein

Die Absender-Betriebsnummer zeigt den Sozialversicherungsträgern nur, wer die Meldungen erstellt hat; dazu erwarten sie pro Absender eine laufende Nummer in der Datei. Für welchen Arbeitgeber die Meldungen sind, besagt dagegen die Verursacher-Betriebsnummer. 

Falls entschieden wird, mit mehreren Absendern zu arbeiten, dann so:

Die Änderung sollte nur ausgeführt werden, wenn die SV-Meldungen des letzten Monats abgeschlossen sind und mit denen für den aktuellen Monat noch gar nicht begonnen wurde. Wenn in den Firmendaten die Absender-Betriebsnummer geändert wird, dann wird automatisch eine Übersicht der Dateifolgenummern pro Absender für jeden DEÜV-Empfänger erstellt. Diese Übersicht sollte geprüft werden. Beim bisherigen Absender müssen die aktuellen Dateifolgenummern eingetragen sein, die neuen Absender beginnen mit neuen Nummern. 

Die nächsten SV-Meldungen werden mit den neuen Absendern und den neuen Dateifolgenummern erstellt. Stornierungen werden ebenfalls mit dem neuen Absender gemeldet. Wenn SV-Meldungen über Mandanten zusammengefasst werden, dann werden nur die Meldungen mit der Absender-Betriebsnummer des aktuellen Mandanten zusammengestellt. Die Dateinamen ändern sich nicht. Wenn weiterhin mit einer Absender-Betriebsnummer gemeldet werden soll, dann muss nichts getan werden.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, Firmendaten, Register DEÜV, BBNR-Absender und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, DEÜV-Empfänger, Dateifolgenummer pro Absender.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung/Einrichtung, Firmendaten, Register DEÜV, BBNR-Absender und
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger, Dateifolgenummer pro Absender.

Besonderheit zum Absender: Zahlstelle

Wenn eine Firma nur zur Abrechnung von Versorgungsbezugsempfängern dient, kann in den Firmendaten die Zahlstellen-Nummer auch als BBNR Absender eingetragen werden; der Beitragsnachweis als Datei enthält dann diese Nummer als Absender.

Betriebsnummer Verursacher

Die Betriebsnummer des Verursachers muss im Firmenstamm eingetragen werden. Im Firmenstamm ist sie gleich der Absendernummer. Der Verursacher ist die Niederlassung der Personalnummer. In Niederlassungen jedoch darf nur eine Verursachernummer stehen, wenn die NL eine eigene Betriebsnummer hat.

Betriebsnummer BBNR Verursacher pro Abteilung

Wenn für die SV-Meldungen einer Abteilung eine eigene Betriebsnummer zugeordnet wurde, und wenn die Abteilung dennoch nicht als "Niederlassung" angelegt werden kann, dann ist es möglich, bei der Abteilung die BBNR Verursacher einzutragen. Bei den betroffenen Personalnummern die Abteilung eintragen; dies muss bereits vor der Abrechnung geschehen. 

/Abteilungen/Baulohn/Baulohn Einrichtung, Firmendaten, Abteilungen.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Abteilungen.

Besondere Betriebsnummer von der Krankenkasse

Wenn eine Krankenkasse dem Arbeitgeber für Beitragsnachweise und SV-Meldungen eine eigene Betriebsnummer zuteilt, die nicht die Betriebsnummer ist, die von der Bundesagentur vergeben wurde, dann kann diese vermerkt werden. Dies trifft nur in Sonderfällen zu, dass wäre z.B. bei "echter" Untertage-Tätigkeit = Knappschaftliche Rentenversicherung. Wenn dies so ist, dann in der Einrichtung der Beitragskontonummern die Spalte "Beitragskontonummer ist Betriebskontonummer" einblenden und ankreuzen.

Die eingetragene Beitragskontonummer ist dann die BBNR Verursacher, also die Arbeitgeber-Nummer, anstelle der BBNR Verursacher laut Firmendaten oder Niederlassung oder Abteilung. Die Absender-Nummer, also die Betriebsnummer desjenigen, der die Daten liefert, bleibt weiterhin die BBNR Absender laut Firmendaten. 

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Beitragskontonummern Krankenkasse: Beitragskontonr ist Betriebsnr.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, Beitragskontonummern Krankenkasse: Beitragskontonr ist Betriebsnr.

Beitragskontonummern, Firma und Niederlassung

Falls es der Fall sein sollte, dass die Beitragskontonummern bei den Krankenkassen nicht mehr pro Niederlassung geführt werden müssen, sondern eine einzige Nummer für die Firma gilt, dann kann dies eingerichtet werden. Diese Einrichtung nur treffen, wenn dies so vorliegt. Ohne diese Auswahl gilt für jede Niederlassung der jeweils letzte Eintrag zur Krankenkasse. 

Der neue Eintrag wird mit einem Datum versehen: dieses Datum muss der Vormonat des aktuellen Monats sein. Denn die Verarbeitungen im aktuellen Monat gehen immer bis zum Vormonat zurück. Der neue Eintrag hat also: die Krankenkasse, keine NL, das Datum des Vormonats und die Auswahl "Stichtag der Krankenkasse gilt für alle NL".

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Beitragskontonummern Krankenkasse: "Stichtag der Krankenkasse gilt für alle NL".
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, Beitragskontonummern Krankenkasse: "Stichtag der Krankenkasse gilt für alle NL".

Beitragskontonummern, sehr viele Niederlassungen

Wenn sehr viele Niederlassungen geführt werden, das wären mehr als 30, vor allem Niederlassungen mit eigener Betriebsnummer, dann muss die Einrichtung der Betriebskontonummern auf eine besondere Weise geführt werden:

  1. bei allen Krankenkassen die Einträge für die Niederlassungen, die noch nicht eingetragen sind, nachholen, das ist möglich über Funktion, Einblenden Firma, NL,
  2. danach alle Einträge ohne Niederlassung löschen, das ist nur möglich, wenn im Monat noch keine Schätzung ist, so dass es zwar keine allgemeinen Einträge mehr gibt, aber für jede einzelne Niederlassung bei jeder einzelnen Krankenkasse einen Eintrag.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Beitragskontonummern Krankenkasse.
Webclient: Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, Beitragskontonummern Krankenkasse.

Hauptbetriebsnummer

Die "Hauptbetriebsnummer" in den Firmendaten oder bei der Niederlassung ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das Schuldner für die Beiträge ist. Das ist entweder die Betriebsnummer Verursacher der Niederlassung oder diejenige einer Niederlassung, die übergeordnet ist, oder die der Firma. Sie wird bei den SV-Meldungen mit gemeldet. 
Sie kann bei Bedarf eingegeben werden. Wenn sie nicht eingeben wird, zählt die Betriebsnummer Verursacher automatisch als Hauptbetriebsnummer.

Wenn die Hauptbetriebsnummer bei der Firma eingetragen wird, aber nicht bei den Niederlassungen, dann zählt für alle Niederlassungen der Eintrag der Firma als Hauptbetriebsnummer, die mit gemeldet wird.
Ansonsten ist in den Niederlassungen JEWEILS die Hauptbetriebsnummer zu pflegen, dann wird diese mit gemeldet. 

Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in den Gemeinsamen Grundsätzen für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 – 3 SGB IV
in der vom 01.01.2024 an geltenden Fassung Folgendes zur Hauptbetriebsnummer ausgeführt:

„Zur elektronischen Anforderung von Arbeitgeberdaten auf Grundlage eingehender Anmeldungen muss für die Einzugsstelle ersichtlich sein, ob ein neues Arbeitgeberkonto anzulegen oder die in der Anmeldung angegebene Betriebsnummer einem bestehenden
Arbeitgeberkonto zuzuordnen ist. Diese Unterscheidung ist nur möglich, sofern in der Anmeldung neben der Angabe der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes zusätzlich der Arbeitgeber angegeben wird. 
Der Arbeitgeber wird im Beitragseinzugsverfahren durch die im Beitragsnachweis angegebene Betriebsnummer identifiziert (Hauptbetriebsnummer).
Zur Umsetzung des Verfahrens nach § 28a Absatz 3b SGB IV ist in der Anmeldung die Hauptbetriebsnummer anzugeben. Sofern im Einzelfall der Arbeitgeber als Beitragsschuldner mehr als eine Hauptbetriebsnummer hat, ist in der Anmeldung die Hauptbetriebsnummer anzugeben,
unter 
der die Beiträge für den angemeldeten Arbeitnehmer im Beitragsnachweisverfahren nachgewiesen werden. Für ein vollständiges revisionsfähiges Verfahren ist die Hauptbetriebsnummer in allen Meldungen anzugeben.“


/Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, und Niederlassungen

Zur korrekten Verarbeitung im Verfahren des Arbeitgeberkontos ist die Kennzeichnung der jeweiligen Hauptniederlassung zur Hauptbetriebsnummer notwendig.

Beachten Sie zur Hauptbetriebsnummer auch die Online Hilfe zum Arbeitgeberkonto: BLO SV-Meldungen Arbeitgeberkonto (DSAK)

Datumseingaben

Als Systemwechsel Beginn den 01.01. des Jahres eintragen. Als DEÜV-Beginn 01.01. des Jahres eintragen.

DEÜV-Umfang

Im Register DEÜV-Umfang das Optionsfeld auf "Monats-DEÜV" setzen. Nur, wenn Ihr Unternehmen ausdrücklich nur Jahresmeldungen erstellt, dann auf "Jahres-DEÜV" setzen: Die Ausführung der DEÜV-Meldungen ist jedoch in beiden Fällen gleich, lediglich monatliche Datenträger werden bei "Jahres-DEÜV" nicht erstellt.

DEÜV-Jahresentgeltmeldung

Ab 2014 werden die Jahresmeldungen immer im Januar erstellt. Einmalbezüge, die im Februar oder März unter die Märzklausel-Regel fallen, werden als Sondermeldung mit dem Abgabegrund 54 gemeldet.
Ab 2016: Einmalbezüge, die im Januar als Märzklausel-Fälle abgerechnet werden, bewirken eine Sondermeldung mit dem Abgabegrund 54; ebenso wie solche Einmalbezüge im Februar und März.

Das bedeutet, sie sind nicht in die Jahresmeldung des Vorjahrs eingerechnet.

DEÜV-Empfänger

DEÜV-Empfänger und Krankenkasse

Zum DEÜV-Empfänger sowie bei der Krankenkasse folgende Einrichtungen treffen:

Krankenkasse

Die Krankenkasse muss eine Betriebsnummer haben. Bei der Krankenkasse muss ein DEÜV-Empfänger eingetragen werden. Dies ist im Krankenkassenstamm oder bei der Krankenkasse selbst (Geschäftsstelle) möglich. Alle SV-Meldungen an alle Krankenkassen können an einen einzigen DEÜV-Empfänger gemeldet werden. 

Muss-Felder

Der DEÜV-Empfänger ist die Stelle, an die Meldungen gesendet werden, also z.B. die AOK-Zentrale. Diese Felder müssen gefüllt werden: Adresse, BBNR Empfänger DEÜV, Lfd. Nr. Datei, Ausgabeverzeichnis.

BBNR des DEÜV-Empfängers

Über die Übersicht im Feld BBNR (Betriebsnummer) werden die aktuellen Betriebsnummern der DEÜV-Empfänger angezeigt.

Feste Empfänger

Es kann sein, dass vorgeschrieben ist, Meldungen für bestimmte Krankenkassen an einem bestimmten Empfänger zu senden; dann wird das automatisch ausgeführt. Beispiel: Meldungen für die Krankenkasse BKK Mobil Oil, mit der Betriebsnummer 15517302, werden ab 07.13 an den Empfänger mit der Betriebsnummer 25942967 gesendet; das geschieht automatisch.

Ansprechpartner: Absender, Arbeitgeber, Betrieb, Sachbearbeiter

In verschiedenen SV-Meldungen werden verschiedene Ansprechpartner vermerkt, an die sich die Krankenkassen bei Fragen wenden können:

Absender

An den Absender richten sich die Bestätigungen und die Rückfragen, wenn z.B. eine Meldedatei als fehlerhaft zurückgesendet werden muss. Der Absender-Ansprechpartner wird in jeder Meldung im sogenannten <Datensatz Kommunikation> vermerkt.

Arbeitgeber

Arbeitnehmer in der Niederlassung A und Arbeitnehmer in der Niederlassung B können den gleichen Arbeitgeber haben. Eine Arbeitgeber-Meldung gab es beim elektronischen Entgeltnachweis; also bei SV-Meldungen nicht mehr.

Betrieb

Arbeitnehmer der Niederlassung A sind im Betrieb A und Arbeitnehmer der Niederlassung B im Betrieb B. Als Teil der SV-Meldungen gibt es eine besondere Betriebsdaten-Meldung für die Fälle, die Anschrift des Betriebs ändert sich.

Sachbearbeiter

Bei einigen SV-Meldungen wird der Sachbearbeiter der Meldung vermerkt, z.B. bei den Meldungen zu Ersatzleistungen.

Ansprechpartner laut Firmendaten

Es gilt der Ansprechpartner laut der Adresse bei den Firmendaten oder einer besonderen Adresse beim DEÜV-Empfänger.

Wenn in den Firmendaten eine Adressnummer hinterlegt werden kann, die einen Baulohn-Adressaten als Standard-Adressaten hat, dann ist es das einfachste, diese Adresse zu nehmen und die Angaben bei den DEÜV-Empfängern leerzulassen. 

Wenn aber im Mandanten nicht nur der Baulohn, sondern auch z.B. die Finanzbuchhaltung ist, dann dürfte dies nicht möglich sein. In diesem Fall kann in den Firmendaten eine weitere Adresse eingetragen werden: in den Firmendaten die "Abw. Briefadressnr." eingeben, das ist die Adresse des Arbeitgebers. Es kann also eine zusätzliche Adresse angelegt werden. Diese muss enthalten: den Standard-Adressaten und beim Standard-Adressaten Name, Telefon und E-Mail. 

/Abteilungen/Baulohn/Baulohn Einrichtung, Firmendaten, Register DEÜV-Umfang: Abw. Briefadressnr.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register DEÜV-Umfang: Abw. Briefadressnr.

Der Ansprechpartner laut dieser Adresse gilt nur, wie bei der Adresse der Firmendaten, wenn bei den DEÜV-Empfängern keine Adresse des Unternehmens, "Unsere Adressnummer E-Mail", eingetragen ist. Wenn aber die Adresse und der Standard-Adressat doch nicht aus den Firmendaten genommen werden soll, dann bei allen DEÜV-Empfängern die Einrichtung dazu treffen:

Ansprechpartner beim DEÜV-Empfänger

Wenn die Absenderadresse beim DEÜV-Empfänger eingetragen werden soll, dann zunächst bei "Unsere Adressnummer E-Mail" eine Adresse mit Name, Telefon, Telefax, E-Mail eintragen und bei der Adresse außerdem einen Adressaten als Standard-Adressaten und beim Adressaten Name, Anrede, Telefon, Telefax, E-Mail. 

Statt einem Standard-Adressaten kann beim DEÜV-Empfänger auch ein bestimmter Adressat ausgewählt werden. Es kann eine Auswahl getroffen werden, welche Abteilung sich hinter "Unsere Adressnummer E-Mail" verbirgt.

Die Auswahlen "IT-Abteilung" oder "Zentrale" bedeuten: das ist die Adresse für den Datenversand der SV-Meldungen und das ist der Ansprechpartner für die Rückmeldung, dass der Versand technisch in Ordnung war. Bei diesen Auswahlen dann die andere Adresse der Baulohn-Abteilung in den Firmendaten eintragen, komplett mit Standard-Adressat; diese gilt dann für den Druck z.B. der Umlage-Erstattungsanträge.

Die Auswahl "Baulohn-Abteilung" bedeutet: das ist der Baulohn-Sachbearbeiter. Diese Auswahl kann getroffen werden, wenn auch beim Datenversand der Baulohn-Sachbearbeiter vermerkt werden soll. Außerdem gilt diese Adresse auch als Adresse für bestimmte Druckausgaben.

Der Text in "Unser Sachbearbeiter" wird dann nur noch benutzt, wenn keine Adresse gefunden wird. 

Wenn keine Eingaben beim DEÜV-Empfänger sind, dann gelten die Firmendaten.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, DEÜV-Empfänger.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger.

Ansprechpartner, Besonderheit: Betriebsdaten

Für die Betriebsdaten-Meldung, also die Meldung, wenn z.B. die Anschrift des Betriebs eine neue ist, gilt zusätzlich folgendes:

Es wird entweder der gleiche Ansprechpartner ausgewiesen, wie er auch in den SV-Meldungen enthalten ist, im Datensatz Kommunikation, oder es kann bei der Niederlassung die "Ansprechpartner Adressnr.", das sind Adressnummer und Adressat, eingetragen werden, im "SV und DEÜV"-Register bei der Niederlassung. Nötig sind beim Adressaten Anrede, Name, Telefon, E-Mail.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.

Ansprechpartner, pro Meldesatz

Siehe dazu die Beschreibung zu den Meldungen für Ersatzleistungen, Abschnitt Sachbearbeiter.

Verzeichnis für Gehaltsempfänger

Bei den Stammdaten zum DEÜV-Empfänger der SV-Meldungen kann zusätzlich ein anderes Ausgabeverzeichnis Gehalt für die Datei angegeben werden; wenn in den Meldungen nur Gehaltsempfänger enthalten sind, dann wird, bevor die Datei erstellt wird, dieses Verzeichnis vorgeschlagen. Wenn dies gewünscht ist, dann muss beim Abrechnungskreis Gehalt das Kennzeichen "Ist Gehalts-Abrechnungskreis" gesetzt sein. Für die Beitragsnachweis-Datei kann ausgewählt werden, ob sie immer ins Gehalts-Verzeichnis gestellt werden soll. 

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Abrechnungskreise: "Ist Gehalts-Abrechnungskreis" und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, DEÜV-Empfänger, Bearbeiten, Register Datenträger und 
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Datenträger erstellen.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Abrechnungskreise und weitere: "Ist Gehalts-Abrechnungskreis" und
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger, Bearbeiten, Register Datenträger und
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger erstellen.

Festes Verzeichnis für SV-Meldungen

Wenn in einem Mandanten ein bestimmtes Verzeichnis für die Dateien der SV-Meldungen und der Beitragsnachweise benutzt werden soll, dann kann dieses in der Einrichtung eingetragen werden. Dann gelten die Verzeichnisse, die bei den DEÜV-Empfängern eingetragen sind, für diesen Mandanten nicht. Ein Grund, dies so einzurichten, könnten Überlegungen zur Berechtigung sein. Dieses Verzeichnis wird dann vorgeschlagen, wenn die Dateien erstellt werden. 

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Allgemein, "Festes Verzeichnis für SV-Dateien" und
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Datenträger erstellen und Datenträger Beitragsnachweis erstellen.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, Register Allgemein, "Festes Verzeichnis für SV-Dateien" und
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger erstellen und Datenträger Beitragsnachweis erstellen.

Betriebsnummern

Betriebsnummern der Krankenkassen, Import und Prüfung

Beim Import der Betriebsnummern und beim Import der Beitragssätze der Krankenkassen werden alle Betriebsnummern der Krankenkassen und der Geschäftsstellen geprüft; ist eine Nummer eingetragen, die nicht mehr gültig ist, sei es wegen Fusionen von Krankenkassen oder aus anderen Gründen, dann wird diese geändert.

Wenn die Nummer nicht in Ordnung ist, aber anhand der Daten nicht geändert werden kann, dann wird in einer Fehler-Spalte der Krankenkassen-Übersicht ein Hinweistext ausgegeben.

Beim Import der Betriebsnummern steht ein aktueller Stand der Nummern zur Verfügung; deshalb wird geprüft. Beim Import der Beitragssätze wird dies ausgeführt, bevor der Import beginnt; denn die Datei enthält die Beitragssätze nach Betriebsnummer.

Diese Funktion kann auch in der Übersicht der Krankenkassen aufgerufen werden, dann werden sämtliche BBNR der Krankenkassen und ihrer Geschäftsstellen in allen Mandanten so überprüft. Die neue Betriebsnummer wird dann in den Krankenkassenstamm übernommen, wenn ihr Datum der Gültigkeit zum nächsten Monat nach dem aktuellen Abrechnungsmonat passt. Zum nächsten Monat deshalb, weil der Abrechnungsmonat in der Regel einen Monat vor dem dem Kalendermonat ist. Gültig ab 01.07. wird schon im Abrechnungsmonat Juni übernommen.

/Stammdaten/Import Stammdaten, Aktionen, Import
Webclient: /Personalbuchhaltung/Import/Export, Import Stammdaten, Betriebsnummern

Betriebsnummern, Beispiel

AOK Baden-Württemberg. Alle örtlichen Kassen der AOK Baden-Württemberg AOKs erhalten die Betriebsnummer der Hauptverwaltung, das ist 67450665:

  1. Der Import der Betriebsnummern ändert den Krankenkassenstamm.
  2. Der Import der Beitragssatzdatei der Krankenkassen ändert den Krankenkassenstamm.
  3. Wenn die SV-Meldungen ohne Filter ausgeführt werden, dann werden die Betriebsnummern aktualisiert.

Import der Betriebsnummern, Krankenkassen, Empfänger

Wenn die Betriebsnummern importiert werden und es sich für einen Krankenkassenstamm ergibt, dass eine Nachfolge-Betriebsnummer gilt, dann wird die Betriebsnummer der Kasse so geändert und außerdem:

Wenn die neue Betriebsnummer laut Betriebsnummerndatei einen anderen Empfänger hat, dann wird im Krankenkassenstamm dieser Empfänger eingetragen. Sollte sich zusätzlich zum Empfänger außerdem die Art der Krankenkasse ändern, so zu sehen an der Art des Empfängers, zum Beispiel von Betriebskrankenkasse auf Ersatzkasse, dann wird die Krankenkassenart auch geändert.

/Stammdaten/Import Stammdaten, Import
Webclient: /Personalbuchhaltung/Import/Export, Import Stammdaten, Betriebsnummern

Import der Betriebsnummern, Adressen

Beim Import der Betriebsnummern kann ausgewählt werden, die Adressen, und auch die Postleitzahlen dazu, in die Stammdaten zu den Adressen zu übernehmen.

Art der Krankenkasse und Art des Empfängers, SV-Meldungen

Wenn bei einer SV-Meldung die Krankenkasse eine andere Art hat als der Empfänger, der für sie eingetragen ist, zum Beispiel Betriebskrankenkasse statt Ersatzkasse, dann wird für die Meldung automatisch ein anderer Empfänger genommen. Das ist dann der Empfänger, der zur Art der Krankenkasse passt.

Geprüft wird anhand der Betriebsnummern der Krankenkasse und des Empfängers.

Betriebsnummern der Krankenkassen, SV-Meldungen

Meldungen zur Sozialversicherung dürfen nur mit gültigen BBNR der Krankenkassen gemeldet werden; dies wird geprüft.

Wenn die Meldungen erstellt werden, dann wird zunächst geprüft, ob die Betriebsnummerndatei in letzter Zeit aktualisiert wurde. Wenn nicht, wird angeboten, direkt auf unsere Support-Webseite zu verzweigen. Für alle Personalnummern, die gemeldet werden, wird ferner geprüft, ob die BBNR laut Krankenkasse in der Betriebsnummerndatei vorhanden ist und vor allem, ob sie noch gültig ist. Wenn nicht, wird ein Fehler ausgegeben.

Firma, Niederlassung, anderes Bundesland

Wenn das Bundesland der Niederlassung geändert werden muss, dann das alte Bundesland und das neue Bundesland in der Übersicht der Niederlassung zusammen mit einem gültig-bis-Datum eintragen. Das ist aber nur möglich, wenn die Betriebsnummer gleichgeblieben ist. Die gleichen Eingaben gibt es auch in der Übersicht der Firmendaten.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Niederlassungen, die Spalten: Früheres Bundesland und Früheres Bundesland gültig bis.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, die Spalten: Früheres Bundesland und Früheres Bundesland gültig bis.

Firma, Niederlassung, andere Betriebsnummer

Wenn sich die Betriebsnummer der Firma oder der Niederlassung ändert, dann müssen neue Niederlassungen angelegt werden und im Personalstamm eingetragen werden. Wenn neue Niederlassungen angelegt werden, dann diese auch in den Einrichtungen eintragen: Betriebskontonummern Sozialkasse, Beitragskontonummern Krankenkasse, Steuernummern Finanzamt, Zahlungsdefinition.

Eine andere Möglichkeit wäre: neue Abteilungen anzulegen, bei der Abteilung kann die Betriebsnummer BBNR Verursacher eingetragen werden, dann die neuen Abteilungen im Personalstamm eintragen. In diesem Fall siehe zum Bundesland der Firma oder der Niederlassung den Abschnitt "Firma, Niederlassung, anderes Bundesland".

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Niederlassungen.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.


Fehlzeitengründe für DEÜV

Fehlzeitengründe

Beim Fehlzeitengrund, folgende Einrichtungen treffen.

Bedeutung

Ein Fehlzeitengrund muss eine der vorgegebenen Bedeutungen haben.

Bedeutung und Abgabegründe

Ein Fehlzeitengrund darf nur einen bestimmten Abgabegrund haben.  Die möglichen Einträge sind als Beispiel:

UNENTSCH. FEHLEN 34

UNBEZAHLTER URLAUB 34

ARBEITSKAMPF RECHTSWID 34

ARBEITSKAMPF 35,

KIND KRANK 51,

KRANK 51,

KRANK BETRIEBSUNFALL 51,

KRANK WEGEUNFALL 51

KRANK OHNE LFZ 51,

KUR 51

MUTTERSCHUTZ 51,

ERZIEHUNGSURLAUB 52,

WEHRDIENST 53,

WEHRÜBUNG 53, ZIVILDIENST 53, ZIVILÜBUNG 53.

Abgabegründe und Kürzung der SV-Tage

Bei den Fehlzeitengründen muss die Kürzung der SV-Tage festgelegt werden: Kürzung nach 1 Zeitmonat: bei den Abgabegründen 34 und 35. Sofortige Kürzung: Das bedeutet sofortige Kürzung, sobald keine LFZ ist: bei den Abgabegründen 51 und 52.

Bei Wehr- und Zivildienst: sofortige Kürzung. Bei Wehr- oder Zivilübung: Kürzung nach 3 Tagen.

Sonst zu den Fehlzeitengründen

Erziehungsurlaub (Elternzeit): Es muss "Fehltag für Urlaub" angekreuzt werden. Denn um für gewerbliche Arbeitnehmer den Anspruch an Urlaubstagen zu ermitteln, dürfen Unterbrechungen wegen Elternzeit nicht als Beschäftigungszeit berücksichtigt werden.

Prüfen

Dieses wird bei "Stammdaten prüfen" beim Erstellen der Meldungen geprüft und bei der Eingabe im Fehlzeitengrund.

Fehlzeitenkalender

Damit die DEÜV-Meldungen erstellt werden können, müssen also mit den Fehlzeitengründen im Fehlzeitenkalender Daten erfasst werden.

Prod-ID und Mod-ID

Produkt-ID (Prod-ID) und Modifikations-ID (Mod-ID)

Unsere Software wird bei den Datenannahmestellen mit einer ID für das Produkt (Prod-ID) und einer ID für die Modifikation (Mod-ID) geführt. Die Meldedaten enthalten diese IDs. Die Produkt-ID ändert sich selten. 

Die Mod-ID ändert sich mindestens einmal im Jahr. Muss dann ein Update des Programms installiert werden? Nein, die Mod-ID kann, sobald sie bekannt ist, in der Einrichtung des Baulohns eingetragen werden. Diese Mod-ID wird dann in den Meldedaten vermerkt.
Wenn diese geändert werden soll, teilen wir das mit.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Allgemein.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, Register Allgemein.

SV, MOD-ID prüfen in allen Mandanten

Bei der Erstellung der DEÜV-Meldungen wird geprüft, ob die MOD-ID in allen Mandanten mit deutschen Baulohn einheitlich ist, sofern sie manuell eingetragen wurde.

Wenn die MOD-ID manuell eingetragen wird, kann Sie direkt in alle aktiven Mandanten mit deutschen Baulohn eingetragen werden. Hierbei werden die Berechtigungen geprüft.
Daher ist es notwendig, dass der Eintrag von jemanden durchgeführt wird, der Berechtigungen auf alle Mandanten mit deutschen Baulohn hat. Ansonsten ist der Eintrag händisch in den Mandanten einzeln vorzunehmen.

Wann die MOD-ID eingetragen werden muss, teilen wir rechtzeitig und bei Bedarf per Newsletter mit. Ansonsten ist kein manueller Eintrag notwendig.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Meldungen erstellen <DEÜV>

Weitere Vorbereitungen

Personalstamm

Die Zuordnung der Mitarbeiter, für die Meldungen erstellt werden können, muss kaufm./technisch oder gewerblich sein.

DEÜV, Meldungen erstellen

Pro Monat

DEÜV-Meldungen werden grundsätzlich zunächst monatskonform ausgeführt. Die Datensätze haben einen Meldemonat der Erstellung. Wenn der Meldemonat beendet ist, wird er abgeschlossen.

Abgeschlossene Monate

Wenn ein Monat, der für SV-Meldungen abgeschlossen ist, mit dem Ziel wieder geöffnet wird, eine Meldung dieses Monats im gleichen Monat zu stornieren, dann ist das keine richtige Vorgehensweise.

Vom Programm kann das nicht vollständig geprüft werden.

Meldungen dürfen nicht in ihrem Meldemonat, sondern nur in Folgemonaten storniert werden.

Prüfen vor oder bei dem Erstellen

Stammdaten

Es werden die notwendigen Einträge in den Firmendaten, bei den DEÜV-Empfängern und bei den Krankenkassen geprüft.

Fehlzeitengründe

Es werden die notwendigen Eintragungen zum Abgabegrund und zur SV-Kürzung bei den Fehlzeitengründen geprüft. Die FZG können im Arbeitszeitwirtschafts-Menüpunkt korrigiert werden.

Weitere Prüfungen

Weitere Prüfungen werden beim Erstellen der Meldedatei ausgeführt.

Regeln beim Erstellen

Umfang

Es werden nur Meldungen erstellt, die in den Firmendaten als DEÜV-Umfang ausgewählt wurden. Das bedeutet: entweder werden alle Meldungen ausgeführt oder nur Jahresmeldungen.

Nur Jahresmeldungen (Ausnahme)

Wenn nur Jahresmeldungen erstellt werden sollen, dann in den Firmendaten die die Option "Jahresmeldungen" treffen. Dann ist die weitere Vorgehensweise diese: In jedem Monat müssen dennoch alle Meldungen erstellt werden. Sie werden nur nicht tatsächlich gemeldet. Das Meldedatum der Meldungen wird bereits beim Erstellen der Meldedaten automatisch gesetzt. Wenn das Meldedatum wieder aufgehoben werden soll, weil die Meldung wiederholt werden soll, dann in der Übersicht der Meldedaten über die Funktion "Meldedatum aufheben" das Datum wieder aufheben.

In den Firmendaten wird der Monat der Jahresmeldungen eingetragen, das ist immer der Monat im Folgejahr, in dem die Jahresmeldungen erstellt werden sollen.

Sachverhalte

Es werden in jedem Monat zur Probe die Meldesachverhalte für das gesamte Jahr ermittelt. Sachverhalte, die bereits gemeldet wurden, entfallen dann und werden nicht mehr gemeldet. Sachverhalte, die noch nicht gemeldet wurden, werden in diesem Monat gemeldet. Sachverhalte, die durch eine andere Meldung aufgehoben werden, werden storniert.

Personengruppen

Es wird nur gemeldet, wenn im Personalstamm im Register Zuordnung "Gewerblich" oder "kaufm./Techn." eingetragen wurde.

Hinweis: Datensatz wird nicht gemeldet

"Datensatz wird nicht gemeldet. DEÜV-Beginn ... liegt nach Meldedatum": Solche Hinweise werden beim erstmaligen Erstellen der Meldungen ausgegeben. Das bedeutet: Es werden auch Meldungen ermittelt, die nachher gar nicht in die Meldedatei aufgenommen werden. Der Grund hierfür ist, dass Vollständigkeit der Meldungen nötig ist.

Dieser Hinweis kann also einfach als Hinweis genommen werden. Der Sachverhalt wurde zwar erkannt, es ist aber nicht nötig, ihn zu melden.

Regeln für Anmeldungen

Sofortmeldung und Anmeldung

Eine Anmeldung kann jederzeit erstellt werden, also nicht nur am Monatsende. 

Mehrmals im Monat ausführen

Das bedeutet, dass Meldungen mehrmals im Monat erstellt und gemeldet werden können. Wenn z.B. zum Monatsbeginn Meldungen erstellt werden, um Anmeldungen fristgerecht zu melden, so gelten diese Sachverhalte als gemeldet und werden nicht mehr aufgenommen, wenn z.B. am Monatsende weitere Meldungen erstellt werden.

Regeln für Abmeldungen und Unterbrechungsmeldungen

Unterbrechung und Austritt

Wenn eine SV-rechtliche Unterbrechung vorliegt, z.B. Krank ohne Lohnfortzahlung, jedoch noch kein voller Kalendermonat ohne Entgelt war, und wenn Austritt vorliegt, aber im Austrittsmonat noch SV-Tage abgerechnet wurden, dann wird im Austrittsmonat keine Unterbrechungsmeldung erstellt, sondern nur eine Austrittsmeldung. Wenn jedoch keine SV-Tage im Austrittsmonat sind, dann wird zusätzlich zum Austritt auch die Unterbrechung gemeldet.

Hatte die Unterbrechung bereits mindestens einen Monat ohne Entgelt gedauert, dann wurde bereits eine Unterbrechungsmeldung erstellt.

Weitere Regeln

Entgelt

Das Entgelt ist das RV-Brutto lfd. Bezug und Einmalbezug plus fiktives RV-Brutto für KuG.

Rechtskreis

Der Rechtskreis für SV-Meldungen und für Beitragsnachweise ist der Rechtskreis der Firma oder Niederlassung.

Die Ausnahme hierzu ist:

Das "abweichende Bundesland RK" im Personalstamm: Wenn eingetragen, gilt der Rechtskreis dieses Bundeslands. Die Entsprechung zum abweichenden Bundesland bei der Personalnummer ist "Druck abweichendes Bundesland" bei einer Geschäftsstelle der Krankenkasse. So gekennzeichnete Personalnummern benötigen also eine gesondert erfasste Geschäftsstelle mit dem Verweis auf das gleiche Bundesland.

/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung und
/Stammdaten/Krankenkassen, Übersicht Krankenkassen.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung und
Webclient: /Stammdaten/Krankenkassen, Übersicht Krankenkassen.

Einmalbezug nach Austritt

Wenn nach Austritt ein Einmalbezug abgerechnet wird, dann wird in der Regel die Abmeldung storniert und mit neuem Betrag gemeldet.

Weitere Meldungen

Meldegründe ändern

Anmeldung nicht mit 10, Abmeldung nicht mit 30

Wenn ein Eintritt oder ein Austritt vorliegt, die Anmeldung aber nicht mit dem Abgabegrund 10 erstellt werden soll oder die Abmeldung nicht mit 30, dann kann das im Personalstamm bei den Beschäftigungszeiten vorgegeben werden. Dort die Übersicht auf den "Grund" aufrufen. Einen neuen Grund anlegen.

Bei diesem Grund einer der Bedeutungen auswählen: "1232 Mit Grund 12 anmelden, Grund 32 abmelden" oder "1333 Mit Grund 13 anmelden, Grund 33 abmelden".

/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, Übersicht auf "Grund".

Insolvenz

SV-Meldungen bei Insolvenz, Freistellung

Wenn Insolvenz vorliegt und die Arbeitnehmer freigestellt sind, also nicht mehr arbeiten, dann im Personalstamm dieses eintragen:

In den Beschäftigungszeiten den Austritt eintragen, zum Vortag der Insolvenz. Auf die Spalte "Grund" die Übersicht aufrufen und dort einen Grund anlegen (Hinweis: gemeint ist der Grund, also der Austritts-/Befristungsgrund, nicht aber der Fehlzeitengrund) mit folgender fester Bedeutung: Insolvenz, Freistellung; dort zusätzlich in der Spalte "Weiterer Grund" eintragen: "Ohne, Wechsel ohne weitere Meldegründe". Den Grund beim Austritt zum Vortag der Insolvenz eintragen. 

Der Grund bewirkt eine SV-Meldung mit dem Abgabegrund 71 Freistellung wegen Insolvenz.

Die Personalnummern in einen anderen Mandanten oder in den gleichen Mandanten mit neuer Nummer und anderer Niederlassung kopieren. Das Lohnkonto braucht nicht mitkopiert zu werden. Die Beschäftigungszeiten mit dem Ersteintritt und dem Eintritt zum Insolvenztag beginnen: Dort den Eintritt eintragen, ab Insolvenztag. Beim Eintritt ebenfalls den Grund eintragen. Dadurch wird keine Anmeldung erstellt.

Die Abrechnungen mit einer Lohnart ausführen, die kein Gesamtbrutto ist, aber die SV-Beiträge auf das Arbeitsentgelt, das zusteht, errechnet.

Zum Jahreswechsel wird eine Jahresmeldung mit dem Grund 70 erstellt.

Beim späteren Austritt keinen Insolvenzgrund eintragen. Wenn zuvor ein Eintritt mit dem Grund "Insolvenz Freistellung" war, dann wird automatisch eine Abmeldung mit dem Abgabegrund 72 erstellt, Austritt bei freigestellten Arbeitnehmern. 

/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Beschäftigung.

SV-Meldungen bei Insolvenz, Weiterbeschäftigung

Wenn Insolvenz vorliegt und die Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden, also arbeiten, dann im Personalstamm dieses eintragen: In den Beschäftigungszeiten den Austritt eintragen, zum Vortag der Insolvenz.

Auf die Spalte "Grund" die Übersicht aufrufen und dort einen Grund anlegen mit folgender fester Bedeutung: Insolvenz, Weiterbeschäftigung; dort zusätzlich in der Spalte "Weiterer Grund" eintragen: "Ohne, Wechsel ohne weitere Meldegründe".

Den Grund beim Austritt zum Vortag der Insolvenz eintragen. 

Der Grund bewirkt eine SV-Meldung mit dem Abgabegrund 30 oder 33.

Die Personalnummern in einen anderen Mandanten kopieren. Das Lohnkonto als Vortrag mitkopieren. Dort den Eintritt eintragen, ab Insolvenztag. Beim Eintritt ebenfalls den Grund eintragen. Dadurch wird eine Anmeldung mit dem Abgabegrund 10 oder 13 erstellt.

/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Beschäftigung.

Für durch den Insolvenzverwalter nach Eröffnung eines offenen Insolvenzverfahrens abgerechnete Beschäftigte ist keine Berechnung der Insolvenzgeldumlage erforderlich.

SV-Meldungen, Namensänderungen

Es werden keine Meldungen wegen Änderung des Namens, der Anschrift oder der Staatsangehörigkeit erstellt. Das wären die Abgabegründe 60 bis 63. Diese Sachverhalte müssen nicht gemeldet werden.

Knappschaftliche Betriebe, SV-Meldungen

Betriebe, die knappschaftlich sind, können SV-Meldungen an die Knappschaft geben.

Was vorbereiten?

Knappschaftliche Betriebe werden in den Firmendaten oder bei der Niederlassung gekennzeichnet. Im Personalstamm den Tätigkeitsschlüssel der Knappschaft, den Besonderheitenschlüssel und das Ausbildungskennzeichen eintragen.

Bei Austritt einen Grund anlegen, der einen gültigen "Abkehrgrund" vermerkt hat.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten Register Sozialwesen und auch bei Niederlassungen und
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung und
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, Beschäftigungszeiten, Übersicht auf "Grund" und dort: "Abkehrgrund".
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen und auch bei Niederlassungen und
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung und
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Beschäftigung, Beschäftigungszeiten, Übersicht auf "Grund" und dort: "Abkehrgrund".

Krankenkassenwechsel bei Fusion

Wenn für die SV-Meldungen ein Krankenkassenwechsel festgestellt wird, dann wird geprüft, ob eine Fusion von Krankenkassen vorliegt; wenn ja, wird nicht gemeldet.

Eine Fusion wird dann angenommen, wenn die Betriebsnummer der aktuellen Krankenkasse bei der Betriebsnummer der bisherigen Krankenkasse als Nachfolge-Betriebsnummer eingetragen ist; und wenn beide Krankenkassen die gleiche Betriebsnummer haben.

Import Beitragssätze, SV-Meldungen, Fusionen

Wenn beim Import der Beitragssätze Fusionen zwischen Krankenkassen festgestellt werden, dann wird so importiert:

Die Betriebsnummer der Krankenkasse wird aktualisiert, sobald das Fusionsdatum den aktuellen Abrechnungsmonat betrifft; im Krankenkassenstamm steht dann die neue Betriebsnummer. In der Regel ist dies, wenn zwei Kassen sich zusammenschließen, die BBNR einer dieser Krankenkassen. Die Beitragssätze werden für die neue Betriebsnummer importiert; für die Krankenkasse, deren BBNR nicht mehr gilt, aber erst ab dem Datum der Fusion. Für diese Krankenkasse werden zum Datum der Fusion außerdem die neuen Beitragssätze eingetragen. Das sind die Beitragssätze, die für die neue Betriebsnummer gelten.

Bei der Fusion zweier Kassen bleiben also beide Krankenkassenstämme erhalten; eine der Kassen erhält eine neue Betriebsnummer und ab dem Fusionsdatum neue Beitragssätze. Sobald die alte Krankenkasse so die neue BBNR erhalten hat, kann im Personalstamm die neue Krankenkasse eingetragen werden. Das Prüfen und Ändern der BBNR wird auch ausgeführt, sobald SV-Meldungen erstellt werden.

/Stammdaten/ Import Stammdaten, Import Beitragssätze.
Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze der Krankenkassen.

Meldung vor Rentenbeginn (57 Meldungen bzw. GML57)

Manuelles Verfahren bis 30.06.2021:

Für Arbeitnehmer, deren Altersrente beginnt, wird automatisch eine SV-Meldung erstellt; die Vorausbescheinigung zum Rentenbeginn. In diesen Fällen im Personalstamm den Monat des Rentenbeginns eintragen, das ist der Monat nach Austritt. Es gilt der Eintrag im aktuellen Personalstamm. Dieser Eintrag darf also nicht entfernt werden. Die Meldung wird "3 Monate vor Rentenbeginn" erstellt, das heißt, der Zeitraum vor den letzten 3 Abrechnungsmonaten wird gemeldet. Bei Rentenbeginn im Juni wird also eine Meldung im Februar erstellt.

Gemeldet wird das Entgelt seit Jahresbeginn bis zum Meldemonat, im Beispiel Januar und Februar. Oder eine Jahresmeldung mit dem noch nicht gemeldeten Entgelt des Vorjahres; oder beides. Der Meldegrund ist 57. Das Entgelt der letzten Abrechnungsmonate wird dann bei Austritt mit der Abmeldung übermittelt. Diese Regelung gilt ab 01.08; die Meldungen ersetzen die Papier-Verdienstbescheinigung zum Rentenbeginn. Eine solche Meldung kann auch vom Familiengericht im Versorgungsausgleichsverfahren angefordert werden.

/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, "Rentenbeginn melden".

Bitte beachten Sie die Ausführung im gesonderten Handbuch ab 01.07.2021: BLO SV-Meldungen Anforderungen (rvBEA)


Meldungen ausführen

Meldungen ausführen

" Ausführen" für den Punkt "Meldungen erstellen".

Datenträger erstellen, einzeln

Nachdem die Meldungen ermittelt und geprüft wurden, kann der Datenträger erstellt werden. "Datenträger erstellen" ausführen. In der folgenden Anzeige werden alle DEÜV-Empfänger aufgeführt, für die Datenträger erstellt werden können. Dort jeweils Ausführen drücken.

Die folgende Anzeige ermittelt die Datensätze. Siehe dazu auch die Erläuterung, zu Firmendaten, "DEÜV-DTAUS für alle Mandanten". "Erstellen" in dieser Anzeige erstellt die Datei.


Datenträger erstellen, alle DEÜV-Meldungen

Alle Meldungen ab der Version 2022.2 (Webclient)


Ab der Version 2022.2 (Webclient) ist es möglich alle DEÜV-Meldungen in einer Ausführung zu melden. Die Ausführung je DEÜV-Empfänger, ist auch weiterhin möglich.
Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise melden: Alle Meldungen


SV-Meldung wiederholen

Falls die Datei mit SV-Meldungen abgelehnt wurde, und als Ganzes von der Annahmestelle nicht verarbeitet wurde, wenn also die Annahmestelle die komplette Datei zurückgewiesen hat, dann können die SV-Meldungen so neu erstellt werden:

SV-Meldungen wiederholen; erstellen

Baulohn, SV-Meldungen, Monat, Button Ergebnis auf Meldungen erstellen, Button Ergebnis, den Cursor nacheinander auf die Meldungen, die in der Datei waren, setzen und jeweils Funktion, Eine Meldung löschen.
Baulohn, Stammdaten, Institutionen, DEÜV-Empfänger im Register Datenträger die "Lfd. Nr. Datei SV-Meldung" um 1 herabsetzen.
Baulohn, SV-Meldungen, Monat, Button Ausführen auf Meldungen erstellen, die Personalnummern filtern, Button Ausführen und danach prüfen, ob die Meldung da ist.
In Perfidia die Datei, die als fehlerhaft zurückgemeldet wurde, in der Anzeige Gesendete Daten löschen: die Zeile mit der Datei anklicken und den Button "Daten bearbeiten" benutzen, sobald er angezeigt wird.
Baulohn, SV-Meldungen, Monat, Button Ausführen auf Datenträger erstellen für den Empfänger./Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Datenträger erstellen für den Empfänger. In Perfidia die neue Datei senden. 

Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen,  Ergebnis auf Meldungen erstellen, Button Ergebnis, den Cursor nacheinander auf die Meldungen, die in der Datei waren, setzen und jeweils Nacharbeiten, Eine Meldung löschen.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung/DEÜV-Empfänger im Register Datenträger die "Lfd. Nr. Datei SV-Meldung" um 1 herabsetzen.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Button Ausführen auf Meldungen erstellen, die Personalnummern filtern, Button Ausführen und danach prüfen, ob die Meldung da ist.
In Perfidia die Datei, die als fehlerhaft zurückgemeldet wurde, in der Anzeige Gesendete Daten löschen: die Zeile mit der Datei anklicken und den Button "Daten bearbeiten" benutzen, sobald er angezeigt wird.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Button Ausführen auf Datenträger erstellen für den Empfänger.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger erstellen für den Empfänger. In Perfidia die neue Datei senden. 


SV, Kontaktliste der DEÜV-Annahmestellen

Sofern es notwendig ist, mit einer DEÜV-Annahmestelle Kontakt aufzunehmen, so kann eine Liste dazu im Programm per Download aufgerufen werden.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Ergebnis, Aktion, Annahmestellen
Webclient: Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Nacharbeiten, Annahmestellen


Meldungen für mehrere Mandanten 

SV-Meldungen über alle Mandanten

Es ist möglich, in einem Mandanten alle Datenträger für Daten anderer Mandanten mit einem Aufruf zu erstellen. Wenn dies gewünscht ist, dann so vorgehen:

Das Ermitteln der Meldedaten muss in jedem einzelnen Mandanten ausgeführt werden. Einen zentralen Mandanten bestimmen und in dessen Firmendaten im DEÜV-Register "DEÜV-DTAUS für alle Mandanten" ankreuzen. In allen anderen Mandanten dieses nicht ankreuzen. Im zentralen Mandanten "Datenträger erstellen" ausführen. Dabei werden alle vorhandenen Meldedaten des gleichen DEÜV-Empfängers, aller Mandanten, zusammengefasst. 

Wenn pro Mandant ein Datenträger erstellt werden soll, dann so vorgehen: In keinem Mandanten in den Firmendaten "DEÜV-DTAUS für alle Mandanten" ankreuzen. In jedem einzelnen Mandanten "Datenträger erstellen" ausführen. Dies gilt auch für "Datenträger Beitragsnachweis erstellen".

SV-Meldungen über fast alle Mandanten

Wir empfehlen eine Beratung durch einen Consultant, bevor diese Einrichtung vorgenommen wird.


Wenn die Datei der SV-Meldungen zwar über alle Mandanten erstellt werden soll, aber für einige Mandanten nicht, sondern für diese Mandanten getrennt, dann so vorgehen:

Einrichtung

Das Ermitteln der Meldedaten muss in jedem einzelnen Mandanten ausgeführt werden. Einen zentralen Mandanten bestimmen und in dessen Firmendaten im DEÜV-Register "DEÜV-DTAUS für alle Mandanten" ankreuzen. In allen anderen Mandanten dieses nicht ankreuzen.

SV-Meldungen erstellen

Das Ermitteln der Meldedaten muss in jedem einzelnen Mandanten ausgeführt werden. 

Datenträger erstellen

In denjenigen Mandanten, deren Meldungen ausdrücklich nicht mit denen anderer Mandanten zusammengefasst werden sollen, den Datenträger erstellen. Also anders als bei den anderen Mandanten. Und zwar bevor im zentralen Mandanten der Datenträger erstellt wird. Diese Meldungen der getrennten Mandanten sind dann bereits ausgeführt.

Im zentralen Mandanten

Im zentralen Mandanten werden zwar die Meldungen auch derjenigen Mandanten angezeigt, die nicht einfließen sollen. Da die Meldungen aber bereits ausgeführt sind, werden sie nicht erneut auf den Datenträger geschrieben.

Datei-Nummer

Pro DEÜV-Empfänger wird nur eine laufende Nummer für die Austauschdatei geführt. Wenn also der gleiche Empfänger für alle Mandanten benutzt wird, dann jeweils vor dem Erstellen der Meldungen die Dateinummer ändern. Wenn dies praktisch nicht ausführbar ist, dann müssen für die zu trennenden Mandanten eigene Krankenkassenstämme und eigene DEÜV-Empfänger angelegt werden.

SV, Datensatz-ID anzeigen

Die Datensatz-ID von verschickten Meldungen kann im Ergebnis der DEÜV Meldungen angezeigt werden.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Zeile DEÜV, Ergebnis, Ohne Anpassung in der letzten Spalte.

Beitragsnachweise melden

Empfänger der Beitragsnachweis-Datei

Die Beitragsnachweis-Datei muss pro Krankenkassenart an jeweils einen Empfänger übermittelt werden. Deshalb ist der Empfänger nicht in jedem Falle identisch mit dem DEÜV-Empfänger für die SV-Meldungen. Denn bei den SV-Meldungen können Betriebs-, Landwirtschafts-, Innungs- und Knappschafts-Krankenkassen auch an einen AOK-Empfänger gemeldet werden. Wenn also der Empfänger abweicht, dann im Krankenkassenstamm zusätzlich den "Beitragsnachweis Empfänger" eintragen.

/Stammdaten/Krankenkassen.
Webclient: Stammdaten, Krankenkassen.

Eintragungen beim Empfänger

Beim Empfänger selbst die Ausgangsnummer für die laufende Nummer der Beitragsnachweisdatei eintragen. Ohne Eintrag wird mit 000001 begonnen. Wenn an einen Empfänger sowohl Nachweise für Lfd. Bezug und Einmalbezug als auch Nachweise für Versorgungsbezug gemeldet werden, dann kann für den Versorgungsbezug-Nachweis eine eigene Lfd. Nummer eingetragen werden, die dann in der Datei vermerkt wird. Wird die Lfd. Nr. für den Versorgungsbezugs-Nachweis leergelassen, dann wird die Nummer für den Beitragsnachweis benutzt. 

Lfd. Nr. für E-Mail-Datei: Die E-Mail-Dateien werden ebenfalls nummeriert. Mit dem Unterschied, dass sie über alle Empfänger hochgezählt werden. Deshalb hier bei einem der Empfänger 000 eintragen, so dass die nächste Nummer 001 sein wird.

Endung .txt bei Meldedatei: nicht ankreuzen. Beim Versenden stört diese Endung.

Ausgabeverzeichnis: für den Datenversand. Ferner kann ein Verzeichnis für eine Kopie der Datei eingetragen werden.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, DEÜV-Empfänger.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger.

Beitragsnachweis

Der Beitragsnachweis muss in jedem Fall zuvor gedruckt oder per Seitenansicht angezeigt werden. Auf diese Weise werden die Beiträge auch für die Datei ermittelt. Der Druck kann beliebig oft aufgerufen werden.

/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Krankenkasse ausführen und
danach Druckausgaben erstellen, <zahkkstd>, Buttons "lfd. Bezüge", "Versorgungsbezüge".
Webclient: /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Krankenkasse ausführen und
danach Druckausgaben erstellen, /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise drucken und Versorgungsbezüge drucken.

Beitragsnachweis, einzeln ausführen

Pro Empfänger kann die Beitragsnachweis-Datei erstellt werden. Die Datei kann zur Probe erstellt werden. Dann wird keine Dateinummer vermerkt. Die zu versendende Datei also nicht zur Probe, sondern als tatsächlich zu versendende Datei erstellen.

Für Versorgungsbezugs-Beitragsnachweise wird eine eigene Datei erstellt.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Datenträger Beitragsnachweis erstellen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise melden.


Beitragsnachweise, alle Ausführen

Alle Beitragsnachweise melden und DEÜV-Meldungen: Alle Meldungen ab der Version 2022.2 (Webclient)

Ab der Version 2022.2 (Webclient) ist es möglich alle Beitragsnachweise in einer Ausführung zu melden. Die Ausführung je DEÜV-Empfänger, ist auch weiterhin möglich.

Hinweis:
Wenn diese neue Funktion benutzt wird muss drauf geachtet werden, dass wenn schon ein Beitragsnachweis für die Berufsständisch Versicherten (DEÜV-Empfänger: DASBV) aufgrund einer Abrechnung oder Test-Abrechnung vorliegt, dieser auch mit verschickt wird. Das bedeutet, dass diese Mitarbeiter anschließend nicht mehr
abgerechnet werden dürfen.
Siehe dazu auch Tipps: BLO SV-Zahlungen


Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise melden: Alle Beitragsnachweise melden


Beitragsnachweis-Datei als Korrektur / Stornierung

Wenn eine Datei fehlerhaft erstellt wurde und bereits übermittelt wurde, dann kann eine ganz neue Datei erstellt werden. Dabei kann vorgegeben werden, dass der komplette Beitragsnachweis als Korrektur gekennzeichnet wird, also der bisherige Nachweis ersetzt wird.

Wenn eine solche Korrektur nötig ist:

Zunächst müssen die Dateien der Beitragsnachweise auf nicht-ausgeführt gesetzt werden:
In der Ausführung: Datenträger Beitragsnachweis erstellen/Beitragsnachweise melden, Bearbeiten auf den Empfänger, um den es geht, Funktion, Ausgeführt rückgängig.

Dann den Beitragsnachweis erneut drucken, und die Datei für den Beitragsnachweis neu erstellen, und zwar mit der Auswahl "Als Korrektur". 

Tatsächlich wird dadurch eine Stornierung dieses Beitragsnachweises ausgeführt.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Datenträger Beitragsnachweis erstellen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise melden.

Beitragsnachweis, gemeldet

In der Übersicht der Meldedateien der Beitragsnachweise können Meldungen für einzelne Kassen auf gemeldet oder nicht-gemeldet gesetzt werden. Dies kann zum Beispiel nützlich sein, wenn ein Beitragsnachweis mit 0 nicht gesendet werden soll.

In der Ausführung: Datenträger Beitragsnachweis erstellen/Beitragsnachweise melden, Bearbeiten auf den Empfänger, um den es geht, Funktion, Einzelne gemeldet setzen, Funktion: Nicht gemeldet setzen, eine Meldung; Gemeldet setzen, eine Meldung.

Beitragsnachweis, Berufsständische Versorgung, mehrere Personalnummern zusammenfassen

Wenn bei einer berufsständischen Versorgung ein Arbeitnehmer mit mehreren Personalnummern abgerechnet wird, dann wird die Meldung dazu auf eine Personalnummer zusammengefasst. 

Das geschieht sofern das Versorgungswerk, die Mitgliedsnummer und die Niederlassung gleich sind. (Geprüft wird nicht die Betriebsnummer, sondern die Niederlassung).
Genommen wird die höchste Personalnummer.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Zahlungen, Druckausgaben erstellen, <zahkkarv Beiträge berufsständische RV>.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Datenträger Beitragsnachweis erstellen.

Hinweise zu den Betriebsnummern

Es werden folgende Betriebsnummern in die Datei aufgenommen: Im sogenannten Vorlaufsatz, erkennbar an VOSZ zu Beginn der Zeile, sind die BBNR-Absender-Nummer und die BBNR des DEÜV-Empfängers enthalten.

SV-Berechnung nach Entgelt

Freiwillig und privat Versicherte

Freiwillig Versicherte, AG-Zuschuss

Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist es für den Arbeitgeber möglich, den AG-Zuschuss zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung auf den halben Beitrag zum tatsächlich abgerechneten Entgelt zu begrenzen. Dies ist dann von Bedeutung, wenn Versicherungsfreiheit wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Vorjahr besteht, aber der laufende Bezug die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. In diesem Fall besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, weniger als die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zuzuschießen. Vielmehr nur die Hälfte desjenigen Betrags, der sich durch Anwendung des Beitragssatzes auf das SV-Entgelt ergibt.

Die Rechtsgrundlage hierfür ist SGB V, §257: "... erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss die Hälfte des Beitrags, der für einen versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht, zu zahlen wäre, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den sie tatsächlich zu zahlen haben."

Jedoch bleibt es auch nach der Interpretation der Krankenkassen "dem Arbeitgeber unbenommen, den Beitragszuschuss auch durchgehend nach dem tatsächlich zu zahlenden Höchstbetrag zu bemessen. Ein geldwerter Vorteil entsteht dadurch nicht" (ITSG, Pflichtenheft zur Systemuntersuchung, Version 4.0, Seite a46-2). Falls sich Ihr Unternehmen für die Möglichkeit, den Zuschuss zu begrenzen, entscheiden sollte, also nur in diesem Fall, dann kann wie folgt vorgegangen werden.

Freiwillig Versicherte, AG-Zuschuss, Einrichtung

In den Firmendaten kann ausgewählt werden, ob für freiwillig Versicherte der AG-Zuschuss zur KV und PV auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze, das ist die Hälfte des Beitrags, oder auf Basis des Entgelts, das ist möglicherweise weniger als die Hälfte des Beitrags, ausgeführt werden soll.

Keine Auswahl bedeutet: es wird nach Beitragsbemessungsgrenze bezuschusst. Ferner kann pro Niederlassung eine andere Kennzeichnung gesetzt werden. Diese gilt nur, wenn bei der NL nicht "Werte aus Firmendaten" ausgewählt ist. Für Ausnahmen kann im Personalstamm eine Steuerung pro Personalnummer getroffen werden. 

Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen und
Stammdaten, Einrichtung, Niederlassungen, Register Baulohn.
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung 2.

Privat Versicherte, AG-Zuschuss

Für privat Versicherte gilt grundsätzlich die Regel, dass nach dem erzielten Entgelt, und also nicht nach der Bemessungsgrenze, bezuschusst wird. Der Zuschuss ist maximal die Hälfte des Beitrags und maximal des Hälfte des Betrags, der sich ergibt, wenn die Bemessungsgrenze oder, wenn kleiner, das Entgelt, mit dem "Prozentsatz KV privat" laut Sozialversicherungswerten multipliziert wird.

Beispiel, Teilmonat bei privat Versicherten

Wenn bei privat Versicherten ein Teilmonat vorliegt, sagen wir mit einem Teilmonatsfaktor von 0,8, und wenn der KV-Beitrag geringer ist als 6,65% der KV-BBG, Stand 2006, dann wird der AG-Anteil so gerechnet:

3.562,50 Euro (Stand 2006) * 13,3% / 2 sind 236,91. 0,8-Teilmonat davon sind 189,53 und dieser Betrag wird gerechnet, auch wenn der wirkliche Beitrag zum Beispiel 191,08 ist; denn 189,53 ist kleiner als 191,08; keine Bedeutung hat, dass 191,08 * 0,8 noch kleiner ist.

Monate mit Einmalbezug

In Monaten mit Einmalbezug wird der AG-Anteil des ganzen Jahres nachgerechnet; wenn sich mehr AG-Anteil ergibt, dann wird auch ein AG-Anteil auf den Einmalbezug gerechnet. Es kann auch sein, dass sich bei der Gegenrechnung weniger AG-Anteil ergibt; dann wird im Monat ein geringerer AG-Anteil gerechnet.

Ausnahmen bei privat Versicherten

Es mag Ausnahmefälle geben, dass bei privat Versicherten der AG-Zuschuss nicht "nach Entgelt" gerechnet werden soll. In diesen Fällen kann hierfür folgende, doppelte Einrichtung getroffen werden:

/Personalstamm/Aktionen Übersicht, Sozialversicherung, die Spalte "AG-Zuschuss Freiw. Versicherte" einblenden und auf "nach Bemessungsgrenze" setzen und zweitens
/Stammdaten/Personalstamm, die Spalte "Abrechnung trotz Fehler" einblenden und auf "trotz SV-Fehler" setzen.
Webclient: /Personalstamm/Bearbeiten, Nacharbeiten Übersichten, Sozialversicherung, die Spalte "AG-Zuschuss Freiw. Versicherte" einblenden und auf "nach Bemessungsgrenze" setzen und zweitens
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, die Spalte "Abrechnung trotz Fehler" einblenden und auf "trotz SV-Fehler" setzen.

AG-Zuschuss bei KuG (KV, PV)

AG-Zuschuss KV, PV bei privat Versicherten, wenn Kurzarbeit ab 01.01.22:

Bei Kurzarbeit wird der Zuschuss des Arbeitgebers zur KV, PV bei privat Versicherten ab 01.01.22 so gerechnet:
Sollten das Istentgelt und das fiktive Entgelt wegen Kurzarbeit die Bemessungsgrenze überschreiten, dann wird das fiktive Entgelt gekappt. Sollte der AG-Zuschuss auf Basis des fiktiven Entgelts den tatsächlichen Beitrag überschreiten, dann wird der Zuschuss gekappt.
Sollte die Summe des AG-Zuschusses auf Basis des fiktiven Entgelts und auf Basis des Istentgelts die Hälfte des tatsächlichen Beitrags überschreiten, dann wird der AG-Zuschuss auf Basis des Istentgelts gekappt, auch auf Null. 
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung.
Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung.

Beispielrechnungen:

Private Krankenversicherung
600,00 KV-Beitrag zur privaten Krankenversicherung
4837,50 Bemessungsgrenze
Beispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG und 2268,70 fiktives Entgelt.
Gegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja
360,72 aus 2268,70 * 15,9 % (14,6 plus 1,3) wegen Kurzarbeit
Gegenrechnung: 360,72 kleiner als 600,00. Ja
204,22 aus 2568,80 mal 7,3 plus 0,65%, also 7,95 wegen Istentgelt
Gegenrechnung: 204,22 ist höchstens (600,00 minus 360,72) / 2,  also 119,64. Nein
daher auf 119,64 korrigiert
480,36 Summe AG-Zuschuss aus 360,72 plus 119,64.

Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich: 564,94 AG-Zuschuss zur privaten KV.

Private Pflegeversicherung
200 PV-Beitrag zur privaten Pflegeversicherung
4837,50 Bemessungsgrenze
Beispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG 2268,70 fiktives Entgelt
Gegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja
69,20 aus 2268,70 mal 3,05%
Gegenrechnung: 69,20 kleiner als 200,00. Ja
39,17 aus 2568,80 mal 1,525% (nicht Sachsen)
Gegenrechnung: 39,17 ist höchstens (200,00 minus 69,20) / 2, also 65,40. Ja
daher 108,37 Summe AG-Zuschuss aus 69,20 plus 39,17.

Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich ebenso: 108,37 AG-Zuschuss zur privaten PV.

AG-Zuschuss KV, PV bei privat Versicherten, wenn Kurzarbeit bis 31.12.2021:

In Monaten mit Kurzarbeit  bleibt die Ermittlung des AG-Zuschusses unverändert. Der AG-Anteil wird dann ermittelt: die Hälfte des Beitrags auf das Istentgelt plus der volle Beitrag auf das fiktive Entgelt für die Ausfallzeit.

Einmalbezug: Ein Einmalbezug erhöht den Zuschuss wiederum, sofern der Zuschuss gekürzt worden ist. Der Einmalbezug wird jedoch maximal in der Höhe berücksichtigt, die ab Jahresende bis zum Abrechnungsmonat noch bis zur Bemessungsgrenze frei ist. Ein Einmalbezug kann auf diese Weise den bisherigen Zuschuss des Jahres erhöhen, jedoch wird nicht bis zum Jahresende weitergerechnet. Der komplette Jahres-AG-Anteil kann also nur durch einen Einmalbezug im Dezember erreicht werden.

AG- Zuschuss, Private Rentenversicherung (RV)

Falls Arbeitnehmer mit privater Rentenversicherung abgerechnet werden, dann gelten die Regeln "nach Entgelt" für den AG-Zuschuss RV entsprechend. Jedoch nicht bei berufsständischer RV ("Architekten-RV").

SV und flexible Arbeitszeit

Guthaben vorzeitig auflösen

Das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten, ergänzt durch das 4. Euro-Einführungsgesetz, enthält Regelungen für den Fall, dass langfristig angespartes Arbeitszeitguthaben nicht bestimmungsgemäß verwendet wird. Wenn die geleistete Vorarbeit (Wertguthaben) nicht für Zeiten der Freistellung von der Arbeit verwendet wird, tritt ein sogenannter "Störfall" ein.
Dann wird die SV-Verbeitragung der Auszahlung nach besonderen Regeln ausgeführt.

Lohnarten

Lohnarten für den Störfall

Der Guthaben-Abbau aus einem langfristigen Arbeitszeitkonto, der nicht bestimmungsgemäß ist und also einen SV-Störfall darstellt, wird mit besonderen Lohnarten berichtet. Hierfür Lohnarten mit diesen Funktionen anlegen:

  • flexible Arbeitszeit Störfall Wert
  • flexible Arbeitszeit Störfall Std. und Wert (wenn Stunden, dann auch Wert berichten)

Nur eine der Lohnarten berichten. Diese Lohnarten zusätzlich mit der Arbeitszeitkonten-Steuerung: 011 oder 111 für manuellen Abgang aus dem Konto kennzeichnen. Diese Lohnarten dürfen bei "SV-pflichtig" keinen Eintrag haben; es wird automatisch verbeitragt, weil die Lohnarten diese Funktionen haben.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient: /Stammdaten/Lohnarten.

Lohnarten, wenn übertragen an die Rentenversicherung

Wenn der Arbeitnehmer austritt und wenn das Wertguthaben an die deutsche Rentenversicherung übertragen wird, dann eine zusätzliche Lohnart berichten. Das ist eine Lohnart mit der Funktion 1295 Übertragung Wertguthaben an die Rentenversicherung. Diese Lohnart soll die Auszahlung des Wertguthabens auf der Abrechnung wieder abziehen, also im Brutto, bei der Steuer, bei der SV. Diese Lohnart aber nicht als BG-pflichtig kennzeichnen, denn in diesem Fall muss der Betrag für die Berufsgenossenschaft verbeitragt werden. Im Lohnkonto werden dann diese Beträge ausgewiesen: Wertguthaben an RV übertragen und die AG-Anteile zur Sozialversicherung dazu: AG-SV-Anteil auf Wertguthaben, AG-SV-Anteil auf Wertguthaben 12.08, wenn alter Vertrag.

Vorträge

Vortrag zu langfristigem Wertguthaben

Bei langfristigen Arbeitszeitkonten besteht die Möglichkeit, dass durch einen sogenannten "Störfall", also eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Guthabens, eine nachträgliche SV-Berechnung erforderlich ist. Hierfür können für die Zeit vor der Abrechnung im System Vortragswerte erfasst werden. Die Werte, die nötig sind, sind die sogenannte "SV-Luft", das ist die Differenz zwischen Beitragsbemessungsgrenze und verbeitragtem SV-Brutto, getrennt nach Versicherungszweigen, also "SV-Luft KV Gesamt" und so fort, die zugehörigen Beitragsgruppen, der für die Personalnummer geltende Rechtskreis sowie die Verursacher-Betriebsnummer. 
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Vorträge für langfristige Konten
Webclient: Vor der Abrechnung/Vorträge, Vorträge für langfristige Konten

Vorträge des Wertguthabens

Die Vorträge des Wertguthabens selbst werden auf die übliche Weise erfasst: Bei Arbeitszeitkonten über Vorträge, Ausgleichskonto Vorträge. Bei Altersteilzeitkonten erfolgt dies über den Personalstamm. Das Vortrags-Häkchen setzen sowie als Lohnartfunktion 1210 "Zugang Stunden und Betrag" oder 1213 "Manueller Zugang in ATZ-Konto" oder 1215 "Zugang Wertguthaben ATZ beitragsfrei" eintragen.

Ermitteln

SV-Werte

Die Berechnungsgrundlagen für die Sozialversicherung bei langfristigen Arbeitszeitkonten können pro Personalnummer ermittelt werden. Durch die Ermittlung werden die entsprechenden Werte für jeden Monat dokumentiert. 
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Vorträge für langfristige Konten, Ermitteln, Drucken.
Webclient: Vor der Abrechnung/Vorträge, Vorträge für langfristige Konten, Ermitteln, Drucken.

Regeln

Bei der Ermittlung werden diese Regeln beachtet (siehe die Ausnahmen zur RV): Der Beginn des Wertguthabens ist das Datum, wie im Vortrag vermerkt, oder das Datum der ersten Abrechnung in Altersteilzeit oder das Datum der ersten Ansparung. Sobald das Arbeitszeitkonto auf Null geht, wird ein neuer Zeitraum für die Berechnung der gesamten SV-Luft begonnen. Während der Altersteilzeit-Freistellungsphase wird keine SV-Luft, außer RV-Luft, ermittelt. Wenn der Konten-Abbau im Monat größer als der Zugang ist, wird keine SV-Luft ermittelt.

Regeln bei Altersteilzeit, RV

Für das RV-Brutto bei Altersteilzeit gelten besondere Regeln: Der Beginn des Wertguthabens in Bezug auf RV ist immer der Beginn der Altersteilzeit-Abrechnung oder das Datum des Vortrags. Auch während der Freistellungsphase wird RV-Luft ermittelt. Die RV-Luft ist die Differenz zwischen dem fiktiven Vollzeit-Brutto und dem abgerechneten RV-Brutto. Also die trotz Unterschiedsbetrag fehlenden 10 Prozent zum Vollzeit-RV-Brutto, abzüglich RV-Brutto, das sonst verbeitragt wurde. Im Jahr wird nicht mehr RV-Luft gebildet als Wertguthaben angespart wurde.

Bewertung von Stunden

Im Altersteilzeitkonto gibt es keine unbewerteten Stunden. Wenn Stunden neu bewertet werden sollen, dann die Differenz als manuellen Zugang erfassen. Hierfür eine Lohnart benutzen mit der Ausgleichskonto-Steuerung 014 "Manueller Zugang: keine Abrechnung, nur Wert, wahlweise Std.", bei Ansparkonto 114.

Einmalbezüge

Einmalbezüge des Monats werden auf die Monate des Jahres bis zum Monat verteilt. Beginnend mit Januar mindern die Einmalbezüge die SV-Luft dieser Monate, sofern SV-Luft vorhanden ist. Der Rest mindert die Beträge im Monat des Einmalbezugs. Einmalbezüge werden nur auf Monate des gleichen Rechtskreises verteilt. Die Verarbeitung, Einmalbezüge, wenn zu hoch, auf Monate eines evtl. anderen Rechtskreises zu verteilen, ist nicht aktiviert.

Sonstige Regeln

"Ein Abgang vermindert die SV-Luft": dies wurde so interpretiert, dass ein Abgang ohnehin das SV-Brutto erhöht. Rückrechnungen werden beim Druck ihrem Belegmonat zugeordnet und nicht gesondert ausgewiesen.

Ausgleichskonto, Ansparkonto

Langfristige Arbeitszeitkonten: Die Ermittlung ist entsprechend wie bei Altersteilzeit. Für RV gibt es jedoch keine Besonderheiten.

SV-Berechnung vorbestimmen

Die SV-Berechnung des Störfalls kann vorgeprüft und festgelegt werden: Den Monat ohne Störfall abrechnen. In der Vortrags-Erfassung für die Personalnummer die Werte ermitteln lassen. Beim Satz des Monats die Spalte "Geprüft" ankreuzen. Folgende Beträge sind die Basis der SV-Berechnung und können hier geändert werden: SV-Luft KV RV AV PV, das sind die Gesamtwerte für die vier Versicherungszweige. Danach die Störfall-Lohnarten berichten und erneut abrechnen.

SV-Berechnung

Die SV-Berechnung des Störfalls wird auf der Abrechnung in die "normale" SV-Berechnung eingerechnet, Brutto und Beiträge. 

Druck Lohnkonto

Beim Druck des Lohnkontos werden zusätzliche Zeilen ausgegeben, mit dem verbeitragten SV-Brutto des Störfalls.

SV-Meldungen

Bei verbeitragtem Störfall wird eine SV-Meldung mit dem Abgabegrund 55 erstellt.

Krankenversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag

Gesundheitsfonds (allgemeiner Beitrag zur Krankenversicherung)

Gesundheitsfonds ab 01.01.2009

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung wird ab 01.09 vom Staat festgelegt.

Es gibt zwei Beitragssätze: den normalen Satz und den ermäßigten Satz. Und den Prozentsatz bei Versorgungsbezug. Diese Prozentsätze sind in den Sozialversicherungswerten enthalten.

Diese Beitragssätze enthalten, anders als bis 2008, den zusätzlichen Beitrag des Arbeitnehmers. Der zusätzliche Beitrag, also 0,9% (Stand 2009), ist außerdem in "Zusätzlicher Beitragssatz AN" vermerkt, damit entsprechend gerechnet werden kann. 

Der Beitrag für die freiwillige KV wird ab 01.09 so errechnet: Der AG-Anteil ist 7,3% von 3.675 Euro, also 268,28, dazu kommt als AN-Anteil 7,3% plus 0,9%, also 301,35, gibt als Beitrag 569,63 Euro. 

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte: "KV-Beitragssatz", "KV-Beitragssatz ermäßigt".
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, Sozialversicherungswerte:  "KV-Beitragssatz", "KV-Beitragssatz ermäßigt".

KV zusätzlicher Beitrag

Zusätzlicher Beitrag des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung; ab 01.01.2019

Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Im Jahr 2022 liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens.

Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Kran­ken­kas­sen individuell festlegen können. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um festlegt – liegt 2022 bei 1,3 Prozent. Den jeweiligen Beitrag aller Kassen kann man auf der Internetseite des Kran­ken­kas­sen-Spitzenverbandes nachlesen.

Die Hälfte des Kran­ken­kas­senbeitrags inklusive Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer.
Bei Versorgungsbezügen zahlt der Betriebsrentner den Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag alleine. Hier gilt jedoch ein monatlicher Freibetrag für den Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag

Zusätzlicher Beitrag des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung; bis 31.12.2018

Ab Juli 2005 trägt der Arbeitnehmer, der Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, einen zusätzlichen Beitragssatz in Höhe von 0,9% (Stand: 2005)

Der Prozentsatz wird in den Sozialversicherungswerten festgelegt. Die Berechnung erfolgt automatisch und ausnahmslos für alle gesetzlich und freiwillig Versicherten in der Krankenversicherung. Der zusätzliche Beitrag wird in den Arbeitnehmer-Anteil der KV eingerechnet, also nicht gesondert ausgewiesen. Die tatsächliche Mehrbelastung der Arbeitnehmer ist 0,45% vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt, wenn die Krankenkassen die Beiträge gleichzeitig um 0,9% senken, und weniger, wenn die Kassen die Beiträge stärker senken. Grundlage: Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15.12.2004 und SGB V §241a. 

Zusätzlicher KV-Beitrag, besondere Mitarbeitergruppen

Arbeitnehmer im Mini-Job zahlen keinen zusätzlichen Beitrag. 

Für Geringverdiener, also Auszubildende mit weniger als 325 Euro, Stand 2005, trägt der Arbeitgeber den zusätzlichen Beitrag.

Im SV-Übergangsbereich ab 01.01.2019 von 450 bis 1300 Euro (vorher Gleitzone von 400 bzw. 450 bis 800 Euro; zahlt der Arbeitnehmer den vollen zusätzlichen Beitrag) zahlt der Arbeitgeber zur Hälfte; die Bemessungsgrundlage ist das wegen dieser Berechnung verminderte KV-Brutto.

Arbeitnehmer mit ermäßigtem KV-Beitragssatz, also KV-Schlüssel 3, zahlen den vollen zusätzlichen Beitrag.

Zu den Beiträgen (Fiktives Entgelt) für KuG, die der Arbeitgeber trägt, wird der zusätzliche Beitrag auch vom AG geleistet.

Der Versorgungsbezugs-Prozentsatz in den Beitragssätzen muss der Prozentsatz ohne den zusätzlichen Beitrag sein; der zusätzliche Beitrag wird automatisch ermittelt.

Zusätzlicher KV-Beitrag, besondere Hinweise

Der zusätzliche Beitrag wird ermittelt, nachdem der AN-Anteil errechnet wurde. Es wird der zusätzliche Beitrag auf das KV-Brutto gerechnet; bei anderen Methoden kann es zu Cent-Unterschieden kommen.

Zusätzlicher KV-Beitrag, freiwillig Versicherte, Mehrfachbeschäftigt

Für Mehrfachbeschäftigte, die freiwillig versichert sind, aber nicht den vollen Beitrag bezahlen, muss der abweichende zusätzliche Beitrag eingetragen werden (Personalstamm, Register Sozialversicherung). Privat Versicherte zahlen keinen zusätzlichen Beitrag.


Sonstiges zur Sozialversicherung

Kein SV-Entgelt

Abrechnung ohne Entgelt

Wenn eine Personalnummer abgerechnet wird, aber ohne SV-Entgelt, dann muss im Monat eine Fehlzeit berichtet werden, die für die Sozialversicherung von Bedeutung ist,  oder es muss ein Austritt im Vormonat vorliegen. Dies gilt nicht für Personalnummern vor Eintritt oder nach Austritt, nicht für den Personengruppenschlüssel 900 und nicht für den Beitragsgruppenschlüssel 0000.

Liegt kein SV-Entgelt, keine Fehlzeit und kein Austritt im Vormonat vor, dann wird am Ende der Abrechnung eine Fehlermeldung geschrieben. Beim Abschließen des Monats ebenfalls. SV-Meldungen sind in diesem Monat für eine solche Personalnummer nicht möglich.
Im nächsten Monat wird eine Abrechnung für eine im Vormonat so abgerechnete Personalnummer verhindert. Um die Abrechnung zu erstellen, muss die Abrechnung des Vormonats neu ausgeführt oder mittels Rückrechnung korrigiert werden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlertext anzeigen.
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlertext anzeigen.

SV-Meldung, keine Abrechnung

Beim Erstellen von SV-Meldungen wird geprüft, ob für den Zeitraum der Meldung auch in jedem Monat eine Abrechnung erstellt wurde. Es ist SV-rechtlich nicht korrekt, bei Personalnummern mit aktivem Abrechnungsstatus in einem Monat keine Abrechnung zu erstellen. Auch eine Abrechnung ohne SV-Entgelt ist nur möglich, wenn eine Fehlzeit oder Austritt im Vormonat vorliegt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Fehlertext anzeigen bei der Zeile "Meldungen erstellen".
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Fehlertext anzeigen bei der Zeile "Meldungen erstellen".

Abrechnung, ohne Entgelt, Aushilfen

Die Prüfungen, ob eine Abrechnung ohne SV-Entgelt vorliegt, oder auch keine Abrechnung, wurden ausdrücklich von den Krankenkassen für die Zertifizierung des Programms vorgegeben. Diese Prüfungen auf SV-Entgelt zielen insbesondere auf Aushilfen. Die übliche Vorgehensweise, Aushilfen monatsweise gar nicht abzurechnen, soll gerade unterbunden werden. In solchen Fällen muss eine Fehlzeit berichtet werden, z.B. unbezahlter Urlaub oder Austritt und Eintritt.

Stornierte SV-Meldungen, Druck

Wenn SV-Meldungen storniert werden und wenn die ursprüngliche Meldung noch nicht gedruckt wurde oder noch einmal gedruckt werden soll, dann so vorgehen:

Im Ursprungsmonat bei den SV-Meldungen über den Funktions-Button "Stornierte Meldungen des Monats" aufrufen. Dann werden die Meldungen angezeigt, die aus diesem Monat stammen, aber mittlerweile storniert wurden. In dieser Übersicht eine stornierte Meldung über den Formular-Button drucken. 
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Funktion: Stornierte Meldungen des Monats.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Nacharbeiten: Stornierte.

SV-Meldungen, für Korrektur vormerken

Falls es nötig sein sollte, können für SV-Meldungen, nachdem sie ermittelt wurden und bevor sie gemeldet werden, Korrekturen vorgemerkt werden.

Das sind Ausnahmefälle.

Geändert werden können das Anfangsdatum, das Endedatum und das Entgelt. In diesem Fall für je eine Meldung über eine Funktion, Korrektur vormerken ausführen:
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Funktion: Korrektur vormerken.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Nacharbeiten: Korrektur vormerken.

Die Korrektur wird dann vorbereitet. In dieser Übersicht können diese Werte geändert werden. Danach müssen die Meldungen erneut über den ausgeführt werden, die Korrektur wird dabei berücksichtigt.

Wenn ein korrigiertes Entgelt vorgemerkt wird, dann wird dieser Betrag beibehalten, auch wenn z.B. eine Rückrechnung das Entgelt geändert hat. Wenn eine Vormerkung zur Korrektur doch nicht gelten soll, dann die Vormerkung löschen; die Meldung wird dann im nächsten Meldemonat storniert und neu gemeldet. Wenn Entgelt zur Korrektur vorgemerkt wird, dann wird zwar die Meldung geändert; die Beträge, die z.B. im Lohnkonto sonst gedruckt werden, aber nicht. 

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, dort Ergebnis, den Cursor auf die gewünschte Meldung setzen, Funktion: "Korrektur vormerken" und in der folgenden Übersicht: "Erstellen".
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Nacharbeiten: Korrektur vormerken.

Weiteres

SV-Meldungen, geringfügig Beschäftigte

Bei SV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte (Minijob, Personengruppe 109) werden, außer bei Anmeldungen, folgende Daten zusätzlich gemeldet:

  • Ob die Pauschalsteuer abgerechnet wurde,
  • die Steuernummer des Arbeitgebers und
  • die Steuer-ID des Arbeitnehmers.

Kann keine Steuer-ID gefunden werden, dann wird nichts dazu gemeldet. Dafür ist es notwendig, dass die Steuer-ID auch bei geringfügig Beschäftigen in den Personalstammdaten zukünftig gepflegt wird. Das gilt ab Kalendertag 01.01.22 und auch für die Jahresmeldung des Jahres 2021. Die Angaben werden auch auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gedruckt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen
Hinweis: Bitte bringen Sie die Steuer-ID Ihrer geringfügig Beschäftigten in Erfahrung.
/Stammdaten/Personalstamm/Register Steuer: Steuer-ID

SV-Meldungen, kurzfristige Beschäftigung

Bei der Anmeldung (Meldegrund 10) für kurzfristige Beschäftigte (Kurzfristige Beschäftigung, Personengruppe 110), wird folgende Angabe nun zusätzlich gemeldet:

  • es ist die Art des Versicherungsschutzes anzugeben

Dazu ist es notwendig, dass die Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter versichert ist, im Personalstamm im Feld "Keine Beitragspflicht, versichert" ausgewählt wird.  Wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt, so ist diese Krankenkasse auszuwählen. Sollte der Arbeitnehmer privat krankenversichert sein, so ist die/eine private Krankenkasse auszuwählen.
Es wird nicht die tatsächliche Krankenversicherung gemeldet, sondern ein Kennzeichen dazu, ob der Mitarbeiter gesetzlich oder privat versichert ist. Beim Prüfen des Personalstamms wird ab 01.22 ein Hinweis ausgegeben, wenn das Feld bei kurzfristig Beschäftigen nicht gepflegt ist.

Wenn der Eintrag nicht vorhanden ist, dann wird angenommen das der Mitarbeiter gesetzlich versichert ist und das entsprechende Kennzeichen gemeldet. Deshalb sollte im Personalstamm das Stammdatenpflege des Feldes "Keine Beitragspflicht, versichert" bei kurzfristig Beschäftigten erfolgen.
Das gilt für Anmeldungen ab dem 01.01.22.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert"
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen 
Hinweis: Bitte bringen Sie die Krankenversicherung Ihrer kurzfristig Beschäftigten in Erfahrung.

Minijob, berufsständische Rentenversicherung

Die Verarbeitung ist in diesem Fall so: Es wird eine Meldung an die Bundesknappschaft zunächst erstellt, aber, sobald "Datenträger erstellen" ausgeführt wird, automatisch auf Manuell gemeldet gesetzt. Das heißt: die Meldung wird nicht gesendet. Sondern es wird eine Meldung an die DASBV vorbereitet. Die Meldung an die DASBV enthält keinen Datenbaustein zu den Steuerdaten.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen

Minijob, nur Knappschaft

Die Einzugsstelle bei Minijob, also bei Personengruppenschlüssel 109, ist immer die Bundesknappschaft, also die Minijob-Zentrale; das wird geprüft: 
Im Personalstamm, bei Abrechnungen, bei Rückrechnung und bei SV-Meldungen. Wenn diese anders sein sollte, wird ein Fehler ausgegeben. Eine Abrechnung oder Rückrechnung wird nicht ausgeführt, eine SV-Meldung nicht gemeldet. 
Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Register Sozialversicherung

Freiwilliger KV-Beitrag nach Entgelt

Einige Krankenkassen schreiben vor, dass der freiwillige KV-Beitrag, also nicht nur der AG-Zuschuss dazu, nach Entgelt berechnet werden soll. Dann ist der Beitrag im Jahr immer noch höchstens 12 mal KV-Prozentsatz von der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn aber der Arbeitnehmer im Monat weniger als die BBG verdient, bleibt er zunächst unter dem Monatsbeitrag und kommt in Monaten mit Einmalbezug über den Beitrag. Falls dies für die Krankenkasse gilt, dann kann dies im Krankenkassenstamm vermerkt werden: "KV freiwillig nach Entgelt" und, wenn nötig, Datumseinschränkungen dazu. Diese Einträge nur treffen, wenn die Krankenkasse ausdrücklich mitgeteilt hat, dass laut ihrer Satzung so berechnet werden soll. 
/Stammdaten/Krankenkassen.
Webclient: /Stammdaten/Krankenkassen.

Freiwilliger Beitrag, Eingabe

Wenn die Krankenkasse einen freiwilligen Beitrag zur KV mitteilt, der vom üblichen freiwilligen Beitrag abweicht, dann kann der Betrag eingetragen werden; getrennt nach dem Grundbeitrag und dem zusätzlichen Beitrag durch den Arbeitnehmer. Dies ist bei einigen Konstellationen, also bestimmten Personengruppenschlüsseln oder bei Mehrfachbeschäftigung, möglich. Die Eingabe ist dann, Beispielbeträge: Abweichender Beitrag Gesamt 536,56, Eingabe in KV-Beitrag 504,15 und in "Abw. zusätzl. KV-Beitrag" 32,41.

Private KV und Unterbrechung

Bei Arbeitnehmern, die privat krankenversichert sind, wird nach dem Ende der Entgeltfortzahlung keine Abmeldung bei der Krankenkasse, sondern eine Unterbrechungsmeldung erstellt, wie bei gesetzlich Versicherten. Dies gilt ab 01.08. Falls die private Versicherung des Arbeitnehmers kein Krankentagegeld enthalten sollte, wird aber weiter eine Abmeldung erstellt. In diesem Fall kann in der Übersicht der Einträge zur Sozialversicherung in der Spalte "Private KV Krankentagegeld" die Auswahl "Kein Krankentagegeld" getroffen werden. Sonst ist hier kein Eintrag nötig.
/Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung.

Private KV, kein Krankentagegeld, AG-Zuschuss

Wenn bei einem Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung die Versicherung kein Krankentagegeld enthält, dann wird der AG-Zuschuss auf der Basis von neun Zehnteln des Beitragssatzes berechnet; ab 01.17 wird stattdessen auf der Basis des ermäßigten Beitragssatzes gerechnet. Der Beitragssatz ist "Prozentsatz KV privat" in den Sozialversicherungswerten. Die Auswahl zum Krankentagegeld ist im Personalstamm.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, "Private KV Krankentagegeld".
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, "Private KV Krankentagegeld".


SV-Aussteuerung; Meldegrund 34

Im Personalstamm "Ab Datum SV-ausgesteuert" eingetragen, das ist der der letzte Tag des Krankengeldbezugs. Es besteht eine Unterbrechung. Während der Unterbrechung endet der Krankengeldbezug. Ab SV-Aussteuerung zählt noch 1 Monat mit SV-Tagen, das heißt, in diesem Monat werden die SV-Tage noch nicht gekürzt.
In diesem Fall wird eine Meldung mit dem Grund 34, also nach einem Monat erzeugt.

Wiederaufnahme der Arbeit nach SV-Aussteuerung; Meldegrund 34

Wenn im Personalstamm "Ab Datum SV-ausgesteuert" eingetragen ist, dann ist das der letzte Tag des Krankengeldbezugs. Es besteht eine Unterbrechung. Während der Unterbrechung endet der Krankengeldbezug. Ab SV-Aussteuerung zählt noch 1 Monat mit SV-Tagen, das heißt, in diesem Monat werden die SV-Tage noch nicht gekürzt. Wenn der Arbeitnehmer in den Betrieb zurückkehrt, dann ein Unterbrechungsende im Personalstamm eintragen. Das Ausgesteuert-Datum im Personalstamm entfernen. Das Ausgesteuert-Datum muss aber in der Historie, z.B. des Vormonats, belassen werden.

SV-Aussteuerung; Meldegrund 30

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: 
A. mit einer "Ausstattung"
B. mit einem "gesonderten Fehlzeitengrund"

Wir empfehlen die Möglichkeit: A. mit einer Ausstattung.

Antrag auf Arbeitslosengeld bei SV-Aussteuerung; Meldegrund 30

Ein Arbeitnehmer ist SV-ausgesteuert, er ist zwar noch beschäftigt, hat aber, nach Ende des Krankengelds, einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Das bedeutet, er soll abgemeldet werden mit Grund 30, und ein zusätzlicher Monat SV-Tage nach dem Datum der Aussteuerung soll auch nicht gemeldet werden.

A: Dann im Personalstamm als "Ausstattung" eine Ausstattung mit der Bedeutung "AntragAV Antrag auf Arbeitslosengeld, aber noch beschäftigt" eintragen, dabei als "Von Datum" das Datum SV-ausgesteuert.

B: Anstelle des Eintrag bei der Ausstattung kann auch eine besondere Fehlzeit eingetragen werden: ab dem Datum SV-ausgesteuert die Fehlzeit der Aussteuerung im Fehlzeitenkalender entfernen, dafür ab diesem Tag eine Fehlzeit eintragen mit einem Fehlzeitengrund der Bedeutung "BeginnALG: Beginn Bezug von Arbeitslosengeld, nach Bezug von Krankengeld"; im Fehlzeitengrund ist automatisch als Abgabegrund 30 und Sofortige SV-Kürzung vermerkt.

Quelle: Besprechung des GKV-Spitzenverbandes ... über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.11.2011, Fortbestand der Beschäftigung.
Besprechungsergebnisse | Besprechungsergebnisse SV-Spitzenorganisationen | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld, Ende der SV-Aussteuerung; vorher Meldegrund 30

Wenn ein Arbeitnehmer als SV-ausgesteuert gemeldet wurde, aber noch beschäftigt ist und als Leistung Arbeitslosengeld erhalten hatte, und wieder die Beschäftigung aufnimmt, dann kann dies so definiert werden:

Beim Eintrag der "Ausstattung" mit einer Ausstattung mit der Bedeutung "AntragAV Antrag auf Arbeitslosengeld, aber noch beschäftigt" das "Bis Datum" eintragen.
Das "Ab Datum SV-ausgesteuert" im Personalstamm muss hierfür nicht mehr gesetzt sein. Dann wird zum Tag nach diesem Bis-Datum eine Anmeldung mit dem Abgabegrund 10 erstellt.

Erwerbsminderung bei SV-Aussteuerung

Wenn eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährt wird; siehe: Quelle: Besprechung des GKV-Spitzenverbandes ... über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 14./15.11.2012, Fortbestand der Beschäftigung.

Wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, siehe: Quelle: Besprechung des GKV-Spitzenverbandes ... über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 05./06.12.2012.
Besprechungsergebnisse | Besprechungsergebnisse SV-Spitzenorganisationen | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Pflegezeit

Ein Arbeitnehmer kann sich bis zu 6 Monate unbezahlt freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen (§3 Pflegezeitgesetz); was tun für die Abrechnung dieser Fehlzeit?

Einen Fehlzeitengrund anlegen mit der Bedeutung "Pflegezeit", mit Abgabegrund 30 Abmeldung und mit der Definition "sofortige Kürzung der SV-Tage". Diesen Fehlzeitengrund im Fehlzeitenkalender berichten. Mit Beginn der Pflegezeit wird automatisch eine SV-Abmeldung mit dem Grund 30 erstellt; am Ende eine Anmeldung mit dem Grund 10.

Für die Sozialkasse wird jeweils eine Meldung zur Beschäftigungszeit mit dem Meldeschlüssel 0027 Pflegezeit erstellt; für Angestellte zusätzlich eine 0060-Meldung zur Beschäftigungszeit für den Zeitraum bis zur Pflegezeit.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Fehlzeitengrund.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen.
Webclient: /Stammdaten/Sozialversicherung, Fehlzeitengründe.
Webclient: /Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen.
Webclient: /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen.

Einzelne Arbeitnehmer, Wechsel des Abrechnungssystems (Systemwechsel)

Wenn für einzelne Arbeitnehmer eine SV-Meldung wegen Wechsel des Abrechnungssystems nötig ist, dann kann in den Beschäftigungszeiten ein Grund mit der Bedeutung "Systemwechsel" eingetragen werden. Dies können zum Beispiel Arbeitnehmer einer Firma sein, die neu dazugekommen ist. Oder ein Arbeitnehmer aus dem Bereich der leitenden Angestellten, der mit einem anderen System abgerechnet werden soll. Es kann bei einem Eintritt und bei einem Austritt ein Grund (das ist nicht "Fehlzeitengrund", sondern die Spalte "Grund") eingetragen werden, der die Bedeutung "Systemwechsel" hat. Wenn Austritt, wird dieser Austritt, der ja keiner ist, auf der Abrechnung nicht gedruckt.

Es werden SV-Meldungen mit Anmeldung 13 oder Abmeldung 36 erstellt.

Wenn dies der Fall ist, dann zunächst einen Grund mit der Bedeutung "Systemwechsel" anlegen. Vor den SV-Meldungen zu "Systemwechsel" muss die Abrechnung des Monats ausgeführt worden sein.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, Beschäftigungszeiten, Übersicht auf Grund und dort Spalte "Bedeutung".
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, Beschäftigungszeiten, Übersicht auf Grund und dort Spalte "Bedeutung"

Personalnummer kopiert, frühere SV-Meldungen

Wenn eine Personalnummer kopiert wurde, und der Lohnkonto-Vortrag und automatisch die SV-Meldungen mitkopiert wurden, dann kann verhindert werden, dass die alten SV-Meldungen geprüft und wiederaufgerollt werden.

Dazu in den Beschäftigungszeiten beim Eintritt einen Grund eintragen und bei den Stammdaten des Grunds eine Auswahl bei "Weiterer Grund" treffen; die Auswahl "Ohne, Wechsel ohne weitere Meldegründe". Dann bleiben die SV-Meldungen aus der Zeit vor dem Eintritt ungeprüft bestehen. Der Grund gilt sozusagen als "persönlicher Systemwechsel-Beginn."

Liste der SV-Meldungen, BG-Brutto

Die Liste der SV-Meldungen druckt bei 92er-Meldungen das BG-Brutto in der Spalte neben dem Abgabegrund.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Drucken.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen Ergebnis auf Meldungen erstellen, Drucken.

Saisonarbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer ein Saisonarbeitnehmer ist, dann kann das im Personalstamm gekennzeichnet werden.

Ein Saisonarbeitnehmer ist ein ausländischer Arbeitnehmer, der nicht geringfügig, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, befristet auf bis zu 8 Monate, und zwar weil ein Bedarf besteht, der jahreszeitlich bedingt ist und jährlich wiederkehrt. 

Die Kennung "Saisonarbeitnehmer" wird bei der Anmeldung an die Sozialversicherung mitgemeldet. Die Kassen brauchen diese Kennung, um zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiterversichert ist oder nicht.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, SV-Meldungen.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, SV-Meldungen.

SV-Meldungen, Meldungen außer der Reihe sind nötig

Wenn Meldungen außer der Reihe nötig sind, zum Beispiel die Stornierung eines Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft oder die Meldung der Betriebsdaten, wenn sich die Anschrift der Firma geändert hat, oder Gesonderte Meldungen mit dem Abgabegrund 57, dann wird dies in der Übersicht der Teilschritte der SV-Meldungen in einer Box "Melden außer der Reihe" angezeigt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen

Sofortmeldungen

Sofortmeldungen

Ab 01.09 muss bei Eintritt eines Arbeitnehmers in ein Unternehmen des Baugewerbes (und anderen speziellen Gewerbezweigen) eine Sofortmeldung an die Sozialversicherung ausgeführt werden; das ist eine zusätzliche Meldung zur Anmeldung. Die Meldung geht nicht an die Krankenkasse, sondern an die Datenstelle der Rentenversicherung. Die Stammdaten dazu beim DEÜV-Empfänger werden automatisch angelegt, unter dem Namen "RVSofort".

Was tun? Sobald Eintritte von Arbeitnehmern bekannt sind, die SV-Meldungen ausführen mit der Auswahl "Nur Sofortmeldungen". Dann über "Datenträger erstellen" melden; das sind Meldungen für den Empfänger "RVSofort", also an die Rentenversicherung. Später die üblichen Meldungen erstellen. Bei weiteren Eintritten, und auch, falls ein Irrtum beim Eintrittsdatum war, im Monat wiederum Meldungen mit "Nur Sofortmeldungen" ermitteln lassen und gleich melden.

Wenn in den Firmendaten die ZVK-Pflicht für Bauhauptgewerbe eingetragen ist, dann ist Sofortmeldepflicht. Für die anderen Branchen kann in den Firmendaten oder Niederlassungen angekreuzt werden, dass Sofortmeldungen nötig sind (Register DEÜV-Umfang).

Die Sofortmeldungen werden anhand des Eintrittsdatums im Personalstamm ermittelt. 

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Meldungen erstellen mit der Auswahl "Nur Sofortmeldungen"
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Meldungen erstellen mit der Auswahl "Nur Sofortmeldungen"

Details zu Sofortmeldungen

Die SV-Meldungen werden bereits automatisch vorbereitet, wenn ein Eintritt im Personalstamm eingetragen wird, sofern der Eintritt im aktuellen Abrechnungsmonat oder im Folgemonat ist.

Damit die Meldung vollständig ist, müssen die Anschrift, die Zuordnung gewerblich oder kaufmännisch, der Personengruppenschlüssel, der Beitragsgruppenschlüssel, die Staatsangehörigkeit und die SV-Nummer oder Anschrift und Geburtsdatum im Personalstamm enthalten sein. 

Wenn eine Personalnummer angelegt wird, das Eintrittsdatum eingetragen wird und die Stammdaten zur Sozialversicherung noch nicht eingetragen sind: dann wird eine Sofortmeldung vorbereitet, aber sie wird fehlerhaft sein. Der nächste Schritt kann also nicht SV-Meldungen, Datenträger erstellen sein. Sondern zunächst "Meldungen erstellen" mit der Auswahl "Nur Sofortmeldungen".

Stornierung einer Sofortmeldung 

Wenn eine Sofortmeldung storniert werden muss, weil kein Eintritt war: Die Sofortmeldung ist aber schon erstellt und gemeldet. Der Arbeitnehmer tritt aber nicht ins Unternehmen ein.
Dann im Personalstamm in der Beschäftigungszeit den Eintritt löschen; die SV-Meldungen ausführen mit der Auswahl "Nur Sofortmeldungen"; anders als sonst bei SV-Meldungen dieses im Monat der ursprünglichen Meldung ausführen; es wird zusätzlich eine Stornierung der ursprünglichen Sofortmeldung erstellt; dann den Datenträger für den Empfänger erstellen.

Monat der Sofortmeldungen

Der Meldemonat der Sofortmeldungen ist immer der Monat des Eintrittsdatums. Wenn zum Beispiel Eintritt im April ist, dann wird die Sofortmeldung im März nicht erstellt, sondern im April. Falls im Beispiel also der aktuelle Abrechnungsmonat noch März sein sollte, dann dennoch die SV-Meldungen mit der Auswahl "Nur Sofortmeldungen" im April ausführen.

Insolvenzgeldumlage (Umlage U3)

Insolvenzgeldumlage, Stammdaten

Die Insolvenzgeldumlage wird ab 01.09 nicht mehr über die Berufsgenossenschaften eingezogen, sondern zusammen mit dem Beitragsnachweis zur Sozialversicherung; hierzu sind einige Stammdaten nötig.

Die Insolvenzgeldumlage wird hier "Umlage U3" genannt. Der Prozentsatz dazu muss in den Sozialversicherungswerten eingetragen sein.

Die Kontierung ist bei den anderen AG-Anteilen, unter dem Namen "Umlage U3". Die Umlage wird für alle Arbeitnehmer ausgeführt, für die Entgelt mit Beitragspflicht zur Rentenversicherung, auch bei pauschalem Beitrag, oder Arbeitslosenversicherung abgerechnet wird.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile: "Umlage U3".
Webclient: /Stammdaten/Kontierung, Kontierung AG-Anteile: "Umlage U3".

Sonstiges zur Insolvenzgeldumlage

Ausnahmen zur Insolvenzgeldumlage können in

den Firmendaten,

den Niederlassungen und

im Personalstamm,

z.B. bei Beschäftigten in Privathaushalten, oder bei einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vermerkt werden. Diese Spalten sind jeweils nicht in den Karten, sondern nur in den Übersichten einblendbar, also Firmendaten, Niederlassungen und Sozialversicherung zum Personalstamm: "Von Insolvenzgeldumlage ausgenommen".


Für durch den Insolvenzverwalter nach Eröffnung eines offenen Insolvenzverfahrens abgerechnete Beschäftigte ist keine Berechnung der Insolvenzgeldumlage erforderlich.


Berufsständische Versicherung (freiwillige Rentenversicherung)

Berufsständische Versicherung, Stammdaten

Bei den Meldungen zur Sozialversicherung werden ab 01.09 zusätzliche Meldungen ausgegeben, wenn der Arbeitnehmer bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung rentenversichert ist. Bei der Krankenkasse, die als RV-Empfänger geführt wird, sind diese Stammdaten nötig:

Die Betriebsnummer der Versorgungseinrichtung. Die möglichen Betriebsnummern sind im Import der Betriebsnummern enthalten, z.B. das "Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen". Der DEÜV-Empfänger, der die zusätzlichen Meldungen mit Versorgungsdaten erhält. Beim Import der Betriebsnummern wird ein Empfänger "DASBV Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen" mit der Betriebsnummer 17625773 automatisch angelegt, ebenso bei der Abrechnung. Die Nummer der Versorgungseinrichtung beim berufsständischen Verband, das ist eine 3stellige Nummer. Bei Eingabe der Betriebsnummer wird diese Nummer aus der Betriebsnummerndatei ermittelt.
/Stammdaten/Krankenkassen: "BBNR Krankenkasse", "DEÜV Empfänger", im Register Weitere: "Nr. beim berufsständischen Verband" und
/Stammdaten/Import Stammdaten.
Webclient: /Stammdaten/Krankenkassen: "BBNR Krankenkasse", "DEÜV Empfänger", im Register Weitere: "Nr. beim berufsständischen Verband" und
Webclient: /Personalbuchhaltung/Import Stammdaten.

Mitgliedsnummer bei einer berufsständischen Versicherung

Arbeitnehmer, die bei einer berufsständischen Versicherung rentenversichert sind, haben dort eine Mitgliedsnummer. Dies betrifft also Arbeitnehmer, bei denen im Personalstamm im Register SV 2, "Berufsständische RV" angekreuzt ist. Die "Vertragsnummer RV" ist die Mitgliedsnummer.

Ab 01.09 wird die Mitgliedsnummer geprüft. Die Nummer ist nicht nur die interne Nummer des Versicherten bei der Versicherung, sondern setzt sich außerdem aus einem Kürzel für die Versicherung und aus einer Prüfziffer zusammen. Die Nummer ist also z.B. nicht nur 12345, sondern etwa: 12345/0128. Was tun? Bitte lassen Sie sich diese Nummer von der Versicherung mitteilen. Diese komplette Mitgliedsnummer des Arbeitnehmers muss als "Vertragsnummer RV" im Personalstamm eingetragen werden. 
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.

Berufsständische Versicherung, SV-Meldungen, Beitragsnachweise

Die SV-Meldungen an den Empfänger der berufsständischen Meldungen werden automatisch aus den eigentlichen SV-Meldungen kopiert; der Beitragsnachweis wird automatisch ermittelt.

Wenn also Meldungen anstehen zu Mitarbeitern mit berufsständischer Rentenversicherung, dann wird beim Vorbereiten des Datenträgers eine Kopie dieser Meldungen für den Empfänger der berufsständischen Meldungen erstellt; der Empfänger, das ist Dasbv Datenservice, wird in der Übersicht der Empfänger angezeigt.

Was tun? Die Meldedatei für diesen Empfänger erstellen. Wenn "Datenträger Beitragsnachweis erstellen" ausgeführt wird, dann wird auch der Beitragsnachweis für den berufsständischen Empfänger zusammengestellt. Die Beträge entsprechen dem Druck "Beiträge berufsständische RV"; dieser Druck kann zuvor ausgeführt werden, muss aber nicht.
Was tun? Die Beitragsnachweisdatei für diesen Empfänger erstellen. Wenn berufsständische RV abgerechnet wurde, aber noch kein Beitragsnachweis dazu gemeldet wurde, dann kommt ein Hinweis dazu, der bestätigt werden muss, wenn der Monat für die SV-Meldungen abgeschlossen werden soll.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat: Datenträger erstellen, Datenträger Beitragsnachweis erstellen und
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkarv Beiträge berufsständische RV>.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger erstellen, Datenträger Beitragsnachweis erstellen und
Webclient: /Abrechnung/Zahlungen, Druckausgaben erstellen, <zahkkarv Beiträge berufsständische RV>.

Berufsständische Versicherung, Einzelzahlungen

Wenn die Zahlungen der RV-Beiträge an die berufsständische Versorgungswerke nicht in die Krankenkassen-Zahlungen aufgenommen werden sollen, sondern vielmehr einzeln pro Arbeitnehmer überwiesen werden sollen, dann kann das eingerichtet werden:

Im Krankenkassenstamm, der als Versorgungswerk geführt wird, kann ein Datum eingetragen werden, ab dem Einzelzahlungen ausgeführt werden sollen. Dann werden die RV-Beiträge unter "Zahlungen, Sonstige" zur Personalnummer aufgenommen und gezahlt. 

Unter "Krankenkasse, voraussichtlich" wird in diesem Fall ein Beitrag von 0 ausgewiesen, der also auch unter "Krankenkasse" nicht zur Zahlung ansteht. Insgesamt sind dann für Versorgungswerke diese Schritte nötig: Abrechnen, Zahlungen, Sonstige und SV-Meldungen, Datenträger Beitragsnachweis erstellen für den Empfänger Dasbv. Die Zahlungen unter "Sonstige" gehen an das Konto der Geschäftsstelle; als Verwendungszweck werden Betriebsnummer, Monat, Mitgliedsnummer des Arbeitnehmers und Name des Arbeitnehmers zusammengestellt, auf die beiden Verwendungszwecke verteilt.
/Stammdaten/Krankenkassen, Einzelzahlungen ab und
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Sonstige.
Webclient: /Stammdaten/Krankenkassen, Einzelzahlungen ab und
Webclient: /Abrechnung/Zahlungen, Sonstige.

Berufsständische Versicherung, Abrechnung

Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnungen von Arbeitnehmern mit berufsständischer RV müssen ausgeführt werden, bevor die Zahlung der SV-Beiträge ausgeführt wird. Danach dürfen diese Personalnummern im Monat nicht mehr abgerechnet werden, weil so die tatsächlichen RV-Beiträge bereits festgestellt wurden. 

Falls aber vom Arbeitgeber gar nicht an die Versorgungswerke gezahlt wird, dann kann die Datei für die Beitragserhebung zu jedem Zeitpunkt erstellt werden. Die Datei für die Beitragserhebung ermittelt die Daten aus der aktuellen Abrechnung.

Weiteres zur berufsständischen Versicherung

Druck SV-Meldungen, Versorgungswerk

Wenn das Formular mit den SV-Meldungen gedruckt wird und wenn die Meldung außerdem an ein berufsständisches Versorgungswerk ging, dann wird unten auf der Seite ein Hinweis dazu gedruckt. Diese Notiz kann nur ausgegeben werden, wenn bereits "Datenträger erstellen" ausgeführt wurde.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Formular.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Berichten Formular.

Wechsel ins Versorgungswerk im Monat, SV-Meldungen

Welche SV-Meldungen werden erstellt, wenn von der gesetzlichen Rentenversicherung in ein Versorgungswerk gewechselt wird, und zwar mitten im Monat? Wenn mitten im Monat gewechselt wird, dann die Personalnummer in eine neue Personalnummer kopieren.

Im Personalstamm als "Empfänger RV-Beitrag" das Versorgungswerk eintragen. Den Beitragsgruppenschlüssel ändern auf RV 0. Beim Eintritt und auch beim Austritt einen Grund eintragen, bei dem als "Weiterer Grund": VERSWERK eingetragen ist. (Eine "Bedeutung" aber nicht eintragen). Dann werden Meldungen zum Wechsel des Beitragsgruppenschlüssels erstellt.

Wechsel des Versorgungswerks, SV-Meldungen

Welche SV-Meldungen werden erstellt, wenn das Versorgungswerk gewechselt wird? Im Personalstamm als "Empfänger RV-Beitrag" das neue Versorgungswerk eintragen. Wenn zu Monatsbeginn gewechselt wird, dann kann die Personalnummer fortgeführt werden. Wenn mitten im Monat gewechselt wird, dann die Personalnummer in eine neue Personalnummer kopieren. Wenn kopiert wird, dann über die Funktion "Personalstamm kopieren" im Personalstamm mit "Lohnkonto-Vortrag erstellen"; auf diese Weise wird die "alte Personalnummer" bei der neuen Personalnummer vermerkt. Wenn kopiert wird und danach Austritt und Eintritt eingetragen werden, dann dort jeweils einen Grund mit der Bedeutung "NLWECHSEL" eintragen. Dann werden Abmeldung und Anmeldung erstellt.

Versorgungswerk, besondere Fälle, keine SV-Pflicht

Für Arbeitnehmer, die nicht SV-pflichtig sind (Beitragsgruppen 0000) mit den Personengruppenschlüsseln 109 (Mini-Job) und 190 (nur BG-pflichtig), für die aber dennoch die Rentenversicherung bei einem Versorgungswerk abgerechnet wird, werden SV-Meldungen so erstellt: Eine SV-Meldung, die fällig ist, zum Beispiel die Jahresmeldung, wird erstellt, mit Betrag; aber nicht an die Sozialversicherungsträger gemeldet, weil kein Betrag gemeldet werden darf. Beim "Datenträger erstellen" werden solche Meldungen deshalb automatisch auf "manuell gemeldet" gesetzt.

Anhand dieser SV-Meldung wird aber die Meldung an die Datenannahmestelle des Versorgungswerks vorbereitet; mit Betrag.

Versicherungsnummer

Sozialversicherungsausweis wird Versicherungsnummernachweis

Die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises fällt ab dem 1. Januar 2023 weg. Stattdessen muss der Arbeitgeber in den Fällen, in denen für eine Meldung keine Versicherungsnummer des Beschäftigten vorliegt, immer erst eine obligatorische Abfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung im Rahmen des elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens vornehmen. Erst bei erfolgloser Abfrage sind die Daten aus dem neuen Versicherungsnummernachweis zu entnehmen, der den Sozialversicherungsausweis ersetzt.

Der Versand erfolgt mit Perfidia, ebenso das Empfangen. Anschließend die Rückmeldungen in NEVARIS Finance Baulohn einzulesen.

Versicherungsnummer, Rückmeldung zur Sozialversicherungsnummer

Wenn eine Sozialversicherungs-Meldung für einen Arbeitnehmer abgegeben wurde, für den die Sozialversicherungsnummer nicht bekannt war, oder die Sozialversicherungsnummer abgefragt wird bei der Rentenversicherung, dann wird die Versicherungsnummer zurückgemeldet.

Wenn die Sozialversicherungsnummer falsch war, also versehentlich eine falsche oder nicht mehr gültige Sozialversicherungsnummer eingetragen wurde, wird die richtige Sozialversicherungsnummer zurückgemeldet. 
Das geschieht durch eine Bestandsabweichungsmeldung (DBBM) oder Meldung zur Vergabe der Sozialversicherungsnummer (DBVR).

Solche Rückmeldungen liegen in Dateien mit dem Namen EVSA<Nummer> vor. Diese Rückmeldedateien können importiert werden. Wenn die Personalnummer gefunden werden kann, zu der zurückgemeldet wird, dann wird im Personalstamm die Sozialversicherungsnummer (oder die richtige Sozialversicherungsnummer) aus der Rückmeldedatei eingetragen. Nur zu Bestandmeldungen erfolgt ein Eintrag bei den Rückmeldungen. Das Eintragen oder Ändern der Sozialversicherungsnummer passiert direkt mit dem Einlesen der Rückmeldungen. Was so übernommen wurde, wird auch gedruckt. Personalnummern, die nicht gefunden werden konnten, werden als "nicht gefunden" gedruckt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.

Versicherungsnummer, die Sozialversicherungsnummer abfragen

Dier Sozialversicherungsnummer eines Mitarbeiters kann bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgefragt werden. Die Personalnummer eingeben, Ok drücken, es wird sofort eine Datei erstellt. Wenn Rückmeldungen eingelesen werden, dann wird aus der Antwortdatei die Sozialversicherungsnummer direkt in den Personalstamm übernommen, wenn sie dort nicht mittlerweile eingetragen wurde.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Versicherungsnummer abfragen.
/Webclient: Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Versicherungsnummer abfragen.

Versicherungsnummer abfragen, Details

Die Dateifolgenummer für die Anfrage der Versicherungsnummer wird über eine "globale Nummernserie" (siehe ähnlich Einrichtung, Nummernserie Personal global) geholt: fester Name ZZZBLO001. Falls die Rentenversicherung das prüfen sollte, dann dort ändern. Perfidia prüft die Folgenummer nicht.

Rückmeldungen der Krankenkassen

Rückmeldungen

Wenn die Krankenkassen per Datei Informationen zurückmelden, dann können diese, mit Ausnahme der Daten zu Versorgungsbezügen, mit einem einzigen Aufruf ausgewertet werden.

Das sind Rückmeldungen zur Versicherungsnummer, zu Vorerkrankungszeiten, zur Höhe von Entgeltersatzleistungen, zur SV-Monatsmeldung, zur Gleitzone (SV-Übergangsbereich) und zu mehreren Beschäftigungen. Rückmeldungen zu Versorgungsbezügen können dagegen ausgeführt werden durch den Button Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Button Krankenkasse, Button Funktion; hier wird nur ein Hinweis darauf gedruckt, wenn Meldedateien zu Versorgungsbezügen vorliegen.

Bestätigungen und Fehlermeldungen werden nicht berücksichtigt; wahlweise Fehlermeldungen aber doch. Durch einen Stichtag wird bestimmt, ab welchen Dateidatum verarbeitet werden soll; wenn im ersten Satz der Datei und in den Meldesätzen Datumsangaben sind, dann werden diese gegen den Stichtag geprüft. 

Wenn die Personalnummer laut Meldung nicht gefunden werden kann, dann wird darauf hingewiesen; wahrscheinlich gehört die Rückmeldung dann zu einem anderen Mandanten und die Verarbeitung muss dort ausgeführt werden.

Rückmeldungen der Krankenkassen

Die Informationen der Krankenkassen werden gedruckt. Diese Verarbeitung kann jederzeit wiederholt werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Rückmeldungen Versorgungsbezüge.

Rückmeldungen, Nur neue Meldungen drucken

Beim Einlesen der Rückmeldungen kann ausgewählt werden: Nur neue Meldungen drucken. Dann werden Rückmeldungen, die bereits da sind, nicht in die Druckausgabe aufgenommen.

Rückmeldungen, Bestandsprüfung

Die Kassen werden Meldungen, die bei ihnen eingehen, zu prüfen, ob sie ihrem "Bestand" entsprechen; das bedeutet:

Wenn z.B. der Arbeitnehmer nicht bekannt ist, wird die Meldung zurückgewiesen. Der Fehlertext zu solchen Bestandsfehlern wird mit den Rückmeldungen eingelesen. Dies ist geplant für SV-Meldungen, Meldungen zu Versorgungsbezügen und Meldungen zur Erstattung AAG. Diese Rückmeldungen werden erst ab 06.16 beginnen. 
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Rückmeldungen Versorgungsbezüge.

Rückmeldungen anzeigen

Die Rückmeldungen der Krankenkassen können angezeigt werden; das sind:

zu Monatsmeldungen, und zwar zu Mehrfachbeziehern, zur SV-Gleitzonenregelung (SV-Übergangsbereich); zu Vorerkrankungszeiten bei Ersatzleistungen; zur Höhe der Entgeltersatzleistung bei Ersatzleistungen.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Rückmeldungen Versorgungsbezüge.

Quittungen

Die Krankenkassen und die Rentenversicherung erwarten auf ihre Rückmeldungen Antworten; diese können erstellt werden, wenn die Informationen der Rückmeldungen eingelesen werden. Für diese Quittungen werden alle Dateien verarbeitet, Bestätigungen, Fehlerdateien, Rückmeldungen, auch Rückmeldungen zu Versorgungsbezügen, sofern die Dateifolgenummer der Datenannahmestelle ermittelt werden kann. Diese Nummer ist der einzige Inhalt der Quittung. Die Quittungsdateien werden in den Perfidia-Ordner ...\pem\sendq gestellt, von Perfidia nicht angezeigt, aber automatisch gesendet, wenn die nächste Verbindung hergestellt wird. Wenn Dateien erstellt werden, wird dies in einer Quittungsübersicht vermerkt.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Rückmeldungen Versorgungsbezüge.

Quittungen ändern und dann erstellen

Wenn es nötig sein sollte, können in der Übersicht der Quittungen Einträge geändert oder hinzugefügt werden und:

"Datei erstellen" erstellt eine Quittungsdatei für alle Einträge ohne "Gemeldet am" und mit heute in "Zu melden am". Wichtig sind die Inhalte: Art, Art des Empfängers, Dateifolgenummer der Antwort, Dateifolgenummer, BBNR Absender. Wenn in mehreren Mandanten Rückmeldungen abgerufen werden, kann über "Ausgabe" eine Übersicht der Quittungen aller Mandanten nach Excel ausgegeben werden. 
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ausführen auf Rückmeldungen, ... zu Quittungen und dort: "Nicht gemeldet, aber heute zu melden setzen" und "Datei erstellen"..
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen,... zu Quittungen und dort: "Nicht gemeldet, aber heute zu melden setzen" und "Datei erstellen"

Was bewirken die SV-Rückmeldungen?

Was bewirken die Rückmeldungen der Krankenkassen zu den SV-Monatsmeldungen?

Wenn zurückgemeldet wird, dass eine SV-Monatsmeldung abgegeben werden muss, dann werden diese Meldungen jeden Monat erstellt, gleich ob im Personalstamm "Mehrfachbezieher" angekreuzt ist. Rückmeldungen zu Mehrfachbeschäftigungen liefern die Basisbeträge für die SV-Berechnung. Dies gilt für Mehrfachbeschäftigungen innerhalb der SV-Gleitzone (SV-Übergangsbereich) und für solche, deren Gesamtentgelt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.

Alle diese Fälle beruhen darauf, dass für solche Arbeitnehmer so abgerechnet wird: schon mal abrechnen, melden, Rückmeldung abwarten, tatsächlich abrechnen.

SV-Rückmeldungen, Austritt

Für Arbeitnehmer mit Austritt vor 3 Monaten oder mehr werden keine Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger mehr eingelesen; was aber da ist, bleibt da. Für Rückmeldungen der Kassen, die eine Monatsmeldung anfordern bei mehreren Beschäftigungen, deren Entgelte über die Beitragsbemessungsgrenze gehen, wird der Austritt aber nicht geprüft. Denn solche Rückmeldungen werden erst im folgenden Jahr geschickt.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Rückmeldungen Versorgungsbezüge.

SV-Rückmeldungen zur Gleitzone, bis Ende 2014

Ab 2015 nicht mehr:

Bei Arbeitnehmern mit Entgelt im Bereich der SV-Gleitzone enthält eine Rückmeldung das Gesamtentgelt bei mehreren Arbeitgebern.

Der Betrag, der über dem Entgelt im Unternehmen liegt, wird dann als Arbeitseinkommen bei anderen Arbeitgebern angesehen und fließt in die SV-Berechnung ein. Beispiel, grob gerechnet: Ein Entgelt von 550 Euro ergibt 485, aber mit 220 bei anderen Arbeitgebern 545 Euro als SV-pflichtiges Entgelt. Die Beträge, die von den Kassen zurückgemeldet wurden, werden im Lohnkonto mit dem Hinweis "Mehrere Arbeitgeber" gedruckt.