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- Der Prozentsatz einer Zuschlagslohnart kann pro Niederlassung festgelegt werden.
- Der Ansprechpartner bei Meldungen und Bescheinigungen kann differenziert gesteuert werden
- Änderungen bei den Umlage 1 Zuordnungen sind nur über eine Niederlassung möglich.
Wir empfehlen grundsätzlich, eine Zuordnung zu Niederlassungen vorzunehmen. Selbst dann, wenn es organisatorisch zunächst nicht erforderlich ist, nach Niederlassungen zu trennen, sollte in allen Personalstämmen eine Niederlassung hinterlegt werden.
Diese Zuordnung macht es später erheblich leichter, organisatorisch notwendige Trennungen durchzuführen. Außerdem sind einige Funktionen nur dann verfügbar, wenn abgerechnete Daten einer Niederlassung zugeordnet sind. Eine nachträgliche Hinterlegung von Niederlassungen, wenn bislang ohne Niederlassung gearbeitet wurde, sollte nur nach Rücksprache mit dem Support bzw. mit dem Professional Service erfolgen.
Bei der Anlage eines neuen Mandanten sollte aber, wie oben erwähnt, von Beginn an mit einer Niederlassungszuordnung gearbeitet werden, selbst dann, wenn dies in anderen Mandanten bislang nicht so gehandhabt wurde.
Stammdaten, zusätzlich im Baulohn
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