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Wie prüfen Sie ob für Ihr Zertifikat eine Eigenerklärung als Meldestelle vorliegt?

Sie können hier  https://www.itsg-trust.de/all/antrag_ikbn.php Ihre BBNR Absender (Zertifikats-BBNR; nicht die BBNR einzelner BBNR VU/Arbeitgeber) zur Prüfung eingeben.

Wenn die Erklärung als Meldestelle zum Zertifikat vorliegt, sieht das so aus: wird folgendes zur Betriebsnummer angezeigt: Meldestelle: ja



Wenn ggf. nur einzelne Datenannahmestellen den Hinweis melden, dass trotz bestehender Eigenerklärung, muss dies mit den Datenannahmestellen geklärt werden.
Dazu erhalten Sie hier die Kontaktdaten: https://financedownloads.blob.core.windows.net/files/Baulohn/bloAnnahmestellen.pdf

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Notwendige GUID-Vorgangsnummer ab 01.07.2023 für Erstanträge

Ab dem 01.07.2023 müssen Erstanträge und erneute Anträge über das Registrierungsportalvom ITSG TrustCenter vorbereitet werden. Im Registrierungsportal muss eine GUID-Vorgangsnummer erzeugt werden, die dann beim Erstellen eines neuen Zertifikats in PERFIDIA angegeben wird.
Siehe Teilschritt 8a im folgenden Dokument: https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2023/04/Informationen-zum-Trust-Center-Registrierungsportal.pdf

Das Erstellen des Zertifikates und das Versenden der P10-Datei mit SHA256-Hash erfolgt über PERFIDIA. Bei Erstanträgen wird die GUID-Vorgangsnummer aus dem Registrierungsportal benötigt.

Bei Folgeanträgen wird keine Information aus dem Registrierungsverfahren benötigt. Damit PERFIDIA einen Folgeantrag erkennt, muss das Feld GUID leer sein.

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