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Wenn laufende Versorgungsbezüge abgerechnet werden, dann muss die Personalnummer als "Betriebsrentner" gekennzeichnet sein (Personalstamm, Register Zuordnung).

Versorgungsbezug abrechnen, als Einmalbezug

Wenn es nicht möglich ist, die Personalnummer als Betriebsrentner abzurechnen, dann kann ein Versorgungsbezug nur als Einmalbezug abgerechnet werden, auch nach Austritt; dazu sind diese Definitionen nötig: Im Personalstamm das Datum des Versorgungsbezugs-Einmalbezugs (Register Steuer).

Bei der Lohnart als Bezugsart Versorgungsbezug, als Steuerpflicht Einmalbezug und zusätzlich ein Eintrag bei: "Versorgungsbezug Einmalbezug" (Lohnart, Register Steuerung).

Dies ist nur möglich bei Lohnarten, die für die SV beitragsfrei sind.

Die LSt-Bescheinigung enthält dann Werte in den Zeilen: "enthaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge", "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbezugs", "Erster und letzter Monat", "in Versorgungsbezügen enthalten".

Betriebsrentner ohne Steuerklasse

Wenn bei einem Betriebsrentner im Personalstamm keine Steuerklasse eingetragen ist, dann wird nicht wie sonst mit Steuerklasse 6 abgerechnet, sondern ohne Steuer. Das kann z.B. so sein, wenn der Betriebsrentner im Ausland wohnt. Wenn der Personalstamm geprüft wird, dann wird ein Hinweis dazu ausgegeben.

/Stammdaten/, Personalstamm, Register Steuer und Prüfen.Webclient:  

Betriebsrentner, einmal im Quartal

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Den Betriebsrentner weiterhin jeden Monat abrechnen. Steuer und SV werden monatlich ermittelt. In den Monaten, in denen nicht ausgezahlt werden soll, zieht die neue Lohnart den Betrag von der Abrechnung ab, so dass sich als Auszahlung 0 ergibt. Eine Auszahlung ergibt sich im angeforderten Monat, in der Höhe von 3 Monatsnettobeträgen.

/Stammdaten/, Personalstamm, Lohn/Gehalt: "Versorgungsbezug"Versorgungsbezug”.

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Betriebsrentner, einmal im Halbjahr

Betriebsrenten können einmal im Halbjahr summiert ausgezahlt werden. Die Auswahl im Personalstamm zur Lohnart der Betriebsrente kann nicht nur aufs Quartal, sondern auch aufs Halbjahr gesetzt werden. Das Feld dazu ist "Versorgungsbezug".Die Auswahlen sind: 1. Monat im Halbjahr (also Januar und Juli), 2. Monat im Halbjahr, 3. Monat im Halbjahr.

/Stammdaten/, Personalstamm, Lohn/Gehalt, Spalte "Versorgungsbezug".Webclient:  

Betriebsrentner, Bemessungsgrenze (VB-max)

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Für die SV-Berechnung von Einmalbezügen muss diese Grenze in der Historie vermerkt werden.

/Stammdaten/, Personalstamm, Sozialversicherung und Bearbeiten, Historie, Sozialversicherung, VersB Bemessungsgrenze.
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Betriebsrentner, steuerlicher Freibetrag

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Beide Daten im Steuer-Register des Personalstamms eintragen. Der Eintrag der voraussichtlichen Sonderzahlungen wird aus der Historie des ersten Versorgungsbezugsmonats des Jahres genommen, wenn nicht, dann aus dem aktuellen Personalstamm. Wenn kein Beginn eingetragen sein sollte, dann wird das Datum laut Lohnkonto, abgerechneter Versorgungsbezug, ermittelt (EStG §19).

/Stammdaten/, Personalstamm, Steuer, Versorgungsbezug Beginn und VersB Datum Einmalbezug.

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Betriebsrentner, steuerlicher Freibetrag, Beginn

Wenn bei Empfängern von Versorgungsbezügen (Betriebsrentner) im Personalstamm ein "Versorgungsbezug Beginn" eingetragen, aber für diesen Monat keine Abrechnung vorhanden ist, dann kann die Basis für den steuerlichen Freibetrag nur über einen Vortrag ermittelt werden. In diesem Fall einen Lohnkonto-Vortrag erfassen, und zwar für den Januar des Jahres, in dem der Versorgungsbezug beginnt, und bei diesem Vortrag einen Betrag bei "Versorgungsbezug lfd. Bezug" eintragen; das ist der Versorgungsbezug des ersten Monats.

/Abteilungen/Baulohn/Vor der Abrechnung, Vorträge, Lohnkonto Vorträge

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Betriebsrentner, steuerlich bei Versorgungsbezügen, Altersgrenze

Bei der steuerlichen Behandlung von Versorgungsbezügen gilt in der Regel ein Versorgungsfreibetrag. Bei Bezügen, die gewährt werden, weil eine Altersgrenze erreicht wird, aber nur, wenn der Arbeitnehmer das 63. Lebensjahr, bei Schwerbehinderung das 60. Lebensjahr, vollendet hat.

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Ab 01.08 wird deshalb diese Steuerung geändert: Sie ist unabhängig von der Art des Rentenbezugs. Der Versorgungsfreibetrag wird zunächst gewährt. Wenn er aber doch nicht gelten soll, dann kann im Personalstamm, Register Steuer diese Ausnahme festgelegt werden. Dann wird für den Arbeitnehmer die Altersgrenze geprüft. 

/Stammdaten/, Personalstamm, Steuer, VersFreibetrag Ausnahme: Nach Altersgrenze.

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Betriebsrentner, Einmalbezug

Für Versorgungsbezüge können Einmalbezugs-Lohnarten gekennzeichnet werden, ob sie als Kapitalauszahlungen/Abfindungen oder Sterbegeld gezahlt werden. Für diese Einmalbezüge dann zusätzlich im Personalstamm das Datum des steuerlich "maßgebenden Kalenderjahres" eintragen, das kann der Monat der Abrechnung sein; dies für die Steuerberechnung und Lohnsteuerbescheinigung. 

/Stammdaten/, Personalstamm, Steuer, VersB Datum Einmalbezug und / Stammdaten/, Lohnarten, Steuerung: Versorgungsbezug Einmalbezug.Webclient:  

Betriebsrentner, Vorabbescheinigung zu Versorgungsbezügen

Vor der erstmaligen Bewilligung eines laufenden Versorgungsbezuges kann die Zahlstelle in Form einer sogenannten „Vorabbescheinigung“ die Daten zum Beginn des VB an die Krankenkasse übersenden, um von ihr eine Meldung über das bestehende Versicherungsverhältnis und zur grundsätzlichen Beitragspflicht zu erhalten. Nach Vorliegen der Rückmeldung der Krankenkasse zur Vorabbescheinigung führt die Zahlstelle die Bewilligung des VB durch und errechnet die tatsächliche Höhe der Leistung. Anschließend folgt die Meldung über die Bewilligung/den Beginn des Versorgungsbezuges. Bei der Vorabbescheinigung handelt es sich um ein optionales Verfahren. Ungeachtet der Vorabbescheinigung muss stets eine Meldung mit Grund = 1 „Bewilligung/Beginn des VB“ erfolgen. Die Vorabbescheinigung ist mit dem Grund = „5“ an die zuständige Krankenkasse des Betriebsrentners zu melden.

Vorabbescheinigung

Wenn Meldungen zu Versorgungsbezügen vorbereitet werden, können besondere Abgabegründe vorgegeben werden: <5 Vorabbescheinigung für eine Personalnummer>

In diesem Fall eine bestimmte Personalnummer vorgeben. Das ist eine Meldung, bevor der Beginn der Versorgungsbezugs tatsächlich gemeldet wird. Der Zweck ist, von der Krankenkasse dann die Rückmeldung zur Versicherungspflicht zu erhalten. Als Beginn des Versorgungsbezugs wird dabei gemeldet, was auch eine LSt-Bescheinigung enthalten würde, also im Wesentlichen "Versorgungsbezug Beginn" im Steuer-Register des Personalstamms.
Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Versorgungsbezüge, Ausführen, Ausführen: Besonderer Abgabegrund: <5 Vorabbescheinigung für eine Personalnummer>.

Vorabbescheinigung, geprüft wird

Wenn eine Vorabbescheinigung erstellt werden soll, dann wird geprüft: Wie bei allen Meldungen: die Personalnummer muss im Monat abgerechnet sein.
Wenn bereits eine Meldung (Beginn, Änderung, Ende) vorhanden ist und die letzte dieser Meldungen nicht storniert ist, dann wird keine Vorabbescheinigung erstellt (ohne weitere Nachricht).
Wenn andere Meldungen (Beginn, Änderung, Ende) erstellt werden sollen, dann wird geprüft: Sofern eine Vorabbescheinigung gemeldet wurde, dann muss auch eine Rückmeldung zur Personalnummer vorhanden sein (diese wird im Detail nicht geprüft).
Versorgungsbezüge, Auswerten, Ergebnis, Ausführen, Rückmeldungen.

Kein Betriebsrentner, aber Versorgungsbezug

Versorgungsbezug abrechnen, als Einmalbezug

Wenn es nicht möglich ist, die Personalnummer als Betriebsrentner abzurechnen, dann kann ein Versorgungsbezug nur als Einmalbezug abgerechnet werden, auch nach Austritt; dazu sind diese Definitionen nötig: Im Personalstamm das Datum des Versorgungsbezugs-Einmalbezugs (Register Steuer). Bei der Lohnart als Bezugsart Versorgungsbezug, als Steuerpflicht Einmalbezug und zusätzlich ein Eintrag bei: "Versorgungsbezug Einmalbezug" (Lohnart, Register Steuerung).

Dies ist nur möglich bei Lohnarten, die für die SV beitragsfrei sind.

Die LSt-Bescheinigung enthält dann Werte in den Zeilen: "enthaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge", "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbezugs", "Erster und letzter Monat", "in Versorgungsbezügen enthalten".

Versorgungsbezug, Sterbegeld

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