Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.


Wie prüfen Sie ob für Ihr Zertifikat eine Eigenerklärung als Meldestelle vorliegt?

...

Wenn ggf. nur einzelne Datenannahmestellen den Hinweis melden, dass trotz bestehender Eigenerklärung, muss dies mit den Datenannahmestellen geklärt werden.
Dazu erhalten Sie hier die Kontaktdaten: https://financedownloads.blob.core.windows.net/files/Baulohn/bloAnnahmestellen.pdf



Info
Wichtig, wenn ein neues Zertifikat (auch für die identische BBNR Absender) beantragt wird, ist IMMER auch eine neue Eigenerklärung schriftlich abzugeben!





Info
Ab der Perfidia-Version v4.30.190 (und größer) wird die ITSG TrustCenter Schnittstelle OSTC v2.5 verwendet. PERFIDIA Standalone unterstützt sowohl Erst- als auch Folgeanträge ab 01.07.2023.

Gemäß Ankündigung des Trust Centers ist nach der Einführungsphase die Antragsform „Online-Folgeantrag“ über die Online-Schnittstelle (OSTC) für Meldestellen ab 2024 nicht mehr zulässig.
Ab Februar 2024 ist nur noch die Antragsform „Erstantrag“ oder „erneuter Antrag“ mit einer Registrierung möglich.

Ab dem 01.07.2023 müssen Erstanträge und erneute Anträge über das Registrierungsportal vom ITSG TrustCenter vorbereitet werden. Im Registrierungsportal muss eine GUID-Vorgangsnummer erzeugt werden, die dann beim Erstellen eines neuen 
Zertifikats in PERFIDIA angegeben wird. Siehe Teilschritt 8a im folgenden Dokument: https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2023/04/Informationen-zum-Trust-Center-Registrierungsportal.pdf
Das Erstellen des Zertifikat und das Versenden der P10-Datei mit SHA256-Hash erfolgt über PERFIDIA. Bei Erstanträgen und erneuten Anträgen wird nur die GUID-Vorgangsnummer aus dem Registrierungsportal benötigt.
Bei Folgeanträgen wird keine Information aus dem Registrierungsverfahren benötigt. Damit PERFIDIA einen Folgeantrag erkennt, muss das Feld GUID leer sein.

Bei Testbetriebsnummern (993?????) und bei abgelaufenen Zertifikaten ist immer ein Erstantrag bzw. erneuter Antrag nötig.

Hinweis: Durch dieses neue Verfahren ist auch kein Zertifizierungsantrag auf Papier mehr nötig.

Bitte beachten Sie weiterhin die notwendige Abgabe einer Eigenerklärung bis 31.03.2023.

...

Info
Es muss für die absendende Betriebsnummer (Absenderbetriebsnummer) nur ein Formular ausgefüllt werden. In diesem Formular der Eigenerklärung ist die BBNR der Meldestelle (Absenderbetriebsnummer) anzugeben. Nicht für alle BBNR-VUs ist ein einzelnes Formular abzugeben. 
Die BBNR-VUs werden dann vom TrustCenter "ermittelt" bzw. erkannt, die also, die mit diesem "Sammelzertifikat", für das die Eigenerklärung vorliegt, gemeldet werden. Das heißt auch zukünftige neue BBNR- VU werden automatisch erkannt und diesem "Sammelzertifikat", für das die Eigenerklärung vorliegt, zugewiesen.


Info
Wichtig, wenn ein neues Zertifikat (auch für die identische BBNR Absender) beantragt wird, ist IMMER auch eine neue Eigenerklärung schriftlich abzugeben!


Änderungen ab 2024; nur noch die Antragsform „Erstantrag“ oder „erneuter Antrag“ mit einer Registrierung

...

  • Meldungen durch beauftragte Dritte (z. B. Software-Ersteller, Steuerberater, Rechenzentren) mit deren Absendernummer übermittelt werden,
  • ein Arbeitgeber über mehrere Betriebsnummern verfügt (weil er mehrere Beschäftigungsbetriebe hat) und eine dieser Betriebsnummern als Absendernummer verwendet (registriert hat) oder
  • ein Arbeitgeber für den Versand der Meldungen eine gesonderte Absendernummer verwendet (z. B. A1234567).



Info
Wichtig, wenn ein neues Zertifikat (auch für die identische BBNR Absender) beantragt wird, ist IMMER auch eine neue Eigenerklärung schriftlich abzugeben!


Änderungen ab 2024; ab 1. Juli 2024 Hinweise wenn ein Datenlieferant nicht als Meldestelle registriert wurde

...

Notwendige GUID-Vorgangsnummer ab 01.07.2023 für Erstanträge

Ab dem 01.07.2023 müssen Erstanträge und erneute Anträge über das Registrierungsportalvom ITSG TrustCenter vorbereitet werden. Im Registrierungsportal muss eine GUID-Vorgangsnummer erzeugt werden, die dann beim Erstellen eines neuen Zertifikats in PERFIDIA angegeben wird.
Siehe Teilschritt 8a im folgenden Dokument: https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2023/04/Informationen-zum-Trust-Center-Registrierungsportal.pdf

Das Erstellen des Zertifikates und das Versenden der P10-Datei mit SHA256-Hash erfolgt über PERFIDIA. Bei Erstanträgen wird die GUID-Vorgangsnummer aus dem Registrierungsportal benötigt.

Bei Folgeanträgen wird keine Information aus dem Registrierungsverfahren benötigt. Damit PERFIDIA einen Folgeantrag erkennt, muss das Feld GUID leer sein.

...