BLO Lexikon A - K
Abrechnung
Nachträgliche Verarbeitungen
Kontierung für Fibu/BBA und BG-Berechnung
Zwei Teilschritte der Abrechnung können auch nach der Abrechnung ausgeführt werden: die Kontierung für Fibu und BBA, also die notwendige Vorbereitung für die Übergabe an Fibu und BBA, und die BG-Berechnung.
Gründe
Diese Berechnungen können aus zwei Gründen nachträglich ausgeführt werden: Es wurde zwischenzeitlich Stammdaten-Definitionen geändert oder nachgetragen oder es soll die Geschwindigkeit der Abrechnung erhöht werden.
Bedingungen
Die Kontierung und BG-Berechnung können aber nur ausgeführt werden, solange auf den Monat noch nicht zurückgerechnet wurde. Das bedeutet, das nachträgliche Ausführen ist eine Möglichkeit für den aktuellen Abrechnungsmonat. Ferner wird dieses nachträgliche Ausführen nur für den Abrechnungsmonat selbst, aber nicht für die Rückrechnungen im Abrechnungsmonat ausgeführt.
Einrichtung
Wenn das Ziel der nachträglichen Ausführung ist, die eigentliche Abrechnung zu beschleunigen, dann unter Baulohn, Einrichtung, Einrichtung, Register Abrechnung: Kontierung getrennt ausführen bzw. BG-Berechnung getrennt ausführen auswählen.
Organisatorisch regeln
In diesem Fall wird die eigentliche Abrechnung schneller ausgeführt. Die Kontierung und die BG-Berechnung können dann aufgerufen werden, wenn die Abrechnung einschl. aller Prüfungen erledigt und nicht mehr geändert wird. Dann allerdings darf das Ausführen der nachträglichen Kontierung bzw. nachträglichen BG-Berechnung nicht vergessen werden.
Vorläufige Verarbeitungen
Siehe im Kapitel BBA.
Dauer der Abrechnung
Ausführungszeit
Wenn die Ausführungszeit einer Baulohn-Abrechnung zu lange ist, dann so vorgehen:
- Technische Seite: Beim Client, der die Abrechnung ausführt, über Extras, Optionen prüfen: Objekt Cache (KB) soll 64.000 sein. Dies ist die Empfehlung bis zur Version 6 der Anwendung.
- Abrechnung protokollieren: In Baulohn, Einrichtung, Einrichtung, Register Abrechnung "Dauer des Abrechnungslaufes protokollieren" auswählen.
Der Benutzer, der die Abrechnung ausführt, muss dazu Einfügen-Berechtigungen auf die Tabellendaten von 5002949 Aufruf Protokoll haben.
Wenn die Dauer des Abrechnungslaufes protokolliert wird, dann wird zusätzlich zum Eintrag für die Abrechnung selbst ein Protokolleintrag mit der Gesamtdauer erstellt. Dieser enthält dann auch die Zeit für das Prüfen der Fehlzeiten, der Berichtsdaten, für Rückrechnungen und für Vorbereitungen und Nachbereitungen.
Fehlzeiten und Berichtsdaten prüfen
Das Ausführen von "Fehlzeiten prüfen" und "Berichtsdaten prüfen" ist nicht unbedingt zusammen mit der jeder Abrechnung erforderlich. Wenn eine Probeabrechnung ausgeführt wurde und wenn danach nur Änderungen an der Lohnartendefinition oder auch einzelne zusätzliche Berichtsdaten-Erfassungen ausgeführt werden, dann ist es nicht erforderlich, dass bei der erneuten Abrechnung diese beiden Prüffunktionen erneut ausgeführt werden.
Einzelne Nacherfassungen von Berichtsdaten können auch in der Berichtsdaten-Erfassung über den Prüfen-Button geprüft werden.
Die beiden Prüfroutinen ausführen
Wichtig ist, dass dieses gewährleistet ist: Beide Funktionen müssen einmal ausgeführt worden sein.
Wenn Fehlzeiten erfasst werden, dann danach die beiden Prüfroutinen ausführen. Dies kann allerdings dann umgangen werden, wenn: bei der Erstellung einer Fehlzeitenperiode ausgewählt wird, dass die Daten direkt in die Berichtsdaten übertragen werden sollen und notwendige Unterbrechungen manuell im Personalstamm eingetragen werden.
Möglich ist es auch, bei Nacherfassungen im Fehlzeitenkalender die Prüfroutinen gezielt für eine Personalnummer auszuführen.
System überprüfen
Wenn das Abrechnungsprotokoll einen Durchschnitt in Sekunden von mehr als 30 zeigt, bei schnellen Systemen mehr als 15, dann sollten weitere Systemeinstellungen überprüft werden.
Hinweis für den Systemverantwortlichen: Erreichbar ist eine Zeit von 5 Sekunden pro abgerechneter Personalnummer. Dieses dann, wenn auf einem Windows Client direkt auf dem Server, also ohne Umwege über das interne Datennetz, abgerechnet wird.
Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Abrechnungsprotokoll oder
Toolbar: Page 5002927 (Aufruf Protokoll Baulohn)
Druck Abrechnung
Druck Abrechnung, Logo
- Wenn in der Baulohn Einrichtung ein "Konzernlogo Abrechnung" hinterlegt ist, dann wird dieses links oben auf der Abrechnung gedruckt; und zwar breiter, als wenn sonst ein Logo gedruckt wird.
- Wenn in der Baulohn Einrichtung kein "Konzernlogo Abrechnung", sondern ein "Firmenlogo Abrechnung" hinterlegt ist, dann wird dieses links oben auf der Abrechnung gedruckt.
- Wenn beide hinterlegt sind, dann wird das Konzernlogo links, das Firmenlogo rechts gedruckt.
- Wenn bei der Niederlassung ein "Abrechnungslogo" hinterlegt ist, dann wird dieses rechts oben gedruckt, sofern es ein Konzernlogo gibt.
- Wenn bei der Niederlassung ein "Abrechnungslogo" hinterlegt ist, dann wird dieses links oben gedruckt, wenn es kein Konzernlogo gibt.
- Wenn in der Baulohn Einrichtung, Interne Steuerungen #LOG eingetragen ist, dann wird das Logo der Niederlassung links oben drucken, auch wenn es kein Konzernlogo gibt.
Druck Abrechnung, Titel des Arbeitnehmers
Wenn die Abrechnung gedruckt wird, dann ist auch der Titel des Arbeitnehmers, zum Beispiel "Dipl.-Ing." Teil der Anschrift; was wird gedruckt, wenn die Zeile der Anschrift so zu lang wird? Wenn Vorname und Familienname ohnehin länger als 30 Zeichen sind, werden zwei Zeilen gedruckt. Ansonsten werden Titel, Vorname und Name mit zusammen weniger als 40 Zeichen in eine Zeile gedruckt.
Druck Abrechnung, Kalender, welche Tage
Wenn auf der Abrechnung ein Kalender mit Stunden und Berichtssymbolen gedruckt wird, dann gilt: Es werden für diejenigen Tage Stunden oder Berichtssymbole gedruckt, die abgerechnet sind.
Druck, bei Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung wird an Tagen ohne Sollstunden nicht abgerechnet: für diese Tage wird nichts gedruckt, es sei denn:
Wenn die Fehlzeiten in Berichtsdaten übernommen werden, dann werden Einträge auch an Tagen ohne Sollstunden übernommen und abgerechnet, sofern beim Fehlzeitengrund "Darstellung an Wochenenden" ausgewählt wurde. Dadurch wird auch an Tagen ohne Sollstunden auf der Abrechnung ein Symbol im Kalender gedruckt.
Druck, ohne Entgeltfortzahlung
Keine Entgeltfortzahlung: es wird für alle Tage gedruckt.
Druck der Abrechnung, Kalender, ohne Entgeltfortzahlung
An Tagen ohne Entgeltfortzahlung wird im Kalender bei der Druckauswahl "zwei Mengen zwei Symbole" so gedruckt: An Tagen ohne Entgeltfortzahlung wird das Berichtssymbol der Lohnart oder die "Abkürzung ohne LFZ" laut Fehlzeitengrund gedruckt. Zu diesem Zweck bei der Lohnart für Krank ohne Entgeltfortzahlung als Berichtssymbol und beim Fehlzeitengrund, der bei dieser Lohnart eingetragen ist, als "Abkürzung ohne LFZ" das gleiche Kürzel eintragen, zum Beispiel KO.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Bericht, Abrechnung, Welcher Kalender: zwei Mengen zwei Symbole.
Webclient:
Druck Abrechnung, Tarif-Ausgleichsbetrag
In die Tarif-Information "Std.Lohn/Gehalt" beim Druck der Abrechnung, rechts oben, kann der Ausgleichsbetrag, also der tarifliche Bestandssicherungsbetrag, eingerechnet werden. Wenn dies gewünscht ist, dann beim Tarif die Lohnart für den Tarif-Ausgleichsbetrag eintragen und dazu die Auswahl treffen: Beim Druck in Tarif einrechnen. Hinweis: Diese Lohnart darf nicht die Tariflohnart selbst sein. Die Auswahl ist sowohl bei Monatsentgelt als auch bei Stundenentgelt möglich. Ein Betrag ergibt sich, wenn die Ausgleichsbetrags-Lohnart im Personalstamm eingetragen ist.
Der Wert pro Monat oder Stunde wird bereits während der Abrechnung, also nicht erst beim Druck, ermittelt. Die Abrechnung selbst, also Gehalt oder Zeitlohn, wird durch diese Auswahl nicht berührt.
/Abteilungen/ Baulohn/Einrichtung, Tarife.
Webclient:
Druck Lohn/Gehalt auf der Abrechnung, ohne Tarif
Der Stundenlohn oder das Gehalt, wie rechts oben auf der Abrechnung gedruckt, kann auch ohne Tarif ermittelt werden. Wenn dies gewünscht ist, bei einer Lohnart in den aktuellen Bezügen das Kennzeichen "STL MTL" (Stundenlohn oder Monatslohn) setzen und den Faktor oder den "Betrag VZ" oder "Betrag TZ" eintragen. Dann wird dieser Faktor oder Betrag rechts oben auf der Abrechnung gedruckt.
Diese Einrichtung gilt nur, wenn sie gesetzt war, als die Abrechnung ausgeführt wurde. Wenn, dann nur bei einer Lohnart auswählen. Ohne Auswahl wird der Faktor oder Betrag aus dem Tarif ermittelt.
/Stammdaten/Personalstamm.
Webclient:
Druck Abrechnung, Bank
Beim Druck der Abrechnung wird der Name der Bank aus dem BIC (SWIFT-Code) laut Bankverbindung im Personalstamm ermittelt, wenn gar keine Bankleitzahl mehr eingetragen wird. Und zwar dann, wenn im Stamm der Bankleitzahlen der SWIFT-Code gefunden werden kann. Wenn nicht, dann anhand einer deutschen IBAN ab Stelle 5, also der Bankleitzahl.
"BLZ: Konto:" werden gar nicht mehr gedruckt, wenn nur die IBAN bekannt ist.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Bericht: Abrechnung.
Webclient:
Druck, Texte zur Verdienstabrechnung
Texte zur Verdienstabrechnung können pro Personalnummer erfasst, automatisch erstellt werden oder für eine Gruppe von Arbeitnehmern erfasst werden. Wenn die Texte automatisch erstellt werden, dann werden für alle abzurechnenden Personalnummern im Filter folgende Sachverhalte eingefügt, wenn sie zutreffen:
- Wenn Doppelbesteuerung DBA oder ATE vorliegen.
- Wenn ein Schwerbehindertenausweis abläuft, laut gültig-bis-Datum im Personalstamm.
- Wenn eine Arbeitserlaubnis abläuft, laut gültig-bis-Datum im Personalstamm.
- Wenn eine Aufenthaltserlaubnis abläuft, laut gültig-bis-Datum im Personalstamm.
- Wenn Förderungsmittel ablaufen, laut gültig-bis-Datum im Personalstamm.
- Wenn der Führerschein zur Sichtprüfung vorgelegt werden muss.
Während der Abrechnung werden automatisch Texte zu folgendem ermittelt:
- Wenn der Zeitraum für das Arbeitszeitkonto abgeschlossen wird und Guthaben ausgezahlt oder übertragen wird oder Zeitschuld vorliegt.
- Und der Text zu DBA und ATE.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Texte für Abrechnung, Automatisch erstellen.
Webclient:
Texte für Abrechnung - Funktion "Texte vorgeben" ergänzen um "Dateiname E-Mail-Anhang"
In den Texten für die Abrechnung besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Dateianhang für die E-Mail ("Dateiname E-Mail-Anhang") zu vergeben. Es fehlte bisher die Möglichkeit, dies auf einem einfachen Wege für mehrere Mitarbeiter vorzunehmen. Bei der Funktion "Texte vorgeben" wurde dies ergänzt. Der "Dateiname E-Mail-Anhang" kann dort vorgegeben werden und wird anschließend auf die Mitarbeiter und die gewählten Monate übertragen.
Druck Abrechnung, Text zu PV-Zuschlag
Auf der Abrechnung kann ein Hinweis gedruckt werden, wenn der PV-Zuschlag für Kinderlose gilt. Der Text lautet "Pflegeversicherung-Beitragszuschlag für Kinderlose ist 0,25%", bis 31.12.21. Ab 01.01.22 lautet der Text: "Pflegeversicherung-Beitragszuschlag für Kinderlose ist 0,35%".
Die Auswahl ist in der Baulohn-Einrichtung. Wenn ausgewählt, gilt es für alle abgerechneten Arbeitnehmer, für die der PV-Zuschlag gerechnet wird. Ein monatlicher Text dazu muss dann nicht mehr erstellt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung.
Webclient:
Texte für die Abrechnung, mehrere Monate
Wenn Texte zum Druck der Abrechnung vorgegeben werden, zum Beispiel für eine Personalnummer, dann können diese Texte nicht nur für den aktuellen Monat, sondern gleich für weitere Monate erstellt werden, damit sie auch in diesen Monaten gedruckt werden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Texte für Abrechnung, Texte vorgeben: Bis Monat.
Webclient:
Druck Abrechnung, Texte aus der "Ausstattung"
Auf der Abrechnung können Texte vorgegeben werden, die entweder für eine Personalnummer oder pauschal gedruckt werden, und zwar bei den Ausstattungen.
Eine Ausstattung mit dem Namen <ABRECHNUNG>, das ist ein fester Name, kann angelegt und bei denjenigen Personalnummern eingetragen werden, für die ein Text gedruckt werden soll. Der Text ist in diesem Fall fest pro Personalnummer; es gilt die Bezeichnung der Ausstattung plus die Beschreibung bei der Personalnummer. Das wird dann nicht durch den Druck der Abrechnung, sondern durch die Abrechnung selbst festgestellt.
Wenn Texte pauschal oder variabel definiert werden sollen, dann die feste Ausstattung <REFERENT> benutzen. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Ausstattung, dort die Übersicht auf die Spalte "Ausstattung".
Webclient:
Druck Abrechnung, "Referent", Text "Für Rückfragen"
Wenn auf der Abrechnung ein Text gedruckt werden soll in der Art "Für Rückfragen: <Herr, Frau Sachbearbeiter, Telefon>", dann kann dies so eingerichtet werden:
Eine Ausstattung anlegen mit dem Namen <REFERENT>. Diese Ausstattung muss nicht bei den einzelnen Personalnummern eingetragen werden, sondern nur einmal als Ausstattungs-Stammdatum; als Bezeichnung dazu das, was vor dem Namen gedruckt werden soll, zum Beispiel "Für Rückfragen:". Pro Niederlassung einen "Bescheinigung Ansprechpartner" eintragen, das ist der Sachbearbeiter.
Baulohn, Personalstamm, Button Personal, Ausstattung, dort die Übersicht auf die Spalte "Ausstattung". Baulohn, Einrichtung, Firmendaten, Button Niederlassung, Register SV und Deüv: Bescheinigung Ansprechpartner, Bescheinigung Gehalt.
/Abrechnung/Abrechnung, Monat, Druckausgaben erstellen, <abrlohgeh>, Ausführen-Objekt-ID 5002873.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Ausstattung, dort die Übersicht auf die Spalte "Ausstattung".
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen: Bescheinigung Ansprechpartner, Bescheinigung Gehalt.
Webclient:
Druck Abrechnung, "Referent", "Für Rückfragen", aber nur wenn
Wenn auf der Abrechnung ein Text gedruckt werden soll in der Art "Für Rückfragen: <Herr, Frau Sachbearbeiter, Telefon>", wenn dieser Text aber nur bei bestimmten Personalnummern gedruckt werden soll, dann kann dies so eingeschränkt werden: Bei der "Ausstattung", die dafür zuständig ist, das ist: <REFERENT>, die Bedeutung auswählen: Pro Personalnummer.
Dann wird ein Für-Rückfragen-Text nur dann gedruckt, wenn bei der Personalnummer als "Ausstattung" ausdrücklich der "Referent"-Eintrag erstellt wurde.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Ausstattung, dort die Übersicht auf die Spalte "Ausstattung".
Webclient:
Druck Abrechnung, "Referent", statt "Für Rückfragen" einen allgemeinen Text
Wenn auf der Abrechnung ein Text gedruckt werden soll, ohne den Sachbearbeiter dabei anzugeben, dann kann dies so eingerichtet werden:
Eine Ausstattung anlegen mit dem Namen <REFERENT>; dieser Name ist intern festgelegt. Diese Ausstattung muss nicht bei den einzelnen Personalnummern eingetragen werden, sondern nur einmal als Ausstattungs-Stammdatum.
Bei diesem Ausstattungs-Stammdatum die Bezeichnung und die Bezeichnung2 eintragen; beide Bezeichnungen müssen gefüllt sein. Den Text, der gedruckt werden soll, also in der Bezeichnung beginnen und in der zweiten Bezeichnung fortsetzen. Falls für eine Personalnummer weitere Texte auf der Abrechnung gedruckt werden, dann kommen zuerst diese, danach der Text wie gerade beschrieben. Weitere Texte sind z.B. unter Abrechnungslauf, Button Funktion, Texte für Verdienstabrechnung oder Texte zur Auflösung des Arbeitszeitkontos oder zum PV-Zuschlag.
Beim Druck der Abrechnung wird dieser Text bei allen Personalnummern gedruckt.
/Abrechnung/ Abrechnung, Monat, Druckausgaben erstellen, <abrlohgeh>, Ausführen-Objekt-ID 5002873.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Ausstattung, dort die Übersicht auf die Spalte "Ausstattung".
Webclient:
Druck Abrechnung, Filter
Wenn der Druck der Abrechnung aufgerufen wird, dann werden diejenigen Filter vorgeschlagen, die beim Teilschritt "Druckausgaben" oder bei "Abrechnungslauf" eingetragen sind, zum Beispiel auf Personalnummer oder auf Niederlassung.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Druckausgaben erstellen, <abrlohgeh Lohn-/Gehaltsabrechnung>.
Webclient:
Druck Abrechnung, Austritt
Beim Druck der Abrechnung wird oben rechts ein Austrittsdatum auch dann gedruckt, wenn Austritt im Folgemonat ist.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Bericht: Abrechnung.
Webclient:
Druck Abrechnung, Anonymisierung IBAN, BIC, Kontonummer und Bankleitzahl des Mitarbeiters
Ab der Version 2023.2 von NEVARIS Finance Baulohn ist es möglich, den Druck der Bankverbindung für die Auszahlungssumme auf dem Report <5002873 Lohn-, Gehaltsabr. Entgelt> nicht mehr vollständig sichtbar, sondern anonymisiert darzustellen. Dies soll dem Missbrauch der Kontodaten vorbeugen. Diese Änderung zum Druck hat ansonsten jedoch keine weiteren Auswirkungen. In diesem Fall in der Einrichtung zu den Internen Steuerungen das Kürzel #IBX hinzufügen. Das kann je Mandant und jederzeit erfolgen und wird beim Druck auch rückwirkend beachtet.
Was ändert sich beim Druck?
Bei der IBAN wird nur noch das Länderkennzeichen, die erste Stelle der Prüfsumme und die letzten drei Ziffern angezeigt. Alle andern Ziffern werden als „X“ angezeigt.
Bisherige Anzeige | Zukünftige Anzeige |
DE81301204000000015338 | DE8XXXXXXXXXXXXXXXX338 |
Kontonummern werden durch die Anonymisierung nur noch mit den letzten drei Ziffern abgedruckt. Die restlichen Stellen werden immer als „X" angezeigt – unabhängig von der Anzahl der Stellen der Kontonummer.
Bisherige Anzeige | Zukünftige Anzeige |
123456789 | XXXXXXXX789 |
Beim BIC werden nur die ersten sechs Buchstaben aufgedruckt. Die weiteren möglichen Ziffern werden als „X“ angezeigt.
Bisherige Anzeige | Zukünftige Anzeige |
ZKBKCHZZ80A | ZKBKCHXXXX |
Bankleitzahlen werden durch die Anonymisierung immer komplett als „X" angezeigt.
Bisherige Anzeige | Zukünftige Anzeige |
12345678 | XXXXXXXX |
Bei den weiteren persönlichen Überweisungen erfolgt dies nicht.
Personalbuchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Register Prüfen: Weitere Interne Steuerung: #IBX hinzufügen
Druck Abrechnung, Weitere Steuerungen
Im Kapitel "Kleine Steuerungen (zum Teil kostenpflichtige Zusatzverarbeitungen)" im Handbuch BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig) sind weitere Steuerungen genannt zum Druck der Abrechnung.
Abschlag
Abschlagszahlungen laut Personalstamm
Abschlagszahlungen
Im Personalstamm, unter "VWL und Sonstige" kann eine Lohnart mit der Funktion 6950 (Systemabschlag: Zahlung) eingetragen werden. Mit Betrag. Bei der Abschlagserfassung kann dieser Betrag über Funktion, "Einblenden aus Personalstamm" übernommen werden.
Es kann bei dieser Lohnart, da bei "VWL und Sonstige" eingetragen, ein abweichendes Konto eingetragen werden. Wenn dort ein Konto eingetragen wird, dann erfolgt die Überweisung des Abschlags auf dieses Konto.
Ansonsten hier das Konto, und auch den Empfänger, leerlassen.
/Stammdaten/Personalstamm und
/Abrechnung/Abschläge.
Webclient:
Mehrere Abschläge auf mehrere Konten
Wenn für Abschläge im Personalstamm unter VWL und Sonstige die Abschlags-Lohnart mit einem abweichenden Empfänger-Konto eingetragen ist, dann kann, wenn z.B. zwei Abschläge im Monat abgerechnet werden, für jeden Abschlag ein anderes Empfänger-Konto angegeben werden. Wenn dies so sein soll, dann die Abschlags-Lohnart im Personalstamm unter VWL und Sonstige mehrmals eintragen und jeweils ein anderes Konto dazu.
Die Reihenfolge entspricht der Abschlagsnummer bei der Abschlagserfassung. Der erste Eintrag gehört also zum ersten Abschlag, der zweite Eintrag zum zweiten.
/Stammdaten/Personalstamm.
Webclient:
Zwei Abschläge im Monat
Wenn in der Regel pro Monat mehrere Abschläge ausgeführt werden, z.B. für Entgelt und für andere Zahlungen, dann können 2 verschiedene Bezeichnungen auf die Abrechnung gebracht werden: Zu diesem Zweck bei der Lohnart mit der Funktion 6951 "Systemabschlag - Abzug" die zweite Bezeichnung für den zweiten Abschlag eintragen.
Falls der Text bei bestimmten Personalnummern abweichend sein soll, dann im Personalstamm unter VWL und Sonstige die Zahlungs-Lohnart für Abschläge (Funktion 6950) zweimal eintragen, jeweils mit "Vertrags-Nr.". Diese wird dann als Bezeichnung genommen.
Die Reihenfolge entspricht der Abschlagsnr. bei der Abschlagserfassung. Die Bezeichnung wird während der Abrechnung ermittelt.
/Stammdaten/Lohnarten und
/Stammdaten/Personalstamm und
/Abrechnung/Abschläge.
Webclient:
Zwei Abschläge, ausführen
Wenn die Abschlagslohnart im Personalstamm, VWL und Sonstige zweimal eingetragen ist, dann können die Abschläge so ausgeführt werden:
In der Abschlagsübersicht die Spalte "Abschlagsnr." einblenden. Die Funktion "Einblenden aus Personalstamm" ausführen. Wenn der erste Abschlag fällig ist, dann zunächst alle Abschläge mit der Abschlagsnummer 2 aus dieser Anzeige löschen. Dann unter Zahlungen die Abschläge ausführen und den Datenträger erstellen. Später wiederum "Einblenden aus Personalstamm", es wird der 2. Abschlag eingefügt, und erneut in den Zahlungen ausführen und zahlen. Dann die Abrechnung ausführen, um die Abschläge in der Entgeltabrechnung wieder abzuziehen.
/Abrechnung/Abschläge.
Webclient:
Abschläge, wenn gezahlt
Wenn ein Abschlag bereits gezahlt ist, kann er in der Übersicht der Abschläge nicht mehr geändert oder gelöscht werden. Sollte ein weiterer Abschlag nötig sein, dann zuerst eine neue Abschlagsnummer eintragen, dann Personalnummer und Betrag, also einen neuen Eintrag erstellen. Oder Vorab-Abschläge gleich mit einer besonderen Abschlagsnummer versehen.
/Abrechnung/Abschläge, Bearbeiten.
Webclient:
Abschlag, auch wenn Unterbrechung
Wenn für Abschläge Personalnummern aus dem Personalstamm eingefügt werden, dann wird gefragt, ob auch Personalnummern mit Unterbrechung eingefügt werden sollen. Mit Unterbrechung heißt: der Abrechnungsstatus ist "passiv". Es können also entweder nur Personalnummern mit aktivem Abrechnungsstatus oder aber Personalnummern mit aktivem oder passivem Abrechnungsstatus eingeblendet werden. Wenn passiv, dann ohne Betrag.
/Abrechnung/Abschläge, Bearbeiten, Einblenden aus Personalstamm.
Webclient:
Abschlag, wenn Austritt
Wenn ein Abschlag gezahlt werden soll, aber laut Personalstamm ein Austritt vorliegt, dann wird ein Hinweis ausgegeben, wenn der Datenträger mit der Zahlung erstellt wird und dies festgestellt wird. Siehe dann in der Spalte "Hinweis: Ja" und die Aktion "Fehlertext anzeigen". Das ist kein Fehler, nur ein Hinweis.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Datenträger erstellen, Spalte Hinweis.
Webclient:
Abschläge und Mutterschutz
Abschläge werden nicht automatisch eingefügt, wenn die Personalnummer als "Passiv" abgerechnet wird, also eine Unterbrechung andauert; wenn Mutterschutz im Monat ist, dann aber doch.
/Abrechnung/Abschläge, Bearbeiten, Einblenden.
Webclient:
Abschläge und Teilmonat
Kontrollliste bei Abschlägen
Bei der Erfassung von Abschlägen wird ein Hinweis angezeigt, wenn für die Personalnummer ein Teilmonat vorliegt, so dass kontrolliert werden kann, ob ein voller Abschlag angebracht ist.
Ferner: Die Teilmonats-Ermittlung berücksichtigt nicht nur bereits im Personalstamm eingetragene Beschäftigungszeiten, also Eintritt, Austritt, Unterbrechung, sondern auch Einträge im Fehlzeitenkalender des Monats, bei denen "Ohne LFZ" vermerkt ist, auch dann, wenn die zugehörige Unterbrechung noch nicht im Personalstamm ist.
Über den Funktions-Button können die Fehlzeiten des Arbeitnehmers im Monat angezeigt werden. Beim Druck der Abschlags-Liste kann vorgegeben werden, dass nur die Personalnummern mit Teilmonat gedruckt werden sollen. Zusätzlich zum Teilmonats-Kennzeichen wird ein kurzer Text gedruckt mit Hinweisen zum Grund und zum Zeitraum.
/Abrechnung/Abschläge.
Webclient:
Abschläge importieren
Wenn Abschläge, die gezahlt werden sollen, z.B. von den Niederlassungen zusammengestellt werden, dann kann eine Datei mit Personalnummern und Beträgen importiert werden.
Die Datei soll eine csv-Datei sein; die erste Spalte ist die Personalnummer, die zweite Spalte der Betrag mit Dezimalkomma; andere Spalten sind gleichgültig; die Spalten sind durch Semikolon getrennt. Falls Personalnummern mit Nullen beginnen, dann bitte darauf achten, dass diese führenden Nullen auch in der Datei sind und nicht zuvor von Excel verschluckt wurden.
Beim Import wird die Abschlagsnummer vorgegeben. Ein Betrag wird nur dann als Abschlag importiert, wenn für die Personalnummer für die Abschlagsnummer im Monat noch kein Abschlag eingetragen ist und wenn man für die Personalnummer berechtigt ist.
/Abrechnung/Abschläge, Aktionen, Abschläge importieren.
Webclient: Abrechnung, Abschläge, Bearbeiten, Vorbereiten, Abschläge importieren.
Akkord (kostenpflichtige Zusatzverarbeitung)
Zeitakkord
Beim Zeitakkord wird einer Arbeitseinheit eine bestimmte Vorgabezeit zugeordnet, innerhalb derer sie zu erbringen ist. Der Stundenverdienst bei Normalleistung (Akkordrichtsatz) ist vorgegeben.
Akkord, Vorgabewerte
Es gibt keine spezielle Tabelle, um die Akkord-Vorgabewerte einzutragen. Deshalb werden die Vorgaben bei einer Lohnart definiert, durch Festlegung des Verdiensts pro geleisteter Arbeitseinheit. Stunden und Mengen werden mit 2 Lohnarten berichtet. Aus diesen Lohnarten wird die Bewertung errechnet. Mit weiteren 2 Lohnarten wird die Bewertung sowie die geleistete Menge auf die Abrechnung gebracht.
Lohnarten
Lohnart für die berichtete Menge, enthält in der Bewertung den Verdienst pro Einheit.
Lohnart für die berichtete Stunden.
Lohnart für die Abrechnung, bewertet mittels eines Durchschnitts aus dem Verdienst für die berichtete Menge und den berichteten Stunden.
Lohnart, um die berichtete Menge unbewertet auf die Abrechnung zu bringen.
Nummerierung der Lohnarten
Die Verarbeitung benötigt Folgelohnarten und Durchschnittsbildung. Deshalb ist es erforderlich, dass die Nummern der Lohnarten in einer bestimmten Reihenfolge sind. Die Lohnarten müssen in der Reihenfolge, wie oben aufgeführt, nummeriert werden. Das bedeutet, die Lohnart für die Abrechnung muss eine höhere Nummer als die Lohnarten für die Berichtsmenge und für die Berichtsstunden haben.
Verschiedene Akkordarbeiten
Für verschiedene Akkordarbeiten, z.B. "Quadratmeter pflastern" oder "Bordsteine setzen" müssen die 4 genannten Lohnarten jeweils erneut erstellt werden. Pro Akkordarbeit gibt es also 4 Lohnarten. Der Grund hierfür ist, dass jeweils die Bewertung der Akkordstunden mittels eines Durchschnitts unterschiedlich ist.
Lohnart für die berichtete Menge
Diese Lohnart kommt nicht auf die Abrechnung. Sie fließt mit einem Betrag in die Durchschnittsberechnung ein. Bezugsart Pseudolohnart, kein Gesamtbrutto, Berechnungseinheit Einheit, als Einheit die Mengeneinheit, z.B. qm, eintragen. Bei der Bewertung für die Abrechnungsart Tariflohn (TL) oder GTL eintragen. Wenn es sich z.B. um einen Gruppenakkord handelt, kann auch ein fester Stundenlohn eingetragen werden. Als Prozentsatz den Prozentsatz vom Stundenlohn eintragen, der für eine geleistete Arbeitseinheit gezahlt wird. Folgelohnart ist hier die Lohnart, deren Aufgabe es ist, die geleistete Menge auf die Abrechnung zu bringen, also diese Lohnart eintragen und die Menge übergeben. Den Betrag in ein Durchschnittsfeld für Akkord einfließen lassen. Kein Soll/Haben-Kennzeichen eintragen. Nicht an die Fibu übergeben.
Zur Baubetriebsabrechnung
Diese Lohnart wird mit KSt berichtet. Deshalb "Übergabe an die BBA" mit Menge auswählen, damit in der Berichtsdatenerfassung die KSt-Eingabe akzeptiert wird. Wenn die Menge tatsächlich an die BBA übergeben werden soll, dann außerdem hilfsweise "Übergabe unverdichtet" im Register Fibu/BBA der Lohnart ankreuzen. Ansonsten würde die Menge, da es sich nicht um Stunden handelt, nicht an die BBA übergeben.
Prozentsatz
Bsp.: Stundenlohn 18 Euro. Vorgabe sind 8 qm Pflaster in der Stunde. Pro Quadratmeter ergibt sich ein Satz von 2,25 Euro. Dies sind 12,5 % des Stundenlohnes. Bei der Lohnart als Prozentsatz 12,5 eintragen.
Falls erforderlich, kann dieser Prozentsatz auch bei der Berichtsdatenerfassung eingegeben werden. Wenn nicht anders errechenbar, kann der Verdienst pro Einheit auch direkt bei der Bewertung der Lohnart für die Abrechnungsart eingetragen werden. In diesem Fall keinen Prozentsatz eintragen.
Berichten der Menge und Durchschnittsbildung
Die Mengen-Lohnart wird mit der geleisteten Menge, also z.B. qm, berichtet. Die geleistete Menge kann täglich oder kumuliert z.B. für die Woche erfasst werden. Die Bewertung wird vom Programm nur für die Durchschnittsbildung ausgeführt. Der Betrag wird in das Durchschnittsfeld gesteuert.
Der Betrag ist: geleistete Menge mal Lohn pro Mengeneinheit, also Menge mal Prozentsatz vom TL.
Lohnart für die berichteten Stunden
Die Lohnart wird nicht bewertet und kommt nicht auf die Abrechnung. Sie fließt in die Durchschnittsberechnung ein. Bezugsart Pseudolohnart, kein Gesamtbrutto, Berechnungseinheit Stunden.
Keine Bewertung für die Abrechnungsart eintragen. Als Folgelohnarten den AG-Zuschuss zur Vermögensbildung eintragen, die Menge übergeben und: die Lohnart für die Bewertung der Stunden als Folgelohnart eintragen, die Menge übergeben. Die Menge in das Akkord-Durchschnittsfeld einfließen lassen.
Kein Soll/Haben-Kennzeichen eintragen. Nicht an die Fibu übergeben. Aber Übergabe an die BBA mit Menge auswählen, damit die Lohnart mit KSt berichtet werden kann. Die Stunden fließen dadurch in die Kostenrechnung.
Berichten der Stunden und Durchschnittsbildung
Die Stunden-Lohnart wird täglich mit den geleisteten Stunden berichtet. Die Stunden werden in das Durchschnittsfeld gesteuert.
Abrechnung
Bei der Abrechnung werden die Lohnarten gebildet: die bewertete Stunden-Lohnart und die Mengen-Lohnart für die Abrechnung.
Lohnart für die bewerteten Stunden
Diese Lohnart wird abgerechnet, mit Stunden und Betrag. Bezugsart Bruttolohnart, Gesamtbrutto, steuer- und SV-pflichtig, Berechnungseinheit Stunden, Entgeltstunden aktiv, 001 bzw. 101 für Ausgleichskonto und Ansparkonto, Soll- und Istentgelt für KuG, pfändbar, ZVK- und BG-pflichtig, Basisgrundlohn für SFN.
Bei der Bewertung für die Abrechnungsart das Durchschnittsfeld Akkord, Betrag/Stunden, Zeitraum Abrechnungsmonat eintragen. Zusätzlich sollte bei der Bewertungsdefinition die Spalte "Bewertungsfaktor ungerundet" angekreuzt werden. In ein Durchschnittsfeld für KuG einfließen lassen. Im Soll an Fibu und BBA übergeben, dafür eine Kontierungshilfe eintragen. An die BBA nur mit Betrag übergeben, da die Stunden bereits durch die Berichtslohnart übergeben wird.
Lohnart für die Menge auf der Abrechnung
Die Berichtslohnart der Leistungsmenge ist eine Pseudolohnart, erscheint also nicht auf der Abrechnung. Deshalb gibt sie die Menge an eine Bruttolohnart weiter, die zwar nicht bewertet wird, aber die Menge auf die Abrechnung bringt. Bezugsart Bruttolohnart, Gesamtbrutto, Berechnungseinheit Einheit, als Einheit die Mengeneinheit, z.B. qm, eintragen. Keine Bewertung für die Abrechnungsart eintragen. Keine Übergabe an Fibu und BBA. Im Auswertungs-Register "Druck Abrechnung, wenn kein Betrag" ankreuzen.
Beispiel Abrechnung
Lohnarten
1058 Akkord qm pflastern
1059 Akkord Std pflastern
1060 Akkord Abrechnung pflastern
1061Akkord Druck qm pflastern
Berichtet für 1 Woche
Montag, mit Lohnart 1058 400 qm geleistet. Montag bis Freitag mit Lohnart 1059 je 7,5 Stunden geleistet.
Folgelohnarten
1060 ist Folgelohnart bei 1059, Übergabe Menge.
1061 ist Folgelohnart bei 1058, Übergabe Menge.
Abrechnung
Bei einem Tariflohn von 18 Euro und einer Vorgabe von 8qm pro Stunde ergibt sich im Durchschnittsfeld: Betrag 400 * 18 * 12,5 / 100 = 900.
Stunden: 5 * 7,5 = 37,5.
Betrag / Stunden = 24,00.
37,5 Stunden werden mit 24,00 Euro abgerechnet. Der Faktor wird ungerundet gerechnet, ergibt 900 Euro.
Dieser Betrag geht an die Fibu und an die Baubetriebsabrechnung. Ferner gehen die berichteten Stunden an die Baubetriebsabrechnung 400 qm werden zur Information auf der Abrechnung ausgewiesen.
Was geht nicht?
Staffel, Untergrenzen, Obergrenzen
Bei der beschriebenen Lohnartendefinition für Akkord kann jedoch nicht berücksichtigt werden:
Akkordstaffeln, je nach erbrachter Mengen-Leistung. Untergrenze für die Ermittlung des Stundenfaktors, so dass mindestens der Tariflohn gezahlt wird. Obergrenze für die Ermittlung des Stundenfaktors, so dass maximal ein Höchstwert gezahlt wird.
Akkord und KuG (kostenpflichtige Zusatzverarbeitung)
Leistungsentgelt
Personalstamm
Im Personalstamm als Entlohnungsart "Leistungsentgelt Akkord" eintragen, Register Lohn/Gehalt. Im Personalstamm die Lohnart mit der Funktion 3014 als "KuG-Leistungslöhner Lohnart Sollentgelt" eintragen, Register KuG.
/Stammdaten/Personalstamm
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm
Lohnart Sollentgelt
Die Lohnart mit der Funktion 3014 so definieren:
Bezugsart Bruttlohnart, Funktion 3014, kein Gesamtbrutto, Berechnungseinheit Stunden, Sollentgelt Betrag, Istentgelt kein Eintrag. Eine Bewertung für die Abrechnungsart eintragen: das Durchschnittsfeld für KuG, Betrag/Stunden, Zeitraum Abrechnungsmonat. Für den Fall, dass keine aktiven Stunden im Monat vorliegen, zusätzlich als Bewertung Tariflohn (TL) oder GTL eintragen. Kein Soll/Haben-Kennzeichen, keine Übergabe an Fibu oder BBA.
Durchschnittsfeld
In das Durchschnittsfeld für KuG die Stunden und Beträge der Zeitlohnart, die Beträge anderer Lohnarten, z.B. vom AG-Zuschuss Vermögensbildung, sowie die Stunden und Beträge der bewerteten Akkord-Stunden-Lohnart einfließen lassen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Durchschnittsfelder und
/Stammdaten/Lohnarten
Webclient: /Rollen-Explorer/Personalbuchhaltung/Stammdaten, Einrichtung, Durchschnittsfelder und /Stammdaten/Lohnarten
Stundenentgelt
Als Stundenlöhner abrechnen
Wenn Arbeitnehmer mit Leistungsentgelt für KuG als Stundenlöhner abgerechnet werden sollen, dann ist folgendes erforderlich:
Personalstamm
Im Personalstamm als Entlohnungsart "Stundenentgelt" eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm
KuG- Ausfallstunden
Bei den Lohnarten für KuG-Ausfallstunden, das sind die Lohnarten mit den Funktionen 2001 und 3001 als Bewertung für die Abrechnungsart ein Durchschnittsfeld eintragen, Betrag/Stunden, Zeitraum Abrechnungsmonat. Für den Fall, dass keine aktiven Stunden im Monat vorliegen, zusätzlich Bewertungslohnarten eintragen. Die Bewertung der Ausfallstunden ist für die Berechnung des Sollentgelts erforderlich.
Durchschnittsfeld
In das Durchschnittsfeld für diese Bewertung die Stunden und Beträge der Zeitlohnart, die Beträge anderer Lohnarten, z.B. vom AG-Zuschuss Vermögensbildung, sowie die Stunden und Beträge der bewerteten Akkord-Stunden-Lohnart einfließen lassen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Durchschnittsfelder und
/Stammdaten/Lohnarten
Webclient: /Rollen-Explorer/Personalbuchhaltung/Stammdaten, Einrichtung, Durchschnittsfelder und /Stammdaten/Lohnarten
Arbeitgeberkonto, SV-Meldungen zum Arbeitgeberkonto (DSAK) ab 01.07.2023 (ab Version 2023.2)
Krankenkassen fordern als Einzugsstelle elektronisch alle Angaben an, die zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos notwendig sind. Bisher waren Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, auch auf elektronischem Weg zu antworten.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt jedoch: Arbeitgeberbeitragskonten (Arbeitgeberkonten) müssen elektronisch innerhalb des neuen Meldeverfahrens angelegt werden. Die Krankenkasse fordert elektronisch Angaben zum Arbeitgeberkonto an, wenn sie von einem neuen oder von einem vor längerer Zeit beendeten Arbeitgeberkonto erfährt, durch
- eine erstmalige Sozialversicherungsmeldung (Anmeldung) oder
- einen erstmaligen Beitragsnachweis.
Spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung müssen die Anforderungsmeldung der Einzugsstelle per Meldeverfahren übermittelt werden.
Wichtige Hinweise für die Einrichtung in NEVARIS Finance Baulohn, bitte beachten Sie dazu auch die neue Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Arbeitgeberkonto (DSAK) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Arbeitszeit
Vollzeit und Teilzeit
Arbeitszeitgruppe (AZG) und Arbeitszeitdefinition
Die Frage, ob Vollarbeitszeit überschritten oder unterschritten wird, ergibt sich aus dem Vergleich der "Arbeitsstd. mtl." laut Arbeitszeitdefinition und laut Arbeitszeitgruppe.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitdefinition und Arbeitszeitgruppe
Stammdaten, Arbeitszeit, Arbeitszeitdefinition und Arbeitszeitgruppen
Eintrag datumsabhängig bei der Arbeitszeitgruppe
Diese Werte können auch datumsabhängig bei der Arbeitszeitgruppe definiert werden.
Arbeitsstd. mtl. laut Arbeitszeitdefinition: wenn hier Stunden eingetragen werden, dann gelten diese anstelle "Arbeitsstd. mtl." laut der Arbeitszeitdefinition selbst. In diesem Fall "Wochenstd. gelten statt Arbeitszeitdef." ankreuzen.
Arbeitsstd. mtl. laut Arbeitszeitgruppe: wenn hier Stunden eingetragen werden, dann gelten diese anstelle "Arbeitsstd. mtl." laut der Arbeitszeitgruppe.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe, Arbeitszeitdefinition pro AZG
Webclient: Stammdaten, Arbeitszeit, Arbeitszeitgruppen
Vollzeit und Teilzeit
Beide Werte zusammenbetrachtet bestimmen, ob Vollzeit oder Teilzeit vorliegt.
Die Stunden laut Arbeitszeitdefinition, oder die bei der AZG geänderten Stunden zur Arbeitszeitdefinition, sind die Stunden von Vollzeit. Sobald die Stunden laut Arbeitszeitgruppe geringer sind, liegt Teilzeit vor.
Beispiel
Die Arbeitsstd. laut AZG werden in Lohnartendefinitionen benutzt, etwa bei der Ermittlung eines Faktors aus Gehaltsentgelten dividiert durch AZSTD.
Diese Stunden sollen aber im Sommer und Winter verschieden sein. Deshalb werden monatsabhängige Eintragungen bei der Arbeitszeitdefinition getroffen.
Damit in diesem Falle aber im Winter nicht Teilzeit gerechnet wird, kann hier gleichzeitig der Vollzeit-Vergleichswert der Arbeitszeitdefinition überschrieben werden.
Wöchentliche Arbeitsstunden
Die wöchentlichen Arbeitsstunden der Arbeitszeitdefinition werden bei diesen Verarbeitungen benötigt: Im Personalstamm, wenn der Tätigkeitsschlüssel mit Berufsstellung 8 und 9, Teilzeitbeschäftigte, geprüft wird.
Beim Lohnausgleich durch die Sozialkasse; dabei werden vollen Ausgleichsstunden von 7,5 pro Tag und 37,5 pro Woche für die Berechnung vermindert.
Bei der Schwerbehindertenausgleichsabgabe; Arbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 18 Stunden werden nicht mitgezählt.
Für Arbeitsbescheinigungen wird die wöchentliche Arbeitszeit vorgeschlagen, kann aber geändert werden.
/Abteilungen/ Baulohn/Stammdaten/Arbeitszeitdefinition und Arbeitszeitgruppe, dort Arbeitszeitdefinition pro AZG
Webclient: Stammdaten, Arbeitszeit, Arbeitszeitgruppen
Weiteres zu Arbeitszeit
Arbeitszeitgruppe, Kalender erstellen
Bei der Vorgabe eines Wochenschemas mit Stunden für die Arbeitszeitgruppe kann ein für eine Jahreszeit abweichendes Wochenschema, also z.B. für die Sommer-Arbeitszeit, vorgegeben werden; dieses wird bei der Erstellung des Kalenders berücksichtigt. Zum Jahreszeit-Wochenschema wird gleichzeitig ein Datumsfilter eingegeben.
Für den Bautarifvertrag zum Wechsel von Sommer- auf Winterarbeitszeit eingeben:
Das Wochenschema für die Winterarbeitszeit in der Spalte "Wochenschema". Das Wochenschema für die Sommerarbeitszeit in der Spalte "Jahreszeit-Wochenschema". 0104jj..3011jj in der Spalte "Jahreszeit-Datumsfilter", das ist der Zeitraum der Sommerarbeitszeit.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten/Arbeitszeitgruppe
Webclient: Stammdaten, Arbeitszeit, Arbeitszeitgruppen
Arbeitszeitgruppe für 1 Monat
Wenn eine Arbeitszeitgruppe für einen Monat nötig ist, zum Beispiel, wenn mitten im Monat von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt wird, dann gibt es eine Hilfe dazu:
Zuerst die Arbeitszeitgruppe anlegen. Dann über "Kalender für 1 Monat" diejenige Arbeitszeitgruppe angeben, deren Stunden vor dem Stichtag gelten sollen, den Stichtag dazu und die Arbeitszeitgruppe, deren Stunden ab dem Stichtag gelten sollen.
Es wird daraus ein Kalender für den Monat des Stichtags erstellt, mit den Stunden der Arbeitszeitgruppen. Wenn noch kein Wochenschema eingetragen ist, wird es erstellt.
Eine solche Arbeitszeitgruppe dient also nur für den Monat, in dem die Arbeitszeit gewechselt wird.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppen, "Kalender für 1 Monat".
Webclient: Stammdaten, Arbeitszeit, Arbeitszeitgruppen, "Kalender für 1 Monat".
Arbeitszeitgruppe, Filtern auf einzelnes Datum im Arbeitszeitgruppen-Kalender
Um in allen Arbeitszeitgruppen auf einen bestimmten Tag zu filtern, wie folgt vorgehen:
Zunächst den neuen Filter in der Menüzeile: Tag in allen Arbeitszeitgruppen, auf einem bestimmten Tag ausführen. Anschließend kann der Systemfilter auf diese Arbeitszeitgruppe gelöst werden, damit man alle Arbeitszeitgruppen für diesen Tag im Zugriff hat.
Stammdaten, Arbeitszeit, Arbeitszeitgruppen: Tag in allen Arbeitszeitgruppen
Arbeitszeitgruppe, Gesperrt setzen
Eine Arbeitszeitgruppe kann als gesperrt gekennzeichnet werden. Die Übersichten dazu werden vorgefiltert auf solche Einträge, die nicht gesperrt sind.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung: Übersicht auf Arbeitszeitgruppe
Webclient: Stammdaten, Arbeitszeit, Arbeitszeitgruppen
Arbeitszeitkonto
Siehe im Handbuch: BLO Arbeitszeitkonto
Archiv, DocuWare
Personalakte, DocuWare-Archiv
Wenn das DocuWare-Archiv benutzt wird, können Dokumente zum Mitarbeiter beim Personalstamm hinterlegt, mit Kennungen versehen und angezeigt werden.
Dazu die Dokumente, die bereits ins Archiv gebracht wurden, in der Personalakte mit ihrer ID eintragen.
Die Dokumentarten zu den Dokumenten können selbst angelegt werden. Diese Angaben werden bei der Verschlagwortung in das DocuWare-Archiv übernommen. Die Dokumente können aus der Übersicht der Personalakte pro Personalnummer angezeigt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Personalakte.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Vorbereiten: Personalakte.
Berichtsdaten, Dokument-ID suchen
Wenn DocuWare als Archiv benutzt wird und wenn pro Mitarbeiter mehrere Berichte im Monat unter der gleichen Dokument-ID archiviert werden, dann kann eingerichtet werden, dass diese Dokument-ID des Monats in den Berichtsdaten gesucht wird.
Wenn dann im Monat bereits eine Dokument-ID für die Personalnummer berichtet wurde, dann wird sie automatisch für die weiteren Berichtsdaten der Personalnummer im Monat vorgeschlagen.
Hierzu kann eine Einrichtung gesetzt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Prüfen: "Dokument-ID suchen, prüfen" und
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Erfassung Woche.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, Prüfen: "Dokument-ID suchen, prüfen" und
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Ausführen: Erfassung Woche.
Berichtsdaten, Dokument-ID prüfen
Wenn die Dokument-ID bei Berichtsdaten eingegeben wird, dann wird geprüft, ob die ID genau 10 Ziffern enthält; wenn nicht, wird ein Fehler ausgegeben.
Dies kann in der Baulohn-Einrichtung so vorgegeben werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Prüfen: Dokument-ID suchen, prüfen: Ziffern prüfen und
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, Prüfen: "Dokument-ID suchen, prüfen": Ziffern prüfen und
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten
Aufgabenwarteschlange
Aufgabenwarteschlange
Bitte beachten Sie auch das allgemeine Handbuch zur: Aufgabenwarteschlange
In der Aufgabenwarteschlange ausführen (vorher Jobwarteschlange)
In der Aufgabenwarteschlange können ausgeführt werden, als Beispiele
- die Teilschritte der Abrechnung, die als Standard gekennzeichnet sind;
- die Teilschritte der SV-Meldungen: Stammdaten prüfen und Meldungen erstellen;
- die Teilschritte der Zahlungen: Krankenkasse voraussichtlich und Krankenkasse;
- und weitere
Abrechnung
Ausgeführt werden die Teilschritte, die als "Standard" gekennzeichnet sind. Der Druck der Abrechnung wird dabei nicht ausgeführt; der Druck kann beim Aufruf über die Auswahl "Drucken, Plan" selbst in die Warteschlange gestellt werden. Filter können gesetzt werden.
SV-Meldungen
Ausgeführt werden die Teilschritte "Stammdaten prüfen" und "Meldungen erstellen". Filter können gesetzt werden.
Zahlungen
Ausgewählt werden kann, welcher dieser Teilschritte ausgeführt werden soll: "Krankenkasse voraussichtlich" und "Krankenkasse". Wenn Filter gesetzt werden, dann die Filter, zum Beispiel auf Abrechnungskreis, so setzen wie in den Vormonaten.
Beim Aufruf von "In die Warteschlange" (nicht Ok, sondern) ausdrücklich "Plan" auswählen, es folgen die Informationen zur Aufgabenwarteschlange. Falls die Warteschlange nicht gestartet sein sollte, hier "Warteschlange starten" auswählen und in der Übersicht, die folgt, die Aktion "Starten" ausführen. Ob die Verarbeitung beendet ist, kann in der Anzeige "In der Warteschlange" gesehen werden; oder in der Übersicht der Teilschritte F5 für Aktualisieren drücken, um das letzte Ausführungsdatum zu sehen.
Außerdem wird eine Ende-Meldung an die Benachrichtigungen im Rollencenter geschickt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, In die Warteschlange, In der Warteschlange und Weitere.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, In die Warteschlange, In der Warteschlange.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, In die Warteschlange, In der Warteschlange.
Webclient:
Eine Aufgabenwarteschlange erstellen
Eine Aufgabenwarteschlange gilt pro Mandant; also eine Aufgabenwarteschlange in jedem Mandanten erstellen, in dem das nötig ist.
Dabei "Automatisch vom NAS Server starten" nicht ankreuzen, sondern bei "Auf diesem NAS Rechner starten" und "Auf dieser NAS Instanz starten" aus der Übersicht jeweils eine Auswahl treffen; oder gar keine Auswahl treffen, das ist auch möglich.
Dann die Aufgabenwarteschlange starten; sie bleibt gestartet, auch nachdem der Benutzer sich abgemeldet hat. Wenn der Server beendet wird, dann wird auch die Aufgabenwarteschlange angehalten. Danach die Aufgabenwarteschlange wieder starten. Es wird dadurch eine Session der Clientart "Hintergrund" gestartet.
"Kategorien" sind interne Steuerungen und brauchen nicht gesetzt zu werden.
/Abteilungen/Verwaltung/IT-Verwaltung/Jobwarteschlangen.
Webclient:
Jobwarteschlange und Mandant
Eine Aufgabenwarteschlange gilt pro Mandant; wenn eine Jobwartschlange erstellt wurde, kann sie in andere Mandanten kopiert werden. Dazu in der Karte die Aktion: Funktion "In einen anderen kopieren" oder "In alle Mandanten kopieren" ausführen.
Ausland
Auslandstätigkeit
Ob Tätigkeit im Ausland vorliegt, wird im Personalstamm eingetragen:
Es kann ein Doppelbesteuerungsabkommen DBA gelten; für Länder, mit denen es kein solches Abkommen gibt, gilt der Auslandstätigkeitserlass ATE.
Der Beginn der Steuerfreiheit wird vom Programm nicht automatisch geprüft. Bei DBA ist dies, Stand 2005, ab 183 Tagen im Ausland, bei ATE ab 3 Monaten. Nötig ist eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Steuer.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Steuer.
Doppelbesteuerung DBA, ATE, Lohnarten
Wenn Tätigkeit im Ausland vorliegt, dann wird der Zeitraum hierfür im Personalstamm, Register Steuer eingetragen; oder es können Lohnarten mit den Funktionen 1520 "Steuerfreier Arbeitslohn Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)" oder 1530 "Steuerfreier Arbeitslohn Auslandstätigkeitserlass (ATE)" berichtet werden.
Diese Lohnarten müssen nicht bewertet sein; sie können z.B. auch aus dem Fehlzeitenkalender kommen. Auch wenn sie bewertet sind, haben sie keinen Einfluss auf die Berechnung, außer sie sind steuerpflichtig. Die Lohnart ist also eine Stundenlohnart ohne weitere Bewertung oder Berechnung.
Wenn also kein fester Zeitraum bekannt ist, dann solche Lohnarten abrechnen. Dann gilt nicht der Zeitraum laut Personalstamm; sondern es zählen die Tage, an denen diese Lohnarten abgerechnet sind. Im Personalstamm muss in jedem Fall die Art der Auslandstätigkeit, also z.B. DBA, und der Beginn der Steuerbefreiung eingetragen werden.
Steuerfrei
Für den Zeitraum, der für DBA und ATE festgestellt wird, werden bei der Abrechnung alle steuerpflichtigen Lohnarten steuerfrei abgerechnet.
Wenn in einem Monat die Tätigkeit zu einem Teil im Ausland ist, zum anderen nicht, dann werden die Solltage ausgezählt. Die abgerechneten Lohnarten werden im Anteil der Auslandstage zu den gesamten Solltagen steuerfrei gestellt.
Beispiel Gehalt:
4,6 Divisor aus 23 Solltagen im August mit 5 berichteten Auslandstagen, Gehalt 3.300,00, 23,52 AG-Zuschuss.
- 717,39 Euro Gehalt aus 3300,00 / 4,6
- 5,11 AG-Zuschuss aus 23,52 / 4,6 722,50 Summe steuerfrei.
Beispiel gewerbliche Arbeitnehmer:
3,6 Divisor bei Eintritt am 08.08., aus 18 Solltagen / 5 berichtete Auslandstage
- am 08.08. Zeitlohn 119,00 / 3,6, sind steuerfrei 33,06 und
- so für jeden abgerechneten Tag.
Solltage
Die Solltage sind die Tage der AZG, lt. Kalender der AZG an denen auch Sollstunden vorliegen. Wenn jedoch mit den Lohnarten mit den Funktionen 1520 "Steuerfreier Arbeitslohn Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)" oder 1530 "Steuerfreier Arbeitslohn Auslandstätigkeitserlass (ATE)" auch an Samstagen, Sonntagen und freien Tagen berichtet wird, weil der MA an diesen Tagen im Ausland war oder gearbeitet hat, so werden diese Tage den Solltagen hinzu addiert.
LSt-Bescheinigung
LSt-Bescheinigung bei Auslandstätigkeit
Wenn Tätigkeit im Ausland vorliegt, dann wird der steuerfreie Arbeitslohn auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen, in der Zeile 16, Stand 2005; die Angaben zur Sozialversicherung beziehen sich dann nur auf Zeiträume mit steuerpflichtigem Arbeitslohn, das sind die Zeilen 22 bis 25.
Mit Stand 2005 lauten diese Zeilen:
16. Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen, nach Auslandstätigkeitserlass.
22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen.
23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen.
24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung.
25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbetrag (ohne 23. und 24.).
LSt-Bescheinigung bei Auslandstätigkeit, SV
Bei Auslandstätigkeit mit Steuerbefreiung werden auf der LSt-Bescheinigung keine Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen; wenn auch noch steuerpflichtiger Arbeitslohn war, dann anteilig.
Hierzu liegt eine Klarstellung des Bundesministeriums der Finanzen vor, IV C5-S2378-128/05 vom 18.10.05:
"Bei steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohnteilen im Lohnzahlungszeitraum ist nur der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge zu bescheinigen, der sich nach dem Verhältnis des steuerpflichtigen Arbeitslohns zum gesamten Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums (höchstens maßgebende Beitragsbemessungsgrenze) ergibt. Erreicht der steuerpflichtige Arbeitslohn im Lohnzahlungszeitraum die für die Beitragsberechnung maßgebende Beitragsbemessungsgrenze, sind die Sozialversicherungsbeiträge des Lohnzahlungszeitraums folglich insgesamt dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zuzuordnen und in vollem Umfang zu bescheinigen."
Lohnarten doch mit Steuerpflicht
Wenn einzelne Lohnarten doch steuerpflichtig abgerechnet werden sollen, dann können diese in einem Lohnartenfilter eingetragen werden.
Der Name für den Lohnartenfilter ist "DBASteuerpflicht". Ein solcher Eintrag kann mit und ohne Personalnummer erfolgen. In den Lohnartenfilter also die Lohnarten eintragen, die trotz Auslandsaufenthalt steuerpflichtig abgerechnet werden sollen.
So kann z.B. auch eine Lohnart abgerechnet werden, die nicht ins Gesamtbrutto fließt, deren Betrag aber versteuert wird.
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Lohnartenfilter.
Webclient:
Sonstiges zu DBA, ATE
Für Grenzgänger, das sind Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, für deren Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, gibt es diese Besonderheit:
Wenn eine Unterbrechung vorliegt und zugleich ein Einmalbezug abgerechnet wird, dann gilt auch der Unterbrechungsmonat als Monat im Ausland. Im Beispiel bleibt der Einmalbezug steuerfrei. Das Grenzgänger-Kennzeichen ist im Personalstamm im Steuer-Register.
Hinweis beim Druck der Abrechnung
Wenn die Abrechnung gedruckt wird, dann wird für Personalnummern mit Auslandstätigkeit ein Hinweistext im freien Raum für Texte gedruckt.
Der Text wird während der Abrechnung automatisch vorbereitet; er muss also nicht, wie andere freie Texte in der Abrechnungs-Übersicht bei Abrechnungslauf, Button Funktion, Texte für Verdienstabrechnung eingegeben werden.
Versorgungsbezüge, Ausland
Lohnsteuer Versorgungsbezüge, DBA Ausland
Wenn ein Empfänger von Versorgungsbezügen auch im Ausland steuerpflichtig ist, dann wird die Lohnsteuer anders berechnet, sofern dieses zutrifft:
Der Empfänger von Versorgungsbezügen legt eine Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass für ihn die Vorteile nach dem Doppelbesteuerungsabkommen DBA des Landes gelten, er also in Deutschland weniger Lohnsteuer bezahlen muss; es handelt sich um die Türkei, Spanien oder Norwegen; im Falle Spaniens hat der Versorgungsbezug erst ab dem Jahr 2015 begonnen; es wird mit der Steuerklasse 1 oder 6 abgerechnet.
Lohnsteuer Versorgungsbezüge, DBA Ausland, einrichten
Wenn für einen Empfänger von Versorgungsbezügen die Abkommensvorteile nach einem DBA gelten, dann kann dies so eingerichtet werden: im Personalstamm muss die Zuordnung: Betriebsrentner sein; die Steuerklasse muss 1 oder 6 sein; im Personalstamm, Register Steuer, als "Art der Auslandstätigkeit": DBA auswählen und den "Beginn der Steuerbefreiung" eintragen, das ist der erste Monat, ab dem die Lohnsteuer anders gerechnet werden soll;
"Ende der Steuerbefreiung" braucht nicht eingetragen zu werden; zum Personalstamm eine "Ausstattung" anlegen und dann für die Personalnummer eintragen, und zwar:
"Ausstattung" 149 für Norwegen, 161 für Spanien, 163 für die Türkei.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten: Steuer und Personalstamm, Ausstattung.
Webclient:
Lohnsteuer Versorgungsbezüge, DBA Ausland, LSt-Bescheinigung
Wenn für Versorgungsbezüge ein Freibetrag angesetzt wurde, weil das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei für den Empfänger der Versorgungsbezüge gilt, dann wird auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen: der Freibetrag, der bei der Lohnsteuerberechnung deshalb angesetzt wurde.
Weiteres zu Ausland
Druckausgabe Monat, Personalnummer, KSt, Tag
Eine Übersicht der abgerechneten Daten pro Kostenstelle, mit der Unterscheidung Ausland oder Inland, kann pro Monat, Personalnummer, KSt und Tag gedruckt werden.
Beim Druckaufruf können der Personalstamm und der KSt-Stamm gefiltert werden. Vorgegeben wird ein Zeitraum, der betrachtet werden soll.
Wahlweise wird pro Personalnummer eine neue Seite begonnen. Außerdem wird pro Monat eine neue Seite begonnen.
Ausgewählt werden kann außerdem:
- Alle KSt im Filter ausgeben oder nur diejenigen KSt, die auch abgerechnet wurden.
- Alle Personalnummern in Filter ausgeben oder nur Personalnummern, die auf KSt im Filter abgerechnet wurden.
- Wochenenden der KSt der Vorwoche zuordnen oder der KSt der Folgewoche.
/Berichte/Berichte drucken, <blodbatag Land, Monate, Tage>.
Webclient:
Druckausgabe Monat, Personalnummer, KSt, Tag, Details
Der Druck ist im Querformat. Sortiert wird nach Monat, dann nach Personalnummer. Pro Monat werden die Spalten-Überschriften zu den einzelnen Tagen ausgegeben.
Es wird dann zunächst eine Zeile mit Personalnummer, Name gedruckt.
Pro Personalnummer werden die KSt aufgeführt. Zur KSt wird das Auslands-Kennzeichen laut KSt-Stamm ausgegeben. Pro KSt werden alle Tage des Monats als Spalten aufgeführt. Die Spalten enthalten das Berichtssymbol der aktiven oder passiven Entgeltstunden, die für den Tag überwiegend waren.
Gedruckt wird das Berichtssymbol der Lohnart oder eine feste Abkürzung, z.B. LFZ, FT.
Es zählen die abgerechneten Daten. Fehlzeiten mit Lohnfortzahlung werden nicht mit der abgerechneten KSt ausgegeben; ihnen wird bei diesem Druck die KSt, die zuvor aktiv abgerechnet wurde, zugeordnet. Halbe Tage werden nicht berücksichtigt; ein Tag, für den ein Berichtssymbol ermittelt wurde und gedruckt wird, zählt als ganzer Tag für diese KSt. Wochenenden werden mitgezählt.
Pro Monat, Personalnummer, KSt werden vier Summen von Tagen ermittelt:
Anzahl Tage im Monat im Ausland, in Deutschland; Anzahl Tage im Jahr bis Monat im Ausland, in Deutschland. Diese werden jeweils zur KSt rechts neben den Tagen ausgegeben. Unten auf der Seite wird eine Legende der Symbole gedruckt, die vorkamen.
/Berichte/Berichte drucken, <blodbatag Land, Monate, Tage>.
Webclient:
Winterbeschäftigungsumlage, Erstattungen für Baustellen im Ausland (Bauhauptgewerbe)
Die Zuständigkeit der Erstattung der Winterbauumlage für Baustellen im Ausland hat für das Bauhauptgewerbe gewechselt zur Bundesagentur für Arbeit (BA) (vorher: Soka-Bau). Für das Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau und Gerüstbau ist weiter die jeweilige Einrichtung zuständig, an die die Winterbeschäftigungsumlage abgeführt wird.
Zusätzlich wurde das Erstattungsformular geändert. Eine Implementierung des neuen Erstattungsformulares ist erst mit der Version 2024 (Herbst 2023) in NEVARIS Finance Baulohn vorgesehen.
Wir stellen Ihnen hier das neue Formular zur Verfügung: Antragsformular
Beachten Sie auch die Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA) dazu: [Winterbeschäftigungsumlage | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)|https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/winterbeschaeftigungsumlage]
Bitte nutzen Sie für die Auswertung der Erstattung den bisherigen Bericht, übertragen Sie die Informationen in das neue Antragsformular und ergänzen es entsprechend.
Bitte beachten Sie auch die Antragsfristen.
Die Druckausgabe für die Erstattung der Winterbau-Umlage Ausland ist auch Teil des kostenpflichtigen Moduls Bescheinigungswesen (BSW).
Winterbeschäftigungsumlage, Ausland, Erstattung
Für die Erstattung der Winterbau-Umlage, die auf Baustellen im Ausland bezahlt wurde, kann ein Bericht gedruckt werden. Auslands-Kostenstellen sind hier solche, bei denen das "Kennzeichen Wintergeld" nicht gesetzt ist.
/Berichte/Berichte drucken, <blomwgaus>
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <blomwgaus>
Beachten Sie auch die Online-Hilfe dazu: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Austritt
Was ist zu tun bei Eintritt oder Austritt?
Aus der Übersicht des Personalstamms kann eine Anzeige aufbereitet werden, in der diejenigen Personalnummern enthalten sind, die im Monat Eintritt, Austritt oder eine Abrechnung nach Austritt haben.
Aus dieser Anzeige können einige Sachverhalte bearbeitet werden:
Von der Personalakte über Ausstattungen bis zu Feiertagen.
Von der Arbeitsbescheinigung über die Lohnsteuer-Bescheinigung bis zum Urlaubsnachweis.
Dabei wird, wenn möglich, die Personalnummer bereits vorgefiltert; einige Verarbeitungen, zum Beispiel die Arbeitsbescheinigung, werden so vorbereitet, dass sie nur noch geprüft und abgeschlossen werden müssen.
/Stammdaten/Personalstamm, Eintritt Austritt.
Webclient:
Lohnart bei Austritt
Im Austrittsmonat kann automatisch eine Lohnart auf die Abrechnung gebracht werden; zu dieser Lohnart können z.B. Folgelohnarten gebildet werden.
Die Lohnart hat die Funktion "9999 Automatische Lohnart, die im Abrechnungsmonat des Austritts gebildet wird". Wenn sie im Austrittsmonat abgerechnet werden soll, dann eine Lohnart mit dieser Funktion anlegen und bei der Lohnart die Abrechnungsarten, für die sie gilt, eintragen. Auch "Gültig ab" kann bei der Lohnart vermerkt werden. Die Lohnart kann mit der Bezugsart "Pseudolohnart" definiert werden. Die Lohnart nicht im Personalstamm eintragen und auch nicht berichten; sie wird automatisch gebildet.
Dann zu der Lohnart weitere Definitionen treffen, z.B. Folgelohnarten, die nötig sind.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Austritt und Wiedereintritt im Monat
Hinweis bei Austritt
Wenn bei bestimmten Personalnummern besondere Hinweise im Austrittsmonat kommen sollen, dann kann dies eingerichtet werden.
Dafür zuerst eine "Ausstattung" anlegen, bei dieser Ausstattung die Bedeutung <Austritt> auswählen, das heißt: bei Austritt einen Hinweis ausgeben. Dann bei der Personalnummer diese Ausstattung eintragen.
Als Hinweistext gilt die Beschreibung.
Der Hinweis kommt: wenn Austritt erfasst wird, beim Prüfen im Austrittsmonat, bei der Abrechnung im Austrittsmonat. Die Eingabe der Ausstattung wird, wenn es eine mit der besonderen Bedeutung gibt, angeboten: wenn Eintritt erfasst wird, Schwerbehinderung angekreuzt wird, Darlehen angelegt wird.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Ausstattung, dort zuerst die Übersicht auf Ausstattung, um den Eintrag anzulegen, der dann pro Personalnummer benutzt werden kann.
Webclient:
Auslösung, Verpflegungszuschuss, Verpflegungsmehraufwendungen (Wegezeitvergütung)
Anzahl der Tage auf einer KSt
Mit einem Bericht kann die Anzahl der Tage mit aktiven Stunden auf einer Kostenstelle geprüft werden. Die Berichtsdaten können gefiltert werden; wenn nicht, werden nur die KSt der berichteten Lohnarten mit den Funktionen 1550 Verpflegungszuschuss, 1560 Verpflegungszuschuss und 1561 bis 1564 betrachtet.
Wenn Verpflegungszuschuss nicht berichtet wird, dann beim Aufruf die Zeitlohnart filtern; dann werden die KSt, die mit Zeitlohn berichtet sind, geprüft.
Für alle ausgewählten Personalnummern und Kostenstellen werden die Tage überprüft, an denen der Arbeitnehmer auf dieser oder einer anderen KSt gearbeitet hat.
Die Anzahl der zu prüfenden Tage wird mit 90 vorgeschlagen. Betrachtet wird 2mal dieser Zeitraum, z.B. 180 Tage zurück. Ist eine KSt an 28 Kalendertagen am Stück nicht abgerechnet, beginnt das Zählen der Tage von vorne.
An Kalendertagen, an denen keine aktiven Entgeltstunden berichtet sind, zählen die KSt des Vortags; mit diesen Ausnahmen:
Wenn an dem Tag passive Entgeltstunden berichtet sind, zum Beispiel Urlaub, dann gilt deren Kostenstelle; wenn eine Unterbrechung wegen einer Fehlzeit 28 Tage andauert, wird wieder ab Tag 1 gezählt; wenn in den letzten 28 Tagen gar keine aktiven Entgeltstunden auf der Kostenstelle abgerechnet wurden, wird wieder ab Tag 1 gezählt; wenn Austritt und Wiedereintritt war und dies 28 Tage andauerte, wird wieder ab Tag 1 gezählt. Bezug: LSt-Richtlinien R 37, 38 und 43.
/Berichte/Berichte drucken, <blobertag> Berichtsdaten Anzahl Tage auf KSt.
Webclient:
Anzahl der Tage auf einer KSt, die ersten drei Tage
Um zu ermitteln, seit wie vielen Tagen ein Arbeitnehmer auf einer Kostenstelle tätig ist, gilt für den ersten Tag, ab dem gezählt wird:
Der erste Tag ist nur dann der Beginn einer längerfristigen Arbeit auf der Tätigkeitsstätte, wenn "der Arbeitnehmer an dieser mindestens an drei Tagen in der Woche tätig wird", geprüft werden aktive Entgeltstunden auf der Kostenstelle.
Dabei wird als "Woche" eine Kalenderwoche von Montag bis Sonntag angenommen. Freitag, Montag und Dienstag sind keine drei Tage. Montag, Mittwoch, Donnerstag sind drei Tage.
Diese Regel gilt nur für die Frage, wann die Tätigkeit beginnt, wann also ab Tag 1 gezählt wird. Sobald aber die Tätigkeit begonnen hat, wird die Arbeit auf der Kostenstelle dann als beendet angenommen, wenn 28 Tage nicht auf dieser Kostenstelle berichtet war.
Quelle: Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts, IV C 5 - S 2353/14/10002.
Anzahl der Tage auf einer KSt, Druck
Der Druck der Anzahl der Tage pro KSt gibt pro Personalnummer und KSt eine Zeile aus. Die Anzahl der Tage auf der KSt wird gedruckt. Und das Datum, das als erster Tag gezählt wurde; der Tag, an dem die Vorgabetage erreicht sein werden. Und ein Hinweis, wenn die Frist überschritten ist.
Es können auch Details pro Tag gedruckt werden; dann wird pro KSt eine Reihe von abgerechneten Tagen gedruckt; zusätzlich kann die Auswahl "Nur aktueller Zeitraum" getroffen werden, dann wird nur die aktuelle Zählung ab Tag 1 ausgegeben.
Anzahl der Tage auf einer KSt, welche KSt
Wenn die Anzahl der Tage ermittelt werden, die ein Arbeitnehmer auf einer Kostenstelle gearbeitet hat, sind zwei Dinge zu unterscheiden:
Welche Kostenstellen werden überhaupt betrachtet? und: Wie wird gerechnet?
Für die Frage, welche Kostenstellen überhaupt betrachtet werden, gibt es zwei Antworten: entweder die Kostenstellen, für die Verpflegungszuschuss berichtet wurde, oder alle Kostenstellen, auf denen aktive Entgeltstunden berichtet sind.
Wenn beim Aufruf des Berichts die Berichtsdaten die Lohnart gar nicht gefiltert wird, dann werden alle Kostenstellen untersucht, für die Verpflegungszuschuss berichtet wurde, und zwar mit einer Lohnart mit den Funktionen 1550 Verpflegungszuschuss, 1560 Verpflegungszuschuss und 1561 bis 1564. Wenn beim Aufruf des Berichts die Berichtsdaten auf Lohnarten mit Funktionen zum Verpflegungszuschuss gefiltert werden, dann werden alle Kostenstellen untersucht, die mit diesen Lohnarten berichtet wurden.
Wenn beim Aufruf des Berichts die Berichtsdaten auf die Lohnart mit produktiven Stunden gefiltert wird, dann werden alle Kostenstellen untersucht, die mit dieser Lohnart berichtet wurden.
Dies war der erste Schritt. Es wurde festgestellt, welche Kostenstellen für welche Arbeitnehmer untersucht werden sollen. Bis jetzt wurde nichts gerechnet.
Erst danach wird für diese Kostenstellen pro Arbeitnehmer gerechnet, welche Anzahl Tage auf dieser Kostenstelle anzusetzen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Verpflegungszuschuss berichtet wurde oder nicht. Das einzige, was untersucht wird, sind die Tage mit aktiven Entgeltstunden auf der Kostenstelle.
Anzahl der Tage auf einer KSt, Details
Es wird immer ein bestimmter Zeitraum betrachtet:
Die Anzahl der zu prüfenden Tage wird mit 90 vorgeschlagen. Betrachtet wird 2mal dieser Zeitraum zurück, also meistens 180 Tage, ein halbes Jahr. Der Beginntag, der sich so ergibt, wird oben als "Ab ..." gedruckt. Der untersuchte Zeitraum könnte sein z.B. Juli bis Dezember. Das bedeutet:
Dieser Zeitraum ist also immer groß genug, dass erkannt werden kann, ob auf einer Kostenstelle soviel Tage am Stück gearbeitet wurden; hier: 90 Tage.
Die wesentliche Information beim Druck ist das X in der letzten Spalte; das bedeutet, der Arbeitnehmer war 90 Tage am Stück auf dieser KSt.
Das Datum "wird erreicht", das gedruckt wird, bedeutet zusammen mit X: es waren bereits 90 Tage.
Das Datum "wird erreicht" ohne X bedeutet: die 90 Tage können in der Zukunft erreicht werden.
Das "Seit"-Datum das gedruckt wird, ist nicht der Baubeginn, sondern das erreicht-Datum minus 90 Tage, oder wenn es noch weniger als 90 Tage sind: der Tag, seit dem dieser Zeitraum auf der KSt aktuell ist.
Anzahl der Tage auf einer KSt, wenn keine Abrechnung
Wenn ermittelt wird, seit wie vielen Tagen ein Arbeitnehmer auf einer Kostenstelle tätig ist, aber für frühere Monate noch gar nicht mit NEVARIS Finance abgerechnet wurde: dann wird nicht in die abgerechneten Daten, sondern in die Berichtsdaten geschaut, wann auf welchen Kostenstellen gearbeitet wurde.
Anzahl der Tage auf einer KSt, Tage mit Verpflegungszuschuss
Beim Druck der Anzahl der Tage mit aktiven Stunden auf einer Kostenstelle können zusätzlich die Tage ausgegeben werden, an denen steuerfreier Verpflegungszuschuss im Monat abgerechnet wurde. Geschaut wird nicht nach den Berichtsdaten, sondern auf die Abrechnung selbst. Sollte auf den Monat zurückgerechnet worden sein, wird pro Tag die Summe der steuerfreien Lohnarten geprüft. Sollten mehrere Lohnarten an einem Tag abgerechnet sein, werden nur die Tage einer Lohnart gezählt. Das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1550 Verpflegungszuschuss, 1560 Verpflegungszuschuss und 1561 bis 1564. Die Beträge werden nicht ausgegeben, nur die Tage, das sind die Tage im Belegmonat. Es werden entweder die Tage einzeln aufgelistet oder, wenn pauschal abgerechnet, die Summe der Tage.
Die zusätzliche Zeile wird zur Kostenstelle gedruckt, wenn die Auswahl "Tage mit Verpflegungszuschuss stfr." getroffen wird.
Anzahl Tage auf der KSt, zusammenfassen
Für den Bericht, der die Anzahl der laufenden Arbeitstage pro Kostenstelle listet, kann pro KSt definiert werden, dass ihre Arbeitstage bei einer anderen KSt, einer "Haupt-KSt" mitgerechnet werden sollen. Wenn dies der Fall ist, dann kann dies im KSt-Stamm des Baulohns eingetragen werden. Die Eingabe ist jeweils im Baulohn-Menü des KSt-Mandanten, und zwar in der Übersicht, nicht in der Karte. Möglich ist eine KSt, die im gleichen Mandanten ist. Mehrstufige Verknüpfungen sind nicht möglich, es gilt die KSt, die eingetragen wurde.
Beim Druck der Anzahl Tage werden dann die Tage solcher KSt der Haupt-KSt zugeordnet; die tatsächlich berichteten KSt werden noch zur Information mit 0 Tagen aufgeführt.
/Stammdaten/Kostenstellen und
/Berichte/Berichte drucken, <blobertag>.
Webclient:
Verpflegungszuschuss auf der Baustelle, 90 Tage
Wenn Lohnarten zum Verpflegungszuschuss berichtet werden, dann können diese beim Prüfen der Berichtsdaten in eine steuerpflichtige Lohnart geändert werden, wenn der Arbeitnehmer mehr als 90 Tage auf der Baustelle war.
Dabei wird nach den gleichen Regeln geprüft wie beim Bericht <blobertag Berichtsdaten Anzahl Tage auf KSt>.
Steuerfreie Lohnarten zum Verpflegungszuschuss haben die Funktion 1550 oder 156x. Die steuerpflichtige Lohnart wird, wenn dies ausgeführt werden soll, beim Prüfen der Berichtsdaten vorgegeben. In den Berichtsdaten wird dann die Lohnart zum Verpflegungszuschuss ersetzt, wenn das fällig ist, und es wird ein Hinweis zu den Berichtsdaten geschrieben.
Es kann eine bestimmte Verpflegungszuschuss-Lohnart, die steuerfrei ist und geändert werden soll, vorgegeben werden.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Prüfen: "Verpflegungszuschuss, Lohnart stpfl. ersetzt steuerfrei".
Baubetriebsabrechnung (Controlling)
Details zur Übergabe an die Baubetriebsabrechnung.
Personalnummer
Lohn und Gehalt, an die BBA
Wenn Lohn und Gehalt unterschiedlich an die Baubetriebsabrechnung übergeben werden sollen, wenn z.B.
- Lohn mit Personalnummer,
- Gehalt aber auf keinen Fall mit Personalnummer übergeben werden soll,
gibt es die folgenden Möglichkeiten und Einstellungen.
Beispiel:
Bei Übergabe der Gehaltsdaten die Übergabe auf "ohne Pers. ohne Lohnart" setzen.
Bei Übergabe der Lohndaten die Übergabe auf "mit Personalnummer" setzen.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA, Register Optionen.
Webclient:
Abrechnungskreis Gehalt und BBA, Personalnummer
Bei den Abrechnungskreisen kann ausdrücklich festgelegt werden, dass es sich um einen Gehalts-Abrechnungskreis handelt.
Bei der Einrichtung der Übergabe an die Baubetriebsabrechnung kann dann bestimmt werden, dass beim Gehalts-Abrechnungskreis keine Personalnummer übergeben werden darf.
Auf diese Weise ist es z.B. möglich, pauschal die Einrichtung "Übergabe an BBA mit Personalnummer" zu treffen, also für Gewerbliche, wenn dies gewünscht ist, und gleichzeitig zu verhindern, dass Personalnummern des Gehalts-Abrechnungskreises übergeben werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Abrechnungskreise und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung: "Übergabe BBA Personalnummer".
Webclient:
Übergabe an Fibu und BBA, Personalname
Für die Übergabe an die Fibu und an die BBA kann bestimmt werden, dass der Personalname nicht im Buchungstext mit übergeben wird. Also auch nicht bei den Lohnarten, die im Stamm mit "Übergabe unverdichtet" (VWL, Abschlag) gekennzeichnet sind.
Stattdessen werden die Personalnummer und die Lohnart in den Buchungstext übernommen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA.
Webclient:
Kostenstelle und Kostenart
Übergabe an die Buchhaltung, Nummer der Kostenstelle
Wenn die Daten, die im Baulohn abgerechnet wurden, an die Finanzbuchhaltung und an die Baubetriebsabrechnung übergeben werden, dann gilt für die Kostenstelle folgendes:
Wenn die Nummer der Kostenstelle, zum Beispiel 60000, nur im Mandanten des Baulohns angelegt ist, aber im Mandanten der Fibu unter dieser Nummer nicht vorhanden ist, dann wird gesucht, ob es in der Fibu diejenige Nummer gibt, bei der die Kurzbezeichnung des Mandanten vorangestellt ist, etwa 14560000; wenn ja, wird diese Nummer genommen.
Dies wird auch umgekehrt geprüft, also 14560000 im Baulohn-Mandanten und 60000 im Fibu-Mandanten. Der Mandant ist der Fibu-Mandant laut Niederlassung.
Das könnte zum Beispiel für Sozial-Kostenstellen so sein, die Feiertag, Urlaub, Fehlzeiten abrechnen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Einrichtung, Niederlassungen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Buchhaltung.
Webclient:
Übergabe an BBA, Kostenart
Wenn die Kostenart bei der Übergabe an die BBA leer ist, dann wird dieses geprüft:
Wenn gleichzeitig das Sachkonto ein Bilanzkonto ist, bei Gegenbuchung beide Sachkonten, dann wird angenommen, dass die Buchung absichtlich nicht in die BBA übernommen werden soll und sie wird übergangen und nicht als fehlerhaft ausgewiesen.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA.
Webclient:
Übergabe an die BBA, Kontierung fehlt
Wenn bei der Übergabe an die Baubetriebsabrechnung noch Kontierungen fehlen, dann wird zur Gesamtsumme nicht nur ein Fehlertext ausgegeben, sondern auch eine kurze Info zu Personalnummer und Lohnart, zum Beispiel:
Fehler, siehe *. KSt, Kostenart prüfen bei: 10000: 528 11000: 539.
Das bedeutet, die Kostenstelle oder die Kostenart fehlt.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA.
Webclient:
Buchungsblatt, Belege in Mandanten verschieben
Wenn Belege aus anderen Buchhaltungen, zum Beispiel dem Baulohn, in die Baubetriebsabrechnung kommen und Kostenstellen verschiedener Mandanten betreffen, dann können die Belege, bevor sie gebucht werden, in die Buchungsblätter dieser Mandanten verschoben werden.
Dort können sie dann gebucht werden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Buchhaltung, Buchungsblatt Anzeige, Monat, Funktion; In Mandanten verschieben.
Controlling: /Vor der Abrechnung/BBA Buchungsblätter, Bearbeiten, Funktion: In Mandanten verschieben.
Webclient:
Vorläufig an die BBA
Wenn die Kostenrechnung (Baubetriebsabrechnung BBA) wöchentlich oder täglich Abrechnungsdaten des Baulohns erhalten soll, dann kann in dieser Zeit eine Vorläufige Abrechnung für die BBA erstellt werden. Diese Abrechnung lässt den Teil der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der keine kostenrechnerische Bedeutung hat, fort und ist deshalb schneller als die wirkliche Abrechnung.
/Abrechnung/Abrechnung.
Webclient:
Danach
Danach muss die Übergabe an die BBA ausgeführt werden.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA.
Webclient:
Echt-Abrechnung
Die wirkliche Lohn- und Gehaltsabrechnung muss, wie sonst auch, ausgeführt werden. Nach dieser Abrechnung die Daten erneut an die BBA übergeben. Die gesamten Monatsdaten des Baulohns in der BBA werden dadurch ersetzt.
Vorläufig an BBA und Gehaltsverteilung
Wenn Daten vorläufig an die Kostenrechnung übergeben werden, dann wird bei Arbeitnehmern mit Gehaltsverteilung und mit Mehr- und Minderstunden-Berechnung pro Tag so verarbeitet:
Bei der vorläufigen Abrechnung wird derjenige Betrag der Minderstunden, der auf die Stammkostenstelle der Personalnummer entfällt, zusammen mit dem Gehalt auf die Berichtslohnarten verteilt. Die übrigen Minderstunden sind ebenso wie die Mehrstunden bereits den berichteten KSt zugeordnet.
Für die Verteilung ohne Minderstunden-Berechnung, pro Monat oder pro Tag, so vorgehen:
Um in den ersten Wochen des Monats mit einem festen, statt einem sehr hohen Faktor zu rechnen, in der Zeile "Vorläufige Abrechnung BBA" die Spalte "Vorläufig Gehaltsverteilung" auf "Faktor mit AZGStunden rechnen" setzen.
/Abrechnung/Abrechnung, Monat, Vorläufige Abrechnung für BBA.
Webclient:
Übergabe an BBA, Zeitsteuerung
Die Übergabe an die BBA kann in die Zeitsteuerung aufgenommen werden. Wie bei der Zeitsteuerung der Baulohn Abrechnung wird der Abrechnungsmonat aus dem aktuellen Abrechnungsmonat laut Baulohn-Einrichtung genommen, wenn nicht ausdrücklich im Zeitsteuerungseintrag ein anderer Ausführungsmonat eingetragen wird.
Wenn die Übergabe über die Zeitsteuerung ausgeführt wird, wird kein Protokoll gedruckt, sondern lediglich eine Seite mit einer Information zu den Aufruf-Parametern der Zeitsteuerung.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA: "Parameter Zeitsteuerung" und "Speichern für Zeitsteuerung" und ausführen über Suchen: Zeitsteuerung.
Webclient:
Abrechnung und Zeitsteuerung
Die Abrechnung selbst kann auch in die Zeitsteuerung aufgenommen werden. Dann werden alle Teilschritte ausgeführt, die als "Standard" gekennzeichnet sind.
Das bedeutet, wenn vorläufige Abrechnungen gewünscht sind, das Standard-Häkchen bei "Vorläufige Abrechnung für die BBA" setzen, und bei den anderen Teilschritten nicht.
/Abrechnung/Abrechnung, Monat, Zeitsteuerung.
Webclient:
Organisatorisch regeln
Der Ablauf der vorläufigen Abrechnung und der Echt-Abrechnungen der Abrechnungskreise sowie die Ausführung der "Standard"-Schritte sollte also im Hause geregelt werden.
Vorläufig und endgültig
Wenn Daten vorläufig und dann endgültig an die BBA übergeben werden, ist die Auswahl "In BBA Monatsdaten ersetzen" Ja nötig; sie muss bei den vorläufigen Übergaben und bei den endgültigen Übergaben gesetzt sein.
Wenn die endgültige Übergabe in mehreren Schritten ausgeführt wird, z.B. zuerst die Angestellten, später die Gewerblichen, dann wird es etwas komplizierter: dann darf nur die erste endgültige Übergabe "In BBA Monatsdaten ersetzen" anfordern.
Wenn Daten nach Niederlassung getrennt an die Baubetriebsabrechnung übergeben werden, dann sind zusätzlich zu "In BBA Monatsdaten ersetzen" die Vorgaben nötig: "Dabei nur die Belegnr. ersetzen" Ja und "Ausgabe pro Niederlassung" Ja; denn die Daten einer Niederlassung erhalten jeweils eine eigene Belegnummer, die aus dem Niederlassungs-Kürzel und dem Monat zusammengesetzt wird. Der Benutzer, der die Übergaben ausführt, muss Objektberechtigungen auf die Tabellendaten der Belegtabelle der Baubetriebsabrechnung haben, das ist 5004112 KSt-Istwert.
Falls doch Daten doppelt oder mehrfach übergeben wurden: dann über der Baubetriebsrechnung, Periodische, Monatsabrechnung, den Teilschritt <bbablo BBA Baulohnabrechnung> ausführen und dabei die Ausführungsoption "Einzeln löschen" treffen; das im Baulohn-Mandanten ausführen. Danach im Baulohn noch einmal die endgültige Übergabe ausführen.
Menge an die BBA
Stunden
An die Baubetriebsabrechnung werden Stunden übergeben.
Dazu bei der Lohnart die Auswahl Übergabe an BBA auf Menge oder auf Menge und Betrag setzen. Mengen für Lohnarten, die nicht Stunden abrechnen, werden dann übergeben, wenn bei der Lohnart "Übergabe unverdichtet" ausgewählt wurde; dies muss schon zur Abrechnung gegolten haben.
Stunden an die BBA, Azubis
Für Auszubildende kann es sein, dass die Produktivstunden nicht an die Baubetriebsabrechnung übergeben werden sollen. So dass zwar die Beträge einfließen, aber der Durchschnitt nicht vermindert wird.
Wenn es nicht möglich ist, für die Auszubildenden eine besondere Kostenart anzulegen, dann kann so vorgegangen werden:
Bei der Bewertungsdefinition der Lohnart pro Abrechnungsart kann eine Spalte "Menge an die BBA" eingeblendet werden und auf "Nicht" gesetzt werden. Es gilt der aktuelle Eintrag, nicht die Historie.
Übergabe mit Verrechnungssätzen
Übergabe an die BBA mit Verrechnungssätzen
Bestimmte Lohndaten können an die Baubetriebsabrechnung mit einem neuen Betrag übergeben werden, der nicht abgerechnet wurde, sondern mit einem Verrechnungssatz errechnet wird.
Wenn dies so ausgeführt werden soll, dann in der Baulohn-Einrichtung im Register Fibu/BBA zu "Verrechnung mit BBA" die Auswahl "mit Verrechnungssätzen" treffen. Dazu über "Definitionen zu KSt, Lohnart" die Verrechnungssätze festlegen:
Eingegeben werden müssen Kostenstelle, Lohnart, ab Datum und Verrechnungssatz. Die Kostenstelle ist hier nicht die berichtete Kostenstelle, sondern die Stammkostenstelle laut Personalstamm oder Personal-Historie. Falls es aber nötig sein sollte, pro Baustelle mit Verrechnungssatz zu arbeiten, dann auch Einträge für Baustellen erstellen. Es werden nur für diejenigen Lohnarten Verrechnungssätze ermittelt, die hier einen Eintrag haben; das können nur Stundenlohnarten sein, denn gerechnet wird Menge mal Verrechnungssatz. Alle anderen Lohnarten werden so an die Betriebsabrechnung übergeben, wie sie abgerechnet wurden.
Zur Unterscheidung verschiedener Verrechnungssätze kann die Abrechnungsart je Mitarbeitergruppe genutzt werden.
Einblendbare Spalten, wie z.b. die Berufsgruppe, können nicht zur Unterscheidung verschiedener Verrechnungssätze genutzt werden.
Bei der Übergabe werden die Buchungen der Lohnarten mit Verrechnungssatz automatisch neu bewertet. Zusätzlich werden Verrechnungsbuchungen auf die Stammkostenstelle erstellt mit der Summe wie abgerechnet und mit der Verrechnungssumme dagegen auf der anderen Soll/Haben-Seite. Dabei werden auch die Menge und die Einheit zur Menge eingetragen.
Bei der Druckausgabe werden nicht die verrechneten Beträge und nicht die Verrechnungsbuchungen, sondern die abgerechneten Beträge gedruckt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung: "Verrechnung mit BBA" und "Definitionen zu KSt, Lohnart" und
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA.
Webclient:
Einrichtungen zu Verrechnungsbeträgen für die BBA
Um an die Baubetriebsabrechnung bestimmte Lohnarten mit Verrechnungsbeträgen zu übergeben, sind diese Einrichtungen nötig:
In der Baulohn-Einrichtung zu "Verrechnung mit BBA" die Auswahl "mit Verrechnungssätzen" treffen.
In der Baulohn-Einrichtung dazu die Definitionen pro KSt, Lohnart aufrufen.
Wenn die Verrechnungsbuchungen bestimmte Kostenarten erhalten sollen, dann in der Baulohn-Einrichtung eine Kontierungshilfe mit diesen Kostenarten als "Kontierungshilfe Verrechnung" eintragen. Bei dieser Kontierungshilfe gilt die Kostenart für den abgerechneten Betrag auf die Verrechnungs-KSt und die "Kostenart Verrechnung", wenn anders, für die Gegenbuchung des Verrechnungsbetrags. Wenn die Kostenart für den abgerechneten Betrag je Kontierungsgruppe anders sein soll, dann bei der Kontierungshilfe über den Kontierungshilfe-Button "Niederlassung" ausführen und Einträge z.B. pro Kontierungsgruppe mit Kostenart erstellen. Die Verrechnungs-Kostenstelle bleibt die Stammkostenstelle. Die Verarbeitung wird ausgeführt, wenn diese drei Dinge eingetragen sind, verrechnen, Verrechnungssätze und Kontierungshilfe.
/Abteilungen/Baulohn/ Einrichtung, Baulohn Einrichtung und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen.
Webclient:
Eine Gegenbuchung als Verrechnung
Wenn die Belege, die an die Baubetriebsabrechnung gehen, in der Summe auf eine Verrechnungs-Kostenstelle gegengebucht werden sollen, dann kann dies eingerichtet werden.
In diesem Fall in der Baulohn-Einrichtung die "Kontierungshilfe Verrechnung" eintragen, die Kostenstelle und Kostenart enthält. Es wird dann eine zusätzliche Buchung erstellt. Der Summe des gesamten Belegs für die Baubetriebsabrechnung wird dadurch 0. An die Finanzbuchhaltung werden die Positionen, die auch an die BBA gingen, mit der Verrechnungs-Kostenstelle gebucht.
Wenn in der Baulohn-Einrichtung zu "Verrechnung mit BBA" die Auswahl "mit Verrechnungssätzen" getroffen ist, wird die Verarbeitung "Eine Gegenbuchung als Verrechnung" nicht ausgeführt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung.
Webclient:
Weiteres zur Baubetriebsabrechnung
Schrittweise Übergabe an die BBA, Probedruck und Buchen
Schrittweise Übergabe von Baulohn-Daten an die Baubetriebsabrechnung, Probedruck und Übergabeprotokoll.
Wenn die Übergabe an die BBA so ausgeführt wird:
Abrechnungskreis wird gefiltert, An BBA Daten übergeben Ja, In BBA Monatsdaten ersetzen Nein (weil pro Abrechnungskreis), In BBA sofort buchen Ja (oder auch Nein, dann dort buchen), dann wird geprüft, ob jeder einzelne zu übergebende Teilbeleg bereits in der BBA vorhanden ist. Wenn ja, wird er weder gedruckt noch gebucht.
Beim Probedruck dagegen wird diese Prüfung nicht ausgeführt, weil kein Buchen angefordert ist. Deshalb werden alle Teilbelege im Filter, die entweder bereits in der BBA sind oder in die BBA gelangen werden, gedruckt.
Zusätzlich kontieren, auch für die Kostenrechnung
Wenn für die Berichtsdaten eine zusätzliche KSt benötigt wird, dann kann hilfsweise ein "Kostenträger" berichtet werden.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Personal für mehrere Firmen arbeitet.
In der Übersicht der Kostenträger können die KSt eines Mandanten in den Kostenträger-Stamm übernommen werden. Es werden die KSt des in der Übersicht gerade ausgewählten Mandanten genommen. Die Nummern dieser KSt sind dann im KTr-Stamm des aktuellen Mandanten enthalten. Vermerkt werden die Nummer, die Bezeichnungen und einige ausgewählte Felder. Im KSt-Stamm selbst wird nichts geändert.
In der Übersicht auf "Kostenträger" in den Berichtsdaten werden zunächst diejenigen aller Mandanten angezeigt; über die Aktion "Übersicht" können die Kostenträger des aktuellen Mandanten angezeigt und auch geändert werden.
In den Berichtsdaten können diese Nummern dann als "Kostenträger" erfasst werden.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, die Spalte Kostenträger einblenden, darauf die Übersicht aufrufen und Funktion, KTr mit KSt-Nummern erstellen.
Webclient:
Bauzuschlag
Bauzuschlag für einzelne Baustellen/Kostenstellen, Tarif
Wenn für eine Baustelle/Kostenstelle doch kein Bauzuschlag gezahlt wird, dann kann dies in der Übersicht der Kostenstellen so bestimmt werden:
In der Übersicht der Kostenstellen in der Spalte "Steuerung" eintragen: #BZ0.
Dies gilt, wenn im Personalstamm, Lohn/Gehalt, bei "Bauzuschlag rechnen" die Auswahl "Wenn tätig auf Baustelle" getroffen wurde. Für die Auswahl "Wenn überwiegend auf Baustellen" zählt die Kostenstelle aber mit, wenn sie die Kennung "Ist Baustelle" hat. Die Steuerung bei der Kostenstelle gilt sofort für Rückrechnungen und für die Abrechnung.
/Stammdaten/Kostenstellen: Steuerung und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Bauzuschlag, Personalstamm
Wenn ein Tarif eingetragen wird und noch keine Einstellung zum Bauzuschlag vorhanden ist, dann wird nun immer der 31.12.2099 als Stichtag vorgeschlagen, bis zu dem ein Bauzuschlag gilt. (Bisher wurde immer der 31.03. des Folgejahres vorgeschlagen.) Das gibt ab 01.01.22.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn und Gehalt
Bauzuschlag, Personalstamm ändern
Sofern gewünscht ist den Stichtag für viele Mitarbeiter zu ändern, dazu gibt es eine vorhandene Verarbeitung. Es wird geändert im Personalstamm, in dem der alte Stichtag steht auf den vorgegebenen neuen Stichtag.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Stichtag Bauzuschlag erhöhen (bzw. ändern).
Beiträge, Import der Beitragssatzdatei
Beitragssatzdatei, Vorgehensweise Import von Stammdaten ab der Version 2023 (Webclient)
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2023 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Für die Beitragssatzdatei gehen Sie wie folgt vor:
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze der Krankenkassen
Zum jeweiligen Download der Datei klicken Sie oben beim Link zu unserer Seite auf die drei Punkte des Assist, um die Datei sofort herunterzuladen. Die Datei wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung/Import wie bisher bereit. Ein manuelles Auswählen einer Datei ist weiterhin über den zweiten Assist (drei Punkte) möglich.
Zur Kontrolle können die jeweiligen Stammdaten nach dem Import angezeigt werden.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige Stammdaten
- Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll.
- Außerdem wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft/übernommen werden sollen.
- Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen die Betriebsnummer der Krankenkasse eingetragen ist.
- Wenn nach dem Import eine neue Krankenkasse angelegt wird, dann muss der Import nochmals ausgeführt werden, damit die Umlagesätze für die neue Krankenkasse übernommen werden können.
Beitragssatzdatei, Importverarbeitung - Hinweise
Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge mit abweichenden Werten vorhanden sind, werden diese nicht geändert. Diese Datensätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen und müssen manuell korrigiert werden, falls nicht zuvor die Auswahl "Auch vorhandene ändern" getroffen wurde. Die Beitragssätze werden grundsätzlich für beide Rechtskreise angelegt.
Beitragssatzdatei, Hinweise zu den Umlagesätzen
Die Krankenkassen pflegen leider nicht alle Umlagesätze (erhöht, allgemein und ermäßigt); teilweise wird nur ein Umlagesatz angegeben. Bei der Importverarbeitung wird in diesen Fällen wie folgt verfahren.
- Ein Umlagesatz vorhanden: der Umlagesatz wird in die Felder "erhöht, allgemein und ermäßigt" geschrieben.
- Zwei Umlagesätze vorhanden: diese Daten werden zwar maschinell übernommen, müssen aber anwenderseitig überprüft werden.
- Wichtig: Vier (oder mehr) Umlagesätze vorhanden: Es werden nur die ersten drei Umlagesätze maschinell übernommen. Der vierte Umlagesatz wird am Ende des Protokolls ausgewiesen. Er muss bei Bedarf manuell eingepflegt werden
Vorgehensweise Import im Windowsclient bis 2020.30:
Nach dem Download der ZIP-Datei öffnen Sie diese bitte und extrahieren Sie die darin enthaltene xml-Datei. Wechseln Sie anschließend zu NEVARIS finance, um die Datei zu importieren.
Stammdaten, Import Stammdaten, Import Beitragssätze
Haftungsausschluss
Die ITSG und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten in der maschinellen Beitragssatzdatei. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Änderungen an den Daten sind jederzeit vorbehalten.
Auch wir als Übermittler der Daten können daher keinerlei Haftung übernehmen.
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Import weiterer Stammdaten: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Beitragsgruppen
Besondere Regeln. Weitere Informationen kann man hier erhalten: Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV (lohn-info.de)
Arbeitslosenversicherung (AV)
AV-Beitragsgruppe 2, halber Beitrag
Die Beitragsgruppe 2 für die Arbeitslosenversicherung gibt es ab 01.17 bis 31.12.21 befristet nicht.
Beschlossen vom Bundesrat am 25.11.2016 mit dem Flexirentengesetz.
Das gilt ab dem Jahr 2022 (und vor 2017): Rente und Beitragsgruppe AV
Für Arbeitnehmer, die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben: die Regelung, dass die Beitragsgruppe 0 zur AV gilt, läuft zum Ende Jahr 2021 aus.
Ab 2022 gilt wieder AV = 2, halber Beitrag, das ist der Anteil des Arbeitgebers.
Das galt in den Jahren 2017 – 2021: Rente und Beitragsgruppe AV
Wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist, also 65 Jahre plus m Monate, dann ist die Beitragsgruppe AV 0.
AV-Beitragsgruppe 2, Befreiung des Arbeitgebers vom Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Arbeitgeber, die mit einem vorher Arbeitslosen, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, vor dem
01.01.2008 erstmalig ein Beschäftigungsverhältnis begründet haben, sind von der Zahlung des
Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung befreit. Es ist also nur der Arbeitnehmeranteil durch den
Arbeitnehmer zu zahlen. Geprüft wird das Alter des Mitarbeiters. In diesem Fall gilt AV = 2, halber Beitrag, das ist der Anteil des Arbeitnehmers.
Rentenversicherung (RV)
Rente und Beitragsgruppe RV
Für Arbeitnehmer mit der Personengruppe "119 Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters" gilt ab 01.17:
RV 1: Wenn die Regelaltersgrenze, also 65 Jahre plus "n" Monate (bis 67 Jahre), noch nicht erreicht ist, dann ist der Arbeitnehmer versicherungspflichtig, sofern er ab dem 01.01.2017 eingetreten ist; die Personengruppe ist dann nicht 119, sondern 101 und ab 01.07.17 eine neue Personengruppe <120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner>. Bei Eintritt ab 01.01.2017 wird, wenn der Personalstamm geprüft wird, ein Hinweis ausgegeben, sofern noch die Personengruppe 119 eingetragen wird. Für die Personengruppe 120 ist nur RV 1 möglich.
RV 3. Wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist, dann ist die Beitragsgruppe RV 3, es sei denn, der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet, das gäbe dann:
RV 1: versicherungspflichtig. Wenn der Personalstamm geprüft wird, kommt ein Hinweis zu RV 3 oder
RV 1. Automatisch ist aber nicht zu bestimmen, was richtig ist, deshalb kommt ein solcher Hinweis nur 3 Abrechnungsmonate lang. Bei RV 1 ist die Personengruppe nicht 119, sondern 101 und ab 01.07.17 <120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner>.
Beschäftigungsverbot
Siehe zu Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit im Handbuch: BLO Lexikon L - Z
Berichtsdaten
Berichtsdaten generieren
Berichtsdaten generieren
Berichtsdaten können nach Eingabe von Vorgaben automatisch erstellt werden.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Generieren.
Webclient: /Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Vorbereiten: Generieren.
Berichtsdaten generieren, Eingaben
Die Eingaben im Register "Generieren" in der Berichtsdaten-Haupterfassung, also Kostenstelle, Personalnummer, Lohnart und weitere, dienen zwei Zwecken:
Wenn die Generierung ausgeführt wird, dann werden diese Eingaben in die automatisch erstellten neuen Positionen übernommen.
Wenn die Generierung nicht ausgeführt wird, sondern Positionen erfasst werden, dann werden die so vorgegebenen Werte in den dann manuell erfassten Positionen vorgeschlagen.
Vorgehensweise beim Generieren
Wenn das Generieren der Berichtsdaten ausgeführt werden soll, dann so vorgehen:
Zunächst und als erstes das Datum eingeben, also Periode und Datum oder wahlweise stattdessen ab, bis.
Danach die weiteren Eingaben treffen.
Denn wenn nicht so vorgegangen wird, dann wird aus den Eingaben bereits die erste Position vorbereitet und später angelegt.
Berichtsdaten generieren, Teiltag, Kostenstelle
Wenn Berichtsdaten generiert werden und wenn an einem Tag des Zeitraums bereits Stunden berichtet sind, dann werden die Reststunden für den Tag als Stunden eingetragen; für Lohnarten mit Entgeltstunden und sofern die Auswahl "Sollstunden" getroffen wurde.
Wenn keine Kostenstelle vorgegeben wurde, dann wird, anders als bei der Erfassung, die Stammkostenstelle eingetragen; bei Lohnarten, die eine Kostenstelle benötigen.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Generieren.
Webclient:
Berichtsdaten generieren, Reststunden
Wenn Berichtsdaten generiert werden und dabei die Auswahl "Sollstunden" getroffen wird, dann kann zusätzlich vorgegeben werden, dass an den Tagen, an denen bereits berichtet ist, Reststunden nicht bis zu den Sollstunden aufgefüllt werden sollen.
Wenn dann bereits Stunden am Tag berichtet sind, werden für diesen Tag keine weiteren Stunden generiert.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Generieren: Sollstunden und Reststunden.
Webclient:
Berichtsdaten generieren, Bedingungen
Wenn Berichtsdaten generiert werden, dann kann zusätzlich geprüft werden: Wenn schon im Vormonat beschäftigt und Nicht, wenn derzeit ohne Entgeltfortzahlung.
Wenn eine solche Bedingung gesetzt wird, dann wird bei den Personalnummern im Filter geprüft, was für sie zutrifft und ob generiert werden soll.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Generieren: "Vormonat: beschäftigt", "Wenn Status: aktiv".
Webclient:
Berichtsdaten, Lohnart generieren, wenn Lohnart berichtet
Wenn bestimmte Lohnarten berichtet wurden, kann für die gleichen Berichtstage eine weitere Lohnart unter Bedingungen erzeugt werden; dies kann z.B. ein Leistungszuschlag sein.
Beim Aufruf dieser Verarbeitung müssen diejenigen Berichtsdaten gefiltert werden, die als Basis der Verarbeitung gelten. Als Filtermöglichkeiten werden angeboten:
Personalnummer sowie Niederlassung, Abrechnungskreis, Abteilung.
Belegdatum für den Zeitraum in der Form eines Datumsfilters und die Lohnarten, die berichtet sein müssen.
Kostenstellennummer sowie das Kennzeichen "Ist Baustelle" der Kostenstellen.
Dazu wird die Lohnart eingegeben, die zu jedem so gefundenen Berichtsbeleg generiert werden soll. Wahlweise wird mit der gleichen Kostenstelle kontiert. Es kann ferner ein Prozentsatz vorgegeben werden, der dann in den Berichtsdaten vermerkt wird. Der Prozentsatz kann danach in den Berichtsdaten über Ansicht, Spalte anzeigen, eingeblendet werden.
Die Ergebnisse werden in das aktuelle Buchungsblatt gestellt und können dort überprüft und geändert werden.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Funktion, Lohnart generieren, wenn Lohnart.
Berichtsdaten für Rückrechnung, Generieren
Wenn Berichtsdaten für Rückrechnungen erfasst werden, dann können sie auch generiert werden, das heißt, mit einer Vorgabe werden Berichtsdaten für mehrere Personalnummern erstellt.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Rückrechnungen berichten, Bearbeiten und dort: Generieren.
Webclient:
Berichtsdaten am Tag, kostenpflichtige Zusatzverarbeitungen
Berichtsdaten am Tag
Aus der Haupterfassung der Berichtsdaten kann eine Übersicht aufgerufen werden, die zunächst einen Überblick über die aktiven Entgeltstunden pro Tag verschafft. Der Personalstamm kann gefiltert werden. Pro Arbeitnehmer und Tag wird die Summe der aktiven Stunden angezeigt und die Kostenstelle mit den meisten Stunden am Tag.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, "am Tag".
Webclient:
Berichtsdaten am Tag
Aus der Übersicht der Berichtsdaten am Tag können Berichtsdaten zum Verpflegungszuschuss und zur Zeitentschädigung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte generiert werden; das ist eine Zusatz-Verarbeitung, die kostenpflichtig ist:
Zeitentschädigung für Fahrten
Die Arbeitgeber-Leistung, um den Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auszugleichen, wird so definiert:
- In einer Tabelle, die pro Arbeitnehmer und Baustelle die Entfernung in km festlegt;
- Lohnarten für diesen Zweck;
- Lohnarten zu anderen Lohnnebenkosten, zum Beispiel Verpflegungszuschuss;
- Berichtsdaten für die Zeitentschädigung können automatisch generiert werden.
Arbeitnehmer, Baustelle, Entfernung
Die Tabelle, mit der die Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte festgelegt werden, gilt pro: Personalnummer, Mandant der Kostenstelle, Kostenstelle, Ab Datum; und hat als Eintrag: Entfernung in km. Welche Kostenstelle gilt an einem Arbeitstag?
- Die KSt mit den meisten Arbeitsstunden des Arbeitnehmers;
- bei Gleichstand diejenige mit der kleinsten Kostenstellennummer.
Lohnarten
Für die Zeitentschädigung für Fahrten sind diese Lohnarten nötig: a. Steuerfrei;
- eine Lohnart dazu, die pauschalversteuert wird;
- eine Lohnart dazu, die steuerpflichtig und SV-pflichtig abrechnet.
Der Faktor wird jeweils bei diesen Lohnarten festgelegt.
Für die Berichtsdaten gilt "Menge und Faktor", so dass in den Berichtsdaten sichtbar sind: Menge, Faktor und der Betrag, der sich ergibt.
Welche Lohnarten werden betrachtet
Um die Berechnungen auszuführen, werden diese Lohnarten betrachtet:
- Die Lohnarten für die Zeitentschädigung für Fahrten: steuerfrei, pauschalversteuert, steuerpflichtig;
- die Lohnarten für den Verpflegungszuschuss: steuerfrei, steuerpflichtig;
- die Lohnart für Fahrgeld Pkw, die gegengeprüft wird.
Bei diesen Lohnarten müssen Kennungen eingetragen werden, damit sie von der automatischen Verarbeitung erkannt werden; das ist: /Stammdaten/Lohnarten, die Spalte "Kennung".
Feste Werte
Für die Berechnung werden diese festen Werte angesetzt: a. 21 km als Untergrenze;
- 12 Euro steuerfrei, 12 Euro pauschalversteuert pro Tag; ab dem Jahr 2020 jeweils 14 Euro.
- 28 Euro Lohnnebenkosten höchstens pro Tag.
- 8 Stunden am Tag als Grenze, ab diesen Stunden und darüber ist Verpflegungszuschuss möglich.
Abweichungen von den festen Werten
Höchstens pro Tag: der Betrag, der höchstens pro Tag gezahlt wird, vermindert sich, wenn am Tag kein Verpflegungszuschuss gezahlt wird, um den Betrag, der für einen Verpflegungszuschuss gezahlt worden wäre, also etwa 28 Euro minus 4,09, bleiben 23,91.
Steuerfrei, pauschalversteuert: die Basis, die als steuerfrei ermittelt wird, bildet sich aus der steuerfreien Zeitenschädigung plus dem steuerfreien Verpflegungszuschuss. Auf pauschalversteuert geändert wird, wenn dies der Fall ist, die Zeitentschädigung.
Was tun?
- Die Produktivstunden berichten;
- Fahrgeld Pkw berichten, sofern fällig;
- ein Blatt der Berichtsdaten öffnen, das für die Zeitentschädigung da ist;
- die Übersicht pro Tag aufrufen, dabei den Personalstamm filtern;
- die Generierung ausführen, um die Zeitentschädigung zu ermitteln;
- dabei wird auch der Verpflegungszuschuss pro Tag automatisch ermittelt;
- das Ergebnis prüfen.
Fahrten Wohnung Arbeitsstätte
Wenn ein Arbeitnehmer am Tag auf einer Baustelle gearbeitet hat und: a. wenn ein Eintrag in der Tabelle der Entfernungen vorhanden ist;
- wenn die Untergrenze für km erreicht ist; wird eine Zeitentschädigung für die Fahrt gerechnet, zum Beispiel bei einer Entfernung von 28 km: 8 km mal Faktor.
Verpflegungszuschuss
Außerdem wird ein Verpflegungszuschuss pro Tag ermittelt: a. wenn am Tag mindestens 8 Stunden gearbeitet wurde;
- für welche Kostenstelle? Es gilt die gleiche Regel wie zur Entfernung; dann wird ein Verpflegungszuschuss gerechnet, mit Menge 1, also für eine Tages-Lohnart.
Wie prüfen?
Der Aufruf dieser Verarbeitung ist aus dem Blatt der Berichtsdaten.
Der Personalstamm kann gefiltert werden.
Dann wird zunächst eine Übersicht angezeigt mit je einer Zeile pro Personalnummer und Tag.
Dazu: die Stunden am Tag, die Kostenstelle, die gilt, die km, die entschädigt werden können. Das heißt, was berichtet wurde, wird zunächst einmal auf den Tag zusammengefasst, um einen Überblick zu verschaffen.
Für diese Anzeige kann das Generieren für die Zeitentschädigung und den Verpflegungszuschuss ausgeführt werden.
Berichtsdaten, die dabei automatisch erstellt werden, sind danach im Blatt der Berichtsdaten, aus dem man gekommen ist.
Korrigieren
Im Blatt der Berichtsdaten, in dem dieses ausgeführt wird, werden die Einträge hierfür, die zum Beispiel ermittelt wurden, als diese Verarbeitung zuletzt ausgeführt wurde, zunächst pro Personalnummer gelöscht und dann neu ermittelt. Das heißt, wenn danach manuelle Korrekturen nötig wären, dann sollten diese gesondert erfasst werden.
Deckelung
Insgesamt wird pro Tag höchstens ein bestimmter Betrag an Lohnnebenkosten gerechnet.
Ergibt sich, dass der Betrag überschritten wird, dann wird gekürzt:
- Wenn die Summe aus Fahrgeld und Verpflegungszuschuss den Höchstbetrag übersteigt, wird das Fahrgeld gekürzt;
- wenn die Summe aus Fahrgeld, Verpflegungszuschuss und Zeitentschädigung den Höchstbetrag übersteigt, dann wird die Zeitentschädigung gekürzt und, wenn noch nötig und möglich, das Fahrgeld Pkw;
- wenn die Summe aus Zeitentschädigung, und Verpflegungszuschuss den Höchstbetrag übersteigt, dann wird die Zeitentschädigung gekürzt.
Wenn gekürzt wird, dann wird ein Eintrag mit der jeweiligen Lohnart als Kürzung zusätzlich in die Berichtsdaten geschrieben.
Steuerpflicht, SV-Pflicht
Für die Zeitentschädigung für Fahrten gilt:
- steuerfrei bis zur Obergrenze pro Tag, als Beispiel: 12 Euro (ab dem Jahr 2020 jeweils 14 Euro) von 27,88;
- danach pauschalversteuert bis zur Obergrenze pro Tag, im Beispiel: 12 Euro (ab dem Jahr 2020 jeweils 14 Euro) von 27,88;
- darüber steuerpflichtig, im Beispiel: 3,88 Euro von 27,88;
- wenn am Tag kein Verpflegungszuschuss berichtet ist: dann steuerpflichtig;
- wenn es am Tag Verpflegungszuschüsse gibt, die steuerpflichtig sind: dann steuerpflichtig.
90 Tage auf der Baustelle
Wenn die 90-Tage-Regel geprüft werden soll, dann müssen die Lohnarten, die so geprüft werden, eine der folgenden Funktionen haben: 1550 oder 1560 bis 1564 Verpflegungszuschuss.
Ob 90 Tage auf der Baustelle erreicht sind, ist nicht Teil dieser Verarbeitung, sondern Teil des Prüfens der Berichtsdaten und wird dort ausgeführt.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Prüfen: (Lohnart) Verpflegungszuschuss berichtet, (Lohnart) Verpflegungszuschuss steuerpflichtig.
Webclient:
Externe Berichtsdaten übernehmen
Externe Berichtsdaten übernehmen
Externe Berichtsdaten können übernommen werden, wenn die Datei in einem Excel-Dokument vorliegen, das eine Kopie des Excel-Musters ist, das wir zur Verfügung stellen können. Der Name des Musters ist: BerichtsdatenTag.xls.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Funktion, Externe Berichtsdaten übernehmen.
Webclient: Personalbuchhaltung, Aktionen, Import/Export.
Externe Berichtsdaten übernehmen, xlsx
Wenn ein Excel-Dokument mit externen Berichtsdaten als .xlsx gespeichert wird, also in der aktuellen Excel-Version, dann werden die Daten schneller eingelesen.
Externe Berichtsdaten übernehmen, Probleme mit Excel
Wenn es Fehlermeldungen von Excel gibt, wenn externe Berichtsdaten übernommen werden sollen, dann ist die schnellste Lösung:
Im Original-Excel-Dokument die Daten als csv-Datei speichern, also
Datei, Speichern unter, Dateityp CSV (Trennzeichen-getrennt), einen anderen Namen mit .csv angeben, die dann folgenden Warnmeldungen mit Ok und Ja bestätigen. Das Dokument verlassen.
Dann beim Übernehmen der Berichtsdaten auswählen: Dateiformat ASCII, Importdatei, wie eben erstellt, sonst die Auswahlen wie beim Excel-Import.
Externe Berichtsdaten einlesen, prüfen
Wenn Berichtsdaten eingelesen werden, dann gibt es die Auswahl, ob sie gleich geprüft werden sollen oder nicht.
Externe Berichtsdaten übernehmen, besondere Verarbeitungen
Berichtsdaten aus Zeiterfassungen können in der Haupterfassung der Berichtsdaten als "externe Berichtsdaten" eingelesen werden:
In einigen Fällen müssen die Daten nicht in der Form der Standard-Schnittstelle vorliegen, sondern werden beim Einlesen in das Standard-Format umgesetzt:
Als Dateiformat ASCII auswählen, die Datei angeben, den Abrechnungsmonat vorgeben und bei "Textdatei umsetzen nach Muster" die Auswahl der Firma der Zeiterfassungs-Software treffen.
Dies ist eine Sonder-Verarbeitung für bestimmte genannte Zeiterfassungen.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Funktion, Externe Berichtsdaten übernehmen.
Webclient:
Berichtsdaten, negative Stunden und Fehlzeiten
Wenn Berichtsdaten mit negativen Stunden zum Beispiel aus der Übernahme von externen Berichtsdaten kommen und wenn es sich um eine Fehlzeit handelt, etwa um Urlaub, und wenn für diese Personalnummer und diesen Tag bereits ein Eintrag im Fehlzeitenkalender ist, dann werden dessen Stunden vermindert; die negativen Stunden werden also als Stornierung angesehen.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Funktion, Externe Berichtsdaten übernehmen.
Webclient:
Mandant der Kostenstelle
Wenn Berichtsdaten eingelesen werden, wird der Mandant der Kostenstelle nach den Regeln des Baulohns gesucht.
Wenn zum Beispiel die Nummer einer Kostenstelle im Baulohn-Mandanten und im Mandanten der Niederlassung der Personalnummer vorhanden ist, wird der Mandant der Niederlassung genommen.
Daten aus der Werkstatt übernehmen
Istzeit in der Werkstatt, in die Berichtsdaten
Wenn in der Werkstatt die Arbeitszeit gebucht wurde, dann können diese Stunden zur Abrechnung in die Berichtsdaten des Baulohns gebracht werden.
Die Voraussetzungen dafür sind:
Die Zeiterfassung in der Werkstatt geschieht über /Abteilungen/Materialabrechnung/Werkstattberichte, Werkstatt Zeiterfassung. Dies kann in jedem Mandanten geschehen.
Dabei werden die Personalnummern des Baulohns benutzt. In der Werkstatt wird nach Schichtmodellen gearbeitet, zu definieren unter:
/Abteilungen/Materialabrechnung/Werkstattberichte, Übersicht mit Summen, siehe dort die Einrichtungen dazu.
Webclient:
Es sollte für die Werkstatt die Einrichtung getroffen werden: "Sollzeit berechnen". Das bedeutet: nicht die Istzeiten, wie erfasst und gebucht, werden im Werkstattbericht gerechnet, sondern stattdessen Positionen mit den einzelnen Arbeitsschritten, die eine bestimmte "Sollzeit" haben; was aber für den Baulohn weiter keine Bedeutung hat.
Im Baulohn:
Den Belegmonat vorgeben. Es werden die Belege der Zeiterfassungen mit einem Belegdatum in diesem Monat verarbeitet.
- Eine Firmengruppe vorgeben mit den Mandanten der Zeiterfassungen.
- Die Lohnart für Produktivlohn vorgeben; wenn nicht, wird sie im Personalstamm gesucht.
- Der Name des Buchungsblattes ist der Name des Blattes, aus dem heraus die Übernahme aufgerufen wurde.
- Wenn "als Rückrechnung" ausgewählt wird und dazu ein früherer Belegmonat, dann werden die Berichtsdaten im aktuellen Abrechnungsmonat für diesen Belegmonat in ein Buchungsblatt der Rückrechnung gestellt.
- Wenn eine Zeiterfassung in die Berichtsdaten übernommen wurde, erhält sie ein "Übertragungsdatum Baulohn" und wird später nicht noch einmal übernommen.
- Kein Übertragungsdatum wird gesetzt, wenn nur "zur Probe" übernommen wird.
- Bei der Zeiterfassung wurde eine "Menge Baulohn" in Dezimalstunden errechnet.
- Die Kostenstelle wird anhand des Werkstattberichts ermittelt, das ist dort die zu entlastende Kostenstelle.
- Ob Berechtigungen für den Mandanten der Werkstatt vorliegen, wird nicht geprüft; aber ob man für die Personalnummern berechtigt ist.
Die Daten sind dann in den Berichtsdaten.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Funktion, Daten aus der Werkstatt.
Webclient:
Berichtsdaten pro Benutzer einschränken
Berichtsdaten sperren
Um für einen Monat das Erfassen von Berichtsdaten durch bestimmte Benutzer zu beenden, kann dieses definiert werden:
In der Benutzer-Einrichtung der Systemadministration wird einmal pro Benutzer festgelegt, dass für ihn ein Berichtsmonat als abgeschlossen gilt, sobald dies für den Monat festgelegt wird. In der Abrechnungs-Übersicht des Baulohns wird durch den Aufruf einer Funktion das Erfassen der Berichtsdaten für diesen Monat beendet.
Wenn also diese beiden Einrichtungen getroffen sind, dann dürfen die so festgelegten Benutzer keine Berichtsdaten dieses Monats ändern oder erfassen oder löschen. Dies gilt für alle Berichtsdaten des Monats, ohne Einschränkung nach Personalnummer oder Niederlassung oder Abrechnungskreis. Diejenigen Benutzer, bei denen die Kennung in der Benutzer-Einrichtung nicht gesetzt ist, dürfen die Berichtsdaten weiter bearbeiten.
/Abteilungen/Verwaltung/IT-Verwaltung, Benutzereinrichtung: "Baulohn-Berichtsdaten begrenzt" (diese Spalte ist einblendbar) und
/Abrechnung/Abrechnung, Funktion, Berichtsdaten-Erfassung beenden.
Webclient:
Bestimmte Benutzer berichten bestimmte Lohnarten
Welche Lohnarten bestimmte Benutzer berichten können, kann über die Feldberechtigungen der Systemverwaltung eingeschränkt werden.
Diese Einschränkung gilt dann für die Übersicht der Lohnarten, die Karte der Lohnarten und das Berichten der Lohnarten. Für die Auswertung durch Berichte gilt die Einschränkung nicht; sie zielt auf die Berichtsdaten.
Das ist eine Berechtigungsprüfung; der Benutzer kann also z.B. nicht einen Filter lösen, um doch alle Lohnarten zu sehen.
Was tun?
Bei der Feldberechtigung wird eine Gruppen-ID (Rolle) eingetragen. Am besten ist es, nur für diesen Zweck Rollen anzulegen. Die Rolle dann bei den Benutzern eintragen. Weiter muss nichts zur Rolle definiert werden. Dann bei den Feldberechtigungen zu dieser Rolle die Tabelle Lohnart Baulohn, als Feld Lohnart und als Anzeigen-Filter einen Filter der erlaubten Lohnarten eintragen. Sollten viele Lohnarten berechtigt sein, dann eine weitere Rolle anlegen. Für Benutzer ohne Einschränkung keinen Eintrag erstellen.
/Abteilungen/Verwaltung/IT-Verwaltung oder Suchen: Zugriffsrechte, Berechtigungen und Feldberechtigungen definieren.
Webclient:
Berichtsdaten, zusammenstellen (Zusammenfassung)
Berichtsdaten, Zusammengefasste Berichtsdaten anzeigen
Aus der Haupt-Berichtsdatenerfassung kann eine besondere Übersicht von Berichtsdaten aufgerufen werden, in der pro Personalnummer die bereits erfassten Berichtsdaten zusammengefasst dargestellt werden, damit sie geprüft werden können. Zunächst muss oben in der Übersicht die Personalnummer ausgewählt werden; dabei kann der Suchbegriff eingetragen werden, die Personalnummer wird dann gesucht. Als Monat wird der aktuelle Abrechnungsmonat vorgeschlagen. Die Berichtsdaten, die für die Personalnummer und den Monat vorhanden sind, werden dann automatisch zusammengefasst dargestellt. Wenn bereits zusammengestellt wurde, also noch geprüft wird, dann wird gefragt, ob die Daten bleiben oder neu ermittelt werden sollen. Die Daten, die so dargestellt werden, sind pro Benutzer getrennt, so dass jeder Anwender seine eigene Sicht erhält und andere Anwender in seiner Übersicht nicht ändern.
Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten, Ausführen, Zusammenfassung.
Berichtsdaten, Zusammenfassung
Für diese Anzeige wird so zusammengefasst:
Pro Personalnummer, Kostenstelle, Belegtag und außerdem: für jede Stunden-Lohnart für die Personalnummer auf der KSt, am Tag und nach dem Prüfkennzeichen, das ist hier eine Zahl in "Anzahl Umläufe", für jeden Buchungstext, wenn erfasst und unterschiedlich, eine eigene Zeile. In dieser Zusammenfassung sind außerdem automatisch Leer-Einträge pro Personalnummer und Kalendertag eingefügt, für Tage, an denen nicht berichtet wurde, auch für Wochenenden, für den Abrechnungsmonat.
Berichtsdaten, Zusammenfassung Spalten
Die Spalten der Zusammenfassung sind:
Kostenstelle, Datum, Stunden, Geprüft, Buchungstext, Symbol der Fehlzeit-Lohnart, eine weitere Lohnart, Menge dieser weiteren Lohnart, Faktor dieser weiteren Lohnart, und zur Information: Betrag der Lohnart, Betrag der weiteren Lohnart.
Dabei gelten die Besonderheiten: "Geprüft" ist eine Zahl, hilfsweise wird das Feld der Berichtsdaten: "Anzahl Umläufe" benutzt. Geprüft wird nur dann mit einer Zahl dargestellt, wenn alle Berichtsdaten des Eintrags bereits geprüft sind. Die KSt-Nummer wird nur beim ersten Mal angezeigt, bis sich die KSt-Nummer ändert.
Die weitere Lohnart ergibt sich so: wenn für die Personalnummer, die Kostenstelle, den Tag außer der Stunden-Lohnart eine weitere Lohnart berichtet wurde, die keine Entgeltstunden darstellt, dann wird diese hier angezeigt, also in der Zeile der Stunden-Lohnart. Das kann nur 1 weitere Lohnart sein. Aus dem Berichtsdatensatz dieser weiteren Lohnart kommen außerdem: Menge, Faktor. Der Betrag der Stunden-Lohnart ergibt sich aus den Stunden und dem Faktor, mit dem die Lohnart für diese Personalnummer bewertet wird. Der Betrag der weiteren Lohnart ergibt sich aus Menge mal Faktor.
Berichtsdaten, Zusammenfassung Änderung ab 05.21
Die besondere Verarbeitung für Lohnarten mit dem Berichtssymbol U oder GZ wird nicht mehr ausgeführt.
Das bedeutet jetzt: Die Lohnarten gelten als Stundenlohnarten nach den gleichen Bedingungen wie andere Lohnarten (aktive oder passive Entgeltstunden oder Zuordnung zu einer Fehlzeit oder Funktion zu Urlaub oder Kurzarbeit). Die Mengen (und Beträge) dieser Lohnarten werden nicht mehr auf 0 gesetzt.
Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten, Aufteilung, Zusammenfassung.
Berichtsdaten, Zusammenfassung weiteres zur Anzeige (bis zur Version 2020.30)
Die Anzeige ist ähnlich gestaltet wie die Wochenerfassung pro Personalnummer. Oben links werden z.B. die Iststunden angezeigt. Bei den Iststunden ist am Ende eine Zeile mit den Gesamtstunden der Iststunden, wie angezeigt, enthalten.
Berichtsdaten Zusammenfassung, Anzeige der Info-Box: Wochentag, Sollstd., Iststd. ab Version 2023.2
Die Anzeige der der Info-Box: Wochentag, Sollstd., Iststd. ist nun auch in der Zusammenfassung möglich, dies wie in der Wochenerfassung. Die Anzeige ist wöchentlich. Die Anzeige der Box ist nur möglich, wenn man sich in der Zusammenfassung auf einem Datensatz mit einem Datum befindet.
Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten, Ausführen, Zusammenfassung: Info-Box rechts
Berichtsdaten, Zusammenfassung bearbeiten
In der Übersicht der für eine Personalnummer zusammengefassten Berichtsdaten können die Daten geändert und ergänzt werden.
Geändert werden können diese Daten: Die Kostenstelle, die Geprüft-Zahl, der Buchungstext, die weitere Lohnart, Menge und Faktor der weiteren Lohnart.
Aus der Anzeige können auch die Berichtsdaten aufgerufen werden: Wenn der Berichtsdaten-Button ausgeführt wird, dann werden die Berichtsdaten, aus denen sich die aktuelle Zeile zusammensetzt, angezeigt.
Danach ergibt sich: Falls die Stunden dieser Berichtsdaten jetzt anders sind, werden sie auch in der Zusammenfassung geändert; ebenso der Buchungstext; ebenso die Kostenstelle; andere Eingaben nicht.
Berichtsdaten, Zusammenfassung, Ausführen
Die Änderungen der zusammengefassten Anzeige werden in die Berichtsdaten übernommen, wenn der Ausführen-Button gedrückt wird. Dann werden die Berichtsdaten, die der Zusammenfassung zugrunde liegen, so geändert:
In allen Berichtsdaten werden die Kostenstelle, der Buchungstext geändert und die Geprüft-Zahl gesetzt, wenn eingegeben. Der Berichtsdaten-Satz der weiteren Lohnart wird geändert, wenn vorhanden; wenn noch nicht vorhanden, und jetzt die Lohnart eingegeben wurde, wird er eingefügt, und zwar im Buchungsblatt der zugehörigen Stunden-Lohnart; wenn die Lohnart auf leer gesetzt wurde, wird ihr Berichtsdaten-Satz gelöscht. Leer-Einträge, die für nicht-berichtete Tage eingefügt waren, bewirken keine Änderung von Berichtsdaten. Nach dem Ausführen werden die zusammengefassten Daten für die Personalnummer und den Monat gelöscht.
Berichtsdaten, Zusammenfassung, Druck
Eine Druckausgabe der Berichtsdaten für einen Monat listet pro Personalnummer folgende Zeilen: jeder Kalendertag wird aufgeführt. Dazu die Spalten:
Kostenstelle; wenn sich die KSt wiederholt, wird sie nur beim ersten Mal gedruckt, Datum; z.B. in der Form 28 Mi, die Produktivstunden, also aktive Entgeltstunden, der Buchungstext wie eingegeben, ein Hinweis, wenn Eintritt oder Austritt am Tag, das Berichtssymbol der Lohnart, wenn die Lohnart eine Fehlzeit ist, Lohnart, Menge, Faktor, Betrag, wenn eine solche Lohnart berichtet ist; nur eine Lohnart pro Tag. Weitere Ausgaben: ein * wird neben dem Datum gedruckt, wenn eine Eingabe in "Anzahl Umläufe" getroffen wurde. Dazu die Summe der aktiven Entgeltstunden und Fehlzeitstunden pro Woche und für den Monat. Es wird 1 Blatt pro Personalnummer ausgegeben. Es kann die Sortierung der Personalnummern vorgegeben werden, z.B. nach Suchbegriff. Die Schriftart ist größer als bei den sonstigen Berichten.
Berichte, Berichte drucken, <bloberzus Berichtsdaten zusammengestellt>.
Berichtsdaten, Zusammenfassung, Tastenkombination nutzen
Ein Wechsel zwischen den Personalnummern ist mit der Tastenkombination ALT+N möglich. Gewechselt wird nach dem Filterkriterium, das ist die Niederlassung und dem Sortierkriterium, das ist der Suchbegriff.
Weiteres zu Berichtsdaten
Berichtsdaten, mehrere Lohnarten
In der Haupterfassung der Berichtsdaten können pro Berichtsdatensatz die Mengen zusätzlicher Lohnarten eingetragen werden, also etwa Verpflegungszuschuss oder Fahrtgeld.
Um welche Lohnarten es sich handelt, wird in der Baulohn-Einrichtung festgelegt.
Bei der Eingabe kann durch die Übersicht, also Alt-Cursor-nach unten, die Bezeichnung der Lohnart angezeigt werden, zu der die Menge gehört.
Je nach der Berechnungseinheit einer solcher Lohnart ist die Eingabe entweder eine Menge oder ein Betrag. Wenn es nötig sein sollte, Menge und Faktor einzugeben, dann kann eine Lohnart zweimal hintereinander in der Einrichtung eingetragen werden; die erste Eingabe ist dann die Menge, die zweite der Faktor.
Bei der Abrechnung werden diese Eingaben in einzelne Abrechnungssätze der Lohnarten aufgelöst. Die Lohnart bestimmt, ob es sich um eine Menge oder um einen Betrag handelt. Die Kostenstelle wird, wenn nicht eine feste KSt für die Lohnart gilt, vom eigentlichen Berichtsbeleg übernommen.
Diese abgerechneten Lohnarten können nicht beim Berichtsdaten-Druck gedruckt werden, aber bei den Druckausgaben der "Berichtsdaten nach Abrechnung".
/Abteilungen/ Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung: Lohnart 1 bis Lohnart 5, Ändern, und
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten: Menge 1 bis Menge 5, und
für den Druck: /Berichte/Berichte drucken, <bloberprb, bloberlst Berichtsdaten nach Abrechnung>.
Webclient:
Berichtsdaten, vorgeschlagen
Wenn in der Haupterfassung der Berichtsdaten Vorschlagswerte gesetzt werden, also: Aus letzter Zeile, Belegdatum hochzählen, Belegdatum vorschlagen, dann wird dies in der Menüleiste angezeigt:
"Vorgeschlagen" zeigt an, dass Vorschläge aktiv sind. Was ist aktiv? Auf die Aktion klicken. Wenn keine Vorschläge aktiv sind, wird "Vorgeschlagen" nicht angezeigt.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Aktionen: Vorgeschlagen und
auch Vorschlagen, Status: vorgeschlagen.
Webclient:
Berichtsdaten, Wochenerfassung, Symbol
In der Wochenerfassung der Berichtsdaten können die Spalten für Berichtssymbole per Funktion eingeblendet werden. In diesen Spalten kann je ein Berichtssymbol einer Lohnart eingetragen werden, um volle Stunden zu berichten. Das bedeutet allerdings: die Spalten können nicht mehr per "Spalten auswählen" eingefügt werden, sondern nur durch diese Funktionen.
Einblenden: "Berichtssymbol-Spalten einblenden"; die Spalten heißen "Mo, Di" und weiter.
Ausblenden: "Menge-Spalten einblenden"; die Spalten heißen "Montag, Dienstag".
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Erfassung Woche, Funktion.
Webclient:
Berichtsdaten Wochenerfassung, Felder oben, mehr Platz (nur bis zur Version 2020.30)
In der Wochenerfassung der Berichtsdaten können die Felder, die oben angeordnet sind, vom Mitarbeiternamen bis zur Niederlassung, ausgeblendet werden; auf diese Weise gibt es mehr Platz zum Beispiel für die Anzeige der Iststunden.
Wenn "Felder oben ein/aus" gewählt wird, dann einmal kurz die Wochenerfassung verlassen und wieder öffnen.
Diese Einrichtung wird aber gemerkt, und zwar pro Benutzer, und solange angewendet, bis sie hier wieder geändert wird.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Erfassung Woche, dort: Funktion, Felder oben ein/aus.
Berichtsdaten Wochenerfassung, Anzeige der Ist-Stunden ab Version 2022 (Webclient)
Die Anzeige der Ist-Stunden ist wöchentlich über die Info-Box möglich: Wochentag, Sollstd., Iststd..
Eine monatliche Übersicht, ähnlich wie bisher, ist auch möglich. Dazu nutzen: Auswerten, Iststunden
Webclient: Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Erfassung Woche
Berichtsdaten Wochenerfassung, Anzeige der Ist-Stunden ab Version 2022 (Webclient) mit der Zusammenfassung
Bitte beachten Sie hier die Verarbeitung zur Zusammenfassung: Berichtsdaten, zusammenstellen (Zusammenfassung)
Hier sind die IST-Stundenanzeige und auch die Sollstunden im Webclient übersichtlich dargestellt und bei Bedarf änderbar.
Berichtsdaten, Zusammenfassung, Anzeige der Info-Box: Wochentag, Sollstd., Iststd. ab Version 2023.2
Die Anzeige der der Info-Box: Wochentag, Sollstd., Iststd. ist nun auch in der Zusammenfassung möglich, dies wie in der Wochenerfassung. Die Anzeige ist wöchentlich. Die Anzeige der Box ist nur möglich, wenn man sich in der Zusammenfassung auf einem Datensatz mit einem Datum befindet.Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten, Ausführen, Zusammenfassung: Info-Box rechts
Berichtsdaten, Sollstunden
In der Haupterfassung der Berichtsdaten können die Sollstunden eingetragen werden, wenn die Menge 0 ist, indem die "Übersicht" auf die Menge ausgeführt wird. Oder es können mit der Funktionstaste Strg-Q die Sollstunden für die aktuelle Zeile eingetragen werden.
ab Webclient: Strg-Q
Berichtsdaten, Gesamtstunden
Zu den Berichtsdaten werden in der Infobox auf der rechten Seite diese Summen angezeigt: die aktiven und passiven Entgeltstunden für die Personalnummer im Belegmonat laut aktuellem Buchungsblatt; die aktiven und passiven Entgeltstunden für die Personalnummer im Belegmonat in allen Buchungsblättern, also auch soweit schon aus den Wochenerfassungen und aus dem Fehlzeitenkalender in die Berichtsdaten übertragen.
Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten, rechts: Berichtsdaten.
Übersicht der Berichtsdaten, und nach KSt
Aus der aktuellen Abrechnung wird über "Berichtsdaten" nicht das Berichtsblatt, sondern zunächst die Übersicht der Berichtsdaten angezeigt.
Diese Übersicht der Berichtsdaten kann, wenn die Stunden der Personalnummer pro Kostenstelle geprüft werden sollen, als "Übersicht auf KSt" angezeigt werden; das sind die gesamten Berichtsdaten für die Personalnummer und die Kostenstelle.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, im Menüband: Berichtsdaten.
Webclient:
Berichtsdaten, die Stammkostenstelle nicht vorschlagen
Wenn Berichtsdaten erfasst werden, dann wird die Stammkostenstelle des Personalstamms für Stundenlohnarten und Tageslohnarten nicht vorgeschlagen.
So in der Haupterfassung und in der Wochenerfassung, zum Beispiel für Produktivstunden und für Verpflegungszuschuss.
Wenn in den Berichtsdaten aber doch immer die Stamm-Kostenstelle vorgeschlagen werden soll, dann in der Baulohn-Einrichtung im Register Prüfen 2 bei "Interne Steuerung" diese Kennung hinzufügen: #STK.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung: "Interne Steuerung".
Webclient:
Berichtsdaten, Mandant der KSt
Wenn aus den Berichtsdaten die Übersicht der Kostenstellen aufgerufen wird, dann wird der Mandant vorgefiltert: wenn bei der Niederlassung der Personalnummer ein Fibu-Mandant eingetragen ist, dann auf diesen Fibu-Mandanten und den aktuellen Lohn-Mandanten.
Dies gilt also, wenn die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung in anderen Mandanten geführt werden und deshalb bei den Niederlassungen des Baulohn-Mandanten jeweils dieser Mandant eingetragen ist. Und wenn laut Einrichtung auf KSt in Fremdmandanten, das wären andere Mandanten, nicht berichtet werden soll.
In der Haupterfassung und in der Wochenerfassung der Berichtsdaten.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Erfassung Woche.
Webclient:
Berichtsdaten, Infobox
Bei der Infobox zu den Berichtsdaten der Haupterfassung, in der auch die Kostenstelle der Position angezeigt wird, kann der Bauleiter dazu eingeblendet werden. Wenn das gewünscht ist, dann in der Infobox rechts oben übers Zahnrad, Anpassen den "Bauleiter" hinzufügen.
Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten.
Berufsgenossenschaft
Allgemein
Hier wird auch die seit 2017 gültige Meldung der "Elektronischen Lohnnachweise zur BG" geschildert.
Berufsgenossenschaft, ab 01.01.23 Einführung der Unternehmensnummer (UNRS)
Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Homepage der DGUV (oder ihrer individuellen Unfallversicherung): Unternehmensnummer / Unternehmernummer (dguv.de)
Ebenfalls gibt es ausführliche FAQ: Häufige Fragen und Antworten (dguv.de)
Sie werden von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger ab Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel informiert.
- Sobald Sie die Information über den Nummernwechsel erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Inhalte aufmerksam zu prüfen.
- Sollten Sie mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, in denen unterschiedliche Unternehmernummern (die ersten 12 Stellen) genannt sind, kontaktieren Sie einen der Unfallversicherungsträger bitte direkt.
Berufsgenossenschaft, Einführung der Unternehmensnummer (UNRS)
Für Meldungen ab dem 01.01.23 gilt nicht mehr die Mitgliedsnummer zu BG, sondern die eindeutige Unternehmensnummer (UNRS). Die Unternehmensnummer (UNRS) wird den Unternehmen (in Bezug auf die bisherige Mitgliedsnummer bzw. Betriebsnummer) schriftlich ab Oktober 2022 mitgeteilt.
Ab dem 01.11.22 werden Stammdatendatenabfragen mit Rückmeldungen in einer neuen Datensatz-Version beantwortet. Dieser Datensatz enthält dann u.a. auch die Unternehmensnummer (UNRS), wie sie schriftlich mitgeteilt wurde.
Daher gibt es in den Firmen- und Niederlassungsstammdaten jeweils ein neues Feld um die Unternehmensnummer (UNRS) zu pflegen. Die Unternehmensnummer (UNRS) ist 15stellig und rein nummerisch.
Eine Prüfziffer steht an der 12. Stelle. Die Eingabe wird vom Programm geprüft. Der PIN soll mit der Vergabe der Unternehmensnummer (UNRS) gleichbleiben. Wenn die Unternehmensnummer (UNRS) per Rückmeldung ins Programm kommt, wird diese automatisch übernommen.
Wichtig: Die Übernahme ist zu kontrollieren. Das sind die Rückmeldungen, die aufgrund der Stammdatenabfragen zu Beginn eines Beitragsjahres (kommendes Jahr 2023) von den UV-Trägern bereitgestellt werden.
Wichtig: Die bisherige Eingabe Mitgliedsnummer soll in den jeweiligen Stammdaten erhalten bleiben, da sie für Stornierungen und Meldungen zu Vorjahren noch benötigt wird.
Wichtig: Die bisherige Eingabe der PIN soll in den jeweiligen Stammdaten erhalten bleiben.
Die entsprechenden Meldungen enthalten dann zukünftig, sofern noch notwendig die bisherige Mitgliedsnummer und die Unternehmensnummer (UNRS). Neu gegründete Unternehmen bzw. bei neuen Mitgliedschaften in einer BG werden keine Mitgliedsnummern mehr vergeben, hier zählt ausschließlich die Unternehmensnummer (UNRS) ab 01.01.23.
Berufsgenossenschaft, Stammdaten der BG; zur Unternehmensnummer (UNRS)
Die bisherigen Eingaben einer Mitgliedsnummer an den Berufsgenossenschaften sollen ebenfalls erhalten bleiben.
Zur Unternehmensnummer (UNRS) zählt hier nun folgendes: Es zählt die Eingabe der Unternehmensnummer (UNRS) Firmenstammdaten und Niederlassungsstammdaten. Daher ist in den Firmen- und Niederlassungsstammdaten die jeweilige BG zu hinterlegen und die Unternehmensnummer (UNRS) zu pflegen. Zur Berufsgenossenschaft kann keine Unternehmensnummer (UNRS) gepflegt werden.
Wichtig: Die Berufsgenossenschaft muss in den Firmenstammdaten und Niederlassungsstammdaten eingeben sein.
Berufsgenossenschaft, zum PIN
Die bisherigen Eingaben einer PIN für den Lohnnachweis BG in den Stammdaten der Berufsgenossenschaften oder den Niederlassungen sollen ebenfalls erhalten bleiben.
Der PIN soll mit der Vergabe der Unternehmensnummer (UNRS) gleichbleiben. Sofern er anderweitig mitgeteilt wird, ist er zu ändern.
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft: Unternehmensnummer
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft: Berufsgenossenschaft
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Berufsgenossenschaft oder
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn: PIN für den Lohnnachweis BG
BG-Brutto pro Belegmonat
Das Brutto für die Berufsgenossenschaften wird pro Belegmonat geführt.
KSt mit BG und Gefahrenklasse
Alle Kostenstellen, die mit aktiven Lohnarten berichtet werden, müssen eine Berufsgenossenschaft und eine Gefahrenklasse eingetragen haben.
/Stammdaten/Kostenstellen.
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Stunden bei Angestellten
Für Angestellten werden als Stunden diejenigen Stunden ausgewiesen, die für die Gehaltslohnart ermittelt wurden; abgezogen werden die Fehlzeiten Krank, Betriebsunfall, Wegeunfall, Urlaub, Feiertag. Die Gehaltslohnart muss den Eintrag BGen-pflichtig "Stunden und Betrag" haben, Register Steuerung und einen Eintrag bei "Std. bei Gehaltslohnart" haben, Register Fibu/BBA.
Die Stundenlohnarten der Fehlzeiten dürfen nicht "Stunden und Betrag" als BG-Pflicht haben, sondern nur "Betrag".
Personalstamm, mehrere Berufsgenossenschaften und Gefahrenklassen
Sofern es notwendig ist, einen Mitarbeiter mit zwei verschiedenen Berufsgenossenschaften und verschiedenen Gefahrklassen abzurechnen und zu melden, kann dazu die Berufsgenossenschaft in der Verteilung der Gefahrklassen eingeblendet werden. Das Kennzeichen „Mehrere Gefahrklassen“ ist dafür zu setzen.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Zuordnung: Gefahrklassen, Spalte Berufsgenossenschaft.
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SV-Meldungen und BG-Jahresberechnung (bis 2017)
Die BG-Berechnung wird zwar für die SV-Meldungen automatisch ausgeführt;
Ab dem Jahr 2017 gilt folgendes nicht mehr:
wenn aber die BG-Berechnung zum Jahresende festgestellt werden soll, dann muss sie ausdrücklich ausgeführt werden, also über Periodische, BG-Jahresberechnung, mit Stichmonat Dezember des Jahres.
Diese Empfehlung gilt bis zum Lohnnachweis 2012:
Wann kann die BG-Jahresberechnung ausgeführt werden?
Die BG-Jahresberechnung sollte erst erstellt und gedruckt werden, wenn die SV-Jahresmeldungen erstellt und gemeldet sind, also z.B. im März des Folgejahres. Denn die SV-Jahresmeldungen stellen ebenso wie die BG-Jahresberechnung das BG-Brutto für das Jahr fest.
Allerdings ist die BG-Jahresberechnung nicht beständig. Da zu den SV-Meldungen das BG-Brutto gemeldet werden muss, wird das BG-Brutto in jedem SV-Meldemonat neu ermittelt. Das maßgebliche BG-Brutto wird im Lohnkonto gedruckt.
Berufsgenossenschaft, Lohnnachweis (bis 2017)
Ab dem Jahr 2017 gilt folgendes nicht mehr:
Ab dem Lohnnachweis 2013 empfehlen wir, die Beträge in den Lohnnachweis aufzunehmen, so wie sie mit den SV-Meldungen in 2012 und mit der Jahresmeldung im Januar gemeldet wurden.
Bei der BG-Jahresberechnung wird angeboten: "Oder wie gemeldet". Dann muss die Berechnung nicht eigens ausgeführt und gedruckt werden, vielmehr wird eine Excel-Ausgabe erstellt mit dem Einzelnachweis der Meldungen.
Die Ausgabe enthält von der Mitgliedsnummer über den Gefahrentarif bis zu Brutto und Stunden die Werte, wie sie gemeldet wurden. In einer Spalte "Manuell" wird ein M gedruckt, wenn die SV-Meldung auf "manuell gemeldet" gesetzt wurde; dann kann dieser Betrag in der Regel aus der Summe herausgerechnet werden. Es werden alle Meldungen ausgewertet, die erstellt sind, auch wenn sie noch nicht gesendet wurden.
Die Ausgabe kann als Summe pro BG und Gefahrentarif oder als Summe pro Personalnummer oder als Einzelnachweis erstellt werden. Es kann ausgewählt werden, dass nur die Meldungen für eine bestimmte Mitgliedsnummer ausgegeben werden. Verarbeitet werden die Meldungen von Januar bis zum Stichtag, also meistens bis Dezember.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung: Oder wie gemeldet.
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Berufsgenossenschaft, Gefahrentarif
Wenn SV-Meldungen mit BG-Brutto erstellt werden, dann wird geprüft, ob die Gefahrentarifstelle, die gemeldet wird, im Verzeichnis der Gefahrentarife enthalten ist.
Das gesamte Verzeichnis der Offiziellen Gefahrentarife wird eingelesen unter Baulohn, Einrichtung, Schnittstellen, Betriebsnummern, Button Funktion, Import Berufsgenossenschaften.
/Stammdaten/ Personalstamm, Prüfen und /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Funktion, Fehlertext anzeigen und
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen, Übersicht auf Offizielle Gefahrentarifstelle.
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Berufsgenossenschaft, freiwillig versichert
Zum Beispiel für Geschäftsführer, die bei der Berufsgenossenschaft "freiwillig versichert" sind, kann die Gefahrenklasse so gekennzeichnet werden. Das ist bei der BG Bau der Gefahrentarif 800. Bei anderen Berufsgenossenschaften einen „fiktiven“ Gefahrentarif z.B. 999 anlegen. Hierzu in der Spalte Bedeutung die Auswahl "freiwillig" treffen. Das kann auch als Kennzeichnung bei nicht UV-pflichtigen Mitarbeitern so genutzt werden. Eine Zuordnung zu einem offiziellen Gefahrentarif ist nicht notwendig, kann aber im Fall der BG Bau (Gefahrentarif 800) so erfolgen.
Für diese als „freiwillig“ gekennzeichneten Gefahrentarife werden keine SV-Meldung (92-Meldungen) zum BG-Brutto erstellt, der Lohnnachweis enthält das Brutto deshalb auch nicht, der Einzelnachweis führt die Personalnummer am Ende als nicht UV-pflichtig auf.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen, Spalte: Bedeutung.
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Bis 31.12.20 galt: Berufsgenossenschaft, freiwillig versichert:
In dem Fall, zum Gefahrentarif gibt es eine offizielle Gefahrentarifstelle:
Dann wird die SV-Meldung zum BG-Brutto immer noch erstellt, der Gefahrentarif wird dabei akzeptiert, auch wenn er nicht von der Berufsgenossenschaft als gültiger Gefahrentarif zurückgemeldet wurde, der Lohnnachweis enthält aber das Brutto dieses Gefahrentarifs nicht, der Einzelnachweis des Lohnnachweises, das ist die "Ausgabe" nach Excel, führt die Personalnummer auf, ohne Brutto. In dem Fall, zum Gefahrentarif gibt es keine offizielle Gefahrentarifstelle: Es wird keine SV-Meldung zum BG-Brutto erstellt, der Lohnnachweis enthält das Brutto deshalb auch nicht, der Einzelnachweis führt die Personalnummer am Ende als nicht UV-pflichtig auf.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen, Spalte: Bedeutung.
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Bis 31.12.20 galt: SV-Meldung mit BG-Brutto, wenn freiwillig
Wenn die Gefahrenklasse, die für die Berufsgenossenschaft abgerechnet wird, eine "freiwillige" Versicherung ist, also die Beiträge nicht vom Unternehmen bezahlt werden, dann wird bei den SV-Meldungen mit BG-Brutto kein Fehler ausgegeben, wenn diese Gefahrenklasse in den Rückmeldungen der Berufsgenossenschaft nicht als gültige eingetragen ist. Denn das Brutto mit einer solchen Gefahrenklasse wird zwar gemeldet, aber nicht in den Lohnnachweis aufgenommen. Die Gefahrenklasse muss im Feld Bedeutung die Auswahl "freiwillig" haben.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen: Bedeutung.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Meldungen erstellen.
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Übersicht der Gefahrenklassen, gefiltert
Die Übersicht der Gefahrenklassen wird auf die offiziellen Gefahrentarife vorgefiltert, die für die BG in einer Rückmeldung waren; gesucht wird Vorjahr bis laufendes Jahr, je nachdem, was schon da ist.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen.
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Import Betriebsnummern und Gefahrenklassen
Die Betriebsnummern und offiziellen Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaften können importiert werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen fürs Jahr werden dabei ebenfalls aktualisiert; für die BG Bau wird die Beitragsbemessungsgrenze während der Abrechnung errechnet, nämlich aus der Bezugsgröße West laut den Sozialversicherungswerten, zum Beispiel 3115, multipliziert mit 24.
Die Importdatei wird von uns bereitgestellt und heißt etwa: bloBGjjmm.txt.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Berufsgenossenschaften
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Gefahrenklassen ändern
Wenn eine Berufsgenossenschaft die Gefahrenklassen ändert und wenn deshalb neue Gefahrenklassen in den Stammdaten der Berufsgenossenschaft angelegt wurden, dann können die Gefahrenklassen im Personalstamm und bei Kostenstellen automatisch geändert werden.
Nicht geändert wird dabei in der Historie und nicht bei der Verteilung von Gefahrenklassen.
Wie? Zunächst in der Übersicht der Gefahrenklassen bei der alten Gefahrenklasse hilfsweise in der Spalte: Suchbegriff die neue Gefahrenklasse eintragen. Dann die Übersicht auf die alten Gefahrenklassen filtern. Und die Funktion ausführen.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen, Funktion: Gefahrenklassen ändern.
Berufsgenossenschaft, kopieren
Die Stammdaten zur Berufsgenossenschaft werden pro Mandant geführt; wenn eine Berufsgenossenschaft in einen anderen Mandanten kopiert wird, dann gilt:
Wenn die Stammdaten dort bereits vorhanden sind, dann werden sie geändert und ergänzt. Gelöscht wird dabei nicht. Diese Stammdaten sind: die Berufsgenossenschaft selbst, die Beitragssätze und die Gefahrenklassen.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Kopieren.
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Berufsgenossenschaft und Rückrechnungen ins Vorjahr
BG-Jahresberechnung und Rückrechnungen
Die Jahresberechnung zur Berufsgenossenschaft summiert nach Belegmonat. Das bedeutet, dass Rückrechnungen ins Vorjahr nicht ins laufende Jahr eingerechnet werden, sondern in die Vorjahres-BG-Berechnung.
Rückrechnungen ins Vorjahr, die vor der BG-Jahresberechnung des Vorjahres ausgeführt werden, fließen also noch in die Berechnung des Vorjahres ein.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung.
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Bis 31.12.2017: Rückrechnungen aufs Vorjahr ins aktuelle Jahr
Wenn Rückrechnungen aufs Vorjahr ausgeführt werden, nachdem die BG-Jahresberechnung des letzten Jahres durchgeführt wurde, dann ist dieses zu empfehlen:
Die Lohnarten, mit der die Steuerdifferenz, die sich durch Rückrechnungen ergibt, auf BG-pflichtig setzen.
Das sind die Lohnarten mit den Funktionen "9960 Rückrechnung ins Vorjahr, Steuer" und "9961 Nach RR lfd. Bezug aufs Vorjahr EGA ins lfd. Jahr".
Diese Lohnarten sind positiv auf der Abrechnung, also im aktuellen Jahr.
Weiteres zur Berufsgenossenschaft
Bis 31.12.2008: BG, fixe Gefahrenklasse setzen
Anhand der Jahresberechnung zur Berufsgenossenschaft kann für das Jahr eine Gefahrenklasse als fix gesetzt werden; das ist die Gefahrenklasse, der bei der ersten Berechnung die meisten Arbeitsstunden zugeordnet wurden. Wenn dies gewünscht ist, dann zunächst die BG-Jahresberechnung ausführen. Danach die Funktion ausführen, dass eine fixe GfK ermittelt werden soll. Es gelten die Filter, wie beim Aufruf vorgegeben. Für Personalnummern, die eine Verteilung auf Gefahrenklassen haben, wird die Verarbeitung nicht ausgeführt. Für die übrigen Personalnummern im Filter wird dieses ausgeführt:
Für den Zeitraum wird pro Personalnummer die GfK mit den meisten Arbeitsstunden ermittelt; in der Historie zur Personalnummer wird diese GfK gesetzt und dazu das Kennzeichen "fix". Der aktuelle Personalstamm wird nicht geändert. Diese feste Gefahrenklasse in der Historie kann, falls nötig, durch einen weiteren Aufruf auch wieder zurückgenommen werden. Danach die BG-Jahresberechnung erneut ausführen. Dann gilt für das Jahr die fixe Gefahrenklasse.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung.
Alternative zu fixe Gefahrenklasse setzen
Ab 01.09 wird folgendes automatisch ausgeführt; eine fixe Gefahrenklasse zu setzen, ist dann nicht nötig:
Berufsgenossenschaft, überwiegende Gefahrenklasse
Wenn für einen Arbeitnehmer für die Berufsgenossenschaft mit einer Gefahrenklasse abgerechnet werden soll, und zwar die nach Stunden überwiegende, dann kann dies in der Berufsgenossenschafts-Karte eingerichtet werden.
Im Personalstamm kann dies, falls nötig, ausgeschaltet werden; dort kann "Mehrere GfK" ausgewählt werden. In einigen Fällen wird aber keine überwiegende Gefahrenklasse ermittelt: Wenn eine fixe Gefahrenklasse gilt. Wenn eine Gefahrenklassen-Verteilung definiert ist.
Bei Wiedereintritt im Jahr, bis einschließlich 2013; ab 2014 wird auch bei Wiedereintritt die GfK ermittelt.
Beim Wechsel vom Auszubildenden in eine andere Beschäftigung.
Die überwiegende Gefahrenklasse wird automatisch ermittelt, und zwar während der BG-Jahresberechnung und wenn das BG-Brutto für SV-Meldungen ermittelt wird. Es wird dabei das ganze Jahr betrachtet, um die Gefahrenklasse mit den meisten Stunden zu ermitteln. Dabei werden Zeiten in Niederlassungen, die selbständig sind oder eine eigene Mitgliedsnummer (ab 01.23 Unternehmensnummer) bei der BG haben, getrennt ermittelt.
/Stammdaten/ Berufsgenossenschaften: Überwiegende GfK und /Stammdaten/ Personalstamm, Zuordnung: Mehrere GfK.
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Gefahrenklassen, Verteilung
Wenn im Personalstamm eine Verteilung auf Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaft eingetragen wird, dann wird für die BG Bau ein Hinweis ausgegeben; laut Gefahrtarif der BG Bau ist eine Verteilung nicht möglich, auch nicht für Bürotätigkeiten.
/Stammdaten/ Personalstamm, Zuordnung und Prüfen.
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Gefahrenklassenverteilung nachträglich ändern
Wenn für eine Personalnummer eine Verteilung der Gefahrenklassen mit Prozentsätzen eingetragen ist und wenn sich herausstellt, dass diese Verteilung doch noch geändert werden muss, dann für die Jahresberechnung der Berufsgenossenschaft so vorgehen:
Die Verteilung in der Historie des Personalstamms ändern, der Monat ist derjenige, für den die Jahresberechnung ausgeführt wird, also in der Regel der Dezember. Für diesen Monat in der Historie die Prozentsätze ändern. Allerdings können hier neue, noch nicht zugeordnete Gefahrenklassen nicht eingetragen werden.
Danach die BG-Jahresberechnung erneut ausführen, mit der Auswahl Monatswerte neu ermitteln.
/Stammdaten/ Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Gefahrenklassen und
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung.
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Berufsgenossenschaft, Bemessungsgrenze
Die Jahres-Bemessungsgrenze der Berufsgenossenschaft wird laufend pro Monat geprüft; wird die Grenze für eine Personalnummer erreicht, dann wird im Monat weniger oder nichts als BG-Brutto abgerechnet.
Wenn außerdem eine Verteilung auf mehrere Gefahrenklassen definiert ist, wird diese Verteilung auf den bereits gekürzten Betrag ausgeführt.
Bei der Verteilung auf Gefahrenklassen können Prozentsätze mit 5 Nachkommastellen eingetragen werden; z.B. für den Fall, dass je ein Drittel gerechnet werden soll.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Beitragssätze: Beitragsbemessungsgrenze und
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung.
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Import BG-Betriebsnummern, Jahresgrenze
Beim Import der Betriebsnummern der Berufsgenossenschaften wird überprüft, ob die Bemessungsgrenze, also die Jahres-Höchstgrenze, bei den BG-Stammdaten richtig eingetragen ist, und sie wird dort, wenn nötig, geändert.
Die Import-Datei enthält ein Gültig-ab-Datum; zu diesem Datum wird der Eintrag zu den Beitragssätzen geändert oder neu erstellt.
/Stammdaten/Import Stammdaten und /Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Beitragssätze.
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Bis 31.12.2014: BG Verkehr, Mindestbemessungsgrundlage
Diese Verarbeitung gilt bis Ende 2014.
Die Berufsgenossenschaft Verkehr berechnet die Beiträge anhand einer Mindestbemessungsgrundlage, auch Mindestentgelt genannt.
Wenn das BG-Brutto eines Arbeitnehmers diese Grenze unterschreitet, wird als BG-Brutto das Mindestentgelt angesetzt. Das Mindestentgelt Ost ist, als Beispiel, ab 2014 aufs Jahr 16884 Euro, das sind 1407 Euro im Monat. Gerechnet wird mit 25 Tagen pro Monat und 8 Stunden pro Tag. Bei geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten wird gegen einen Stundensatz von 7,04 Ost, 8,30 West gerechnet. Bei allen anderen Beschäftigten würden sich, wenn man 173,33 Monatsstunden ansetzt, Stundensätze von 8,12 Ost, 9,57 West ergeben. Wenn wegen Unterbrechung z.B. im März nur 15 Tage beschäftigt sind, ist das Mindestentgelt (15 / 31 * 25) * (Mindestentgelt pro Jahr / 300). Eintritt, Austritt, Unterbrechung führen zu einem Teilmonat. Tage, an denen an den vollen Sollstunden Kurzarbeit ist, ebenso; dabei zählen Wochenenden, Feiertage zum KuG-Zeitraum, wenn davor und danach volles KuG ist; Tage, an denen KuG aus dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen wird, zählen für diese Berechnung aber als Arbeitstage. Bei Teilzeit vermindert sich das Mindestentgelt. Für Auszubildende gilt die Grenze nicht.
Bei jeder SV-Meldung wird diese Berechnung ausgeführt. Dies kann dazu führen, dass frühere Meldungen im Jahr storniert werden. In der Anzeige des BG-Bruttos, das gemeldet wird, sind in der Spalte "wenn Mindestentgelt als BG-Brutto" einige Angaben, wenn nach Mindestentgelt gerechnet wurde.
Quelle: bg-verkehr.de, Informationen zum Mindestentgelt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Ergebnis, BG-Brutto anzeigen: "wenn Mindestentgelt als BG-Brutto".
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BG-Pflicht, Arbeitszeitkonto, Sonderfall
Wenn die Lohnarten für Zugang und Abgang ins Arbeitszeitkonto als nicht pflichtig zur Berufsgenossenschaft gekennzeichnet sind, dann lassen sich im Jahr das Steuerbrutto und das BG-Brutto schwer vergleichen, weil das Steuerbrutto z.B. um Kontenzugang vermindert ist, das BG-Brutto aber nicht; dies kann zum Jahreswechsel geändert werden.
Nur wenn dies der Fall ist, dann so vorgehen:
Bei der BG-Jahresberechnung kann der aktuelle Saldo des Arbeitszeitkontos vom BG-Brutto abgezogen werden. Dadurch wird die bisherige Kontenbewegung BG-pflichtig, das BG-Brutto wird dem Steuerbrutto angeglichen. Für die Lohnarten bedeutet dies: Nachdem der Dezember abgerechnet wurde, im Lohnartenstamm diese Lohnarten auf BG-pflichtig setzen. Dies gilt dann ab dem neuen Jahr. Die Einrichtung zu dieser Sonderverarbeitung ist bei der Berufsgenossenschaft. Dort kann das Datum der BG-Jahresberechnung eingetragen werden, also der Dezember, wenn dies ausgeführt werden soll. Das BG-Brutto wird nicht während der Abrechnung korrigiert, der Differenzbetrag wird also auch nicht für die Fibu kontiert; sondern die BG-Jahresabrechnung ergänzt das BG-Brutto. Für die BG-Jahresberechnung gilt dann außerdem: Wenn nicht die Stammkostenstelle genommen werden soll, kann eine KSt vorgegeben werden. Als Gefahrenklasse wird diejenige genommen, die für die meisten Arbeitsstunden des Arbeitnehmers galt.
Wenn aber die Lohnarten zum Arbeitszeitkonto bereits anders gesteuert waren, dann kein Datum für die Sonderverarbeitung bei der Berufsgenossenschaft eintragen.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften: "Saldo Zeitkonto BG-pflichtig, Monat" und
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung und /Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
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Berufsgenossenschaft, Kein Arbeitnehmer
Wenn im Personalstamm die Zuordnung "Kein Arbeitnehmer" getroffen ist, aber dennoch Beiträge zur Berufsgenossenschaft fällig sind, dann muss im Personalstamm die Personengruppe "190 Sozialversicherungsfrei, aber pflichtig zur Berufsgenossenschaft" eingetragen werden.
Ohne Personengruppe oder für die Personengruppe 900 wird kein BG-Brutto ermittelt.
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung und Sozialversicherung.
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BG-Brutto und RV-Brutto sind unterschiedlich
Wenn beim Vergleich des Lohnkontos oder der SV-Meldungen festgestellt wird, dass RV-Brutto und BG-Brutto verschieden sind; das sind mögliche Gründe dafür:
- Lohnarten, die SV-pflichtig, aber nicht BG-pflichtig sind, z.B. Versorgungsbezüge.
- Lohnarten, die nicht SV-pflichtig, aber BG-pflichtig sind, z.B. SFN-Zuschläge.
- Die Bemessungsgrenze der BG ist höher als die RV-BBG.
- Monate mit 0 SV-Tagen und Entgelt geben kein RV-Brutto, aber BG-Brutto.
- Die Personengruppe 190 gibt kein RV-Brutto, aber BG-Brutto.
- Märzklausel meldet SV ins Vorjahr, bei BG ins laufende Jahr; ähnlich spätere Rückrechnungen.
SV-Meldungen nur mit BG-Brutto, vormerken
Wenn es nötig sein sollte, SV-Meldungen, die kein Entgelt, sondern nur BG-Brutto melden, außer der Reihe zu erstellen, dann kann dies vorgemerkt werden:
In der Übersicht dazu können für den Meldemonat und pro Personalnummer das BG-Brutto und die Arbeitsstunden eingetragen werden, die gemeldet werden sollen. Wenn danach die Meldungen neu erstellt werden, wird daraus eine Meldung mit dem Abgabegrund <92 Entgelt, das nur zur Unfallversicherung beitragspflichtig ist> erstellt. Wenn eine solche Meldung sowieso erstellt wird, dann werden ihr Brutto und ihre Stunden geändert. Falls eine Stornierung nötig sein sollte, dann die Werte negativ eingeben. Abgesehen davon werden diese Werte nicht nachgerechnet und auch später nicht storniert.
Eine solche Vormerkung wäre nur nötig, wenn das BG-Brutto, das automatisch zu SV-Meldungen ermittelt wird, nicht zutreffen sollte. Berufsgenossenschaft und Gefahrentarif werden aus den Stammdaten ermittelt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Ergebnis, Funktion, Korrektur vormerken nur BG-Brutto.
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Unwiderrufliche Freistellung, BG-Brutto
Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine "unwiderrufliche Freistellung" mit Arbeitsentgelt vereinbart ist: dann fällt hierfür kein BG-Brutto an; dieses kann so definiert werden:
Einen Fehlzeitengrund anlegen mit der Bedeutung UNWIDERRUFLICH, dabei eintragen: keine SV-Meldung, keine Unterbrechung, keine Kürzung SV-Tage, keine Lohnart.
Diesen Fehlzeitengrund im Fehlzeitenkalender eintragen. Das BG-Brutto wird an diesen Tagen gekürzt.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe.
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Berufsgenossenschaft, zur BG-Pflicht von Wertguthaben
BG und Wertguthaben
Zugänge in langfristige Arbeitszeitkonten mindern ab 01.2010 nicht mehr das BG-pflichtige Brutto, Abgänge erhöhen es nicht; Abgänge aus Wertguthaben bis 12.09 erhöhen aber weiterhin das BG-Brutto.
Es werden diese Arbeitszeitkonten unterschieden:
- Arbeitszeitkonten, die Langzeitkonten sind,
- Altersteilzeitkonto,
- Sonstige Zeitkonten, die langfristig sind.
Die Zugänge und Abgänge in Arbeitszeitkonten werden anhand ihrer Lohnarten-Steuerung zu Ansparkonto, Ausgleichskonto erkannt, die Zugänge und Abgänge zum Altersteilzeitkonto anhand der Lohnartenfunktionen.
Ab 01.10 wird die BG-Berechnung so ausgeführt:
Für diese Lohnarten gilt für Rückrechnungen vor 01.10 die Definition laut Lohnarten-Historie. Für Abrechnungen ab 01.10 werden diese Lohnarten grundsätzlich als "nicht BG-pflichtig" verarbeitet, so dass sie das BG-Brutto nicht verändern. Abgänge werden teilweise als BG-pflichtig und nicht BG-pflichtig behandelt. Dazu wird der Saldo des Arbeitszeitkontos, der Saldo des Altersteilzeitkontos oder der besondere Vortrag für sonstige Konten, siehe den besonderen Abschnitt dazu, zu 12.09 herangezogen. Dieser Betrag wird noch als BG-pflichtig abgerechnet.
Was tun? Bei den Lohnarten kann, nachdem 12.09 abgeschlossen ist, die BG-Pflicht geändert werden.
/Stammdaten/ Lohnarten, Steuerung.
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Ausgleichskonto, Ansparkonto
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes stellt mit Schreiben vom 14.01.10 fest, in Abstimmung mit der BG BAU:
"Die Ausführungen der BG BAU zu Wertguthaben und Entstehungsprinzip, wonach Wertguthaben jeweils am Jahresende mit Lohnnachweis zu melden sind, gelten nur für Langzeitkonten und Altersteilzeitkonten, nicht jedoch für das Ausgleichskonto [und Ansparkonto] nach §3 Nr. 1.4.3 BRTV."
Das bedeutet, Zugang und Abbau für Ausgleichskonten und Ansparkonten werden bei der BG-Pflicht behandelt wie bisher: Zugänge vermindern das BG-Brutto, Abgänge erhöhen das BG-Brutto.
Das kann so definiert werden:
Bei diesen Ausgleichskonten und Ansparkonten die Auswahl "BG-Pflicht und Wertguthaben: keine Automatik" treffen.
Wenn bei den Konto-Lohnarten bereits die Steuerung zur BG-Pflicht geändert wurde, dann zusätzlich die
Auswahl "BG-Pflicht Lohnarten: vermindern erhöhen" treffen; dann werden die Lohnarten bei diesen Konten mit BG-Pflicht "Stunden und Betrag", ab 2015: "Betrag", gerechnet, gleich, was bei der Lohnart definiert ist.
Ohne Auswahl wird gerechnet, wie bei der Lohnart und bei der BG definiert.
Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto oder Ausgleichskonto, Register Festlegungen.
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Sonstige Zeitkonten
Falls auf irgendeine Weise andere Zeitkonten geführt werden, kann in "Lohnkonto besondere Vorträge" pro Personalnummer dieses Wertguthaben mit Datum 01.12.09 eingetragen werden.
Das ist dann der Betrag, der beim Abgang noch als BG-pflichtig abgerechnet wird. Die Lohnarten zu diesen anderen Zeitkonten müssen dann in der Lohnarten-Karte gekennzeichnet werden: Bei "BG sonstige Zeitkonten" gibt es dafür die Auswahlen: Zugang, Abgang.
Diese Kennung ist nötig, damit die Lohnarten erkannt werden. Für Lohnarten mit den Steuerungen zum Arbeitszeitkonto oder den Funktionen zur Altersteilzeit ist diese Kennung nicht nötig.
/Stammdaten/ Lohnarten, Steuerung: "BG sonstige Zeitkonten" und
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge; Lohnkonto besondere Vorträge: "BG sonstige Zeitkontenguthaben".
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Ausnahmefälle zu BG und Wertguthaben
Wenn keine der automatischen Verarbeitungen ausgeführt werden soll, dann bei den Stammdaten der BG eintragen, dass die Automatik nicht ausgeführt werden soll; dann aber die BG-Pflicht bei den Lohnarten ändern.
Bisher schon: Für den Fall, dass bereits bisher die Lohnarten für Zugang, Abgang als "nicht BG-pflichtig" gekennzeichnet waren, also der Zugang das BG-Brutto nicht vermindert hat, wird dies nicht automatisch erkannt; dann muss bei den Stammdaten der BG eingetragen werden, dass die Automatik zur BG-Pflicht nicht ausgeführt werden soll.
Nettokonto: Falls die Sonder-Verarbeitung benutzt wurde, ein Ausgleichskonto als Netto-Konto zu führen, dann ändert sich für diese Arbeitszeitkonten nichts.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften: "BG-Pflicht und Wertguthaben".
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Lohnarten zu BG und Wertguthaben
Die Lohnarten, deren BG-Pflicht automatisch verarbeitet wird, sind:
Lohnarten mit den Steuerungen Ausgleichskonto: 010|011|012|013|014|020|021|023|026|027|041|043|050|051|052|053|071|091
Lohnarten mit den Steuerungen Ansparkonto: 110|111|112|113|114|120|121|123|126|127|142|144|150|151|152|153|171|191
Lohnarten mit den Funktionen zur Altersteilzeit: 1210|1211|1212|1213|1215|1220|1290|1291
Und für sonstige Zeitkonten die Lohnarten, die so definiert wurden.
Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft bis 31.12.2022 (Übergangsweise bis 31.12.2023)
Die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft muss Regeln entsprechen, die je BG unterschiedlich sind.
Die Empfänger von SV-Meldungen verlangen, dass diese Mitgliedsnummer geprüft wird. Deshalb werden bereits bevor SV-Meldungen erstellt werden, also jede Art von Meldung, die Stammdaten derjenigen Berufsgenossenschaften geprüft, die im Mandanten vorhanden sind und eine Betriebsnummer haben.
Bei Fehler können keine Meldungen erstellt werden.
Bisher wurden etwa einige Nummern mit Strichen oder Leerzeichen eingetragen, was vielleicht nicht mehr erlaubt ist.
Eine Prüfliste kann vorab aufgerufen werden.
Die Mitgliedsnummer wird außerdem geprüft:
wenn die Abfrage der Stammdaten oder der Lohnnachweis selbst erstellt werden; wenn die SV-Meldungen zum BG-Brutto erstellt werden.
Sollte die Mitgliedsnummer nicht korrekt sein, dann diese in den Stammdaten der Berufsgenossenschaft und der Niederlassungen ändern. Rückrechnungen sind nicht nötig; aber die aktuellen SV-Meldungen zum BG-Brutto und die Stammdaten-Abfrage zum Lohnnachweis in diesem Fall müssen neu ermittelt werden.
Mitgliedsnummer, wenn zu spät gemerkt bis 31.12.2022 (Übergangsweise bis 31.12.2023)
Wenn die Mitgliedsnummer nicht richtig war, aber die SV-Meldungen mit dem Grund 92 bereits gesendet wurden, dann so vorgehen:
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, BG-Brutto anzeigen. Der Filter auf Personalnummer kann gelöst werden. Liste bearbeiten und dort die Mitgliedsnummer ändern.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ausführen und /Berichte/ Berichte, <blobgmnr BG Prüfung Mitgliedsnummer>.
Berufsgenossenschaft, Arbeitsstunden, Altersteilzeit
Wenn die Arbeitsstunden für den Nachweis an die Berufsgenossenschaft ermittelt werden, dann wird bei Arbeitnehmern in Altersteilzeit so gerechnet: Während der Arbeitsphase die vollen Stunden, während der Freistellungsphase keine Stunden. Das gilt bei der Abrechnung, der BG-Jahresberechnung, die in jedem Monat ausgeführt werden kann, und bei den SV-Meldungen.
Elektronischer Lohnnachweis zur BG
Elektronischer Lohnnachweis zur BG
Zur ausführlichen Verarbeitung und weitere Hinweise siehe: BLO SV-Meldungen BG (BG)
Ablauf
Der Lohnnachweis an die gesetzliche Unfallversicherung wird ab 2017 mit den Meldedaten des Vorjahres per Datei übertragen. Die Schritte zum Lohnnachweis sind:
- Die Berufsgenossenschaften teilen dem Unternehmen pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer)
eine PIN mit, die bei den Meldungen angegeben werden muss (per Post). - An die Berufsgenossenschaften wird pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer der Niederlassung eine Anfrage geschickt, um die Gefahrentarife, die für das Unternehmen gelten, zurückzuerhalten (Abfrage Stammdaten).
- Die Berufsgenossenschaften schicken Rückmeldungen zurück mit den gültigen Gefahrentarifen.
- Der elektronische Lohnnachweis wird zusammengestellt und an die Berufsgenossenschaften gesendet.
Was tun?
- Im Abrechnungsmonat Januar die Meldungen zur Sozialversicherung ermitteln lassen.
- Die Meldungen an die Berufsgenossenschaften fassen die SV-Meldungen mit dem Abgabegrund "92 Entgelt zur Unfallversicherung" zusammen. Diese werden, mit den anderen Meldungen, im Januar vorbereitet.
- Die SV-Meldungen aber noch NICHT senden.
- Die Abfrage Stammdaten vorbereiten und an die Berufsgenossenschaften senden.
- Die Rückmeldungen der Berufsgenossenschaften einlesen.
- Die Lohnnachweise erstellen.
- Prüfen, ob Fehlerhinweise zu den Gefahrentarifen enthalten sind.
- Wenn keine Fehler, dann die SV-Meldungen senden und die Lohnnachweise senden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Aktion: Lohnnachweis BG. Was nötig ist, kann aus dieser Übersicht ausgeführt werden.
Webclient:
PIN
Die Berufsgenossenschaften teilen dem Unternehmen für die Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) schriftlich eine PIN mit, die bei den Meldungen angegeben werden muss.
Diese PIN bei der Berufsgenossenschaft und bei den Mitgliedsnummern; ab 01.01.23 Unternehmensnummer der Niederlassungen eintragen. Übersicht: Berufsgenossenschaften, Niederlassungen.
Lohnnachweis, Details
Der Lohnnachweis beruht auf den SV-Meldungen zum BG-Brutto.
Er wird identifiziert durch:
die Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft laut der SV-Meldung; die Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) bei der BG laut der SV-Meldung; die PIN laut Stammdaten der BG; die Betriebsnummer der Niederlassung der Personalnummer der SV-Meldung; wenn in den Firmendaten ausgewählt, durch die Trennung von Lohn und Gehalt.
Stammdaten abfragen
Sie kann ausgeführt werden, sobald die 92er-SV-Meldungen vorbereitet sind. Wenn es noch zu früh sein sollte, die SV-Meldungen zu erstellen, dann kann die Abfrage der Stammdaten auch ohne die SV-Meldungen aus den Mitgliedsnummern; ab 01.01.23 Unternehmensnummer bei der Berufsgenossenschaft und bei den Niederlassungen ermittelt werden.
Die Abfrage der Stammdaten muss für den Lohnnachweis als erstes ausgeführt werden. Die Abfrage wird in der Übersicht des Lohnnachweises mit dem Abgabegrund "UV10 Abfrage der Stammdaten" angezeigt.
Ausführen: Stammdaten, Datenträger.
Gültige Stammdaten, zurückgemeldet
Wenn die Rückmeldungen der Berufsgenossenschaften angekommen sind, dann diese Rückmeldungen einlesen. Die Rückmeldungen werden in der Übersicht des Lohnnachweises mit dem Abgabegrund "UV11 Rückmeldung der Stammdaten" angezeigt.
Ausführen: Rückmeldungen.
Lohnnachweis
Den Lohnnachweis erstellen.
Wenn zum Meldemonat Januar der Lohnnachweis ausgeführt wird, dann muss die Abrechnung des Dezembers des Vorjahres abgeschlossen sein.
Der Lohnnachweis wird in der Übersicht mit dem Abgabegrund "UV01 Umlagelohnnachweis" angezeigt. Der Lohnnachweis nimmt auf die Abfrage der Stammdaten und auf die Rückmeldung der Stammdaten so Bezug: Er enthält eine "Vorgangs-ID", die bei der Abfrage der Stammdaten gesetzt wurde.
Er enthält eine "Laufende Nummer", die durch die Rückmeldung der Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) zugeordnet wurde. Er enthält Fehlerhinweise, wenn die Gefahrentarife laut Rückmeldung für das Unternehmen nicht gültig sind.
Ausführen: Lohnnachweis, Datenträger.
Die Annahmestelle meldet Fehler zurück
Wenn eine Datei zum Lohnnachweis gesendet wurde und wenn die Annahmestelle Meldungen als fehlerhaft einstuft und zurückweist, dann werden solche Fehler in der Übersicht zum Lohnnachweis angezeigt.
Diese Rückmeldung der Annahmestelle wird zunächst wie für andere SV-Meldungen auch eingelesen. Wenn Fehler war, ist danach in der Übersicht des Lohnnachweises zum Meldesatz ein Fehlertext zu sehen. Die Übersicht darauf gibt die Details.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Rückmeldungen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG.
Webclient:
Meldungen zur BG, Gefahrentarife werden geprüft
Wenn SV-Meldungen mit dem Brutto zur Berufsgenossenschaft erstellt werden, dann müssen die Gefahrentarife denjenigen entsprechen, die für den Lohnnachweis von der Berufsgenossenschaft zurückgemeldet wurden.
Das sind SV-Meldungen mit dem Abgabegrund 92, die im Januar erstellt werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Meldungen erstellen, Ausführen etwa mit der Auswahl Berufsgenossenschaft im Januar: Nur BG.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, hier Positionen auf Einträge mit dem Abgabegrund UV11 Rückmeldung der Stammdaten.
Webclient:
Wenn Fehler bei den Gefahrentarifen
Wenn sich ergeben sollte, dass die Gefahrentarife, wie für die SV-Meldungen ermittelt, nicht gültig sind, weil sie nicht in den gültigen Gefahrentarifen laut Rückmeldung enthalten sind:
Dann bei den Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaft die "Offizielle Gefahrentarifstelle" ändern. Danach die SV-Meldungen neu ermitteln lassen. Danach den Lohnnachweis neu ermitteln lassen.
Übersicht: Berufsgenossenschaften.
Brutto, Stunden, Gefahrentarif ändern
Das Brutto und die Arbeitsstunden, die im Lohnnachweis gemeldet werden, können angezeigt werden. Falls es nötig sein sollte, Brutto oder Stunden, die gemeldet werden sollen, zu ändern, dann kann das in der Anzeige des BG-Bruttos geschehen. "Liste bearbeiten" auswählen. Dabei "Manuell geändert" ankreuzen.
Sollte es nicht anders möglich sein, können hier auch die Gefahrentarife geändert werden, das heißt: den Gefahrentarifen angeglichen werden, die laut Rückmeldung der Berufsgenossenschaft gültig sind; das ist die Spalte "Gefahrentarif melden".
Positionen.
Anzahl der Versicherten
Zusätzlich zum Brutto und zu den Stunden wird die Anzahl der Versicherten gemeldet; pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) des Unternehmens und zusätzlich pro Gefahrentarif.
Es werden die Arbeitnehmer gezählt, für die eine 92er-SV-Meldung vorbereitet wurde; sofern ein Betrag gemeldet wird.
Wenn ein Mitarbeiter aufgrund mehrerer Personalnummern z.B. zwei 92er-SV-Meldungen hat, dann wird zusätzlich auf die Sozialversicherungsnummer geprüft und dieser Mitarbeiter nur einmal gezählt.
Lohnnachweis für alle Gefahrentarife
Wenn ein Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft erstellt wird, dann werden alle Gefahrentarife, die von der Berufsgenossenschaft als Stammdaten zurückgemeldet wurden, in die Meldung aufgenommen. Also auch, wenn kein Arbeitnehmer mit einem der Gefahrentarife abgerechnet wurde.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Lohnnachweis.
Webclient:
Lohnnachweis ohne Betrag
Wenn ein Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft gar kein Brutto enthält, dann wird er nicht gemeldet.
Ein solcher Lohnnachweis müsste gelöscht oder korrigiert werden.
Wenn der Lohnnachweis gelöscht, also gar nicht gesendet wird, dann erwarten die Unfallversicherungsträger, dass auch die Abfrage der Stammdaten storniert wird. Das ist möglich über: Funktion, Eine Meldung stornieren.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Lohnnachweis.
Webclient:
Ausgabe und Einzelnachweis
Eine Ausgabe nach Excel, die dem Lohnnachweis entspricht, kann erstellt werden. Diese wertet wie der Lohnnachweis die SV-Meldungen zur Unfallversicherung aus. Es wird je ein Block pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer des Unternehmens geschrieben, mit den Beträgen der einzelnen Personalnummern und den Summen pro Gefahrentarif.
Der Einzelnachweis, wie er bis zu den Meldungen des Jahres 2014 erstellt wurde, kann zur Kontrolle ausgeführt werden; das ist eine Ausgabe nach Excel. Bei der Ausgabe des Einzelnachweises zum Lohnnachweis nach Excel kann ausgewählt werden: "Mit Niederlassung". Dann wird sowohl bei der Ausgabe mit Personalnummern als auch bei der Ausgabe der Summen in Excel in der Spalte O die Niederlassung ausgegeben.
Ausgabe. Einzelnachweis.
Ausgabe des Lohnnachweises, Beitragsabrechnung
Die Ausgabe des Lohnnachweises als Beitragsabrechnung, also mit Details der Personalnummern, listet am Ende eines Blocks zur Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) noch einmal die Summen der Gefahrtarife für diese Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) auf.
Die Ausgabe kann auch gedruckt werden; beim Druck der Ausgabe kann ausgewählt werden: Nur Summen; und: Nur Mitgliedsnummer.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis, Ausgabe und Bericht: Druck Ausgabe.
Webclient:
Ausgabe des Lohnnachweises, Höchstjahresarbeitsverdienst
In der Ausgabe des Lohnnachweises nach Excel wird zur Berufsgenossenschaft eine Zeile mit der Bemessungsgrenze, das ist der Höchstjahresarbeitsverdienst in Euro, ausgegeben, die der Berechnung zugrunde lag.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Ausgabe.
Webclient:
Funktionen
Einzelne Meldesätze, die vorbereitet wurden, können:
gelöscht werden, auf nicht gemeldet gesetzt werden, auf gemeldet gesetzt werden.
Vorbereitungen
Die Frage, ob SV-Meldungen, die auf "manuell gemeldet" gesetzt wurden, beim Lohnnachweis mitgerechnet werden sollen, kann in den Firmendaten beantwortet werden:
BG manuell gemeldete als 0: Ja bedeutet, solche Meldungen werden nicht mitgerechnet. Während der Ermittlungen wird automatisch ein DEÜV-Empfänger DGUV erstellt mit der Betriebsnummer 95783331.
Übersicht: Firmendaten.
Lohn und Gehalt
Es ist möglich, einen Teillohnnachweis zu erstellen.
Wenn Lohn und Gehalt nach Mandanten getrennt sind, dann kann der Lohnnachweis jeweils in diesen Mandanten erstellt werden. Wenn Lohn und Gehalt im gleichen Mandanten sind, dann kann in den Firmendaten ausgewählt werden: BG Lohn Gehalt trennen: Ja.
Als "Gehalt" gelten alle Personalnummern mit einem Abrechnungskreis, der die Kennung "Ist GehaltsAbrechnungskreis" hat.
Wenn die Annahmestelle der Unfallversicherung eine neue Abfrage von Stammdaten erhält, aber mit der Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer, wie bereits gemeldet, dann vergibt sie für die neue Abfrage eine neue "Laufende Nummer", die dann beim Lohnnachweis mitgemeldet werden wird.
Niederlassung, Abrechnungskreis
Der Lohnnachweis fasst Meldedaten zusammen nach Berufsgenossenschaft, Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer des Unternehmens.
Das bedeutet, es können mehrere Niederlassungen zusammen veranlagt werden. In den Meldesätzen zum Lohnnachweis werden Niederlassung und Abrechnungskreis so vermerkt: Eine Niederlassung der Personalnummern, die enthalten sind.
Ein Abrechnungskreis der Personalnummern, die enthalten sind, vorzugsweise ein Abrechnungskreis mit der Kennung "Ist Gehalt"-Abrechnungskreis.
Niederlassungen nach Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) zusammenfassen
Wenn Niederlassungen die gleiche Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) bei der gleichen Berufsgenossenschaft haben, dann können sie für den Lohnnachweis zusammengefasst werden. In diesem Fall in den Firmendaten, Register Sozialwesen, "BG NL nach Mitgliedsnummer zusammen" auswählen. Das wird bereits bei der Stammdatenabfrage angewendet. Dies gilt ab dem Meldejahr 2017.
Ansprechpartner
In den Meldungen an die Berufsgenossenschaft wird ein Ansprechpartner mit Name, Kontakt und Ort ("Betriebssitz") mitgemeldet. Es gilt die Adresse der Niederlassung, wie in der Übersicht des Lohnnachweises angezeigt.
Diese Niederlassung kann sein:
eine der Niederlassungen mit der gleichen Betriebsnummer wie die Firma; oder die Niederlassung, die eine eigene Betriebsnummer hat.
Der Ansprechpartner selbst kann geändert werden, wenn in der Niederlassung, die zur Meldung gehört, ein "Bescheinigung Ansprechpartner" (Adressnummer und Adressat) eingetragen wird.
Stornieren
Meldungen zu stornieren kann aus mehreren Gründen nötig sein:
Sollte eine Abfrage der Stammdaten irrtümlich an die Berufsgenossenschaft gesendet worden sein, obwohl gar kein Lohnnachweis für das Unternehmen mit dieser Betriebsnummer und dieser Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) nötig ist, dann muss eine Stornierung der Abfrage gesendet werden; sonst würde die Berufsgenossenschaft einen Lohnnachweis erwarten.
Ein Lohnnachweis kann nicht storniert werden, ohne dass er neu gemeldet wird. Daher ist dies nur automatisch möglich.
Funktion: Eine Meldung stornieren.
SV-Meldungen ab Februar und Lohnnachweis
Wenn sich bei den SV-Meldungen ab Februar ergibt, dass Meldungen zum BG-Brutto neu gemeldet werden, dann wird ein Hinweis ausgegeben: der Lohnnachweis muss dann neu gesendet werden. Wenn dann zum Beispiel im Februar der Lohnnachweis ausgeführt wird, dann wird automatisch storniert, was im Januar gemeldet wurde und es wird neu ermittelt. /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Lohnnachweis BG.
Webclient:
Lohnnachweis, Storno und neu
Wenn im Monat SV-Meldungen mit BG-Brutto sind, sich also die Beträge geändert haben, dann muss in diesem Monat der bisherige Lohnnachweis für die BG storniert und neu gemeldet werden. Die Vorgabe der Unfallversicherungsträger ist: Korrekturen dürfen nicht etwa einmal im Jahr zusammengefasst, sondern müssen in jedem Monat, in dem sie anfallen, gemeldet werden.
In diesem Fall kommt ein Fehler, wenn der Monat der SV abgeschlossen wird.
Die Hinweise dazu sind also:
- In der Box "Melden außer der Reihe" der Text "Lohnnachweis Storno und neu".
- Ein Hinweis beim Aufruf der Übersicht der Lohnnachweise.
- Ein Fehler, wenn der Monat zur SV abgeschlossen werden soll.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Monat abschließen.
Webclient:
Neue Betriebsnummer?
Für den Lohnnachweis werden, wie für andere Meldungen, zwei Betriebsnummern benötigt: diejenige des Absenders und diejenige des Arbeitgebers; was, wenn neue Betriebsnummern vergeben wurden? Die Betriebsnummer des Absenders bezeichnet nur die Stelle, von der die Meldungen gesendet werden.
Sie wird in den Firmendaten eingetragen. Falls sich diese Betriebsnummer ändern sollte, müssen die SV-Meldungen ohnehin neu organisiert werden; denn die Verzeichnisse der Meldedateien gelten pro Betriebsnummer des Absenders.
Für den Lohnnachweis gilt: Die Meldedaten des Lohnnachweises erhalten die gleiche Betriebsnummer des Absenders wie die Abfrage der Stammdaten, die zuvor gesendet wurde.
Die Betriebsnummer des Arbeitgebers steht entweder in den Firmendaten oder in den Niederlassungen als Betriebsnummer des Verursachers. Es können auch mehrere Niederlassungen die gleiche Betriebsnummer haben. Falls sich die Betriebsnummer ändern sollte, dann eine neue Niederlassung mit dieser neuen Betriebsnummer anlegen und bei denjenigen Personalnummern im Personalstamm eintragen, bei denen diese neue Betriebsnummer gilt.
Ändert sich eine dieser Betriebsnummern zum Beginn des Jahres, so hat dies keine Auswirkungen.
Ändert sich eine dieser Betriebsnummer ab dem Meldemonat Februar, was tun?
In dem Monat, in dem sich die Betriebsnummer ändert, in der Übersicht des Lohnnachweises zunächst die Stammdaten ausführen. Dadurch wird die letzte Meldung storniert und eine neue erstellt. Die neue Meldung erhält auch keinen Verweis auf bisherige Meldungen, das ist "Lfd. Nr. aus Rückmeldungen", sondern beginnt von vorne. Wenn die Rückmeldung dazu eingetroffen ist, dann den Lohnnachweis erstellen. Auch er wird storniert und neu gemeldet.
Neue Mitgliedsnummer - bis 31.12.22
Wenn SV-Meldungen mit dem Abgabegrund 92 BG-Brutto erstellt wurden und wenn sich die Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft ändert, dann werden diese SV-Meldungen storniert. Beispiel: Die SV-Meldung wurde im Januar erstellt. Die Mitgliedsnummer wurde danach geändert, und zwar für den Zeitraum, der gemeldet wurde. Wenn es wirklich so sein sollte, dass sich die Mitgliedsnummer für das alte Jahr ändert, dann am besten so vorgehen:
Bei der Berufsgenossenschaft, oder bei der Niederlassung, die Mitgliedsnummer als "Mitgliedsnummer früher" eintragen, dazu den Dezember des alten Jahres als "Mitgliedsnummer früher bis". Dann ist klar, welche Mitgliedsnummer gilt.
Die SV-Meldungen werden im aktuellen Monat storniert und neu gemeldet.
Der Lohnnachweis muss dann auch storniert und neu gemeldet werden.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Bearbeiten: Mitgliedsnummer bei BG, Mitgliedsnummer früher, Mitgliedsnummer früher bis und zur Mitgliedsnummer pro Niederlassung.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Meldungen erstellen, Ausführen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Lohnnachweis.
Webclient:
Storno in Folgemonaten
Wenn es sich in den Folgemonaten zum Meldemonat Januar ergeben sollte, dass zum Beispiel wegen Rückrechnungen neu gemeldet werden muss, dann geschieht das für diese Fälle nicht mehr im Abrechnungsmonat Januar, sondern in dem Abrechnungsmonat, in dem die Rückrechnung ausgeführt wurde.
In diesem Fall so vorgehen: In diesem Abrechnungsmonat die Übersicht zum Lohnnachweis aufrufen.
Wenn sich die Stammdaten des Unternehmens auch geändert haben. dann: Stammdaten: Es werden die Meldungen aus Januar automatisch storniert und neu erstellt. Stammdaten, Datenträger.
Rückmeldungen.
Wenn nur der Lohnnachweis storniert und neu gemeldet werden soll, dann: Lohnnachweis. Lohnnachweis, Datenträger.
Storno in Folgemonaten, außerdem
Lohnnachweise, die noch nicht gemeldet wurden, werden, wenn nach Januar der Lohnnachweis neu ausgeführt wird, auf ebenfalls neu erstellt; ohne Stornierung. Wenn ein Lohnnachweis gemeldet ist, aber von der Annahmestelle als fehlerhaft zurückgesendet wurde, dann wird keine Stornierung erstellt; sondern eine neue Meldung.
Storno in Folgemonaten, nötig?
Für den Lohnnachweis kann geprüft werden, wenn in einem Monat nach Januar Stornierungen und Neu-Meldungen vorbereitet wurden, ob diese überhaupt nötig sind.
Das heißt:
- Ist die Anzahl der Versicherten anders?
- Sind die Gefahrentarife anders?
- Das BG-Brutto oder die Arbeitsstunden?
Wenn ja, wird zurecht storniert. Wenn nein, ist es ist nicht nötig, zu stornieren und neu zu melden.
Hierzu können in der Übersicht der Lohnnachweise zwei Funktionen ausgeführt werden:
- Funktion, Ist Stornierung nötig; das ergibt Hinweistexte, wenn nicht.
- Funktion, Stornierung nicht nötig, dann löschen; das löscht Einträge.
Lohnnachweis, der storniert und neu gemeldet wird
Wenn sich Korrekturen am Lohnnachweis ergeben, dann muss er storniert und neu gemeldet werden; was geschieht danach?
Laut Auskunft der Kassen ist die weitere Vorgehensweise dann, es "werden korrigierte elektronische Lohnnachweise grundsätzlich erst mit der nächsten Umlage abgerechnet", gemeint ist: wenn durch die Unfallversicherungsträger die Beiträge des nächsten Jahres festgelegt werden.
Stammdaten vorab abfragen
Wenn die Stammdaten vorab abgefragt werden sollen, also bevor das Meldejahr ganz abgerechnet ist, dann so vorgehen:
Die Übersicht zum Lohnnachweis für den Meldemonat Januar des Folgejahres aufrufen. Bei der Aktion "Besondere Gründe" die Auswahl "Stammdaten ohne SV-Meldungen" treffen. Dabei kann der Personalstamm gefiltert werden.
Es wird die Abfrage der Stammdaten vorbereitet. Diese dann senden. Und später die Rückmeldungen dazu einlesen.
Rückmeldungen in Folgemonaten
Die Berufsgenossenschaft meldet mitten im Jahr neue Stammdaten zurück, auch ohne zuvor eine erneute Abfrage dazu erhalten zu haben. Das ist zum Beispiel so, wenn die Gefahrentarife für das Unternehmen neu bestimmt werden. Eine solche neue Rückmeldung wird eingelesen, wenn ab Februar "Rückmeldungen" ausgeführt wird.
Wenn keine neuen Rückmeldungen vorliegen, wird ein kurzer Hinweis ausgegeben, was geprüft wurde. Das bedeutet: die Rückmeldungen, die schon vorhanden sind, wurden geprüft, aber nicht neu übernommen.
Besondere Gründe
Sollte ein Betrieb aufgegeben werden, dann sind Meldungen mitten im Jahr nötig. In diesem Fall so vorgehen:
- Die Übersicht zum Lohnnachweis für den Meldemonat Januar des Folgejahres aufrufen.
- Bei der Aktion "Besondere Gründe" die Auswahl "SV-Meldungen vorab ermitteln" treffen. Dabei kann der Personalstamm gefiltert werden, zum Beispiel auf die Niederlassung, um die es sich handelt.
- Dann Stammdaten. Rückmeldung. Lohnnachweis.
- Bevor der Lohnnachweis gesendet wird, über die "Besonderen Gründe" den "Anderen Grund für Lohnnachweis" auswählen.
Weitere Auswahl:
Wenn für den Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft der besondere Grund "UV08 Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren" gewählt wird, dann müssen zuvor in den Firmendaten oder bei der Niederlassung die Auswahl "Betriebsaufgabe wegen Insolvenz" und das Datum "Betriebsdaten gelten zum" eingetragen sein.
Dann auch den Lohnnachweis senden.
Sonstiges
Historie der Betriebsnummern: Aus der Übersicht des Lohnnachweises kann eine Anzeige ausgeführt werden, in der diejenigen Betriebsnummern und Mitgliedsnummern aufgeführt sind, für die bisher gemeldet wurde.
Quittungen: Die Quittungen für die Dateien, die von der Annahmestelle der Unfallversicherung gesendet wurden, werden zusammen mit den anderen Quittungen erstellt, sobald die Rückmeldungen zu den SV-Meldungen ausgeführt werden.
Vorträge: Wenn Systemwechsel ist und nicht zu Beginn des Jahres, sondern im Jahr mit den Abrechnungen begonnen wird, dann können Vorträge zum BG-Brutto erfasst werden. Das ist die besondere Übersicht für Vorträge 5377446 Lohnkonto Übersicht Import und dort "Lohnkonto Berufsgenossenschaft".
Diese Vorträge werden in die SV-Meldungen eingerechnet;
für den Lohnnachweis werden sie aber aus dem BG-Brutto der SV-Meldungen wieder herausgerechnet.
Dateien für perfidia
Für perfidia werden Dateien mit diesen Namen bereitgestellt: EUVS Stammdaten und EUVL Lohnnachweis. Der Name von Rückmeldedateien beginnt mit EUVU.
Hinweis für den Systemverantwortlichen
Es sind Objektberechtigungen für die Tabellendaten nötig für: 5143343 Lohnnachweis und 5143344 Lohnnachweis Meldedaten.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung
Wenn Beträge bis zu einer Grenze im Jahr steuerfrei und SV-frei abgerechnet werden können, über der Grenze dann aber steuerpflichtig und SV-pflichtig werden, dann kann dies so vorbereitet und abgerechnet werden; nötig sind dazu: Lohnarten mit der Funktion <2418 Steuerfrei, SV-frei, danach Lohnart mit der Funktion 2419>. Eine Lohnart mit der Funktion <2419 Steuerpflichtig, SV-pflichtig, nach Lohnarten mit der Funktion 2418>. Es können auch mehrere Lohnarten angelegt werden, die steuerfrei sind; aber nur eine, die dann die Steuerpflicht übernimmt. Warum ist der Betrag steuerfrei? Um dies zu kennzeichnen, bei der Lohnart die "Kennung steuerfreier Bezug" auf die Auswahl setzen: Betriebliche Gesundheitsförderung EStG § 3 Nr. 34.
Welche Grenze gilt? Dann wird die Grenze automatisch geprüft, in diesem Fall 500 Euro im Kalenderjahr, Stand 2017 bis 31.12.19. Die steuerfreie Höchstgrenze beträgt ab dem 01.01.20 600 Euro im Kalenderjahr.
Die steuerfreien Lohnarten können im Personalstamm eingetragen oder berichtet werden. Die steuerpflichtige Lohnart wird automatisch während der Abrechnung gebildet, wenn nötig.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und Bewertung und /Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Betriebsrentner (Versorgungsbezug)
Betriebsrentner, Empfehlung
Wir empfehlen, Betriebsrentner entweder in einem gesonderten Mandanten zu führen.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: BLO SV-Meldungen Versorgungsbezüge
Betriebsrentner, Krankenkasse wenn gleicher Mandant
Wenn sie im gleichen Mandanten wie nicht-Betriebsrentner abgerechnet werden, diese Vorkehrungen zu treffen: Betriebsrentner sollten nicht mit der gleichen Krankenkassennummer wie nicht-Betriebsrentner abgerechnet werden. Die Krankenkasse also am besten in eine neue Nummer kopieren. Und diese neue Nummer bei den Betriebsrentnern als Krankenkasse eintragen.
Betriebsrentner, Personalstamm Kennzeichnung
Wenn laufende Versorgungsbezüge abgerechnet werden, dann muss die Personalnummer als "Betriebsrentner" gekennzeichnet sein (Personalstamm, Register Zuordnung).
Versorgungsbezug abrechnen, als Einmalbezug
Wenn es nicht möglich ist, die Personalnummer als Betriebsrentner abzurechnen, dann kann ein Versorgungsbezug nur als Einmalbezug abgerechnet werden, auch nach Austritt; dazu sind diese Definitionen nötig: Im Personalstamm das Datum des Versorgungsbezugs-Einmalbezugs (Register Steuer).
Bei der Lohnart als Bezugsart Versorgungsbezug, als Steuerpflicht Einmalbezug und zusätzlich ein Eintrag bei: "Versorgungsbezug Einmalbezug" (Lohnart, Register Steuerung).
Dies ist nur möglich bei Lohnarten, die für die SV beitragsfrei sind.
Die LSt-Bescheinigung enthält dann Werte in den Zeilen: "enthaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge", "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbezugs", "Erster und letzter Monat", "in Versorgungsbezügen enthalten".
Betriebsrentner ohne Steuerklasse
Wenn bei einem Betriebsrentner im Personalstamm keine Steuerklasse eingetragen ist, dann wird nicht wie sonst mit Steuerklasse 6 abgerechnet, sondern ohne Steuer.
Das kann z.B. so sein, wenn der Betriebsrentner im Ausland wohnt. Wenn der Personalstamm geprüft wird, dann wird ein Hinweis dazu ausgegeben.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Steuer und Prüfen.
Webclient:
Betriebsrentner, einmal im Quartal
Um eine Betriebsrente nur einmal im Quartal summiert auszuzahlen, so vorgehen:
Eine zusätzliche Lohnart anlegen. Sie dient zur Auszahlung einmal im Quartal. Die Lohnart muss eine Nettolohnart sein, die Funktion "9915 Quartalszahlung für Betriebsrentner" haben, ist keine Abzugslohnart, berechnet keine Steuer, keine SV-Beiträge, die Berechnungseinheit ist Betrag.
Diese Lohnart im Personalstamm in den Aktuellen Bezügen eintragen; zusätzlich zur Lohnart der Betriebsrente. Als Betrag den Netto-Betrag der Betriebsrente eingeben; diesen Nettobetrag also zuvor ermitteln. Bei dieser Lohnart das Feld "Versorgungsbezug", ganz rechts in der Übersicht, auf den 1., 2., oder 3. Monat im Quartal setzen, in dem die Auszahlung erfolgen soll; diese Eingabe ist nur bei der Lohnart mit der Funktion 9915 möglich.
Den Betriebsrentner weiterhin jeden Monat abrechnen. Steuer und SV werden monatlich ermittelt. In den Monaten, in denen nicht ausgezahlt werden soll, zieht die neue Lohnart den Betrag von der Abrechnung ab, so dass sich als Auszahlung 0 ergibt. Eine Auszahlung ergibt sich im angeforderten Monat, in der Höhe von 3 Monatsnettobeträgen.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt: "Versorgungsbezug".
Webclient:
Betriebsrentner, einmal im Halbjahr
Betriebsrenten können einmal im Halbjahr summiert ausgezahlt werden. Die Auswahl im Personalstamm zur Lohnart der Betriebsrente kann nicht nur aufs Quartal, sondern auch aufs Halbjahr gesetzt werden. Das Feld dazu ist "Versorgungsbezug".
Die Auswahlen sind: 1. Monat im Halbjahr (also Januar und Juli), 2. Monat im Halbjahr, 3. Monat im Halbjahr.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt, Spalte "Versorgungsbezug".
Webclient:
Betriebsrentner, Bemessungsgrenze (VB-max)
Wenn für einen Empfänger von Versorgungsbezügen (Betriebsrentner) ein Bescheid (Rückmeldung) vorliegt, dass das SV-Brutto nur bis zu einer maximalen Grenze verbeitragt werden muss, dann kann diese Grenze im Personalstamm eingetragen werden. Die Bemessungsgrundlage wird dann, wenn höher, auf diesen Betrag gekappt.
Rückmeldungen zu Versorgungsbezügen sorgen für einen Import des VB-max, wenn er in der Datei enthalten ist.
Für die SV-Berechnung von Einmalbezügen muss diese Grenze in der Historie vermerkt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung und Bearbeiten, Historie, Sozialversicherung, VersB Bemessungsgrenze.
Webclient:
Betriebsrentner, steuerlicher Freibetrag
Bei Empfängern von Versorgungsbezügen (Betriebsrentner) ist für die steuerliche Behandlung des Entgelts der Beginn des Versorgungsbezugs nötig und eine Angabe der voraussichtlichen Sonderzahlungen im Kalenderjahr.
Der Beginn der Versorgung beeinflusst die Höhe des steuerlichen Versorgungsfreibetrags.
Voraussichtliche Sonderzahlungen (Einmalzahlungen) werden bei der Steuerberechnung dem Zwölffachen des ersten Versorgungsbezugs im Jahr zugerechnet, um den Freibetrag zu ermitteln.
Beide Daten im Steuer-Register des Personalstamms eintragen. Der Eintrag der voraussichtlichen Sonderzahlungen wird aus der Historie des ersten Versorgungsbezugsmonats des Jahres genommen, wenn nicht, dann aus dem aktuellen Personalstamm. Wenn kein Beginn eingetragen sein sollte, dann wird das Datum laut Lohnkonto, abgerechneter Versorgungsbezug, ermittelt (EStG §19).
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer, Versorgungsbezug Beginn und VersB Datum Einmalbezug.
Webclient:
Versorgungsbezug, steuerlicher Freibetrag, Beginn
Wenn bei Empfängern von Versorgungsbezügen im Personalstamm ein "Versorgungsbezug Beginn" eingetragen, aber für diesen Monat keine Abrechnung vorhanden ist, dann kann die Basis für den steuerlichen Freibetrag nur über einen Vortrag ermittelt werden.
In diesem Fall einen Lohnkonto-Vortrag erfassen, und zwar für den Januar des Jahres, in dem der Versorgungsbezug beginnt, und bei diesem Vortrag einen Betrag bei "Versorgungsbezug lfd. Bezug" eintragen; das ist der Versorgungsbezug des ersten Monats.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Lohnkonto
Webclient:
Versorgungsfreibetrag, steuerlich bei Versorgungsbezügen, Altersgrenze
Bei der steuerlichen Behandlung von Versorgungsbezügen gilt in der Regel ein Versorgungsfreibetrag. Bei Bezügen, die gewährt werden, weil eine Altersgrenze erreicht wird, aber nur, wenn der Arbeitnehmer das 63. Lebensjahr, bei Schwerbehinderung das 60. Lebensjahr, vollendet hat.
Bisher wurde dies über die Eingabe beim "Rentenbezug" in der Personal-Karte, Register SV, geregelt. Der Rentenbezug bezeichnet aber die Rente des RV-Trägers und kennzeichnet nicht den Versorgungsbezug. Für Hinterbliebenenrenten z.B. gilt der Freibetrag ohne Altersgrenze.
Ab 01.08 wird deshalb diese Steuerung geändert: Sie ist unabhängig von der Art des Rentenbezugs. Der Versorgungsfreibetrag wird zunächst gewährt. Wenn er aber doch nicht gelten soll, dann kann im Personalstamm, Register Steuer diese Ausnahme festgelegt werden. Dann wird für den Arbeitnehmer die Altersgrenze geprüft.
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer, VersFreibetrag Ausnahme: Nach Altersgrenze.
Webclient:
Versorgungsbezug, Einmalbezug
Für Versorgungsbezüge können Einmalbezugs-Lohnarten gekennzeichnet werden, ob sie als Kapitalauszahlungen/Abfindungen oder Sterbegeld gezahlt werden.
Für diese Einmalbezüge dann zusätzlich im Personalstamm das Datum des steuerlich "maßgebenden Kalenderjahres" eintragen, das kann der Monat der Abrechnung sein; dies für die Steuerberechnung und Lohnsteuerbescheinigung.
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer, VersB Datum Einmalbezug und /Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Versorgungsbezug Einmalbezug.
Webclient:
Versorgungsbezug, Sterbegeld
Wenn es nötig wird, Sterbegeld auszuzahlen, dann kann so vorgegangen werden:
Eine neue Personalnummer anlegen. Diese Personalnummer kann die Zuordnung "Kein Arbeitnehmer" erhalten. Eintritt und Austritt im Folgemonat eintragen. Bei den Angaben zur Soziallversicherung können die Personengruppe 900 und die Beitragsgruppe 0000 verwendet werden. Die Angaben zur Steuer erfragen, wie sie tatsächlich sind, und eintragen.
Eine Lohnart abrechnen mit der Bezugsart Versorgungsbezug, das ist ein steuerpflichtiger Einmalbezug, der aber zur Sozialversicherung beitragsfrei ist, mit einem Eintrag bei "Versorgungsbezug Einmalbezug" und der "Kennung Einmalbezug: 99 Sonstige steuerpflichtige Einmalbezüge". Die Abrechnung und dann auch eine LSt-Bescheinigung erstellen.
Bezüge
Bezüge prozentual ändern, ohne Tarif
In der Übersicht der im Personalstamm eingetragenen Lohnarten können die Beträge prozentual geändert werden; dies zielt auf Beträge oder Faktoren, die nicht aus einem Tarif kommen.
Zu diesem Zweck zunächst die Übersicht auf die gewünschten Personalnummern und Lohnarten filtern. Dann über den Funktions-Button "Prozentual ändern" auswählen. Es folgt zunächst die Auswahl, ob der Betrag oder der Faktor geändert werden. Dann folgt die Prozent-Eingabe.
Es wird der Betrag (VZ) oder der Faktor geändert; dabei wird kaufmännisch gerundet. Der bisherige Betrag oder Faktor wird bei jeder Änderung gemerkt und kann über den Funktions-Button wiederhergestellt werden, falls nötig. Die Änderung der Bezüge wirkt bei der nächsten Abrechnung.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Übersicht, Lohnarten, Button Funktion.
Webclient:
Bezüge, Übersicht geänderter Faktor oder Betrag
In der Übersicht der Lohnarten, die im Personalstamm eingetragen sind, kann ausgewählt werden, dass nur diejenigen Einträge angezeigt werden, die eine Änderung des Faktors oder Betrags enthalten.
Der erste Eintrag, also der Ausgangspunkt, wird zusätzlich immer angezeigt. Faktor und Betrag kommen entweder aus dem Tarif oder gelten wie im Personalstamm eingetragen.
Um diese Anzeige zu bekommen, in der Übersicht der Lohnarten zunächst die Filter auf "Personalnummer" und "Ab Datum" neu setzen, z.B. die Personalnummern auf Gewerbliche filtern und Ab Datum 010104.. und eine oder mehrere Lohnarten filtern, z.B. Zeitlohn. Dann die Funktion ausführen.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Übersicht, Lohnarten, Button Funktion: Nur anzeigen wenn Faktor oder Betrag geändert.
Webclient:
Bruttolohnverteilung
Lohnarten und Kostenstellen
Bruttolohnverteilung
Mit Hilfe der KSt-Verteilung/Bruttolohnverteilung können die Beträge, die auf die Stamm-Kostenstelle der Personalnummer oder auf keine KSt gebucht sind, prozentual auf bestimmte KSt verteilt werden. AG-Anteile können auf die Kostenstellen mit produktiven Stunden aufgeteilt werden.
/Abteilungen/ Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile: "Verteilung AG-Anteil" und
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Webclient:
Lohnarten, Basis der Aufteilung nach Bruttolohn
Die Lohnarten, die "Übergabe an BBA" oder "An Fibu mit KSt" oder "Basis Bruttolohnverteilung" ausgewählt haben, sind die Basis der Verteilung, z.B. der AG-Anteile, wenn dort angefordert (Stammdaten, Kontierung AG-Anteile).
Wenn die Lohnart nicht an die BBA geht, dann muss sie zumindest an die Finanzbuchhaltung gehen; dann außerdem "Basis Bruttolohnverteilung" auswählen. Die Basis ist nicht die Menge der Lohnarten, sondern der Betrag. Wenn Lohnarten ausdrücklich hiervon ausgeschlossen werden können, so dass sie nicht in die Basis eingerechnet werden, dann bei der "Auswahl Bruttolohnverteilung" "Keine Basis" setzen.
/Stammdaten/ Lohnarten, Register Fibu/BBA, Auswahl Bruttolohnverteilung.
Webclient:
KSt-Verteilung, nicht-produktiver Stunden und deren AG-Anteile
Es können im Monat nicht-produktive Stunden vorliegen, etwa Urlaub oder Lohnfortzahlung. Diese Lohnarten gehen entweder mit KSt an die Baubetriebsabrechnung (wie z.B. LFZ) oder nicht (wie z.B. Urlaubsgeld).
Damit der Anteil derjenigen Lohnarten, die nicht in die Baubetriebsabrechnung fließen, auch auf eine allgemeine Kostenstelle verteilt wird, so vorgehen:
Bei der Lohnart "Basis für Bruttolohnverteilung" ankreuzen (Register Fibu/BBA). Im Falle von Urlaub ist das die Lohnart mit dem Betrag. Ferner bei der Kontierungshilfe der Lohnart mit einer festen Sozialkostenstelle kontieren. Auf diese KSt werden dann AG-Anteile anteilmäßig verteilt.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
KSt-Verteilung, Lohnarten verteilen nach Bruttolohn
Wie Arbeitgeber-Anteile können auch einzelne Lohnarten in die Aufteilung nach Bruttolohn einbezogen werden. Ihre Beträge werden dann pro Personalnummer auf die KSt verteilt, die mit Lohnarten, die Basis der Bruttolohnverteilung sind, abgerechnet wurden.
KSt der Lohnart: Wenn auf die KSt, mit der die Lohnart abgerechnet ist, Betragsanteile anderer KSt verteilt werden, dann bleibt der Betrag, der tatsächlich auf dieser KSt abgerechnet ist, erhalten; in der Summe ergibt sich dann dieser Betrag plus die Betragsanteile, die von anderen KSt auf diese KSt verteilt wurden.
/Stammdaten/ Lohnarten: Auswahl Bruttolohnverteilung ("Verteilen") und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt: Bruttolohnverteilung.
Webclient:
KSt-Verteilung, Basis für Aufteilung nach Bruttolohn
Wenn eine KSt ausdrücklich nicht in die Basis der Aufteilung nach Bruttolohn einfließen soll, dann kann dies im KSt-Stamm festgelegt werden. Keine Auswahl bedeutet: die KSt ist Basis, sofern die Lohnart Basis ist. "Nicht Basis" bedeutet: die Lohnartenbeträge der KSt fließen nicht ein, "Basis wenn Monatsentgelt" bedeutet: nur bei Arbeitnehmern mit Monatsentgelt, ausgenommen AN mit Gehaltsverteilung, fließt die KSt in die Basis der Aufteilung ein.
/Stammdaten/Kostenstellen, Register Baulohn.
Webclient:
KSt-Verteilung, Kostenstelle wird nicht verteilt
Auf die KSt, mit der die zu verteilende Lohnart ursprünglich kontiert wurde, wird grundsätzlich nicht verteilt. Also die zu verteilenden Lohnarten entweder ohne KSt kontieren oder eine KSt benutzen, die ansonsten nicht mit Bruttolohnarten berichtet wird.
KSt-Verteilung, eine Lohnart nicht verteilen
Falls eine Lohnart nicht verteilt werden soll, obwohl sie mit der Stamm-Kostenstelle abgerechnet wird, dann in der Lohnarten-Karte, Register Fibu/BBA, "Auswahl Bruttolohnverteilung: Keine Basis" setzen. Diese Auswahl gilt auch für die KSt-Verteilung. Die Lohnart wird dann nicht verteilt.
KSt-Verteilung und AG-Anteile
AG-Anteile werden durch die KSt-Verteilung laut Personalstamm nicht aufgeteilt.
AG-Anteile werden nur durch die Festlegung "Verteilung AG-Anteil" "Aufteilung nach Bruttolohn" in Baulohn, Stammdaten, Kontierung AG-Anteile verteilt.
Dies gilt nicht für AG-Zuschüsse, die mit Lohnarten abgerechnet werden, also AG-Zuschüsse zur freiwilligen oder privaten Sozialversicherung. Das sind die Lohnarten mit den Funktionen 9530, 9540, 9630, 9830, 9840. Diese werden bei der KSt-Verteilung verteilt wie andere Lohnarten auch. Wenn sie aber nicht verteilt werden sollen, dann diese Lohnarten fest mit einer Sozial-Kostenstelle kontieren, die nicht die Stamm-Kostenstelle ist.
Möglich ist auch, wie bei anderen Lohnarten, in der Lohnarten-Karte, Register Fibu/BBA, "Auswahl Bruttolohnverteilung: Keine Basis" setzen, wenn die Lohnart bei der KSt-Verteilung nicht verteilt werden soll.
Bundesfreiwilligendienst
Personengruppe, Beitragsgruppe, Beitrag
Wenn jemand den Bundesfreiwilligendienst leistet, dann gilt die Personengruppe 123 oder bei Rentnern 119. In der Regel ist dies die Personengruppe 123 <Freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst>.
Wenn der Freiwillige bereits Altersvollrentner ist, dann gilt die Personengruppe 119 Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters. In diesem Fall muss im Personalstamm außerdem eine Lohnart eingetragen werden mit der Funktion 6242 Bundesfreiwilligendienst:
Altersvollrentner mit Personengruppe 119, ohne Betrag. Die Beitragsgruppe ist hier 3311 oder 3321.
Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst sind sozialversicherungspflichtig, KV RV AV PV und Insolvenzgeldumlage. Die SV-Basis ergibt sich aus dem abgerechneten Taschengeld und den Sachbezügen. Falls der Bundesfreiwilligendienst innerhalb eines Monats an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt, dann ist für die AV die Basis die sogenannte Bezugsgröße. In diesem Fall muss im Personalstamm eine Lohnart eingetragen werden mit der Funktion 6241 Bundesfreiwilligendienst: anschließend an Beschäftigung, also AV auf Basis Bezugsgröße, ohne Betrag.
Grundlage dafür ist: SGB III § 344, 2.
Die Lohnarten mit den Funktionen 6241 und 6242 müssen weiter nicht bewertet werden; wenn im Personalstamm eingetragen, werden sie automatisch zur SV-Berechnung herangezogen.
Der Arbeitgeber, das ist die Einsatzstelle, trägt die gesamten SV-Beiträge, also AG-Anteil und AN-Anteil.
Darlehen
Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig) (Modul LPFD)
Pfändungen/Darlehen (Modul LPFD)
Darlehen, Einrichtung
Bei Darlehen den Gesamtbetrag als "Hauptforderungsbetrag" eintragen und den Tilgungsbetrag als "Pfändungsbetrag".
Das "Datum der Abtretung" ist außerdem maßgeblich für die Berechnung von Zinsen.
Zinsen zu Darlehen
Ob die Zinsen zusätzlich gerechnet werden sollen, wird in der Pfändung definiert, das ist: Darlehenszinsen sind zusätzlich, ansonsten mindern sie den Betrag der Tilgung.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten: Darlehenszinsen sind zusätzlich.
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Tilgung zu Darlehen
Wenn die Tilgung eines Darlehens nur in bestimmten Monaten erfolgen soll, dann in der Karte über "Darlehen Tilgungsmonate" diese Monate eintragen. Wenn überhaupt ein Monat eingetragen wird: dann muss jeder einzelne Monat eingetragen werden. Wenn aber gar kein Monat eingetragen wird: dann wird in jedem Monat getilgt.
Darlehen mit Verzinsung
Wenn für die Tilgung von Darlehen ein fester Betrag vorgegeben wird, in diesem Betrag aber zu berechnende Zinsen enthalten sind, dann so vorgehen:
In der Darlehenskarte zusätzlich zum "Pfändungsbetrag" einen Jahres-Prozentsatz für die Zinsen eintragen. Dann wird der Fehlbetrag bis einschl. Vormonat verzinst. Dabei wird gerechnet: Fehlbetrag mal Zinssatz mal 30, dieses geteilt durch 360 mal 100.
Im Lohnartenstamm muss eine Lohnart mit der Funktion 1503 Darlehenszinsen angelegt werden. Diese Lohnart erscheint auf der Abrechnung mit dem Zinsbetrag. Das Darlehen wird um den gepfändeten Betrag minus Zinsbetrag getilgt. Die Lohnart für die Darlehenszinsen so anlegen:
Bezugsart: Nettolohnart, Funktion: 1503, Abzugslohnart: Ja, Berechnungseinheit: Betrag, Soll/Haben: Haben, Übergabe an Fibu: Betrag, eine Kontierungshilfe für Haben-Sachkonto.
Darlehen, mit Verzinsung Hinweise
Auf diese Weise wird monatlich der gleiche Betrag auf der Abrechnung abgezogen, nämlich Tilgung plus Zinsen. Der steuerpflichtige Zinsvorteil, der entsteht, wenn der Zinssatz geringer als der gesetzliche Zinssatz ist, wird jedoch nicht automatisch abgerechnet.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen und
/Stammdaten/Lohnarten.
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Darlehen, Sonstiges
Darlehen, Einträge
Bei einem Darlehen keine "unterhaltspflichtigen Personen" eintragen.
/Stammdaten/ Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen.
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Darlehen, auf ein Konto überweisen
Wenn eine Darlehensrate wie abgerechnet auf ein Konto überwiesen werden soll, dann können Konto-Nr., Empfänger und Bank bei der Definition des Darlehens eingetragen werden.
Die Überweisung gelangt dann, wie bei Pfändungen, als "sonstige" Zahlung auf die Überweisungsliste und den Datenträger.
Wenn ausdrücklich nicht überwiesen werden soll, dann kein Empfänger-Konto beim Darlehen eintragen.
/Stammdaten/ Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen und
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Sonstige.
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Darlehen und Sachpfändungen
Wenn eine Darlehen eine Sachpfändung beeinflussen soll, genauer: vor der Sachpfändung ausgeführt werden soll, dann muss das Datum der Abtretung des Darlehens vor dem Datum der Zustellung der Sachpfändung sein.
Darlehenszinsen, Zinsvorteil (Geldwerter Vorteil)
Wenn ein Darlehen einen Zinsvorteil bietet, dann muss ein Geldwerter Vorteil abgerechnet werden. Die Zinsverbilligung ist: Maßstabszinssatz der Bundesbank minus Zinssatz des Arbeitgebers. Die Sachbezugsfreigrenze ist: 50 Euro, Stand 2022 (bi 31.12.21 = 44 Euro), wenn nicht sonst schon aufgebraucht.
Ab einer Restschuld von 2.600 Euro, Stand 2016, liegt kein Sachbezug mehr vor.
Die Zinsverbilligung und die Sachbezugsfreigrenze können bei den Stammdaten des Darlehens eingetragen werden. Ein Geldwerter Vorteil wird als Sachbezug mit der Lohnart mit der Funktion <1504 Geldwerter Vorteil bei Darlehen mit Zinsvorteil> abgerechnet. Gerechnet wird: Restbetrag mal Zinsverbilligung durch 100 durch 12.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten: Zinsverbilligung Prozentsatz, Sachbezugsfreigrenze pro Monat.
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Dateiverwaltung (FileService)
Bitte beachten sie: Dateibehandlung - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
File Service, Besonderheit für die Personalbuchhaltung (Baulohn), wenn der File Service eingerichtet wurde
Wenn der File Service eingerichtet wurde, müssen alle untergeordneten Pfade, also pem\recv und pem\recv\axx\dat ebenfalls vorhanden sein. Das ist notwendig!
Für die Personalsachbearbeitung ist es zusätzlich notwendig, folgende Verzeichnisse pro Mandant einmal zu entfernen und einmal die Ausführung ohne Verzeichnisse ausführen:
- Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, SV-Rückmeldungen (dort die beiden Verzeichnisse auf "leer" setzen) und Senden an (nicht nur Vorschau), anschließend den Menüpunkt erneut aufrufen. Die Verzeichnisse werden automatisch korrekt entsprechend den Speicherorten eingesetzt: Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, SV-Rückmeldungen
- Sofern sie auch Betriebsrentner abrechnen: Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, Rückmeldungen Versorgungsbezüge, Ausführen, Import (dort das Verzeichnis auf "leer" setzen) und OK, anschließend den Menüpunkt erneut aufrufen. Das Verzeichnis wird automatisch korrekt entsprechend den Speicherorten eingesetzt: Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, Rückmeldungen Versorgungsbezüge, Ausführen, Import
Dreizehntes Einkommen (Weihnachtsgeld)
13. Einkommen, nach Tarif
Die Beträge, die als 13. Einkommen gezahlt werden sollen, können nach den Regeln des Bautarifvertrages ermittelt werden.
Hierfür wird für Angestellte auf der einen Seite, für Gewerbliche auf der anderen Seite und außerdem für Auszubildende und für Volljährige im Auslernjahr nach jeweils bestimmten Regeln gerechnet.
Einige Vorgaben können getroffen werden, zum Beispiel der Prozentsatz des 13. Einkommens im Vergleich zum Monatsentgelt für Angestellte, die Basis-Anspruchsstunden, die bezahlt werden, für Gewerbliche und die Aufteilung der Zahlung zwischen November und einem Monat im Jahr darauf.
Weiter sind die Punkte, die laut Tarif wichtig sind: Wurde 12 Monate gearbeitet? Wenn nicht, wie wird der Betrag vermindert? Was gilt bei Teilzeit?
Die Beträge können auch ermittelt werden, wenn der Bautarifvertrag nicht gilt.
Die Beträge können automatisch mit Lohnarten auf die Abrechnung gebracht werden, die bestimmte Funktionen haben:
- Funktion <6230 Betrag 13.Einkommen>,
- Funktion <6231 Betrag 13. Einkommen Azubis>.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13.Einkommen.
Webclient:
13. Einkommen, Art
Die Einteilung der Arbeitnehmer in Gewerbliche, Auszubildende, Volljährige im Auslernjahr und Angestellte/Poliere ergibt sich aus der ZVK-Personengruppe des Personalstamms.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13.Einkommen und
/Stammdaten/ Personalstamm, Beschäftigung und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Abrechnungsarten.
13. Einkommen, Lohnarten
Wenn bei der Lohnart für das 13.Einkommen eine Bewertung festgelegt ist, dann wird dieser Faktor bzw. Betrag als Grundlage der Berechnung genommen. Dies ist die Lohnart mit der Funktion 6230 (6231). Es können also pro Abrechnungsart bei dieser Lohnart die Bewertungslohnarten eingetragen werden, die dann zur Bewertung des 13. Einkommens führen.
Wir empfehlen, diese Lohnart mit der Funktion 6230 (6231) zu bewerten.
Wenn die Lohnart nicht bewertet ist, wird die Tariflohnart laut Personalstamm, Aktuelle Bezüge genommen. Wenn kein besonderer Eintrag, dann die Tariflohnart laut aktuellem Tarif.
Es kann auch der Stichtag für die Tariftabelle vorgegeben werden, also z.B. der Mai des Jahres. Diese Festlegung ist dort möglich, wo auch die anderen Vorgaben getroffen werden, z.B. die Basis-Anspruchsstunden. Wird kein "Stichtag Tarif" eingetragen, gilt der aktuelle Tarif.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13.Einkommen, Ausführen- und Ergebnis.
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13. Einkommen, Teilzeit
Angestellte
Der Teilzeitfaktor wird automatisch gerechnet, wenn die Lohnart mit der Funktion 6230 bewertet wurde. Bei dieser Lohnart bitte keine Anteilige Berechnung bei Teilzeit definieren, die Teilzeit-Bewertung erfolgt bereits ohne diese Einstellung.
Gewerbliche
Der Teilzeitfaktor wird ermittelt, wie im November für die Personalnummer abgerechnet. Wenn der November nicht abgerechnet wurde, anhand der Arbeitszeitgruppe im Personalstamm und der Arbeitszeitdefinition.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitdefinition und Arbeitszeitgruppe und
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13.Einkommen, Ausführen- und Ergebnis.
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Kürzungsstunden wegen Krankheit
Folgende Regelungen galten bis einschließlich 2017:
Pro Kürzungstag werden 2 Kürzungsstunden angesetzt.
- 3-Tages-Kürzung: "Der Anspruch mindert sich für die ersten drei krankheitsbedingten Ausfalltage eines Krankheitsfalles." Im Fehlzeitenkalender ist hierfür der gleiche "Bezug auf Vorerkrankung" maßgeblich.
- 4-Wochen-Kürzung: "Minderung für jeden krankheitsbedingten Ausfalltag mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab der vierten Woche" bedeutet: einschließlich der 4. Woche, also ab dem 22. Tag.
- Zeitraum: Der betrachtete Zeitraum ist immer ein Jahr, das ist bei Ermittlung im November vom Dezember des Vorjahres bis November des aktuellen Jahres einschließlich. Es gelten die Einträge im Fehlzeitenkalender.
- Krankheitszeiträume, die z.B. im November des Vorjahres beginnen, werden erst ab Dezember in die 3Tages- oder 4-Wochen-Kürzung einbezogen. Beginnt z.B. die 4-Wochen-Frist Ende November des Vorjahres, so werden Kürzungstage erst ab Dezember gerechnet.
- Hinweise zum Druck: Beim Druck werden die Tage, die zu Kürzungen führten, in einer Zeile aufgezählt.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13. Einkommen, Ergebnis, dort: Drucken.
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Elternzeit, unbezahlter Urlaub
Monate mit Elternzeit oder mit unbezahltem Urlaub kürzen die Anspruchsstunden um ein Zwölftel pro Monat dieser Fehlzeiten.
Weniger als 10 Arbeitstage
Wenn weniger als 10 Arbeitstage im Zeitraum waren, dann wird kein 13. Einkommen errechnet.
Die Arbeitstage sind die "aktiven Arbeitstage", wie sie in der Karte des Lohnkontos angezeigt werden.
Ausführen im Oktober
Es ist möglich, die Ermittlung des 13. Einkommens im Oktober auszuführen, indem als Monat der Oktober eingetragen wird.
Hierbei ist zu beachten, dass immer ein Jahr betrachtet wird. Das ist in diesem Falle November des Vorjahres bis Oktober des laufenden Jahres einschließlich.
"Neu rechnen" in der Übersicht
"Neu rechnen" in der Übersicht der Ergebnisse rechnet den "Betrag 13. Einkommen" neu aus den übrigen Werten. Das deshalb, weil in der Übersicht diese Werte geändert werden können.
Nur ausführen, aber nicht abrechnen
Wenn die Ermittlung des 13. Einkommens nur zu dem Zweck ausgeführt werden soll, eine Übersicht zu erhalten, z.B. über die Kürzungsstunden, aber der tatsächliche Betrag dann noch einmal anders ermittelt wird, dann gibt es als Möglichkeiten:
In der Anzeige der ermittelten Beträge den Betrag des 13. Einkommens ändern.
Oder die Beträge vollständig manuell als Berichtsdaten erfassen; in diesem Falle sollte die Ermittlung aber gelöscht werden, damit nicht zusätzlich automatisch Beträge in die Abrechnung übernommen werden.
13. Einkommen, Festbetrag bei Betriebsvereinbarung
Wenn eine Betriebsvereinbarung zum 13. Einkommen besteht, die einen Festbetrag festlegt, dann kann dies für die Ermittlung vorgegeben werden.
Wie das? In die Spalte "Festbetrag betrieblich" den Betrag eintragen; laut Tarifvertrag (TV13. MEK),
Stand 10.03, müssen dies z.B. mindestens 780 Euro sein, für Auszubildende 170 Euro (jeweils West). Bei Gewerblichen auch bei einem Festbetrag die Basis-Anspruchsstunden, das sind 93, vorgeben. Bei Gewerblichen werden Kürzungsstunden wegen Fehlzeiten mit dem Stundenlohn bewertet und abgezogen. Bei den maximalen Kürzungsstunden nicht 28 eintragen, sondern 16. Wenn mehr als der Mindest-Festbetrag gewährt wird, wird diese Grenze bei der Ermittlung automatisch erhöht.
Der Festbetrag wird bei weniger als 12 Beschäftigungsmonaten sowie bei Teilzeit anteilig gekürzt. Als Prozentsatz für die Auszahlung November z.B. bei einem Betrag von 780 Euro 66,6666 eintragen, damit der erforderliche Betrag von 520 Euro gezahlt wird. Wenn im November ein Mindestbetrag gezahlt werden soll, das sind 520 oder 170 Euro, dann "Mindestbetrag November rechnen" ankreuzen. Wenn eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Höhe des 13. Monatseinkommens vorliegt, dann den ermittelten Betrag manuell ändern, über den Button Ergebnis.
Bezug: Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997, in der Fassung vom 29. Oktober 2003.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13. Einkommen.
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13. Einkommen, Angestellte, runden
Wenn das 13. Einkommen ermittelt wird und wenn für Angestellte nicht auf ganze Euro gerundet werden soll, dann kann dies ausgewählt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, 13. Einkommen: "Zum Runden: nicht auf ganzen Betrag runden".
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13. Einkommen, aus produktiven Stunden berechnen
Für gewerbliche Arbeitnehmer kann das 13. Einkommen mittels einer Durchschnitts- und Summenberechnung ermittelt werden. Die Verarbeitung geschieht außerhalb der Verarbeitung "Tarif" zum 13. Einkommen.
Vorgehensweise
Eine Lohnart als Betragslohnart, Einmalbezug, anlegen mit der Funktion 6232, "Lohnart 13. Einkommen berichten". Diese Lohnart mit einer Durchschnittsbewertung versehen. In diesen Durchschnitt produktive Stunden einfließen lassen.
Es wird die Summe der produktiven Stunden benötigt. Die Auswahl "Stunden" treffen bei "Berechnung aus Durchschnittsfeld". Und die Auswahl "Jahr" treffen. Nur bei dieser Auswahl wird kein Monats-Durchschnitt, sondern eine Summe gebildet. Um eine Summe zu bilden, auch keine Zahl in "Monate aus Durchschnittsfeld" eintragen.
Bei "Durchschnitt ab Monat" 0111vj, also ab November des Vorjahres eintragen, um bei Abrechnung im November dieses Jahres die Stunden eines vollen Jahres zu erhalten. Dies ist bei der Jahresauswahl möglich. Zusätzlich einen Stundenfaktor mittels Bewertungslohnarten definieren. Und einen Prozentsatz bei der Lohnart eintragen.
Die Summe der Stunden mal Faktor, davon Prozent ergibt dann den abzurechnenden Betrag.
Berichten
Diese Lohnart berichten. Dabei werden bereits vorgeschlagen: der 100%-Basis-Betrag sowie der Prozentsatz. Der Betrag kann geändert, belassen oder auf 0 gesetzt werden. Wenn 0, wird er bei der Abrechnung neu ermittelt.
/Stammdaten/Lohnarten und /Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten.
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Lohnart, weitere Steuerungen
Für diese Lohnart können weitere Steuerungen benutzt werden:
Mindestbetrag bei der Lohnart
Mindestbetrag Monat: Ähnlich wie die Monatsbegrenzung kann bei einer Lohnart definiert werden: Mindestbetrag Monat.
Dies ist aber immer ein Geldbetrag. Die Summe der Lohnart, wie im Monat für die Personalnummer abgerechnet. Wenn diese Summe geringer als der Mindestbetrag ist, dann wird der Abrechnungsbetrag erhöht.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung.
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Nur wenn beschäftigt bei der Lohnart
Nur wenn Tage beschäftigt: Es kann eine Anzahl Tage vorgegeben werden, die der Arbeitnehmer seit dem letzten Eintritt beschäftigt sein muss, z.B. 360. Zum Eintritt kann festgelegt werden, ob der letzte Eintritt, der Ersteintritt oder der rechnerische Eintritt geprüft werden soll.
Ob beschäftigt, wird anhand von Eintritt und Austritt geprüft.
Die Anzahl Tage wird so angesetzt: zum Beispiel Abrechnungsmonat April, 10 Tage, dann muss der letzte Eintritt vor oder am 22. März gewesen sein. Wenn nicht, dann gilt dies als "nicht durchgehend beschäftigt". Wenn im Beispiel zwischen 22. März und Ende April Austritt ist, dann gilt für diese Berechnung ebenfalls "nicht durchgehend beschäftigt".
Ist der Arbeitnehmer die Anzahl Tage nicht durchgehend beschäftigt, wird der Monatsbetrag der Lohnart während der Abrechnung auf 0 gebracht.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung.
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Baulohn, Berichts-Übersicht sortieren
In der Baulohn-Einrichtung kann ausgewählt werden, wie in der Übersicht der Baulohn-Berichte sortiert werden soll. Ohne Auswahl wird nach "Reihenfolge" sortiert, das ist eine Spalte, deren Inhalt auch geändert werden kann. Mit Auswahl wird nach der Bezeichnung der Liste oder nach der Drucküberschrift sortiert.
Die Auswahl kann eingeschränkt werden; auf die Haupt-Übersicht der Berichte, also den Baulohn-Menüpunkt Berichte, oder auf diesen Menüpunkt und außerdem die Druckausgaben, die zu Zahlungen möglich sind.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung: Berichts-Übersicht sortieren.
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Baulohn, Berichte filtern (bis zur Version 2020)
Wenn in der Übersicht der Berichte einige Berichte besonders oft benutzt werden, dann kann so vorgegangen werden:
Die Berichte, um die es geht, markieren (Strg-M). Die Aktion "Markierte filtern" ausführen. (Unter der Überschrift "Berichte drucken") "Ansicht speichern unter" ausführen.
Dort einen Namen vergeben; der Aufruf, der so gefiltert ist, kann dann aus dem Rollencenter-Menü auf der linken Seite ausgeführt werden.
Wenn das nicht praktisch ist, können die Berichte stattdessen über "Filter" nach Thema angezeigt werden, zum Beispiel Berichtsdaten oder Lohnkonto. Dieser Filter wird gemerkt. Wenn die Übersicht der Berichte dann aus dem Rollencenter erneut aufgerufen wird, dann wird dieser Filter, im Beispiel auf die Druckausgaben zu Berichtsdaten oder zum Lohnkonto, wieder gesetzt. Alle Berichte können wieder angezeigt werden über "Filter, Alle".
/Berichte/Berichte drucken: Filter oder Markierte filtern.
Vermischte:
Druck Kostenstellen
Eine Liste der Kostenstellen druckt die offenen Baustellen oder die beendeten.
Zum Bauende kann eine Auswahl getroffen werden. "Aktive" sind die im Monat noch offenen. "Aktive im Jahr" sind die Kostenstellen, die im Jahr offen waren. "Beendete" sind die abgeschlossenen. "Beendete bis Jahr" sind die bis Vorjahresende abgeschlossenen.
Der Druck wird zuerst nach Niederlassung sortiert; danach wahlweise nach dem Ortsnamen laut Adresse oder nach der PLZ laut Adresse oder nach dem Gemeindeschlüssel oder nach der Nummer der KSt.
Die einzelnen Spalten der Druckausgabe sind:
Niederlassung, KSt, Bezeichnung, PLZ, Ort, Sparte, Bauleiter, Polier, Kunde, Baubeginn, Bauende. Der Name des Poliers wird aus der Adressnummer des Poliers genommen, wenn bei der KSt eingegeben. Der Kunde ist der Debitor laut KSt-Karte oder, wenn nicht, der Text, der bei "Kundennr. beim Auftraggeber" eingetragen ist. Siehe dazu die ausführliche KSt-Karte unter Stammdaten, Kostenstellen, Kostenstelle.
/Berichte/Berichte drucken, <blostakst> Kostenstellen.
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Durchschnitt
Die Beträge, die in Durchschnittsfelder einfließen, können aus diesen Quellen stammen: berichtete Lohnarten, Lohnarten im Personalstamm, die mit Betrag abgerechnet werden, deren Folgelohnarten.
Durchschnitt, Stunden pro Tag
Wenn eine Lohnart mit einem Durchschnitt bewertet wird, und zwar mit Stunden pro Tag, also mit durchschnittlichen Stunden, dann wird dieser Durchschnitt bei der Lohnart als Menge abgerechnet. Der Faktor, wie er sich aus den Bewertungslohnarten ergibt, wird zum abgerechneten Faktor.
Dies, sofern die Lohnart eine Stundenlohnart ist. Bei Tageslohnarten bleibt die Verarbeitung, dass die Durchschnittsstunden mal Faktor den abgerechneten Faktor ergeben.
/Stammdaten/ Lohnarten.
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Durchschnitt, Monatsstunden bei Stundenlohnarten
Bei der Festlegung, wie eine Lohnart in ein Durchschnittsfeld einfließen soll, kann auch für Stunden- Lohnarten die Auswahl "Menge ermitteln", das sind entweder die Sollstunden oder die monatlichen Stunden laut Arbeitszeitgruppe, getroffen werden; dann wird die Menge nicht addiert, sondern einmal für den Monat in den Durchschnitt gestellt.
Auf diese Weise kann ein Durchschnitt der abgerechneten Beträge geteilt durch Sollstunden ermittelt werden.
/Stammdaten/ Lohnarten, Register Berechnung.
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Durchschnittsfelder, Stunden und Faktor
Eine Lohnart kann aus einem Durchschnitt so bewertet werden: die Summe der Stunden laut Durchschnitt als Menge und die Summe des Betrags geteilt durch die Summe der Stunden als Faktor; wenn z.B. als Zeitraum der aktuelle Abrechnungsmonat vorgegeben wird, werden mit der Lohnart die im Monat eingeflossenen Stunden abgerechnet.
Die berichtete Menge wird auf die Durchschnittsmenge geändert.
Falls kein Betrag in den Durchschnitt fließt, wird der Faktor aus den Bewertungslohnarten oder dem Bewertungsfaktor der abgerechneten Lohnart ermittelt.
Die Auswahl lautet "Stunden und Betrag/Stunden".
/Stammdaten/ Lohnarten, Register Bewertung, "Berechnung aus Durchschnittsfeld".
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Durchschnittsfelder, Menge begrenzen
Bei der Definition eines Durchschnittsfelds kann bestimmt werden, dass pro Personalnummer maximal eine Menge, also eine Anzahl Stunden, einfließen darf; diese Grenze gilt für die gesamte Dauer, in der das Durchschnittsfeld gefüllt wird.
Um Akkord abzurechnen kann es günstig sein, die Menge so zu begrenzen, wenn z.B. mit vielen Durchschnittsfeldern als Akkord-Vorgabe gearbeitet wird. Hierfür kann die Auswahl "Stunden und Betrag/Stunden" bei der Bewertungsdefinition der Lohnart benutzt werden.
Abteilungen/Baulohn/Stammdaten/ Durchschnittsfelder: "Menge begrenzen auf".
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Arbeitszeitkonto, mit Durchschnitt bewerten, oder nicht
Eine Lohnart kann mit dem Durchschnitt des Arbeitszeitkontos bewertet werden, indem bei der Bewertung der Lohnart <Akkdschn Abbau Anspar-, Ausgleichskonto mit Durchschnittslohnsatz> eingetragen wird.
Wenn dies für einzelne Personalnummern nicht gewünscht ist, dann kann die Lohnart, die so bewertet wird, im Personalstamm eingetragen werden, mit Faktor. Dann gilt dieser Faktor. Gültig ab und Bis Datum können im Personalstamm gesetzt werden.
/Stammdaten/Lohnarten und
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt.
Durchschnitte, Hinweise zum Druck
Der Faktor eines Durchschnitts kann auf der Abrechnung gedruckt werden, im Monatswerte-Abschnitt, wenn dies so eingerichtet ist.
Am Beispiel des "Durchschnitt Sonstiges":
Gedruckt wird der Faktor einer Lohnart, und zwar der abgerechnete Faktor oder, wenn kein Faktor laut Abrechnung, die Bewertung der Lohnart.
Die Lohnart ist entweder die Lohnart, die unter Baulohn, Stammdaten, Durchschnittsfelder, als "Lohnart mit Abrg-Definition" eingetragen ist, die Spalte ist einblendbar, oder die erste Lohnart, die aktuell für die Abrechnungsart der Personalnummer mit dem Durchschnitt definiert ist.
Der "Durchschnitt Sonstiges" ist mit der Bedeutung "Sonstiges" versehen; wenn dies bei mehreren Durchschnittsfeldern so ist, gilt der erste, für den ein Faktor ermittelt werden kann.
Der Druck kann in der Baulohn-Einrichtung, Register Druck, auf eine andere Ermittlung geändert werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Durchschnittsfelder und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung.
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Elternzeit
Siehe zu Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit im Handbuch: BLO Lexikon L - Z
Einmalbezug
Fünftelung
Lohnart für LSt-Bescheinigung, Abfindung
Wenn sich z.B. bei Abfindungen oder Jubiläumsgeldern ergibt, dass aufgrund der Günstigerprüfung die Lohnsteuer-Fünftelung nicht geeignet ist, dann kann diejenige Einmalbezugs-Lohnart, mit der schließlich berichtet wird, mit der Funktion 6320 gekennzeichnet werden.
Diese Lohnart wird dann auf der LSt-Bescheinigung in die Zeile "Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden" gerechnet.
/Stammdaten/Lohnarten und
/Berichte/Berichte drucken, <blolst>.
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Einmalbezug bei Geringverdienern
Beispiel
Personalnummer mit der Kennung "Geringverdiener" und Beitragsgruppe RV 1; Beispiel für RV-Beitrag auf Einmalbezüge, Zahlen Stand 08.13:
874,15 RV-Brutto aus 26,95 Euro laufendem Bezug und 847,20 Einmalbezügen.
-325,00 Grenze Geringverdiener = 549,15 Grenze überschritten.
51,89 Arbeitnehmer-Anteil aus 549,15 * 18,9% / 2.
51,90 Arbeitgeber-Anteil aus 549,15 * 18,9% / 2, gerundet, denn 549,15 * 18,9% sind 103,79.
298,05 Einmalbezüge unter der Grenze, aus 325 - 26,95 laufendem Bezug.
56,33 Arbeitgeber-Anteil aus 298,05 * 18,9%, voller Anteil.
108,23 Summe AG-Anteil aus 51,90 und 56,33.
Energiepreispauschale im Kalendermonat September 2022
Wann?
Die Energiepreispauschale (EPP) soll grundsätzlich im Kalendermonat September 2022 gezahlt werden. Ausnahmen dazu betreffen Arbeitgeber, die vierteljährlich oder jährlich zur Abgabe der Lohnsteueranmeldung (LSTA) verpflichtet sind. Der Gesetzgeber spricht nicht vom Abrechnungsmonat. Die EPP (Bruttobetrag 300 Euro abzügl. Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag = EPP Netto) soll im September an anspruchsberechtigte Mitarbeiter/innen vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Arbeitgeber sollen die EPP mit der ersten, nach dem 31.08.2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnzahlung auszahlen.
Das bedeutet, zahlt der Arbeitgeber eine Energiepreispauschale an seine Arbeitnehmer aus, so muss der Arbeitgeber die Energiepreispauschale gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer wie folgt entnehmen:
- Soweit der Arbeitgeber zur monatlichen Abgabe der LSTA verpflichtet ist (mit der LSTA für August 2022), muss er die Energiepreispauschale im September 2022 an seine Arbeitnehmer auszahlen;
- Soweit der Arbeitgeber zur vierteljährlichen Abgabe der LSTA verpflichtet ist (mit der LSTA für das 3. Quartal 2022), kann er die Energiepreispauschale im Oktober 2022 an seine Arbeitnehmer auszahlen;
- Soweit der Arbeitgeber zur jährlichen Abgabe der LSTA verpflichtet ist (mit der LSTA für das Kalenderjahr 2022), kann er auf die Auszahlung der Energiepreispauschale an seine Arbeitnehmer verzichten. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Auszahlung der Energiepreispauschale, beantragen die betroffenen Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022.
Wer?
Anspruchsberechtigt sind die Mitarbeiter/innen, die am 01.09.2022 (Stichtag!)
- in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis/Beschäftigungsverhältnis stehen, unbenommen ob es aktiv ist, das bedeutet auch bei Krankheit ohne Lohnfortzahlung oder in Elternzeit.
- in eine der Steuerklassen I bis V zugeordnet sind oder
- als geringfügig Beschäftigte (GFB) pauschal besteuerten Arbeitslohn (§ 40a Abs. 2 EStG) beziehen, und ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis/Beschäftigungsverhältnis handelt (Wichtig: Die Bestätigung ist zum Lohnkonto zu nehmen.);
- unbeschränkt als Arbeitnehmer steuerpflichtig sind.
Wer nicht?
Nicht anspruchsberechtigt sind die u.a. Mitarbeiter/innen, die
- nicht am 01.09.2022 in einem ersten Dienstverhältnis/Beschäftigungsverhältnis stehen, z.B. weil das Beschäftigungsverhältnis erst am 02.09.2022 oder später beginnt oder am 31.08.2022 endete;
- sich in einem ruhenden (nicht passiven) Arbeitsverhältnis am 01.09.2022 befinden;
- der Steuerklasse VI zugeordnet sind;
- beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sind, das sind zunächst Mitarbeiter/innen mit einer Auslandsanschrift;
- Versorgungsbezugsempfänger (Betriebsrentner = kein Mitarbeiter) sind.
Wieviel?
Die EPP beträgt immer volle 300 Euro brutto. Sie wird aus keinem Grund anteilig gewährt oder reduziert.
Erläuterungen und Besonderheiten
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
- Pensionäre und Rentner erhalten die EPP nicht von der Zahlstelle (falls keine anderen Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer vorliegen).
- Wer am 01.09.2022 nicht beschäftigt ist (z.B. arbeitslos), aber an einem Tag im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat, kann die Energiepreispauschale über die Einkommensteuerveranlagung beantragen.
- Auch für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es keine EPP, ebenso wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler.
- Bei geringfügiger Beschäftigung fällt keine Pauschalsteuer (2%) an und keine pauschalen SV-Beiträge, für den MA ist die Zahlung brutto wie netto = 300 Euro.
Lohnart
Wir stellen eine Muster-Lohnart zur Verfügung. Diese Lohnart muss um die individuellen Abrechnungsarten, die individuellen Kontierungsgruppen und individuellen Kontierungen ergänzt werden. Die Buchung ist im Soll. Das Sachkonto z.B. Verbindlichkeiten Finanzamt. Damit wird die Verbindlichkeit reduziert.
Die Lohnart ist mit der Funktion 3200 versehen. Mit dieser Funktion werden einige Einrichtungen der Lohnart geprüft. Die Funktion berücksichtigt den besonderen Lohnsteuerabzug und bescheinigt auf der Lohnsteuerbescheinigung (LSTB) den Großbuchstaben "E" als Nachweis, dass die EPP an den/die Mitarbeiter/in ausgezahlt wurde.
Die EPP ist wie folgt eingerichtet:
- Bezugsart: Bruttolohnart;
- Funktion: 3200;
- Gesamtbrutto: JA;
- Steuerpflichtig: Einmalbezug; sonstiger steuerpflichtiger Bezug;
- SV-pflichtig: beitragsfrei; sozialversicherungsfrei per Gesetz und damit besteht auch keine BG-Pflicht;
- Bei Unterbrechung: Abrechnung; z.B., wenn Mitarbeiter/innen im Krankengeldbezug sind;
- Berechnungseinheit: Betrag;
- Pfändbarkeit: <blank> (nicht pfändbar);
- BGen-pflichtig: beitragsfrei;
- ZVK-pflichtig: NEIN; z.B. nach Auskunft der Soka-Bau und Maler-ZVK ist die EPP nicht sozialkassenpflichtig;
- Gewerbesteuer: NEIN; die EPP ist gewerbesteuerfrei, weil sie kein Arbeitslohn ist.
Im Register Berechnung sind keine anteiligen Berechnungen vorzunehmen. Der Betrag beträgt immer 300 Euro. Der Betrag von 300 Euro ist zu erfassen.
Die Musterlohnart (in einer gezippten Datei) können Sie hier downloaden: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/Loamuster_EPP.zip?version=1&modificationDate=1659518541879&api=v2
Zum Import der Musterlohnarten beachten Sie das Handbuch: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence Stichwort: Musterlohnarten.
Vor dem Import der Muster-Lohnart ist das Programmupdate zu installieren.
Hinweise für die Finanzbuchhaltung
Da die EPP bereits im August mit der „Lohnsteuer-Schuld“ verrechnet wird, aber erst im September an die Mitarbeiter ausgezahlt wird, kommt es zunächst zu einer Differenz auf dem entsprechendem Verbindlichkeitskonto. Die „Lohnsteuer-Schuld“ für den August wird in voller Höhe vom Programm gebucht. Die geschätzte EPP verringert jedoch die Zahlungsverpflichtung im Monat August, diese wird nicht gebucht im Monat August. Erst wenn die EPP im September an die Mitarbeiter ausgezahlt wird, wird das Verbindlichkeitskonto im Idealfall ausgeglichen, weil dann die entsprechende Lohnart gebucht wird. Sollte eine Differenz verbleiben, so ist die Schätzung abweichend von der tatsächlichen Zahlung der EPP und es besteht entweder einer Zahlungsverpflichtung oder eine Forderung zum Finanzamt. In dem Fall ist auch eine korrigierte LStA für den Monat August abzugeben.
Erfassung
Die neue Lohnart muss in der Berichtsdatenerfassung erfasst werden.
Erfassung, Generieren der Lohnart für die Erfassung
Für die Erfassung ist die Generierung der Lohnart für die Energiepreispauschale möglich. Bei der Auswahl zum Generieren <Energiepreispauschale> werden folgende Optionen automatisch gesetzt:
- Periode: Tag
- Ab Datum: 01.09.2022
- oder ab: 01.09.2022
- bis: 01.09.2022
- Lohnart: EPP (Muster-Lohnart mit der Funktion 3200)
- Betrag: 300 Euro
Es ist keine weitere Filtereingabe notwendig, um die Berichtsdaten zu genieren. Es werden automatisch folgende Beschäftigte berücksichtigt, wenn
- sie der Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 zugeordnet sind und
- keine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung eingetragen ist;
- kein Betriebsrentner sind;
- keine Auslandsanschrift (Länderkennzeichen zählt) haben und
- am 01.09.2022 beschäftigt sind; unabhängig ob aktiv oder passiv.
Wir empfehlen, dazu ein eigenes Buchblatt zu nutzen. Nach dem Generieren sind die Berichtsdatensätze zu prüfen. Wenn kein gesetzlicher Anspruch vorliegt, sind die Berichtsdaten zu löschen oder weil ein Anspruch vorliegt, aber kein Berichtdatensatz erzeugt wurde, ist dieser zusätzlich zu erfassen. Das Generieren ist eine Hilfe für die Erfassung und hat keinerlei Rechtsgrundlage auf den tatsächlichen Anspruch. Der Anspruch ist allein vom Anwender zu prüfen!
/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten, Aktionen, Generieren, Auswahl: <Energiepreispauschale> (Button ist ganz unten!)
Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten, Ausführen, Generieren, Auswahl: <Energiepreispauschale> (Button ist ganz unten!)
Abrechnung, Besonderheiten
- Die EPP wird wie eine einmalig gezahlte Entschädigung steuerlich behandelt, d.h. aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit ohne Berücksichtigung der Vorsorgepauschalen.
- Die EPP wird auf der LStB in Zeile 3 und sofern einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag anfallen, in den entsprechenden Zeilen eingerechnet.
- Wenn die EPP gewährt wurde, wird auf der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) der neue Großbuchstabe “E” gedruckt. Das passiert aufgrund der in der Lohnart hinterlegten Funktion.
- Wenn einem geringfügig Beschäftigten (GFB) die EPP gewährt wurde, bekommt dieser/diese Mitarbeiter/in trotzdem keine LStB bei Austritt oder zum Jahresende.
- Gibt ein Arbeitgeber keine LStA ab, wenn er z.B. ausschließlich Minijobber beschäftigt oder bei Abwicklung im Haushaltscheckverfahren, entfällt für ihn die Verpflichtung, die EPP an den oder die Minijobber/in auszuzahlen. Die EPP kann über die Einkommensteuerveranlagung vom Mitarbeiter/in beantragt werden.
Wie bekommt der Arbeitgeber die EPP erstattet?
Abwicklung mit der Lohnsteuer-Anmeldung (LStA) August 2022
Arbeitgeber können sich die gezahlte Energiepreispauschale über die LSTA zurückholen. Den ausgezahlten Betrag für die Energiepreispauschale entnimmt der Arbeitgeber vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer, die bei
- Monatlichem Anmeldezeitraum mit dem August in der Regel bis zum 10.09.2022 (Samstag), aufgrund des Wochenendes tatsächlich bis zum 12.09.2022 (Montag),
- Vierteljährlichem Anmeldezeitraum (Kalendervierteljahr) mit dem 3. Quartal bis zum 10.10.2022 und
- Jährlichem Anmeldezeitraum (Kalenderjahr) mit der Jahresmeldung 2022 bis zum 10.01.2023
anzumelden und abzuführen ist.
Die Energiepreispauschale ist mit einer zusätzlichen Kennzahl in der Lohnsteuer-Anmeldung aufgeführt. Das ist die Kennzahl 35, mit dem Text: "abzüglich Energiepreispauschale". Die Darstellung ist in der neuen Zeile 22a "abzüglich Energiepreispauschale" Kennziffer 35.
Im Ausdruck der LSTA ist der Betrag positiv dargestellt, wird jedoch vom Gesamtbetrag abgezogen.
Nur in dem zulässigen Monat
- für die monatliche Meldungen = August; bis zum 12.09.2022,
- für die vierteljährliche Meldung = 3. Quartal; bis zum 10.10.2022 und
- jährliche Meldung = Kalenderjahr 2022; bis zum 10.01.2023
ist es möglich, die EPP mit den Kennzahlen zu beantragen oder auch später zu korrigieren.
Das führt dazu, dass der Arbeitgeber die auszuzahlende EPP an seine Mitarbeiter/innen schätzen muss, da als Auszahlungsmonat ggf. der September 2022 aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen gewählt wird. Die Beantragung der EPP mit der LStA soll jedoch mit dem Monat August bereits bis zum 12.09.2022 erfolgen.
Daher ist es notwendig, den Betrag in den Zahlposten zum Finanzamt in den entsprechenden Zahlmonaten zu erfassen, damit der Gesamtbetrag der EPP gemeldet und verrechnet werden kann.
Wichtig: Es ist die aktuellste Perfidia-Version (ab Version 180) notwendig. Diese können Sie hier downloaden: Perfidia Standalone - NEVARIS Service - Confluence
Vorgehen zur LStA in NEVARIS Finance Baulohn
Es wird eine Möglichkeit angeboten, die voraussichtlich an Mitarbeiter/innen zu zahlende EPP im Monat 08.2022 zu schätzen, damit dieser Betrag mit der Lohnsteueranmeldung verrechnet werden kann. Die vom Programm durchgeführte Schätzung MUSS vom Anwender geprüft werden und ggf. angepasst werden. Nach der Abrechnung der EPP im September kann eine Prüfung der Schätzung in 08.2022 durchgeführt werden. Auch diese ist vom Anwender zu prüfen.
Das Schätzen ist eine Hilfe für die Verrechnung in der Lohnsteueranmeldung August 2022 und hat keinerlei Rechtsgrundlage auf den tatsächlichen Anspruch. Der Anspruch ist allein vom Anwender zu prüfen!
Monat August 2022:
Den Monat August zunächst abrechnen (ohne EPP) wie gewohnt. Zur Lohnsteueranmeldung im August dann wie folgt vorgehen:
- Die Posten für die Lohnsteueranmeldung zunächst wie üblich zusammenstellen, aber noch nicht melden. Die Posten müssen zunächst einmal ohne die EPP hergestellt werden.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Finanzamt, Ausführen (wie üblich). - Wenn die Posten hergestellt sind, kann erst die Anzahl der Mitarbeiter/innen, die die EPP bekommen sollen, über die Funktion "Energiepreispauschale aus 8/22 schätzen" geschätzt werden.
Basis für die Schätzung ist der Abrechnungsmonat 08.2022. Mitarbeiter/innen mit einem Austrittsdatum bis 31.08.2022 werden nicht berücksichtigt. Mitarbeiter/innen mit einem Eintrittsdatum ab dem 01.09.22 werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht geschätzt werden die Mitarbeiter/innen, die der Steuerklasse VI zugeordnet sind; eine Auslandsanschrift haben und die, die kein Arbeitnehmer und keine geringfügig Beschäftigten sind.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Aktionen, Funktion, Energiepreispauschale aus 8/22 schätzen. - Kontrolle:
Ergebnis der Schätzung überprüfen über Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe", in der Spalte: Anzahl Mitarbeiter EPP, das ist pro Niederlassung:
Aktionen, Funktion Finanzamt zusätzliche Eingabe. - Die Posten für die Lohnsteueranmeldung erneut wie üblich zusammenstellen. Die geschätzte EPP aus der "Finanzamt zusätzliche Eingabe" wird in Abzug gebracht.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Finanzamt, Ausführen (wie üblich). - Anschließend kann wie üblich gemeldet (und sofern nicht abgebucht wird auch gezahlt) werden.
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen und
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Aktionen, Funktion: "Energiepreispauschale aus 8/22 schätzen"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Aktionen, Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen
/Nach der Abrechnung, LSt-Anmeldung
Webclient:
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen und
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Ausführen, Funktion: "Energiepreispauschale aus 8/22 schätzen"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Ausführen, Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen
/Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Anmeldung
Monat September 2022:
Den Monat September nun mit der EPP abrechnen. Sofern aufgrund der Schätzung der EPP Korrekturen notwendig sind, weil zu viel oder zu wenig EPP mit der Lohnsteueranmeldung August 2022 verrechnet wurden, dann muss dies IMMER mit der Lohnsteueranmeldung August 2022 berichtigt werden.
Wenn keine Korrektur notwendig ist, entfallen diese Schritte.
Die Korrektur-Ermittlung ist eine Hilfe für die Verrechnung in der Lohnsteueranmeldung August 2022 und hat keinerlei Rechtsgrundlage auf den tatsächlichen Anspruch. Der Anspruch ist allein vom Anwender zu prüfen!
- Die Schätzung der EPP aus 08.2022 kann gegen die tatsächliche Abrechnung der EPP in 09.2022 geprüft werden. Dazu kann bei den Zahlungen im August 2022 die Funktion "Energiepreispauschale Korrektur" ausgeführt werden. Geprüft wird die Abrechnung der Lohnart mit der Funktion 3200. Es wird die Anzahl der tatsächlich abgerechneten Mitarbeiter mit dieser Lohnart ermittelt.
Wichtig: Sofern Sie manuell bereits die richtige Anzahl der Mitarbeiter/innen erfasst hatten, ist eine weitere Prüfung per Funktion nicht notwendig. Sie kann aber zur Kontrolle ausgeführt werden.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Aktionen, Funktion, "Energiepreispauschale Korrektur" - Kontrolle der Korrektur-Ermittlung:
Ergebnis der Korrektur überprüfen über Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe", in der Spalte: "Anzahl MA EPP Korrektur", das ist pro Niederlassung:
Aktionen, Funktion Finanzamt zusätzliche Eingabe.
In der Spalte "Anzahl MA EPP Korrektur" werden die tatsächlich mit der EPP abgerechneten Mitarbeiter ermittelt. Sofern diese Ermittlung von der Spalte Anzahl der geschätzten Mitarbeiter EPP abweicht, ist eine neue Lohnsteueranmeldung für den Monat 08.2022 als berichtigte Lohnsteueranmeldung für 08.2022 abzugeben. Für die berichtigte Lohnsteueranmeldung zählt der Eintrag mit der Anzahl der Mitarbeiter in der Spalte "Energiepreispauschale Korrektur". Es wird keine Differenz, sondern die Anzahl der Mitarbeiter/innen x 300 Euro in Abzug gebracht. - Die Posten für die Lohnsteueranmeldung erneut wie üblich zusammenstellen. Die korrigierte EPP aus der "Finanzamt zusätzliche Eingabe" wird in Abzug gebracht.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Finanzamt, Ausführen (wie üblich). Dazu muss, sofern eine SEPA-Zahlung ausgeführt wurde, zunächst die Zahlung zurückgesetzt werden. Wenn keine SEPA-Zahlung ausgeführt wurde, weil das Finanzamt abbucht, ist das nicht notwendig. - Es muss eine berichtige Lohnsteueranmeldung für den Monat 08.2022 erstellt und gemeldet werden.
Dazu die "Lohnsteuer-Anmeldung Datenversand" ausführen, Meldungen erstellen und drucken, mit der Auswahl "Berichtigte Anmeldung".
Diese kann wie üblich gemeldet (und sofern nicht abgebucht wird, auch gezahlt) werden. - Überzahlungen werden erstattet, Nachzahlungen werden abgebucht.
Sofern das Finanzamt NICHT abbucht, kann KEINE erneute Zahlung mit der Differenz ausgelöst werden. In diesem Fall ist die Differenz manuell per Einzelüberweisung an das Finanzamt zu überweisen!
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen und
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Aktionen, Funktion: "Energiepreispauschale Korrektur"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Aktionen, Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen
/Nach der Abrechnung, LSt-Anmeldung, Auswahl: "Berichtigte Anmeldung".
Webclient:
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen und
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Ausführen, Funktion: "Energiepreispauschale Korrektur"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Ausführen, Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen
/Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Anmeldung, Auswahl: "Berichtigte Anmeldung".
Weitere Details
Spalte: Anzahl EPP Mitarbeiter/innen: Die Anzahl der Mitarbeiter/innen, die die EPP bekommen. Gerechnet wird: Die Anzahl der Mitarbeiter/innen, die die EPP bekommen x 300 Euro. Dieser Betrag wird in Abzug gebracht auf der Lohnsteueranmeldung für die Schätzung zunächst in 08.2022.
Spalte: Anzahl EPP Mitarbeiter/innen Korrektur: Die Anzahl der Mitarbeiter/innen, sofern die Schätzung von der tatsächlichen Abrechnung abweicht. Gerechnet wird: Anzahl EPP Mitarbeiter/innen Korrektur x 300 Euro. Dieser Betrag wird in Abzug gebracht auf der Lohnsteueranmeldung, wenn eine berichtigte Lohnsteueranmeldung notwendig ist. Sofern sich die Schätzung und die tatsächliche Anzahl der Mitarbeiter nicht unterscheidet, ist keine berichtigte Lohnsteueranmeldung abzugeben.
Die Werte müssen vom Anwender kontrolliert werden und können bei Bedarf auch manuell angepasst werden.
Die EPP kann zu einer "Minus"-Lohnsteueranmeldung führen, weil der Betrag der an alle Arbeitnehmer ausgezahlten EPP größer ist als die insgesamt für diesen Zeitraum abzuführende Lohnsteuer. Dem Arbeitgeber wird der übersteigende Betrag erstattet. Neben der Lohnsteuer-Anmeldung muss der Arbeitgeber keinen gesonderten Antrag stellen.
Zur Kontrolle der gezahlten EPP empfehlen wir eine Auswertung der Lohnart EPP über die Personallisten oder die Auswertung über die Berichtsdaten.
Vierteljährliche LStA
Es ist notwendig, vor der Lohnsteueranmeldung für das Quartal eine manuelle Eingabe im Monat September 2022 über "Finanzamt zusätzliche Eingabe", in der Spalte: Anzahl Mitarbeiter EPP zu erfassen.
Jährliche LStA
Es ist notwendig, vor der Lohnsteueranmeldung für das Jahr eine manuelle Eingabe im Monat Dezember 2022 über "Finanzamt zusätzliche Eingabe", in der Spalte: Anzahl Mitarbeiter EPP zu erfassen.
Rückrechnungen auf den Monat September oder Abrechnung der EPP ab Oktober
Sofern die EPP per Rückrechnung oder ab Oktober gezahlt wird, ist die LStA manuell anzupassen und eine berichtigte Anmeldung der LStA für den Monat 08.2022 abzugeben. Ebenso, wenn es notwendig ist, die EPP per Rückrechnung wieder einzubehalten, weil kein Anspruch darauf bestand.
Der Anspruch der Erstattung der EPP an den Arbeitgeber ist allein vom Anwender zu prüfen!
Statistik, Energiepreispauschale und Verdiensterhebung
Die Lohnart für die Energiepreispauschale mit der Funktion 3200 wird ab der Version 2023.1 nicht mehr in der Verdiensterhebung berücksichtigt. Sofern es notwendig ist, können entsprechende Monate, in denen die Energiepreispauschale gezahlt wurde, neu gemeldet werden.
Berichte, Berichte Drucken, Statistik Verdiensterhebung < BLOLANVER>
Entgeltbescheinigung (Abrechnungs-Druck 5002873 Lohn-, Gehaltsabr. Entgelt.)
Hinweise zum Druck Abrechnung, nach der Entgeltbescheinigungsverordnung
Wenn der Abrechnungsdruck den besonderen Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung entsprechen soll, kann ein Druck dazu ausgewählt werden.
Der Druck ist nach dem Muster von "Gehaltsabrechnung und RR" gestaltet. Dabei ist anders, damit die Abrechnung als Entgeltbescheinigung gelten kann:
Alle Stammdaten, die für die Entgeltbescheinigung gefordert werden, im oberen Teil ausgegeben: Oben wird ein Verweis auf den Entgeltbescheinigungs-Paragraphen der Gewerbeordnung gedruckt. Ob ein PV-Zuschlag gerechnet wird, steht im Kasten oben rechts; ebenso der Steuerfaktor bei Klasse 4.
Der Kasten oben rechts mit den Stammdaten enthält auch die Steuer-Identifikationsnummer. Die Steuertage und SV-Tage werden oben gedruckt statt unten im Monatsbereich.
Wenn die SV-Gleitzonenberechnung ausgeführt wurde, wird GZ Ja ausgegeben (ab 2019: Übergangsbereich ÜB). Wenn der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, wird MF Ja ausgegeben. Der Druck ist 5002873 Lohn-, Gehaltsabr. Entgelt.
- Arbeitgeber-Anteile zur betrieblichen Altersversorgung werden nicht ins Gesamtbrutto eingerechnet. Sie werden automatisch in den Nettoteil verschoben, oder, falls sie steuerpflichtig oder SV-pflichtig sind, im Nettoteil wiederholt. Das sind Lohnarten mit den Funktionen <1408 AG-Anteil Tarifliche Zusatz-Rente> und außerdem 1409|1417|1418|1421|1440|1441|1445|1446|1448|1449 und einige Funktionen ab 1246. Wenn eine Lohnart zur Altersvorsorge manuell abgerechnet wird, aber auch so behandelt werden soll, dann kann sie die Funktion <1458 Sonst AG-Anteil zur Altersversorgung, wird nicht automatisch gerechnet> erhalten. Die Beträge werden in die Summe der Persönlichen Bezüge eingerechnet.
- Sachbezüge werden ins Gesamtbrutto eingerechnet. Ihre Summe wird zur Information wiederholt und zusätzlich in die Summe der Persönlichen Abzüge eingerechnet. Das sind Lohnarten mit der Bezugsart Sachbezug.
- Ein Kammerbeitrag im Saarland oder in Bremen gilt nicht als gesetzlicher Abzug, sondern wird im Nettoteil ausgewiesen und in die Summe der Persönlichen Abzüge eingerechnet.
- Der Arbeitnehmer-Anteil zur Winterbeschäftigungs-Umlage gilt nicht als gesetzlicher Abzug, sondern bleibt im Nettoteil und wird in die Summe der Persönlichen Abzüge eingerechnet.
- Bei den Abrechnungsdaten: Zur Steuer und Sozialversicherung werden Brutto und Beiträge getrennt nach laufendem Bezug und Einmalbezug ausgewiesen; die tatsächlichen Beträge ergeben sich als die Summe beider. Trägt der Arbeitnehmer eine Pauschalversteuerung, so hat die Abrechnung die Lohnart ins Brutto gesteuert.
- Sonst: Im Summenteil werden bei den AN-Anteilen die gesetzlichen, freiwilligen und privaten Anteile in einem Betrag ausgegeben; bei Unterbrechung wird Beginn oder Ende gedruckt.
Druck der Abrechnung, steuerfreie Lohnnebenkosten
Das sieht die Entgeltbescheinigungsverordnung so vor, indem sie sagt, "bei der Ermittlung des Gesamtbruttoentgeltes ... wirken sich ... aus: 1. erhöhend die Werte für ... b. Nebenbezüge, geldwerte Vorteile, Sachbezüge, steuerpflichtige Bestandteile von sonstigen Personalnebenkosten, zum Beispiel Reisekosten ...", also mit dem Hinweis auf die Steuerpflicht.
Das sind Lohnarten mit den Funktionen 1540|1550|1560|1561|1562|1563|1572|1573|1574, also von
"Steuerfreie AG-Leistungen Fahrten Wohnung/Arb.Stätte" bis "Tarifliche Wochenendheimfahrten"; diese
Beträge fließen auch in die LSt-Bescheinigung ein. Zusätzlich die Lohnarten mit den Funktionen
1570|1571|1575 "Reisegeld steuerfrei und außertarifliche Wochenendheimfahrten".
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Prüfen, Weitere Interne Steuerung.
Webclient:
Druck der Abrechnung, nur als Entgeltbescheinigung
Der Druck der Abrechnung kann zusätzlich als Entgeltbescheinigung ausgeführt werden.
Dabei werden die Regeln der Entgeltbescheinigung angewendet, z.B. Sachbezüge ins Gesamtbrutto gerechnet, aber der Kalender, die Monatssummen und die Jahressummen werden nicht gedruckt.
/Abrechnung/Abrechnung, Monat, Druckausgaben erstellen, <abrentbes Entgeltbescheinigung>.
Webclient:
Druck Lohnkonto zur Entgeltbescheinigung
Beim Druck des Lohnkontos werden zusätzliche Werte ausgeben, die für eine Entgeltbescheinigung ermittelt werden, das sind:
- Brutto Entgeltbescheinigung;
- Netto Entgeltbescheinigung;
- Netto Be-/Abzüge Entgeltbescheinigung.
Beim Druck des Lohnjournals kann ausgewählt werden, diese drei Werte zu ermitteln wie für die Entgeltbescheinigung. Bei einer Definition zu Personallisten können zu Brutto, Netto, Abzügen auch die "Entgelt"-Werte ausgewählt werden.
Brutto, Netto und Abzüge werden so ermittelt wie beim Abrechnungs-Druck, der als Entgeltbescheinigung gilt; also mit besonderen Regeln für AG-Anteile zur betrieblichen Altersversorgung, für Sachbezüge, für Kammerbeiträge und die Winterbeschäftigungs-Umlage.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto> und <blolktojo Lohnjournal> und
/Berichte/Personallisten, Definition.
Webclient:
E-Bike, Geldwerter Vorteil
Fahrrad, Überlassung und Geldwerter Vorteil
Der Geldwerte Vorteil für ein E-Bike und die Leasing-Rate dazu bei Überlassung und Übereignung können so abgerechnet werden.
Quelle für mehr Informationen: Fahrradüberlassung an Arbeitnehmer ⇒ Lexikon des Steuerrechts - smartsteuer
Benötigt werden
- eine Sachbezugs-Lohnart, Geldwerter Vorteil und
- eine Lohnart zur Entgeltumwandlung und
- eine Lohnart für die Umsatzsteuerberechnung und
- eine ggf. eine Netto-Lohnart, wenn der Mitarbeiter z.B. die Versicherung und/oder Wartungspauschale tragen soll.
Sachbezugs-Lohnart, Geldwerter Vorteil
Eine Lohnart als Sachbezug anlegen und im Personalstamm eintragen mit dem Betrag des Geldwerten Vorteils. Der Geldwerte Vorteil ist z.B. 1/4 des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises. Stand: 2021 beträgt der Sachbezug 0,25 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises des E-Bike. Das ist vorher schon mal 1 % oder 0,5 % vom auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreis gewesen. Der Sachbezug muss nicht gebucht werden.
Nach dem Erlass vom 9.1.2020 (BStBl I 2020, 174) ist für erstmalige Fahrradüberlassungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % des auf volle 100 € abgerundeten halbierten Brutto-Listenpreises und für erstmalige Überlassungen ab 1.1.2020 der Listenpreis mit einem Viertel anzusetzen. Es kommt dabei nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der ArbG dieses Fahrrad angeschafft, hergestellt oder geleast hat.
Entgeltumwandlung, Höhe der Leasingrate
Eine Lohnart für die Entgeltumwandlung anlegen und im Personalstamm eintragen. Das ist die Leasingrate, die für das E-Bike fällig wird. Die Leasingrate nehmen Sie dem Vertrag.
Dieser Betrag kann auch incl. der Versicherung und Wartungspauschale sein. Die Entgeltumwandlung reduziert das Steuer und SV-Brutto. Wenn mit der Lohnart auch das Gesamtbrutto reduziert wird, dann wäre die Lohnart Haben zu buchen, kontiert gegen den Aufwand des Gehaltes. Kosten des Arbeitgebers wären ja die Leasingrate (ggf. incl. Versicherung und Wartungspauschale), die er bezahlt.
Umsatzsteuerberechnung, für die Finanzbuchhaltung
Eine Lohnart für die Umsatzsteuerberechnung anlegen und wenn möglich als Folge-LOA zur Sachbezugs-Lohn definieren oder wenn kein Sachbezug vorliegt, den Betrag eintragen am Personalstamm. Der Betrag ergibt sich aus dem Vollem Bruttolistenpreis des E-Bikes. Das ist eine Pseudolohnart-LOA mit der Funktion 4042. Wenn mit Folge-LOA zum Sachbezug definiert wird, ist der Betrag auf den vollen Bruttolistenpreis per Faktor (ggf. mit 5 Nachkommastellen) wieder hochzurechnen.
Genauso wie die Lohnart für die MWSt-Berechnung beim Geldwerten Vorteil PKW kann eine weitere Lohnart abgerechnet werden, aus deren Betrag dann in der Finanzbuchhaltung die Umsatzsteuer gerechnet wird; das ist die Lohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Diese Lohnart muss eine Pseudolohnart sein. Bei der Kontierungshilfe der Lohnart Kostenart, Sachkonto Soll, Sachkonto Haben eintragen. Außerdem muss eingetragen werden: eine andere "Kostenart Verrechnung", um die Gegenbuchung auszulösen; es kann eingetragen werden: "Kostenstelle Verrechnung"; diese Spalten können bei der Kontierungshilfe eingeblendet werden.
Kostenart und Sachkonto Soll sind also der Aufwand, "Kostenart Verrechnung" und Sachkonto Haben sind der Erlös; beim Sachkonto Haben sind in der Finanzbuchhaltung die MWSt-Buchungsgruppen eingetragen.
Die Lohnart wird nicht automatisch gebildet. Sondern diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen sein und einen Betrag erhalten, der dann nicht auf die Abrechnung kommt, aber in die Finanzbuchhaltung gelangt. Eine solche Lohnart nur dann benutzen, wenn nicht nur Erlös, sondern Erlös und Aufwand gebucht werden muss.
Nettolohnart, Abzug von Versicherung und/oder Wartungspauschale
Wenn der Mitarbeiter etwa die Versicherung und/oder Wartungspauschale bezahlen muss. Eine Nettolohnart zur Überweisung oder zum Einbehalt anlegen und im Personalstamm bei den Überweisungen eintragen mit dem Betrag der Versicherung und/oder Wartungspauschale. Dazu das Bis-Datum, wie lange der Vertrag läuft. Kontierung wäre auf ein Ertragskonto, oder gegen den Aufwand der Leasingraten incl. Versicherung und Wartung, wenn der Arbeitgeber, diese zunächst trägt. Es kann auch ein Verbindlichkeitskonto sein, wenn der Arbeitnehmer diese direkt trägt, der Arbeitgeber diese jedoch mit Abrechnung überweist.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn und Gehalt und Register Überweisungen.
/Stammdaten/Lohnarten und
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen.
Webclient:
Mehrere E-Bikes
Wenn ein Mitarbeiter mehrere E-Bikes zur Verfügung gestellt bekommt, dann können die Beträge dazu addiert werden. Wenn jedoch unterschiedliche Laufzeiten für das jeweilige E-Bike-Leasing vorliegen, dann ist es hilfreich, die Lohnarten entsprechend der Notwendigkeit 2- oder 3-mal zu kopieren. Damit kann am Personalstamm mit dem Von Datum und Bis Datum das jeweilige E-Bike zur Leasing-Laufzeit bereits angelegt werden und jedes Fahrrad kann getrennt verwaltet werden.
Beispiel zur Entgeltumwandlung und Gestellung eines E-Bikes als Leasing:
Der Mitarbeiter erhält ein E-Bike ab 01.01.2022: Durchführung als Entgeltumwandlung, nicht zusätzlich zum Gehalt. Das E-Bike hat einen Bruttolistenpreis von 2.149 Euro, die Leasingrate beträgt für den Arbeitgeber 80,92 Euro incl. MWSt, die Versicherung soll der Arbeitnehmer tragen und beträgt 4 Euro/Monat und die Wartungspauschale soll der Arbeitnehmer tragen und beträgt 6 Euro/Monat.
Barlohn monatlich bisher | 4 000,00 € |
abzüglich Entgeltumwandlung (das ist die Leasingrate, im Beispiel ohne Versicherung und Wartungspauschale) | ./. 80,92 € |
geminderter Barlohn | 3 919,08 € |
Sachlohn monatlich: 1 % vom geviertelten Bruttolistenpreis auf volle hundert Euro abgerundet: 2 100 € : 4 = 525 € (das ist der Sachbezug) | + 5,25 € |
Steuerpflichtiger und SV-pflichtiger Arbeitslohn neu | 3 924,33 € |
Umsatzsteuerrechtlich wird an die Finanzbuchhaltung ein Betrag von 21 Euro übergeben, aus dem Umsatzsteuer abzuführen ist. Eine Halbierung bzw. ein Vierteln des Brutto-Listenpreises (Rz. 2 des Erlasses vom 9.1.2020, BStBl I 2020, 174) kommt für die USt nicht in Betracht (entsprechende Anwendung des Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 Satz 1 UStAE).
Sofern der Mitarbeiter die Versicherung (z.B. 4 Euro im Monat) und Wartungspauschale (z.B. 6 Euro im Monat) tragen soll, wäre diese Netto mit 10 Euro monatlich einzubehalten.
Vorteile des Arbeitnehmers
- ein E-Bike.
- Vermeidung hoher Anschaffungskosten eines PKWs oder E-Bikes durch Leasingraten.
- Reduzierung des steuer- und beitragspflichtigen Entgeltes, durch die Entgeltumwandlung. Reduzierung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
- Und weitere, aber auch Nachteile.
Vorteile des Arbeitgebers
- Reduzierung des steuer- und beitragspflichtigen Entgeltes durch die Entgeltumwandlung. Reduzierung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
- Wird das Fahrrad durch den ArbG erworben und an den ArbN überlassen, stellt das Fahrrad notwendiges Betriebsvermögen als abnutzbares bewegliches Anlagevermögen dar.
Das Fahrrad wird zu 100 % betrieblich genutzt. Es kann die Vorsteuer gezogen werden. - E-Bike-Leasing steuerlich absetzbar.
- Leasingrate wird aus dem Umsatz und nicht dem Gewinn beglichen.
- Sparen der Mehrwertsteuer, wenn vorsteuerabzugsberechtigt.
- Und weitere, aber auch Nachteile.
Fehlzeiten
Fehlzeitengründe
Fehlzeitengrund und Abgabegrund
In der Übersicht der Fehlzeitengründe kann eine Funktion (sofern notwendig) ausgeführt werden, die den DEÜV-Abgabegrund und die Einstellung zur Kürzung der SV-Tage so eintragen, wie es die SV-Regeln erfordern. Dabei ist der Eintrag zur Bedeutung des Fehlzeitengrunds der Ausgangspunkt.
Die vorgegebenen Einstellungen können in den Fehlzeitengründen selbst nicht mehr geändert werden.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe, Bearbeiten, Funktion, "Abgabegrund DEÜV aktualisieren".
Webclient:
Fehlzeiten in Berichtsdaten, Wochenenden
Wenn die Fehlzeiten in Berichtsdaten übernommen werden, dann werden Einträge auch an Tagen ohne Sollstunden übernommen, sofern beim Fehlzeitengrund "Darstellung an Wochenenden" getroffen wurde. Zeiten ohne Entgeltfortzahlung werden immer für alle Tage übernommen.
Dadurch wird auch an Tagen ohne Sollstunden auf der Abrechnung ein Symbol im Kalender gedruckt.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlzeiten prüfen, Berichtsdaten prüfen.
Webclient:
Fehlzeiten und Feiertage
Fehlzeiten ohne Entgeltfortzahlung und Feiertag.
- "Fehlzeiten prüfen" in der Abrechnung erstellt "Krank ohne Entgeltfortzahlung" weiter, wenn es schon im Vormonat der Fall war, wenn noch Unterbrechungsbeginn laut Personalstamm gilt und wenn es im aktuellen Monat außer Feiertag keine Einträge gibt. In diesem Fall werden die Einträge zu "Krank ohne Entgeltfortzahlung" erstellt und an diesen Tagen Einträge zu Feiertagen gelöscht.
- "Fehlzeitenperiode erstellen" im Fehlzeitenkalender, wenn eine Fehlzeit bis zu "ohne Entgeltfortzahlung" fortgeführt wird. In diesem Fall werden an diesen Tagen Einträge mit Fehlzeiten gelöscht, sofern beim Fehlzeitengrund, der zum Ende der Entgeltfortzahlung führt, "Darstellung an Feiertagen" angekreuzt ist. (/Stammdaten/Fehlzeitengründe, Bearbeiten).
Eintritt und Fehlzeit
Eintritt und Krank
Wenn bei Eintritt oder bis 28 Tage nach Eintritt eines Arbeitnehmers eine Fehlzeit vorliegt, die für die Sozialversicherung von Bedeutung ist, also z.B. Krankheit, dann besteht für die ersten 28 Tage kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ferner muss der Arbeitnehmer erst nach Ablauf dieser 28 Tage bei der Krankenkasse angemeldet werden.
Wenn dies automatisch ausgeführt werden soll, dann kann der Fehlzeitengrund im Personalstamm beim Eintritt vermerkt werden. Beim Erstellen einer Fehlzeitenperiode ab Eintrittsdatum wird auch gefragt, ob der FZG beim Eintritt eingetragen werden soll.
Der Eintrag des Fehlzeitengrunds beim Eintrittsdatum führt zu der beschriebenen Verarbeitung.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen.
Webclient:
Eintritt und krank, Regeln dazu
Nur wenn beim Eintritt im Personalstamm der Fehlzeitengrund vermerkt ist. Nur wenn die Fehlzeit laut Fehlzeitenkalender am Tag des Eintritts beginnt.
Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt , wenn die Fehlzeit endet oder nach 28 Tagen. Nach den 28 Tagen hat der Arbeitgeber, sofern der Mitarbeiter weiterhin krank ist, 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten.
Wenn die Fehlzeit unterbrochen wird, aber danach als gleiche Fehlzeit, also mit dem gleichen Bezug fortgeführt wird, auch dann wird erst angemeldet, wenn die Fehlzeit endet oder nach 28 Tagen. Ein Arbeitstag führt also zur Anmeldung, wenn davor die Fehlzeit endet und danach nicht fortgeführt wird.
Eine zweite Fehlzeit, mit anderem Bezug, führt zur Anmeldung.
Fehlzeiten und Rückrechnung
Beispiel Korrektur von Fehlzeiten
Lohnfortzahlung abgerechnet bis 15. des Monats. Nachträglich ergibt sich, dass nur bis 10. des Monats fortgezahlt wird.
Vorgehensweise: Im Fehlzeitenkalender die Fehlzeiten entsprechend ändern. Im Personalstamm den Unterbrechungsbeginn ändern. Im Berichtsdaten-Blatt für Rückrechnungen an den Tagen zwischen dem 10. und 15. die Fortzahlungs-Lohnart negativ berichten und die Ohne-Lohnfortzahlung positiv berichten.
Im Fehlzeitenkalender, für Rückrechnung
Wenn im Fehlzeitenkalender Fehlzeiten für abgeschlossene Monate erfasst werden, also für Rückrechnungen, dann gibt es diese Möglichkeiten:
Wenn Fehlzeiten für eine Periode erstellt werden, dann kann ausgewählt werden, dass Berichtsdaten für abgeschlossene Monate in ein Rückrechnungs-Buchungsblatt gestellt werden; der aktuelle Zeitraum gelangt weiterhin in ein Berichtsdaten-Buchungsblatt.
Wenn im Kalender Fehlzeiten erfasst wurden, die zu Rückrechnungen führen sollen, dann kann bei der Funktion "Für Rückrechnung Berichtssatz erstellen" der Cursor auf einen bestimmten Eintrag gestellt werden.
Das Rückrechnungs-Buchungsblatt heißt FZKjhjj-mm, z.B. FZK2010-09 mit dem aktuellen Abrechnungsmonat. Bisher an den Tagen berichtete Daten werden dabei aber nicht storniert. Es werden Einträge mit der Lohnart der Fehlzeit erstellt, wenn noch nicht vorhanden.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen: "Sofort in Berichtsdaten, auch als Rückrechnung" und Für Rückrechnung Berichtssatz erstellen.
Webclient:
Fehlzeiten und Rückrechnung
Wenn im Fehlzeitenkalender Fehlzeiten gelöscht werden, und wenn sich diese auf Vormonate beziehen, dann können automatisch Rückrechnungs-Berichtsdaten angelegt werden. Hierzu erfolgt beim Löschen eine Abfrage.
Diejenigen Tage, die laut Abrechnung mit der Lohnart des Fehlzeitengrundes abgerechnet wurden, werden mit negativer Menge als Rückrechnungs-Berichtsdaten geschrieben. Der Blattname ist FZKjhjjmm.
Das sind nur die abgerechneten Lohnarten. Neue Lohnarten müssten dann im Rückrechnungs-Buchungsblatt manuell berichtet werden.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender und
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen.
Webclient:
Rückrechnung und Unterbrechung
Wenn eine Rückrechnung ausgeführt wird, dann wird geprüft, ob sich für den Monat, auf den zurückgerechnet wird, für die Beschäftigungszeit laut Personalstamm Änderungen ergeben.
Wenn, dann werden Unterbrechungsbeginn und Unterbrechungsende automatisch geändert.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Rückrechnung ausführen.
Webclient:
Fehlzeiten und Buchungsblatt
Fehlzeiten-Buchungsblatt
Fehlzeiten werden durch das Prüfen der Berichtsdaten während der Abrechnung in ein besonderes monatliches Fehlzeiten-Buchungsblatt mit dem Namen FZKjhjj-mm übertragen.
Fehlzeiten-Buchungsblatt, Einrichtung
Wenn Fehlzeiten im Berichtsdaten-Buchungsblatt erfasst werden und wenn sie von dort ausdrücklich nicht in ein besonderes Fehlzeiten-Buchungsblatt verschoben werden sollen, dann kann dies in der Einrichtung so bestimmt werden. Dies gilt auch, wenn die Berichtsdaten aus externen Übernahmen stammen und dort Fehlzeiten enthalten sind, siehe das Holen dieser Daten über den Funktions-Button bei der Berichtsdaten-Erfassung. In den Fehlzeitenkalender werden so berichtete Fehlzeiten weiterhin übertragen. Wenn Fehlzeiten direkt im Fehlzeitenkalender erfasst werden, gelangen sie weiterhin in ein eigenes FZKBuchungsblatt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung und
/Abrechnung/Abrechnung, Monat, Berichtsdaten prüfen.
Webclient:
Fehlzeitenmatrix
Es kann eine Fehlzeitenübersicht aufgerufen werden, die mehrere Personalnummern untereinander aufführt.
Auf der linken Seite der Anzeige können Abrechnungskreis, Niederlassung, Abteilung gefiltert und weitere Filter auf den Personalstamm gesetzt werden. Rechts werden pro Personalnummer und Tag die Fehlzeiten mit ihrer Abkürzung aufgeführt. Dabei werden die Tage mehrerer Monate nebeneinander angezeigt. Die Anzeige kann auch pro Woche, Monat, Quartal und Jahr geordnet werden. Dann erhält man die Anzahl der Fehltage.
Die Fehlzeitenübersicht kann nach Excel ausgegeben werden. Dabei wird abgefragt, wie viele Spalten erzeugt werden sollen. Die Ausgabe beginnt bei der Datumspalte, bei der sich der Cursor gerade befindet. Es werden auch bei der Tages-Sicht die Spalten nebeneinander angeordnet, so dass alle Tage nebeneinander nach Excel ausgegeben werden. Nur wenn für die Ausgabe mehr als 250 Spalten angefordert werden, müssen die Monate untereinander angeordnet werden.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenmatrix.
Webclient:
Fehlzeitenstatistik, Chart
Aus der Fehlzeitenstatistik kann für eine Personalnummer ein Diagramm ausgegeben werden, das anzeigt, wie Arbeitstage und Fehltage verteilt sind. Die Arbeitstage sind die Solltage, wie bereits abgerechnet, minus der Fehltage. Die Fehltage sind alle Fehlzeiten, gleich aus welchem Grund, in den Monaten, die abgerechnet sind.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Statistik, Chart.
Webclient:
Fehlzeiten, Sonstiges
Fehlzeiten, nicht krank an Wochenenden
Wenn z.B. eine Fehlzeit Montag bis Freitag vorliegt, für das Wochenende aber ausdrücklich nicht, aber am nächsten Montag sich die gleiche Fehlzeit fortsetzt, dann kann gesteuert werden, dass die beiden Tage des Wochenendes bei der Berechnung der Lohnfortzahlungs-Kalendertage nicht mitgerechnet werden sollen:
An diesen Tagen im Fehlzeitenkalender in der Spalte "Max. LFZ-Ermittlung" die Auswahl "Nicht berücksichtigen" treffen; die Dauer der Lohnfortzahlung wird dadurch verlängert.
Das ist nur in diesen besonderen Fällen nötig. Wenn sonst eine Fehlzeit z.B. mehrere Wochen dauert, zählen die Wochenenden im Gegensatz dazu automatisch als Lohnfortzahlungstage mit; denn die Berechnung geht auf Kalendertage.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender.
Webclient:
Fehlzeit, Monatsletzter
Wenn eine Fehlzeit bis zum Vorletzten des Monats eingetragen ist, am Letzten des Monats aber ein Tag ohne Sollstunden ist, dann wird die Fehlzeit automatisch bis zum Monatsletzten fortgeführt,
sobald die Fehlzeit geprüft wird. Das wird üblicherweise bei der Beitragsschätzung und auch bei der Abrechnung ausgeführt.
Fehlzeit, Monatsletzter Details
Wenn eine Fehlzeit bis zum Ende des Vormonats gilt, wenn die Entgeltfortzahlung bereits beendet ist, wenn der letzte Eintrag bei den Beschäftigungszeiten der Unterbrechungsbeginn ist und wenn im aktuellen Monat keine Einträge im Fehlzeitenkalender sind, dann wird die Fehlzeit für den Monat fortgeführt.
Dies geschieht automatisch bei Abrechnung, Fehlzeiten prüfen.
Es wird so ausgeführt:
Wenn im Abrechnungsmonat eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses wegen einer Fehlzeit beginnt, dann wird der Beginn dieser Unterbrechung automatisch im Personalstamm vermerkt, sobald für die Abrechnung die berichteten Daten geprüft werden.
Sofern zu erkennen ist, dass die Unterbrechung wegen der Fehlzeit im Monat endet, wird auch ein Ende der Unterbrechung vermerkt.
Wenn die Fehlzeit bis zum Monatsende dauert, ist nicht zu erkennen, ob die Fehlzeit endet, und es wird kein Unterbrechungsende vermerkt.
Wenn der Folgemonat zum aktuellen Abrechnungsmonat wird, dann werden Fehlzeiten, die zu einer Unterbrechung geführt haben, die noch nicht beendet ist, automatisch im Abrechnungsmonat fortgeführt, solange noch keine neuen Einträge im Fehlzeitenkalender sind, die etwas anderes aussagen. Wenn eine Unterbrechung andauert, wird angenommen, dass der Arbeitnehmer mit 0 SV-Tagen abgerechnet werden wird.
Dies ändert sich, sobald die Einträge zu den Fehlzeiten geändert und diese berichteten Daten geprüft werden.
Fehlzeitenkalender, Hinweis wenn aktive Entgeltstunden
Im Fehlzeitenkalender wird ein kurzer Hinweis angezeigt, wenn während einer Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung aktive Stunden, außer am ersten Tag, abgerechnet wurden, die das Ende der Entgeltfortzahlung verschieben.
Der Hinweis ist beim ersten Eintrag der Fehlzeit im Monat zu sehen. Über die Übersicht werden die aktiven Entgeltstunden angezeigt, die im Zeitraum der Fehlzeit abgerechnet wurden.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender: Hinweis zu aktiven Entgeltstunden.
Webclient:
Fehlzeitenkalender, verschiedene Fehlzeiten
Wenn im Fehlzeitenkalender zwei unterschiedliche Fehlzeiten miteinander verbunden werden sollen, z.B. Krank und Kur, dann ist es möglich, dies über die gleiche Nummer bei "Bezug auf Vorerkrankung" zu tun. Es wird bei der Eingabe nicht geprüft, von welcher Art diese Fehlzeiten sind.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender.
Webclient:
Anmerkungen zu "Fehlt entschuldigt"
Zum entschuldigten Fehlen gibt es mehrere denkbare Kombinationen:
Wenn eine solche Lohnart als Ausgleich bereits geleisteter Mehrarbeit berichtet wird, dann ist es im Grunde keine "unbezahlte Fehlzeit". Dann die Lohnart für KuG nicht als fiktiv zu bewerten kennzeichnen.
Wenn eine solche Lohnart berichtet wird und zugleich dazu ein manueller Abbau aus dem Konto, also als Ausgleich von Mehrarbeit, dann ist es ebenfalls im Grunde keine unbezahlte Fehlzeit. Dann die Lohnart für KuG nicht als fiktiv zu bewerten kennzeichnen.
Wenn einer solchen Lohnart kein Bezug entspricht, dann die Lohnart für KuG als fiktiv zu bewerten kennzeichnen. Dann ist es eine unbezahlte Fehlzeit.
Allgemein zu fiktiver Bewertung für KuG
Stunden, für die es keinen Bezug durch den Arbeitgeber gibt, werden fiktiv in die KuG-Berechnung einbezogen; die Definitionen der Lohnarten sollen so sein:
Entgeltstunden: keine Auswahl. Ausgleichskonto: 002, Ansparkonto: 102. Überstunden Zuschlag Konto: Nur Zugang keine Überstunden. Sollentgelt KuG: fiktive Bewertung. Istentgelt KuG: fiktive Bewertung.
Fehlzeitenerfassung, Vorschlag des Bezugs
Wenn eine Fehlzeitenperiode erstellt wird, dann wird der Bezug auf Vorerkrankung auch dann vorgeschlagen, wenn die letzte Fehlzeit schon mehrere Monate zurücklag; und zwar, wenn sie ohne Entgeltfortzahlung war.
Wenn ein solcher Bezug vorgeschlagen wird, dann wird auch darauf hingewiesen, wenn es sich um eine Fehlzeit ohne Entgeltfortzahlung handelt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen.
Webclient:
Fehlzeiten bei Gehalt, bewertet auf die Abrechnung
Wenn bei Personalnummern mit Gehaltsverteilung die Fehlzeiten auf die Abrechnung gebracht werden sollen, also als Betrag und als Kürzung des Monatsentgelts, dann:
- Die Kürzungslohnart kopieren. Bei der kopierten Lohnart nicht "Abzugslohnart" ankreuzen. Die kopierte Lohnart bei der Lohnart der Fehlzeit ebenso wie die Kürzungslohnart als Folgelohnart eintragen.
- Die Entgeltkürzung und die kopierte Lohnart haben "Gehaltsverteilung: Betragslohnart"; sie gleichen sich aus.
- Die Lohnart der Fehlzeit hat "Gehaltsverteilung: Berichtslohnart", kommt also ohne Betrag auf die Abrechnung.
- Bei den Produktivstunden, die auch "Gehaltsverteilung: Berichtslohnart" haben, und bei den Lohnarten der Fehlzeiten als Bewertung für die Abrechnungsart eintragen: die übrigen Lohnarten mit "Gehaltsverteilung: Betragslohnart", also Gehalt und Zulagen, geteilt durch SZSTD Sollstunden.
Fehlzeiten, wenn andere Arbeitszeitgruppe
Wenn die Arbeitszeitgruppe im Vergleich zum Vormonat eine andere ist, werden die Fehlzeiten, die im Monat oder in der Zukunft liegen, geprüft und die Stunden dazu werden anhand der Sollstunden geändert.
Das wird ausgeführt, wenn die Arbeitszeitgruppe laut der Abrechnung des Vormonats ist nicht die gleiche ist wie die aktuelle Arbeitszeitgruppe im Personalstamm. Es werden dann alle Fehlzeiten im Monat und in den folgenden Monaten, etwa Feiertage, Urlaub, geändert. Halbe Urlaubstage werden erkannt; außerdem werden im aktuellen Monat Fehlstunden, die kleiner als die Sollstunden sind, beibehalten.
Wenn geändert wurde, wird ein Hinweistext geschrieben. Wenn aber im Fehlzeitenkalender ausdrücklich eine Arbeitszeitgruppe eingetragen ist, dann wird nicht geändert.
Der Abgleich der Stunden geschieht, wenn "Fehlzeiten prüfen" ausgeführt wird.
/Abrechnung/Abrechnung, Monat, Fehlzeiten prüfen.
Webclient:
Fehlzeiten, Aushilfen ohne Sollstunden
Wenn Fehlzeiten, zum Beispiel Urlaub, für Aushilfen vorlagen, und wenn es für den Tag Einträge, aber keine Sollstunden gab, weil unstetig gearbeitet wird, dann können sie auch direkt im Fehlzeitenkalender erfasst werden.
Über "Fehlzeitenperiode erstellen" ist das zwar nicht möglich, weil dort Sollstunden nötig sind; aber es kann in der Übersicht im Fehlzeitenkalender erfasst werden.
Und weiter: Für Fehlzeiten, für die ein Arbeitszeitkalender gilt, der Einträge, aber keine Sollstunden enthält, werden die Wochenenden im Fehlzeitenkalender nicht automatisch mit Einträgen von 0 Stunden aufgefüllt.
Die Arbeitszeitgruppe muss dazu die Kennung "ULAK Teilzeit rechnen" haben.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppen und
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender.
Webclient:
Fehlzeiten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Zu den Feldern im Fehlzeitenkalender zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
- Ärztliche AU liegt vor:
Wenn bei den Meldungen zu Ersatzleistungen bei der Krankenkasse Informationen zu Vorerkrankungen angefordert werden, dann wird geprüft, ob zur aktuellen Fehlzeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung laut Fehlzeitenkalender vorliegt. Nur in diesem Fall kann die Krankenkasse die Anforderung beantworten.
Hinweis zur eAU: Wenn Fehlzeiten aus einer Rückmeldung zur eAU in den Fehlzeitenkalender übertragen werden, wird das Kennzeichen gesetzt. - AU durch einen Unfall:
Bei den Anträgen zur Erstattung von Lohnfortzahlung wird die Ursache der Arbeitsunfähigkeit genannt. Arbeitsunfall trifft zu, wenn der Fehlzeitengrund eine der Bedeutungen zu Unfall hat oder wenn "AU durch einen Unfall" angegeben wurde.
Hinweis zur eAU: Wenn Fehlzeiten aus einer Rückmeldung zur eAU in den Fehlzeitenkalender übertragen werden, wird das Kennzeichen gesetzt (sofern vorhanden). - Schädigung durch Dritten:
Bei den Anträgen zur Erstattung muss, wenn eine Schädigung durch einen Dritten vorliegt, die Frage beantwortet werden, ob der Arbeitgeber seinen Anspruch auf Schadensersatz der Lohnfortzahlung gegenüber diesem Dritten bis zur Höhe des Erstattungsbetrags an die Krankenkasse abtritt; nur dann ist die Kasse zur Erstattung verpflichtet.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen und dort: Ersatzleistung, Ergebnis, Vorerkrankungszeiten anfordern und
Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Ergebnis, Spalte einblenden: Ursache der Arbeitsunfähigkeit und
Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Ergebnis, Funktion, Abtretung erklären.
Webclient:
Fehlzeitenkalender, Datum vorfiltern
Für den Fehlzeitenkalender kann vorgegeben werden, wie das Datum gefiltert werden soll, wenn die Übersicht geöffnet wird.
Das gilt pro Benutzer. Diese Vorgabe gilt nicht, wenn sowieso ein bestimmter Monat gefiltert wird, wie es der Fall ist aus der ersten Anzeige des Ergebnisses einer Abrechnung; dann wird dieser Monat genommen. Ohne Vorgabe wird ein Jahr zurück gefiltert.
Ansonsten gilt die Vorgabe. Sie gilt auch für Ansichten des Fehlzeitenkalenders, die gespeichert wurden. Die Auswahlen dazu sind: auf den aktuellen Abrechnungsmonat filtern oder ab Jahresbeginn filtern.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlzeitenkalender, Vorschlagen: Abrechnungsmonat filtern, ab Jahresbeginn filtern, Vorgeschlagen (als Info), Nicht vorschlagen (um es zurückzunehmen).
Webclient:
Fehlzeiten, Ausgabe und Urlaubstage
Wenn Fehlzeiten nach Excel ausgegeben werden, dann wird eine zusätzliche Zeile geschrieben mit den restlichen und den geplanten Urlaubstagen.
Die restlichen Urlaubstage sind Rest VJ und LJ, Stand zum Bis-Monat, wie vorgegeben.
Die geplanten Urlaubstage sind die Tage laut Fehlzeitenkalender ab dem Monat danach bis zum Jahresende. "Danach" bedeutet nach dem letzten Monat im Zeitraum, der abgerechnet ist, oder, wenn keiner, nach dem aktuellen Abrechnungsmonat.
Diese Tage können auch über die Personallisten ausgegeben werden, mit einer Definition: Tabelle Personal, Wert Ermittlung und Ermittlung: Urlaubstage, Urlaubstage Plan.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Ausgabe und
/Berichte/Personallisten, Definition.
Webclient:
Feiertag
Feiertag und Bundesland
Zuerst gilt: Wenn bei der Kostenstelle ein Bundesland vorgegeben wurde
Bei der KSt, die berichtet wurde, ist entweder:
- keine Adresse eingetragen oder
- bei der Adresse ist kein Bundesland eingetragen oder
- bei der Adresse ist ein Bundesland eingetragen.
Bei der KSt selbst, statt bei der Adresse, kann ebenfalls ein Bundesland eingetragen werden, das für die Ermittlung der Feiertage gilt. Auf diese Weise ist es nicht nötig, für die KSt ausdrücklich eine Adresse mit Bundesland einzutragen. Wenn bereits Adressen erfasst sind, dann gilt das Bundesland der Adresse, solange bei der KSt keines eingetragen wird.
/Stammdaten/Kostenstellen, Register Allgemein, Adressnr. der KSt.
Webclient:
Dann gilt: Die Einrichtung der Niederlassung
Wenn bereits bei der KSt ein Bundesland vorhanden ist, dann gilt dieses Bundesland.
Andernfalls: Für die Personalnummer, die berichtet wurde, steht die Niederlassung in der Personalkarte im Register Zuordnung.
Diese Niederlassung prüfen. Sie hat entweder:
- "Werte aus Firmendaten" = Ja oder
- "Werte aus Firmendaten" = Nein und ein Bundesland ist eingetragen. Dann gilt dieses Bundesland.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.
Webclient:
Zuletzt gilt: Die Einrichtung der Firmendaten
Wenn weder bei der KSt noch bei der Niederlassung ein Bundesland eingetragen ist, dann gilt das "Bundesland KiSt" laut den Firmendaten.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Firmendaten.
Webclient:
Berichtsdaten prüfen, Urlaub am Feiertag
Wenn für die Abrechnung die Berichtsdaten geprüft werden, dann werden an Feiertagen, an denen Urlaub im Fehlzeitenkalender eingetragen ist, die Stunden dazu auf 0 gesetzt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Berichtsdaten prüfen.
Webclient:
Abweichendes Bundesland
Wenn im Personalstamm ein abweichendes Bundesland eingetragen ist, dann gilt dies für die RV- und AV-Berechnung und für die PV-Sonderregelung Sachsen. Es gilt nicht für den Feiertag.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung: Abw. Bundesland RK (Rechtskreis).
Webclient:
Feiertagszuschläge
Feiertagszuschläge, Lohnarten (gilt auch für Sonntagszuschläge)
Um Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge abzurechnen, bei der berichteten Zeitlohnart diese Folgelohnarten eintragen:
eine Folgelohnart mit der Funktion 1480 SFN-Zuschläge Sonntag Tarif; eine Folgelohnart mit der Funktion 1483 SFN-Zuschläge allg. Feiertag, Tarif; eine Folgelohnart mit der Funktion 1486 SFN-Zuschläge bes. Feiertag, Tarif; Basis ist jeweils die Menge.
Bei diesen SFN-Lohnarten den Zuschlag, der gezahlt wird, als Prozentsatz eintragen.
Für das Bundesland der Firma oder der Niederlassung den Feiertagskalender erstellen. Bei der Einrichtung "SFN-Zuschläge steuerfrei" sind die Prozentsätze eingetragen, bis zu denen steuerfrei gerechnet wird.
Die Lohnarten zu steuerfrei und steuerpflichtig werden dann bei der Abrechnung automatisch gebildet. Sie müssen im Lohnartenstamm vorhanden sein, das sind Lohnarten mit den Funktionen 1481, 1482, 1484, 1485, 1487, 1488.
/Stammdaten/Lohnarten und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Feiertagskalender und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, SFN-Zuschläge steuerfrei.
Webclient:
Feiertagszuschläge, Weitere Lohnarten (gilt auch für Sonntagszuschläge)
Eine Lohnart mit der Funktion 1475 Sonntag/Feiertage kann benutzt werden, wenn die Folgelohnarten zu SFN nicht bei der Zeitlohnart eingetragen werden sollen, sondern bei dieser gesonderten Lohnart, die berichtet wird. In diesem Fall bei dieser Lohnart die Folgelohnarten zu den SFN-Zuschlägen eintragen.
Feiertagszuschläge, Besonderer Feiertag
Ein besonderer Feiertag ist ein Feiertag, der mit erhöhtem Tarifzuschlag abgerechnet wird, auch wenn er auf einen Sonntag fällt.
Auch im Kalender der Arbeitszeitgruppe kann ein Tag als "Besonderer Feiertag" gekennzeichnet werden.
Für besondere Feiertage gibt es zwei Fälle: der besondere Feiertag wird auch steuerlich als besonderer Feiertag gerechnet oder der besondere Feiertag gilt steuerlich als Feiertag oder als Sonntag.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Feiertagskalender und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe.
Webclient:
Feiertagszuschläge, Bautarif und EStG
Feiertage mit erhöhtem Zuschlags-Prozentsatz sind laut Bautarifvertrag, Stand 2010: Ostersonntag, Pfingstsonntag, 1. Mai und 1. Weihnachtsfeiertag.
Laut EStG §3b, Stand 2010, sind Zuschläge steuerfrei, für Sonntage bis 50%, für gesetzliche Feiertage bis 125% und soweit sie "für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen."
Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten, außer in Brandenburg, nicht als gesetzliche Feiertage, sondern als Sonntage.
Ob für den Ostersonntag und Pfingstsonntag der Anspruch auf eine Steuerbefreiung in Höhe von nur 50% oder doch 125% besteht, lässt sich aus unserer Sicht nur durch eine Rückfrage beim zuständigen Finanzamt klären.
Was tun? Wenn ein tariflicher Zuschlag von z.B. 200% gezahlt werden soll, aber nur 50% steuerfrei für Sonntage sein sollen, dann: Ostersonntag und Pfingstsonntag im Feiertagskalender ausdrücklich nicht eintragen. Dann wird der Tarifzuschlag für Sonntag abgerechnet.
Der abweichende Tarifzuschlag für diese beiden Sonntage stattdessen eintragen unter: Baulohn, Einrichtung, SFN-Zuschläge steuerfrei, Button Tarifzuschlag, dort jeweils das Datum eintragen und als "Tarif Prozentsatz" 200%.
Feiertagszuschläge, Auswahl zu Feiertagen zum Bautarif und EStG
Wenn die Feiertage für den Feiertagskalender erstellt werden, gibt es für Ostersonntag und Pfingstsonntag diese Auswahlen:
Bautarif erhöhter Zuschlag, aber Sonntag steuerlich: dann werden Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht in den Feiertagskalender eingetragen, aber es wird vermerkt, dass für diese beiden Tage ein anderer Prozentsatz für den Tarifzuschlag gilt.
Bautarif erhöhter Zuschlag, aber Feiertag steuerlich:
Ostersonntag und Pfingstsonntag werden in den Feiertagskalender eingetragen, und es wird vermerkt, dass für diese beiden Tage ein anderer Prozentsatz für den Tarifzuschlag gilt.
Kein erhöhter Zuschlag, kein Feiertag: dann werden Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht in den Feiertagskalender eingetragen, und es wird kein besonderer Tarifzuschlag vermerkt; es gilt der Prozentsatz der Sonntags-Lohnart. Keine Auswahl: Ostersonntag und Pfingstsonntag werden in den Kalender eingetragen und wie Feiertage abgerechnet.
Wenn ein besonderer Tarifzuschlag gilt, wird er aus der Lohnart mit der Funktion 1486 SFN-Zuschläge bes. Feiertag Tarif genommen oder auf 200% gesetzt.
Diese Auswahlen löschen vorhandene Einträge nicht; sie ziehen also, wenn der Feiertagskalender noch leer ist.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Feiertagskalender, Funktion, Gesetzliche Feiertage generieren und
Funktion, besondere Tarifzuschläge.
Webclient:
Feiertagszuschläge, Weitere Steuerungen zu SFN-Zuschlägen
In der Baulohn-Einrichtung kann ausgeschaltet werden, wenn die automatische Berechnung zu den steuerfreien und steuerpflichtigen Beträgen zu Sonntagen, Feiertagen, Nacht gar nicht ausgeführt werden soll.
Bei den Prozentsätzen für die steuerfreie Berechnung kann ausgewählt werden, ob Feiertag oder Sonntag gilt, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung: SFN-Berechnung gem. EStG und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, SFN-Zuschläge steuerfrei: Sonntag/Feiertag, Sonntag/Bes. Feiertag.
Webclient:
Feiertage, Gehaltsempfänger
Feiertag
Wenn Feiertage im Fehlzeitenkalender oder in den Berichtsdaten für alle Personalnummern, also auch für Gehaltsempfänger, erfasst werden:
Feiertag, Abrechnung und Druck der Abrechnung
Dann wird die Lohnart auch für Gehaltsempfänger abgerechnet. Und mit Menge auf der Abrechnung gedruckt, gedruckt allerdings nur, sofern bei der Lohnart "Druck Abrg. wenn kein Betrag" eingetragen ist. Denn: was berichtet wurde, wird abgerechnet.
Feiertag, Kontierung
Die Kontierung, die unter Baulohn, Lohnart, Register Fibu/BBA eingetragen wird, ist keine Steuerung, ob die Lohnart an die BBA gehen soll oder nicht. Die Entscheidung darüber wird durch das Feld "Übergabe an BBA" getroffen.
Eine fehlende Kontierung ist ein Fehler bei der BBA-Übergabe. Es kann nämlich nicht automatisch entschieden werden, ob die Kontierung absichtlich oder irrtümlich nicht eingetragen wurde.
Feiertag, an die BBA
Aus unserer Sicht ist es zumindest denkbar, dass die Kostenrechnung sich für Feiertags-Stunden auch für Gehaltsempfänger interessiert. Deshalb ist eine Kontierung mit einer gesonderten Kostenart für Gehaltsempfänger erwägenswert.
Feiertag, Nicht an BBA
Eine abgerechnete Lohnart, bei der außerdem "Übergabe an BBA" ausgewählt ist, nicht an die BBA zu übergeben, ist zur Zeit nicht möglich.
Prozentsatz für Feiertagszuschlag
Prozentsatz bei Tarifzuschlag Funktion 1483
- Wenn unter Einrichtung, SFN-Zuschläge, Button Tarifzuschlag ein Prozentsatz für den Tag mit der Niederlassung eingetragen ist, dann gilt dieser.
- Wenn nicht:
Wenn unter Einrichtung, SFN-Zuschläge, Button Tarifzuschlag ein Prozentsatz für den Tag ohne Niederlassung eingetragen ist, dann gilt dieser. - Wenn nicht:
Wenn berichtet, und wenn bei den Berichtsdaten selbst ein Prozentsatz eingetragen wurde, dann gilt dieser. - Wenn nicht:
Wenn bei der Lohnart, Register Berechnung, Icon Prozentsätze zur Niederlassung eingetragen ist, dann gilt dieser. - Wenn nicht:
Gilt der Prozentsatz bei der Lohnart im Register Berechnung.
Feiertag und 13. Einkommen (Weihnachtsgeld)
Für Fehlzeitengründe gibt es die Bedeutung "Feiertag". Beim Fehlzeitengrund diese Bedeutung eintragen. Bei der Feiertags-Lohnart den Feiertags-FZG eintragen. Bei der Abrechnung werden Feiertage, an denen gleichzeitig Lohnausgleich ist, nicht bewertet. Das gleiche gilt für Krank-, Kur- und Betriebsunfall-Lohnarten.
/Stammdaten/ Fehlzeitengründe.
Webclient:
Feiertag und unentschuldigtes Fehlen
Die Festlegung, ob ein Feiertag bezahlt werden soll, wenn vorher oder danach unentschuldigtes Fehlen war, kann sowohl bei der Niederlassung als auch im Firmenstamm getroffen werden. In den Firmendaten, wenn keine Niederlassung vorhanden ist oder wenn die Festlegung pauschal gelten soll. "Feiertag nicht bezahlen": der Feiertag wird nicht bezahlt, wenn am Tag vor oder am Tag nach dem Feiertag unentschuldigtes Fehlen war.
"FT nicht wenn FU am Tag davor" bzw. "am Tag danach": der Feiertag wird nur dann nicht bezahlt, wenn das unentschuldigte Fehlen am Tag davor bzw. am Tag danach war.
"Feiertag bezahlen": mit dieser Auswahl können Abweichungen zwischen Firma und Niederlassung definiert werden, falls teilweise bezahlt wird und in der Regel nicht.
Der Fehlzeitengrund für Feiertag muss die Bedeutung "Feiertag" haben. Zwei aufeinanderfolgende Feiertage werden gleich behandelt. Wenn am Tag des unentschuldigten Fehlens zusätzlich aktive Entgeltstunden vorliegen, wird der Feiertag bezahlt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten.
Webclient:
Feiertag und andere Fehlzeiten
Beim Erstellen einer Fehlzeitenperiode wird, sofern bereits ein Feiertags-Eintrag vorhanden ist oder neu hinzugefügt wird, folgende Verarbeitung ausgeführt:
Bei der Fehlzeit, die nicht Feiertag ist, ist die Vorgabe beim Fehlzeitengrund zur "Darstellung an Feiertagen" maßgeblich. Wenn nein, gilt der Feiertag, wenn ja, gilt die Fehlzeit. Beim Erstellen der Fehlzeitenperiode wird dann eine der Fehlzeiten entfernt. Bei Elternzeit gilt immer statt Feiertag die Elternzeit. Wenn eine Fehlzeitenperiode mit Elternzeit erstellt wird, dann werden in diesem Zeitraum auch an Feiertagen die Einträge mit Elternzeit erstellt.
Die Stammdaten bei den Fehlzeitengründen sollten so überprüft werden: Urlaub und unentschuldigtes Fehlen: keine Darstellung an Feiertagen. Krank und andere Fehlzeiten: Darstellung an Feiertagen.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe, "Darstellung an Feiertagen" und /Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Funktion, Fehlzeitenperiode erstellen.
Webclient:
Sonderfall Urlaub doch am Feiertag
Es sind Sonderfälle denkbar, dass ein Urlaubstag doch an einem Feiertag abgerechnet werden soll; wenn z.B. der Arbeitnehmer auf einer Baustelle arbeitet, an der kein Feiertag ist, im Gegensatz zu seiner Niederlassung, und er Urlaub nehmen will.
Rückrechnung und Fehlzeiten
Wenn im Fehlzeitenkalender Urlaub oder eine andere Fehlzeit nacherfasst wird, dann können diese Tage in die Rückrechnungs-Berichtsdaten übertragen werden.
Über den Funktions-Button kann dies jeweils für die aktuelle Zeile des Fehlzeitenkalenders ausgeführt werden.
Wenn am Tag die Lohnart laut Fehlzeitengrund bereits in den Rückrechnungs-Berichtssätzen ist oder wenn die Lohnart an dem Tag abgerechnet wurde, dann wird die Fehlzeit nicht übertragen. Andere, bereits abgerechnete Lohnarten an dem Tag werden nicht automatisch storniert.
Beim Löschen:
Beim Löschen einer Fehlzeit im Fehlzeitenkalender wird geprüft, ob bereits abgerechnet und wenn ja, wird angeboten, die Fehlzeit negativ in die Rückrechnungs-Berichtsdaten zu übernehmen.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender und beim Löschen in dieser Übersicht und /Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Buchungsblatt FZK-<Monat>.
Webclient:
Kontierung mit Kostenstelle
SFN-Lohnarten und KSt
Für die Kontierung der SFN-Lohnarten mit Kostenstelle empfehlen wir dieses: die Tarif-Lohnart (z.B. bei Feiertag: Funktion 1483) soll jeweils an die BBA übergeben werden.
Die Tarif-Lohnart erhält dann die KSt der berichteten Lohnart, bei der sie als Folgelohnart eingetragen ist.
/Stammdaten/Lohnarten: Übergabe an Fibu und Übergabe an BBA: hier bei der Tariflohnart "Betrag" eintragen, jedoch nicht bei den steuerfrei- und steuerpflichtig-Lohnarten.
Maximaler Grundlohn
SFN SV-frei, bis 25 Euro Grundlohn
Die SV-Freiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nacht-Zuschläge ist auf einen SFN-Grundlohn von 25 Euro begrenzt, Stand 07.06.
Man beachte, dass diese Grenze nicht für die Steuerfreiheit gilt (01.01.2004 bis 50 Euro). Der SFN-Grundlohn, der für den Vergleich herangezogen wird, ist derjenige, mit dem auch die steuerliche SFN-Berechnung ausgeführt wird; das ist ein Stundenfaktor.
Wenn es also Arbeitnehmer gibt, deren SFN-Grundlohn 25 Euro übersteigen wird, dann ist dieses nötig:
Eine Lohnart mit der Funktion 1495 SFN-Zuschläge SV-pflichtig, nicht steuerpflichtig, kein Gesamtbrutto. Diese Lohnart als Betragslohnart definieren; keine Übergabe an Baubetriebsabrechnung oder Fibu.
Wenn während der Abrechnung von SFN-Zuschlägen festgestellt wird, dass ein Teil des steuerfreien und bisher SV-freien Zuschlags doch SV-pflichtig ist, dann wird wie sonst abgerechnet, aber es wird zusätzlich diese Lohnart gebildet. Sie enthält den Betrag für den SFN-Grundlohn, der 25 Euro übersteigt.
Ihr Zweck ist nur, auf diesen Betrag SV-Beiträge zu rechnen.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Sonstiges zu SFN
Beispiel: Mehrere SFN-Tariflohnarten
Sonntagsarbeit. Geleistet werden Produktivstunden oder Baggerstunden, die anders bezahlt werden.
Dann jeweils zwei Lohnarten für die SFN-Tariflohnart anlegen. Für Sonntag ist dies die Lohnart mit der Funktion 1480. Also zwei Lohnarten mit der Funktion 1480. Bei der Zeitlohnart die SFN-Tariflohnart als Folgelohnart eintragen, die mit Zeitlohn bewertet ist (plus eventuell weiterer Lohnarten, wenn dies nötig ist).
Bei der Baggerstunden-Lohnart die andere SFN-Tariflohnart als Folgelohnart eintragen, die mit dem Baggerstundensatz plus Zuschlag bewertet ist. Die Abrechnung wird dann zwei SFN-Tariflohnarten ausweisen. Aber die steuerfrei-steuerpflichtig-Berechnung wird weiterhin mit den üblichen Lohnarten ausgeführt, für Sonntag sind dies die Lohnarten mit den Funktionen 1481 und 1482; diese Lohnarten gibt es also nur einmal.
Finanzamt
Finanzamt, mit Kreditor buchen
Wenn die Verbindlichkeiten ans Finanzamt mit Kreditor gebucht werden sollen, zum Beispiel weil an mehrere Finanzämter gezahlt wird, dann kann das so im Stamm zum Finanzamt eingetragen werden. Dort kann das Sachkonto notiert werden, also: Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, und dazu die Nummer des Kreditors, der für das Finanzamt angelegt wurde.
Die Eingaben dazu sind: "Statt mit Sachkonten" "mit Kreditor buchen".
Falls nötig, können auch mehrere Nummern von Sachkonten eingetragen werden. Der Kreditor muss im aktuellen Mandanten nicht angelegt sein; die Nummer wird auch nicht geprüft. Wenn es mehrere Mandanten der Finanzbuchhaltung sind, dann ist es überall die gleiche Kreditorennummer.
Wenn dies so eingerichtet wird, dann wird bei der Übergabe an die Finanzbuchhaltung so gebucht:
Die Buchungen auf die Sachkonten werden ausgeführt.
Zusätzlich werden Belege für den Kreditor erstellt, mit dem Sachkonto als Gegenbuchung. Ab 01.20. /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Finanzämter, Bearbeiten: "Statt mit Sachkonten" und "mit Kreditor buchen".
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu.
Webclient:
Finanzamt, Adressen
Finanzämter, Import mit Adressen
Es kann ein Excel-Dokument angefordert werden, das die Adressen der deutschen Finanzämter enthält. Das Dokument ist: FinanzämterMitAdressenImport.xls. Diese Finanzamts-Stammdaten und Adressen können importiert werden. Beim Import kann ausgewählt werden, ob die Adressen im Adressstamm angelegt werden sollen. Ferner, ob Finanzamts-Stammdaten, die bereits vorhanden sind, geändert oder belassen werden sollen.
Ausführen:
Der Aufruf dieses Imports sollte vom Systemverantwortlichen selbst ausgeführt werden, der die nötigen Berechtigungen hat.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Import, Finanzämter mit Adressen.
Webclient:
Import Finanzamts-Stammdaten, nicht mehr gültige
Wenn die Stammdaten der Finanzämter importiert werden, dann können Einträge mit Finanzamts-Nummern, die es nicht mehr gibt, gelöscht werden.
Die offiziellen Finanzamts-Nummern wurden einmal geändert, so dass in den Finanzamt-Stammdaten Einträge mit Finanzamts-Nummern sein können, die es nicht mehr gibt, z.B. 2202 bis 2209 und Nummern ab 9260. Finanzämter, die in den Firmendaten oder Niederlassungen oder in der Einrichtung zu Steuernummern eingetragen sind, werden nicht gelöscht.
Die Auswahlen dazu sind: Finanzamts-Stammdaten ändern und Dabei nicht gültige löschen; beide werden mit Ja vorgeschlagen. Ohne die Auswahl zu löschen wird nur ein Hinweis in die zweite Bezeichnung zum Finanzamt geschrieben.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Import, Finanzämter mit Adressen.
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Finanzbuchhaltung
Differenzen im Übergabeprotokoll
Differenzen bei Übergabe an die Fibu
Wenn das Übergabeprotokoll an die Fibu Differenzen ausweist, dann kann dies folgende Ursachen haben. Aufruf des Protokolls:
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu.
Webclient:
Mögliche Ursachen
- AG-Anteile wurden mit einer Kontierungshilfe kontiert, die nur ein Sachkonto und nicht, wie richtig, sowohl ein Sachkonto "Soll" als auch ein Sachkonto "Haben" hat.
- Es sind Lohnarten mit "Übergabe an Fibu" gekennzeichnet, die nicht an die Fibu gehen sollen.
- Es sind Lohnarten nicht mit "Übergabe an Fibu" gekennzeichnet, die aber an die Fibu gehen sollen.
- Es liegt Gehaltsverteilung vor und die Berichtslohnarten sind nicht richtig definiert.
- Es liegt Gehaltsverteilung vor und es wurden automatische Lohnarten der Gehaltsverteilung, also Lohnarten mit den Funktionen 1460, 1461, 1462, 1463 (Mehr- und Minderstunden) berichtet.
- Lohnarten für Sonn- und Feiertags-Zuschläge wurden zuviel an die Fibu übergeben.
- Der Rückrechnungs-Übertrag konnte nicht richtig übertragen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile und
/Stammdaten/Lohnarten, Register Fibu/BBA und Register Steuerung.
Webclient:
Anzeigen zum Vergleich
Um die Abrechnungsdaten und die an die Fibu gehenden Daten zu vergleichen, folgende beiden Anzeigen heranziehen:
Baulohn, Abrechnung, Monat, Zeile Abrechnungslauf, Button Ergebnis, noch einmal Button Ergebnis, Lohnkonto Kostenstelle: "Lohnkonto KSt Übersicht", das ist die Übergabe an die Fibu und gleicher Aufruf, aber stattdessen Lohnkonto Lohnart: "Lohnkonto Lohnart Übersicht", das sind die abgerechneten Lohnarten.
AG-Anteile
In der "Lohnkonto KSt Übersicht" die Spalte "Sachkonto Gegenbuchung" einblenden, wenn noch nicht vorhanden. Alle AG-Anteile müssen hier ein Sachkonto Gegenbuchung eingetragen haben. Die Ausnahme von dieser Regel sind die Lohnarten für die AG-Zuschüsse zur freiwilligen und privaten SV, diese haben nur ein Sachkonto.
Lohnarten vergleichen, 1.Schritt
In der "Lohnkonto KSt Übersicht" die Zeile mit "Auszahlung" in der Spalte Lohnart suchen. Dann alle Lohnarten filtern, die keine AG-Anteile sind. Diese sind in der Spalte Lohnart am Text erkennbar. Übrig bleiben die Lohnarten und die AN-Anteile. Die Spalte "Summe" davon gegen die Auszahlung gegenrechnen, z.B. nach Excel ausgeben und dort Summen gebildet werden.
Lohnarten vergleichen, 2.Schritt
Wenn die Summen nicht gleich sind, die "Lohnkonto Lohnart Übersicht" zu Hilfe ziehen. Hier überprüfen: sind Lohnarten enthalten, die in der "Lohnkonto KSt Übersicht" nicht enthalten sind? Die Lohnarten überprüfen, ob sie in die Fibu einfließen müssen.
Lohnarten für SFN
Von den jeweils 3 Lohnarten: SFN-Zuschlag Tarif, SFN-Zuschlag Steuer, SFN-Zuschlag steuerfrei darf nur eine an die Fibu übergeben werden. Wir empfehlen, die SFN-Zuschlag-Tarif-Lohnart an die Fibu zu übergeben. Die anderen beiden Lohnarten dürfen dann im Lohnartenstamm im Register Fibu/BBA keinen Eintrag in Soll/Haben und Übergabe an Fibu haben.
Gehaltsverteilung, Übersichten
Bei Gehaltsverteilung sind in den beiden genannten Übersichten die Beträge genau gegensätzlich: Die "Lohnkonto Lohnart Übersicht" zeigt Beträge bei den Gehaltslohnarten und bei den Mehrarbeits-Lohnarten (Grundstunde, Zuschlag).
Gehaltsverteilung, Lohnarten mit Funktionen
Auch für Rückrechnungen bei Personalnummern mit Gehaltsverteilung nicht die Lohnarten mit den Funktionen 1460, 1461, 1462, 1463 (Mehr- und Minderstunden) berichten. Diese Lohnarten werden automatisch gebildet.
Gehaltsverteilung, Berichtslohnarten
In der Lohnarten-Karte werden die Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung in "Gehaltsverteilung nach..." definiert.
Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung sind Zeitlohn und andere Stundenlohnarten, die anstelle Zeitlohn berichtet werden und selbst keine Bewertung auf der Abrechnung haben. Sie sind mit KSt berichtet. Auf diese KSt werden die Betragslohnarten der Abrechnung verteilt.
Dabei ist dieses zu beachten:
/Stammdaten/Lohnarten, Register Steuerung, "Gehaltsverteilung nach..." und Register Fibu/BBA.
Webclient:
Rückrechnungs-Übertrag
In der "Lohnkonto KSt Übersicht" die Lohnart "Vortrag aus RR" (Lohnartfunktion 9941) überprüfen. Sie muss, wenn Rückrechnung, mit Betrag und Sachkonto vorhanden sein. In der gleichen Anzeige, wenn sie aus der Zeile "Rückrechnung ausführen" aufgerufen wird, muss die entsprechende Lohnart "Übertrag in lfd. Abrechnung" (Lohnartfunktion 9940) mit Betrag und Sachkonto vorhanden sein.
Änderung der Kontierung
In der "Lohnkonto KSt Übersicht" kann der Cursor in die zu ändernde Zeile gesetzt werden, dann Funktionstaste 2 drücken. Betrag und die Kontierung können auf diese Weise geändert werden. Nach der Änderung unten rechts auf die Differenz-Anzeige achten. Dies ist die Differenz, die auch im Fibu-Übergabeprotokoll ausgewiesen wird.
Aufruf der Neu-Kontierung
Wenn Lohnarten geändert werden mussten, kann auch die Kontierung neu ausgeführt werden, ohne dass die Abrechnung selbst neu ausgeführt werden muss.
/Abrechnung/Abrechnungen, Monat, Kontierung für Fibu/BBA ausführen.
Webclient:
Hinweise zur Neu-Kontierung
Wenn z.B. im Personalstamm bei der Abrechnung die Stammkostenstelle nicht eingetragen war, dann diese nachtragen. Und ebenso in der Historie des Personalstamms für den Monat die Stammkostenstelle ebenfalls nachtragen (Personalstamm, Button Historie, Zuordnung). Gleiches gilt, wenn die Kostenstelle im Personalstamm bei den Bezügen bei der Lohnart selbst eingetragen wurde; dann ebenfalls die Historie ändern (Personalstamm, Button Historie, Lohnarten).
Bei Lohnarten gilt die Kontierung, wie aktuell eingetragen. Bei Änderungen der Kontierung muss also die Historie der Lohnart nicht geändert werden.
Vergleich Verbindlichkeiten und Lohnsteuer-Anmeldung
Verbindlichkeiten und LSt-Anmeldung
Die Verbindlichkeiten, die an die Fibu übergeben werden, sind gesondert ermittelt. Diese Werte können angezeigt werden über Abrechnung, Ausführen, Abrechnungslauf (bzw. Rückrechnung ausführen) Ergebnis-Button und in der folgenden Anzeige Ergebnis-Button und "Lohnkonto Kostenstelle" ausführen. Die LSt-Anmeldung andererseits basiert auf den Werten, die, wie beschrieben, aber dann über die Untermenüpunkte "Lohnkonto Lohnart" und "Lohnkonto AG-Anteile" angezeigt werden.
Es kann nützlich sein, diese Werte gegenüberzustellen. Hierzu folgendes Beispiel: Personalliste dafür definieren
Personalliste, Definition
Personalverwaltung, Personalliste, Button Definition. Einen Namen frei wählen und Definitionen für Spalten erstellen, hier aus der Tabelle Lohnkonto Lohnart und AG-Anteile.
Hier in der Reihenfolge aufgeführt: Spaltenüberschrift, Lohnartenfilter, Tabelle
- Lohnsteuer, LOHNSTEUER, Lohnkonto Lohnart
- Soli, SOLDZ, Lohnkonto Lohnart
- Kirchensteuer, KIRCHENSTEUER, Lohnkonto Lohnart
- Pauschalsteuer, PS10:VERPFLEG..PS9:ERHOL.BEIH, Lohnkonto AG-Anteile
- Pauschalsteuer DirektVers, 465|466|467, Lohnkonto Lohnart
- LSt-JahresAusgleich, 9190|9290|9390, Lohnkonto Lohnart.
Hinweise
Dieses sind diejenigen Werte, die die LSt-Anmeldung ergeben. Die Werte aus Tabelle "Lohnkonto Lohnart" sind negativ (Ges. Abzüge). Pauschalsteuer Direktvers. sind die Lohnarten mit den Funktionen 9180, 9280, 9380. LSt-Jahresausgleich sind die Lohnarten mit den Funktionen 9190, 9290, 9390 und diese vermindern die LSt-Anmeldung.
Personalliste ausgeben
Diese Definition bei der Ausgabe einer Personalliste, z.B. von "Standard", im Optionen-Register auswählen.
Vergleichswerte
Personalverwaltung, Personalliste, Button Definition. Einen anderen Namen wählen und Definitionen für Spalten erstellen, hier aus der Tabelle Lohnkonto Kostenstelle.
Hier in der Reihenfolge aufgeführt: Spaltenüberschrift, Lohnartenfilter, Tabelle
- Lohnsteuer, LOHNSTEUER, Lohnkonto Kostenstelle
- Soli, SOLDZ, Lohnkonto Kostenstelle
- Kirchensteuer, KIRCHENSTEUER, Lohnkonto Kostenstelle
- Pauschalsteuer, PS10:VERPFLEG..PS9:ERHOL.BEIH, Lohnkonto Kostenstelle
- Pauschalsteuer DirektVers, 465|466|467, Lohnkonto Kostenstelle
- LSt-JahresAusgleich, 9190|9290|9390, Lohnkonto Kostenstelle.
Hinweise
Dieses sind die Werte, die die Verbindlichkeiten ergeben.
Abrechnungsmonat
Wenn aber die Werte pro Abrechnungsmonat ermittelt werden sollen? Dann die Anzeigen der Werte aufrufen, wie oben beschrieben, und so vorgehen:
Jeweils den Filter ändern. Nur den Abrechnungsmonat filtern. Und zusätzlich:
- Bei Lohnkonto Lohnart:
Den genannten Filter setzen. Mit Ausnahme der Pauschalsteuer- und LStJahresausgleichs-Lohnarten: bei diesen den Filter auf das Feld "Lohnart" setzen. - Bei Lohnkonto AG-Anteile:
Den genannten Filter setzen. - Bei Lohnkonto Kostenstelle:
Den genannten Filter setzen.
Die so angezeigten Daten können nach Excel ausgegeben werden.
Buchungstext
Welcher Buchungstext an die Finanzbuchhaltung übergeben wird, hängt davon ab, wie kumuliert wird. Das wird in der Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA: Übergabe an Fibu, festgelegt. Zunächst werden allgemeine Texte genommen:
- Ein fester Text: "Bruttolohn" bei Bruttolohnarten, "Nettolohn" bei Nettolohnarten, "Netto-Abzug" bei Nettolohnarten, die Abzugslohnarten sind.
- Oder die Bezeichnung des Sachkontos, etwa bei AG-Anteilen.
Wenn aber mit Lohnart übergeben wird, (zum Beispiel "Übergabe an Fibu: ohne Personalnummer"),
- dann wird die Bezeichnung der Lohnart Teil des Buchungstextes.
- Bei AG-Anteilen wird eine Kurzform benutzt, etwa "AG-ANT-KV".
Werden Verbindlichkeiten an die Krankenkassen mit Kreditor gebucht,
- dann wird der Kreditorname Teil der Bezeichnung.
Bei Lohnarten mit der Kennung "Übergabe unverdichtet" wird die Personalnummer dem Buchungstext vorangestellt (Lohnart, Register Fibu/BBA), dazu kommt die Nummer der Lohnart.
Wenn in der Einrichtung vorgegeben, dann stattdessen der Personalname (Einrichtung, Übergabe Fibu Personalname).
Daten an die Fibu, weiter verdichten, Buchungstext
Wenn die Abrechnungsdaten an die Finanzbuchhaltung übergeben werden und zwar, wenn sie ohne Personalnummer, ohne Lohnart verdichtet werden, dann kann die Anzahl der Posten noch vermindert werden, indem die Bezeichnung des Sachkontos als Buchungstext genommen wird.
Statt "Verbindlichkeiten SV-Beiträge" und "Netto-Abzug" ergibt sich dann nur noch: Verbindlichkeiten SV-Beiträge. Das gilt nicht für Lohnarten, die laut Lohnartenkarte unverdichtet bleiben.
Mit der Auswahl "Bezeichnung aus Sachkonto" vermindert sich die Anzahl der Posten.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu, <dtafibu Bereitstellen für Fibu>: Bezeichnung aus Sachkonto.
Webclient:
Personalname
Übergabe an Fibu, BBA, Personalname
Für die Übergabe an die Fibu und an die BBA kann bestimmt werden, dass der Personalname nicht im Buchungstext mit übergeben wird. Also auch nicht bei den Lohnarten, die im Stamm mit "Übergabe unverdichtet" (VWL, Abschlag) gekennzeichnet sind.
Stattdessen werden die Personalnummer und die Lohnart in den Buchungstext übernommen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA.
Webclient:
Niederlassung an Fibu
Niederlassung, Übergabe an Fibu
Wenn in der Finanzbuchhaltung Auswertungen pro Niederlassung erstellt werden, dann ist es erforderlich, die vom Baulohn an die Fibu übergebenen Belege mit Niederlassung zu kennzeichnen.
Dieses ist grundsätzlich die Niederlassung der Personalnummer.
Um die Kennzeichnung aller Teilbuchungen der Baulohn-Belege mit NL zu erreichen, in der Baulohn-Einrichtung die Einrichtung treffen:
- Niederlassung an Fibu: "NL in Fibu-Beleg schreiben". Dann wird ein Baulohn-Beleg pro NL erstellt und die NL wird in jeder Teilbuchung des Belegs vermerkt.
- Die andere mögliche Einrichtung "ein Beleg pro NL erstellen" bedeutet, dass zwar ebenfalls ein Baulohn-Beleg pro NL erstellt wird, aber die NL selbst nicht im Beleg vermerkt wird.
Wenn Lohnarten mit KSt an die Fibu übergeben werden und die NL der KSt entspricht nicht der NL der Personalnummer, dann wird dies im Übergabe-Protokoll bei der Übersicht nach Sachkonten in der Spalte "Buchungstext" vermerkt.
In diesem Fall sollte durch eine KSt pro NL bei der Kontierungshilfe der Lohnart von vorneherein mit einer KSt kontiert werden, deren Niederlassung die gleiche wie die der Personalnummer ist (Baulohn, Stammdaten, Kontierungshilfen Baulohn, Button Kontierungshilfe, Untermenüpunkt Niederlassung).
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA.
Webclient:
Übergabe an Fibu, an BBA, Filter auf Niederlassung
Wenn die Daten, die abgerechnet wurden, an die Fibu oder an die BBA übergeben werden und wenn dabei die Niederlassung gefiltert wird, dann wird geprüft, ob für eine Niederlassung im Filter die Übergabe für den Monat bereits ausgeführt wurde.
Wenn schon bereitgestellt und wenn an die Fibu, dann wird ein Fehler ausgegeben.
Wenn schon bereitgestellt und wenn an die Baubetriebsabrechnung, dann wird ein Hinweis ausgegeben, im Falle der BBA aber nicht, wenn die Verarbeitung in der Zeitsteuerung oder in der Aufgabenwarteschlange ausgeführt wird.
Beispiel: erste Übergabe mit Niederlassung 205*, zweite mit der Niederlassung 2051. Dazu wird geprüft, wie die Filter auf Abrechnungskreis gesetzt waren. Das Protokoll dazu kann beim Aufruf der Übergabe über einen Link angezeigt werden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Buchhaltung, <dtabba, dtafibu>.
Webclient:
Pro Niederlassung, wie wird verdichtet
Die Übergaben der Abrechnungsdaten des Baulohns an die Baubetriebsabrechnung und an die Finanzbuchhaltung werden pro Niederlassung ausgeführt.
Dies, wenn der Baulohn in einem eigenen Mandanten ist und die Daten also in andere Mandanten der Buchhaltung gelangen.
Wenn zum Beispiel die Niederlassungen 1501, 1502, 1503 zum Mandanten 15 gehören, dann wird die Übergabe in drei Schritten ausgeführt, für 1501, dann für 1502 und für 1503.
Wenn etwa in der Einrichtung "ohne Pers. ohne Lohnart" als Verdichtung ausgewählt wird, dann wird pro Sachkonto, Kostenart, Kostenstelle verdichtet (abgesehen von Lohnarten, die laut Lohnartenkarte unverdichtet übergeben werden), allerdings je einmal pro Niederlassung. An die Fibu gelangen im Beispiel drei Soll- und Haben-Sätze zum Beispiel für Verbindlichkeiten an die Sozialversicherungsträger.
Abrechnungskreise getrennt an FIBU
An Fibu übergeben, Abrechnungskreise
BLO und Fibu sind in einem Mandanten
Wenn zunächst die Buchungsdaten für Angestellte, später für Gewerbliche an die Finanzbuchhaltung übergeben werden, oder auch wenn Niederlassungsdaten getrennt übergeben werden:
Die Auswahl "Fibu-Arbeitsblatt neu erstellen (alles im Arbeitsblatt löschen)" bedeutet, dass alle bereits übergebenen, aber noch nicht gebuchten Belege gelöscht werden.
BLO und Fibu sind in getrennten Mandanten
Wenn der Baulohn in einem getrennten Mandanten wie die Fibu geführt wird, oder der Baulohn-Mandant in viele Fibu-Mandanten übergibt gilt folgendes:
Wenn zunächst die Buchungsdaten für Angestellte, später für Gewerbliche an die Finanzbuchhaltung übergeben werden, oder auch wenn Niederlassungsdaten getrennt übergeben werden:
- Es muss nach jeder Übergabe die Externe Übernahme der Buchungen in das Buchblatt der Fibu ausgeführt werden. Ansonsten werden die Daten in der externen Übernahme bei mehrmaliger Übergabe überschrieben.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Buchhaltung, <dtabba, dtafibu>.
Webclient:
Falls irrtümlich doppelt übergeben
Wenn Daten der Baulohn-Abrechnung doppelt in die Finanzbuchhaltung übergeben wurden, dann könnte das unter diesen Umständen geschehen sein:
- Wenn der Baulohn im Fibu-Mandanten abgerechnet wird, dann wurde an die Fibu übergeben, die Abrechnung neu ausgeführt, danach wurde noch einmal an die Fibu übergeben, und zwar mit einer anderen Belegnummer;
- Wenn der Baulohn in einem anderen Mandanten als die Fibu abgerechnet wird, dann wurde die Übergabe für die gleichen Daten mehrmals ausgeführt, mit Vorgabe einer anderen Belegnummer.
Belege können im Baulohn storniert werden, indem sie als Storno erneut übergeben werden:
Nach der Abrechnung, Buchhaltung, Übergabe an die Fibu
- An Fibu Daten übergeben: Ja,
- Als Stornierung ausgeben: Ja; falls nur ein Teil der Daten des Monats doppelt übergeben wurde, müsste hier gefiltert werden.
Die Stornierungen können im Arbeitsblatt der Fibu überprüft werden.
Achtung:
Als Stornierung ausgeben bedeutet: dass die Übergabe an die Fibu fehlerhaft war und also korrigiert werden soll. Nur dann stornieren, wenn die Abrechnung des Monats noch genau den Stand hat, wie zum Zeitpunkt der fehlerhaften Übergabe.
Ausführung in der Buchhaltung ab Version 2024.1:
Um genau die ursprünglichen Posten der Fibu-Übergabe zu stornieren, wenn der Stand der ursprünglichen Übergabe schon verändert wurde, ist ein Transaktionspostenstorno in der Fibu möglich.
Kostenstelle an FIBU
Fibu, Baulohn, KSt
Die Baulohn-Buchungen an die Fibu sind in der Regel nicht mit KSt versehen.
Die Ausnahmen sind z.B. Lohnarten mit MwSt. Diese werden zu diesem Zweck im Lohnarten-Stamm (Register Fibu/BBA) mit der Kennung "An Fibu mit KSt" versehen. Diese Lohnarten gelangen dann nicht direkt vom Baulohn in die Baubetriebsabrechnung, sondern aus der Fibu an die BBA.
Fibu, Baulohn, KSt, mögliches Problem
Ausgangspunkt
In der Finanzbuchhaltung werden die GuV-Sachkonten im Kontenplan so gekennzeichnet, dass die Buchung mit Kostenstelle erforderlich ist, das ist: "Kostenstellen Buchung" mit "Code notwendig".
Auswirkungen für den Baulohn
Keine. Für die Buchungen des Baulohns wird die beschriebene Prüfung, dass eine KSt notwendig ist, nicht ausgeführt. Wegen dieser Einrichtung der Konten in der Fibu ist keine Änderung der Lohnarten im Baulohn erforderlich.
Leistungsdatum
Daten an die Fibu, Leistungsdatum
Wenn die Abrechnungsdaten an die Finanzbuchhaltung übergeben werden, dann wird das "Leistungsdatum" dann als Monatsende des Buchungsdatums übergeben, sofern die Auswahl dazu getroffen wurde. Wenn das Leistungsdatum übergeben wird, dann in allen Positionen.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu, <dtafibu Bereitstellen für Fibu>, Leistungsdatum setzen und
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu, <dtafibubla Buchungsblatt, Anzeige>, Funktion.
Webclient:
Pseudolohnarten gegenbuchen
Wenn ein Betrag, der z.B. mittels Folgelohnart gebildet wird, nicht auf die Abrechnung gehört, sondern für die Finanzbuchhaltung als AG-Leistung gebucht werden soll, dann kann als Folgelohnart eine Pseudolohnart eingetragen werden; für diese Pseudolohnart kann definiert werden, dass sie automatisch gegengebucht wird, so dass mit einer Lohnart Bilanz und GuV bebucht werden können.
Es sind dann nicht zwei Folgelohnarten, eine für Bilanz und eine für GuV, erforderlich; es reicht eine Folgelohnart.
Wenn dieser Fall vorliegt, dann so vorgehen:
Für die Lohnart mit der Bezugsart "Pseudolohnart": Bei der Kontierungshilfe, die für diese Lohnart gilt, in der Übersicht die Spalten "Kostenstelle Verrechnung" und "Kostenart Verrechnung" einblenden. In beide muss ein Eintrag erfolgen, wenn gegengebucht werden soll.
Hier das Gegen-Sachkonto bei Sachkonto Haben bzw. Soll eintragen. Bei der Abrechnung wird dann zu dieser Lohnart automatisch eine Gegenbuchung erzeugt.
/Stammdaten/Lohnarten und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen.
Webclient:
Kontrolllisten Fibu, BBA
Die Kontrollliste Fibu-Übergabe zeigt die Bilanzkonten, wie für die Finanzbuchhaltung kontiert.
Sollte es ausgleichende Buchungen von Bilanzkonto an Bilanzkonto geben, so wird dies allerdings nicht dokumentiert; es wird nur ein Betrag ausgewiesen. Daher der Kurzname (zah-)forver, also For(derungen), Ver(bindlichkeiten).
<zahforver Kontrolliste Fibu-Übergabe>.
Die Abstimmliste BBA-Fibu listet pro Kostenart die Beträge, wie für die Finanzbuchhaltung kontiert. Und zwar folgende: für die Kostenart mit dem Sachkonto laut Kostenartenstamm; für die Kostenart mit anderen Sachkonten; und schließlich Beträge ohne Kostenart. Als Sachkonto gilt nicht das "Sachkonto Gegenbuchung" laut Kontierung, sondern das Sachkonto der Kontierung. <bloabslst Abstimmliste BBA-Fibu>.
Sonstiges zur Übergabe an die FIBU
Übergabe an die Fibu, Belegnummer ergänzen
Die Belegnummer, mit der die Daten, die abgerechnet wurden, an die Finanzbuchhaltung gehen, kann um ein Zeichen ergänzt werden. Dies ist möglich, wenn eine Belegnummer pro Niederlassung gebildet wird. Das kann nützlich sein, falls zunächst die Abrechnungen der Angestellten und später der Gewerblichen übergeben werden. Das Zeichen wird ans Ende der Belegnummer gestellt.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu, <dtafibu Bereitstellen für Fibu>: Belegnr. um 1 Zeichen ergänzen.
Webclient:
Im Arbeitsblatt die Belegnummer und anderes ändern
Nach der Übergabe der Daten ins Arbeitsblatt der Fibu können dort für alle Positionen des Baulohn-Belegs
- die Belegnummer,
- das Buchungsdatum,
- das Leistungsdatum,
- die Dokument-ID,
- ein ARGE-Auftragskurzcode
eingetragen werden. Jeweils für eine Position eintragen und dann eine Funktion ausführen:
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu, <dtafibubla Buchungsblatt, Anzeige> und
dort Funktion: zum Beispiel Belegnummer ändern.
Webclient:
Übergabe an die Fibu, nur Summen drucken
Bei der Übergabe der Daten, die abgerechnet wurden, an die Finanzbuchhaltung kann ausgewählt werden: Nur Summen drucken. Dann werden die Summen Soll/Haben, die Hinweise dazu und die Beträge pro Sachkonto gedruckt. Die Daten, die übergeben werden, ändern sich dadurch nicht.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu, <dtafibu Bereitstellen für Fibu>: Nur Summen drucken.
Webclient:
Übergabe an die Fibu, Übertragen, wenn Fehler
Wenn die im Baulohn abgerechneten Daten an die Finanzbuchhaltung übergeben werden, dann gelangen sie zunächst ins Arbeitsblatt der Fibu; wenn dort noch Fehler festgestellt werden:
Dann wird nicht pauschal "Es wurden keine Datensätze übertragen" als Hinweis ausgegeben, sondern der erste Fehler, der in einer Position des Baulohn-Belegs auftritt, wird genannt; zum Beispiel "In der Tabelle Buchhaltungsperiode ist keine Periode für das Datum eingerichtet".
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu, <Buchungsblatt, Anzeige> und dort: Übertragen.
Webclient:
Folgelohnarten
Entgeltkürzung
Folgelohnarten, Menge
Wenn an eine Folgelohnart der Betrag der Lohnart mit Vorzeichenwechsel übergeben wird, also ein Abzug des Betrags beabsichtigt ist, und wenn die Folgelohnart eine Stundenlohnart ist, dann wird außerdem die Menge übergeben. Auf diese Weise erscheint die negative Menge auf der Abrechnung und wird bei den Entgeltstunden mitgerechnet.
Die Voraussetzungen hierfür bei den Stammdaten der Folgelohnart sind folgende: Die Lohnart muss als Berechnungseinheit Stunden haben und als Faktoreingabe Berichtsdaten muss "Menge und Betrag" eingetragen sein.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Steuerung und Berechnung.
Webclient:
Sonstiges zu Folgelohnarten
KSt-Bedingung für Folgelohnart
Wenn eine Folgelohnart gebildet wird, kann dies bedingt werden; wenn die Berichts-Kostenstelle einen abweichenden Tarif hat, dann wird, wenn so gewünscht, die Folgelohnart nicht gebildet.
Wenn z.B. beim Zeitlohn ein Zuschlag eingetragen ist, der in der Regel, aber bei einigen KSt doch nicht abgerechnet werden soll, dann kann dies für diese KSt ausgeschlossen werden. Die Bedingung ist, dass bei den KSt ein abweichender Tarif eingetragen ist; gleich welcher. Das bedeutet dann: für diese KSt wird kein Zuschlag gerechnet.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Berechnung, Folgelohnarten, "Generierung von Folgelohnarten": KSt-Bedingung: KSt ohne abw. Tarif.
Webclient:
Keine Folgelohnarten auf Folgelohnarten
Garten- und Landschaftsbau (GaLa)
GaLa, Sozialkasse, Einrichtung Umlage-Prozentsatz
Für die Eingabe der Prozentsätze der Gartenbau-Sozialkasse (ewgala) gibt es diese Möglichkeiten:
Wenn die Ausbildungs-Umlage nicht berücksichtigt werden soll, dann den Prozentsatz zur Winterbau-Umlage eintragen, sowie, wenn gewünscht, den Prozentsatz für die Bearbeitungsgebühr der Winterbau-Umlage dazurechnen, das wären, Stand 2004, 0,8% plus 0,15%, also 0,95%; alle anderen Prozentsätze leerlassen.
Oder die Ausbildungs-Umlage auch berücksichtigen, dann diesen Prozentsatz ebenfalls dazurechnen; das wären Stand 2004, noch einmal 1%, also insgesamt 1,95%; alle anderen Prozentsätze leerlassen.
Die gesamte Umlage wird dann gleich kontiert (Baulohn, Stammdaten, Kontierungshilfe AG-Anteile, Eintrag "Winterbau-U"). Im Personalstamm "Urlaub erarbeiten" nicht auswählen (Register Beschäftigung), sondern den Urlaubsanspruch als Vortrag erfassen (Vorträge, Urlaubsanspruch Lfd. Jahr).
/Stammdaten/Sozialkasse
Webclient: Stammdaten, Sozialkasse
GaLa, Urlaubsentgelt bewerten
Um das Urlaubsentgelt mit dem Durchschnitt des Arbeitsentgelts der letzten 6 Monate, geteilt durch 130, also nach Tarif zu bewerten, dieses definieren:
Ein Durchschnittsfeld anlegen. In dieses Durchschnittsfeld die Lohnarten einfließen lassen, die laut Tarif zum Arbeitsentgelt zählen; mit Menge und Betrag. Das sind z.B. Zeitlohn, Tarif-Bestandssicherung, Zugang ins Arbeitszeitkonto (als Verminderung der Zeitlohnsumme), Zulagen, dem Zeitlohn vergleichbare Stunden wie etwa Fahrzeiten, Lohnfortzahlungsstunden, Feiertag, KuGWaG ausbezahlt, Guthaben-Abbau für KuGWaG.
Beim Durchschnittsfeld als "Tage speichern": Arbeitstage mtl. AZG. Wenn das 21,6667 sind laut Eintrag bei der Arbeitszeitgruppe, dann ist das 6fache davon 130. Bei der Urlaubsvergütungs-Lohnart das Durchschnittsfeld als Bewertung eintragen mit den Definitionen: Berechnung Betrag/Tage, Zeitraum Monate, Monate 12, Anfangsmonate 6, Durchschnitt ab 0101jj. Und außerdem Bewertungslohnarten, die eine Tagesbewertung ergeben, für den Fall, im Durchschnittsfeld wäre kein Wert.
Abteilungen/Baulohn//Stammdaten/Durchschnittsfelder und /Stammdaten/Lohnarten
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Durchschnittsfelder und Stammaten, Lohnarten
GaLa, Sonderfälle
Sonderfälle, die vom Tarifvertrag abweichen, können sein:
Urlaub früher und pauschal einbringen
Wenn Urlaubsstunden z.B. bereits im Januar pauschal ins Konto eingestellt werden sollen, ungeachtet, ob bereits WaG vorliegt, dann so vorgehen:
Die Lohnart benutzen mit der Arbeitszeitkonto-Steuerung 014 bzw. 114 "Manueller Zugang: keine Abrechnung, nur Wert, wahlweise Std". Die Lohnart muss eine Bewertung für die Abrechnungsart der Personalnummer haben.
Stunden berichten. Diese Lohnart gelangt nicht auf die Abrechnung, aber ins Arbeitszeitkonto.
Die so berichteten Stunden, die also eingebrachten Urlaub darstellen, bei den Urlaubsanspruchstagen in den Vorträgen abziehen, also nur den verbleibenden Anspruch eintragen. Im Personalstamm bei den Personalnummern, für die dieses geschieht, "Urlaub einbringen" (Register KuG/WaG) ausdrücklich nicht auswählen.
AG-Zulage Stunden erst später bilden
Die AG Zulage-Stunden können bei jedem Zugang zum Konto gebildet werden, wie im Tarifvertrag festgelegt, oder sie können erst dann gebildet werden, wenn ein AG-Vorschuss für die WaG- Vorausleistung nötig ist, weil keine Stunden im Konto sind.
Wenn als Vorschuss, dann ist derjenige Teil des Vorschusses, der den AG-Zulage Stunden entspricht, keine Zeitschuld, sondern eine Leistung des Arbeitgebers. Wenn auf diese Weise die Zulage erst später gebildet werden soll, dann bei der GaLa-Definition beim Konto die Spalte "AG Zulage Stunden bilden" einblenden und hierfür die Auswahl "Nur wenn Vorschuß" treffen.
Ferner beim Arbeitszeitkonto einen Wert bei "Max. Vorschußstd. monatlich" eintragen. Mehr Guthaben-Stunden Beim Arbeitszeitkonto kann auch eine höhere Obergrenze für die Zugangsstunden eingetragen werden. Laut Konten-Definition bedeutet "max. Guthaben-Stunden" hier: "max. Zugangsstunden". Die übrigen angesparten Stunden können dann für andere Zwecke verwendet werden
GaLa, Schlechtwetter-Regelung = Saison-Kurzarbeit
Im Firmenstamm und bei den Niederlassungen kann angekreuzt werden, dass es sich in Bezug auf die Abrechnung von Kurzarbeit und Schlechtwetter um das Baunebengewerbe Garten- und Landschaftsbau handelt.
Es gelten ggf. besondere Regeln für das Saison-Kurzarbeitergeld. Dazu sind auch ggf. abweichende Einrichtungen zu treffen. Es gilt z.B. eine abweichende Höhe zur Winterbeschäftigungsumlage.
Generell wird Saison-Kurzarbeitergeld ab der 1. Ausfallstunde in der Schlechtwetterzeit gezahlt, unabhängig vom Grund des Arbeitsausfalls.
Im Gala-Bau können auf freiwilliger Basis bis zu 10 Urlaubstage in Guthabenstunden umgewandelt werden. Diese können zur Vermeidung von Saison-KuG wegen witterungsbedingtem Ausfall und Auftragsmangel verwendet werden (Lohnart Std-Auszahlung SW). Die Arbeitsagentur zahlt auch für solche Stunden Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 € je Stunde.
Sollten noch Urlaubsansprüche aus den Vorjahren existieren, so sieht die gesetzliche Regelung vor, dass diese erst abgebaut werden, bevor ein KuG-Anspruch entstehen kann.
Zur aktuellen Regelungen informieren Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit: Saison-Kurzarbeitergeld beantragen - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Bitte beachten Sie auch das Handbuch: BLO Arbeitszeitkonto für die Einrichtung von Arbeitszeitkonten.
GDPDU - siehe Digitale Lohn-Schnittstelle
Ab 2018: Digitale Lohn-Schnittstelle
Siehe zur Digitalen Lohn-Schnittstelle: BLO Digitale Lohnschnittstelle (DLS)
Daten an die Finanzverwaltung
Wenn Daten für die Finanzverwaltung ausgelesen werden müssen, also nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), dann kann hierfür ein Daten-Export definiert und ausgeführt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, GDPdU Export.
Beschreibung und was nötig ist
Zum GDPdU-Datenexport gibt es ein gesondertes Dokument, in dem beschrieben wird, wie man vorgeht. Und wir stellen eine sogenannte dtd-Datei zur Verfügung, die für den Export nötig ist.
Kurz beschrieben
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, GDPdU Export.
Zunächst eine Definitionsgruppe zu GDPdU anlegen, z.B. mit dem Kürzel der Firma. Zu dieser Gruppe die Standarddefinition für den Baulohn erstellen. Die so erstellten Datensatzdefinitionen aufrufen. In dieser Übersicht der Datensatzdefinitionen den Exportpfad eintragen. In der Übersicht der Datensatzdefinitionen diese nacheinander exportieren. Beim Export das Startdatum und das Enddatum, das ist die Periode der Abrechnung, vorgeben. Beim Export den Namen der dtd-Datei angeben, die wir bereitstellen. Wenn der Platz begrenzt ist, vorsichtshalber eine maximale Datenträgergröße angeben.
Im Verzeichnis, das als Exportpfad eingetragen wurde, ist danach je ein Unterverzeichnis mit dem Namen der Datensatzdefinition angelegt; dieses Unterverzeichnis nicht umbenennen. Dort sind die auslesbaren Daten enthalten.
Niederlassung
Beim Datenexport für die Prüfer der Finanzverwaltung kann für Baulohn-Daten die Niederlassung vorgegeben werden.
Wenn der Export ausgeführt wird, dann kann zusätzlich eine Niederlassung vorgegeben werden. Diese wird dann für einige Baulohn-Daten geprüft, etwa für den Personalstamm und das Lohnkonto. Allgemeine Daten wie der Lohnartenstamm werden immer komplett ausgegeben.
In anderen Mandanten kopieren
Wenn Daten für die Finanzverwaltung zusammengestellt werden, dann können die Definitionen dazu auch in einen anderen Mandanten kopiert werden, damit sie dort nicht erneut erfasst werden müssen. Den Cursor auf die Zeile mit der Definition setzen und die Funktion ausführen.
Hinweise für den Systemverantwortlichen zu GDPdU
Wenn Daten für die Finanzverwaltung ausgelesen werden, also nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), dann werden diese Berechtigungen geprüft:
Der Aufruf aus dem Baulohn-Menü (Baulohn, Periodische, Schnittstellen Zentrale, GDPdU-Export) ist nur möglich, wenn der Benutzer keine Einschränkungen im Baulohn auf Personalnummern hat. Wenn der Benutzer also durch Baulohn, Einrichtung, Berechtigung auf bestimmte Abrechnungskreise oder Niederlassungen eingeschränkt ist, dann darf er den Export nicht aufrufen.
Die für den GDPdU-Export nötigen Tabellendaten, die man laut den Objektberechtigungen ändern dürfen muss, sind: 5003491|5003492|5003493|5003494|5003495|5003496|5003497|5003498|5003499.
Und es ist beim Export eine dtd-Datei erforderlich, die den Datensatz beschreibt; wir stellen diese bereit. Der Name ist allGDPdUNavisionDtdDatei.dtd.
Gehaltsverteilung
Gehaltskürzung
Gehaltsverteilung und Minderstunden
Die folgende Beschreibung bezieht sich auf Arbeitnehmer mit Gehaltsverteilung, im Beispiel. "MonatMehrMinder", ferner mit einem Arbeitszeitkonto, im Beispiel Ansparkonto monatlich, und auf die Abrechnung von Minderstunden.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung
Sollstunden
Ohne Arbeitszeitkonto gelten die Sollstunden laut Kalender der Arbeitszeitgruppe. Mit Arbeitszeitkonto gelten die Basisstunden laut Konto oder wahlweise die Sollstunden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto
Minderstunden
Beispiel: 168 Sollstunden, 150 Zeitlohn, 165 Basisstunden laut Konto. Es ergeben sich 165 - 150 = 15 Minderstunden.
Minderstunden-Lohnart
Die Minderstunden bei Gehaltsverteilung werden automatisch ermittelt und automatisch mit einer Lohnart auf die Abrechnung gebracht. Dieses ist die Lohnart mit der Funktion 1463. Diese Lohnart muss also ausdrücklich nicht als Folgelohnart eingetragen werden.
Weitere Definitionen bei der Lohnart:
Bezugsart Bruttolohnart, Funktion 1463, Abzugslohnart Ja, Gesamtbrutto Ja, Steuer- SV- ZVK- und BG-pflichtig, Berechnungseinheit Stunden, Sollentgelt Betrag, keinen Eintrag bei "Gehaltsverteilung nach Stunden" treffen, Soll, Übergabe an Fibu und BBA mit Menge und Betrag, Kontierungen eintragen.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Bewertung der Lohnart Minderstunden
Die Lohnart Minderstunden (Funktion 1463) muss bewertet werden. Für die Abrechnungsart der AN mit Gehaltsverteilung eine Bewertung eintragen, z.B. Gehalt|VWL-Zuschuss und AZSTD (d.h. geteilt durch Arbeitsstd. mtl. laut Arbeitszeitgruppe).
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Kostenstelle bei der Lohnart Minderstunden
Die Lohnart Minderstunden (Funktion 1463) erhält die Kostenstelle der Lohnart, die als Berichtslohnart für die Gehaltsverteilung gilt, wenn eine solche am Tag berichtet wurde. Wenn nicht, die Stammkostenstelle der Personalnummer. Wenn bei der Minderstunden-Lohnart eine feste Kostenstelle in der Kontierung eingetragen ist, dann gilt diese.
Keine Minderstunden
Beispiel: 168 Sollstunden, 150 Zeitlohn, 18 Fehlt entschuldigt, 165 Basisstunden laut Konto.
"Fehlt entschuldigt"
Unbezahlte Fehlzeiten haben im Lohnartenstamm im Feld "Ansparkonto" bzw. "Ausgleichskonto" die passive Steuerung eingetragen (102, 002). Das bedeutet: die Fehlzeiten gelten als passive Stunden für die Konten-Mehr-Minder-Berechnung. Ferner werden diese Fehlzeiten fiktiv für das KuG-Sollentgelt und Istentgelt bewertet.
Die Gründe hierfür sind:
Bei monatlichen Konten werden bei unbezahlten Fehlzeiten die Basisstunden des Monats nicht gekürzt, sondern voll gerechnet. Solche Lohnarten fließen mit einer fiktiven Bewertung in die KuG-Berechnung ein, so dass auch diese keine Teilmonatsberechnung ist, sondern Stunden für den vollen Monat berücksichtigt.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Unbezahlte Fehlzeiten
Wenn unbezahlte Fehlzeiten zu einer Gehaltskürzung führen sollen, gibt es 2 Fälle:
- Die Fehlzeit führt zu einer SV-Unterbrechung. Durch die Definition der anteiligen Berechnung bei der Monatsentgelt-Lohnart (Gehalt, Ausbildungsvergütung) wird das Gehalt gekürzt.
oder
- Die Fehlzeit führt nicht zu einer SV-Unterbrechung. (Dabei wäre zu überlegen, ob ein solcher Fall SV-rechtlich überhaupt vorkommen kann). Dann kann das Gehalt durch eine Folgelohnart bei der Fehlzeit gekürzt werden. Beim Folgelohnart-Eintrag eine Abrechnungsart vermerken. Als Folgelohnart eine Lohnart anlegen, als Abzugslohnart, ohne vordefinierte Funktion.
Kürzung durch Folgelohnart
Gehalt kann bei unbezahlten Fehlzeiten mittels einer Folgelohnart gekürzt werden. Die Folgelohnart muss beim Eintrag bei der Fehlzeiten-Lohnart mit einer Abrechnungsart versehen werden. Für die Gehaltskürzung eine besondere Lohnart anlegen: eine Abzugslohnart ohne vordefinierte Funktion.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Beispiel Gehaltskürzung wegen KuG
Bei Gehaltsempfängern, und zwar mit oder ohne Gehaltsverteilung, ist es evtl. erforderlich, die KuG Ausfallstunden per Folgelohnart bewertet in Abzug zu bringen. Bei dieser Folgelohnarten-Definition unbedingt die Abrechnungsart eintragen, damit die Kürzung nur für diesen Personenkreis ausgeführt wird.
Die Lohnart so definieren: Bruttolohnart, keine Funktion, Abzugslohnart, Gesamtbrutto, Steuer- und SV-pflichtig, Stunden, Entgeltstunden: entweder nichts eintragen oder "passiv"; wir empfehlen die Steuerung "passiv", weil die KuG-Ausfallstunden auch als passiv gekennzeichnet sind. Bei den Kennzeichnungen für Ansparkonto, Ausgleichskonto nichts eintragen. Bei Sollentgelt Betrag eintragen, bei Istentgelt ebenfalls Betrag. BG- und ZVK-pflichtig. Für die Gehaltsverteilung "Betragslohnart" eintragen.
Eine Bewertung eintragen für die Abrechnungsart (Gehalt und AG-Anteil VWL sowie die Angabe SZSTD oder AZSTD), Bewertungsfaktor ungerundet = Ja, Begrenzung auf Sollstunden AZG eintragen, Soll/Haben: Haben, an Fibu und an BBA übergeben, an Fibu mit Betrag, an die BBA mit Menge und Betrag, Kontierung für Haben-Sachkonto.
Gehaltskürzung einbeziehen
Die Lohnart Gehaltskürzung wegen KuG, die als Folgelohnart bei Personalnummern mit Gehaltsverteilung benötigt wird, z.B. bei Polieren, muss bei "Gehaltsverteilung nach Stunden" den Eintrag "Betragslohnart" haben. Dieser Abzug wird also auf die berichteten Stunden verteilt.
Kürzung wegen Ende der Entgeltfortzahlung
In der Regel wird bzw. soll das Gehalt automatisch gekürzt, wenn die Entgeltfortzahlung endet, also eine Unterbrechung vorliegt. Dies wird bei der Gehaltslohnart gesteuert, über "Anteilige Berechnung" im Teilmonat.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Kürzung wegen Urlaub
Wenn gewerbliche AN mit Monatsentgelt abgerechnet werden, dann ist zu entscheiden, was mit dem ULAK-Urlaubsentgelt auf der Abrechnung geschehen soll. Es kann, wenn nötig, für diesen Personenkreis in Abzug gebracht werden. Dann aber die Folgelohnart einschränken nach Abrechnungsart oder mit Hilfe von "Nur wenn in aktuellen Bezügen".
Tägliches Ansparkonto
Hinweise zu Minderstunden bei einem täglichen Ansparkonto: Tägliches Ansparkonto, Kurzarbeit, Minderstunden
Wenn ein tägliches Ansparkonto geführt wird und eine tägliche Gehaltsverteilung auf die Berichtslohnarten mit Minderstunden-Berechnung, dann werden auch an Tagen, an denen Produktivstunden und Kurzarbeit vorliegt, Minderstunden gebildet.
In diesem Fall führt KuG zu Minderstunden, so wie an den Tagen, an denen nur KuG abgerechnet wurde. Die Minderstunden-Berechnung wird auch ausgeführt, wenn den ganzen Monat Kurzarbeit war. Hinweis: Im Unterschied zum monatlichen Arbeitszeitkonto werden beim täglichen Ansparkonto Gehaltskürzungen wegen KuG durch Minderstunden ausgelöst, also nicht über eine Folgelohnart, die kürzt.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient:
Gehaltsverteilung und Arbeitszeitkonto
Gehaltsverteilung und Arbeitszeitkonto
Sollstunden
Maßgeblich sind die Basisstunden laut Konto.
Die Basisstunden sollten dennoch der Summe der Sollstunden laut AZG-Kalender entsprechen. Bei täglicher Überstunden-Ermittlung des Kontos gelten die Sollstunden.
Mehrarbeit
Falls im Personalstamm "Ohne Mehrminder" eingetragen ist, werden keine Mehrarbeits-Grundstunden abgerechnet. Ins Konto wird jedoch ein Zugang geschrieben. Beides passt also nicht zusammen. Ebenso wird aufgrund der Konten-Definition Mehrarbeitszuschlag abgerechnet. Also solche Personalnummern auf "MonatMehrMinder" setzen.
Täglich oder monatlich
Die Definitionen zur Gehaltsverteilung und zum Konto müssen im Einklang sein. Wenn das Konto monatliche Überstundenermittlung definiert, dann muss auch die Gehaltsverteilung "MonatMehrMinder" sein. Wenn das Konto tägliche Überstundenermittlung definiert, dann muss auch die Gehaltsverteilung "TagMehrMinder" sein.
"Monat Mehr" und Arbeitszeitkonto
Wenn bei der Personalnummer als Gehaltsverteilung "Monat Mehr" oder "Tag Mehr" eingetragen ist, und wenn ferner ein Arbeitszeitkonto benutzt wird, dann passen diese beiden Definitionen nicht zusammen: Wenn Minderstunden vorliegen, dann wird aus dem Konto auf den Monatslohn aufgefüllt. Dies ist jedoch nicht notwendig, da die Minderstunden nicht negativ auf die Abrechnung gelangen. Denn "Monat Mehr" bedeutet: keine Minderstunden abrechnen.
In diesem Fall so vorgehen:
Für die Personalnummer eine besondere Festlegung für das Arbeitszeitkonto treffen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen.
Webclient:
Einen Satz anlegen mit der Personalnummer und ab Datum 01.01. des ersten Abrechnungsjahres. Die Häkchen setzen bei: "Auffüllung: statt Konto" sowie bei: "Monatslohnauffüllung beendet". Ansonsten keine weiteren Eingaben treffen.
Beispiel
Gehaltsverteilung und Arbeitszeitkonto
Wenn gleichzeitig Gehaltsverteilung vorliegt und ein Arbeitszeitkonto geführt wird, dann dient der Konten-Aufbau und Abbau dazu, die Stunden anzusparen und in Monaten mit freien Tagen abzubauen.
Die ausgezahlten Beträge ändern sich dadurch nicht. Mehrarbeit wird auf der Abrechnung durch den Abzug des Konten-Zugangs ausgeglichen, Minderarbeit wird durch die Bewertung des Konten-Abbaus ausgeglichen.
Mehr- und Minderarbeit
Auf der Abrechnung müsste dieses erscheinen:
- Bewertung der Konten-Abbaus positiv und
- Bewertung der Minderstunden negativ.
Dies würde der Abrechnung der Mehrarbeit entsprechen:
- Bewertung des Konten-Zugangs negativ und
- Bewertung der Mehrarbeit-Grundstunden positiv, so dass beide Lohnarten sich jeweils ausgleichen.
Tägliche Berechnung
Minderstunden bei täglicher Berechnung
Minderstunden fallen in 2 Fällen an:
- An Tagen, an denen keine Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung abgerechnet sind, in Höhe der Sollstunden.
- An Tagen, an denen Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung abgerechnet sind, nach folgender Berechnungsregel:
Wenn die Stunden aller Lohnarten des Tages, die aktive oder passive Entgeltstunden sind, gleich ob sie Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung sind oder nicht, geringer sind als die Sollstunden, dann ergeben sich Minderstunden in Höhe dieser Differenz. Bei dieser Berechnung zählen nur Ausfallstunden nicht mit, so dass sie zu Minderstunden führen.
Bezahlte Fehlzeiten
Bezahlte Fehlzeiten müssen die Steuerung "Berichtslohnart" für die Gehaltsverteilung haben; dann nehmen die KSt dieser Fehlzeiten an der Gehaltsverteilung auf die berichteten KSt teil.
Dies sind bezahlte Fehlzeiten; sie werden aber auf der Abrechnung nicht bewertet. Wenn eine solche Fehlzeit zur Information auf die Abrechnung gebracht werden soll, dann kann eine Informations-Lohnart mit der Funktion A120 "Gesamtstunden, Gesamtbetrag einfließender Lohnarten; oder Zeitraum laut Register Bewertung" verwendet werden (siehe unter L wie Lohnart).
Sonderfälle zu Fehlzeiten
Wenn eine Fehlzeit sofort durch manuellen Abbau aus dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll, das wäre also "Abbau für Freizeit", dann kann die Abbaulohnart für den Abbau nicht als Fehlzeitenlohnart benutzt werden; denn Stunden aus dem Konto sind keine passiven Entgeltstunden.
Was tun?
Die Fehlzeiten mit einer eigenen Fehlzeitenlohnart berichten. Bei dieser Fehlzeitenlohnart den Fehlzeitengrund eintragen. Die Stunden dieser Lohnart sind passive Entgeltstunden, auch fürs Arbeitszeitkonto, und die Steuerung für die Gehaltsverteilung ist "Berichtslohnart". Bei dieser Fehlzeitenlohnart dann 2 Folgelohnarten eintragen; eine, die Stunden aus dem Arbeitszeitkonto abbaut und eine, die das Gehalt kürzt.
Die Abbaulohnart als Folgelohnart ist eine Lohnart mit der Arbeitszeitkonto-Steuerung 011, 111 "Manueller Abbau Stunden und Wert". Dies sind keine passiven Entgeltstunden und die Lohnart nimmt nicht an der Gehaltsverteilung teil.
Die Abzugslohnart als Folgelohnart kann aus der Lohnart mit der Funktion 1463 "MinderstundenGrundstunde" kopiert werden; sie darf aber diese Funktion nicht haben, denn diese ist für die automatische Berechnung reserviert. Den Faktor für die Abzugsstunden bei der Abzugslohnart selbst definieren.
Tägliche Berechnung und KuG
Im Unterschied zum monatlichen Arbeitszeitkonto werden beim täglichen Ansparkonto Gehaltskürzungen wegen KuG durch Minderstunden ausgelöst, also nicht über eine Folgelohnart, die kürzt.
Kostenstellen
Gehaltsverteilung auf die KSt
Gehalt wird so auf die KSt verteilt:
Im Monat mit Mehrarbeit werden die Mehrarbeitszeitlohnstunden mit Gehalt plus MehrarbeitsGrundstunde bewertet. Die Mehrarbeit wird also ebenfalls auf die berichteten KSt verteilt. Im Monat mit freien Tagen wird auf die berichteten Zeitlohnarten das Gehalt minus Minderstunden verteilt. Es wird also nicht das volle Gehalt verteilt. Denn der Ausgleich der freien Tage mittels der angesparten Stunden wurde bereits im Zugangsmonat auf die KSt verteilt. Weder die Zugangs- noch die Abbau-Lohnart haben also etwas mit der Gehaltsverteilung zu tun.
Berufsgenossenschaft, Stunden bei Gehalt
Bei Gehaltsempfängern, für die keine Zeitstunden berichtet werden, gilt für die Berechnung der Arbeitsstunden zur Meldung an die Berufsgenossenschaft: Stunden laut Gehaltslohnart, also Sollstunden, minus Stunden wegen Kurzarbeit. (Denn ebenso werden bei gewerblichen Arbeitnehmern Stunden wegen Kurzarbeit nicht eingerechnet).
Bei Gehaltsempfängern mit Gehaltsverteilung nach Zeitstunden, die berichtet wurden, gilt: Wenn keine Zeitstunden berichtet wurden, dann wird gerechnet wie bei Gehaltsempfängern.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf Abrechnungslauf: Lohnkonto BG.
Webclient:
Gehaltsverteilung und besondere Lohnarten
Lohnart verteilen, Kostenart beibehalten
Bei der Gehaltsverteilung, z.B. bei Polieren, kann gewünscht sein, dass etwa der Arbeitgeberzuschuss VWL-Festbetrag ebenfalls auf die berichteten KSt verteilt wird, dabei aber die Kostenart der VWL-Lohnart beibehalten werden soll.
Dies ist nicht dadurch möglich, indem die Lohnart in die Gehaltsverteilung als Betragslohnart eingebracht wird. Vielmehr so vorgehen:
Die VWL-Zuschuss-Lohnart für die Bruttolohnverteilung festlegen mit der Auswahl "Verteilen". Die Lohnart ohne KSt kontieren oder mit einer KSt, die ansonsten mit Bruttolohnarten nicht berichtet wird. Denn auf die KSt, mit der die zu verteilende Lohnart ursprünglich kontiert wurde, wird grundsätzlich nicht verteilt.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA.
Webclient:
Gehaltsverteilung und tägliche Mehrarbeit
Gehaltsverteilung täglich, Grundstunden
Bei der täglichen Gehaltsverteilung, also der Verteilung der Gehaltsbeträge auf die berichteten Kostenstellen bei Ermittlung der Mehrarbeit pro Tag, werden Mehrarbeits-Grundstunden so verarbeitet: Die Kosten der Mehrarbeits-Grundstunden werden, anders als bei der Monatsverteilung, nicht auf alle berichteten KSt verteilt. Denn bei der täglichen Ermittlung sind die Grundstunden bereits denjenigen KSt zugeordnet, auf denen die Mehrarbeit geleistet wurde.
In diesem Fall werden die Mehrarbeits-Grundstunden aus den Berichtsstunden herausgerechnet. Auf diese Stunden werden also die Gehaltsbeträge nur auf die Basis-Grundstunden verteilt.
Dies gilt nur für die Verteilungen "Tag Mehr" und "Tag Mehrminder".
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient:
Gehaltsverteilung und Neu-Kontierung
Neu-Kontierung
Die Neu-Kontierung der Abrechnung kann aus folgenden Gründen notwendig sein: Laut Einrichtung wird die Kontierung getrennt ausgeführt (Register Abrechnung) oder nach der Abrechnung ergibt sich, dass die Kontierung der Lohnarten oder AG-Anteile nicht vollständig war.
In beiden Fällen werden auch die Lohnarten, die für die Gehaltsverteilung maßgeblich sind, neu mit Sachkonto und Kostenarten kontiert.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulon Einrichtung, und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Kontierung für Fibu/BBA ausführen.
Webclient:
Neu-Kontierung inkl. Gehaltsverteilung
In der Einrichtung gibt es ferner die Auswahl "Neu-Kontierung inkl. Gehaltsverteilung".
- Wenn es sich nachträglich ergeben hat, dass Personalnummern auf Gehaltsverteilung gesetzt werden oder umgekehrt die Gehaltsverteilung aufgehoben wird
oder
- wenn es sich nachträglich ergeben hat, dass Lohnarten nicht richtig für die Gehaltsverteilung gekennzeichnet waren (Register Steuerung, Gehaltsverteilung nach Stunden).
Neu-Kontierung inkl. Gehaltsverteilung, besondere Hinweise
Die Auswahl, dass die Neu-Kontierung inkl. Gehaltsverteilung ausgeführt werden soll, bewirkt, dass zunächst einmal sämtliche Stundenlohnarten neu bewertet werden, ob sie zur Gehaltsverteilung gehören oder nicht. Dadurch wird die Basis der Gehaltsverteilung neu festgestellt.
Dies ist nur dann zu empfehlen, wenn die Gehaltsverteilung-Steuerungen bei Personalnummern oder bei Lohnarten absichtlich geändert wurden und im Abrechnungsmonat schon die neuen Einstellungen gelten sollen.
Wenn die Auswahl nicht getroffen wird, dann wird bei der Neu-Kontierung dennoch die Gehaltsverteilung ausgeführt. Denn die Betragsverteilung sowie die Kostenstellen wurden bereits während der Abrechnung festgestellt. Die Neu-Kontierung überprüft dann nicht die Beträge, sondern nur die Konten.
Gehaltsverteilung und Sachkonto
Gehaltsverteilung, Mehrarbeit, Kontierung in Fibu
Die Lohnarten, die bei Gehaltsverteilung wegen Mehrarbeit gebildet werden, können in der Finanzbuchhaltung mit einem anderen Sachkonto gegengebucht werden, so dass auf einem Sachkonto der Betrag der Mehrarbeits-Grundstunden oder der Zuschläge nicht auf 0 aufgeht, sondern sichtbar ist. Die Beträge, Grundstunden und Zuschläge werden weiterhin auf die Sachkonten der mit KSt berichteten Lohnarten verteilt; die Wahlmöglichkeit bezieht sich nur auf das Gegenbuchungs-Sachkonto der Betragslohnarten.
Wenn die Gegenbuchung mit einem anderen Sachkonto ausgeführt werden soll, dann so vorgehen: In der Baulohn-Einrichtung eine Auswahl treffen bei "Gehaltsvert. Gegen-Sachkonto". Es können wahlweise nur die Mehr- und Minderstunden so behandelt werden oder auch alle Betragslohnarten.
Außerdem "Gehaltslohnart auf 0" nicht ankreuzen.
Bei der Kontierungshilfe der betreffenden Lohnarten zusätzlich das andere Sachkonto eintragen, in der Regel beim "Sachkonto Haben". Wenn außerdem eine andere Kostenart gewünscht ist, dann die Spalte "Kostenart Verrechnung" einblenden (Ansicht, Spalte anzeigen) und dort die Gegen-Kostenart eintragen.
Wenn keine Auswahl in der Einrichtung getroffen ist oder wenn kein Gegen-Sachkonto bei der Kontierungshilfe eingetragen ist, dann wird auf das gleiche Sachkonto gegengebucht.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Re
Webclient:
Sonstiges zur Gehaltsverteilung
Faktor aus Sollstunden, Kontierung dazu
Die Stunden der Kostenstellen, auf die der Gehaltsbetrag verteilt wird, können mit einem Sollstunden-Faktor bewertet werden; dann ist eine zusätzliche Kontierung nötig. "GEHVT-OHNEMEHRMINDER" muss kontiert werden, sobald im Personalstamm bei der Gehaltsverteilung "OHNE MM-DIV:SOLLSTD", ohne Mehr-/Minderstundenberechnung: Division durch Sollstunden, ausgewählt ist.
Die Kostenstelle ergibt sich aus der Kontierung "GEHVT-OHNEMEHRMINDER"; wenn dort keine Kostenstelle eingetragen ist, dann wird mit der Stammkostenstelle kontiert.
Das bedeutet, die auf die Kostenstellen entfallenden Stunden werden mit einem Sollstunden-Faktor bewertet, also Gehalt geteilt durch Sollstunden. Wenn die berichteten Stunden von den Sollstunden abweichen, ergibt sich eine Differenz zwischen dem so auf die Berichtsstunden verteilten Betrag und dem zu verteilenden Gesamtbetrag. Diese Differenz wird mit der Kontierung für "OHNE MMDIV:SOLLSTD" ausgebucht.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung LohnGehalt Verrechnung.
Webclient:
Geldwerter Vorteil
Siehe PKW, Geldwerter Vorteil PKW: BLO Lexikon L - Z
oder hier im Handbuch zum Stichwort: E-Bike, Geldwerter Vorteil
Gerät
Mit Gerät abrechnen, Zuschläge
Wenn mit Gerätenummer berichtet wird, aber zum Beispiel für Zuschläge, die aus dem Zeitlohn resultieren, die Gerätenummer nicht übernommen werden soll, dann kann dies eingerichtet werden: Die Steuerung bei der Lohnart "Kontierung mit BAS: nicht" kann auf Geräte ausgeweitet werden. Diese Lohnarten werden dann nicht mit Gerät kontiert.
Falls eine solche Steuerung nötig sein sollte, kann dies in der Baulohn-Einrichtung bei den internen Steuerungen festgelegt werden: Dazu #GEB <Kontierung mit Gerät wie Lohnart, Kontierung mit BAS> dort eintragen.
/Gehalt/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA.
Webclient:
Gerät, Berichtsdaten
Personalstamm, Gerätenummer
Wenn ein Arbeitnehmer in aller Regel mit dem gleichen Gerät arbeitet, das betrifft also Großgeräte wie z.B. Bagger, dann kann diese Gerätenummer im Personalstamm eingetragen werden. Beim Berichten mit Stundenlohnarten, aktive Entgeltstunden, wird dann automatisch diese Gerätenummer vorgeschlagen.
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung.
Webclient:
Kostenstelle und Gerät
Wenn im Stamm der Kostenstelle vorgegeben ist, dass mit Gerät gebucht werden muss, dann wird, wenn die Berichtsdaten geprüft werden, ein Fehler ausgegeben, wenn ein solcher Beleg ohne Gerätenummer ist.
Sofern die Kostenstelle die Stammkostenstelle genau eines Geräts ist, wird aber diese Gerätenummer in den Beleg übernommen.
/Stammdaten/Kostenstellen, Übersicht und dort: Steuerung und
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Prüfen.
Webclient:
Geräte, Berichtsdaten
Wenn mit Geräten berichtet wird, kann zusätzlich die Einsatzart des Geräts berichtet werden. Ferner kann die Gerätekondition vermerkt werden, die für die Preisfindung zuständig ist.
Die Einsatzarten und Gerätekonditionen können auch in der Excel-Schnittstelle BerichtsdatenTag.xls eingetragen werden. Die Spalten sind R: Gerätekondition und S: Einsatzart. Entsprechend in der ASCII-Schnittstelle, die auf diesem Dokument basiert.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Funktion, Externe Berichtsdaten übernehmen.
Webclient:
Geräte, an die BBA
Übergabe an BBA mit Gerätenummer
In der Einrichtung kann für die Übergabe der Baulohn-Daten an die Baubetriebsabrechnung "unverdichtet ohne Pers." ausgewählt werden, mit dem Ziel, Gerätebelege an die BBA zu übergeben. In diesem Fall wird die Personalnummer nicht nur weggelassen, sondern die Übergabesätze werden auch ohne Personalnummer verdichtet. Beim Druck des Protokolls werden aber weiterhin die Einzelsätze aufgeführt.
Um Geräte an die Baubetriebsabrechnung zu übergeben, muss in der Baulohn-Einrichtung, Register Fibu/BBA, Übergabe an BBA entweder auf "unverdichtet" oder "unverdichtet ohne Pers." gesetzt werden; und "Unverdichtet speichern für Fibu BBA" angekreuzt sein.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA.
Webclient:
Übergabe an BBA, Belege mit Gerätenummer
Wenn Belege mit Gerätenummer erfasst werden und die Baustelle, auf der Gerät eingesetzt wird, berichtet wird, dann kann für die Übergabe an die BBA die KSt automatisch auf die Stammkostenstelle des Geräts geändert werden. Auf diese Weise wird eine Belastung der Geräte-Stammkostenstelle mit den Lohnkosten erreicht. Diese Einrichtung kann nur pauschal für alle abgerechneten Sätze mit Gerätenummer gesetzt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA.
Webclient:
Beispiel zur Übergabe mit Gerätenummer
Das Gerät soll mit den Lohnkosten belastet werden. Die Baustelle soll mit den Gerätekosten belastet werden. Erfassung in den Baulohn-Berichtsdaten mit Gerätenummer und mit der Baustelle als KSt.
In der Baulohn-Einrichtung die Auswahl treffen: Belege mit Gerätenummer auf "Stammkostenstelle des Geräts" ändern.
Den Baulohn abrechnen und an die BBA übergeben. Dabei wird automatisch die KSt geändert. In der BBA die Lohndaten prüfen und buchen. Dadurch wird die Stammkostenstelle des Geräts mit den Lohnkosten belastet. In der Geräteabrechnung die Leistungsbuchungen aus dem Baulohn übernehmen, prüfen, buchen und die Geräte-Monatsabrechnung durchführen.
In der BBA die Gerätedaten über die BBA-Monatsabrechnung holen. Dadurch wird die Baustelle mit den Gerätekosten belastet.
Geräte, an die Geräteabrechnung
Geräte-Leistungsbuchungen aus Baulohn
Wenn bei den Baulohn-Belegen bereits mit Gerätenummer erfasst wird, dann können diese Berichtsdaten als Geräte-Leistungsbuchungen in die Geräteabrechnung übernommen werden.
Die Baulohn-Berichtsdaten müssen mit Gerätenummer versehen worden sein. Es ist auch möglich, Sätze ohne Personalnummer, aber mit Gerätenummer zu erfassen. Bei der Übernahme in die Geräteabrechnung ist zu bedenken, dass Berichtsdaten in der Baulohn-Abrechnung nach Abschluss des Monats gelöscht werden können, da sie nicht weiter benötigt werden. Es sollte organisatorisch geregelt werden, dass dieses frühestens nach Übernahme der Gerätebuchungen geschieht. Hinweis: Berechtigungen auf die einzelnen Berichtsdaten-Sätze werden nicht geprüft. Denn es werden keine Beträge aus dem Baulohn übernommen oder angezeigt.
Die Geräte-Leistungsbuchungen werden in ein Geräte-Buchungsblatt gestellt. Dort können sie gebucht werden.
/Abteilungen/Geräteabrechnung/Vor der Abrechnung, Leistungsbuchungen aus Baulohn.
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An die Geräteabrechnung, Gerät, Geräteset
Wie kann ein ganzes Geräteset abgerechnet werden?
Im Personalstamm ist ein Gerät eingetragen. In den Berichtsdaten wird das Gerät berichtet. Das Gerät ist im Mandanten des Geräts auch in einem Geräteset eingetragen.
Was soll erreicht werden?
Wenn die Berichtsdaten mit Gerät, zum Beispiel: Lkw, in der Gerätebuchhaltung aus dem Baulohn geholt werden, dann sollen die anderen Geräte des Geräts, zum Beispiel: Pumpen, gleich mitgebucht werden.
Wie kann das erreicht werden?
Wenn in der Gerätebuchhaltung "Leistungsbuchungen aus Baulohn" ausgeführt wird, dann zusätzlich vorgeben: Geräte aus Geräteset buchen. Dann wird für das Gerät gesucht, ob es in einem Geräteset ist und die übrigen Geräte dieses Sets werden ebenso wie das Gerät ins Buchungsblatt gestellt, mit der gleichen Menge mal Gerätemenge laut Set.
/Abteilungen/Geräteabrechnung/Vor der Abrechnung, Leistungsbuchungen aus Baulohn.
Webclient:
Geringverdiener
Wer zählt als Geringverdiener? Ein Geringverdiener nach dem Sozialversicherungsrecht bezeichnet offiziell Praktikanten, FSJler und Auszubildende, für die besondere Regelungen zur Sozialversicherung gelten.
Ab wann ist man Geringverdiener? Im Sozialgesetzbuch IV, §20 Absatz 3 ist festgehalten, dass Auszubildende und unter Umständen Praktikanten Geringverdiener sind, wenn sie die Geringverdienergrenze von höchstens 325 Euro monatlich nicht überschreiten.
Die Besonderheit an der Personengruppe der Geringverdiener ist, dass sie keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Die gesamten Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber getragen. Geringfügig Beschäftigte bis zu einer Einkommensgrenze von 538 Euro monatlich (sogenannte Minijobber) sind grundsätzlich sozialversicherungsbefreit.
Seit dem Jahr 2020 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Auszubildenden eine Mindestausbildungsvergütung zu zahlen. Diese steigt dieses Jahr erneut. Jeder Auszubildende, der 2023 eine Ausbildung beginnt, bekommt im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro als monatliche Vergütung. Die Geringverdienergrenze von 325 Euro ist aber seit 2003 nicht mehr erhöht worden. Die Grenze hat also für Auszubildende an Bedeutung verloren.
Der Personalstamm ist im Fall eines Geringverdieners mit PGS 121, BGS zb. 1111 und mit dem Kennzeichen: Geringverdiener einzurichten.
Einmalbezug bei Geringverdienern
Beispiel
Personalnummer mit der Kennung "Geringverdiener" und Beitragsgruppe RV 1; Beispiel für RV-Beitrag auf Einmalbezüge, Zahlen Stand 08.13:
874,15 RV-Brutto aus 26,95 Euro laufendem Bezug und 847,20 Einmalbezügen.
-325,00 Grenze Geringverdiener = 549,15 Grenze überschritten.
51,89 Arbeitnehmer-Anteil aus 549,15 * 18,9% / 2.
51,90 Arbeitgeber-Anteil aus 549,15 * 18,9% / 2, gerundet, denn 549,15 * 18,9% sind 103,79.
298,05 Einmalbezüge unter der Grenze, aus 325 - 26,95 laufendem Bezug.
56,33 Arbeitgeber-Anteil aus 298,05 * 18,9%, voller Anteil.
108,23 Summe AG-Anteil aus 51,90 und 56,33.
Gerüstbau, Saison-Kurzarbeitergeld
Ab Saison 2021/2022
Ab der Schlechtwetterzeit 2021/22 ist auch das Gerüstbauer-Handwerk auf der Grundlage geänderter tarifvertraglicher Regelungen uneingeschränkt in die Erbringung von Saison-Kurzarbeitergeld (S-KuG) und ergänzende Leistungen nach den §§ 101 und 102 SGB III einbezogen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
Mit der Aufnahme des Gerüstbauer-Handwerks in die allgemeinen Regelungen der §§ 101 und 102 SGB III ab der Schlechtwetterzeit 2021/2022 ergeben sich für das Gerüstbauer-Handwerk folgende Änderungen:
- Die Schlechtwetterzeit beginnt für alle Betriebe des Baugewerbes einheitlich am 1. Dezember eines Jahres und endet am 31. März eines Jahres (bisher November eines Jahres bis März eines Jahres).
- Das Zuschuss-Wintergeld wird i.H.v. 2,50 EUR je ausgefallener Arbeitsstunde gezahlt (bisher 1,03 EUR).
- Nach § 102 Abs. 4 SGB III werden die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld auf Antrag erstattet (bisher keine SV-Erstattung).
- Des Weiteren entfällt das Überbrückungsgeld als tarifvertragliche Leistung.
Bitte beachten Sie, dass dafür auch manuelle Änderungen im Programm notwendig sind.
Die Bewertung der Lohnart für das Zuschuss-Wintergeld ist auf 2,50 Euro anzupassen und sofern es keinen Eintrag bei den KuG-Stammnummern zum S-KuG gibt, diesen anzulegen und in den entsprechenden Personalstämmen zu hinterlegen.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung, Abrechnungsart für Gerüstbau
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KUG-Stammnummern
Das bedeutet, es wird kein Übergangsgeld mehr berichtet, sondern ab der 1. Stunde witterungsbedingter Arbeitsausfall ab 01.12.21 muss für die Schlechtwetterperiode bereits Kurzarbeit (S-KuG) erfasst werden. Es ist eine KuG-Stammnummer notwendig und ein Zeitraum mit dem Eintrag zur Erstattung der vollen SV-Beiträge mit einem Datum z.B. 01.03.20. Für den Monat 12.21 zählt noch die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100%, ab 01.22 die Erstattung der SV-Beiträge nach tatsächlicher Berechnung aber vorrangig nach psch. Erstattung in Höhe von 50% bis einschl. 03.22.
Gerüstbau, Mindesturlaubsvergütung ab 01.22
Der Urlaubsanspruch erhöht sich für jede Stunde des Arbeitsausfalls unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit (Mindesturlaubsvergütung).
Pro Ausfallstunde ermittelt sich die Mindesturlaubsvergütung aus 14,82 Prozent des gemeldeten Bruttostundenlohnes (11,4 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld); bei Schwerbehinderung: 17,81 Prozent = 13,7 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld).
Der Faktor ergibt sich z.B. aus (Betrag aus Zeitlohn minus Zugang plus Abbau minus Entgeltumwandlung) / (Stunden aus Zeitlohn minus Zugang), was auch mehr oder weniger als der Faktor zum tatsächlichem Zeitlohn/Stundenlohn ist. Das wird automatisch vom Programm gerechnet.
Gerüstbau, ZVK-Beitrag ab 01.22
Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich der Sozialkassenbeitrag bei der Soka-Gerüstbau. Die Einträge sind in der entsprechenden Sozialkasse Gerüstbau händisch zu pflegen. Dazu legen Sie mit einem "Ab Datum": 01.01.22 einen neuen Datensatz mit den neuen gültigen Werten an.
- Der Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer sinkt von 25,0 Prozent auf 24,1 Prozent. Davon werden 1,2 Prozent an die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG abgeführt (vorher 0,8 Prozent).
- Die Winterbeschäftigungs-Umlage, die die Sozialkasse im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht, steigt von 1,0 Prozent auf 1,9 Prozent.
- Der Beitrag für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten pro vollem Beschäftigungsmonat steigt von 11,00 Euro auf 20,00 Euro.
Ab 01.22 wird dann mit diesen Werten gerechnet. Die Werte für die Urlaubsermittlung, die ULAK-Werte, brauchen nicht angepasst werden.
/Stammdaten/Sozialkassen, Sozialkasse für Gerüstbau, Aktionen Beitragssätze
Gerüstbau, ZVK-Beitrag bei Angestellten bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis
Der Angestelltenbeitrag ist auch während des Ruhens des Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau zu zahlen (z.b. auch bei Elternzeit). D.h. für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten wird ab 01.01.2022 weiterhin der volle Monatsbeitrag (ab 01.01.22 = 20 Euro) für jeden vollen Beschäftigungsmonat eines Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau abgeführt.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Ausführen Beitragsmeldung (BEMEL)
Gewerbesteuer
Gewerbesteuerzerlegung
Die Bruttolöhne der KSt können sortiert nach Gemeinden ermittelt werden.
Im KSt-Stamm hierfür einen Gemeindeschlüssel eintragen: Baulohn, Stammdaten, Kostenstelle, Register Baulohn. Dies soll der amtliche Gemeindeschlüssel AGS sein. Die Schlüssel können in einer Tabelle erfasst werden. Die Eingabe dazu wird über die Übersicht auf das AGS-Feld aufgerufen.
Wenn die Baustelle mehreren Gemeinden zugeordnet werden muss, dann können diese über den Haupt-Button zusätzlich erfasst werden, mit Angabe des Prozentsatzes, mittels dessen der Bruttolohn auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden soll.
Lohnarten: Bei der Ermittlung können entweder alle Bruttolohnarten, das sind Lohnarten, die an die Kostenrechnung gehen, oder alle steuerpflichtigen Lohnarten oder alle Lohnarten, die im Stamm mit Gewerbesteuerzerlegung = Betrag gekennzeichnet und mit Kostenstelle abgerechnet sind, berücksichtigt werden. Es gilt der aktuelle Stamm der Lohnarten.
Die Ermittlung der KSt-Beträge kann gedruckt werden. Es werden die Bruttolohnsummen der abgerechneten KSt, sortiert nach Gemeindeschlüssel ermittelt. Die Ermittlung kann wahlweise für den gesamten Mandanten oder für eine Niederlassung ausgeführt werden. Der Druck kann auch nach Excel ausgegeben werden.
/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew>.
Webclient:
Grenze pro AN
Für den Druck der Gewerbesteuerzerlegung kann vorgegeben werden, dass pro Arbeitnehmer eine Obergrenze geprüft werden soll; das ist, Stand 2005, ein Betrag von 50.000 Euro.
Die Grenze wird pro Personalnummer geprüft. Wenn der Betrag pro Personalnummer die Grenze überschreitet, dann wird der maximale Betrag auf die KSt, die für die Personalnummer abgerechnet wurden, verteilt. Wenn alle KSt der Personalnummer mit Entgeltstunden vorhanden sind, dann anteilig nach Stunden, sonst anteilig nach der Summe der hier verarbeiteten Lohnarten.
Zur Kontrolle können die Details gedruckt werden. Diese sind: die KSt, die Personalnummer, die ungekürzten Gesamtsummen der Personalnummer und der KSt, die Stunden auf der KSt, der sich ergebende Stundensatz und der Faktor, der sich betragsanteilig errechnet.
Beispiel
Begrenzte Berücksichtigung von Vergütungen
Betriebsstätte A | Lohn und Gehalt | Kürzung entspr. § 31 Abs. 4 S. 2 GewStG | Ansatz Zerlegung |
Arbeitnehmer A1 | 40.000 EUR | 0 EUR | 40.000 EUR |
Arbeitnehmer A2 | 60.000 EUR | 10.000 EUR | 50.000 EUR |
Geschäftsführer | 120.000 EUR | 70.000 EUR | 50.000 EUR |
Summe Betriebsstätte A | 220.000 EUR | 140.000 EUR |
Betriebsstätte B | Lohn und Gehalt | Kürzung entspr. § 31 Abs. 4 S. 2 GewStG | Ansatz Zerlegung |
Arbeitnehmer B1 | 35.000 EU | 0 EUR | 35.000 EUR |
Arbeitnehmer B2 | 45.000 EUR | 0 EUR | 45.000 EUR |
Arbeitnehmer B3 (Prokurist) | 70.000 EUR | 20.000 EUR | 50.000 EUR |
Summe Betriebsstätte B | 220.000 EUR | 130.000 EUR | |
Gesamtsumme Löhne und Gehälter für Zerlegung | 370.000 EUR |
/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew>.
Webclient:
Besonderheiten bei Gewerbesteuerzerlegung
Niederlassung
Wenn beim Druckaufruf "Nur Niederlassung" ausgewählt wird, dann werden nur Personalnummern dieser Niederlassung berücksichtigt. Als Finanzamt wird dasjenige gedruckt, das bei der Niederlassung ("Finanzamt LSt/KiSt") eingetragen ist.
Mindest-Baudauer
Die Mindest-Baudauer der KSt bezieht sich auf die gesamte Baudauer der KSt anhand Baubeginn- und Bauendedatum.
Personalnummern
Personalnummern mit Personengruppenschlüssel 102 und 105 werden nicht mitgerechnet (AN in Ausbildung).
ZVK
Der Zusatzversorgungsbeitrag an die Sozialkasse wird mitgerechnet. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der ZVK-Beitrag in die Bruttolohnverteilung aufgenommen wird. Dazu unter Stammdaten, Kontierung AG-Anteil bei der Zeile "ZVK-Beitrag" Verteilung AG-Anteil auf "Aufteilung nach Bruttolohn" setzen. Dies muss vor der Abrechnung geschehen. Oder es wird nach der Abrechnung die Kontierung für Fibu/BBA ausgeführt. Aus dem ZVK-Beitrag wird die Zusatzversorgung errechnet.
Gewerbesteuerzerlegung, Vergleich
Wenn zum Vergleich zur Gewerbesteuerzerlegung Listen der BBA herangezogen werden und Differenzen festgestellt werden, dann so vorgehen:
Liste nach Kostenart im Baulohn
Über Baulohn, Lohnverteilung eine Kostenarten-Liste definieren, z.B. mit den Reihenfolgen 1 Kostenstelle, 2 Kostenart, 3 Lohnart und mit den Auswahlen (Register Steuerung): Spalten "Monatsbetrag Jahresbetrag", Monatsauswahl "Belegmonat", Lohnarten prüfen "Bruttolohn".
BBA-Liste
Wenn eine Liste der BBA herangezogen wird, z.B. ein BBA Bericht: bei der zugehörigen Spaltendefinition kann pro Spalte ein Herkunftsfilter definiert werden (Register Kostenarten). Dies ist BBABLO für Buchungen aus dem Baulohn.
Weitere Hinweise
Die Gewerbesteuerzerlegung enthält nicht Rückrechnungen, die im vorgegebenen Zeitraum auf Monate außerhalb des Zeitraums ausgeführt wurden. Diese Werte sind jedoch in der BBA enthalten.
Wenn mandantenübergreifend gebucht wird, dann enthält die Gewerbesteuerzerlegung nur Beträge der Personalnummern des aktuellen Mandanten.
Lohnarten
Wenn beim Ausführen der Gewerbesteuerzerlegung die Auswahl Bruttolohn "Bruttolohnarten" nicht ausreichend ist, dann stattdessen "gekennzeichnete Lohnarten" auswählen. Und vor der Ausführung im Lohnartenstamm diejenigen Lohnarten im Feld Gewerbesteuerzerlegung (Register Steuerung) kennzeichnen, die einfließen sollen.
Gewerbesteuerzerlegung, Hinweise zur Verarbeitung
Kostenstelle, Baubeginn
KSt mit Baubeginn nach dem Bis-Datum werden nicht verarbeitet. Ansonsten ist das Baubeginndatum der Ausgangspunkt für die Frage, ob die KSt die Mindest-Baudauer bis zum Bis-Datum oder, wenn eingetragen, bis zum Bauendedatum der KSt, erfüllt.
Kostenstelle, Bauende
Es gilt das Bauende der KSt, nicht das voraussichtliche Bauende.
Kostenstelle, Gültigkeit
Die Sperrkennzeichen der KSt werden nicht geprüft. Es werden also auch gesperrte KSt einbezogen.
Kostenstelle, Baudauer
Wenn beim Druckaufruf die Mindest-Baudauer ausdrücklich nicht ausgewählt wird, dann werden Baustellen mit einer Baudauer von weniger als 6 Monaten ohne Gemeindeschlüssel ausgewiesen, also der Firma oder Niederlassung zugeordnet.
Gewerbesteuerzerlegung, Baudauer pro Gemeinde
Bei der Gewerbesteuerzerlegung kann die Baudauer statt pro Kostenstelle vielmehr pro Gemeinde geprüft werden; dann wird so gerechnet:
Betrachtet werden die Kostenstellen, die im Zeitraum der Vorgabe, also im Jahr, abgerechnet wurden. Als Baubeginn gilt für jede dieser KSt nicht der Baubeginn laut KSt-Karte, sondern der erste Tag seitdem, an dem aktive Entgeltstunden abgerechnet wurden. Dabei zählen Stunden, die zum Zweck der Gehaltsverteilung auf KSt berichtet wurden, nicht mit.
Für die Gemeinde werden auf diese Weise alle KSt betrachtet, die in der KSt-Karte den
Gemeindeschlüssel eingetragen haben. Dabei zählt die Aufteilung, die bei der KSt auf verschiedene Gemeinden möglich ist, nicht mit.
Der früheste Baubeginn mit aktiven Entgeltstunden auf diesen KSt gilt als Baubeginn in der Gemeinde und der späteste Arbeitstag auf diesen KSt gilt als letzter Tag mit Bauvorhaben in der Gemeinde. Für den spätesten Arbeitstag wird bis in Folgejahr geschaut, wenn bereits abgerechnet wurde. Es können also auch KSt, die zum Beispiel im Oktober begonnen haben, eine Baudauer von sechs Monaten erreichen, wenn sie tatsächlich bis März weiterlaufen.
Falls sich für die KSt der Gemeinde zwischen diesem Baubeginn und letztem Arbeitstag Zeiträume ergeben, in denen mehr als 2 Kalenderwochen lang keine Entgeltstunden berichtet wurden, und zwar für keine der KSt, dann werden diese Tage als Unterbrechungstage gezählt.
Wenn die Tage zwischen Baubeginn in der Gemeinde und letztem Arbeitstag, wie errechnet, abzüglich der Unterbrechungstage, insgesamt 180 Tage, also 6 Monate, übersteigen, dann erfüllen alle Bauvorhaben in der Gemeinde die Sechsmonatsfrist für die Gewerbesteuerzerlegung.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKSTGEW Gewerbesteuerzerlegung>, (Mindest-Baudauer) pro Gemeinde prüfen und
die Anzeige zur Kontrolle dazu: "Baudauer pro Gemeinde".
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Gewerbesteuerzerlegung, Unterbrechung
Wenn die Gewerbesteuerzerlegung nach der Baudauer pro Gemeinde ermittelt wird, dann kann für Unterbrechungen der Arbeit im Gebiet der Gemeinde dieses ausgewählt werden: die Unterbrechungen werden zwar in Tagen ausgegeben, aber nicht mitgerechnet.
Eine Unterbrechung ergibt sich, wenn mehr als 2 Kalenderwochen lang keine Entgeltstunden berichtet wurden.
Das können auch Zeiten der Arbeit von Nachunternehmern sein; deshalb die Auswahl zur Unterbrechung.
/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew Gewerbesteuerzerlegung>, pro Gemeinde prüfen, Unterbrechung: pro Gemeinde nicht mitrechnen, dann: Baudauer pro Gemeinde.
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Gewerbesteuerzerlegung, Gemeindeschlüssel pro Kostenträger
Wenn Gemeindeschlüssel pro Kostenträger, also zum Beispiel pro Auftrag, vergeben werden sollen, um die Basis für die Gewerbesteuer zu ermitteln, dann kann pro Kostenträger ein Gemeindeschlüssel eingetragen werden; die Regeln sind dann:
Die Stammdaten, also die Gemeindeschlüssel der Kostenstellen und Kostenträger, können nachträglich, also vor der Druckausgabe, hinzugefügt werden.
Wenn ein Kostenträger mit Gemeindeschlüssel abgerechnet wurde, zählt dieser. Wenn nicht, zählt der Gemeindeschlüssel der Kostenstelle.
Pro Gemeinde zählen die ersten aktiven Entgeltstunden für den Tag des Beginns; das ist die Auswahl "pro Gemeinde prüfen".
Die Anzeige "Baudauer pro Gemeinde" und der Druck nennen weiterhin die "Kostenstelle". Beim Druck wird in der "Bezeichnung" der Kostenträger aufgeführt.
/Abteilungen/Baubetriebsabrechnung/Stammdaten, Kostenträger: Gemeindeschlüssel AGS, die Spalte kann eingeblendet werden.
/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew Gewerbesteuerzerlegung> mit den Auswahlen: pro Gemeinde prüfen, mit Kostenträger.
Webclient:
Gemeindeschlüssel
Import von Gemeindeschlüsseln AGS
Die Gemeindeschlüssel AGS können importiert werden; die Gemeindeschlüssel sind für die LSt-Bescheinigungen nötig.
Beim Import kann, wenn nicht alle Daten übernommen werden sollen, ein Bundesland-Filter gesetzt werden, etwa 03|04 für Niedersachsen und Bremen. Es gibt mehr als 12.000 Gemeindeschlüssel.
Es steht eine Datei der Oberfinanzdirektion München zur Verfügung, die einzelne Gemeinden und noch zusätzlich deren Orte enthält. Diese Dateien werden von uns bereitgestellt und heißen Gemeinden.txt und GemeindenUndOrte.txt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Gemeindeschlüssel AGS.
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Hauptbetriebsnummer
Hauptbetriebsnummer (HABBNR)
Die Hauptbetriebsnummer (HABBNR) in den Firmendaten oder bei der Niederlassung ist die Betriebsnummer (BBNR) des Unternehmens, das Schuldner für die Beiträge ist.
Das ist entweder die Betriebsnummer Verursacher (BBNR Verursacher) der Niederlassung oder diejenige einer Niederlassung, die "übergeordnet" ist, oder die der Firma. Sie wird bei den SV-Meldungen mit gemeldet. Sie kann bei Bedarf eingegeben werden. Wenn sie nicht eingeben wird, zählt die Betriebsnummer Verursacher (BBNR) automatisch als Hauptbetriebsnummer (HABBNR).
Welche Betriebsnummer (BBNR) des Unternehmens, sofern es mehrere Betriebsnummern (BBNR) gibt, die Hauptbetriebsnummer (HABBNR) ist, entscheidet das Unternehmen. Änderungen an der Zuordnung der Hauptbetriebsnummer (HABBNR) zu den übrigen Betriebsnummern (BBNR) sollen zukünftig SV-Meldungen bei den Mitarbeitern auslösen.
Das sollte bei der Zuordnung bedacht werden. Bitte beachten Sie weiterhin die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Arbeitgeberkonto (DSAK) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, und Niederlassungen
Hauptniederlassung, Kennzeichnung der Hauptniederlassung zur Hauptbetriebsnummer (HABBNR)
Wichtig: Die Kennzeichnung als Hauptniederlassung, der entsprechenden Niederlassung oder Niederlassungen, ist notwendig.
Ziel: Für das elektronische Arbeitgeberkonto ist es notwendig, eine Niederlassung als Beitragsschuldner = Hauptniederlassung (HABBNR) zu kennzeichnen.
Das ist ein neues Kennzeichen in den Niederlassungen .Diese Hauptniederlassung (HABBNR) ist für das Arbeitgeberkonto führend. Die Hauptniederlassung führt auch die Hauptbetriebsnummer, unter der andere Niederlassungen zusammengeführt werden.
Sofern notwendig, muss die Hauptbetriebsnummer auch in der Firma eingetragen werden.
Warum: Werden mehrere Betriebsnummern (BBNR) für ein Unternehmen verwaltet, ist sicherzustellen, dass eine dieser Betriebsnummern als Hauptbetriebsnummer (HABBNR) gekennzeichnet wird. Das geschieht mit einem Kennzeichen an der Niederlassung = Hauptniederlassung. Also wird eine Betriebsnummer vom Arbeitgeber als Hauptbetriebsnummer bestimmt. Die Hauptbetriebsnummer ist in diesem Fall also die Betriebsnummer dieser Firma bzw. Niederlassung, die sich als Hauptbetriebsnummer in alle weiteren Niederlassungen also wiederholt und diese zusammenführt.
Es können mit unterschiedlichen Hauptbetriebsnummern mehrere Niederlassungen als jeweilige Hauptniederlassung (Beitragsschuldner) gekennzeichnet werden, die auch viele Niederlassungen mit identischen Hauptbetriebsnummern so zusammen führen.
Änderungen an der so gekennzeichneten Niederlassung als Hauptniederlassung zu den nachstehend genannten Sachverhalten lösen neben einem Betriebsdatenmeldesatz (DSBD) zusätzlich Arbeitgeberkontomeldungen (DSAK) an alle Krankenkasse mit einem Meldegrund <Grund 02> und einem <Ab-Datum> aus:
Dies sind Änderung an den
- Grunddaten,
- des Dienstleisters (sofern notwendig) und
- der abweichenden Korrespondenzanschrift (sofern notwendig),
die an der als Hauptniederlassung gekennzeichneten Niederlassung (oder Niederlassungen) vorgenommen werden.
Wichtig: Das Kennzeichen <Hauptniederlassung> kann nur einmal für eine identische Hauptbetriebsnummer in den Niederlassungen vergeben werden. Das wird geprüft.
Für die Meldungen zum Arbeitgeberkonto wird Hauptbetriebsnummer als Betriebsnummer Verursacher (statt der Betriebsnummer der Niederlassung = Betriebsstätte <BBNR VU>) gemeldet.Damit wird vermieden, dass für jede Betriebsstätte ein Arbeitgeberkonto eröffnet wird. Betriebsstätten werden unter der Hauptbetriebsnummer geführt. Zusätzlich wird die Hauptbetriebsnummer auch im Beitragsnachweisverfahren zukünftig als Betriebsnummer Arbeitgeber (statt der Betriebsnummer der Niederlassung = Betriebsstätte <BBNR AG>) gemeldet. Die Hauptbetriebsnummer kennzeichnet damit den Beitragsschuldner, der die Sozialversicherungsbeiträge im Beitragsnachweisverfahren schuldet. Sofern ein Arbeitgeber als Beitragsschuldner mehr als eine Hauptbetriebsnummer hat, ist in der Anmeldung die Hauptbetriebsnummer anzugeben, unter der die Beiträge für den angemeldeten Arbeitnehmer im Beitragsnachweisverfahren nachgewiesen werden.
Bei sämtlichen Entgeltmeldungen wird die Hauptbetriebsnummer zusätzlich mit gemeldet.
Bitte beachten Sie weiterhin die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Arbeitgeberkonto (DSAK) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Historie
Lohnarten-Historie
Schreiben der Lohnarten-Historie
Die Lohnarten-Historie wird geschrieben, wenn Baulohn, Abrechnung, Monat, Monat abschließen ausgeführt wird. Ferner kann sie unter Systemadministration, Service, Baulohn Service, "Lohnart-Historie schreiben" ausgeführt werden, dabei gilt das Arbeitsdatum als Monat. Die Historie kann in der Lohnartenkarte über den Historien-Button angesehen werden.
Historie
Die Historie stellt die Eintragungen des Lohnartenstamms fest, wie sie zum Zeitpunkt des Erstellens der Historie galten. Dies dient zwei Zwecken:
- Dokumentation: Es kann nachvollzogen werden, wie früher die Lohnarten-Definitionen waren.
- Bewertung: Bei Rückrechnungen werden die Bewertungen laut Historie herangezogen.
Zeitpunkt
Die Lohnarten-Historie soll also geschrieben werden, wenn die Abrechnung des Monats vollständig abgeschlossen ist. Weil zwischen der Abrechnung selbst und dem Abschließen ein gewisser Zeitraum liegt, in dem Zahlungen, Beitragsnachweise etc. erstellt werden, besteht die denkbare Möglichkeit, dass zwischenzeitlich im Lohnartenstamm geändert wird.
Deshalb sollte das Abschließen des Monats und das Erstellen der Historie erfolgen, bevor die ersten Abrechnungen des neuen Monats ausgeführt werden. Also bevor evtl. Änderungen im Lohnartenstamm erforderlich sind.
Da der Lohnartenstamm, und ebenso die Historie, für alle Mandanten gilt, soll das Abschließen des Monats zwischen den zuständigen Bearbeitern der Mandanten abgestimmt werden.
Historie und Rückrechnung
Bei Rückrechnungen werden nur ausgewählte Daten aus der Lohnarten-Historie benutzt:
dies sind die Bewertungen (Register Bewertung) sowie der Prozentsatz (Register Berechnung einschl. Prozentsatz pro Niederlassung) und Folgelohnarten. Für die Kontierung kann in der Einrichtung des Baulohns ausgewählt werden, ob sie aus der Historie genommen werden soll.
Folgelohnarten und Rückrechnung
Die Folgelohnarten, die zu einer Lohnart ausgeführt werden, gelten laut der Lohnarten-Historie für den Monat, auf den zurückgerechnet wird. Es werden bei Rückrechnung also nicht die aktuell eingetragenen, sondern die in der Historie vermerkten Folgelohnarten gebildet. Dies, sofern überhaupt eine Historie für die Basislohnart und den Monat vorhanden ist.
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Historie, Generierung.
Webclient:
Historie, Mandanten und Rückrechnung
Für die Historiendaten, die für eine Rückrechnung von Bedeutung sind, gilt für Sonderfälle dieses:
Wenn Bewertungen pro Mandant unterschiedlich sein müssen, können unterschiedliche Abrechnungsarten benutzt werden. Die Vorgehensweise ist dann: den Personalnummern in den einzelnen Mandanten jeweils Abrechnungsarten zuordnen, die nur für ihren Mandanten vorgesehen sind. Dann besteht keine Notwendigkeit, Bewertungsdefinitionen zu ändern, je nach Abrechnung in einem oder anderem Mandanten.
Wenn unterschiedliche Prozentsätze gelten, so kann dies über die Prozentsätze pro Niederlassung gesteuert werden. Diese werden pro Mandant angelegt und historisiert.
Inflationsausgleich, Hinweise und Musterlohnart
Wir stellen Ihnen eine Muster-Lohnart zur Zahlung des Inflationsausgleichs zur Verfügung (Klick auf den Link):
Der Import von Musterlohnarten ist hier in der Online-Hilfe beschrieben: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Hinweise:
- Die Musterlohnart ist um die individuellen Abrechnungsarten und Kontierungsgruppen/Kontierungshilfen zu ergänzen.
- Die Musterlohnart ist pfändbar eingerichtet.
Es gibt keine verbindliche abschließende Klärung zur Pfändbarkeit. Da es sich um eine Arbeitgeberleistung handelt, ist diese nach § 850 Abs. 1 ZPO pfändbar. Bisher ist keine "Sonderbehandlung", insbesondere kein Ausschluss nach §§ 850a ff. ZPO ersichtlich. Wir übernehmen keine Haftung dazu. - Die Wertbegrenzung auf 3.000 Euro für den Zeitraum der zulässigen Gewährung ist manuell zu überwachen.
Eckpunkte:
- Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet - vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Der großzügige Zeitraum gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Flexibilität.
- In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
- Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
- Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.
- Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.
Inflationsausgleichsprämie, zur Pfändbarkeit
Bisher bestand noch Uneinigkeit darüber, ob die Inflationsausgleichsprämie gepfändet werden kann.
Nun gibt es zu dieser Frage ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser stellte fest: Die Inflationsausgleichsprämie (bis zu 3000 Euro Std./sv.frei) kann gepfändet werden. Als Begründung gab der BGH unter anderem an:
Auch wenn sie dazu gedacht ist, die Auswirkungen der Inflation abzumildern, reicht das nach Auffassung des BGH nicht für einen entsprechenden Pfändungsschutz. Denn anders als zum Beispiel die staatlichen Corona-Hilfen ist die Inflationsausgleichsprämie nicht zweckgebunden und kann vom Arbeitnehmer frei verwendet werden.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich nach Auffassung des BGH um Arbeitseinkommen, weil der Arbeitgeber sie freiwillig zusätzlich zum Arbeitslohn zahlt. Sie ist zwar steuer- und sozialversicherungsfrei, aber trotzdem keine staatliche Unterstützungsleistung. Sie erhöht den Lohn, ohne etwas an der Arbeitsleistung zu ändern. Die Prämie bedeutet also keine Vergütung für Mehrarbeit oder besondere Leistungen.
Sie können das BGH-Urteil vom 25. April 2024 mit dem Aktenzeichen IX ZB 55/23 auf der Seite des Bundesgerichtshofs nachlesen.
Importe von Stammdaten
Baulohn, Download und Import von Stammdaten ab der Webclient-Version
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2022.2 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Dabei handelt es sich um
- die Beitragssätze (Bitte beachten Sie die Hinweise zum Import der Beiträge: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence)
- die Betriebsnummern,
- die Bankleitzahlen,
- die Bankverbindungen der Krankenkassen,
- die Stammdaten der Berufsgenossenschaften,
- die dtd-Datei und die Index-Datei für die Digitale Lohnschnittstelle,
- die Finanzämter,
- die Gemeindeschlüssel,
- die Pfändungstabelle,
- die Postleitzahlen,
- die Sozialversicherungswerte und
- die Tätigkeitsschlüssel.
Über Änderungen informieren wir, wie gewohnt zunächst, per Newsletter.
Zum jeweiligen Download der Datei klicken Sie oben beim Link zu unserer Seite auf die drei Punkte des Assist, um die Datei sofort herunterzuladen. Die Datei wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung/Import wie bisher bereit.
Zur Kontrolle können die jeweiligen Stammdaten nach dem Import angezeigt werden.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige Stammdaten.
Jahresmeldungen, Anforderungen der Krankenkasse
Elektronische Anforderung von Meldungen durch die Krankenkasse
Arbeitgeber haben für am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigte mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens jedoch bis zum 15. Februar des folgenden Jahres, eine Jahresmeldung zu erstatten (§ 10 DEÜV).
Ab dem 1. Januar 2021 werden von der Einzugsstelle –aus welchem Grund auch immer- dort fehlende Jahresmeldungen elektronisch angefordert. Die elektronische Anforderung erfolgt im Übrigen für jede Jahresmeldung einmalig. Wenn die Krankenkassen per Datei eine Jahresmeldung anfordern, dann kommen diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Hinweise dazu:
Wenn die Personalnummer laut Meldung nicht gefunden werden kann, dann wird darauf hingewiesen; wahrscheinlich gehört die Rückmeldung dann zu einem anderen Mandanten und die Verarbeitung muss dort ausgeführt werden.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen, ausführen.
Rückmeldungen anzeigen
Die Rückmeldungen der Krankenkassen können angezeigt werden.
Anforderung einer Jahresmeldung sind in der Übersicht der SV-Rückmeldungen mit dem Grund 05J „Anforderung Jahresmeldung“ vermerkt. Wenn im aktuellen Monat eine Rückmeldung eingelesen wurde, die eine Jahresmeldung anfordert dann wird dies in der Box "Melden außer der Reihe" angezeigt.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen.
/Nach der Abrechnung/ SV-Meldungen, Monat, Box "Melden außer der Reihe".
Jobwarteschlange - siehe Aufgabenwarteschlange
Aufgabenwarteschlange
Bitte beachten Sie auch das allgemeine Handbuch zur: Aufgabenwarteschlange
Kammerbeiträge
Arbeitskammer Saarland, SV-Brutto
Die Arbeitskammer Saarland erwartet als Basis des Kammerbeitrags nicht das Steuerbrutto, sondern das SV-Brutto; dies kann so erreicht werden:
Beim Kammerbeitrag für die Arbeitskammer den "Verdienstgrenze Höchstbetrag" auf 0 belassen, dann wird diese Grenze ermittelt und außerdem wird der Beitrag auf Basis des SV-Bruttos errechnet.
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Kammerbeiträge.
SV, Übergangsbereich und Kammerbeitrag Saarland
Im Saarland beträgt der Kammerbeitrag 0,15 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt, höchstens aber 0,15 % von 100 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West. Es gibt kein Mindesteinkommen für den Beitrag.
Bei Beschäftigungen im Übergangsbereich von 450,01 EUR bis 2.000 EUR (vom 01.10.-31.12.22 = 1.600 Euro) ist die Regelung zum Übergangsbereich anzuwenden. Die Anwendung des Übergangsbereichs erfolgt ab 01.01.2023 automatisch. Sofern Rückrechnungen ausgeführt werden, auch ab 01.10.2022. Eine Änderung in der Einrichtung ist dazu nicht notwendig.
Arbeitnehmerkammer Bremen, Steuerbrutto
Die Arbeitskammer Saarland erwartet als Basis des Kammerbeitrags das Steuerbrutto.
In Bremen liegt der Beitrag ab 1.1.2023 bei 0,14 % des steuerpflichtigen Arbeitslohns (bis 2022: 0,15 %). Bruchteile von Cent sind auf volle Centbeträge abzurunden. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn nach den Bestimmungen der Lohnsteuerdurchführungsverordnung für Zeiträume, in denen das Arbeitsverhältnis besteht oder bestand.
Pauschalbesteuerter Arbeitslohn sowie Nettolohn ist in die Beitragsberechnung einzubeziehen. Dabei bleibt die Pauschalsteuer unberücksichtigt. Der Nettolohn ist mit dem umgerechneten Bruttoarbeitslohn anzusetzen. Nicht zur Bemessungsgrundlage für den Kammerbeitrag gehören vom Arbeitgeber gezahlte Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis.
In der Beitragsordnung der Arbeitnehmerkammer Bremen sind weder Höchstbeiträge noch Höchstbeträge der Bemessungsgrundlage bestimmt.
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Kammerbeiträge.
Steuernummer Kammer
Wie die Steuernummer Kammer eintragen?
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Steuernummern Finanzamt: mit "Spalte auswählen" die "Steuernummer Kammer" einblenden. Hier für die Niederlassungen, für die Kammerbeiträge fällig werden, die Steuernummer Kammer eintragen, das kann die gleiche sein wie die Steuernummer.
Kammerbeiträge, Hinweis bei Änderungen
Auf Regelungen oder Änderungen einzelner Bundesländer können wir im Einzelnen weder mit Updates noch mit Release-Notes immer eingehen. Das gilt z.B. auch für die Prozentsätze zur Kirchensteuer oder Arbeitnehmerkammern.
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Kammerbeiträge
Kirchensteuer
Kirchensteuer, Bundesland
Maßgebend für die Höhe des Kirchensteuersatzes ist der Sitz der lohnsteuerlichen Betriebsstätte. Das ist entweder das Bundesland laut Firmendaten oder für Niederlassungen, bei denen ausdrücklich nicht "Werte aus Firmendaten" angekreuzt ist, das Bundesland der Niederlassung.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Steuer: Bundesland KiSt, Feiertag oder
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Steuer: Bundesland KiSt, Feiertag.
Webclient:
Kirchensteuer bei sonstigen Religionsgemeinschaften
Die Kirchensteuer für bestimmte sonstige Religionsgemeinschaften muss, je nach Bundesland, errechnet und gemeldet werden. Die hierfür berechtigten Gemeinschaften sind z.B. auf dem Muster-Formular der LSt-Anmeldung aufgeführt.
Wenn es für eine Personalnummer zutrifft, dass diese KiSt abgeführt werden muss, dann so vorgehen:
Im Personalstamm als Kirchensteuer "Sonstige" auswählen. Zusätzlich eine Auswahl bei "Sonstige Rel.gemeinschaft" treffen. Es wird vom Programm nicht geprüft, ob für das Bundesland die ausgewählte Religionsgemeinschaft gültig ist.
Die Kirchensteuer wird auf der Abrechnung und im Lohnkonto ausgewiesen. Auf der LSt-Anmeldung ohne Formular wird nur pauschal "Sonstige KiSt" gedruckt. Auf dem Formular wird nach Gemeinschaften differenziert. Hierfür unter Stammdaten, Institutionen, Finanzamt, Button Finanzamt die Nummern der LSt-Anmeldung ergänzen, wenn erforderlich.
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer.
Webclient:
Weiteres zur Kirchensteuer
Kirchensteuer, Pauschalierung, Niederlassung
Wenn bei einer Niederlassung die Regel für die Pauschalierung der Kirchensteuer bei Lohnsteuer-Pauschalierung von der Regel laut Firmendaten abweicht, dann kann dies bei der Niederlassung eingetragen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Steuer
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Steuer.
Webclient:
Kirchensteuer, Niederlassung, Firma, Bundesland
Bei einer Niederlassung kann zur Kirchensteuer bei Lohnsteuer-Pauschalierung ausgewählt werden: Die Pauschalierungs-Definition und das Bundesland laut Firmendaten benutzen.
Dies gilt für Niederlassungen, die nicht sowieso die Werte laut Firmendaten benutzen. Wenn dies gewünscht ist, dann die Auswahl "wie Firma auch Bundesland" treffen. Die Auswahl "wie Firmendaten" benutzt dagegen die Definition der Firmendaten, aber das Bundesland der Niederlassung.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Steuer
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Steuer.
Webclient:
Kirchensteuer, Pauschalierung, anderer Prozentsatz
Ein Beispiel, wenn z.B. keine Niederlassungen, sondern mehrere Mandanten geführt werden:
Wenn in einem Mandanten der persönliche Kirchensteuer-Prozentsatz und auch die Feiertagsregelung z.B. von Mecklenburg-Vorpommern gilt, laut Finanzamt aber der Prozentsatz der pauschalen Kirchensteuer laut dem Bundesland des Finanzamts, z.B. von Niedersachsen, gerechnet werden muss, was tun?
Das Bundesland des Mandanten, im Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, zweimal führen. Unter Baulohn, Einrichtung, Feiertagskalender, Übersicht auf Bundesland das Bundesland unter einer anderen Nummer erneut anlegen. Den Feiertagskalender erstellen. Unter Baulohn, Einrichtung, Kirchensteuer den Eintrag für dieses Bundesland erstellen. Alle Prozentsätze wie bisher, außer: den Pauschalierungs-Prozentsatz eintragen, der vom Finanzamt vorgegeben wird.
Dieses Bundesland in den Firmendaten als "Bundesland KiSt, Feiertag" eintragen. Die Berechnung ist also wie bisher mit Ausnahme des Pauschalierungs-Prozentsatzes.
Knappschaft
Knappschaftliche Betriebe
Weitere Informationen erhalten Sie im Handbuch: BLO SV-Meldungen Knappschaftliche Betriebe (DBKS)
Kontierung
Kostenstelle pro Personalnummer
Kontierung, KSt pro Lohnart und Personalnummer
Hinweis dazu: Wenn eine Lohnart im Personalstamm in den Aktuellen Bezügen eingetragen ist, dann kann dort eine bestimmte KSt für die Kontierung eingetragen werden. Diese KSt wird dann für diese Personalnummer und diese Lohnart genommen, gleich ob die Lohnart aus dem Personalstamm abgerechnet oder ob sie berichtet wird. Dies auch dann, wenn "Gültig bis" eingetragen ist. Eine solche KSt gilt also als feste KSt für die Lohnart und die Personalnummer.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, Aktuelle Bezüge.
Webclient:
Kostenstelle bei der Folgelohnart
KSt bei Folgelohnarten
Die Kostenstelle für Folgelohnarten wird in der Regel aus der KSt der abgerechneten Basis-Lohnart übernommen.
Folgelohnarten, Kostenstelle, Ausnahmen
Bei Folgelohnarten kann ausgewählt werden, dass die KSt der Basis-Lohnart ausdrücklich nicht übernommen werden soll.
Wenn stattdessen die Kontierung der KSt aus der Folgelohnarten-Definition genommen werden soll, dann kann hierfür eine Auswahl getroffen werden. In diesem Fall wird entweder mit der festen KSt laut Folgelohnart oder mit der Stammkostenstelle der Personalnummer oder, wenn beides nicht, doch laut Basis-Lohnart kontiert. Ohne Auswahl wird die KSt aus der Abrechnung der Basis-Lohnart übernommen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Generierung von Folgelohnarten, Spalte "KSt aus Folgelohnartkontierung".
Webclient:
Sachkonto, Kostenart pro Niederlassung
Lohnarten-Kontierung bei Mandantenverrechnung
Beim Einsatz von Personal auf KSt anderer Mandanten kann eine abweichende Kontierung vorgegeben werden, z.B. Zeitlohn Personal aus Mandant x. Bei der Kontierungshilfe Baulohn kann eine Tabelle gepflegt werden, die pro KSt-Mandant eine andere Kontierungshilfe nennt. Wahlweise kann auch eine abweichende Kontierungshilfe pro KSt-Niederlassung eingetragen werden.
Aus dieser abweichenden Kontierungshilfe werden Kostenart und Sachkonto, jedoch nicht die KSt, geholt.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen, Aktionen Kontierung pro Niederlassung (Spalten ggf. einblenden z.B. Kostenart).
Webclient:
Erste Kontierung
Kontierungshilfen für Lohnarten
Wenn die Kontierungen für Lohnarten neu angelegt werden, z.B. wenn ein neuer Mandant angelegt wird, dann gibt es diese Hilfestellungen:
Automatisch
In der Übersicht der Kontierungshilfen können automatisch Einträge erstellt werden, und zwar ein Eintrag pro benötigtem Sachkonto. Zunächst in der Übersicht auf "Sachkonto Soll" filtern, also die gewünschten Sachkonten, dann Button Funktion, "Pro Sachkonto Soll erstellen" ausführen. Dann auf "Sachkonto Haben" filtern und ebenso "Pro Sachkonto Haben erstellen". Danach die Kontierungshilfen überarbeiten.
Alternative
In der Übersicht der Kontierungshilfen können zunächst automatisch Einträge erstellt werden für alle Lohnarten und für alle Kontierungsgruppen, z.B. 100ANG, 100GEW, 100POL. Konten sind dann noch nicht eingetragen. Dies dürften sehr viele Kontierungshilfen sein. Jedoch erleichtert dies die Zuordnung der Kontierungshilfe in der Lohnartendefinition.
Übersicht
In der Übersicht der Kontierungshilfen werden unten die Bezeichnungen der Kontierung angezeigt. In der Zuordnung der Kontierung zur Lohnart wird eine Spalte mit allen Kontierungs-Bezeichnungen angezeigt.
Ferner können die Spalten der einzelnen Bezeichnungen eingeblendet werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen, Funktion, "Für Lohnarten und Kontierungsgruppen erstellen".
Webclient:
AG-Anteile, Kontierung kopieren
Wenn für eine neue Kontierungsgruppe zunächst die Kontierungen einer Kontierungsgruppe, die schon vorhanden sind, kopiert werden sollen, dann so vorgehen:
Die Übersicht der Kontierung der AG-Anteile filtern. Den Cursor auf eine Zeile setzen mit der Kontierungsgruppe, von der kopiert werden soll. Das Kopieren ausführen: aus der Übersicht, die dann angezeigt wird, dafür die neue Kontierungsgruppe auswählen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile: Kopieren für Kontierungsgruppen.
Webclient:
Kostenstelle
Kostenstellen, Sachkonten aus Excel
Die einfachen Stammdaten zu Kostenstellen und auch zu Sachkonten können aus Excel eingelesen werden; die Spalten sind, für Kostenstellen:
- A Kostenstelle,
- B Name der Kostenstelle,
- C Kennung Baustelle, das ist der Inhalt: HA oder KO, wenn Baustelle,
- D Niederlassung,
- E Sparte,
- F Bauleiter,
- G Baubeginndatum,
- H Bauendedatum, jeweils tt.mm.jj, I Kennung Aktiv, das ist A oder leer für aktiv.
Und für Sachkonten:
- A Sachkonto,
- B Bezeichnung,
- C Kennung G für GuV oder B für Bilanz,
- D Kennung A für Aufwand oder E für Ertrag.
Die erste Zeile enthält die Spaltenüberschrift.
Es werden nur Inhalte übernommen, die nicht leer sind. Wenn zum Beispiel bei einer Kostenstelle bereits eine Sparte eingetragen ist, wird sie nicht auf leer gesetzt, wenn im Excel kein Wert sein sollte. So können Stammdaten von Bau für Windows eingelesen werden. In BfW also zunächst die Daten nach Excel ausgeben und die Spalten so anordnen.
Das sind Daten für den aktuellen Mandanten.
/Stammdaten/Kostenstellen, Funktion: Kostenstellen aus Excel, Sachkonten aus Excel
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten: Kostenstellen aus Excel, Sachkonten aus Excel.
Webclient: Stammdaten aus Bau für Windows (BfW) nach Finance
Stammdaten zu Kostenstellen, Sachkonten und Geräten können aus Bau für Windows nach Finance übertragen werden.
Diese Daten werden, wie sie angekommen sind, angezeigt; per "Übertragen" werden sie als Stammdaten übernommen.
Zu Kostenstellen und zu Bauleitern werden auch Adressen angelegt und geändert, wenn ein Ort oder eine Telefonnummer angegeben ist.
Die Einträge in dieser Tabelle werden danach nicht gelöscht, sondern bleiben bestehen.
Wenn diese Verarbeitung wiederholt ausgeführt werden soll, dann in der Warteschlange einen Eintrag erstellen mit Art des auszuführenden Objekts: Codeunit und der ID des auszuführenden Objekts: 5143311 (im Rollencenter, Berichtseingang, Warteschlange anzeigen, Neu).
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Aus Stammdaten zur Kontierung, und dort: Übertragen.
Berechtigungen
Der Windows- bzw. Domänen-Benutzer, unter dem das Übertragungsprogramm auf dem Bau für Windows-Rechner läuft, meldet sich per Win-Authentifizierung am SqlServer von Finance an. Für den Zugriff auf die Austausch-Tabellen in der Finance-Datenbank benötigt dieser Benutzer mindestens Schreibrechte. Die Tabelle ist 5002996 "Stammdaten zur Kontierung".
Dieser Benutzer muss auch volle Zugriffsrechte auf das Installationsverzeichnis des Bau für Windows-Servers haben.
In der BfW Datenbank und auf dem Server muss die Konfiguration der APP bfwFinEx.exe durchgeführt werden.
Inhalte
Satzart. 1=Kostenstelle, 2=Sachkonto, 3=Gerät. 11=Bauleiter, 12=Sparte, 13=Niederlassung. 31=Hinweis zu Gerätepreisen.
Aktiv. keine Angabe=Aktiv, A=Aktiv, P=Passiv (bedeutet: nicht behandeln), D=gelöscht (wird in Finance gesperrt).
Name. Bei allen. Bei Kostenstelle und bei Bauleiter werden zusätzlich Adressen angelegt.
Name 2, Name 3. Bei Kostenstelle. (Wahlweise bei Bauleiter).
Strasse Land PLZ Ort Telefon. Bei Kostenstelle. Bei Bauleiter. (E-Mail: nicht enthalten).
Kennung 1. Bei Kostenstelle: HA oder KO ist Baustelle, leer ist keine Baustelle.
Kennung 1. Bei Sachkonto: G GuV oder B Bilanz.
Kennung 1. Bei Gerät: E Eigengerät oder F Fremdgerät.
Kennung 2. Bei Sachkonto: Bilanzbereich A Aufwand oder E Ertrag.
Datum 1. Bei Kostenstelle: Baubeginn.
Datum 2. Bei Kostenstelle: Bauende.
Bauleiter. Bei Kostenstelle. Wenn, dann zusätzlich einen Record mit 11=Bauleiter ausgeben (einmal pro Bauleiter).
Sparte. Bei Kostenstelle. Wenn, dann zusätzlich einen Record mit 12=Sparte ausgeben (einmal pro Sparte) .
Niederlassung. (Wohl nicht vorhanden).
BGL-Art und BGL-Kennung (Kenngröße): Bei Geräten.
Zum Preis 1. Bei Geräten, Keyfeld zur Satzart 31 (Preisregel, etwas in der Art)
Zum Preis 2. Text zu Zum Preis 1. Die Preis-Informationen zum Gerät dienen nur dazu, dem Anwender einen Eindruck zu geben, um welches Gerät es sich handelt. Das eine ist ein Text (also eine Beschreibung), das andere ein Begriff. Diese Inhalte werden beim Gerät als "Gerätetyp" eingestellt. Es wird nichts gerechnet.
Steuerung. Frei.
Regelmäßig ausführen
Wenn diese Verarbeitung wiederholt ausgeführt werden soll, dann in der Warteschlange einen Eintrag erstellen mit Art des auszuführenden Objekts: Codeunit und der ID des auszuführenden Objekts: 5143311 (im Rollencenter, Berichtseingang, Warteschlange anzeigen, Neu).
Kostenstelle, Bauende prüfen
Zu den Berichtsdaten wird ein Hinweis ausgegeben, wenn das Belegdatum nach dem Bauende der Kostenstelle ist.
In der Einrichtung des Baulohn kann dazu ausgewählt werden: das Bauende doch nicht prüfen oder stattdessen das "Datum schlussgerechnet" der Kostenstelle prüfen. Es wird kein Fehler ausgegeben, sondern ein Hinweis.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Prüfen und
/Abteilungen/Baubetriebsabrechnung/Stammdaten, Kostenstellen: Bauendedatum.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung: KSt Bauende prüfen.
Webclient:
Konzernschnittstelle, Bewegungsdatenexport für Zentraldatenbank
Wenn die Ausgabe von Belegen über die Konzernschnittstelle <Bewegungsdaten für Zentraldatenbank> mit der Auswahl <Eine Datei pro Belegnummer> = Ja ausgeführt wird, dann werden wieder je Belegnummer (je Niederlassung in dem Fall) Dateien ausgeben und die Dateiennamen enthalten den Monat der Belege, Niederlassung, Datum und Uhrzeit der Erstellung der Beleg. Das ist eine besondere Form der Ausgabe der Belege über die Konzernschnittstelle, wenn dazu in der Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA: Finanzbuchhaltung ist in: <Fibu400> eingestellt ist.
Rollencenter Personalbuchhaltung, Import/Export, Konzernschnittstelle
KuG Kurzarbeit, Sonderregeln zum KuG während der Corona-Pandemie
Zu den Sonderregeln in der Corona-Pandemie seit 01.03.2020 beachten Sie bitte: BLO Lexikon Sonderregeln Kurzarbeit vom 01.03.20 bis 30.06.22 (anteilige SV-Erstattung bei Weiterbildung bis 31.07.2024)
KuG Kurzarbeit
Krank vor KuG, SV-Tage
Wenn Krankheit vor und während Kurzarbeit abgerechnet wird, dann werden die SV-Tage dadurch gekürzt; für Wochenenden gilt dabei:
Wenn die Lohnart Krank vor KuG, das ist die Lohnart mit der Funktion 2003, berichtet ist, und wenn die Fehlzeit über das Wochenende geht, also die Lohnart sowohl am Freitag als auch am Montag berichtet ist, dann werden Samstag und Sonntag mitgezählt, um die SV-Tage des Monats zu kürzen. Vor Monatsbeginn und nach Monatsende gilt, was im Fehlzeitenkalender steht.
Es werden nur an den Tagen die SV-Tage gekürzt (an Wochenenden oder anderen Kalendertagen), bei denen ansonsten keine weiteren aktiven Stunden an diesem Tag vorliegen.
Kurzarbeit, Einmalbezug, AV
Wenn ein Einmalbezug abgerechnet wird, dann wird für den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für die Frage, welcher Betrag bis zur Bemessungsgrenze noch verbeitragt werden kann, das fiktive Brutto in der Rentenversicherung wegen Kurzarbeit mitaddiert.
Fürs Vorjahr und fürs laufende Jahr. Das kann zu einem AV-Beitrag führen, der niedriger ist.
Kurzarbeit, AG-Zuschuss KV, PV bei privat Versicherten
Bei Kurzarbeit wird der Zuschuss des Arbeitgebers zur KV, PV bei privat Versicherten ab 01.01.22 so gerechnet:
Sollten das Istentgelt und das fiktive Entgelt wegen Kurzarbeit die Bemessungsgrenze überschreiten, dann wird das fiktive Entgelt gekappt. Sollte der AG-Zuschuss auf Basis des fiktiven Entgelts den tatsächlichen Beitrag überschreiten, dann wird der Zuschuss gekappt. Sollte die Summe des AG-Zuschusses auf Basis des fiktiven Entgelts und auf Basis des Istentgelts die Hälfte des tatsächlichen Beitrags überschreiten, dann wird der AG-Zuschuss auf Basis des Istentgelts gekappt, auch auf Null.
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung.
Webclient:
Beispielrechnungen ab 01.01.2022
Private Krankenversicherung
600,00 KV-Beitrag zur privaten Krankenversicherung
4837,50 Bemessungsgrenze
Beispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG und 2268,70 fiktives Entgelt.
Gegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja
360,72 aus 2268,70 * 15,9 % (14,6 plus 1,3) wegen Kurzarbeit
Gegenrechnung: 360,72 kleiner als 600,00. Ja
204,22 aus 2568,80 mal 7,3 plus 0,65%, also 7,95 wegen Istentgelt
Gegenrechnung: 204,22 ist höchstens (600,00 minus 360,72) / 2, also 119,64. Nein
daher auf 119,64 korrigiert
480,36 Summe AG-Zuschuss aus 360,72 plus 119,64.
Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich: 564,94 AG-Zuschuss zur privaten KV.
Private Pflegeversicherung
200 PV-Beitrag zur privaten Pflegeversicherung
4837,50 Bemessungsgrenze
Beispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG 2268,70 fiktives Entgelt
Gegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja
69,20 aus 2268,70 mal 3,05%
Gegenrechnung: 69,20 kleiner als 200,00. Ja
39,17 aus 2568,80 mal 1,525% (nicht Sachsen)
Gegenrechnung: 39,17 ist höchstens (200,00 minus 69,20) / 2, also 65,40. Ja
daher 108,37 Summe AG-Zuschuss aus 69,20 plus 39,17.
Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich ebenso: 108,37 AG-Zuschuss zur privaten PV.
Beispielrechnungen bis 31.12.2021
AG-Zuschuss KV bei privater KV
Bei privater Krankenversicherung wird der AG-Zuschuss so errechnet: Auf das fiktive KV-Brutto KuG laut Lohnkonto und KuG-Protokoll: voller Prozentsatz durch den Arbeitgeber; auf das Istentgelt laut KuG-Protokoll: der AG-Prozentsatz. Die Summe beider Beträge ist der AG-Zuschuss zur privaten KV bei Kurzarbeit.
KuG und Entgelt über der Bemessungsgrenze
Sollte das Entgelt des Arbeitnehmers über der Bemessungsgrenze liegen, dann werden das Sollentgelt und das Istentgelt für die Berechnung der Beiträge wegen Kurzarbeit auf die Bemessungsgrenze gekappt. Beispiel, mit Bemessungsgrenzen von 2019:
Private Krankenversicherung
8436,03 Euro Sollentgelt (Entgelt plus bewertete Ausfallstunden).
6500,00 Sollentgelt angesetzt als RV-BBG.
578,43 Istentgelt.
5921,57 Differenz.
4737,26 80% der Differenz; Grundlage für RV-Beiträge, also 881,13.
4425,00 Sollentgelt angesetzt als KV-BBG.
578,43 Istentgelt.
3846,57 Grundlage für KV-Beiträge, also 561,60 plus Zusatzbeitrag.
Gehaltsverteilung und Mehrarbeit
Gehaltsverteilung
Für Personalnummern, die Gehaltsverteilung haben, ferner ein Arbeitszeitkonto, wird die Mehrarbeit für KuG so berücksichtigt:
Mehrarbeit
Die Lohnart Zugang zum Arbeitszeitkonto muss als Entgeltstunden = passiv gekennzeichnet sein. Dies bewirkt, dass für KuG keine Mehrarbeitsstunden ermittelt werden. Denn die Mehrarbeitsstunden werden durch den Zugangslohnart wieder vermindert.
Grundstunde
Die Lohnart Mehrarbeit-Grundstunde, die bei Gehaltsverteilung gebildet wird, das ist die Lohnart mit der Funktion 1460, muss ins Sollentgelt und ins Istentgelt einfließen.
Gehaltskürzung wegen KuG
Die Lohnart muss mit ihrem Betrag ins Sollentgelt und ins Istentgelt für KuG einfließen.
KuG Protokoll
So dass sich für das KuG-Protokoll ergibt. Sollentgelt: Gehalt plus Mehrarbeit-Grundstunde minus Kontozugang minus Gehaltskürzung, kein Mehrarbeitsabzug, plus bewertete KuG-Ausfallstunden.
Kurzarbeit und Mehrarbeit
KuG-Protokoll, Faktor für Mehrarbeit
Der Faktor für Mehrarbeit, mit dem Mehrarbeit, die nicht angespart wird, für die KuG-Berechnung vom Sollentgelt abgezogen wird, kann mit einer Lohnart bewertet werden.
Die Lohnart dient nur zu diesem Zweck. Sie hat die Funktion "2020 Faktor für Bewertung Mehrarbeit auf KuG-Protokoll". Sie kann z.B. auch die Bewertung des AG-Zuschusses zur VWL enthalten.
Ist die Lohnart nicht vorhanden, wird die Bewertung der Lohnart mit der Funktion "1460 MehrarbeitsGrundstunde" genommen. Wenn immer noch nicht, ein tatsächlich abgerechneter Faktor der Lohnart für Mehrarbeits-Grundstunden, der Tariflohnart, der Mehrarbeitszuschlags-Lohnart oder der Ausfallstunden.
/Stammdaten/Lohnarten.
KuG Mehrarbeitsstunden bei täglichem Ansparkonto
Wenn ein tägliches Ansparkonto geführt wird, dann werden die Mehrarbeitsstunden, die auf dem KuG-Protokoll ausgewiesen sind, nicht auf den Monat gerechnet, sondern aus der täglichen Ermittlung übernommen.
Die Mehrarbeitsstunden sind die Zugangsstunden der Ansparkonto-Berechnung, die möglich waren, aber nicht mehr ins Konto gestellt wurden.
Als Ausnahme gibt es diesen Sonderfall:
Wenn ein tägliches Ansparkonto nicht geführt wird, um Guthaben anzusparen, sondern um Mehrarbeitszuschläge pro Tag zu berechnen, dann gilt für die Berechnung bei Kurzarbeit: In diesem Fall wird Mehrarbeit für die Kurzarbeitsberechnung monatlich gerechnet. Es zählt also nicht, was sich als Mehrarbeit aus den Mehrarbeitszuschlägen ergibt, sondern die Differenz zwischen den Entgeltstunden und Sollstunden des Monats. Diese Verarbeitung gilt nur für Ansparkonten mit täglicher Mehrarbeitsberechnung, bei denen "Max.Guthabenstd.kumuliert" als 0 vorgegeben ist.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und
/Berichte/Berichte drucken, <blokugpro> .
Webclient:
Fiktive Überstundenzuschläge für die KuG-Berechnung
Dies betrifft Überstunden-Zuschläge, die laut Tarif gezahlt werden müssten, aber tatsächlich nicht abgerechnet werden.
Als Zuschläge laut Tarif werden Zuschläge ab der 150. Zugangsstunde angesehen.
Dazu werden die Monate des aktuellen Konten-Zeitraum betrachtet, welche Zugänge ungekürzt entstanden wären. Beispiel: Zeitraum ab 04.08, Abrechnung in 12.08, in 12.08 16 Mehrarbeitsstunden, in 04.08 aktive Stunden 174,25, passive Stunden 15,5, Basisstunden -172,5 wären 17,25 Zugangsstunden, usw. bis 11.08, nehmen wir an: insgesamt 143 Zugangsstunden. 7 Zugangsstunden wären also noch ohne Zuschlag, das gibt für 12.08 16 - 7, sind 9 fiktive Überstundenzuschlagsstunden.
Was tun, wenn die Grenze anders sein soll?
Die Grenze für die fiktive Zuschlags-Berechnung kann im Ansparkonto, Register KuG, "Fiktive Überstd. in Istentgelt, Ab Std." eingetragen werden. In diesem Fall: 1.
KuG und Mehrarbeit
Wenn Kurzarbeit vorliegt und außerdem Mehrarbeit im Monat, dann können die Abrechnung und das KuG-Protokoll beeinflusst werden, wenn gewünscht:
Wenn ein Arbeitszeitkonto benutzt wird, kann dort "KuG auf Basisstunden kürzen" ausgewählt werden. Ohne Arbeitszeitkonto gibt es die gleiche Steuerung "KuG, Mehrarbeit, kein Konto" in der Baulohn Einrichtung.
KuG auf Basisstunden kürzen bedeutet, es werden die KuG-Stunden vermindert, so dass, auf den Monat gesehen, keine Mehrarbeit anfällt. Begonnen wird dabei mit dem ersten KuG-Tag. Dies führt dazu, dass Mehrarbeitsgrundstunden, Kontenzugang und Mehrarbeitszuschläge vermindert werden.
An Kranktagen werden KuG-Stunden nicht gekürzt; denn an diesen Tagen werden die Stunden für den Abgleich mit den Fehlstunden benötigt. Durch Rückrechnung können gekürzte Stunden nicht wiederhergestellt werden.
Im KuG-Protokoll wird für diese Minderung auch kein fiktives Istentgelt gerechnet, weil laut Abrechnung keine Mehrarbeit vorliegt. Beim Druck der Abrechnung führt dies dazu, dass an diesen Tagen weniger als die Sollstunden ausgewiesen werden.
Wenn kein Arbeitszeitkonto geführt wird, aber monatlich Überstunden gerechnet werden, kann stattdessen auch die Auswahl "Zuschläge minus KuG-Stunden" getroffen werden. Dann werden nur die Mehrarbeitszuschlagsstunden um KuG-Stunden vermindert, also weniger Zuschläge bezahlt. Diese gelangen dafür als fiktives Istentgelt ins KuG-Protokoll.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto Ausgleichskonto, Bearbeiten, Basisstunden, KuG: "KuG auf Basisstunden kürzen" und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "KuG, Mehrarbeit, kein Konto".
Webclient:
Kurzarbeit und Mehrarbeit im Monat
Wenn für den Ausgleich von Kurzarbeit Stunden aus dem Arbeitszeitkonto genommen werden und im Monat außerdem Mehrarbeit ist, dann kann dieses vorkommen:
Eine Anzahl Stunden ist davor geschützt, aus dem Arbeitszeitkonto geholt zu werden. Die Guthabenstunden im Arbeitszeitkonto sind aktuell unterhalb dieser Grenze. Im Monat sind Kurzarbeit und Mehrarbeit.
Dann werden die Zugangsstunden, die sich im Monat wegen Mehrarbeit ergeben, abgebaut, um die Stunden der Kurzarbeit, die zu Kurzarbeitergeld führen, zu vermindern.
Beispiel: 100 Stunden geschützt vor KuG, 70 Stunden Stand Vormonat, 14 Stunden Mehrarbeit. Es werden dennoch 14 Stunden wegen KuG abgebaut.
Dies wird nur ausgeführt, wenn im Arbeitszeitkonto "Geschützt max. November-Saldo" ausgewählt ist. Dann wird sowohl gegen den Saldo der November-Abrechnung als auch gegen den Zugang im Monat geprüft. Das gilt ab 12.2019
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonten, Ausgleichskonten, Bearbeiten, im Register Basisstunden, KuG.
Kurzarbeit und Mehrarbeit, Faktor
Wenn Kurzarbeit und Mehrarbeit im Monat vorliegen, dann kann der Faktor für die Mehrarbeit vom Ausfallstunden-Faktor abweichen.
Das ist der Faktor, mit dem die Mehrarbeit auf dem KuG-WaG-Protokoll vom Sollentgelt wieder abgezogen wird, wenn sie nicht ins Arbeitszeitkonto fließt. Es wird der Faktor genommen, mit dem, in dieser Reihenfolge, die Mehrarbeit-Grundstunden, die Tariflohnart, die Mehrarbeitszuschlags-Lohnart oder die Ausfallstunden abgerechnet wurden.
Im KuG-Merkblatt des Arbeitsamtes heißt es: "Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall vermindert um das Entgelt für Mehrarbeit" erzielt hätte.
Leistungslöhner
KuG, Sollentgelt Leistungslöhner, Zeitraum
So wird der Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnitts bei Leistungslöhnern ermittelt:
Wenn für Leistungslöhner bei Kurzarbeit der durchschnittliche Verdienst aus dem Referenzzeitraum zur Ermittlung des Sollentgelts herangezogen werden soll: Die Lohnart mit der Funktion 2015 im Personalstamm im KuG-Register eintragen. Bei dieser Lohnart in der Bewertung das KuG-Durchschnittsfeld angeben sowie als Berechnung: Betrag, als Zeitraum Monate, und bei den Monaten 3 eintragen.
Damit diese 3 Monate die Monate vor Beginn des KuG-Zeitraums sind (und nicht die 3 Monate vor dem Abrechnungsmonat), so vorgehen:
Unter /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung Baulohn, KuG-Stammnummern, Zeiträume: den Zeitraum unter "Genehmigt ab" und "Genehmigt bis" eintragen. Wenn der Abrechnungsmonat in diesem Zeitraum liegt, wird die Durchschnittsberechnung vom ersten Monat vor diesem Zeitraum an, sowie für die beiden Monate zuvor, ausgeführt.
/Stammdaten/Personalstamm, KuG und /Stammdaten/Lohnarten und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung Baulohn, KuG-Stammnummern.
Webclient:
Referenzzeitraum, Lohnarten-Bewertung
Die Lohnart für die Ermittlung des Durchschnitts im Referenzzeitraum (Funktion 2015) muss in der Bewertung für die Berechnung aus dem Durchschnittsfeld "Betrag" eingetragen haben, nicht Betrag durch Stunden. Es wird kein Faktor, sondern ein Monats-Durchschnittsbetrag ermittelt.
KuG, Leistungslöhner, Sollentgelt
Das Sollentgelt für die KuG-Berechnung wird bei Leistungslöhnern ausschließlich aus dem Durchschnittsverdienst ermittelt.
Die Ausfallstunden werden nicht zusätzlich bewertet. Fiktive Stunden werden fürs Sollentgelt nicht zusätzlich bewertet. Bewertete fiktive Stunden fließen ins Istentgelt, wenn die Lohnart so definiert ist. Der Faktor für den Durchschnitt wird laut der Bewertung der Lohnart ermittelt, die im Personalstamm als Leistungslöhner-Sollentgelt-Lohnart eingetragen ist.
Die Stunden für die Berechnung sind bei einem Arbeitszeitkonto mit monatlicher Überstunden-Ermittlung die Basisstunden des Kontos. Bei täglicher Ermittlung oder wenn kein Arbeitszeitkonto geführt wird, sind dies die Stunden laut Kalender der Arbeitszeitgruppe.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt, Entlohnungsart und KuG-Leistungsl. LOASollentgelt und
/Stammdaten/Lohnarten, Register Steuerung und Bewertung.
Webclient:
KuG, Leistungslöhner, passive Stunden
Die Frage, inwieweit passive Stunden, z.B. Urlaub, und ihre Beträge in den Leistungslöhner-Durchschnitt eingerechnet werden dürfen, ist ungeklärt.
Es gibt eine Empfehlung des Arbeitsamts, diese Beträge auszuschließen.
Dies ist möglich, indem die entsprechenden Lohnarten nicht in den Durchschnitt einfließen. dann wird z.B. in einem Urlaubsmonat das Sollentgelt so errechnet: Durchschnitt mal Basisstunden. Das bedeutet: Wenn passive Stunden vorliegen, wird das Sollentgelt auf einen "aktiven" Monat hochgerechnet. Dieses wiederum wurde abgelehnt: "Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um eine Größe, die nicht von der Arbeitsleistung abhängig ist".
Die andere uns vorliegende Definition des Arbeitsamts besagt dieses:
"(Mit Bezugnahme auf Nr. 14 Abs. 5 der "Hinweise zum Antragsverfahren- WB 3":) Das nach einem besonderen Berechnungsmodus ermittelte Urlaubsentgelt wird - um ggf. zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld (einmalige Zahlung) gemindert - vgl. jedoch Nr. 13 Abs. 5 - in der tatsächlich angefallenen Höhe sowohl in das Soll-, als auch in das Istentgelt einbezogen."
KuG, Leistungslöhner wie Stundenentgelt
Wenn die Frage, inwieweit passive Stunden, z.B. Urlaub, und ihre Beträge in den Leistungslöhner-Durchschnitt eingerechnet werden dürfen, nicht geklärt werden kann, dann gibt es die Möglichkeit so vorzugehen:
Abhilfe
Leistungslöhner im Personalstamm gar nicht als Leistungslöhner, sondern als Stundenlöhner kennzeichnen (Register Lohn/Gehalt). Und die KuG-Ermittlung wird wie für Stundenlöhner ausgeführt, mit folgender Besonderheit:
Den Durchschnitt weiterhin bilden. Jedoch sicherstellen, dass dieser Durchschnitt nur bei Leistungslöhnern einen Wert hat: Dies ist nur möglich, wenn die Leistungslöhner eine eigene Abrechnungsart haben.
Diese Durchschnittsbewertung dann bei den Ausfallstunden-Lohnarten (Funktionen 2001 und 3001) eintragen, und zwar zusätzlich zu den Bewertungslohnarten. Das bewirkt: wenn ein Durchschnitt ermittelt werden kann, werden die Ausfallstunden für die Berechnung des Sollentgelts mit dem Durchschnitt bewertet, ansonsten anhand der Bewertungslohnarten.
Das Sollentgelt wird dann aus den Ist-Beträgen der abgerechneten Lohnarten minus Mehrarbeit plus mit Durchschnitt bewerteten Ausfallstunden gebildet.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung.
Webclient:
KuG und Feiertag - Lohnfortzahlung in Höhe der Kurzarbeit
Baugewerbe
Im Baugewerbe zählt für den Saison-KuG-Zeitraum für gesetzliche Feiertage:
Nach Tarifvertrag ist der Lohnausfall vom Arbeitgeber auch dann zu vergüten, wenn die Arbeit an diesen Tagen wegen ungünstiger Witterung oder Auftragsmangels ausgefallen wäre (§ 4 Nr. 6.1 Abs. 2 BRTV)
Außerhalb des Baugewerbe
Außerhalb des Baugewerbes und außerhalb des Saison-KuG-Zeitraumes besteht folgende Möglichkeit: Es kann Lohnfortzahlung in Höhe der Kurzarbeit geleistet werden.
Wenn während eines Kurzarbeits-Zeitraums ein Feiertag ist, dann kann eine besondere Lohnart berichtet und auch automatisch bewertet werden.
Vorgehensweise
Eine Lohnart anlegen, z.B. aus der Feiertags-Lohnart kopieren. SV-pflichtig laufender Bezug, Funktion 2012 "KuG Feiertag ausbezahlt". Einträge für denjenigen Abrechnungsarten erstellen, ohne Bewertung, für die der Feiertag so abgerechnet werden soll.
Die Lohnart berichten.
Ferner den Feiertag wie bisher im Fehlzeitenkalender berichten.
Die Stunden der Feiertagslohnart werden während der Abrechnung um die KuG-Feiertag-Stunden vermindert.
Bei der KuG-Verarbeitung wird in einem ersten Schritt die mögliche Auszahlung berechnet unter Einbeziehung des Feiertags als Ausfalltag. Mit dem sich so ergebenden Faktor pro Ausfallstunde wird die KuG-Feiertags-Lohnart bewertet.
Danach wird in einem zweiten Schritt die KuG-Ermittlung ausgeführt, unter Berücksichtigung des für den Feiertag vollen ausgefallen Feiertags-Entgelts als Sollentgelt und Istentgelt. Es wird also nicht nur das in Schritt eins ermittelte und ausgezahlte Feiertags-Entgelt in Höhe des Kurzarbeitergeldes bei der weiteren Berechnung berücksichtigt.
Bei der SV-Berechnung der Pflichtversicherung werden die vollen SV-Beiträge außer dem Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose auf den Betrag der Lohnart dem Arbeitgeber zugeordnet.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
KuG Kontrollliste Krankenkasse, SV-Brutto
Auf der Kontrollliste für die SV-Beiträge bei Kurzarbeit wird in der Spalte "Fiktives Entgelt" das fiktive KuG-Entgelt gedruckt, laut KuG-Protokoll auf 80% gerechnet, und in der Spalte "SV-Brutto plus fiktives KuG" das laufende Brutto plus, wenn Schlechtwetter, das fiktive KuG-Entgelt; diese Werte sind noch nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze gekappt, falls das nötig wäre.
In den folgenden drei Spalten "Bereinigtes Fiktives Entgelt" wird das fiktive KuG-Entgelt nach den Sozialversicherungsbereichen KV, RV und PV aufgeführt, dabei ist die Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt; diese Entgelte sind also die Grundlage der SV-Beitragsberechnung.
Mit dieser Liste soll man nachvollziehen können, inwieweit die Bemessungsgrenzen berücksichtigt wurden.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkkug>.
Webclient:
Saison-Kurzarbeitergeld
Saison-Kurzarbeitergeld
Das bisherige Winterausfallgeld wird ab 12.06 als Saison-Kurzarbeitergeld abgerechnet.
Für Kurzarbeit ist eine Stammnummer erforderlich; diese wird von der Arbeitsagentur mitgeteilt. Sie wird dann in der Stammnummern-Einrichtung und im Personalstamm eingetragen. Die Nummer kann auch über eine Funktion in den gefilterten Personalstamm übertragen werden.
Für den Fall, dass kein Saison-KuG vorliegt, sondern konjunkturelle Kurzarbeit, also außerhalb der Schlechtwetterzeit, kann dies zur Stammnummer vermerkt werden; für diese konjunkturelle Kurzarbeit gibt es die ergänzenden Leistungen wie Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld nicht.
Der Zeitraum für Saison-KuG ist von Dezember bis Ende März. Das Saison-KuG ist aus der Arbeitslosenversicherung finanziert; die ergänzenden Leistungen aus der Winterbau-Umlage, die jetzt Winterbeschäftigungs-Umlage heißt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KuG-Stammnummern.
Webclient:
Abrechnung
Berichtet wird die KuG-Ausfallstunden-Lohnart; das ist die Lohnart mit der Funktion 2001. Wenn Saison-KuG vorliegt, dann wird zunächst Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut. Für jede eingebrachte Guthabenstunde wird automatisch die Lohnart für das Zuschuss-Wintergeld gebildet.
Das ist die Lohnart mit der Arbeitszeitkonto-Steuerung 048, 148. Dies jedoch nur, wenn bei der Personalnummer die Winterbau-Umlagepflicht ausgewählt ist, das heißt bei gewerblichen Arbeitnehmern. Der Faktor beträgt ab 12.06 2,50 Euro. Bei dieser Lohnart also nach Abschluss der November-Abrechnung 2006 den Faktor ändern. Diese Lohnart nicht als Folgelohnart eintragen; sie wird automatisch auf die Abrechnung gebracht.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung, Bewertung, /Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
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Abbau aus dem Arbeitszeitkonto
Der Abbau von Stunden aus dem Arbeitszeitkonto kann begrenzt werden:
Im Arbeitszeitkonto kann die Obergrenze der Stunden eingetragen werden, bis zu der pro Saison Stunden wegen KuG abgebaut werden. Eine Obergrenze ist z.B., Stand 2006: 150 Stunden laut Tarifvertrag oder 208 Stunden als ein Zehntel der Jahresarbeitszeit.
Im Arbeitszeitkonto können Stunden vor KuG geschützt werden; diese Stunden werden also nicht für KuG abgebaut.
Wenn eine Kontodefinition pro Personalnummer getroffen wird, dann dort zunächst "Geschützte Std.: statt Konto" auswählen, um die besonderen Vorgaben zu aktivieren, und dann Stunden eintragen in "Geschützte Std. vor KuG" und "Max. Std. Abbau für Saison-KuG", wenn gewünscht.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto, Ausgleichskonto, Basisstunden, KuG: "Max. Abbau Std. für Saison-KuG" und "Geschützte Std. vor KuG".
Webclient:
Arbeitszeit-Guthaben, das länger besteht (Älter als ein Jahr)
Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto, das schon länger als ein Jahr besteht, wird nicht für KuG eingebracht.
Für die 12 Monate vor dem Abrechnungsmonat, also bis einschließlich Vormonat, wird der niedrigste Stand der Guthaben-Stunden auf dem Arbeitszeitkonto ermittelt. Diese Stunden sind bereits länger als ein Jahr auf dem Konto. Sie werden automatisch vor KuG geschützt. Sie werden während der Abrechnung zu den Stunden dazugezählt, die laut Definition beim Konto vor KuG geschützt werden sollen.
Dies gilt auch für konjunkturelles KuG außerhalb des Schlechtwetter-Zeitraums.
Wenn der Arbeitnehmer sich entschließt, eine Anzahl dieser Stunden doch einzubringen, dann die Anzahl solcher Stunden, die höchstens geschützt bleiben sollen, in der Kontodefinition pro Personalnummer eintragen: "Std. älter als 1 Jahr schützen". Keine Eingabe lässt alle diese Stunden geschützt; bei einer Eingabe von -1 werden alle diese Stunden für KuG abgebaut, wenn nötig; wenn eine Anzahl Stunden eingetragen wird, bleibt diese Anzahl Stunden unangetastet, sofern es solche Stunden in dieser Höhe gibt.
Guthaben älter als 1 Jahr, mehrere Möglichkeiten
Wenn für Saison-KuG Guthaben im Arbeitszeitkonto eingebracht werden soll, obwohl es seit mehr als 1 Jahr besteht und also nicht eingebracht werden muss, dann gibt es diese Möglichkeiten:
Beim Arbeitszeitkonto kann eine Anzahl Stunden in "Std. älter als 1 Jahr schützen" eingetragen werden. Oder, wenn die Regelung für einzelne Personalnummern gelten soll: in der Übersicht der Kontodefinition pro Personalnummer kann eine Zeile per Funktions-Button für andere Personalnummern kopiert werden; zuvor kann der Personalstamm gefiltert werden.
Zuständig ist ein Eintrag in "Std. älter als 1 Jahr schützen". Dieser Eintrag ist der einzige, für den kein Häkchen gesetzt werden muss in einem der ": statt Konto"-Spalten, auch nicht in "Geschützte Std.: statt Konto". Sobald eine Stundenanzahl eingetragen wurde, gilt diese.
Ein Eintrag von -1 (minus 1) bewirkt, dass die Guthaben-Stunden nicht geschützt werden, auch wenn sie älter als 1 Jahr sind, sondern für Saison-KuG abgebaut werden. Durch die Eingabe einer Zahl von Stunden kann die Anzahl Stunden, die nicht abgebaut werden, begrenzt werden; dabei ist es nicht wichtig, ob überhaupt so viele Stunden im Konto sind.
Bei Eintritt im Jahr gilt ein Vortrag im Eintrittsmonat als älter als 1 Jahr, soweit dieses Guthaben in den folgenden Monaten nicht unterschritten wird. Dies kann ebenfalls durch die Kontodefinition pro Personalnummer überdefiniert werden. Ohne Vortrag wird kein altes Guthaben ermittelt.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen: Kopieren der aktuellen Zeile.
Webclient:
Saison-KuG und Abbau-Stunden, nicht zweckgebunden
Wenn im Jahr bereits vor der Schlechtwetter-Saison Stunden aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurden, und wenn diese nicht zur Monatslohnauffüllung oder für ähnliche vereinbarte Zwecke verwendet wurden, dann hätten diese Stunden für Saison-KuG eingebracht werden sollen und die Arbeitsagentur schreibt ein besonderes Vorgehen vor.
Ob solche Guthaben "zweckwidrig" verwendet wurden, ergibt sich aus den Regeln der Arbeitsagentur.
Wenn dies festgestellt wird, was tun?
Eine Lohnart berichten mit der Funktion 2017 "Stunden vor Saison-KuG abgebaut". Die Summe dieser Lohnart ab April wird bei der Abrechnung im Schlechtwetter-Zeitraum ermittelt. Diese Lohnart ist kein Gesamtbrutto, kein Istentgelt, auch sonst ist ihr Betrag nicht zu berücksichtigen.
Eine Lohnart anlegen mit der Funktion 2018 "zusätzlicher Betrag ins Istentgelt Saison-KuG, automatisch". Diese Lohnart wird während der Abrechnung automatisch gebildet. Die Lohnart so definieren, dass sie ins Istentgelt läuft; sonst den Betrag nicht berücksichtigen. Sie fügt dem Istentgelt der KuG-Berechnung den Betrag, aktuell bewertet, der berichteten Lohnart zu; höchstens bis zur Höhe des Sollentgelts. Dies in allen Monaten des Schlechtwetter-Zeitraums, sofern die berichtete Lohnart noch einen offenen Saldo hat.
Ausgezahltes KuG wird so vermindert.
Stunden
Die KuG-Stunden und die Abbaustunden aus dem Arbeitszeitkonto können ausgewertet werden:
Die Informations-Lohnarten mit den Funktionen A220 "Saison-KuG im Schlechtwetter-Zeitraum, zur Information" und A222 "Guthaben-Stunden eingebracht im Schlechtwetter-Zeitraum" und A223 "GuthabenStunden geschützt, weil älter als 1 Jahr" können durch die Abrechnung gebildet und beim Druck ausgegeben werden.
Bei den Personallisten können "KuG Std", "KuG Std aus Konto" und "KuG Guthaben Jahr" (Guthaben, das länger als 1 Jahr auf dem Konto ist) ausgewertet werden;
Die Definition dazu ist: Wert: Ermittlung, Ermittlung: KuG Std oder KuG Std aus Konto oder KuG Guthaben Jahr.
/Stammdaten/Lohnarten und /Berichte/Personallisten, Definition.
Webclient:
KuG-Protokoll, Guthaben-Stunden
Im KuG-Protokoll werden zu den Guthaben-Stunden des Arbeitszeitkontos diese Werte gedruckt: Der Stand der Guthaben-Stunden zum Ende des Vormonats. Die Guthaben-Stunden, die bereits länger als ein Jahr auf dem Konto sind, und also nicht für KuG herangezogen werden. Die Stunden, die aus dem Konto im aktuellen Schlechtwetter-Zeitraum bereits eingebracht wurden.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugpro>.
Webclient:
Saison-KuG, Erstattung der SV-Beiträge
Die SV-Beiträge zum Saison-KuG trägt der Arbeitgeber, wie bisher; diese Beiträge werden erstattet.
Für die Erstattung müssen die Prozentsätze eingetragen werden. Es sind 100%. Bei der Abrechnung wird geprüft, ob Saison-KuG vorliegt und ob der Arbeitnehmer umlagepflichtig ist; denn die Erstattung gehört zu den aus der Umlage finanzierten Leistungen. Nur dann werden die Beiträge erstattet. Für die AG-Anteile und ihre Erstattung ist ferner eine Kontierung nötig.
Die Konten zur Erstattung sind: Forderungen gegenüber der Arbeitsagentur als Soll-Sachkonto und Ertragskonto als Habenkonto.
Die Abkürzungen sind: Erst-KuG-AG-KV, Erst-KuG-AG-PV, Erst-KuG-AG-RV.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KuG Erstattungsprozentsatz und
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile.
Webclient:
KuG und Sollstunden
Wenn die Kurzarbeitstunden, die berichtet werden, am Tag nicht mehr als die Sollstunden ausmachen sollen, wenn man andere Stundenlohnarten am Tag dazurechnet, dann kann dies bei der KuG-Lohnart eingerichtet werden. Beim Prüfen der Berichtsdaten werden dann die KuG-Stunden gekürzt und es wird ein Hinweis zum Berichtsdatensatz geschrieben.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Bei Erfassung Diff. zu Soll.
Webclient:
KuG und maximales Guthaben im Arbeitszeitkonto
Wenn bei einem Arbeitszeitkonto das maximale Guthaben erreicht ist, z.B. 150 Stunden, wenn aber in KuG-Monaten das Konto wieder bis zu dieser Grenze aufgefüllt werden soll, sofern Mehrarbeit vorliegt, dann kann das eingerichtet werden.
Dann wird als maximales Guthaben nicht, wie im Beispiel, 150 Stunden angenommen, sondern 150 plus die berichteten KuG-Stunden im Monat. Der Konten-Zugang kann also bis zu dieser Grenze erfolgen. Das ist eine pauschale Obergrenze. Es wird angenommen, dass alle KuG-Stunden aus dem Konto abgebaut werden und also auch soviele Stunden wieder aufgefüllt werden können, sofern Mehrarbeit im KuG-Monat war. Eine genaue Ermittlung, wie viele Zugangsstunden möglich sind, kann nicht ausgeführt werden, weil die Zugangsstunden das Sollentgelt und Istentgelt verändern und also bei der KuG-Berechnung feststehen müssen.
Das maximale Guthaben laut Kontodefinition pro Personalnummer hat Vorrang vor dieser Festlegung. In Monaten ohne KuG bewirkt diese Auswahl nichts; dann bestimmen die anderen Definitionen des Arbeitszeitkontos, ob wieder bis zum maximalen Guthaben aufgefüllt werden soll.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto Ausgleichskonto, Bearbeiten, Basisstunden, KuG: "KuG und max. Guthaben".
Webclient:
KuG und krank
KuG, Konten-Abbau und Lohnfortzahlung
Bis 30.11.2012
Bei Kurzarbeit und Krankheit gelten Tage, an denen statt KuG Guthaben-Stunden aus dem Arbeitszeitkonto eingebracht werden, nicht als Lohnfortzahlungs-Tage.
Dabei zählen diejenigen Guthabenstunden, die bereits abgerechnet wurden. Wenn das Ende der LFZ und der Konten-Abbau im aktuellen Monat sind, dann kann dies berücksichtigt werden, indem zuerst die Abrechnung ausgeführt wird; danach Fehlzeiten prüfen, Berichtsdaten prüfen und erneut die Abrechnung ausführen.
Wenn also z.B. im Vormonat Stunden aus dem Konto abgebaut wurden, dann werden diese Tage nicht mitgezählt, wenn die LFZ-Grenze von 42 Tagen geprüft wird.
Ab 01.12.2012
Es gelten diese Tage als Lohnfortzahlung-Tage.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlzeiten prüfen.
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlzeiten prüfen.
Krank und KuG
Wenn während einer Erkrankung, also bei Lohnfortzahlung, KuG hinzutritt (S-KUG oder konjunkturelles KuG) ist für die Erfassung und Abrechnung wie folgt vorzugehen:
- Zunächst wird die Erkrankung über den Fehlzeitenkalender erfasst. Diese Erfassung ist zunächst die rechtliche Grundlage auch für die Lohnfortzahlung. Im Fehlzeitenkalender kann mit Vorerkrankungen wie gewohnt verknüpft werden, damit die max. Lohnfortzahlungstage gezählt werden können.
- Wenn nun an einzelnen Tagen (oder auch Stunden) Kurzarbeit abgerechnet werden soll:
- Zusätzliche Erfassung in den Berichtsdaten mit der LOA Kurzarbeit (Funktion 2001 <KuG-Ausfallstunden>) - die Kurzarbeit wird also zusätzlich gebucht!
- Die Lohnfortzahlungsstunden werden durch die zusätzlich berichteten Stunden KuG-Stunden im Fehlzeitenkalender automatisch reduziert zur Abrechnung.
- Eine manuelle Reduzierung im Fehlzeitenkalender oder Folgelohnart der Lohnfortzahlung ist nicht notwendig.
- Einträge im Fehlzeitenkalender bleiben bestehen, im Zweifel auch ohne Lohnfortzahlungsstunden, jedoch werden die Tage für die max. Lohnfortzahlungsgewährung weiter geführt.
- Auf der Abrechnungsliste wird der Zeitraum der Erkrankung für die Agentur für Arbeit mit ausgewiesen.
KuG und krank vor KuG
Wenn "Krank vor KuG" berichtet wird, dann werden die Tage, an denen Stunden aus dem Arbeitszeitkonto kommen, als SV-Tage angesehen. Ohne Abbau aus dem Arbeitszeitkonto werden die SV-Tage durch KuG-Kranktage gekürzt.
Wenn aber der komplette Tag aus Guthabenstunden aufgefüllt wird, dann gilt der Tag als SV-Tag. Ab 01.01.10 wird in der Regel aber für Krank während KuG kein Guthaben eingebracht.
Die Erfassung "Krank vor KuG" muss mit der Lohnart mit der Funktion 2003 <KuG Krank vor KuG: Krankenkasse zahlt Krankengeld in Höhe KuG> erfolgen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
KuG und krank vor KuG, Druck der Abrechnungsliste und Antragsformular für Krankengeld bei Kurzarbeit
Das Antragsformular und die Abrechnungsliste sind an die aktuell geforderten Formulare zur Beantragung von Krankengeld bei Kurzarbeit angepasst worden.
Hinweise zur Abrechnungsliste und Antragsformular:
Die Zeiträume für Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit passen nicht in die jeweiligen Spalten. Deshalb sind in den Spalten Verweise und dann jeweils eigene Zeilen pro Personalnummer.
"Kurzarbeit an folgenden Tagen" wird ermittelt für den Betrieb und das ist hier: KuG-Stammnummer, wie abgerechnet im Monat, und zwar welche Tage mit Kurzarbeit oder Krank vor Kurzarbeit. Die Zeiträume enthalten Tage, in denen Stunden waren, also bei vollem Monat die einzelnen Wochen.
Die beiden Zeilen bei Sollentgelt und Istentgelt sind: netto laut Tabelle und Ausgangsbrutto. Diese Werte sind identisch mit dem KuG-Ermittlungsprotokoll.
Das Deckblatt ist (wie bisher) am Ende.
Da oben auf der Abrechnungsliste die Krankenkasse nicht steht: Die Abrechnungsliste und der jeweilige passende Antrag sind erkennbar am Betrag.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGKK KuG-Abrechnungsliste für Krankenkasse>
KuG und krank vor KuG, doch Guthaben einbringen
Bei Kurzarbeit, aber Krankheit vor KuG, wird für diese Stunden kein Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto eingebracht; dies gilt ab 01.01.10. Das sind Stunden, die mit der Lohnart mit der Funktion 2003 für Krank vor KuG abgerechnet wurden.
Quelle: Das ergibt sich aus dem KuG-Leitfaden: Winterbau-Merkblatt 2009/2010, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), Seite 32, Absatz Arbeitszeitguthaben.
Wenn das so nicht gewünscht ist, dann kann es anders geregelt werden: Wenn dennoch Stunden auch bei Krank vor KuG aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut werden sollen, dann in der Einrichtung "KuG Krank mit Abbau Guthaben" ankreuzen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Stammdaten/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung
KuG-Abrechnungsliste, Kranktage
Wenn auf der KuG-Abrechnungsliste "Ausfallstunden krank" aufgeführt werden, dann werden zusätzlich die Kranktage des Monats gedruckt. Das sind die Tage, die mit der Lohnart mit der Funktion 2003 für Krank vor KuG abgerechnet wurden, die auch als Stunden auf der KuG-Abrechnungsliste erscheinen. Das sind nur Solltage.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison, blokugaa>
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison, blokugaa>.
Ganzer Monat krank vor und während KuG
Wenn vor Kurzarbeit eine Fehlzeit beginnt und während eines ganzen Monats der Kurzarbeit andauert, dann werden nicht nur die SV-Tage auf 0 gekürzt, sondern es wird auch eine Unterbrechungsmeldung erstellt.
Ein ganzer Monat krank und KuG führt dann zu einer SV-Meldung mit dem Abgabegrund "51 Unterbrechung wegen Bezugs von Entgeltersatzleistungen" und dem Entgelt bis zum Ende des Vormonats.
Die KuG-Erstattung, in diesem Fall durch die Krankenkasse, ändert sich dadurch nicht. Im Personalstamm wird diese Unterbrechung noch nicht eingetragen, sondern erst, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht mehr besteht. Es muss die Lohnart mit der Funktion "2003 KuG Krank vor KuG: Krankenkasse zahlt Krankengeld in Höhe KuG" berichtet werden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Druck der KuG-Liste
Beispiel für Auswahlen bei der KuG-Liste
Monat 02.12 Kurzarbeit, Monat 03.12 Kurzarbeit und Rückrechnung auf 02.12.
- a. 03.12: <blokugsaison> ohne besondere Auswahlen, druckt Neu 02.12, Storno 02.12 und 03.12.
- b. 02.12: nach der Rückrechnung in 03.12; für Abrechnungsmonat 02.12, Umfang: inkl. RR auf den Monat, druckt den neuen, aktuellen Stand des Monats 02.12 einschließlich der Änderungen, die sich durch die Rückrechnung in 03.12 ergaben.
Wenn man b. ausführt, liegt es nahe, a. auszuführen ohne die Rückrechnungen, das wäre:
Abrechnungsmonat 03.12, Umfang: Ohne RR, gedruckt wird nur 03.12.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison >
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison >.
Mehrere KuG-Listen pro Stammnummer
Wenn z.B. pro Abteilung eine eigene KuG-Liste ausgegeben werden soll, aber nur eine Stammnummer zugeteilt wurde, dann so vorgehen:
Unter Einrichtung, KuG-Stammnummern für eine Stammnummer mehrere Einträge erstellen, z.B. A1812K und A1812R. Die tatsächliche Stammnummer dazu, im Beispiel A1812, in der Spalte "Druck KuGStammnummer" eintragen. Bei den Personalnummern jeweils die passende Stammnummer eintragen, also A1812K oder A1812R. Die KuG-Listen werden dann automatisch getrennt.
Mehraufwands-Wintergeld MWG
Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt ab 01.12.2006 1,00 Euro.
Es wird vom 15.12. eines jeden Jahres bis Ende Februar für jede geleistete Arbeitsstunde gewährt, bis maximal 90 Stunden im Dezember, 180 im Januar und 180 im Februar. Nach Abschluss der November-Abrechnung 2006 muss also der Faktor der Lohnart für MWG, das ist die Lohnart mit der Funktion 3021, auf 1,00 geändert werden. Ab 01.12.2006 gelten dann die Rechenregeln zur täglichen Sollzeit, wie in den Arbeitszeitkonten definiert, nicht mehr. Es werden die maximalen Stunden geprüft.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Winterbau-Umlage
Für die Winterbau-Umlage des Bauhauptgewerbes müssen die Anteile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers eingetragen werden.
Ob die Umlage auf AG und AN aufgeteilt wird, bestimmt der Tarifvertrag. Der Winterbau-Umlage-Prozentsatz ist dann, Stand 05.06 im Bauhauptgewerbe, 2%, der AG-Anteil 1,2, der AN-Anteil 0,8.
Für die Abrechnung des AN-Anteils ist eine Lohnart mit der Funktion "1110 Winterbau-Umlage Arbeitnehmer-Anteil" nötig. Die Lohnart als Nettolohnart und als Abzugslohnart definieren; außerdem als pfändbar. Als Haben-Lohnart kennzeichnen mit einer Kontierungshilfe, die als Haben-Sachkonto die Verbindlichkeiten an die Sozialkasse hat.
/Stammdaten/Sozialkassen, Beitragssätze: Winterbau-Umlage AG-Anteil, Winterbau-Umlage AN-Anteil und
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Kurzarbeit außerhalb der Schlechtwetterzeit
Für KuG außerhalb der Schlechtwetterzeit wird Guthaben des Arbeitszeitkontos nicht eingebracht in der Höhe, wie es für Saison-KuG reserviert ist, höchstens 150 Stunden.
Außerhalb der Schlechtwetterzeit gilt genau die umgekehrte Definition im Vergleich zu Saison-KuG: Wenn beim Arbeitszeitkonto z.B. 150 Stunden als "Max. Abbau Std. für Saison-KuG" eingetragen sind, dann gelten 150 Stunden als vor Kurzarbeit außerhalb der Schlechtwetterperiode geschützt. Wenn beim Arbeitszeitkonto z.B. 50 Stunden als "Geschützte Std. vor Saison-KuG" eingetragen sind, dann werden maximal 50 Stunden für KuG außerhalb der Schlechtwetterzeit eingebracht.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen.
Webclient:
Sonstiges zu KuG
KuG, Ausfallstunden-Faktor, pro Tag
Für die Berechnung bei Kurzarbeit wird der Faktor der Ausfallstunden fürs Sollentgelt in einigen Fällen Tag für Tag ermittelt:
Wenn ein Arbeitnehmer zum Zeitlohn nur dann den Bauzuschlag erhält, wenn er auf Baustellen oder überwiegend auf Baustellen arbeitet und wenn die Ausfallstunden auf Baustellen und Nicht-Baustellen berichtet wurden. Eine Baustelle ist eine Kostenstelle, bei der im KSt-Stamm "Ist Baustelle" angekreuzt ist.
Wenn Ausfallstunden auf eine KSt berichtet wurden, für die laut KSt-Stamm ein abweichender Tarif gilt. Wenn an Fehltagen KuG-Ausfallstunden statt Krank-KuG-Ausfallstunden berichtet werden: in diesem Fall wird der Faktor laut der Lohnart der Fehlzeit ermittelt.
Wenn so berichtet wurde, dann wird auf dem KuG-Protokoll ein gemischter Faktor ausgewiesen, der sich aus der Summe der Bewertungen geteilt durch die Stunden ergibt; dazu wird ein kurzer Text gedruckt. Dies gilt ab 01.12.2007.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugpro>.
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Urlaubsstunden auf KuG-Protokoll
Wenn die Urlaubsstunden gewerblicher Arbeitnehmer auf dem KuG-Protokoll gedruckt werden sollen, also zusätzlich zum Entgelt, dann die Lohnart mit der Funktion "1011 Urlaubsstunden gewerbl. Arbeitnehmer" mit der Definition "Sollentgelt: Betrag" versehen; obwohl diese Lohnart keinen Betrag hat.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Leistungsgruppe, z.B. bei Grenzgängern
Bei Grenzgängern, die keine Steuerklasse haben, kann die Leistungsgruppe für KuG, die sonst von der Steuerklasse abhängt, in der Personal-Karte eingetragen werden (Register KuG).
Auch in anderen Fällen kann die Leistungsgruppe anders definiert werden; dann in der Übersicht (Button Übersicht, KuG).
Die Leistungsgruppe wird erst dann wieder automatisch ermittelt, wenn eine andere Steuerklasse oder ein anderer Kinderfreibetrag eingetragen wird. Die Leistungsgruppe wie ermittelt oder wie eingetragen ist die Basis für die rechnerischen Leistungssätze bei Kurzarbeit.
Der "Leistungssatz" ergibt sich aus den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Falls anders, kann er als "Abweichender Leistungssatz" eingetragen werden.
Kein Arbeitszeitguthaben, Saison-KuG
Wenn kein Arbeitszeitguthaben vorliegt, dann wird kein Vorschuss für KuG gebildet. Wenn es aber gewünscht ist, kann das so eingerichtet werden:
Es ist möglich, als vor KuG geschützte Stunden eine negative Zahl einzutragen; bei der Kontodefinition pro Personalnummer: Geschützte Stunden statt Konto: Ja, Geschützte Stunden vor Saison-KuG z.B. -30.
Dann wird auch bei negativem Kontostand für KuG abgebaut.
Diese Zahl gilt allerdings nicht als Grenze für die Saison. Vielmehr würden jeden Monat trotz negativem Guthaben Stunden in dieser Höhe, im Beispiel 30 abgebaut, wenn nötig.
Geschützte Stunden vor KuG begrenzen
Wenn Stunden aus dem Arbeitszeitkonto nicht für Ausfallstunden eingebracht werden sollen, also Konto-Guthaben vor Saison-KuG geschützt wird, weil es für andere Zwecke angespart wird, dann kann festgelegt werden, dass maximal der November-Saldo des Kontos geschützt werden soll.
Wenn das so eingerichtet wird und wenn laut Konto eine größere Anzahl von Stunden vor KuG geschützt sind, als im November im Konto waren, dann wird tatsächlich höchstens das November-Guthaben geschützt. Zugänge ins Konto, die sich ab Dezember ergeben, würden also zum Ausgleich für KuG herangezogen.
Die Grundlage für eine solche Verarbeitung ist nicht klar; es gibt aber Arbeitsagenturen, die eine solche Begrenzung fordern.
Wenn aber nichts geändert werden soll, dann muss keine Einrichtung getroffen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto oder Ausgleichskonto, Basisstunden, KuG: Geschützt max. November-Saldo oder
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen: Geschützt max. November-Saldo.
Webclient:
KuG und Minderstunden
In Monaten mit Kurzarbeit können Minderstunden in die Berechnung von KuG einbezogen werden; dies kann in der Einrichtung ausgewählt werden,
Wie Mehrarbeitsstunden werden Minderstunden nicht gegen die Sollstunden des Arbeitszeitkalenders gerechnet, sondern gegen die Basisstunden des Arbeitszeitkontos. Wenn allerdings ohne Konto abgerechnet wird oder das Konto ohne Basisstunden auskommt, dann wird gegen die Sollstunden gerechnet. Zu den Entgeltstunden andererseits zählen die aktiven und passiven Stunden, Ausfallstunden und Fehlstunden mit fiktiver Bewertung fürs Sollentgelt.
Falls im Monat der Monatslohn aus dem Arbeitszeitkonto aufgefüllt wird, dann werden Minderstunden nicht zusätzlich ermittelt, denn sie sind in dieser Auffüllung enthalten.
Wenn Minderstunden festgestellt werden, dann werden sie mit dem Faktor bewertet, wie Mehrarbeit bewertet werden würde, und der Betrag erhöht im KuG-Ermittlungsprotokoll das Sollentgelt und Istentgelt; er wird als "Minderstunden" ausgewiesen. Gilt ab 01.12.2012.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: KuG, Minderstunden ermitteln und
/Berichte/Berichte drucken, <blokugpro KuG-Ermittlungsprotokoll>.
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, Register Abrechnung: KuG, Minderstunden ermitteln
und /Berichte/Berichte drucken, <blokugpro KuG-Ermittlungsprotokoll>.
Teilmonatsberechnung
Teilmonat liegt vor, wenn Eintritt oder Austritt im Monat ist; Sollentgelt und Istentgelt werden auf den ganzen Monat hochgerechnet.
Sollentgelt-Berechnung Teilmonat
Volle Basisstunden mal Sollentgelt-Faktor ist das hochgerechnete Sollentgelt. Der Sollentgelt-Faktor ergibt sich aus den abgerechneten Stunden, die ins Sollentgelt fließen, zuzüglich der bewerteten Ausfallstunden, also Betrag geteilt durch Stunden.
Istentgelt-Berechnung Teilmonat
Volle Basisstunden laut Arbeitszeitkonto minus abgerechnete Stunden, die ins Istentgelt fließen, minus Ausfallstunden. Diese Stunden werden mit dem Sollentgelt-Faktor bewertet und zum errechneten Istentgelt addiert; das Ergebnis ist das hochgerechnete Istentgelt.
KuG, Teilmonat, Alternative
Bei der Teilmonats-Berechnung von KuG, also bei Eintritt oder Austritt im Monat, kann das Teilmonatsentgelt wahlweise so auf den vollen Monat hochgerechnet werden, dass der Faktor wie für die bewerteten Ausfallstunden angesetzt wird.
Dann wird so gerechnet:
Volle Basisstunden laut Arbeitszeitkonto minus abgerechnete Stunden, die ins Sollentgelt oder Istentgelt fließen, minus Ausfallstunden; diese zum vollen Monat fehlenden Stunden werden mit dem Ausfallstunden-Faktor bewertet und zum errechneten Sollentgelt oder Istentgelt addiert; das Ergebnis ist das hochgerechnete Entgelt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: KuG Teilmonat Ausfallstd.faktor ankreuzen.
Webclient:
Passive Sollentgelt-Stunden, Teilmonat
Lohnarten wie "Monatslohn-Auffüllung" (Ausgleichskonto-Steuerung 041) und Urlaubsstunden für gewerbliche (Lohnart mit der Funktion 1011, wenn als Stunden-Lohnart definiert), müssen folgende
Einrichtungen in der Lohnarten-Karte haben:
- Entgeltstunden: passiv.
- Sollentgelt KuG/WaG: Betrag.
- Istentgelt KuG/WaG: Betrag.
Nur aktive oder passive Entgeltstunden werden auch in die Sollentgelt-Stunden gerechnet. Sollentgelt-Betrag geteilt durch Sollentgelt-Stunden ergibt den Faktor für die Teilmonats-Berechnung.
Lohnarten mit fiktiver Bewertung
Wenn eine Lohnart fiktiv bei Kurzarbeit zu bewerten ist, also einen Zeitraum ohne Entgeltfortzahlung abrechnet, dann wird ein Hinweis ausgegeben, wenn eine Bewertung fehlt.
Für alle Abrechnungsarten, die zur Lohnart eingetragen sind, sollte also eine Bewertung definiert werden. Eine Lohnart die so bewertet wird, kommt dennoch ohne Betrag auf die Abrechnung; die Bewertung würde nur für die Rechenschritte der KuG-Berechnung benötigt.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Sollentgelt KuG, Istentgelt KuG und Bewertung, Button Prüfen.
Webclient:
KuG und Nebeneinkommen
Wenn ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit aus einer anderen Beschäftigung ein Nebeneinkommen erzielt, dann muss er diesen Betrag dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
In diesem Fall den Betrag mit einer Lohnart berichten mit der Funktion 2008 KuG Nebeneinkommen. Diese Lohnart als Bruttolohnart mit der Funktion 2008 versehen, sonst aber keine Definitionen treffen, so dass die Lohnart Abrechnung, Steuer und SV nicht ändert.
Der Betrag der Lohnart erhöht das Istentgelt für die KuG-Berechnung; es ergibt sich dann ein anderer KuG-Auszahlungsbetrag.
Deckblatt zum Antrag auf Kurzarbeitergeld, Absender
Die "Anschrift der Lohnabrechnungsstelle (nur angeben, wenn nicht am Betriebssitz)" kann so festgelegt werden:
Bei den KuG-Stammnummern kann die "Adresse Lohnabrechnungsstelle", also eine Adressnummer, eingetragen werden. Wenn nicht, dann wird, aber nur, wenn beim Druck "Abw. Lohnabrechnungsstelle" ausgewählt wird, die Adresse laut Firmendaten gedruckt.
Telefon, E-Mail und Fax werden so ermittelt:
Wenn bei den KuG-Stammnummern ein "Adressat Druck Lohnabrechnungsstelle" eingetragen ist, dann diejenigen dieses Adressaten. Wenn nicht, dann aus den Firmendaten oder aus der Niederlassung; wenn zu deren Adresse ein Standard-Adressat eingetragen ist, dann laut diesem.
Zusätzlich kann bei den KuG-Stammnummern ein Drucktext eingetragen werden, der auf dem Deckblatt zur Stammnummer als "Abteilung" gedruckt wird.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KuG-Stammnummern Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Berichte: KuG.
Webclient:
Konto beim Druck
Für die Anträge auf Kurzarbeitergeld ist ist zusätzlich zur Bankkontonummer die internationale Bankkontonummer IBAN nötig.
Diese sollte deshalb bei den Bankkonten des Unternehmens eingetragen werden; eine Verarbeitung dazu kann aufgerufen werden unter: Baulohn, Einrichtung, Zahlungsdefinition, Button Funktion, Bankkonto IBAN prüfen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition: Übersicht auf Bankkonto und /Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison, blokugaa>.
Webclient:
Anzahl beim Druck
Auf dem Deckblatt zum Saison-Kurzarbeitergeld werden in der "Anzahl" diejenigen Arbeitnehmer nicht mitgezählt, die zwar auf der Abrechnungsliste enthalten sind, aber nur Zuschuss-Wintergeld für den Abbau von Guthaben aus dem Konto erhalten.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison>.
Webclient:
GaLabau - Saison-KuG
Ab 01.04.07 gilt auch für den Gartenbau die Regelung zum Saison-KuG.
Ab 01.04.07 empfehlen wir, das Arbeitszeitkonto zwar zu belassen, aber beim Konto ab 01.04.07 einen Null-Eintrag für die bisherige Gartenbau-Kontensteuerung zu erstellen: Arbeitszeitwirtschaft, Ansparkonto, Button Ansparkonto, Garten- und Landschaftsbau. Ab 01.04.07, alle Werte 0 oder leer. Durch diesen Null-Eintrag wird die besondere Konten-Verarbeitung beendet; es bleibt die "normale" Konten-Verarbeitung.
Kurzarbeit und Quarantäne / Sorgeberechtigt wegen Quarantäne im Monat
Die Lohnarten, mit denen der Bruttoausfall der Quarantäne oder Sorgeberechtigt Quarantäne auf die Abrechnung gebracht wird, das sind die Lohnarten mit der Funktion 3040 und 3044, benötigen die Einstellungen:
- Entgeltstunden Passiv;
- Sollentgelt KuG,
- Istentgelt KuG als Betrag.
Diese waren bei den Muster-Lohnarten, die wir zur Verfügung gestellt haben, zunächst nicht gesetzt. Das Ausfallentgelt wegen Quarantäne oder Sorgeberechtigt Quarantäne muss dem Sollentgelt KuG, Istentgelt KuG als Betrag hinzugerechnet werden.
Als Sollentgelt ist das Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, welches ohne Kurzarbeit und ohne Arbeitsausfall für Zeiten einer Entschädigung nach dem IfSG erzielt worden wäre.
Als Istentgelt sind das in diesem Monat angefallene tatsächliche Arbeitsentgelt sowie der beitragspflichtige Teil des Bemessungsentgelts für die Entschädigungsleistung (bei Sorgeberechtigt Quarantäne der auf 80 v.H. geminderte Teil des Bemessungsentgelts) zu berücksichtigen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Steuerung.
Webclient:
KuG und Saison-KuG, Druck der Anträge ab 12.20 zusätzliche Angaben
Die Erklärung des Arbeitgebers zum Antrag ist angepasst worden und in jedem Fall sind die Punkte einzeln zu prüfen und zu bestätigen.
Es sind zusätzliche Einträge sowie Bestätigungen in der Abrechnungsliste und auch im Antrag zu machen.
Neu sind unter anderem in der Abrechnungsliste:
- In der Spalte der Personalnummer wird eine zusätzliche Zeile mit einer "Personalveränderung" vom Programm gedruckt, wenn eines hiervon zutrifft:
• Neueinstellung im Monat. Erläuterung: Es wird das Eintrittsdatum gedruckt, wenn es im Abrechnungsmonat ist.
• Aufhebungsvertrag im Monat laut Arbeitsbescheinigung im Monat. Erläuterung: Es wird das Datum gedruckt, wann der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Sofern noch keine Arbeitsbescheinigung ausgeführt wurde, ist das Datum händisch auf der Abrechnungsliste einzutragen.
• Kündigung laut Arbeitsbescheinigung im Monat. Erläuterung: Es wird das Datum gedruckt, wann die Kündigung ausgesprochen wurde. Sofern noch keine Arbeitsbescheinigung ausgeführt wurde, ist das Datum händisch auf der Abrechnungsliste einzutragen.
• Altersrente beantragt, wenn im Personalstamm bei den Einträgen zur Sozialversicherung als Rentenbezug: Rentenantrag eingetragen ist. Erläuterung: Sofern das Datum im Personalstamm noch nicht eingetragen wurde, ist das Datum händisch auf der Abrechnungsliste einzutragen.
• Quarantäne, wenn im Monat eine Fehlzeit dazu oder zu "Sorgeberechtigt" vorhanden ist. Die Anzahl der Arbeitnehmer, für die dieses zutrifft und gedruckt wurde, wird im Antrag in der Erklärung automatisch eingefügt sofern dies dafür notwendig ist. Bitte prüfen Sie den Eintrag. - Treffen mehrere Einträge zu, dann wird nur ein Eintrag ausgegeben und es werden zwei Punkte ans Ende gesetzt.
Sollten noch weitere Tatbestände erfüllt sein, dann teilen Sie das der Bundesagentur für Arbeit bitte gesondert für die/den Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit. Der Faktor für das Zuschuss-Wintergeld beim Antrag auf Saison-KuG und MWG wird in der Überschrift zur Spalte genannt, sofern bei der Lohnart ein Faktor eingetragen ist, der eindeutig ist, das wären 2,50 EUR.
/Berichte/Berichte drucken
Webclient: /Berichte/Berichte drucken
KuG und Saison-KuG, Druck der Anträge ab der Version 2023
Wichtiger Hinweis zum Druck des Leistungsantrages / Deckblatt im Webclient
Um den Leistungsantrag (das ist das Deckblatt) zu drucken, muss beim Aufruf des Berichtes das Kennzeichen <Deckblatt wenn Vorschau> gesetzt sein.
Nur wenn dann die Berichtsvorschau <Vorschau> ausgeführt wird, wird das Deckblatt (oder die Deckblätter) in einer .zip-Datei in das Downloadverzeichnis des Browsers gestellt. Der Druck kann dann aus dieser .zip-Datei erfolgen, wenn das darin enthaltene PDF Dokument geöffnet wird.
Die Abrechnungsliste kann dann aus der Vorschau gedruckt werden, sofern sie nicht schon vorher getrennt gedruckt wurde.
Bei allen anderen Druckoptionen wird nur die Abrechnungsliste gedruckt.
Webclient: /Berichte/Berichte drucken: <blokugsaison, blokugaa>.
KuG, Kurzarbeitergeld für französische Grenzgänger
Grenzgänger nach Frankreich können ab 01.01.2023 Kurzarbeitergeld erhalten, das ohne Steuer (also mit Steuerklasse 0) berechnet wird.
Um solche Mitarbeiter zu kennzeichnen, gibt es im Personalstamm, im Register Kurzarbeit eine neue Kennzeichnung <Keine Steuer, Grenzgänger>, dadurch wird ohne weitere Prüfung festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat versteuert wird. Mit diesem Kontrollkästchen kennzeichnen Sie Arbeitnehmer, die in einem Mitgliedsstaat der EU/EWR/CH (z. B. Frankreich) wohnen und deren Kurzarbeitergeld in dem ausländischen Wohnortstaat aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens besteuert wird.
Für diese Arbeitnehmer ist für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes das pauschalierte Nettoentgelt ohne Steuer (Steuerklasse 0) zu berechnen. In der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes der Bundesagentur für Arbeit ist eine entsprechende Spalte dazu ausgewiesen: ohne Steuer.
Die Entscheidung ob der Leistungssatz 1 oder 2 gilt, ist weiterhin zu treffen.
Stammdaten, Personalstamm, Register Kurzarbeit: Keine Steuer, Grenzgänger
Krankenkasse
Krankengeld
SV-Beiträge während Unterbrechung, AG-Leistungen
Wenn Entgeltersatzleistungen bezogen werden, z.B. Krankengeld, aber in diesem Zeitraum der Arbeitgeber Leistungen auszahlt, z.B. einen Zuschuss zum Krankengeld, dann stellt sich die Frage, in welcher Höhe SV-Beiträge auf diese Leistungen fällig werden.
Die Regel ist: die Spanne zwischen dem Nettoarbeitsentgelt, das ist der Nettobetrag, der auch auf der Krankengeld-Bescheinigung gedruckt wird, und der Ersatzleistung ist beitragsfrei; Beträge, die darüber hinausgehen, sind beitragspflichtig. AG-Leistungen sind Zuschüsse, Sachbezüge wie die weitere Pkw-Nutzung, Kontoführungsgebühren und ähnliches.
Wenn die gesamte AG-seitige Leistung beitragsfrei ist, dann geschieht das automatisch; jedoch nicht, wenn nur ein Teil beitragsfrei ist. Was tun, wenn dies vorliegt?
Für die Berechnung werden benötigt: der Betrag der Sozialleistung durch eine dritte Stelle, z.B. das Krankengeld, und das bescheinigte Nettoarbeitsentgelt, das die Ausgangsbasis der Berechnung z.B. durch die Krankenkasse ist. Diese beiden Beträge können berichtet werden. Dafür gibt es Lohnarten mit Funktionen:
- Funktion 9491: <Sozialleistung Dritter, z.B. Krankengeld. Keine Abrechnung>
- Funktion 9492: <Bescheinigtes Nettoarbeitsentgelt für Sozialleistung Dritter. Keine Abrechnung>
Beide Lohnarten fließen nicht ins Gesamtbrutto, nicht ins Steuerbrutto, nicht ins SV-Brutto. Sie sind lediglich die Basis der weiteren Berechnung.
Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld wird bei dieser Berechnung zur Sozialleistung addiert.
Wenn diese Lohnarten berichtet werden, wird der Betrag dazu vorgeschlagen, wenn eine Meldung zur Ersatzleistung mit dem bescheinigten Entgelt oder eine Rückmeldung der Kasse mit der Höhe der Sozialleistung vorhanden ist.
Wenn diese Lohnarten in der Abrechnung enthalten sind, dann wird während der Abrechnung geprüft, ob das außerdem gezahlte SV-Brutto völlig beitragsfrei bleibt oder nur teilweise. Wenn es nur zum Teil beitragsfrei bleibt, dann wird dieser Betrag mit einer Lohnart gebildet, also vom SV-Brutto abgezogen, und es werden außerdem SV-Tage abgerechnet, so dass für den verbleibenden Betrag die SV-Berechnung ausgeführt wird.
In Teilmonaten werden als SV-Brutto nur Lohnarten angesehen, die Betragslohnarten sind und nicht im Personalstamm stehen; und Sachbezüge. Ferner wird in Teilmonaten die berichtete Sozialleistung für die Berechnung automatisch auf den ganzen Monat hochgerechnet, damit sie mit dem bescheinigten Nettoarbeitsentgelt, das ein Monatsentgelt ist, verglichen werden kann.
Die Lohnart, die automatisch gebildet wird, hat die Funktion: 9493 <Anteil SV-beitragsfreier AG-seitiger Leistung während Entgeltersatzleistung, SGB IV §23c>. Die Lohnart als Abzugslohnart definieren, Betragslohnart, kein Gesamtbrutto, keine Steuerpflicht, aber SV-Pflicht.
Diese Lohnart bewirkt also zwei Dinge: Der Betrag der Lohnart vermindert das SV-Brutto des Monats, dieser Betrag ist also beitragsfrei. An den Tagen im Monat, an denen laut Fehlzeitenkalender SV-Tage zu kürzen sind, werden diese nicht gekürzt. Es liegen dann SV-Tage vor, d.h. die SV-Berechnung wird ausgeführt, auf den restlichen Betrag.
Grundlage: SGB IV, §23c.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
SV-Beiträge während Unterbrechung, weitere Lohnarten
Weitere Lohnarten können angelegt werden, sie müssen aber nicht angelegt werden; wenn sie vorhanden sind, können sie zusätzlich, als Information, auf der Abrechnung gedruckt werden.
Das sind Lohnarten mit den Funktionen:
- Funktion 9496: <AG-Leistung während Entgeltersatzleistung. Basis der Berechnung. Keine Abrechnung>
- Funktion 9497: <AG-Leistung beitragspflichtig während Entgeltersatzleistung. Keine Abrechnung>
- Funktion 9498: <AG-Leistung beitragspflichtig während Entgeltersatzleistung. Entgeltsersatzleistung, wenn auf den Monat hochgerechnet. Keine Abrechnung>
Diese Lohnarten werden, wenn sie vorhanden sind und wenn Unterbrechung und AG-Leistung vorliegt, während der Abrechnung gebildet. Wenn also gewünscht, dann die Lohnarten z.B. als Nettolohnarten anlegen. Wenn in der Lohnarten-Karte mit "Druck Abrechnung wenn kein Betrag" gekennzeichnet ist, dann werden diese Lohnarten auch auf der Abrechnung gedruckt.
Die Lohnart mit der Funktion 9496 enthält den Betrag, der als AG-Leistung während Unterbrechung ermittelt wurde. Die Lohnart mit der Funktion 9497 enthält den Teil dieses Betrages, der SV-pflichtig abgerechnet wurde. Die Lohnart mit der Funktion 9498 enthält den Betrag der Sozialleistung, wenn er für die Berechnung auf den vollen Monat hochgerechnet wurde; dann lässt sich dieser Betrag besser mit dem Nettoentgelt, das sich auch auf den ganzen Monat bezieht, vergleichen.
SV-Beiträge während Unterbrechung, Hinweise
Welche Lohnarten: Als AG-Leistung während Unterbrechung werden Lohnarten angesehen, die SV-pflichtig sind, Betragslohnarten sind, nicht im Personalstamm stehen und keine anteilige Berechnung laut Lohnartenstamm haben.
Freiwillige KV
Bei freiwilliger KV wird in einem Teilmonat immer auf der Basis des tatsächlichen Entgelts gerechnet. Dabei wird das "normale" Rest-Brutto zunächst verbeitragt; dann wird der beitragspflichtige Teil der AG-Leistung verbeitragt. Die Summe wird als Beitrag ausgewiesen; der AG-Zuschuss zum Beitrag wird entsprechend errechnet. Gerechnet wird zum Beispiel: Erster Teil des Beitrags aus der Bemessungsgrenze zur KV durch 30 Tage mal Beschäftigungstage, plus zweiter Teil des Beitrags aus AG-Leistung während der Fehlzeit, das ist der Beitrag aus der AG-Leistung durch 30 Tage mal Fehltage.
Beitrag für freiwillig Versicherte
Beitrag
Der Beitrag für in einer Krankenkasse freiwillig Versicherte wird bei den Krankenkassenbeiträgen eingegeben. Solange ein einheitlicher Beitragssatz wegen des Gesundheitsfonds gilt, wird der freiwillige Beitrag während der Abrechnung automatisch aus der Bemessungsgrenze errechnet.
/Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge.
Webclient:
Beitrag im Personalstamm
Der KV-Schlüssel ist 0 oder 9. Die Eingabe des Beitrags im Personalstamm selbst ist möglich für diese Personengruppen:
- Bei privaten Krankenkassen.
- Bei landwirtschaftlichen Krankenkassen, wenn bei der Krankenkasse selbst kein freiwilliger Beitrag eingetragen ist und der Beitrag ausgezahlt wird.
- Bei Altersteilzeit in der Freistellungsphase.
- Beim Personengruppenschlüssel 119 (Versicherungsfreie Altersvollrentner).
- Beim Personengruppenschlüssel 120 (Versicherungspflichtige Altersvollrentner).
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient:
Beitrag bei der Abrechnung
Bei der Abrechnung wird der Beitrag aus den Krankenkassenbeiträgen ermittelt. Und nicht aus der Anzeige im Personalstamm. Mit Ausnahme der genannten Personengruppen. Das bedeutet, für die freiwillig KV-Versicherten ist der Beitrag bei der Krankenkasse maßgeblich.
Beitrag im Personalstamm zur Information
Der Beitrag laut Personalstamm, der dort auch nicht geändert werden kann, ist also zur Information. Um diesen Beitrag mit den aktuellen Beitragssätzen der Krankenkasse abzugleichen, kann so vorgegangen werden: wir empfehlen eine Abrechnung für den Mitarbeiter durchzuführen
Für eine Krankenkasse: /Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge, Freiw. Beitrag im Pers.stamm aktualisieren
Webclient: Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge, Freiw. Beitrag im Pers.stamm aktualisieren.
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
KV-Zusatzbeitrag
Ab 01.01.2015 gilt ein zusätzlicher Beitragssatz pro Kasse; der Beitrag wird bis 31.12.2018 vom Arbeitnehmer allein getragen. In den Sozialversicherungswerten ist dieser KV-Zusatzbeitrag nicht mehr eingetragen, weil er pro Kasse verschieden sein kann. Aber der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag bleibt Teil der Sozialversicherungswerte; er gilt z.B. für Auszubildende, die Geringverdiener sind.
Der zusätzliche KV-Beitragssatz pro Kasse ist im Krankenkassenstamm enthalten, ab dem Monat, ab dem er gilt. Falls er 0,00 sein sollte, dann muss dort "KV-Zusatzbeitrag ist Null" ausgewählt werden. Die Beitragssätze müssen nicht nach West oder Ost unterschieden werden; wenn nur Eintrag vorhanden ist, gilt dieser.
/Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge.
Webclient:
KV-Zusatzbeitrag, Beitragssätze
Die KV-Zusatzbeiträge pro Krankenkasse werden zusammen mit den Umlagesätzen der Kassen importiert.
Hierbei handelt es sich unter umständen um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig)
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Beitragssätze.
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
KV-Zusatzbeitrag, Beitragsschätzung
Wenn der Beitrag zur Krankenversicherung für den Beitragsnachweis geschätzt wird, dann wird wie bisher der komplette Beitrag ermittelt, ohne dass dieser weiter nach Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil unterschieden wird. In der Übersicht der Schätzungen wird der KV-Zusatzbeitrag ausgewiesen, ist aber bereits in den Beitrag eingerechnet; ebenso beim Druck der voraussichtlichen Beiträge.
Beim Druck des Beitragsnachweises ist der KV-Zusatzbeitrag in den Beitrag zur Krankenversicherung eingerechnet; er wird zusätzlich als "darin enthalten" ausgewiesen.
Wenn im Krankenkassenstamm kein Eintrag zum KV-Zusatzbeitrag ist, dann wird bei der Beitragsschätzung ein Fehler dazu ausgegeben. Geschätzt wird dennoch; es wird dann der durchschnittliche Zusatzbeitrag angesetzt, in 2015 sind das 0,9%.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Krankenkasse voraussichtlich, Ausführen und Ergebnis und
Druck und Druckausgaben erstellen, Beitragsabrechnung Krankenkasse.
Webclient:
KV-Zusatzbeitrag, Abrechnung und Druck
Wenn im Krankenkassenstamm kein Eintrag zum KV-Zusatzbeitrag ist, dann wird bei der Abrechnung ein Fehler dazu ausgegeben.
Beim Druck der Abrechnung ist der KV-Zusatzbeitrag in den Arbeitnehmeranteil eingerechnet; ebenso ist der Prozentsatz des Zusatzbeitrags in den Prozentsatz, den der Arbeitnehmer trägt, eingerechnet.
Wenn im Bereich der Abrechnung, in dem Texte gedruckt werden, eine Information zum Prozentsatz des KV-Zusatzbeitrages gedruckt werden soll, dann hierfür die Steuerung in der Einrichtung treffen, die auch für den Druck des Satzes des PV-Zuschlages gilt. Wenn ausgewählt, dann wird eine Textzeile gedruckt "Krankenversicherung-Zusatzbeitrag ist x,x%" und dazu der Text zum PV-Zuschlag, wenn dieser für den Arbeitnehmer fällig ist.
Wenn nur in bestimmten Monaten ein Text zum KV-Zusatzbeitrag gedruckt werden soll, dann kann bei den Texten zur Verdienstabrechnung das Kürzel #KV eingetragen werden; dann wird eine solche Textzeile gedruckt.
Nicht gedruckt wird bei den Beitragsgruppen zur KV 0 und 6 und nicht, wenn gar kein KV-Brutto im Monat ist.
Beim Druck des Lohnkontos werden wie bisher der Arbeitnehmeranteil und der Arbeitgeberanteil am Beitrag zur Krankenversicherung ausgegeben. Zusätzlich wird der KV-Zusatzbeitrag gedruckt, der aber bereits in den Arbeitnehmeranteil eingerechnet ist; dazu der Prozentsatz des KV-Zusatzbeitrags.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Texte für Abrechnung und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: Text zu KV- und PV-Zusatzbeitrag.
Webclient:
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, zu gleichen Teilen ab 01.01.2019
Ab 2019 werden die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Eine besondere Einrichtung dazu, etwa in den Sozialversicherungswerten, ist nicht nötig. Während der Abrechnung wird der KV-Zusatzbeitrag automatisch aufgeteilt. Dies kann gesehen werden in der ersten Übersicht der Ergebnisse der Abrechnung bei den “Lohnkonto Einzelwerten”, im Lohnkonto selbst und beim Druck des Lohnkontos.
Wenn auf der Abrechnung ein Text zur Höhe des Zusatzbeitrages gedruckt wird, dann ist dies der Anteil des Arbeitnehmers; der Text ist so ergänzt.
In manchen Fällen trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte des Zusatzbeitrags, so bei Kurzarbeit und wenn in der SV-Gleitzone (Übergangsbereich) abgerechnet wird; ansonsten wird der Beitrag je zur Hälfte aufgeteilt.
Wenn der Beitragsnachweis gedruckt wird, dann wird die Aufteilung im Einzelnachweis ab Februar 2019 jeweils in der Textzeile zum Zusatzbeitrag der Personalnummer vermerkt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf Abrechnungslauf und: Lohnkonto Einzelwerte, Einträge zum KV-Zusatzbeitrag. Lohnkonto.
/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis drucken.
Webclient:
Beitragssätze
Krankenkassen-Beitragssätze automatisch geändert
Wenn in den Sozialversicherungswerten (Einrichtung, Sozialversicherungswerte) ein neuer Satz angelegt (nicht kopiert) wird, und dann z.B. die PV-BBG eingetragen wird, dann werden für die Krankenkassen neue Beitragssätze zu diesem Datum angelegt.
Der Grund hierfür ist, dass der freiwillige KV- und PV-Beitrag in den Beitragssätzen aufgrund der neuen BBG geändert werden muss. Falls sich ferner der Beitragssatz der Krankenkasse geändert hat, dann müssen diese Beitragssätze noch manuell überarbeitet werden.
Beitragssatzdatei der Krankenkassen
Mehr Informationen erhalten Sie hier: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig)
Die aktuellen Beitragssätze der Krankenkassen können importiert werden; hierfür stellen wir eine Datei mit diesen Daten bereit, Name: bloBeitragssätze.xml.
Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll. In der Beitragssatzdatei sind auch alte Beitragssätze, deshalb wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft werden sollen.
Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen eine Betriebsnummer eingetragen ist, wenn für diese Betriebsnummer aktuelle Sätze vorhanden sind. Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge vorhanden sind, werden diese nur dann geändert, wenn dies gewünscht ist; solche Sätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen. Einträge, die noch nicht vorhanden sind, werden für beide Rechtskreise hinzugefügt.
Import werden die Beitragssätze für den Zusatzbeitrag und die Beitragssätze für Umlagen.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Beitragssätze.
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Import Beitragssätze, Hinweise
Wenn die Beitragssätze importiert werden, können Fehler und Hinweise ausgegeben werden.
Das kann zum Beispiel sein: der erhöhte oder der ermäßigte Umlagesatz kann nicht ermittelt werden (siehe dazu im Krankenkassenstamm: "Wenn 2 Umlagesätze) oder es ist ein vierter Umlageprozentsatz enthalten. Wenn sich solche Hinweise ergeben, wird eine Excel dazu geöffnet, mit der Liste: Betriebsnummer der Krankenkasse, Krankenkassenstamm, Hinweistexte.
Dies nur für Krankenkassen, für die auch eine Geschäftsstelle angelegt ist.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Beitragssätze: Fehler und Hinweise (Nach Excel ausgeben).
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Geschäftsstellen der Krankenkassen
Bankverbindungen der Krankenkassen
Die Bankverbindungen der Krankenkassen können per Importdatei eingelesen werden, um zu entscheiden, welche ihrer Bankverbindungen genutzt werden soll. Zunächst werden alle Bankverbindungen aller Krankenkassen aller Mandanten angezeigt, wie sie aktuell in den Stammdaten sind. Das ist eine Anzeige pro Betriebsnummer und IBAN.
Über "Import" können die Bankverbindungen, wie sie von den Kassen genannt werden, zum Vergleich eingefügt werden. Die Importdatei ist die Datei der Betriebsnummern; dort sind auch die Bankdaten enthalten.
Die Anzeige enthält dann die Stammdaten und, mit der Kennung "aus Import", die Bankverbindungen der Kassen, das können mehrere pro Kasse sein. Diese Bankdaten können auch über die "Beitragssatzabfrage" kontrolliert werden.
Soll eine Bankverbindung geändert werden?
Dann auf die Zeile des Imports mit dem gewünschten Konto: "Diese IBAN nehmen" und danach auf die Zeile, die geändert werden soll: "für diese Kasse" anklicken. Dabei wird gefragt, ob die IBAN geändert werden soll. Wenn ja, wird sie für diese Kasse in allen Mandanten für alle Geschäftsstellen, die bisher die IBAN hatten, wie sie angezeigt wird, auf die neue IBAN geändert.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Bankverbindungen.
Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Bankverbinden der Krankenkassen und BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Krankenkasse, Geschäftsstelle für Eintrag sperren
Bei den Geschäftsstellen der Krankenkassen kann ein Sperrkennzeichen gesetzt werden; solche Geschäftsstellen können dann im Personalstamm nicht mehr ausgewählt werden. Das ist einfacher, als Einträge zu löschen, die vielleicht schon in früheren Monaten gebraucht wurden.
/Stammdaten/Krankenkassen, Bearbeiten, bei den Geschäftsstellen: Gesperrt.
Webclient:
Krankenkassenstamm, Gesperrt
Im Krankenkassenstamm kann "Gesperrt" gesetzt werden. Das bedeutet nur, die Kasse wird aus der Übersicht weggefiltert.
Stammdaten/Krankenkassen.
Webclient:
Krankenkasse, Adressnummer der Geschäftsstelle
Die Adressnummer der Geschäftsstelle wird benötigt, damit beim Druck der Meldungen zur Sozialversicherung die Adresse der Einzugsstelle gedruckt werden kann. Dabei werden benutzt: der Name laut Adresse, nur der Name, keine der weiteren Bezeichnungen, und Postleitzahl, Ort, Straße.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Bericht: Formular.
Webclient: