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Beim Druck des Lohnkontos handelt es sich um den Jahreswert, im Beispiel 1292. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag bei der Lohnsteuer. Er bleibt dann lebenslang festgeschrieben. Welche Werte zum Ansatz kommen, siehe § 24a EStG.

Druck Lohnkonto, Beschäftigungszeiten

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Ergebnis: Für das Jahr 2022 ergibt sich 

Jahreslohnsteuer von 31.100 EUR3.471 EUR
Jahreslohnsteuer von 31.000 EUR3.494 EUR
Differenzbetrag23 EUR
Es ergibt sich eine Lohnsteuer von (23 EUR × 5)115 EUR
Ohne Anwendung der Fünftelregelung ist der Jahresarbeitslohn um den Gesamtbetrag der Jubiläumszuwendung von 100 EUR zu erhöhen.
Jahreslohnsteuer von 31.10 EUR3.587 EUR
Jahreslohnsteuer von 31.000 EUR3.505 EUR
Es ergibt sich eine Lohnsteuer von116 EUR

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Auf der Lohnsteuerbescheinigung ab 2016 kann ein "Freibetrag DBA Türkei" bescheinigt werden. Das ist "der im Lohnsteuerabzug verbrauchte Freibetrag", der nach türkischem Recht gegolten hätte.
Seit 2016 kann der Betriebsrentner beim Betriebsstättenfinanzamt beantragen, dass der Jahresarbeitslohn bis zur Höhe von 10.000 Euro freizustellen und die Besteuerung auf zehn Prozent zu begrenzen ist.

/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.

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Für Abrechnungszeiträume ab 01.01.2025 wird es eine weitere geänderte Lohnsteuerberechnung mit dem Jahreswechselpatch 2024/2025 geben.

Lohnsteuer, Berechnung der Lohnsteuer ab 01.01.2025

Für das Jahr 2025 gibt es zunächst nur einen vorläufigen Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (BMF, Schreiben vom 22. November 2024, IV C 5-S 2361/19/10008 :013). Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass aufgrund laufender Gesetzgebung noch nicht alle möglichen Änderungen berücksichtigt sind. 
Enthalten sind:
  • Der (letzte) Einkommensteuertarif 2024 (das ist Dezember 2024), mit dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro.
  • Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2025 sowie die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 Prozent und des bundeseinheitlichen Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung von 3,6 Prozent.
  • Die Streckung der Abschmelzung der Freibeträge für Versorgungsbezüge (§ 19 Absatz 2 Satz 3 EStG) und des Altersentlastungsbetrags (§ 24a Satz 5 EStG), die ab 2025 erstmals auch so beim LSt-Abzug berücksichtigt werden (aus dem Wachstumschancengesetz). 
  • Den Wegfall der u. a. für Abfindungen und Jubiläumszuwendungen anwendbaren Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren (aus dem Wachstumschancengesetz). Zum Wegfall der Fünftelregelung beachten Sie bitte die entsprechenden getrennten Release Notes.

Hinweis: 
Auch wenn im Dezember 2024 und im Januar 2025 grundsätzlich der gleiche Lohnsteuertarif angewendet wird, so ergibt sich dennoch für den Januar 2025 eine höhere Steuerbelastung. Das liegt an dem ausschließlich im Dezember 2024 berücksichtigten Einmaleffekt der Tarifsenkung, während für 2025 eine monatliche Verteilung auf das gesamte Jahr erfolgt. Es ist angekündigt, dass im Jahr 2025 nochmals ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung veröffentlicht wird.

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Midi-Jobs, SV - Übergangsbereich bis 30.09.2022

Als Midi-Job bezeichnet man in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im Bereich von 538,01 und 2.000,00 Euro (Stand: seit 01.07.2019 bis 30.09.2022 = 450,01 und 1.300 Euro, seit 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 520,01 und 1.600 Euro, seit 01.01.2023 520,01 und 2.000 Euro bis 31.12.2023) im Monat. Seit dem 1. Juli 2019 nennt man jenen Bereich nicht mehr Gleitzone, sondern Übergangsbereich. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Im Übergangsbereich ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung vom Bruttoarbeitsentgelt abhängig, während der Arbeitgeberanteil konstant ist.

Der Übergangsbereich bewirkt damit einen geringeren Arbeitnehmer-Anteil an der Sozialversicherung.

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Note

Wenn das Entgelt im Abrechnungsmonat dennoch unter 538,00 Euro oder über 2.000 Euro (Stand: seit 01.07.2019 bis 30.09.2022 = 450,01 und 1.300 Euro, seit 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 520,01 und 1.600 Euro, seit 01.01.2023 520,01 und 2.000 Euro bis 31.12.2023)  beträgt, werden die Beiträge automatisch nach besonderen Regeln errechnet. Das bedeutet, dass das Kennzeichen = die Entscheidung, nicht monatlich neu zu treffen ist. Es wird automatisch nach den Regeln abgerechnet, wenn das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt. 

Nur bei einer dauerhaften Veränderung oder bei der jährlich vorausschauenden Betrachtung ist das Kennzeichen anzupassen.

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Manuell kann dies erfolgen unter: Zahnrad, Erweiterte Einstellungen, Erweiterungen, Finance, Bearbeiten, Allgemein: <HttpClient-Anfragen zulassen>: Ja
Erläuterung und zur Kontrolle:
Erläuterung und zur Kontrolle:

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Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.


Note
Musterlohnarten sind IMMER vom Anwender zu kontrollieren! NEVARIS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit!

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Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.


Pfändung, Reihenfolgen

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Pflegeversicherungsbeitrag

Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 bis 30.06.2023 bei 3,05%. Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag.

Besonderheit in Sachsen

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Pflegeversicherung, Eintrag zur PV Sonderregelung ab 01.01.2025; Import mit den Sozialversicherungswerten

Aufgrund der Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung auf 3,60 % ist ab 01.01.2025 auch ein neuer Eintrag zur PV Sonderregelung notwendig.
Dieser Eintrag wird mit dem Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2025 automatisch erzeugt, muss aber vom Anwender auf die individuellen Einrichtungen zu Bundesländern kontrolliert werden.
Wenn mit mehreren Bundesländern zu Sachsen gearbeitet wird, ist der Eintrag für alle Bundesländer Sachsen vorzunehmen, bzw. wird mehrfach durch den Import der Sozialversicherungswerte automatisch erzeugt.
Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, PV-Sonderregelung.
Dort Bundesland Sachsen (individueller KEY) gilt eine neue Verteilung ab 01.01.2025: Bundesland: <individuell>; Ab Datum: 01.01.2025; PV-Beitragssatz: 3,60; Anteil Proz.-Satz AG: 1,30.

Pflegeversicherung, Besonderheit in Sachsen

Die Besonderheit von Sachsen zeigt sich in der Aufteilung der Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer: In Sachsen übernimmt der Arbeitgeber nur 1,025% (bis 30.06.2023) des Beitrags­ und Beitrags­ und nicht wie im Rest von Deutschland die Hälfte (ohne Kinderlosenzuschlag).

Der Beitragssatz wurde am 01.01.1995 auf 1% der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Zum Ausgleich der Arbeitgeberbeiträge sollten die Bundesländer einen gesetzlichen landesweiten Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt, aufheben. In Bundesländern die den Feiertag gestrichen haben (alle außer Sachsen) wurde der Beitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (je 0,5%) getragen. In Sachsen hatten die Arbeitnehmer den Beitrag damit allein zu tragen (AN 1% und AG 0%).

Beitragsverteilung
ab 01.01.1995
Sachsenalle anderen Bundesländer
Beitragssatz Arbeitnehmer1,00%0,50%
Beitragssatz Arbeitgeber0,00%0,50%

Die Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen haben damit 0,5 vom Hundert des maßgebenden Arbeitsentgelts mehr an Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung gegenüber den Beschäftigten in den anderen Ländern zu tragen.

Entscheidend ist hier der Beschäftigungsort, der in Sachsen sein muss. Den Beschäftigungsort definiert § 9 SGB IV. In Auslegungsfällen (Streitfällen) gilt aber auch: Nur wer Anspruch auf den Feiertag (Buß- und Bettag) hat, muss auch den höheren Arbeitnehmeranteil zahlen! Wer keinen Anspruch auf den Feiertag hat, zahlt nur wie in allen anderen Bundesländern die Hälfte des Beitrags


Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag (PV-Zuschlag)

Zur Pflegeversicherung wird ein Zuschlag von 0,35% Stand 01.2022 bis 30.06.2023 (bis 31.12.2021 = 0,25%), erhoben, der vom Arbeitnehmer alleine getragen werden muss; davon befreit sind Eltern, AN, die jünger als 23 Jahre sind und vor 1940 Geborene.

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Der Prozentsatz des Zuschlags wird bei den Sozialversicherungswerten geführt. Der Zuschlag wird beim AN-Anteil zur PV eingerechnet.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, "Befreit v. PV-Zuschlag" und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte, "PV-Beitragszuschlag Kinderlose"
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, "Befreit v. PV-Zuschlag" und
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, Sozialversicherungswerte, "PV-Beitragszuschlag Kinderlose"

Pflegeversicherung, PV-Zuschlag

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Sonderfälle

Es kann sein, dass ein Arbeitnehmer zwar Kinderfreibeträge auf der LSt-Karte eingetragen hat, diese aber nicht vom Zuschlag zur Pflegeversicherung befreien. Falls dies so sein sollte, kann im Personalstamm vorgegeben werden, dass der PV-Zuschlag in jedem Fall gerechnet werden soll, gleich, was in der LSt-Karte eingetragen ist und gleich, welche anderen Bedingungen dagegen sprechen. Diese Auswahl ist in der Personal-Karte nicht verfügbar, aber in der Übersicht zu den Einträgen zur Sozialversicherung; dort ist die Eingabe hierzu einblendbar.

/Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung, "PV-Zuschlag rechnen".
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung, "PV-Zuschlag rechnen".


Pflegeversicherung, Sonstiges

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Private PV, Sachsen

Wenn ein Arbeitnehmer privat pflegeversichert ist, und zwar im Bundesland Sachsen, für das eine Sonderregelung gilt, dann kann ausgewählt werden, wie der AG-Zuschuss zur PV berechnet werden soll.

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Der AG zahlt einen Höchstzuschuss in der Höhe, der als AG-Anteil bei Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung zu zahlen wäre.
Für 2024 also 1,7% (Gesamtbeitrag = 3,4%) bzw. in Sachsen 1,2% (Gesamtbeitrag 3,4% - Sachsen 1,0% = Basis für den AG-Schuss in Sachsen 2,4 %) von 5.175 € (Beitragsbemessungsgrenze 2024).
Das wären maximal 87,98 € (außer Sachsen) bzw. 62,10 € (in Sachsen).


Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Bei einem Verdienst unter der BBG gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil (hier im Beispiel 1,2%) ermittelt.

Höchstzuschuss anteilig

Höchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet, diesen jedoch anteilig im Verhältnis 1,2% zu 1,7 %
Beispiel: Bei 100 Euro PV-Beitrag ist der Höchstzuschuss des AG 50 Euro, dieser wird anteilig in Sachsen gerechnet: 50 Euro / 1,7% x 1,2% = 35,29 Euro.

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Sozialkasse Steine Erden, Zusatzversorgungskasse und Unterstützungskasse

Die Sozialkasse für die Steine-, Erden- und Betonindustrie ist ein Teil der SOKA BAU. Betriebe in Bayern haben eine eigenständige Zusatzkasse, alle anderen Betriebe sind der SOKA Bau in Berlin zugeordnet.

  • Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG, Bavariaring 23, 80336 München:  www.zvk-bayern.de
  • Für Betriebe außerhalb Bayerns ist die SOKA Bau Berlin zuständig.

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Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.


Wer sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei der Krankenkasse meldet, muss einen Tätigkeitsschlüssel angeben. Die 9 Ziffern der Schlüsselzahl stehen für verschiedene Informationen.

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Diese Datenordner müssen auf Betriebssystemebene berechtigt werden. Personen, die keinen Zugriff auf Gehaltsdaten haben sollen, dürfen keine Berechtigung für den Ordner für die Gehaltsdaten erhalten. Personen, die gar keinen Zugriff auf Lohn- und Gehaltsdaten haben sollen, dürfen keine Berechtigungen für diese Datenordner haben.

Bitte beachten Sie auch das neue Dateihandling im Webclient: Dateibehandlung

Vorjahr

Info
Wichtig:
Dies sind redaktionelle Texte. Es erfolgt keine Beratung zu steuerrechtlichen oder auch beitragsrechtlichen Themen durch die NEVARIS und deren Support. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater und Ihre örtlichen Krankenkassen.

Vorjahr, Zuflussprinzip Steuer

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