BLO Lexikon L - Z
Lieferscheine
Lieferscheine, Personalnummer für Fahrer (Sonderfunktion zur Materialwirtschaft)
Bei der Anzeige "Personal", wenn in Mandanten außerhalb des Baulohns eine Übersicht auf Personalnummer aufgerufen wird, kann ausgewählt werden, ob diejenigen Personalnummern, die zum Mandanten gehören oder ob übergreifend alle Personalnummern angezeigt werden sollen.
Dabei handelt es sich nur um einige wenige Daten. Das ist die Aktion: "Alle Firmen, eine Firma". Diese Einstellung wird pro Benutzer gemerkt und beim nächsten Aufruf wieder angewendet.
/Abteilungen/Materialabrechnung/Lieferscheine, Lieferscheine, Bearbeiten, Lookup auf Spalte Personalnr.
Webclient:
Lohnarten
Stunden bei Gehaltslohnarten
Stunden bei Gehaltslohnart drucken
Um auf der Abrechnung zur Gehaltslohnart Stunden zu drucken, sind zwei Einstellungen bei der Lohnart nötig:
- Im Register Fibu/BBA: eine Auswahl treffen bei "Std. bei Gehaltslohnart".
- Im Register Auswertung: "Druck Std. bei Gehaltslohnart" ankreuzen.
Diese Auswahl nur bei der Gehaltslohnart und der Lohnart für Ausbildungsvergütung treffen. Diese Kennzeichnungen müssen vor dem Ausführen der Abrechnung getroffen sein.
/Stammdaten/Lohnarten.
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Kumulieren in eine Lohnart
Lohnarten auf dem Abrechnungs-Druck kumulieren
Ausgangspunkt: Beim Druck der Entgeltabrechnung sollen einige Lohnarten nicht erscheinen, sondern in eine andere Lohnart kumuliert werden.
Definition, Kumulieren in Lohnart
Im Lohnartenstamm kann pro Lohnart folgendes eingetragen werden:
Kumulieren in Lohnart. Wenn hier ein Eintrag erfolgt, dann wird für die Abrechnung der Betrag dieser Lohnart in diese genannte Lohnart übertragen. Wahlweise auch die Menge. Ein Faktor wird nicht gebildet.
Die ursprüngliche Lohnart wird nicht mehr auf der Abrechnung gedruckt. Die neue Lohnart wird auch dann gebildet, wenn sie ansonsten nicht auf der Abrechnung wäre. Es können mehrere Lohnarten in die gleiche Lohnart kumuliert werden.
Details, Kumulieren in Lohnart
Diese Definition geschieht bei der Lohnart pro Abrechnungsart; Abrechnungsarten sind z.B. Gewerbliche, Poliere, Azubis, Angestellte.
Die Steuerung, ob die Menge auch übertragen werden soll, geschieht bei der ursprünglichen Lohnart hilfsweise durch einen Eintrag bei "Faktoreingabe Berichtsdaten": "Menge und Betrag". Wenn eine Lohnart so definiert ist, dass andere Lohnarten in sie einfließen, dann wird bei der Abrechnung, wenn es eine Stundenlohnart ist, für diese Lohnart immer ein Durchschnittsfaktor gebildet.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
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Durchschnitte, Kumulieren in Lohnart
Wenn die Lohnarten in Durchschnitte einfließen, dann die Definitionen dazu sowohl bei den einfließenden Lohnarten als auch bei der Lohnart, die kumuliert, eintragen.
Einschränkungen, Kumulieren in Lohnart
"Kumulieren in Lohnart" kann für Lohnarten der Altersteilzeit-Berechnung nicht benutzt werden.
Zur Bewertung
Lohnart bewerten, durch Kalenderstunden teilen
Wenn eine Lohnart bewertet wird, dann kann der Faktor zum Beispiel aus dem Betrag der Gehaltslohnarten geteilt durch die Kalenderstunden des Monats gerechnet werden. Die Kalenderstunden ergeben sich so: Kalendertage des Monats geteilt durch Sollstunden pro Tag, wie sie im Arbeitszeitkalender stehen, im Durchschnitt gerechnet.
Beispiel
Teilzeitentgelt 1020 Euro, bei 4 Stunden am Tag, 1 Fehltag. Der Faktor für die Bewertung einer solchen Lohnart ist bei einem Monat mit 30 Tagen 1020 / 30 / 4, also 8,5.
Wenn dann die Gehaltslohnart bei Teilmonaten anteilig nach "Kalendertagen" rechnet, ergibt sich im Beispiel eine Minderung des Gehalts um 1020 / 30 * 1, also um 34.
Wenn es sich um einen Tag mit Kinderkrankengeld handelt, kann die Lohnart für die fiktive Berechnung des Entgelts ebenso rechnen: 8,5 * 4, sind 34.
Wenn aber die Gehaltslohnart nicht nach Kalendertagen gemindert wird, sondern zum Beispiel nach Sollstunden, dann auch die Lohnart für die fiktive Berechnung weiterhin mit Sollstunden rechnen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung: Bewertung "KALSTD Kalenderstunden".
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Lohnart bewerten, Betrag durch Basisstunden
Wenn eine Lohnart mit einem Betrag geteilt durch Stunden bewertet werden soll, dann kann auch die Auswahl "durch Basisstunden des Arbeitszeitkontos" getroffen werden. Das sind die Basisstunden laut Konto oder Historie des Kontos für den Monat. Wenn keine, werden die Sollstunden genommen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Spalte Bewertung.
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Tages-Lohnarten und Sollstunden
Bei Tages-Lohnarten kann die Bewertungsauswahl getroffen werden: <Multszfakt Faktor mit Sollstunden des Tages multiplizieren>.
Dann wird der Faktor, der sich durch die Bewertungsdefinition ergibt, also ein Stundenfaktor, mit den Sollstunden des Tages malgenommen. Der Tag ist das Belegdatum, wenn berichtet; sonst das Monatsende. Wenn für den Tag keine Sollstunden ermittelt werden können, werden die Sollstunden aus Arbeitsstd. mtl. geteilt durch Arbeitstage mtl. laut Arbeitszeitgruppe ermittelt.
Die Lohnart mit der Funktion "1190 Bewertung Resturlaubstage für Gehaltsempfänger", die beim Bericht <blougeh Urlaubstage-Übersicht (Gehaltsempfänger)> benötigt wird, rechnet immer Monatsstunden durch Monatstage.
Die Lohnart mit der Funktion "1103 Zusätzliches Urlaubsgeld, Tage aus vollem Jahresanspruch / 12" rechnet stattdessen einen Durchschnitt aus dem Wochenschema der Arbeitszeitgruppe.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
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Weiteres, Lohnarten mit Faktor mal Sollstunden bewerten
Wenn Lohnarten mit dem Faktor von Bewertungslohnarten multipliziert mal Sollstunden bewertet werden, z.B. bei Urlaubstagen im Dachdeckerhandwerk, dann kann ausgewählt werden:
MULTSZ1, dann werden nicht die Sollstunden laut Arbeitszeitgruppe des Arbeitnehmers, sondern laut der Arbeitszeitgruppe MULTSZ1 genommen. Diese kann allein zu diesem Zweck angelegt werden. Es braucht nur ein Eintrag im Kalender zu sein, und zwar für einen Tag vor oder zum Belegmonat.
MULTSZ2, ebenso, aber aus einer Arbeitszeitgruppe MULTSZ2.
Es gilt aber doch die Arbeitszeitgruppe laut Personalstamm: wenn so keine Sollstunden ermittelt werden können; und immer bei Teilzeit laut den monatlichen Arbeitsstunden.
Wenn solche Stunden z.B. erst ab 01.14 nötig sind, dann einen Kalendereintrag zu 01.01.14 erstellen. Die Berechnung ist: Stundenfaktor laut Faktor oder laut Bewertungslohnarten mal Sollstunden.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
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Hinweise zu den Steuerungen pro Abrechnungsart
Wert aus Durchschnittsfeld: das Durchschnittsfeld, aus dem Faktor oder Betrag ermittelt werden. Die Art der Berechnung und der Zeitraum des Durchschnitts dann in den folgenden Spalten vorgeben.
Bewertungsfaktor ungerundet: wenn für eine Lohnart der Faktor errechnet wird, etwa Betrag durch Stunden, dann kann es sein, dass der Faktor ungerundet, also mit mehreren Nachkommastellen gerechnet werden soll. Dies ist z.B. so bei Gehaltskürzungs-Lohnarten, etwa wegen Kurzarbeit. Lohnarten wenn Faktor größer: wenn ein Durchschnitt als Bewertung vorgegeben ist und außerdem Lohnarten als Bewertungslohnarten eingetragen sind, dann kann der Faktor der Lohnarten gelten, wenn dieser Faktor größer ist als derjenige, der sich aus dem Durchschnitt ergibt. In diesem Fall "Lohnarten wenn Faktor größer" ankreuzen. Das kann z.B. nötig sein, wenn der Faktor nicht unter den Tarif fallen soll.
Durchschnitt fix: nicht aktiv.
Durchschnitt zu Fehlzeitenbeginn: Wenn ein Durchschnittsbetrag oder Faktor sich auf eine Fehlzeit bezieht, dann kann vorgegeben werden, dass für die gesamte Fehlzeit der Faktor gelten soll, der zu Beginn der Fehlzeit abgerechnet wurde. Dann "Durchschnitt zu Fehlzeitenbeginn" ankreuzen. Es gilt dann der im ersten Monat der Fehlzeit mit der Lohnart der Fehlzeit abgerechnete Betrag oder Faktor. Menge an die BBA: Falls es Lohnarten gibt, die für bestimmte Abrechnungsarten nur mit Betrag, aber ohne Menge an die Baubetriebsabrechnung übergeben werden sollen, dann diese Auswahl hier treffen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
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Bewertungslohnart ist Abzugslohnart
Wenn bei einer Lohnart Bewertungslohnarten eingetragen sind, und wenn darin Abzugslohnarten enthalten sind, dann kann für das Ergebnis der Bewertung der Betrag solcher Lohnarten abgezogen werden.
Das bedeutet, ein Betrag für eine solche Lohnart kann ermittelt werden, z.B. weil er im Personalstamm bei der Lohnart eingetragen ist, und die Lohnart ist in der Lohnarten-Karte als Abzugslohnart gekennzeichnet. Dies gilt nur für den Betrag, der sich aus Bewertungslohnarten ergibt; sonst bleiben die Bewertungsregeln ungeändert. Die Steuerung hierfür ist: beim Eintrag der Bewertungslohnarten "Abzugslohnart abziehen" ankreuzen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
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Wertbegrenzung
"Wertbegrenzung Tag" und "Wertbegrenzung Monat" bei der Lohnart bedeuten, die Lohnart wird bei der Abrechnung gekürzt. Bei Betragslohnarten ist die Zahl der Betrag, bei Tageslohnarten sind es die Tage, bei Stundenlohnarten die Stunden. Die Auswahl "Nur Hinweis" bedeutet: es wird nicht begrenzt, sondern ein Hinweis gegeben, wenn die Berichtsdaten geprüft werden. Wenn aber begrenzt wird, dann vermindert die Abrechnung automatisch Betrag, Tage oder Stunden der Lohnart.
Lohnart bewerten und begrenzen
Wenn eine Tageslohnart ihren Faktor aus einem Monatsbetrag geteilt durch die Solltage des Monats erhält und wenn außerdem die Anzahl der Tage, die mit dieser Lohnart im Monat abgerechnet werden darf, begrenzt ist, dann wird auf die Solltage des Monats begrenzt. Das bedeutet, es ist eine Tageslohnart, bei der Bewertung der Lohnart ist SZTAG als Divisor eingetragen, außerdem ist eine Zahl bei "Wertbegrenzung Monat" eingetragen, zum Beispiel 30. Wenn die Anzahl der Solltage kleiner als die Wertbegrenzung ist: dann wird die Wertbegrenzung auf die Solltage ausgeführt.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung: Bewertung, Wertbegrenzung Monat.
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Zur Drucksteuerung
Lohnart, nicht auf Druck Abrechnung
Wenn eine Lohnart als Ausnahme gar nicht auf der Abrechnung gedruckt werden soll, dann kann dies definiert werden. Dies kann so sein, wenn tatsächlich ein AG-Anteil per Lohnart abgerechnet werden muss. In diesen Ausnahmefällen so vorgehen: In der Übersicht der Lohnarten die Spalte "Druck Abrg." einblenden und für diese Lohnart auf "Nicht drucken" setzen.
/Stammdaten/Lohnarten, Spalte auswählen, Liste bearbeiten: "Druck Abrg.".
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Zu Druckausgaben
Abgerechnet Monat Vormonat
Der Bericht "Abgerechnet Monat Vormonat" listet pro Personalnummer ausgewählte Lohnarten mit den Beträgen, die für den Vormonat und für den Monat abgerechnet wurden.
Die Personalnummern und Lohnarten können gefiltert werden. Von den Lohnarten können wahlweise nur diejenigen gedruckt werden, die auch im Personalstamm eingetragen sind. Es wird nach Personalnummer sortiert. Pro Personalnummer kann eine neue Seite begonnen werden.
Der Monat wird vorgegeben; es werden zwei Abrechnungsmonate verglichen.
Wahlweise können nur die Lohnarten gedruckt werden, deren Beträge sich gegenüber dem Vormonat geändert haben. Bei Eintritt oder Austritt werden die Beträge des nicht abgerechneten Monats als 0 gedruckt. Rückrechnungen werden zur Information in einer eigenen Zeile gedruckt.
Die Spalten sind: Personalnummer und Name, Lohnart und Bezeichnung, Betrag Vormonat, Betrag Monat, Differenz Ja Nein, ein Info-Text. Der Info-Text wird z.B. bei Rückrechnungen ausgegeben und bei der Tariflohnart, wenn Tarifwechsel ist, oder wenn weniger als 30 SV-Tage abgerechnet wurden.
/Berichte/Berichte drucken, <blolohmon Abgerechnet Monat Vormonat>.
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Lohnarten Statistik, Lohnarten zu SFN
Beim Druck der Lohnarten Statistik werden Lohnarten für Sonntag-Feiertag-Nacht-Zuschläge nur dann am Ende in die "Summe Gesamt" eingerechnet, wenn sie als Gesamtbrutto definiert sind. Damit ein Betrag nicht mehrmals eingerechnet wird.
/Berichte/Berichte drucken, <blolohsta Lohnarten Statistik>.
Webclient:
Sonstiges zu Lohnarten
Lohnarten, Netto auf Brutto, Rückrechnungen
Wenn eine Lohnart definiert ist, von Netto auf Brutto zu rechnen, dann kann dazu keine Rückrechnung ausgeführt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Steuerung und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Webclient: /Stammdaten; Lohnarten, Register Steuerung und
/Abrechnung; Aktuelle Abrechnung.
Lohnarten, Netto auf Brutto, Winterbau-Umlage
Wenn eine Lohnart definiert ist, von Netto auf Brutto zu rechnen, dann wird der Anteil des Arbeitnehmers zur Winterbau-Umlage in die Berechnung mit einbezogen. Sie gilt also als Abzug vom Brutto.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Steuerung und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Webclient: /Stammdaten; Lohnarten, Register Steuerung und
/Abrechnung; Aktuelle Abrechnung.
Folgelohnarten, Bedingung
Wenn Folgelohnarten nur unter einer Bedingung gebildet werden sollen, wenn z.B. die Bedingung ist, dass der Betrag der abgerechneten Lohnart größer als 0 sein muss, damit die Folgelohnart gebildet wird: dann statt 0 eine andere Zahl eintragen, also im Beispiel Bedingungsbasis "Betrag", Bedingung "Größer" und als Bedingungswert 0,01. Wenn der Betrag kleiner als 0 sein muss, dann ist der Bedingungswert 0,01.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Lohnart, Folgelohnart für Abrechnungsart kopieren
Bei einer Lohnart kann die Definition zu einer Folgelohnart in andere Lohnarten kopiert werden. Wenn es zum Beispiel eine neue Abrechnungsart gibt, dann zuerst bei einer Lohnart die Definition zur Folgelohnart für die neue Abrechnungsart treffen. Dann "Abrechnungsart kopieren" aufrufen und vorgeben, für welche anderen Lohnarten diese Folgelohnart mit der neuen Abrechnungsart eingetragen werden soll.
Wie die Definition aussehen soll, kann bestimmt werden: wie eben getroffen oder wie bei der Lohnart, in die kopiert wird, bereits für eine andere Abrechnungsart eingetragen.
Dabei können einige Bedingungen geprüft werden, etwa: Nur dann kopieren, wenn bei der Lohnart, in die kopiert wird, ein Eintrag für eine andere Abrechnungsart vorhanden ist, also auch ein Eintrag für die neue Abrechnungsart nötig sein wird.
Zur Kontrolle kann beim Kopieren auch die Übersicht aller Folgelohnarten angezeigt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Generierung von Folgelohnarten, Abrechnungsart kopieren.
Webclient:
Lohnart, Differenz zu Sollstunden
Die Stunden einer Lohnart können bis zu den Sollstunden des Tages gekürzt werden.
Beispiel
8 Sollstunden, 2 Stunden mit anderer Lohnart berichtet, 8 Stunden mit einer Lohnart berichtet, die geprüft werden soll: diese Lohnart wird auf 6 Stunden gebracht. Dies gilt für Stundenlohnarten mit passiven Entgeltstunden.
Die Berichtsdaten werden so geändert bei der Erfassung und wenn die Berichtsdaten geprüft werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Bei Erfassung Diff zu Sollstd.
Webclient:
Lohnart, Differenz zu Sollstunden, besondere Einrichtung
Wenn die Stunden einer Lohnart mit "Bei Erfassung Diff zu Sollstd" auch auf die Sollstunden gebracht werden sollen, genauer: auf die Reststunden bis zu den Sollstunden, und zwar sofern gar keine Menge berichtet wurde: das kann eingerichtet werden.
Beispiel
8 Sollstunden, 2 Stunden mit anderer Lohnart berichtet, 0 Stunden mit einer Lohnart berichtet, die geprüft werden soll: diese Lohnart wird auf 6 Stunden gebracht.
Dann wird die Lohnart mit "Bei Erfassung Diff zu Sollstd" nicht beim Erfassen geändert, sondern wenn die Berichtsdaten geprüft werden.Dazu in der Baulohn Einrichtung im Register Prüfen bei den Internen Steuerungen #DIF eintragen, das ist: "zu Lohnart, Erfassung Differenz zu Soll; bei Berichtsdaten nicht vorschlagen; erst beim Prüfen."
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Prüfen, Interne Steuerungen.
Webclient:
Lohnart durch eine andere ersetzen
Eine Lohnart kann bei der Abrechnung durch eine andere Lohnart ersetzt werden soll, dazu können Bedingungen ausgewählt werden:
- ersetzen, wenn SaSoFeiertag
- Feiertag
- SoFeiertag
- Sonntag
- SaSo
- Samstag
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Steuerung: Ersetzen durch Lohnart, Ersetzen wenn.
Webclient:
Betrag steuerfrei abrechnen, dann Steuerpflicht
Lohnarten, steuerfrei, steuerpflichtig
Wenn eine Lohnart bis zu einem Betrag steuerfrei ist, dann aber steuerpflichtig wird, dann kann dies so eingerichtet werden:
- Eine Lohnart erstellen mit der Funktion 2418 "Steuerfrei, SV-frei". Bei der Lohnart zusätzlich als "Kennung steuerfreier Bezug: 22 steuerfrei, steuerpflichtig" auswählen.
Bei der Lohnart die Grenze des Betrags, bis zu dem sie steuerpflichtig ist, als "Wertbegrenzung Monat" eintragen, dieser Betrag, so wie er da steht, gilt gleichzeitig als Wertbegrenzung fürs Jahr. - Eine weitere Lohnart erstellen mit der Funktion 2419. Bei dieser Lohnart die gleiche "Kennung steuerfreier Bezug eintragen", auch wenn die Lohnart tatsächlich nicht steuerfrei ist.
Wenn für diese Lohnart ebenfalls eine Grenze gilt, dann diese als "Wertbegrenzung Monat" eintragen, dieser Betrag gilt auch aufs Jahr.
Beide Lohnarten können in ihrer Steuerpflicht, SV-Pflicht definiert werden, so wie es nötig ist; dies wird nicht geprüft. Es ist möglich, mehrere solcher Lohnarten zu erstellen.
Was abrechnen?
Die Lohnart mit der Funktion 2418 abrechnen. Das können auch mehrere Lohnarten sein. Dabei wird die Summe aller Lohnarten mit dieser Funktion und mit dieser Kennung aufs Jahr geprüft, der abgerechnete Betrag, wenn nötig, gekürzt und was gekürzt wurde auf die Lohnart mit der Funktion 2419 und mit der gleichen Kennung übertragen.
- Gekürzt und in die pflichtige Lohnart übertragen wird höchstens der Betrag, der im aktuellen Monat abgerechnet ist.
- Wird die SV-Pflicht erreicht, dann wird ein Hinweis zur Abrechnung ausgegeben.
- Weitere solche Verarbeitungen können mit "Kennung steuerfreier Bezug": 24, 26 ausgeführt werden.
Stammdaten/Lohnarten, Register Allgemein, Bewertung, Kennung.
Webclient: Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten: Register Allgemein, Bewertung, Kennung.
Weiteres zu Lohnarten, steuerfrei, steuerpflichtig
Wenn Lohnarten mit den Funktionen <2418 Steuerfrei, SV-frei; 2419 steuerpflichtig, SV-pflichtig> und der Kennung steuerfreier Bezug 22 oder 24 oder 26 verwendet werden, dann gilt:
- Es können auch Einmalbezüge mit diesen Funktionen und Kennungen eingerichtet und abgerechnet werden.
- Wenn es eine solche Lohnart mit 2418 SV-frei gibt, dann auch eine Lohnart mit 2419 SV-pflichtig einrichten.
Bei der Lohnart mit der Funktion 2419 SV-pflichtig kann ebenfalls eine Wertbegrenzung eingetragen werden, das ist ebenfalls die Wertbegrenzung Monat, die auch fürs Jahr zählt. - Wird diese für die Lohnart mit dieser Funktion und dieser Kennung erreicht, dann wird der Betrag gekürzt.
- In diesem Fall wird ein Hinweis zur Abrechnung ausgegeben.
Lohnarten umbenennen, manuell nachbearbeiten
Eine Lohnart kann in der Lohnarten-Karte umbenannt werden; wenn die Lohnart in Filtern eingetragen ist, müssen die Filter aber manuell nachbearbeitet werden, das sind:
- /Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Lohnartenfilter.
- /Berichte/Personallisten, Definition.
- /Stammdaten/Sozialkassen; Bearbeiten: Zusätzliche Lohnarten für Zusatzversorgung.
- /Stammdaten/Lohnarten, Bewertung: Bewertungslohnarten.
Pseudolohnarten
Eine Lohnart, die mit der Bezugsart "Pseudolohnart" gekennzeichnet wird, kann abgerechnet werden, wird aber auf der Abrechnung nicht gedruckt, ihr Betrag gelangt dennoch in die Finanzbuchhaltung oder in die Kostenrechnung, wenn sie kontiert ist.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Bezugsart.
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Druck der Abrechnung, Nettolohnart mit Menge
Wenn eine Lohnart im Nettoteil der Abrechnung gedruckt wird, aber mit Menge berichtet und abgerechnet wird, dann kann sie auch mit Menge gedruckt werden: dazu bei der Lohnart die Vorgabe "Faktoreingabe Berichtsdaten" auf "Menge" oder "Menge und Faktor" setzen". Es gilt die Einstellung, wie sie aktuell bei der Lohnart ist.
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Steuerung.
Webclient:
Lohnartenfunktionen
Informations-Lohnarten
Mit bestimmten Lohnartenfunktionen können Beträge, die nicht auf der Abrechnung des Mitarbeiters erscheinen, dennoch gedruckt werden.
Regeln für solche Lohnarten
Wenn die Lohnart mit der Funktion angelegt ist, dann wird sie während der Abrechnung ermittelt. Dies nur dann, wenn für die Abrechnungsart der Personalnummer ein Eintrag im Bewertungs-Register der Lohnart (ohne Bewertung) angelegt wurde. Die Lohnart fließt in kein Abrechnungs-Brutto oder -Netto. Im Netto-Teil der Abrechnung wird eine Druckzeile mit der Lohnart ausgegeben.
Personallisten
Diese Lohnarten können auch über Personallisten-Definitionen ausgewertet werden. Mit Angabe der Tabelle "Lohnkonto Lohnart" so wie auf der Abrechnung gedruckt. Ferner mit Angabe der Tabelle "Lohnart" und dem Wert "Bewertung" auch dann, wenn sie nicht auf der Abrechnung gedruckt wurden. In diesem Falle wird auch nicht die Abrechnungsart geprüft. Hier kann mittels eines Datumsfilters ein kumulierter Wert ausgegeben werden.
/Stammdaten/Lohnarten.
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Zusatzversorgungsbeitrag
Eine Lohnart zur Information kann mit der Funktion A110 "Zusatzversorgungsbeitrag, Monat" angelegt werden. Bei der Lohnart für diejenigen Abrechnungsarten, für die der Betrag gedruckt werden soll, einen Eintrag ohne Bewertungslohnarten erstellen. Weitere Einrichtungen sind bei der Lohnart nicht nötig.
Der Zusatzversorgungsbeitrag ist der Teil des ZVK-Beitrags, der für die Zusatzversorgung bestimmt ist. Das ist bei Angestellten der gesamte Beitrag, bei Gewerblichen der Anteil laut Zusatzversorgungs-Prozentsatz.
Die Beträge für die Tarifliche Zusatzrente werden bei dieser Lohnart nicht eingerechnet. Der Betrag wird während der Abrechnung ermittelt. Es ist ein monatlicher Betrag.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Druck Lohnkonto, Zusatzversorgungsbeitrag
Beim Druck des Lohnkontos wird zusätzlich zum gesamten Sozialkassen-Beitrag der Zusatzversorgungsbeitrag gedruckt, der darin enthalten ist; aber nur dann, wenn dieser mit der Informations-Lohnart mit der Funktion A110 auf die Abrechnung gebracht wurde.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj> und
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Informations-Lohnarten, selber definieren
Druck einer Informations-Lohnart mit einfließenden Lohnarten
Eine Informations-Lohnart, welche die Abrechnung selbst nicht verändert, kann so definiert werden, dass die Stunden und Beträge anderer Lohnarten einfließen und der sich so ergebende Gesamt-Saldo der Lohnarten für die Personalnummer auf der Abrechnung gedruckt wird.
Eine reine Informations-Lohnart anlegen mit der Funktion "A120 Gesamtstunden, Gesamtbetrag einfließender Lohnarten". Diejenigen Abrechnungsarten eintragen, bei denen die Lohnart auf der Abrechnung ausgegeben werden soll. Wenn die einfließenden Beträge mit Vorzeichenumkehr dargestellt werden sollen, dann als Abzugslohnart kennzeichnen. Wenn später nur die Stunden auf der Abrechnung gedruckt werden sollen, dann als "Faktoreingabe Berichtsdaten" Menge eintragen. Ansonsten die Bezugsart auf Bruttolohnart setzen, was keine Bedeutung hat, und keine weiteren Eingaben treffen. Bei den einfließenden Lohnarten die Informations-Lohnart eintragen: im Register Auswertung bei "In Informations-Lohnart".
Während der Abrechnung wird für die Informations-Lohnart der Gesamt-Saldo der Stunden und der Beträge dieser Lohnarten seit letztem Eintritt des Arbeitnehmers ermittelt. Beim Druck der Abrechnung erscheint die Informations-Lohnart im Nettoteil, dabei werden Bezeichnung, Stunden, sofern vorhanden, Betrag als Text gedruckt, während rechts das Betragsfeld nicht gefüllt wird. Die einfließenden Lohnarten sind unverändert auf der Abrechnung.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und Fibu/BBA.
Webclient:
Beispiel für eine Informations-Lohnart mit einfließenden Lohnarten
Unabhängig von den Arbeitszeitkonten können einzelne Lohnarten als Anspar- und Abbau-Lohnarten verwendet werden. Mittels einer Informations-Lohnart wird der Saldo dieser Lohnarten, Stunden und Betrag, auf der Abrechnung ausgewiesen; dies ermöglicht die Führung eines "zweiten Arbeitszeitkontos", ohne weitere Definitionen.
Eine reine Informations-Lohnart anlegen mit der Funktion "A120 Gesamtstunden, Gesamtbetrag einfließender Lohnarten". Als Abzugslohnart kennzeichnen, damit eine erfolgte Auszahlung negativ dargestellt wird.
Ferner Lohnarten anlegen, mit denen Stunden und Beträge auf der Abrechnung abgezogen oder auf die Abrechnung gebracht werden sollen, entsprechend einem "Konten"-Zugang und Abbau. Diese Lohnarten nicht in die vorhandenen Arbeitszeitkonten fließen lassen. Wenn eine durchschnittliche Bewertung erforderlich ist, dann hierfür, wie sonst auch, ein Durchschnittsfeld anlegen, z.B. aus allen Zugängen. Wenn die Lohnarten z.B. im Lohnverteilungs-Bericht mit Stunden ausgegeben werden sollen, dann im Lohnartenstamm bei "Übergabe Fibu" nicht nur Betrag, sondern Menge und Betrag auswählen.
Bei diesen Lohnarten im Register Auswertung die Informations-Lohnart eintragen.
Die Informations-Lohnart kann z.B. über die Personallisten ausgewertet werden. Passende Definitionen sind: Tabelle Lohnart und Wert Bewertung, Tabelle Lohnkonto Lohnart und Wert Betrag oder Stunden. Um den Gesamtwert zu erhalten, bei der Definition den Datumsfilter z.B. auf ..01mmjj (mit 2 Punkten, also bis aktueller Monat) setzen. Auch die Auswahl "Vorzeichenumkehr" kann gesetzt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und /Berichte/Personallisten, Definition.
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Informations-Lohnart mit einfließenden Lohnarten, Monat
Die Informations-Lohnart mit der Funktion A120 "Gesamtstunden, Gesamtbetrag einfließender Lohnarten" kann statt Gesamtstunden und Gesamtbetrag auch Monatsstunden und den Monatsbetrag ermitteln; hierfür werden die Zeitraum-Definitionen bei der Lohnart benutzt, die eigentlich für Durchschnittsfelder vorgesehen sind.
Bei der Abrechnungsart zur Lohnart kann bei "Zeitraum aus Durch.-Feld", diese Spalte gilt bei diesen Lohnarten auch ohne Durchschnittsfeld, "Abrechnungsmonat" eingetragen werden.
Es können mehrere solcher Lohnarten angelegt werden. Dann bei den einfließenden Lohnarten eingeben, dass sie in eine der Lohnarten summiert werden sollen. Die Informations-Lohnarten werden während der Abrechnung ermittelt.
Beispiel
Für Personalnummern mit kostenrechnerischer Gehaltsverteilung auf Berichtslohnarten können die Fehlzeiten in eine solche Lohnart gesteuert werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung und Register Auswertung.
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Sonstiges zu Informations-Lohnarten
Informations-Lohnart zum Regelarbeitsentgelt
Das Regelarbeitsentgelt für Altersteilzeit-Verträge ab 07.04 kann mit einer Informations-Lohnart auf die Abrechnung gebracht werden; diese wird dann im Netto-Teil gedruckt, der Betrag nur als erläuternder Text. Das ist die Lohnart mit der Funktion A130. Bei der Lohnart die Abrechnungsarten eintragen, für deren Personalnummern sie ermittelt werden soll. Außerdem gilt sie nur bei Altersteilzeit mit Regelarbeitsentgelt.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Informations-Lohnart zu den AG-SV-Anteilen
Der Anteil des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen kann mit einer Informations-Lohnart auf die Abrechnung gebracht werden; diese wird dann im Netto-Teil gedruckt, der Betrag nur als erläuternder Text.
Es werden die AG-Anteile auf die gesetzliche SV summiert, also nicht auf freiwillige oder private, plus die Anteile bei KuG und Altersteilzeit. Das ist die Lohnart mit der Funktion A140. Bei der Lohnart die Abrechnungsarten eintragen, für deren Personalnummern sie ermittelt werden soll. Die Informations-Lohnart zu den abgerechneten AG-Anteilen zur Sozialversicherung kann statt als Monatswert auch als Jahreswert ermittelt werden. Hierfür werden die Zeitraum-Definitionen bei der Lohnart benutzt, die eigentlich für Durchschnittsfelder vorgesehen sind. Bei der Abrechnungsart zur Lohnart kann bei "Zeitraum aus Durch.-Feld", diese Spalte gilt bei diesen Lohnarten auch ohne Durchschnittsfeld, "Jahr" eingetragen werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Weitere Informations-Lohnarten
- Lohnartfunktion A090 "Lohnart für Personalstamm mit Bezeichnung; wird ohne Betrag abgerechnet". Im Personalstamm können Lohnarten eingetragen werden, die dort eine feste Bezeichnung erhalten; eine solche Lohnart kommt ohne Betrag, aber mit dem Text auf die Abrechnung. Die Lohnart mit "Druck Abrechnung wenn kein Betrag" kennzeichnen. Für die Lohnart wird vom Programm nichts ermittelt. Sie kommt mit ihrer Bezeichnung, das ist die "Alternative Lohnartenbez." auf die Abrechnung. Es kann also pro Personalnummer ein kurzer Text eingegeben werden.
- Lohnartfunktion A111 "Steuerfreie Beiträge Pensionskasse, Zusatzversorgung, Jahr" druckt die Summe der Beiträge, die im Jahr steuerfrei, ob AN-Anteil oder AG-Anteil, an eine Pensionskasse oder an die Zusatzversorgungskasse geleistet wurden. Es ist ein Jahresbetrag. Wird bei der Abrechnung gebildet, wenn eine Überweisung mit der Lohnartfunktion 1410 "Tarifliche Zusatz-Rente (Abführung)" oder mit "1415 TZR Abführung Einmalbezug" abgerechnet ist.
- Lohnartfunktion A210 "Maximales Guthaben laut Arbeitszeitkonto, Std". Das maximale Guthaben des Arbeitszeitkontos stammt entweder aus dem Arbeitszeitkonto selbst oder aus der Kontodefinition pro Personalnummer. Es ist nicht der Kontenstand, sondern die obere Grenze. Dies kann nützlich sein, wenn diese Grenze öfters geändert wird.
- Lohnartfunktion A220 "Saison-KuG im Schlechtwetter-Zeitraum". Die berichteten Saison-KuG-Stunden sind die im aktuellen Schlechtwetter-Zeitraum berichteten Ausfallstunden einschließlich des aktuellen Monats.
- Und weitere Lohnarten zu KuG.
Sonstiges zu Funktionen
Überstunden-Zuschläge, freie Funktion
Wenn Überstunden-Zuschläge mit eigenen Lohnarten abgerechnet werden, dann kann die Zuschlags-Lohnart mit der Funktion "1467 Mehrarbeitszuschläge, freie Verwendung; keine Automatik" versehen werden. Bei dieser Funktion wird keine automatische Verarbeitung ausgeführt. Die Funktion dient dazu, die Zuschlags-Lohnart zu erkennen. Bei der Statistik zur Verdienststruktur z.B. werden diese Zuschläge mit eingerechnet.
/Stammdaten/Lohnarten und
/Berichte/Berichte drucken, <blolanstr>.
Webclient:
Lohnausgleich
Lohnausgleich im Dezember und Januar
Ab 01.06 gibt es im Bauhauptgewerbe laut Tarifvertrag keinen Lohnausgleich mehr. Mit der Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes ist der Lohnausgleich entfallen.
Lohnfortzahlung
LFZ-Liste, aktive Stunden und %-Anteil
Bei der LFZ-Liste werden zusätzlich pro Personalnummer die aktiven Entgeltstunden gedruckt, für den Monat und für das Jahr.
- Bei gewerblichen AN sind dies die Lohnarten mit aktiven Entgeltstunden.
- Bei Angestellten (stat. Ermittlung) sind dies die Lohnaufwands-Stunden abzüglich sämtlicher Fehlzeiten laut Fehlzeitenkalender.
Lohnaufwand-Stunden sind alle Stunden-Lohnarten, die mit Menge an die BBA oder an die Fibu gehen, wenn sie auch bewertet sind, und wenn sie aktive oder passive Entgeltstunden sind. Urlaubsstunden und KuG-Stunden rechnen immer dazu. Bei Gehaltsempfängern und bei Polieren zählen die Stunden, die zur Gehaltslohnart ermittelt wurden. Bei statistischer Ermittlung werden also die Stunden laut Gehaltslohnart ermittelt: zu diesem Zweck bei den Lohnarten Gehalt und Ausbildungsvergütung im Register Fibu/BBA "Std. bei Gehaltslohnart" auswählen. Das bedeutet, dass nicht-Entgeltstunden in den Lohnaufwand-Stunden nicht enthalten sind. - Bei Gehaltsverteilung kommen aber außerdem dazu: Stunden, die mit Betrag abgerechnet sind und aktive oder passive Entgeltstunden sind Um den %-Anteil der LFZ zu berechnen, gibt es die Möglichkeiten:
LFZ-Entgelt in Prozent vom Steuerbrutto.
LFZ-Stunden in Prozent von den aktiven Stunden.
LFZ-Stunden in Prozent von der Summe aktiver Stunden plus LFZ-Stunden.
LFZ-Stunden in Prozent von den Lohnaufwand-Std.
/Berichte/Berichte drucken, <blolfz>, Register Optionen.
Webclient:
Aktiven Stunden der Lohnfortzahlungsliste, Angestellte
Für Angestellte werden die aktiven Stunden der Lohnfortzahlungsliste dann wie für Gewerbliche ermittelt, wenn im Jahr die Entgeltfortzahlung mit Betrag auf die Abrechnung gebracht wurde.
Hinweise zur LFZ-Liste
Die LFZ-Liste ermittelt die LFZ-Stunden, Steuerbrutto, Lohnaufwand und aktive Stunden nach Belegmonat. Das ist der Monat, in den sie gehören. Rückrechnungen werden also nicht im Abrechnungsmonat, in dem zurückgerechnet wird, berücksichtigt, sondern in der Druckausgabe des RR-Monats selbst.
/Berichte/Berichte drucken, <blolfz>.
Webclient:
LFZ-Liste, nicht enthaltene Personalnummern
Arbeitnehmer werden in diesen Fällen auf der Lohnfortzahlungs-Liste nicht gedruckt:
- Wenn keine Berechtigung für die Personalnummer vorliegt.
- Wenn im Personalstamm keine Entlohnungsart (Monat, Stunden, Akkord) eingetragen ist.
- Wenn keine Werte für die Spalten "Kumuliert Stunden" und "Kumuliert Betrag" ermittelt werden konnten. Dies sind bei Gewerblichen die Werte von Jahresanfang bis zum Auswertungs-Belegmonat, die für die Lohnarten mit der Funktion 6010 Lohnfortzahlung und 6012 Unfall abgerechnet wurden.
Vorgehensweise
Wenn eine Personalnummer nicht auf der Liste enthalten ist:
- Die LFZ-Liste mit der Auswahl "Alle drucken (auch wenn nicht LFZ)" ausführen: Prüfen, ob die Personalnummer hier enthalten ist.
- Die Lohnkonto-KSt-Statistik anzeigen:
/Abteilungen/Baulohn/Lohnkonto, Lohnkonto KSt Statistik.
Webclient:
- Im Register Gliederung Kostenstelle ankreuzen und Personalnummer ankreuzen.
- Im Register Optionen die LFZ-Lohnarten im Lohnartenfilter eintragen, z.B. 500. Und die zu untersuchende Personalnummer im Personalnummernfilter eintragen.
- Das Taschenrechner-Symbol ausführen. Für die Monate des Jahres überprüfen, ob Werte ermittelt wurden.
LFZ-Liste, statistische Ermittlung
Statistische Ermittlung
Für Personalnummern, bei denen auf der Abrechnung keine Entgeltfortzahlungs-Beträge erscheinen, weil die Beträge bereits im Gehalt enthalten sind, kann eine Lohnart angelegt werden, die eine Bewertungsdefinition enthält. Mit dieser Lohnart werden die LFZ-Stunden auf der LFZ-Liste bewertet. Dies ist die Lohnart mit der Funktion 6011 Stat. Ermittlung Lohnfortzahlung.
/Stammdaten/Lohnarten und /Berichte/Berichte drucken, <blolfz>.
Webclient:
Personalnummern mit statistischer Bewertung
Personalnummern mit statistischer Bewertung der LFZ sind diese: Im Personalstamm muss als Entlohnungsart "Monatsentgelt" enthalten sein. Ebenso in der Historie des Aufruf-Monats. Im Auswertungsjahr bis zum Auswertungsmonat darf die Lohnfortzahlungs-Lohnart, das ist die Lohnart mit der Funktion 6010 Lohnfortzahlung, nicht mit Betrag abgerechnet sein.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf "Abrechnungslauf", Lohnkonto Lohnart.
Webclient:
LFZ und Teiltag
Lohnfortzahlung im Fehlzeitenkalender: wenn im Zeitraum der 42 Tage ein Fehltag mit weniger als Sollstunden berichtet ist, also z.B. der 1.Tag, dann wird ein solcher Tag nicht mitgezählt. Dies gilt für Mitarbeiter, für die kein Zeitlohn berichtet wird. Für Gewerbliche zählt ein Tag mit weniger als Sollstunden nur dann nicht mit, wenn gleichzeitig für diesen Tag aktive Entgeltstunden berichtet wurden.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender.
Webclient:
LFZ und Durchschnitt
Durchschnitt und LFZ, Faktor des ersten Monats
Wenn eine Fehlzeit, z.B. Krank mit Lohnfortzahlung, mit einem Durchschnitt bewertet wird und wenn die gesamte LFZ dieser Fehlzeit mit dem gleichen Durchschnitt gerechnet werden soll, dann kann dies bei der Lohnart ausgewählt werden.
Bei der Lohnart kann "Durchschnitt zu Fehlzeitbeginn" angekreuzt werden. Dann wird auch in einem Folgemonat der Faktor aus dem ersten Monat genommen; der Faktor wird nicht aus dem mittlerweile möglicherweise geänderten Durchschnitt ermittelt. Dies gilt für eine laut "Bezug auf Vorerkrankung" im Fehlzeitenkalender zusammenhängende Fehlzeit. Die Lohnart kann z.B. mit Durchschnitt, Betrag/Stunden, 3 Monate definiert sein.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Spalte auswählen: Durchschnitt zu Fehlzeitbeginn.
Webclient:
LFZ und SFN-Zuschläge
Erhöhen SFN-Zuschläge die Entgeltfortzahlung?
Das Bundesarbeitsministerium sagt: "Folgende Vergütungsbestandteile werden zur Berechnung der Entgeltfortzahlung berücksichtigt: ... Zulagen für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, für Gefahren oder Erschwernisse, wenn diese Zulagen ansonsten angefallen wären."
"Wenn sie ansonsten angefallen wären": das trifft zum Beispiel für Gleisbauer zu. Die Rentenversicherungsträger verlangen aber für alle Arbeitnehmer, bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durchschnittliche SFN-Zuschläge einzurechnen.
Bei dieser Lohnart, ebenso wie die Entgeltfortzahlungs-Lohnart, die es schon gibt, die Funktion für Lohnfortzahlung eintragen, das ist 6010 krank, Kur oder 6012 Unfall.
Um diese Lohnart zu bewerten, einen Durchschnitt bilden, zum Beispiel einen Durchschnitt für 3 Monate, in den etwa die Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht einfließen. Bei diesen Lohnarten also die Definition treffen, den Durchschnitt zu füllen.
Die neue Lohnart zur Entgeltfortzahlung als Folgelohnart bei der Lohnart zur Entgeltfortzahlung, die es schon gibt, eintragen.
Lohnkonto
Entgeltstunden im Lohnkonto
Die Entgeltstunden, die im Lohnkonto angezeigt werden, sind:
- Für Angestellte die Sollstunden im Monat; wenn außerdem aktive Entgeltstunden abgerechnet wurden, dann werden diese dazuaddiert.
- Für Poliere die Summe der aktiven und passiven Stunden, die als Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung definiert sind; das gilt für alle Arbeitnehmer mit Gehaltsverteilung;
- Für Arbeitnehmer mit Stundenentgelt die aktiven und passiven Stunden.
/Stammdaten/Personalstamm, Infobox zur Personalnummer und dort: zu, Lohnkonto.
Webclient:
Altersentlastung im Lohnkonto
Der "Altersentlastungsbetrag mtl." in der Karte des Personalstamms, Register Steuer, ist der monatliche Altersentlastungsbetrag, wie er für das Jahr gilt, in dem der Arbeitnehmer 65 Jahre alt wird, zum Beispiel: Jahr 2013, Betrag 1292 / 12, also 108 Euro gerundet. Ebenso in der Historie des Personalstamms.
Beim Druck des Lohnkontos handelt es sich um den Jahreswert, im Beispiel 1292. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag bei der Lohnsteuer. Er bleibt dann lebenslang festgeschrieben. Welche Werte zum Ansatz kommen, siehe § 24a EStG.
Druck Lohnkonto, Beschäftigungszeiten
Wenn das Lohnkonto gedruckt wird und wenn es sehr viele Einträge zu den Beschäftigungszeiten gibt, zum Beispiel wegen unbezahltem Urlaub, dann wird der Druck der Beschäftigungszeiten begrenzt, etwa aufs Vorjahr und Jahr.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
Webclient:
Druck Lohnkonto, steuerfreie Beträge
Im Lohnkonto werden folgende steuerfreien Beträge gedruckt:
- Ausland,
- Tarifliche Zusatz-Rente,
Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung zusammen mit anderen Beträgen zur Tariflichen Zusatz-Rente unter der Überschrift ZVK ausgegeben. - steuerfreie Sachbezüge,
- SFN,
- steuerfreie Verpflegung,
- Reisen (Lohnarten mit der Funktion 1570),
- Doppelte Haushaltsführung,
- Fahrten.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
Webclient:
Nicht im Lohnkonto aufgeführte steuerfreie Beträge können mit einen Anhang zum Lohnkonto gesondert ausgewertet und dokumentiert werden: Lohnartenliste
Abrechnungsmonat: 31.12.JJJJ
Jahreswerte: Ja
Filter auf Lohnart Baulohn: Steuerpflichtig = steuerfrei
/Berichte/Berichte drucken, <BLOLOHLOA Lohnartenliste>.
Webclient:
Lohnnebenkosten
Druck Lohnnebenkosten, Übernachtung am Ort der Baustelle
Tage, an denen am Ort der Baustelle übernachtet wird, können mit einer besonderen Lohnart berichtet und abgerechnet werden, ohne Bewertung, nur für den späteren Druck der Lohnnebenkosten.
Mit einer solchen Lohnart können auch pauschal mehrere Tage pro Kostenstelle berichtet werden, z.B. 5 Tage auf einer bestimmten KSt. Diese Lohnart so definieren, dass sie ohne Betrag abgerechnet wird. Wenn dies gewünscht ist, dann eine Lohnart mit der Funktion 1590 "Übernachtung am Ort der Baustelle" anlegen. Als Bruttolohnart kennzeichnen, mit der Berechnungseinheit Tage, keine Bewertung eintragen. Die Lohnart muss abgerechnet werden; nachträglich für frühere Monate zu berichten ist also nicht möglich.
Bei der Ermittlung der Lohnnebenkosten wird eine solche Lohnart berücksichtigt; die Tage, an denen Übernachtung war, müssen dann nicht mehr manuell nachgepflegt werden.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Druck Lohnnebenkosten, mehrere am Tag
Wenn an einem Tag auf mehreren Baustellen gearbeitet wurde, dann wird dies beim Druck der Lohnnebenkosten mit einem X angezeigt.
Druck Lohnnebenkosten, Text
Beim Druck der Bescheinigung zu Lohnnebenkosten können drei Zeilen mit Text vorgegeben werden; diese werden dann bei jeder Personalnummer nach der Gesamtsumme gedruckt.
Berichte, Berichte drucken, <blolnk Lohnnebenkosten>.
Sonstige steuerfreie Reisekostenerstattungen
Für sonstige steuerfreie Reisekostenerstattungen kann eine Lohnart mit einer besonderen Funktion angelegt werden. Diese Beträge dieser Spesenabrechnungen werden nicht bei der Lohnnebenkosten-Ermittlung ausgewiesen, aber im Lohnkonto gedruckt. Die Funktion ist "1570 Reisegeld steuerfrei (ohne Druck Lohnnebenkosten)".
Stammdaten, Lohnarten und Berichte, Berichte drucken, <blolktoaj>.
Arbeitstage
Als Arbeitstage werden die aktiven Arbeitstage laut Lohnkonto ausgewiesen; das sind die mit aktiven Entgeltstunden berichteten Tage.
Lohnnebenkosten, alle Tage und alle Beträge
Wenn die Lohnnebenkosten für die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers ermittelt werden, dann gibt es diese Auswahlen:
- Alle Arbeitstage, Summen steuerfrei:
Ermittelt und gedruckt werden die einzelnen Tage mit aktiven Entgeltstunden auf Kostenstellen, dazu einmal pro Monat die Summen der Beträge der steuerfreien Zuschüsse. - Keine Auswahl:
Ermittelt und gedruckt werden die einzelnen Tage mit aktiven Entgeltstunden auf Kostenstellen und ebenfalls pro Tag die Beträge der steuerfreien Zuschüsse.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen; < Alle Arbeitstage, Summen steuerfrei>
Ausführen und später Drucken.
Weniger Stunden
Bei den Lohnnebenkosten werden auch Arbeitstage ausgewiesen, die weniger Entgeltstunden haben als die Stundengrenzen, die vorgegeben wurden.
Wenn dies gewünscht ist, dann die Auswahlen "Alle Arbeitstage" und "Weniger Stunden" treffen. Die Auswahl "Alle Arbeitstage" bewirkt allerdings, dass zwar die Stunden auf den Kostenstellen pro Tag, aber die Beträge für die Auslösungen nur summiert pro Monat ermittelt werden.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Lohnnebenkosten, Fahrten, Reisen
Wenn zu den Lohnnebenkosten auch Reisezeiten und Fahrtzeiten ausgewiesen werden sollen, dann so vorgehen:
Es gelten Lohnarten mit den Funktionen <1576 Reisezeitvergütung, steuerpflichtig, Stunden> und <1709 Fahrtzeit, Stunden>. Wenn dies Lohnarten mit Stunden sind. Diese Stunden werden ermittelt, wenn die Lohnnebenkosten ausgeführt werden.
Beim Druck der Lohnnebenkosten kann dann ausgewählt werden, ob die Stunden zu Fahrtzeiten, Reisezeiten als letzte Spalte der Beträge ausgegeben werden. Wenn ja, dann ist das anstelle der Spalte "Einbehalt Unterkunft".
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Auswärtstätigkeit, ab 01.01.2014
Aufgrund der Änderungen zum 01.01.2014 im Reisekostenrecht sind folgende Verarbeitungen nun möglich:
Beim Ausführen der Lohnnebenkosten wird bei Vorgabe von 8 Stunden als Grenze für die Auswärtstätigkeit automatisch ab 8,00001 Stunden gerechnet; denn es zählt die Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Beim Ausführen der Lohnnebenkosten wird die Vorgabe "14 Std. und größer sind" mit 0 vorbesetzt; denn diese Grenze gibt es nicht mehr.
Übernachtungen am Ort der Baustelle können wie bisher mit einer Lohnart mit der Funktion "1590 Übernachtung am Ort der Baustelle" berichtet werden. Beim Druck der Lohnnebenkosten werden die Tage der Auswärtstätigkeit als "Abwesenheit" aufgeführt, ohne die Grenze zu nennen.
Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Lohnnebenkosten, Ausführen
Lohnnebenkosten ermitteln, in der Jobwarteschlange
Wenn die Lohnnebenkosten für Verpflegung und weitere ermittelt werden: diese Verarbeitung kann auch in die Jobwarteschlange gestellt werden.
,Berichte, Berichte drucken, <blolnk Lohnnebenkosten> dort: Ausführen und dort: Plan.
Lohnsteuer
Fünftelung
Berechnung bei Lohnsteuer-Fünftelung
Ausgangspunkt: Eine Lohnart mit der Definition steuerpflichtig = steuerplf. 1/5-Steuersatz wird abgerechnet.
Beispiel für die Berechnung
Durchführung einer Günstigerprüfung
Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I erhält aufgrund seiner 10-jährigen Betriebszugehörigkeit im Mai ein Jubiläumsgeschenk von 500 EUR. Für die Besteuerung dieses sonstigen Bezugs ermittelt der Arbeitgeber einen maßgebenden Jahresarbeitslohn von 31.000 EUR. Nach der Fünftelregelung wird der Jahresarbeitslohn um ein Fünftel der Jubiläumszuwendung (um 100 EUR) erhöht; es ergibt sich ein Betrag von 31.100 EUR.
Ergebnis: Für das Jahr 2022 ergibt sich
Jahreslohnsteuer von 31.100 EUR | 3.471 EUR |
Jahreslohnsteuer von 31.000 EUR | 3.494 EUR |
Differenzbetrag | 23 EUR |
Es ergibt sich eine Lohnsteuer von (23 EUR × 5) | 115 EUR |
Ohne Anwendung der Fünftelregelung ist der Jahresarbeitslohn um den Gesamtbetrag der Jubiläumszuwendung von 100 EUR zu erhöhen. | |
Jahreslohnsteuer von 31.10 EUR | 3.587 EUR |
Jahreslohnsteuer von 31.000 EUR | 3.505 EUR |
Es ergibt sich eine Lohnsteuer von | 116 EUR |
Da die Anwendung der Fünftelregelung zu einer höheren Lohnsteuer führt, muss der Arbeitgeber auf die Anwendung verzichten und die Lohnsteuer mit 115 EUR erheben, die sich bei Hinzurechnung des vollen Betrags des sonstigen Bezugs zum Jahresarbeitslohn nach der Jahreslohnsteuertabelle ergibt.
Hinweis zur Fünftelung
Andere Einmalbezüge des gleichen Monats werden in die Hochrechnung nicht einbezogen.
Fünftelung, Lohnart für LSt-Bescheinigung
Wenn sich z.B. bei Abfindungen oder Jubiläumsgeldern ergibt, dass aufgrund der Günstigerprüfung die Lohnsteuer-Fünftelung nicht geeignet ist, dann kann diejenige Einmalbezugs-Lohnart, mit der schließlich berichtet wird, mit der Funktion 6320 gekennzeichnet werden.
Diese Lohnart wird dann auf der LSt-Bescheinigung in die Zeile "Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden" gerechnet.
LSt-Bescheinigung
Adresse des Arbeitgebers bei der LSt-Bescheinigung
Die Adresse des Arbeitgebers, die auf der LSt-Bescheinigung ist diejenige der "Adresse AG, der die LSt abführt" bei den Steuernummern Finanzamt. Falls mit einem Filter auf Steuernummern ausgeführt wird, gilt die "Adresse AG wenn mehrere NL" (die Spalte ist einblendbar). Ist dort nichts eingetragen, dann gilt die Adresse laut Adressnummer der Firma oder der Niederlassung, wenn dort vorhanden.
LSt-Bescheinigung, Vorjahr
Beträge, die sich aus Rückrechnungen ins Vorjahr ergeben, werden im laufenden Jahr bescheinigt.
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung und Lohnkonto, Vorjahr
Beim Vergleich der LSt-Bescheinigung mit dem Lohnkonto ist folgendes zu beachten: Die LSt-Bescheinigung bescheinigt alles, was im Jahr abgerechnet wurde. Also inklusive Rückrechnungen aufs Vorjahr.
Im Lohnkonto dagegen werden Rückrechnungen aufs Vorjahr im Vorjahr ausgewiesen. Deshalb muss zum Vergleich der beiden Ausgaben auch das Lohnkonto des Vorjahres und des folgenden Jahres herangezogen werden.
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta> und <blolktoaj>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Weitere Daten
Für den Druck der LSt-Bescheinigung ist die Festlegung bei der Lohnart "Druckposition LStK" aktiviert. Lohnarten, die hier einen Eintrag haben, werden summiert und auf der LSt-Bescheinigung mit dem angegebenen Drucktext unter "Raum für weitere Daten" gedruckt. Dabei gelten die Regeln:
- Wenn die Lohnart eine Abzugslohnart ist, wird der Betrag positiv gedruckt.
- Wenn mehrere Lohnarten die gleiche Druckposition haben, werden sie summiert.
- Es sind maximal 4 Zusatzzeilen möglich. (Und es werden bereits feste Zusatzzeilen gedruckt, wenn Einmalbezug nach Austritt oder Märzklausel vorlag).
Beispiele
Lohnart für Sammelbeförderung (Funktion 1581), Lohnart für pauschalbesteuerte Auslösungen, Lohnarten für freiwilligen KV- und PV-Beitrag (Funktionen 9550 und 9850). Sonderfälle:
Wenn die Lohnart für den "9630 AG-Zuschuß RV für privat versicherte AN" für eine freier Druckzeile der LSt-Bescheinigung vermerkt wurde, und wenn der Arbeitnehmer berufsständisch rentenversichert ist und laut Historie des Monats der Beitrag abgeführt wird, dann wird der Betrag in die freie Druckzeile nicht eingerechnet; denn der Betrag ist oben schon als AG-Anteil zur RV ausgewiesen.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA und /Berichte/Berichte drucken, <blolstdta>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, weitere freie Zeilen
Um die Beträge weiterer Lohnarten in die freien Zeilen der LSt-Bescheinigung zu steuern, können in der Karte der Lohnarten weitere Auswahlen getroffen werden.
Bei der "Druckposition LStK (freier Raum)" sind zusätzliche Auswahlen möglich: von 91 bis 98. Bei jeweils der ersten Lohnart mit einer solchen Druckposition den "Text zur Druckposition" eintragen. Acht zusätzliche Auswahlen bedeutet aber nicht, dass acht zusätzliche Zeilen auf der LSt-Bescheinigung im freien Bereich ausgegeben werden. Vielmehr werden die Beträge derjenigen Lohnarten, die so gekennzeichnet sind und für die Personalnummer abgerechnet sind, in den freien Bereich der LSt-Bescheinigung übertragen, sofern dort noch Zeilen gefüllt werden können.
Insgesamt, also mit den Lohnarten, die bereits in freie Zeilen einfließen, und den Lohnarten mit diesen zusätzlichen Auswahlen, können 4 freie Zeilen ausgegeben werden.
Wenn die LSt-Bescheinigung ausgeführt wird, dann wird aus den Lohnarten ermittelt, wie sie zu diesen Druckpositionen eingerichtet sind; dabei gilt nicht, wie sie abgerechnet wurden, sondern was aktuell eingetragen ist. Die Beträge dieser Lohnarten werden für den Zeitraum summiert.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA, Druckposition LStK und Text zur Druckposition, /Berichte/Berichte drucken, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
Webclient:
Lohnarten, steuerpflichtige Rentenausgleichszahlung Lohnartenfunktion für die Bescheinigung in Zeile 23a (ab Version 2023.2)
Für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente besteht die Möglichkeit, die Rentenabschläge durch eine zusätzliche Beitragszahlung ganz oder teilweise auszugleichen.
Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung, sind 50 % der Beiträge steuer- und beitragsfrei ( und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Wird eine Abfindungszahlung wegen der Beendigung der Beschäftigung zweckgebunden für eine Ausgleichszahlung gewährt, kann der Beitrag in voller Höhe beitragsfrei gewährt werden.
Wenn der Arbeitgeber über die Hälfte der Ausgleichsbeträge übernimmt: Der Betrag, der 50 % der Beiträge übersteigt, ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.
Dieser steuerpflichtige Anteil ist in der LSt-Bescheinigung in der Zeile 10 auszuweisen und da er als Sonderausgaben abzugsfähig ist zusätzlich in der Zeile 23a. Dazu kann eine Lohnart mit der Funktion <3052> Rentenausgleichszahlung steuerpflichtig, sozialversicherungsfrei angelegt werden.
Mit dieser Funktion wird der Betrag auch in der Zeile 23a bescheinigt. (Das ist Zeile 23, die erste Position.)
Stammdaten, Lohnarten, Funktion
LSt-Bescheinigung Fahrten und doppelte Haushaltsführung
In die Zeile Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fließt ein:
- Lohnart mit der Funktion 1540 Steuerfreie AG-Leistungen Fahrten Wohnung/Arb.Stätte.
In die Zeile Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fließt ein:
- Lohnart mit der Funktion 8003 Pauschalierung Fahrten Wohnung/Arb.Stätte.
In die Zeile Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung fließen ein:
- Lohnarten mit den Funktionen 1560,1561, 1562, 1563 Auslösung Satz 1 bis 4 für doppelte Haushaltsführung / Pauschale für Übernachtung sowie die Lohnarten zu den tariflichen Wochenendheimfahrten, das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1572, 1573, 1574.
LSt-Bescheinigung, Sammelbeförderung Kennzeichen "F"
Wenn auf der LSt-Bescheinigung im "Raum für weitere Daten" eine Zeile z.B. "Sammelbeförderung F" (F für Firma) eingefügt werden soll, dann so vorgehen:
Eine Lohnart Sammelbeförderung anlegen. Bezugsart Bruttolohnart, Funktion 1581, Gesamtbrutto Nein, Berechnungseinheit Tage, Faktoreingabe Menge, bei der Bewertung die Abrechnungsart eintragen, aber keine Bewertung, keine Übergabe Fibu oder BBA. Wenn gewünscht, dann "Druck Abrg. wenn kein Betrag" ankreuzen. Bei dieser Lohnart eine Druckposition LStK eintragen (z.B. 04).
Auf der LSt-Bescheinigung wird ferner im Abschnitt "Großbuchstaben" ein F gedruckt. Diese Lohnart entweder berichten. Oder im Personalstamm unter den aktuellen Bezügen eintragen:
diese Lohnart wird, als Tages-Lohnart, nicht abgerechnet. Dabei zählt, sobald die Lohnart in der Historie des Personalstamms oder auch im aktuellen Personalstamm eingetragen ist.
Falls für den Fahrer die Fahrtzeit berichtet und auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen werden soll, dann kann eine zweite Lohnart mit der Funktion 1581 angelegt werden mit der gleichen Druckposition. Diese als Stundenlohnart bewerten und für den Fahrer stundenweise berichten. Auf der LSt-Bescheinigung wird zusätzlich die Anzahl Tage ausgewiesen.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA, Druckposition LStK und Text zur Druckposition und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Mahlzeiten Kennzeichen "M"
Wenn Arbeitnehmern bei einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden, dann braucht dieser Sachbezug nicht mehr versteuert zu werden, es wird aber auf der LSt-Bescheinigung ein Kennzeichen dazu ausgegeben; dies gilt ab 01.01.2014.
Dies gilt für Mahlzeiten, die "vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten" zur Verfügung gestellt werden; "übliche Mahlzeiten" im Wert bis 60 Euro. Dies gilt für Arbeitnehmer, denen Verpflegungspauschalen zustehen; statt der Versteuerung sind dann die Verpflegungspauschalen, die höchstens steuerfrei sind, geringer.
Dass Mahlzeiten zur Verfügung gestellt wurden, wird auf der LSt-Bescheinigung als "Buchstabe M" dokumentiert. Dafür kann eine Lohnart mit der Funktion <1553 Zur Dokumentation in der Personal-Historie: Mahlzeiten bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit> angelegt werden. Die Lohnart im Personalstamm eintragen, ohne Betrag, abrechnen, also ohne Betrag, so dass sie danach in der Personal-Historie ist. Die Lohnart kann auch berichtet oder als Folgelohnart abgerechnet werden; dann allerdings darf sie keine Pseudolohnart sein.
Sobald die Lohnart in einem Monat des Zeitraums, der bescheinigt wird, in der Personal-Historie ist oder in der Abrechnung der Lohnarten, dann wird der "Buchstabe M" bescheinigt. Die Kennung wird in der Zeile "Großbuchstaben" ausgegeben.
Quelle: EStG § 8, § 41b ab 2014, Bundesgesetzblatt Nr. 9/2013 Teil I S. 285.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Lohnsteuer, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Grenzgänger Frankreich
Für Zeiträume ab 2017 wird für Grenzgänger, die in Frankreich wohnen, eine besondere Kennung auf der Lohnsteuer-Bescheinigung ausgegeben:
- FR1 wenn der Betrieb in Baden-Württemberg ist,
- FR2 in Rheinland-Pfalz,
- FR3 im Saarland.
Regeln
- Wenn im Personalstamm im Register Steuer "Grenzgänger" oder "Ersatzbescheinigung" angekreuzt ist;
- wenn im Personalstamm bei der Anschrift das Länderkennzeichen eingetragen ist, bei dem als Staatsangehörigkeit 129 Frankreich eingetragen ist;
- wenn in mindestens einem Monat des Zeitraums, der bescheinigt wird, so abgerechnet wird;
- wenn die Firma oder die Niederlassung des Arbeitnehmers als Bundesland eines der drei Bundesländer hat.
Die Kennung wird in der Zeile "Großbuchstaben" ausgegeben.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Lohnsteuer, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Vorarbeitgeber-Vorträge
Ab 2005 liegt bei Eintritt eines Arbeitnehmers unter Umständen nicht das beim Vorarbeitgeber abgerechnete Steuerbrutto des Jahres vor; in diesem Fall einen Lohnkonto-Vorarbeitgeber-Vortrag erfassen mit den Steuertagen laut Vorarbeitgeber, aber ohne Bruttoarbeitslohn.
Wenn kein Lohnkonto vorhanden ist, dann wird während der Abrechnung ein Vortrag zu den Vorarbeitgeber-Steuertagen automatisch erstellt. Vermerkt werden dann je 30 Steuertage für die Monate vor dem Eintrittsdatum im laufenden Jahr. Bei der Abrechnung von Einmalbezügen wird dann für diese Steuertage der laufende Bezug des abgerechneten Monats als Basis genommen: laufendes Steuerbrutto geteilt durch Steuertage des Monats mal Vortrags-Steuertage.
Bei der LSt-Bescheinigung wird in diesem Fall in der Zeile 3 ein S gedruckt. Das ist die Zeile "Großbuchstaben" ausgegeben.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Lohnkonto VorAG Steuerkarten.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Wiedereintritt im gleichen Monat
Wenn Austritt und Wiedereintritt im gleichen Monat vorliegen, dann ist die Vorgehensweise zum Druck der LSt-Bescheinigung, dass zunächst eine Bescheinigung zum Vormonat des Austritts mit der Auswahl "Drucken wenn kein Austritt" gedruckt wird; die Bescheinigung später im Jahr druckt dann ab Eintritts-Monat.
Der Grund hierfür ist, dass für den Austritts- und Eintritts-Monat nur eine Abrechnung vorliegt, dieser Monat gilt also als Eintritts-Monat.
Der Vormonats-Druck weist als bis-Datum das Monatsende aus, der Eintrittsmonats-Druck als ab-Datum den Monatsbeginn.
/Berichte/Berichte drucken, <blolststa>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Wiedereintritt, Beispiel
- 29.02. Austritt,
- 01.03. Eintritt,
- 30.09. Austritt,
- 01.10. Eintritt; deutet
- zu 02.21, Erstellen wenn kein Austritt: Nein;
- zu 09.21, Erstellen wenn kein Austritt: Nein;
- zu 12.21, Erstellen wenn kein Austritt: Ja, wie immer im Dezember;
LSt-Bescheinigung, Abrechnung nach Austritt
Wenn nach dem Austritt eine Abrechnung ausgeführt wird, dann wird in diesem Monat ohne besondere Auswahl eine LSt-Bescheinigung erstellt. Der Abrechnungsmonat zählt dann als "Austrittsmonat". Die Auswahl "Erstellen, wenn kein Austritt" braucht also nicht getroffen zu werden. Ein Aufruf der LSt-Bescheinigung ergibt dann die Personalnummern mit Austritt und diejenigen mit Abrechnung nach Austritt, also die Bescheinigungen, die im Monat fällig sind.
/Nach der Abrechnung/LSt-Bescheinigungen: Erstellen wenn kein Austritt.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, weniger SV-Beiträge als abgerechnet
Auf der LSt-Bescheinigung werden ab 2010 Beiträge zur Sozialversicherung, die sich auf steuerfreien Arbeitslohn beziehen, nicht eingerechnet:
Die SV-Beiträge, die bescheinigt werden, enthalten nicht die RV-AG-Beiträge auf den Unterschiedsbetrag bei Altersteilzeit, nicht die RV-AG-Beiträge auf Kurzarbeitergeld, nicht die RV-AG-Beiträge für beschäftigte Rentner der Personengruppe 119.
Wenn bei der Tariflichen Zusatz-Rente AG-Zuschüsse abgerechnet wurden, die steuerfrei, aber SV-pflichtig sind, das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1441, 1443, 1446, dann werden die Beiträge darauf anteilig herausgerechnet, im Verhältnis des steuerpflichtigen zum gesamten Entgelt.
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Besonderheiten nach Jahren
LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2011, zum Druck
Bei der LSt-Bescheinigung ab 2011 werden die Beiträge zur gesetzlichen und zur berufsständischen Versicherung getrennt ausgewiesen, beim AN-Anteil und AG-Anteil. Bei privat Krankenversicherten wird der "Nachgewiesene Beitrag privat" pro Monat als voller Betrag bescheinigt, auch wenn Teilmonat war (siehe dazu die Änderungen ab 2012).
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2012, zum Druck
Für Lohnsteuerbescheinigungen, die Zeiträume ab 01.01.2012 melden, gelten diese Änderungen:
Es wird auch die Steuernummer des Arbeitgebers gemeldet; der Gemeindeschlüssel nicht mehr. Der Gemeindeschlüssel des Arbeitgebers laut Steuernummern-Einrichtung ist aber nötig, um das Bundesland des Arbeitgebers für die LSt-Anmeldung zu ermitteln.
Kurzarbeitergeld bei "Krank vor KuG" wird nicht bescheinigt, das ist in der Zeile 15 "Kurzarbeitergeld...".
Bei freiwilliger oder privater Versicherung werden die AG-Zuschüsse aufgeteilt nach freiwilliger KV, privater KV und PV; das ist die Zeile 24 "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse".
Bei privater Versicherung wird unter "28. Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung" nicht mehr der nachgewiesene Monatsbeitrag laut Personalstamm, Register SV 2, gemeldet, sondern die Vorsorgepauschale, die bei der Steuerberechnung aus diesem Monatsbeitrag errechnet wurde, das ist ein geringerer Betrag.
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2015, zum Druck
Bei Arbeitnehmern, deren Rentenversicherung ein berufsständisches Versorgungswerk ist, wobei sie die Beiträge selbst zahlen, wird auf der LSt-Bescheinigung ab 2015 dennoch der AG-Anteil zum Beitrag bescheinigt.
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2016, zum Druck
Auch wenn sich die Lohnsteuermerkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibetrag im Zeitraum geändert haben, werden nur diejenigen aufgeführt, die zuletzt galten.
Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten werden erklärt als "zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte".
Unten auf der Seite wird die "Externe ID" oder Mitteilungs-ID gedruckt, die gemeldet wird, um die Bescheinigung eindeutig zu kennzeichnen. Wenn die Bescheinigung eine andere ersetzt, dann wird außerdem als "Korrektur ID" deren Mitteilungs-ID gedruckt.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung ab 2016 kann ein "Freibetrag DBA Türkei" bescheinigt werden. Das ist "der im Lohnsteuerabzug verbrauchte Freibetrag", der nach türkischem Recht gegolten hätte.
Seit 2016 kann der Betriebsrentner beim Betriebsstättenfinanzamt beantragen, dass der Jahresarbeitslohn bis zur Höhe von 10.000 Euro freizustellen und die Besteuerung auf zehn Prozent zu begrenzen ist.
/Berichte/Berichte drucken, <blolstdta Lohnsteuerbescheinigung Datenversand>.
Webclient:
LSt-Bescheinigung, Ausland (DBA) und SV-Beiträge, für 2017 und ab 2018
Bisher galt für die LSt-Bescheinigung: SV-Beiträge, die auf den steuerfreien Anteil des Bruttos entfallen, weil im Ausland gearbeitet wurde, werden nicht bescheinigt.
Für das Jahr 2017 galt:
Dazu gibt es ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 11.12.17 mit dem Titel: "Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer". Sofern der Staat, in dem gearbeitet wird, diese SV-Beiträge nicht vom Brutto, das dort versteuert wird, abzieht, werden die SV-Beiträge auch für dieses Brutto in Deutschland bescheinigt.
Bis dieses in einem weiteren Schreiben zur LSt-Bescheinigung geklärt wird, kann, wenn die LStBescheinigung ausgeführt wird, die Auswahl "DBA, SV-Beiträge bescheinigen" getroffen werden.
Ab dem Jahr 2018 gilt:
Für die LSt-Bescheinigung gilt wieder: SV-Beiträge, die auf den steuerfreien Anteil des Bruttos entfallen, weil im Ausland gearbeitet wurde, werden nicht bescheinigt. (Bundesministerium der Finanzen, Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018). Die Auswahl "DBA, SV-Beiträge bescheinigen" ist deshalb bei der LSt-Bescheinigung entfernt.
/Nach der Abrechnung/LSt-Bescheinigungen.
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LSt-Bescheinigung, Besonderheiten ab 2021, zum Druck
Zeile 17 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind"
In der Zeile 17 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind" der LSt-Bescheinigung sind die unten genannten auf die Entfernungspauschale anzurechnenden steuerfreien Zuschüsse und Sachbezüge betragsmäßig zu bescheinigen. Lohnarten die entsprechend bescheinigt werden sollen, müssen mit der Funktion 1540 versehen sein, dann fließen sie in Zeile 17 ein.
Das sind:
- Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden (§ 3 Nummer 15 Satz 1 EStG),
- Sachbezüge für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhält (§ 3 Nummer 15 Satz 2 EStG),
- Sachbezüge, die im Rahmen des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG - Job-Ticket - oder § 8 Absatz 3 EStG - Verkehrsträger - steuerfrei bleiben.
In der Zeile 18 "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte"
In der Zeile 18 "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" sind nur die auf die Entfernungspauschale nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 zweiter Halbsatz EStG2 anzurechnenden pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG zu bescheinigen. Das sind die Lohnarten mit der Funktion 8003.
LSt-Bescheinigung, Nummer im Dateinamen erhöhen
Die laufende Nummer, die laut der letzten Datei zur LSt-Bescheinigung gemerkt wurde, zum Beispiel 1019 bei einer Datei lb001019.dat, kann, wenn es nötig sein sollte, um 1 erhöht werden; im Beispiel auf 1020, die nächste Datei wäre dann lb001021.dat.
/Nach der Abrechnung/LSt-Bescheinigungen, Drucken, Ergebnis und dort: Nummer der Datei hochzählen.
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LSt-Bescheinigung, Zeile 28 zur Berechnung der Mindestvorsorgepauschale
Für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist eine arbeitslohnabhängige Mindestvorsorgepauschale vorgesehen. Sie ist zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die abziehbaren privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge nicht mitteilt. Die Mindestvorsorgepauschale ist auch dann anzusetzen, wenn für den entsprechenden Arbeitslohn kein Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu entrichten ist.
Berechnung der Mindestvorsorgepauschale
Die Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 EUR (in Steuerklasse III höchstens 3.000 EUR).
LSt-Jahresausgleich des Arbeitgebers
Zum internen Lohnsteuerjahresausgleich ist nach § 42b Einkommensteuergesetz (EStG) jeder Arbeitgeber verpflichtet, der am 31.12. eines Jahres mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt. Es ist möglich den Lohnsteuerjahresausgleich daher in der Baulohn Einrichtung für alle Beschäftigen auszuschalten auszuschalten.
Ein automatischer Lohnsteuerjahresausgleich wird einzelnen Beschäftigten nicht ausgeführt, wenn einer dieser Gründe vorliegt:
- Im Personalstamm, Register Steuer, ist "Verzicht auf Steuer-Jahresausgl." angekreuzt. Der Arbeitnehmer hat beantragt, dass der Arbeitgeber bei ihm keinen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen soll.
- Der Mitarbeiter ist nur beschränkt steuerpflichtig. Das kann jemand sein, der mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland wohnt.
- Es wurden weniger als 360 Steuertage im Jahr abgerechnet.
- Es wurde ein Vorarbeitgeber-Vortrag erfasst mit Steuertagen, aber ohne Steuerbrutto.
- Es wurde ein Hinzufügungsbetrag gerechnet laut Personalstamm, Register Steuer.
- Es wurde teilweise, aber nicht in allen Monaten, nach der besonderen LSt-Tabelle abgerechnet laut Personalstamm, Register Steuer.
- Bei den Steuerklassen 5 und 6.
- Bei den Steuerklassen 2, 3 und 4, wenn nicht in allen Monaten mit der gleichen Steuerklasse abgerechnet wurde.
- Es war ein Wechsel bei der Kirchensteuer.
- Es lag KuG, Entschädigungen für einen Verdienstausfall, Mutterschaft oder Altersteilzeit vor.
- Es lag Auslandstätigkeit vor.
- Es lagen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses vor.
- Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse änderte sich im Laufe des Jahres.
- Bei privater Krankenversicherung änderte sich der nachgewiesene Monatsbeitrag KV PV. Negativer Ausgleich wird nicht abgerechnet.
LSt-Anmeldung, monatsversetzt
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die ab 01.01.2004 am 10. des Monats fällig ist, kann, wenn gewünscht, je nach Abrechnungskreis monatsversetzt ausgeführt werden, so dass die Beträge für die Gewerblichen erst im Folgemonat gemeldet werden.
Wenn dies ausgeführt werden soll, dann bei der Einrichtung der Steuernummern die Auswahl treffen: LSt-Anmeldung monatsversetzt. Und ferner bei denjenigen Abrechnungskreisen ein Beginndatum eintragen, die einen Monat versetzt in die LSt-Anmeldung einbezogen werden sollen; z.B. 01.02.04, wenn die Anmeldung nicht im Januar, sondern erst im Februar erfolgt. Im Monat unmittelbar vor diesem Beginndatum führt dies dazu, dass ein solcher Abrechnungskreis gar nicht in der LSt-Anmeldung enthalten ist. In den folgenden Monaten ist dann für diesen Abrechnungskreis die Anmeldung des Vormonats enthalten.
Für Abrechnungskreise, die im Abrechnungsmonat gemeldet werden, kein Datum eintragen.
Die Zahlungen für das Finanzamt müssen nicht pro Abrechnungskreis ausgeführt werden; ein Aufruf für alle ist möglich. Ein Hinweis zu den so monatsversetzt gemeldeten Abrechnungskreisen ist bei der Zahlung im Funktions-Button, Fehlertext anzeigen, sichtbar. Zur Kontrolle, wie die Anmeldung ohne versetzte Verarbeitung wäre, kann der Probedruck <zahlstprb> ausgeführt werden.
Diese Einrichtungen sollten nicht von Monat zu Monat geändert werden.
Baulohn/Einrichtung/Steuernummern Finanzamt und dort Button Funktion, Abrechnungskreise sowie
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Finanzamt und Druckausgaben erstellen: <zahlst>, <zahlstdta>, <zahlstdtaman>.
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Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge
LSt-Anmeldung, Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
Ein Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung kann die Lohnsteuerschuld des Arbeitgebers mindern, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Basis der Berechnung ist nicht eine Entgeltumwandlung, sondern ist nur der AG-Zuschuss.
- Der AG-Zuschuss zur Altersversorgung eines Arbeitnehmers ist höher als der Zuschuss im Referenzjahr 2016.
- Der AG-Zuschuss, der insgesamt gezahlt wird, beträgt mindestens 240 Euro im Jahr.
- Der Arbeitnehmer steht beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis.
- Der Arbeitnehmer verdient im Monat maximal 2.200 Euro (ab 01.01.2020 = 2.575 Euro); das ist das laufende Entgelt, das steuerpflichtig ist oder pauschalversteuert wird, im Monat, der abgerechnet wird.
Der Förderbetrag ist 30% des AG-Zuschusses, höchstens aber der zusätzliche Zuschuss im Vergleich zum Referenzjahr.
Der Förderbetrag ist höchstens 144 Euro (ab 01.01.2020 = 288 Euro) im Jahr.
Der Förderbetrag wird auf der LSt-Anmeldung von der Steuerschuld abgezogen; gedruckt wird der Betrag allerdings positiv.
Sollte monatsversetzt gemeldet werden, dann gilt das auch für diesen Betrag. Ermittelt wird nicht bei der Abrechnung, sondern sobald die Beträge ans Finanzamt zusammengestellt werden.
Das ist möglich ab dem 01.01.2018.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, neue Höchstbeträge rückwirkend ab 01.01.2020 - Umsetzung mit BLO2008A; 24.07.2020
(Im Gesetz zur Einführung der Grundrente enthalten; der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 dem Gesetz zugestimmt.)
Bei Bedarf konnten Rückrechnungen durchgeführt werden.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Finanzamt, Ausführen und
Druckausgaben erstellen, <zahlstdta Lohnsteuer-Anmeldung Datenversand>, <zahlstdtaman Lohnsteuer-Anmeldung alle Mandanten Datenversand>.
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Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, Vorgabe
Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung kann summiert vorgegeben und auf die LSt-Anmeldung gebracht werden. Dazu die "Finanzamt zusätzliche Eingabe" aufrufen, Niederlassung und Finanzamt eintragen und dazu diese Beträge eingeben: Förderbetrag Altersversorgung, (Anzahl) Mitarbeiter mit Förderbetrag.
Danach den Teilschritt "Finanzamt" neu ausführen. Die Beträge werden dann hinzugerechnet.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Funktion, Finanzamt zusätzliche Eingabe.
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Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, pro Arbeitnehmer
Wenn der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung pro Arbeitnehmer gerechnet werden soll, dann muss dazu im Personalstamm eine Eingabe getroffen werden, ob der AG-Zuschuss für diesen Arbeitnehmer für den Förderbetrag in Frage kommt: Bei der Lohnart für den Arbeitgeber-Zuschuss kann der "Förderbetrag Altersversorgung" eingetragen werden.
Das ist die Erhöhung des Zuschusses seit dem Referenzjahr. (Kann auch der Förderbetrag sein, wie er schon ausgerechnet wurde).
Wenn die Beträge ans Finanzamt zusammengestellt werden, dann werden die weiteren Bedingungen geprüft,
- das Entgelt des Arbeitnehmers,
- die Höhe des Zuschusses und
- der höchste Förderbetrag im Jahr.
Beispiel: Der Zuschuss wird im Vergleich zu 2016 von 40 Euro auf 60 erhöht, als Förderbetrag eingetragen werden 20, gerechnet werden (60 * 30%, höchstens 20, höchstens 144 aufs Jahr), sind jeweils 18 Euro Förderbetrag bis August.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt, bei der Lohnart für den AG-Zuschuss: Förderbetrag Altersversorgung
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Finanzamt, Ausführen.
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Förderbetrag und Zusatzversorgungsbeitrag, z.B. Auszubildende Bauhauptgewerbe
Der Zusatzversorgungsbeitrag an die Sozialkasse kann in die Basis für den lohnsteuerlichen Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung einfließen, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Die Sozialkasse Bau sagt dazu: "Auf die Frage, ob bereits im Kalenderjahr 2016 ein Arbeitsverhältnis ... bestand, kommt es nur dann an, wenn für die Erhöhung des Beitrags ... die Förderung beansprucht wird, hingegen nicht in Fällen einer Neueinstellung."
Die erste Bedingung für den Förderbetrag ist also bei Neueinstellungen ab 2017 erfüllt.
Die zweite Bedingung, nämlich ein Entgelt unterhalb einer Grenze, dürfte bei Auszubildenden ebenfalls erfüllt sein, vielleicht auch bei anderen Arbeitnehmern.
Wenn das so abgerechnet werden soll, dann: Eine Lohnart anlegen mit der Funktion <1459 Förderbetrag für Zusatzversorgungsbeitrag>; diese Lohnart kann eine Pseudolohnart sein. Im Personalstamm, bei Neueinstellungen und wenn das Entgelt vermutlich unterhalb der Grenze ist, die Lohnart bei den Bezügen eintragen und zwar ohne Betrag. Dann wird der Zusatzversorgungsbeitrag für diese Personalnummer automatisch in die Berechnung des Förderbetrags einbezogen; bei Auszubildenden auch, obwohl der Beitrag gar nicht an die Sozialkasse abgeführt wird, es werden dann, Stand 2018, 20 Euro angenommen.
/Stammdaten/Lohnarten
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
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Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, Auswertung
Ob und in welcher Höhe für die Lohnsteuer ein Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung ermittelt wurde, kann so ausgewertet werden:
In den Personallisten über eine Definition mit:
- Lohnartenfilter LSTBAV, Tabelle: Lohnkonto, Wert: Ermittlung, Feld aus Lohnkonto: Einzelwert.
- Lohnartenfilter LSTBAN, Tabelle: Lohnkonto, Wert: Ermittlung, Feld aus Lohnkonto: Einzelwert.
Im Lohnkonto wird der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung zusammen mit anderen Beträgen zur Tariflichen Zusatz-Rente unter der Überschrift ZVK ausgegeben.
/Berichte/Personallisten und /Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
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Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, kontieren
Wenn der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung, der pro Arbeitnehmer gerechnet wird, bereits während der Abrechnung kontiert und für die Übergabe an die Finanzbuchhaltung und die Baubetriebsabrechnung vorbereitet werden soll, dann so vorgehen:
Die Konten für den AG-Anteil "LST-ABZUG, Förderbetrag betriebliche Altersversorgung" eintragen. Kostenart, Sachkonto Soll und Sachkonto Haben. Als Sachkonto Soll das Verbindlichkeitskonto angeben, als Sachkonto Haben das Aufwands-Konto und die Kostenart dazu. Der Betrag wird durch die Abrechnung negativ errechnet, an die Fibu aber positiv übergeben.
Die Kostenstelle dazu kann in der Kontierungshilfe für den LSt-Abzug eingetragen werden; wenn nicht, dann gilt die Stammkostenstelle laut Personalstamm. Dann wird bei Abrechnungen und Rückrechnungen ein "Arbeitgeber-Anteil" zur Minderung der Lohnsteuer ermittelt. Wenn aber nicht kontiert werden soll, dann die Stammdaten für die Kontierung nicht erstellen.
Wenn keine Kostenart kontiert ist, dann wird der Betrag an die Baubetriebsabrechnung nicht übergeben. Ansonsten wird an die Baubetriebsabrechnung und an die Finanzbuchhaltung übergeben.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile.
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LSt-Anmeldung, Besonderheiten
LSt-Anmeldung zusammenfassen, z.B. nach Niederlassungen
Beim LSt-Anmeldungs-Formular, das wahlweise auch über mehrere Mandanten ausgeführt werden kann, ist es möglich, einen Steuernummernfilter einzugeben. In diesem Fall wird dann genau eine Anmeldung erstellt. Die Beträge der im Filter enthaltenen Steuernummern werden dabei addiert. Dies kann sinnvoll sein, wenn bei der Steuernummern-Definition eigentlich gleiche Steuernummern mit einem Anhängsel versehen wurden, um sie zu unterscheiden und um mehrere Einträge für verschiedene Niederlassungen erfassen zu können.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, <zahlstdta>.
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LSt-Anmeldung, pauschale LSt
Wenn Pauschalversteuerung mit der Art "PT1 Pauschalierung von Geschenken" abgerechnet wurde, dann wird der Betrag der pauschalen Lohnsteuer auf der LSt-Anmeldung getrennt ausgegeben. PT1 Geschenke beziehen sich auf §37b EStG. Beim Druck der LSt-Anmeldung wird dann in der Zeile zur pauschalen LSt eine Information zu den zwei enthaltenen Beträgen gedruckt. In die Datei der LSt-Anmeldung werden zwei Beträge ausgegeben: die pauschale Lohnsteuer ohne PT1 und der Betrag mit PT1.
Datenversand an die Finanzverwaltung
Datenversand
Zum Datenversand der LSt-Bescheinigungen und der LSt-Anmeldung gibt es ein gesondertes Dokument: BLO Lohnsteuer-Datenversand.
Sonstiges zur Lohnsteuer
LSt, Freibetrag
Wenn Freibeträge für die LSt-Berechnung gelten, dann werden diese so berücksichtigt: Bei LSt auf laufenden Bezug 12 mal der Monatsfreibetrag; bei LSt auf Einmalbezug der Jahresfreibetrag.
Seit 2008 rechnet die LSt zuerst auf Jahresbasis, bevor daraus die Monatssteuer ermittelt wird. Diese Methode hat den Vorteil, dass Arbeitnehmer, die sich den Freibetrag erst sehr spät eintragen lassen, noch den vollen Nutzen vom Freibetrag haben; wenn der Monatsfreibetrag größer als ein Zwölftel des Jahresfreibetrags ist.
Wenn ein Freibetrag eingetragen ist, dann müssen immer beide, Jahresfreibetrag und Monatsfreibetrag erfasst werden. Falls nur der Jahresfreibetrag eingetragen sein sollte, wird bei der Abrechnung der Monatsfreibetrag als ein Zwölftel errechnet.
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer.
Webclient:
Steuerlicher Monatsfreibetrag, wenn größer als 1/12
Wenn ein steuerlicher Monatsfreibetrag im laufenden Jahr eingetragen wurde, ist er größer als ein Zwölftel des Jahresfreibetrags; er muss also im Januar auf ein Zwölftel geändert werden.
Dazu wird ein Hinweis oder ein Fehler ausgegeben. Diese Prüfung wird ausgeführt beim Prüfen im Personalstamm und beim Prüfen der Berichtsdaten als Teil der Abrechnung mit einem Verweis auf den Fehler im Personalstamm. Es wird nur geprüft, wenn Jahresfreibetrag und Monatsfreibetrag eingetragen sind und nur, wenn der aktuelle Abrechnungsmonat der Januar ist. Bei kleiner Differenz wird eine Hinweismeldung ausgegeben, sonst ein Fehler.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Berichtsdaten prüfen.
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LSt, Grenzgänger
Belgische Grenzgänger
Wenn ein Arbeitnehmer im Steuer-Register als Grenzgänger gekennzeichnet ist, eine Steuerklasse hat, bei seiner Adresse ein Land mit der Abkürzung 124 zur Staatsangehörigkeit eingetragen ist, dann wird die Lohnsteuer um 8% vermindert.
Schweizer Grenzgänger
Wenn ein Arbeitnehmer im Steuer-Register als Grenzgänger gekennzeichnet ist, eine Steuerklasse hat, bei seiner Adresse ein Land mit der Abkürzung 158 zur Staatsangehörigkeit eingetragen ist, dann werden höchstens 4,5% vom Steuerbrutto als Lohnsteuer gerechnet; ab 2015.
LSt-Anmeldung, weitere Beträge erfassen
Zu den Beträgen der LSt-Anmeldung, die sich aus den Abrechnungen ergeben, können weitere Beträge erfasst werden, die sich nicht aus Abrechnungen ergeben, aber zusätzlich gemeldet werden sollen.
Der Ablauf ist: zusätzliche Beträge erfassen, dann Teilschritt "Finanzamt" ausführen, dann LSt-Anmeldung ausführen. Die zusätzlichen Beträge werden für den Monat erfasst. Falls die abgerechneten Steuerbeträge nach Niederlassung, Abrechnungskreis getrennt sind, dann auch zusätzliche Beträge so eingeben. Also mit Niederlassung, wenn bei den Posten, die automatisch ermittelt wurde, eine Niederlassung ist, sonst nicht; ebenso Abrechnungskreis.
Die möglichen Beträge sind folgende: Steuerbrutto, Lohnsteuer, Lohnsteuer pauschal, LSt pauschal darin enthalten: Geschenke, Solidaritätszuschlag; Kirchensteuer rk, Kirchensteuer ev, Kirchensteuer rk pauschal, Kirchensteuer ev pauschal.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Ausführen, Funktion, Finanzamt zusätzliche Eingabe.
Webclient:
Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2022
Anhebung des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag steigt für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro -
rückwirkend zum 01.01.2022.
Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben - rückwirkend zum 01.01.2022.
Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Der bisher im Jahr 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG).
Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges ist ab 01.06.2022 und rückwirkend ab 01.01.2022 anzuwenden.
In NEVARIS Finance Baulohn sind für diese Korrektur Rückrechnungen notwendig
Die rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzuges hat ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes und der Entschädigungen aufgrund Quarantäne und diese lassen sich ebenfalls nur durch Rückrechnungen ab 01.01.2022 korrigieren.
Die Anträge zur Kurzarbeit seit 01.01.2022 sind anschließend neu zu stellen. Inwiefern auch neue Anträge zur Quarantäne zu stellen sind, ist mit den jeweiligen Erstattungsbehörden ggf. im Vorfeld der Beantragung zu klären.
- EEL-Bescheinigungen z.b. zur Berechnung von Krankengeld oder Kind krank sind nach heutigem Kenntnisstand nicht neu zu stellen. Jedoch können wir dazu keine abschließende Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
- AAG-Anträge wären neu zu stellen, wenn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld manuell neu ermittelt wird und die tatsächliche Erhöhung ebenfalls zu den Rückrechnungen manuell angepasst/berichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
Neue Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 01.06.2022 bereits neue Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung des Steuerentlastungsgesetzes bereitgestellt.
Link: Merkblätter und Formulare für Unternehmen - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Entschädigung nach IfSG
Für die Berechnung der Entschädigung aufgrund Quarantäne, stehen zzt. noch keine eigenen neuen Tabellen zur Verfügung.
Vorgehensweise für Rückrechnungen ab 01.01.2022
Rückrechnungen sind für die bei Ihnen aktuell beschäftigten Mitarbeiter durchzuführen.
Es können die jeweiligen Mitarbeiter zur Rückrechnung in den einzelnen Abrechnungsmonaten einzeln oder es können alle Mitarbeiter mit eines Abrechnungskreises oder Niederlassung in einer Verarbeitung je Monat vorgemerkt werden.
Hinweis: Die Auswahl auf nur beschäftigte Mitarbeiter ist nicht möglich, daher beachten Sie bitte den Abschnitt: Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter, sofern Sie nicht mit einem Personalnummernfilter arbeiten
Vormerken der Rückrechnungen
Vor der Abrechnung, Rückrechnungen vorgemerkt, Aktionen, Für Rückrechnung vormerken>
(Webclient: <Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnungen vormerken, Für Rückrechnung vormerken>)
Hier den jeweiligen Rückrechnungsmonat = Monate ab 01.01.2022 jeweils einzeln eintragen und einen Filter eingeben.
Hinweis: Ohne Filter wird keine Verarbeitung ausgeführt.
Filtereingabe zusätzlich zum jeweiligen Rückrechnungsmonat wäre über den Personalnummernfilter möglich oder es kann z.B. der jeweilige Abrechnungskreis oder die Niederlassung vorgegeben werden. Der Personalnummernfilter ist begrenzt.
Das ist für jeden Rückrechnungsmonat ab 01.01.2022 bis zum aktuellen Monat zu wiederholen.
Wichtig: Die Auswahl/der Haken <Auch nicht abgerechnete vormerken> darf NICHT gesetzt werden.
Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter
In der Übersicht muss anschließend kontrolliert werden, ob für die vorgemerkten Mitarbeiter eine Rückrechnung ausgeführt werden soll oder nicht. Wenn Mitarbeiter für Mitarbeiter keine Rückrechnung ausgeführt werden soll, dann muss das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernt werden. Dazu die Liste zunächst auf <Bearbeiten> stellen (Aktionen, Liste bearbeiten), Anschließend das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernen. Der Mitarbeiter wird anschließend in der Liste raus gefiltert. Die Rückrechnung für diese Mitarbeiter wird nicht ausgeführt.
Anschließend sind wie gewohnt die Rückrechnungen, für die so vorgemerkten Mitarbeiter auszuführen und zu kontrollieren.
Hinweis: Rückrechnungen werden nur bei Mitarbeitern in den Monaten ausgeführt, die zuvor vorgemerkt wurden.
Vor der Abrechnung, Rückrechnung ausführen, Rückrechnung ausführen, Ausführen
Webclient: <Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnung ausführen
Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2023
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird auf 1.230 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 Euro rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst.
Die Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Der bisher im Jahr 2023 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG).
Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges ist ab 01.04.2023 und rückwirkend ab 01.01.2023 anzuwenden.
Hinweis: Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges findet in NEVARIS Finance Baulohn erst mit einem Arbeitsdatum ab 01.04.2023 statt.
Wir verweisen auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen dazu:
Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Anwendung ab dem 1. April 2023) (bundesfinanzministerium.de)
In NEVARIS Finance Baulohn sind für diese Korrektur Rückrechnungen notwendig.
Die rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzuges hat ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes und der Entschädigungen nach §56 IfSG und diese lassen sich ebenfalls nur durch Rückrechnungen ab 01.01.2023 korrigieren.
Die Anträge zur Kurzarbeit seit 01.01.2023 sind anschließend neu zu stellen. Inwiefern auch neue Anträge zur Entschädigungen nach §56 IfSG zu stellen sind, ist mit den jeweiligen Erstattungsbehörden ggf. im Vorfeld der Beantragung zu klären.
- EEL-Bescheinigungen z.B. zur Berechnung von Krankengeld oder Kind krank sind nach heutigem Kenntnisstand nicht neu zu stellen. Jedoch können wir dazu keine abschließende Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
- AAG-Anträge wären neu zu stellen, wenn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld manuell neu ermittelt wird und die tatsächliche Erhöhung ebenfalls zu den Rückrechnungen manuell angepasst/berichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
Neue Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits neue Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung des Steuerentlastungsgesetzes bereitgestellt.
Link: Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes-2023-67-60-prozent_ba042254.pdf
Entschädigung nach IfSG
Für die Berechnung der Entschädigung aufgrund Quarantäne stehen zzt. noch keine eigenen neuen Tabellen zur Verfügung.
Vorgehensweise für Rückrechnungen ab 01.01.2023
Rückrechnungen sind für die bei Ihnen aktuell beschäftigten Mitarbeiter durchzuführen.
Es können die jeweiligen Mitarbeiter zur Rückrechnung in den einzelnen Abrechnungsmonaten einzeln oder es können alle Mitarbeiter eines Abrechnungskreises oder einer Niederlassung in einer Verarbeitung je Monat vorgemerkt werden.
Bitte machen Sie die Vormerkung je Monat, da nur so auch in den Monaten, in denen neue Mitarbeiter dazugekommen sind, diese mit vorgemerkt werden.
Hinweis:
Die Auswahl auf nur beschäftigte Mitarbeiter ist nicht möglich, daher beachten Sie bitte den Abschnitt: Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter, sofern Sie nicht mit einem Personalnummernfilter arbeiten. Für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter, für die eine Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt wurde, ist die Rückrechnung nicht durchzuführen und die Vormerkung zu löschen.
Vormerken der Rückrechnungen
Vor der Abrechnung, Rückrechnungen vorgemerkt, Aktionen, Für Rückrechnung vormerken>
(Webclient: <Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnungen vormerken, Für Rückrechnung vormerken>)
Hier den jeweiligen Rückrechnungsmonat = Monate ab 01.01.2023 jeweils einzeln eintragen und einen Filter eingeben.
Hinweis: Ohne Filter wird keine Verarbeitung ausgeführt.
Filtereingabe zusätzlich zum jeweiligen Rückrechnungsmonat wäre über den Personalnummernfilter möglich oder es kann z.B. der jeweilige Abrechnungskreis oder die Niederlassung vorgegeben werden. Der Personalnummernfilter ist begrenzt.
Das ist für jeden notwendigen Rückrechnungsmonat ab 01.01.2023 zu wiederholen.
Wichtig: Die Auswahl/der Haken <Auch nicht abgerechnete vormerken> darf NICHT gesetzt werden.
Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter
In der Übersicht muss anschließend kontrolliert werden, ob für die vorgemerkten Mitarbeiter eine Rückrechnung ausgeführt werden soll oder nicht. Wenn Mitarbeiter für Mitarbeiter keine Rückrechnung ausgeführt werden soll, dies wäre z.B. bei
- bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern,
- geringfügig Beschäftigten,
- u.a. so,
dann muss das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernt werden. Dazu die Liste zunächst auf <Bearbeiten> stellen (Aktionen, Liste bearbeiten). Anschließend das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernen. Der Mitarbeiter wird anschließend in der Liste herausgefiltert. Die Rückrechnung für diese Mitarbeiter wird nicht ausgeführt.
Anschließend sind wie gewohnt die Rückrechnungen für die so vorgemerkten Mitarbeiter auszuführen und zu kontrollieren.
Hinweis:
Rückrechnungen werden nur bei Mitarbeitern in den Monaten ausgeführt, die zuvor vorgemerkt wurden.
Vor der Abrechnung, Rückrechnung ausführen, Rückrechnung ausführen, Ausführen
Webclient: <Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnung ausführen
Änderung des Lohnsteuerabzugs 2023, Berechnung der Lohnsteuer ab 01.07.2023
Die Lohnsteuer wird ab dem 01.07.2023, um unnötige Rückrechnungen zu vermeiden, bereits nach den vorläufig vorliegenden Programmablaufplänen berechnet (Stand: 17.05.2023).
Die Änderung berücksichtigt die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 1. Juli 2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
Änderung des Lohnsteuerabzugs 2023, zur Kurzarbeit: Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte ab 01.07.2023 bis 31.12.2023
Die Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte für Kurzarbeit wird weiterhin mit den bisher gültigen Programmablaufplänen berechnet. Begründung der Bundesagentur für Arbeit:
"Da die Änderungen der Vorsorgepauschale und dieser Programmablaufplan erst ab 01.07.2023 - also unterjährig - in Kraft treten werden, findet er für 2023 bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld keine Anwendung. Es ist weiterhin der Programmablaufplan für 2023 anzuwenden, der zu Jahresbeginn Gültigkeit hatte. Anpassungen an den KuG-Tabellen sind daher nicht erforderlich. Die Änderungen aufgrund des PUEG werden sich erst in den KuG-Tabellen für das Jahr 2024 auswirken."
Änderung des Lohnsteuerabzugs 2023, Quarantäne: Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte ab 01.07.2023 bis 31.12.2023
Die Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte für Quarantäne wird weiterhin mit den bisher gültigen Programmablaufplänen berechnet.
Lohnverteilung
Lohnverteilung, Beispiele
Personalname bei der Lohnverteilung
Beispiel
Ausgabe pro KSt, Personalnummer, Lohnart.
- Bei der KSt Überschrift und Summe auswählen.
- Bei der Personalnummer Überschrift auswählen.
- Bei der Lohnart keine weitere Auswahl treffen.
Pro KSt werden die Personalnummern mit Namen aufgeführt und unter jeder Personalnummer ihre geleisteten Lohnarten.
Zweites Beispiel
Ausgabe pro KSt, Lohnart, Personalnummer.
- Bei der KSt Überschrift und Summe auswählen.
- Bei der Lohnart Überschrift auswählen.
- Bei der Personalnummer keine weitere Auswahl treffen.
Pro KSt werden die Lohnarten mit Bezeichnung aufgeführt und unter jeder Lohnart die Personalnummern mit Namen.
Weitere Möglichkeit für den Personalnamen
Bei der Definition der Lohnverteilungs-Ausgaben kann festgelegt werden, dass nicht nur der Schlüsselbegriff, z.B. die Personalnummer, sondern auch die Bezeichnung, im Bsp. der Personalname, ausgegeben werden soll. Dies kann pro Sortierungseintrag geschehen, also z.B. für Personalnummern, Abrechnungsarten oder Lohnarten.
Wenn der Name zusätzlich ausgegeben werden soll, dann ist er zu Beginn der Spalte "Bezeichnung", die immer ausgegeben wird, enthalten. Danach folgt in der Bezeichnungs-Spalte der Name zur letzten Sortierung, also der kleinsten Gliederung. Die Länge des Textes ist beim Druck und bei der Ausgabe nach Excel begrenzt.
Beispiel
Ausgabe nach Kostenstelle, Personalnummer (Name ausgeben), Lohnart: In jeder Zeile wird in der Bezeichnungs-Spalte der Personalname und daran angefügt die Lohnartenbezeichnung, soweit noch freier Platz, ausgegeben.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Bearbeiten, bei der Sortierungs-Definition: "Name ausgeben"
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung: bei der Sortierungs-Definition: "Name ausgeben".
Zusätzliche Spalte zu Personal
Wenn in der Lohnverteilung die Personalnummer zur Drucksortierung ausgewählt wurde, dann kann bei der Ausgabe nach Excel ausgewählt werden, dass zu einer Zeile mit Beträgen der Personalnummer eine zusätzliche Spalte ausgegeben wird; diese Spalte enthält "Beschäftigung als" laut Personalstamm. Dies wird nicht bei Überschriften oder Summen ausgegeben, sondern bei den Detailzeilen; vor dem Text wird die Personalnummer wiederholt. In Excel ist dies die Spalte L.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Ausgabe: Wenn Personal, dann Zusatzspalte
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung: Ausgabe: Wenn Personal, dann Zusatzspalte.
Bruttolohn
Wenn eine Lohnart in der Lohnverteilung ausgewertet werden soll, muss sie kostenrechnerisch gekennzeichnet sein.
Zwei Möglichkeiten:
- Bei der Definition der Lohnverteilung bei "Lohnarten prüfen" keine Auswahl treffen. Die Auswahl "Bruttolohn" würde Lohnarten, die nicht kostenrechnerisch sind, nicht ausgeben. Keine Auswahl bedeutet aber noch nicht, dass alle Lohnarten verarbeitet werden; Nettolohnarten wie z.B. Überweisungslohnarten werden dennoch nicht ausgegeben.
- Bei der Lohnart bei "Übergabe an BBA" eine Auswahl treffen oder "Basis für Bruttolohnverteilung" ankreuzen. Diese Auswahl bei der Lohnart zieht erst ab der nächsten Abrechnung.
Lohnverteilung über mehrere Monate
Die Ermittlung der Lohnarten der Lohnverteilung kann statt für einen einzelnen Monat auch für mehrere Monate laut einem Belegmonatsfilter aufgerufen werden. Es werden dann alle Monate im Filter in die Monatsspalten addiert. Wenn also bei der Ausgabe der Lohnverteilung ausdrücklich ein Belegmonatsfilter vorgegeben wird, dann gilt dieser auch bei der Spaltenauswahl "Monatsbetrag Jahresbetrag". Dann wird anstelle des Jahresbetrags der Betrag im Filterzeitraum ermittelt und in der "Jahr"-Spalte ausgegeben.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Drucken oder Ausgabe
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung
Lohnverteilung, Monatsbetrag
Wenn bei der Definition für den Druck der Lohnverteilung die Monatsauswahl "Abrechnungsmonat" getroffen wird, dann enthält die Monatsspalte auch die Beträge der Rückrechnungen in diesem Abrechnungsmonat.
Lohnverteilung, Erweiterung der Auswertung
Mit der Auswahl <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch können nun mehr Lohnarten ausgewertet werden. Das sind z.B. Auszahlung, Lohnsteuer, AN-Anteile SV. Wenn jedoch z.B. eine Buchung (Soll) mit einer Gegenbuchung (Haben) erfolgt, was bei z.B. Arbeitgeberanteilen so ist, kann zzt. nur die Soll-Buchung ausgewertet werden, die Gegenbuchung fehlt.
Ab der Version 2023.2: Mit der Auswahl, <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch können nun mehr Lohnarten ausgewertet werden. Das sind z.B. Auszahlung, Lohnsteuer, AN-Anteile und auch AG-Anteile zur Sozialversicherung. Wenn es wie bei den Arbeitgeberanteilen eine Buchung (Soll) mit einer Gegenbuchung (Haben) gibt, wird nun auch die Gegenbuchung in einer gesonderten Zeile ausgegeben.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Auswahl: <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung, Auswahl: <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch
Mehrarbeit
Ohne Arbeitszeitkonto, Grundstunden und Zuschlag
Beispiel
Für die Berechnung der Mehrarbeit-Grundstunden sowie der Mehrarbeit-Zuschlags-Stunden. Personalnummer mit Gehaltsverteilung, "Monat Mehr", und ohne Arbeitszeitkonto.
Mehrarbeit-Grundstunden
Es liegen folgende Mehrarbeits-Grundstunden vor:
- 20.04. Lohnart Zeitlohn: 0,5 Stunden Mehrarbeit
- 27.04. Lohnart Zeitlohn: 0,5 Stunden Mehrarbeit
- 13.04. Lohnart Passive Stunden: 3,5 Stunden Mehrarbeit
- Minderstunden am 16.04. Lohnart Passive Stunden: -0,5 Stunden Mehrarbeit
Ergibt 4 Grundstunden.
Mehrarbeit-Zuschlag-Stunden
Die Berechnung der Mehrarbeit-Zuschlags-Stunden unterscheidet sich in folgenden Punkten von der Mehrarbeit-Grundstunden-Berechnung:
- Minderstunden
Minderstunden werden grundsätzlich abgezogen. Das ist in diesem Bsp.: 16.04. -0,5 Stunden Mehrarbeit - Passive Stunden
Passive Stunden werden für die Zuschlags-Berechnung nur dann herangezogen, wenn bei der Lohnart laut Lohnartenstamm, Register Steuerung "Überstd. Zuschlag passive Stunden" angekreuzt ist.
Dies trifft im Beispiel für die Lohnart Passive Stunden nicht zu. - Ergebnis
Mehrarbeitszuschlag-Stunden 1 (Zeitlohn (20. und 27.04.) minus 0,5 Minderstunden (Passive Stunden am 16.04.), ergibt 0,5 Stunden Mehrarbeit
In dieser Berechnung unterscheiden sich also die Grundstunden von den Zuschlags-Stunden. Dies ist möglich. Im Beispiel ist es jedoch wahrscheinlich, dass die passiven Stunden mit genau den Sollstunden hätten berichtet werden sollen. Das hätte 1 Grundstunde und 1 Zuschlagsstunde ergeben.
Ohne Arbeitszeitkonto, Grenze für Zuschläge
Grenze für Mehrarbeits-Zuschläge
Dieses gilt nur für Personalnummern ohne Anspar- oder Ausgleichskonto: Für Personalnummern mit monatlicher Überstundenberechnung oder monatlicher Überstundenberechnung bei Gehaltsverteilung:
Es kann eine Stundengrenze definiert werden, ab denen Überstundenzuschläge abgerechnet werden. Diese Stundengrenze kann also von den Sollstunden abweichen.
Diese Festlegung kann unter Arbeitszeitwirtschaft, Arbeitszeitgruppe, und dann über den Arbeitszeitgruppen-Button "Arbeitszeitdef. pro AZG" getroffen werden. Hier können Eintragungen vorgenommen werden pro Arbeitszeitgruppe. Es kann Grenze "Zuschläge über x Std." eingetragen werden: erst ab der Stunde nach dieser Grenze werden Überstundenzuschläge ermittelt. Dieser Eintrag "Arbeitszeitdef. pro AZG" dient ansonsten auch zum Eintrag von abweichenden Arbeitsstd. pro Woche etc. Wenn dies nicht der Fall ist, die Spalte "statt Arbeitszeitszeitdef." nicht ankreuzen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe, Bearbeiten, "Arbeitszeitdefinition pro AZG".
Webclient:
Überstunden-Zuschlag, ohne Arbeitszeitkonto
Wenn kein Arbeitszeitkonto vorliegt, dann gibt es insbesondere für Teilzeitkräfte diese Steuerung zur Auszahlung von Überstunden-Zuschlägen: Bei der Arbeitszeitgruppe kann definiert werden, dass Zuschläge gezahlt werden, wenn die Arbeitsstunden eine monatliche Grenze überschreiten. Dies wurde so ergänzt, dass statt einer festen Anzahl Stunden ein Verweis auf die Sollstunden einer Vollzeit-Arbeitszeitgruppe eingetragen werden kann. Dann werden Überstunden-Zuschläge gezahlt, sofern die Sollstunden dieser AZG überschritten werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe, Bearbeiten, "Arbeitszeitdefinition pro AZG", Zuschläge über Sollstd der AZG.
Webclient:
Mehrarbeit, Kontierung
Mehrarbeitszuschlag und KSt
Unter Umständen kann die Lohnart mit der Funktion 1461 Mehrarbeitszuschlag auch als Folgelohnart eingetragen und abgerechnet werden:
Wenn z.B. Mehrarbeit vorliegt, das Arbeitszeitkonto bereits die maximalen Stunden aufgenommen hat, aber dennoch manuelle Zugangsstunden berichtet werden und wenn bei dieser Zugangslohnart die Zuschlagslohnart als Folge eingetragen wird, um den abgerechneten Mehrarbeitszuschlag zu vermindern.
In diesen Fällen wird während der Abrechnung die KSt des Mehrarbeitszuschlags überprüft. Wenn keine oder nur die Stamm-KSt der Personalnummer ermittelt werden konnte, dann wird stattdessen mit einer KSt des automatisch abgerechneten Mehrarbeitszuschlags kontiert. Auf mehrere KSt verteilt wird dabei aber nicht.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Webclient:
Druck der Mehrarbeit auf der Abrechnung
Überstunden auf dem Druck der Abrechnung
Auf der Abrechnung können bei den Monatssummen die Überstunden gedruckt werden; dies kann aber auch in der Baulohn-Einrichtung ausgeschaltet werden. In der Einrichtung kann ausgewählt werden, wann diese Stunden gar nicht ausgewiesen werden:
- Gar nicht,
- oder nur dann nicht, wenn ein Arbeitszeitkonto geführt wird
- oder nur dann nicht, wenn ein Konto geführt wird
- oder es sich um einen Polier oder einen Auszubildenden handelt.
- Eine weitere Auswahl ist: die Überstunden werden gedruckt, außer für Arbeitnehmer mit Gehaltsverteilung auf KSt, bei denen die Gehaltsverteilung ohne Mehrstunden definiert ist, also mit "Ohne Mehrminder", "Ohne MM-div: Sollstunden" oder "Monat Minder".
Die Lohnarten, die wegen Mehrarbeit gebildet werden, bleiben davon unberührt; also Zugang ins Konto oder Mehrarbeitszuschläge. Die Auswahl bezieht sich nur auf den unteren Summenteil der Abrechnung.
Die Überstunden, wenn sie gedruckt werden, sind so errechnet:
Die Sollstunden sind entweder die Stunden der Arbeitszeitgruppe oder, wenn ein Arbeitszeitkonto geführt wird, die Basisstunden des Kontos. Die Entgeltstunden sind alle aktiven und passiven Entgeltstunden. Das bedeutet, es sind z.B. Zugangsstunden ins Konto mitgerechnet und werden also hier nicht als Überstunden ausgewiesen. Bei Monatsentgelt werden als Entgeltstunden die Sollstunden plus eventuell abgerechnete Entgeltstunden gerechnet. Die Differenz zwischen Entgeltstunden und Sollstunden sind die Überstunden.
Übrigens kann auch der Druck der Sollstunden und der Entgeltstunden unterdrückt werden, das ist pro Abrechnungskreis, also über deren Stammdaten, die Auswahl "Soll-Std. drucken".
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: "Spalte Überstd. auf Abrg. drucken".
Mehrfachbeschäftigte
Mini-Jobs, Midi-Jobs und kurzfristige Beschäftigung (Bestandsschutz zum Übergangsbereich vom 01.10.2022-31.12.2023)
Geringfügige Beschäftigung
Mini-Jobs, Definition
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 538 Euro (bis 30.09.2022 = 450 Euro; bis 31.12.2023 = 520 Euro) monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen (Stand: 10.2022) pro Kalenderjahr. Andere Bezeichnungen sind auch: 450-Euro-Job, geringfügige Beschäftigung, kurzfristige Beschäftigung
Es gibt 2 Arten von Minijobs: Beim 538-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 538 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn.
Beispiel zum Mindestlohn mit 12 Euro: Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn: Wer also beispielsweise 12 Euro (gesetzlicher Mindestlohn ab 01.10.2022) verdient, darf höchstens 43,33 Stunden monatlich arbeiten, um die 520-Euro-Grenze (Fachbegriff: Geringfügigkeitsgrenze) nicht zu überschreiten.
Beim kurzfristigen Minijobs darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage (Stand: 10.2022) nicht überschreiten. Das monatliche Entgelt kann schwanken. Es ist erlaubt, mehrere kurzfristige Beschäftigungen bei einem oder mehreren Arbeitgebern in einem Jahr auszuüben.
Insgesamt dürfen die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse aber die Dauer von 70 Tagen oder 3 Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten
Abrechnung, Hinweis beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei Personengruppe 109
Beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze über den doppelten Wert der Geringfügigkeitsgrenze, also mehr als 1.040 Euro im Monat, wird ein Hinweis zur Abrechnung ausgegeben.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
SV, Sozialversicherungsmeldungen, Hinweis beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei Personengruppe 109
Beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze über den 14-fachen Wert der Geringfügigkeitsgrenze, also mehr als 7.280 Euro im Jahr, wird ein Hinweis zur Sozialversicherungsmeldung ausgegeben.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen
Mini-Jobs, Abgaben des Arbeitgebers
Es werden durch den Arbeitgeber Pauschalabgaben entrichtet. Die nötigen Einrichtungen dazu sind folgende:
Sozialversicherungswerte
Die notwendigen Parameter sind in den Sozialversicherungswerten festgelegt. Stand 01.01.2024 sind das:
- Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2024 = 538,00 Euro (bis 30.09.22 = 450,00 Euro, bis 31.12.2023 = 520 Euro),
- Geringf.keitsgr. wtl.Arb.-std. 0 Std.,
- AG Pauschalsatz KV 13 Prozent,
- AG Pauschalsatz RV 15 Prozent,
- AN Differenzsatz RV 3,6 Prozent,
- Einheitliche Pauschalsteuer 2 Prozent,
- Midi-Jobs:
Bis 30.06.2019: Gleitzone SV von 450,01 bis zur Obergrenze 800,00 Euro, ab 2013: 850,00 Euro.
Seit dem 01.07.2019 heißt die Gleitzone Übergangsbereich.
Die Obergrenze der Beitragsentlastung wird ab 01.01.2023 auf 2.000,00 Euro (bis 30.09.2022 = 1.300,00 Euro; vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 1.600 Euro) angehoben und es wurde sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.
Import der Sozialversicherungswerte
Die neuen Sozialversicherungswerte ab 01.10.2022 müssen dazu importiert werden: https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/BLO_Import%20der%20Sozialversicherungswerte.pdf
Bei den Pauschalsteuer-Einträgen der Einrichtung ist keine Änderung erforderlich. Der jetzige Prozentsatz für "PS1:Geringf.B" wird nur noch für Rückrechnungen sowie für Ausnahmen (siehe "Sonderfall, keine RV-Pauschalabgabe") benötigt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte.
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Sozialversicherungswerte.
Mini-Jobs, Personalstamm
Geringfügig Beschäftigte haben den Personengruppenschlüssel 109 und in der Regel die Beitragsgruppen 6100 oder 6500 (bis 31.12.2004 auch 6600).
- 6100, wenn der Mitarbeiter im Mini-Job die RV-Beiträge aufstockt, das ist der Normalfall.
- 6500, wenn der Mitarbeiter im Mini-Job die RV-Beiträge nicht aufstocken möchte, was dem Arbeitgeber schriftlich zu erklären ist.
Beitragsgruppen
Die KV-Gruppe 6 gilt für gesetzlich und für freiwillig Versicherte und auch für Familienmitversicherte. Lediglich privat Versicherte und studentische Praktikanten haben den KV-Schlüssel 0. Zum möglichen RV-Schlüssel 0 siehe "Sonderfall, keine RV-Pauschalabgaben".
Bis 31.12.2012: Verzicht RV-Freiheit
Wenn der Arbeitnehmer auf die volle Rentenversicherung aufstocken will, dann im Personalstamm "Verzicht RV-Freiheit" ankreuzen und als RV-Schlüssel 1 eintragen.
Ab 01.01.2013: Verzicht RV-Freiheit
Wenn eine Personalnummer mit der Personengruppe 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte erfasst wird, dann wird bei Eintritt ab 01.01.2013 der Verzicht auf die RV-Freiheit und die Beitragsgruppe RV vorgeschlagen.
Die Wahl, im Gegensatz dazu keine RV-Beiträge zu bezahlen, müsste der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen; in diesem Fall das Häkchen "Verzicht auf RV-Freiheit" entfernen und die RV-Beitragsgruppe auf 5 Pauschalbeitrag durch den Arbeitgeber setzen.
Ein Arbeitnehmer im Mini-Job, dessen Entgelt im Jahr 2013 auf über 400 Euro erhöht wird, muss mit RV-Pflicht abgerechnet werden, solange er das nicht anders mitgeteilt hat. Zur Abrechnung kommt im ersten Monat, für den das zutrifft, ein Hinweis.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Krankenkasse, zur Abgabenabführung
Als Krankenkasse muss die Bundesknappschaft eingetragen werden. An sie werden die Pauschalabgaben abgeführt. Wenn Umlagepflicht besteht, dann ist die Bundesknappschaft auch die Umlagekasse.
Krankenkasse, getrennt anlegen
Die Bundesknappschaft hat die Betriebsnummer 98000006. Die Bundesknappschaft ist auch Umlagekasse. Die Bundesknappschaft ist ferner in der Einrichtung der Beitragskontonummern einzutragen.
Für die bei der Bundesknappschaft tatsächlich krankenversicherten Mitarbeiter ist eine getrennte eigene Geschäftsstelle zu führen. Es sind getrennte Beitragsnachweise notwendig und das wird so erreicht.
Krankenklasse, Keine Beitragspflicht, versichert
Seit 01.01.2022: Die Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter selbst oder aufgrund der Familienversicherung tatsächlich krankenversichert ist, ist einzutragen. Sie ist notwendig im SV-Meldeverfahren, bei der Abfrage einer eAU und bei Beantragung einer A 1 Auslandsbescheinigung.
Steuer
Im Steuer-Register entweder "Geringfügige Beschäftigung" bei der Pauschalversteuerung oder eine Steuerklasse, bei Vorlage der Lohnsteuerkarte, eintragen. Hierbei hat der Arbeitnehmer das Wahlrecht.
Einen Freistellungsbescheid von der Pauschalsteuer gibt es für die Mini-Jobs nicht mehr.
Steuer-ID
Seit 01.01.2022: Die Steuer-ID ist einzutragen. Sie ist notwendig im SV-Meldeverfahren und bei den Meldungen an die Sozialkasse der Bauwirtschaft.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Steuer.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung, Steuer.
SV-Meldungen, geringfügig Beschäftigte
Bei SV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte (Minijob, Personengruppe 109) werden, außer bei Anmeldungen, folgende Daten zusätzlich gemeldet:
- Ob die Pauschalsteuer abgerechnet wurde,
- die Steuernummer des Arbeitgebers und
- die Steuer-ID des Arbeitnehmers.
Kann keine Steuer-ID gefunden werden, dann wird nichts dazu gemeldet. Dafür ist es notwendig, dass die Steuer-ID auch bei geringfügig Beschäftigen in den Personalstammdaten zukünftig gepflegt wird. Das gilt ab Kalendertag 01.01.2022 und auch für die Jahresmeldung des Jahres 2021. Die Angaben werden auch auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gedruckt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen.
Webclient: /Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen.
Hinweis: Bitte bringen Sie die Steuer-ID Ihrer geringfügig Beschäftigten in Erfahrung.
/Stammdaten/Personalstamm/Register Steuer: Steuer-ID.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Register Steuer: Steuer-ID.
Minijobs, berufsständische Rentenversicherung
Die Verarbeitung ist in diesem Fall so: Es wird eine Meldung an die Bundesknappschaft zunächst erstellt, aber, sobald "Datenträger erstellen" ausgeführt wird, automatisch auf Manuell gemeldet gesetzt. Das heißt: die Meldung wird nicht gesendet, sondern es wird eine Meldung an die DASBV vorbereitet. Die Meldung an die DASBV enthält keinen Datenbaustein zu den Steuerdaten.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen.
Webclient: /Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen.
Minijobs, nur Knappschaft zulässig
Die Einzugsstelle bei Minijob, also bei Personengruppenschlüssel 109, ist immer die Bundesknappschaft (BBNR 98000006), also die Minijob-Zentrale; das wird geprüft:
Im Personalstamm, bei Abrechnungen, bei Rückrechnung und bei SV-Meldungen. Wenn diese anders sein sollte, wird ein Fehler ausgegeben. Eine Abrechnung oder Rückrechnung wird nicht ausgeführt, eine SV-Meldung nicht gemeldet.
Personalstamm, Register Sozialversicherung.
Webclient: Personalstamm, Register Sozialversicherung.
Für die bei der Bundesknappschaft tatsächlich krankenversicherten Mitarbeiter ist eine getrennte eigene Geschäftsstelle zu führen. Es sind getrennte Beitragsnachweise notwendig und das wird so erreicht.
Mini-Jobs, mehrere geringfügige Beschäftigungen
Eine einzelne geringfügige Beschäftigung kann mit Pauschalabgaben zusätzlich zu einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden. Dann gilt der Personengruppenschlüssel 109.
Wenn jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden, gilt die volle Versicherungspflicht für das zweite Arbeitsverhältnis dann, wenn das gesamte Entgelt dieser Beschäftigungen 538 Euro (bis 30.09.2022 = 450 Euro, bis 31.12.2023 = 520 Euro) übersteigt. In diesem Fall wird die zweite geringfügigen Beschäftigung nicht nach den Geringfügigkeits-Regeln abgerechnet. Im Personalstamm dann als Personengruppenschlüssel 101 oder einen anderen zutreffenden Schlüssel sowie die Krankenkasse eintragen, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.
Wenn das gesamte Entgelt dennoch 538 Euro (bis 30.09.2022 = 450 Euro, bis 31.12.2023 = 538 Euro) nicht übersteigt, dann auch die zweite geringfügige Beschäftigung mit dem Personengruppenschlüssel 109 abrechnen.
Meldungen Erstattung AAG, Minijob
Wenn für einen geringfügig Beschäftigten, Personengruppenschlüssel 109, 110, eine Meldung wegen Erstattung AAG abgegeben wird, dann gilt:
Im Personalstamm muss die Krankenkasse, bei der die Versicherung tatsächlich besteht, unter "Keine Beitragspflicht, versichert" eingetragen werden, dann wird die Meldung zwar weiterhin an die Bundesknappschaft gerichtet, aber in der Meldung die Betriebsnummer dieser Kasse vermerkt. Es wird die Übersicht der aktiven Geschäftsstellen zur Auswahl angeboten. Wenn die notwendige Krankenkasse, bei der die Versicherung des Arbeitnehmers besteht, nicht vorhanden ist, muss sie angelegt werden. Wenn der Mitarbeiter privat krankenversichert ist, ist hier die/eine Private Krankenversicherung auszuwählen (in dem Fall wird dazu nichts übermittelt).
Hintergrund ist, dass die Minijob-Zentrale zur Prüfung von AAG-Anträgen eAU-Anfragen an die zuständige Krankenkasse richten kann. Wenn kein Eintrag getroffen wird bei den geringfügig Beschäftigten, wird der AAG-Antrag fehlerhaft. Das gilt ab Kalendertag 01.01.2022.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert": Auswahl Übersicht der Geschäftsstellen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Datenträger Erstattung erstellen.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert": Auswahl Übersicht der Geschäftsstellen.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Datenträger Erstattung erstellen.
Sonderfall, keine RV-Pauschalabgabe
Bei geringfügig Beschäftigten kann es im Ausnahmefall sein, dass keine RV-Pauschalabgabe zu entrichten ist. Dann den RV-Schlüssel 0 eintragen. Dies betrifft studentische Praktikanten sowie Sonderfälle, wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen vorliegen, die hier nicht näher erläutert werden.
In diesem Fall gibt es für die Lohnsteuer zwei Möglichkeiten:
- Wenn eine Steuerklasse eingetragen wird, gilt diese.
- Wenn nicht, wird mit der bisher geltenden Pauschalsteuer von 20% abgerechnet.
Kurzfristig Beschäftigte
Für kurzfristig Beschäftigte im Personalstamm weiterhin den Personengruppenschlüssel 110 eintragen. Die Beitragsgruppe ist 0000. Als Krankenkasse, das ist neu, auch hier die Bundesknappschaft eintragen. Denn die SV-Meldungen müssen an diese gerichtet werden.
Die Lohnsteuerpauschalen werden weiterhin an das Finanzamt abgeführt.
Krankenkasse, getrennt anlegen
Die Bundesknappschaft hat die Betriebsnummer 98000006. Die Bundesknappschaft ist auch Umlagekasse. Die Bundesknappschaft ist ferner in der Einrichtung der Beitragskontonummern einzutragen.
Für die bei der Bundesknappschaft tatsächlich krankenversicherten Mitarbeiter ist eine getrennte eigene Geschäftsstelle zu führen. Es sind getrennte Beitragsnachweise notwendig und das wird so erreicht.
Hinweise zur Kontierung
Die einheitliche Pauschalsteuer bei geringfügig Beschäftigten wird für die Kontierung wie ein AG-Anteil zur Sozialversicherung behandelt, denn er wird an eine Krankenkasse abgeführt. Es kann eine Kontierung unter dem Namen "AG-ANT-PS" hinzugefügt werden. Wenn nicht, gilt die Kontierung für den AG-Anteil KV.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile.
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Kontierungen, Kontierung AG-Anteile.
Kurzfristig Beschäftigte, SV-Meldungen
Bei der Anmeldung (Meldegrund 10) für kurzfristig Beschäftigte (Kurzfristige Beschäftigung, Personengruppe 110), wird folgende Angabe nun zusätzlich gemeldet:
- es ist die Art des Versicherungsschutzes anzugeben.
Dazu ist es notwendig, dass die Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter versichert ist, im Personalstamm im Feld "Keine Beitragspflicht, versichert" ausgewählt wird. Wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt, so ist diese Krankenkasse auszuwählen. Sollte der Arbeitnehmer privat krankenversichert sein, so ist die/eine private Krankenkasse auszuwählen.
Es wird nicht die tatsächliche Krankenversicherung gemeldet, sondern ein Kennzeichen dazu, ob der Mitarbeiter gesetzlich oder privat versichert ist. Beim Prüfen des Personalstamms wird ab 01.2022 ein Hinweis ausgegeben, wenn das Feld bei kurzfristig Beschäftigten nicht gepflegt ist.
Wenn der Eintrag nicht vorhanden ist, dann wird angenommen das der Mitarbeiter gesetzlich versichert ist und das entsprechende Kennzeichen gemeldet.
Deshalb sollte im Personalstamm das Stammdatenpflege des Feldes "Keine Beitragspflicht, versichert" bei kurzfristig Beschäftigten erfolgen.
Das gilt für Anmeldungen ab dem 01.01.2022.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert".
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen .
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert".
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen
Kurzfristig Beschäftigte, Rückmeldung
Ab dem Jahr 2022 sollen Arbeitgeber, die einen kurzfristigen Minijobber melden, eine unverzügliche Rückmeldung von der Minijob-Zentrale erhalten, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung der Aushilfe weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder im laufenden Kalenderjahr bestanden haben. Diese Rückmeldung erfolgt auf elektronischem Weg in Form einer Rückmeldung.
Wenn die Minijob-Zentrale eine Rückmeldung über weitere kurzfristige Beschäftigungen bereitstellt, dann kommen diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Webclient: /Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Kurzfristig Beschäftigte, Rückmeldungen anzeigen
Die Rückmeldungen der Krankenkassen können angezeigt werden.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.
Betriebsnummern der Bundesknappschaft
Für Betriebe, die nicht knappschaftlich sind, aber bei denen Arbeitnehmer bei der Knappschaft versichert sind, gelten diese BBNR der Bundesknappschaft:
98000001 für Angestellte im Rechtskreis West, es sei denn, sie wohnen im Osten und haben bei der Knappschaft die Ost-Konditionen zur Krankenversicherung gewählt.
98000006 für alle anderen, einschließlich Mini-Jobs.
Knappschaftliche Betriebe
Für Knappschaftsbetriebe sind die Nummern 98094037 für den ersten Fall und 98094032 für alle anderen Fälle. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise: BLO SV-Meldungen Knappschaftliche Betriebe (DBKS).
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Prüfen.
Sozialkasse Baugewerbe
- Angestellte mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis sind nicht ZVK-pflichtig; keine Sozialkasse eintragen.
- Wenn mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse die Geringfügigkeitsgrenze für das Entgelt überschreiten, dann sind aber auch solche Angestellte ZVK-pflichtig.
- Gewerbliche mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis sind ZVK-pflichtig; eine Sozialkasse eintragen.
Wechsel von oder in geringfügige Beschäftigung
Wenn von einer geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt wird, dann muss bei der Personalnummer Austritt, Eintritt eingetragen werden; ebenso beim Wechsel in eine geringfügige Beschäftigung.
Dieser Wechsel bedeutet: von oder in die Personengruppe 109 oder 110. Austritt, Eintritt kann bei der gleichen Personalnummer eingetragen werden.
Ohne Eintritt im aktuellen Monat wird beim Prüfen des Personalstamms ein Fehler ausgegeben.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Prüfen.
Midi-Jobs, SV - Übergangsbereich
Midi-Jobs, SV - Übergangsbereich bis 30.09.2022
Als Midi-Job bezeichnet man in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im Bereich von 538,01 und 2.000,00 Euro (Stand: seit 01.07.2019 bis 30.09.2022 = 450,01 und 1.300 Euro, seit 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 520,01 und 1.600 Euro, seit 01.01.2023 520,01 und 2.000 Euro bis 31.12.2023) im Monat. Seit dem 1. Juli 2019 nennt man jenen Bereich nicht mehr Gleitzone, sondern Übergangsbereich. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Im Übergangsbereich ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung vom Bruttoarbeitsentgelt abhängig, während der Arbeitgeberanteil konstant ist.
Der Übergangsbereich bewirkt damit einen geringeren Arbeitnehmer-Anteil an der Sozialversicherung.
Arbeitnehmer im Übergangsbereich könnten dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass die Gleitzonenregelung (SV-Übergangsbereich) nicht angewendet werden soll. Das ergibt nach der Gesetzesänderung ab 01.07.2019 keinen Sinn mehr. In der Rentenversicherung (für Rentenanwartschaften) wird auf der Basis des SV-Bruttos gerechnet, das erzielt wurde, ungeachtet der besonderen Berechnung im SV-Übergangsbereich.
Der Personengruppenschlüssel ist 101 oder ein anderer passender Schlüssel.
Die Krankenkasse ist diejenige, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.
Wenn das Entgelt im Abrechnungsmonat dennoch unter 538,00 Euro oder über 2.000 Euro (Stand: seit 01.07.2019 bis 30.09.2022 = 450,01 und 1.300 Euro, seit 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 520,01 und 1.600 Euro, seit 01.01.2023 520,01 und 2.000 Euro bis 31.12.2023) beträgt, werden die Beiträge automatisch nach besonderen Regeln errechnet. Das bedeutet, dass das Kennzeichen = die Entscheidung, nicht monatlich neu zu treffen ist. Es wird automatisch nach den Regeln abgerechnet, wenn das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt.
Nur bei einer dauerhaften Veränderung oder bei der jährlich vorausschauenden Betrachtung ist das Kennzeichen anzupassen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Kennzeichen: SV-Übergangsbereich.
Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung, Kennzeichen: SV-Übergangsbereich.
Midi-Jobs, SV - Übergangsbereich ab 01.10.2022
Bitte beachten Sie auch das gesonderte Handbuch zum SV-Übergangsbereich ab 01.10.2022: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022
Midi-Jobs, SV - Übergangsbereich ab 01.01.2023
Die Obergrenze des SV-Übergangsbereiches wird ab 01.01.2023 abgepasst auf 2.000 Euro (vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 = 1.600 Euro)
Midi-Jobs, weiteres zum SV - Übergangsbereich
SV-Übergangsbereich
Der Bereich der Einkommen im Niedriglohnbereich, das sind die Midi-Jobs, oberhalb der Mini-Jobs heißt nicht mehr “SV-Gleitzone”, sondern "sozialversicherungsrechtlicher Übergangsbereich". Neue Regeln für den SV-Übergangsbereich gelten erst ab 01.07.2019; wie im folgenden beschrieben:
SV-Übergangsbereich, Druck
Die Bezeichnung oder Abkürzung zum SV-Übergangsbereich (statt der Abkürzung GZ dann ÜB) werden ausgegeben:
- beim Druck der SV-Meldung als Formular;
- beim Druck des Lohnkontos;
- beim Druck der Abrechnung.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Ergebnis auf "Meldungen erstellen", Formular und
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto> und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Bericht: Abrechnung.
Webclient:/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Auswerten, Ergebnis auf "Meldungen erstellen", Formular und
/Berichte, Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto> und
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Bericht: Abrechnung.
SV-Übergangsbereich, obere Grenze
Die obere Grenze für den SV-Übergangsbereich wird ab 01.01.2023 auf 2.000 Euro (zuvor 800 Euro, 850 Euro, 1.300 Euro, 1.600 Euro) erhöht. Für diejenigen, für die der Bereich zutrifft, muss dies im Personalstamm ausdrücklich ausgewählt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung.
SV-Übergangsbereich, Rentenversicherung
Im SV-Übergangsbereich braucht der Arbeitnehmer nicht "auf volle RV" zu wählen, um eine höhere Anwartschaft auf die Rente zu erreichen. Seit 01.09.2019 gilt:
Die Rente wird auf der Basis des SV-Bruttos gerechnet, das erzielt wurde, ungeachtet der besonderen Berechnung im SV-Übergangsbereich. Für die Abrechnung wird deshalb eine bisherige Option "volle RV“ nicht mehr beachtet. Im Personalstamm kann die Auswahl außerdem auf Nein gesetzt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung: "Volle RV“.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Volle RV“.
SV-Übergangsbereich, Beitragsnachweis berufsständisch
Beim Druck und bei der Datei des berufsständischen Nachweises gilt für Arbeitnehmer im SV-Übergangsbereich dieses:
Als "beitragspflichtiges laufendes Entgelt" wird das verminderte Entgelt gemeldet. Als Pflichtbeitrag werden die Anteile des AN und des AG zusammengerechnet.
/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis ausführen, Druckausgaben erstellen, Druck <ZAHKKARV> Beiträge berufsständische RV und
/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis melden Meldungen an den DEÜV-Empfänger „DASBV“ mit der BBNR 17625773 bzw.
/Nach der Abrechnung/ SV-Meldungen, Monat, Datenträger Beitragsnachweis erstellen, Meldungen an den DEÜV-Empfänger „DASBV“ mit der BBNR 17625773.
Webclient: /Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachnachweise, Beitragsnachweis ausführen, Druckausgaben erstellen, Druck <ZAHKKARV> Beiträge berufsständische RV und
/Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachnachweise, Beitragsnachweis melden Meldungen an den DEÜV-Empfänger „DASBV“ mit der BBNR 17625773 bzw.
/Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachnachweise, Datenträger Beitragsnachweis erstellen, Meldungen an den DEÜV-Empfänger „DASBV“ mit der BBNR 17625773.
SV-Übergangsbereich, SV-Meldungen
Wenn das Entgelt des Arbeitnehmers im SV-Übergangsbereich liegt, dann erhält die Meldedatei der SV-Meldungen eine zusätzliche Information, nämlich das Brutto zur Rentenversicherung, wie es sich ergibt ohne die besonderen Regeln zum SV-Übergangsbereich.
Beim Druck des Formulars wird eine Zeile dazu ausgegeben "Entgelt gemeldet im SV-Übergangsbereich", ähnlich beim Druck der Liste der Meldungen. Beim Druck des Lohnkontos wird unter der Überschrift "Meldungen" eine Zeile „Gemeldet zum Monat im SV-Übergangsbereich“ ausgegeben. Das zeigt den Betrag, der als zusätzliche Information in den SV-Meldungen enthalten war. "Zum Monat" bedeutet hier: der Endemonat der SV-Meldung.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf "Meldungen erstellen" und
dort Bericht: Formular, Drucken. Und /Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
Webclient: /Nach der Abrechnung, Sv-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf "Meldungen erstellen" und
dort Bericht: Formular, Drucken. Und /Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
SV-Übergangsbereich, Brutto, Beitrag
Die Berechnung der Beiträge ist im SV-Übergangsbereich so: Es wird ein vermindertes SV-Brutto errechnet, nach Regeln, die festgelegt sind.
Der Arbeitnehmer-Beitrag ergibt sich so: (Beitrag auf vermindertes Brutto gerechnet) minus (Arbeitgeber-Anteil aufs volle Brutto gerechnet). Das gilt bis 30.09.2022 und für den Bestandschutz weiter bis 31.12.2022.
Die Regeln ab 01.10.2022 sind hier beschrieben: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022
SV-Übergangsbereich, Einkommen bei anderen AG
Krankenkassen melden auch zum SV-Übergangsbereich bei "Mehrfachbeziehern" zurück, welches das gesamte beitragspflichtige Entgelt ist, das der Arbeitnehmer erzielt, also auch die beitragspflichtigen Einnahmen bei anderen Arbeitgebern.
Dafür muss im Personalstamm das Kennzeichen "Mehrfachbezieher", im Register SV 2 gesetzt worden sein. Es bedeutet, der Arbeitnehmer hat mehrere Einnahmen, und zwar beitragspflichtige Einnahmen, also auch von anderen Stellen oder anderen Arbeitgebern.
Bei der Abrechnung werden diese Beträge berücksichtigt, um zu entscheiden, ob überhaupt nach dieser besonderen Berechnung und wenn ja, mit welcher Basis abgerechnet werden kann.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung und
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung und
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
SV-Übergangsbereich, AV und Einkommen bei anderen AG
In der Arbeitslosenversicherung sind Zusammenrechnungen von Hauptbeschäftigungen und anderen Beschäftigungen ausgeschlossen; das bedeutet, bei der AV wird der Betrag der Lohnart "Mtl. Arbeitseinkommen bei anderen Arbeitgebern" in bestimmten Fällen nicht einbezogen, genauer:
- das Entgelt im Unternehmen und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern liegen zusammen im SV-Übergangsbereich: auch AV wird mit dem SV-Übergangsbereich gerechnet;
- das Entgelt im Unternehmen und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern liegen zusammen über der Grenze und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern ist unter dem SV-Übergangsbereich: AV wird noch im SV-Übergangsbereich gerechnet, KV RV PV aber nicht;
- das Entgelt im Unternehmen und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern liegen zusammen über der Grenze und das Entgelt bei anderen Arbeitgebern ist in der Grenze: die Berechnung im SV-Übergangsbereich wird nicht mehr ausgeführt.
Falls aber für die AV der Betrag bei anderen Arbeitgebern immer mitgerechnet werden soll, also keine Besonderheit für die AV gelten soll, dann im Personalstamm, Button Übersicht, Sozialversicherung, die Spalte "Gleitzone (SV-Übergangsbereich) volle AV" einblenden und ankreuzen.
bis 30.06.2019 Gleitzone (heute SV-Übergangsbereich), aber volle RV
Im Gleitzonen-Bereich (heute SV-Übergangsbereich), also bei den Midi-Jobs, konnte durch den Arbeitnehmer ausgewählt werden, dass er den vollen AN-Anteil zur Rentenversicherung bezahlt, anstelle des verminderten.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung.
Gleitzone (heute SV-Übergangsbereich), Einkommen bei anderen AG (Mehrfachbeschäftigung)
Ein Arbeitnehmer, dessen SV-Berechnung nach den Gleitzonen-Regeln (heute Regeln für den SV-Übergangsbereich) ausgeführt wird, muss den Arbeitgeber über andere versicherungspflichtige Arbeitseinkommen informieren. Handelt es sich hierbei um eine einzelne geringfügige Beschäftigung, so zählt diese nicht mit, bei mehreren gelten besondere Vorschriften.
Regeln
Wenn bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung ist, also eine Beschäftigung bis 538,00 Euro (vorher: 450,00 Euro, ab 01.01.2023 bis 31.12.2023 = 520,00 Euro), dann zählt diese dann nicht mit.
Lohnart, laufender Bezug
Hierzu eine Lohnart mit der Funktion 9920 "Mtl. Arbeitseinkommen bei anderen Arbeitgebern" anlegen und mit dem monatlichen Betrag im Personalstamm unter den aktuellen Bezügen eintragen.
- Diese Lohnart wird nicht abgerechnet.
- Sie wird auch nicht auf der Abrechnung gedruckt.
- Die Lohnart kann nicht berichtet werden.
- Der Betrag muss nur einmal eingetragen werden. Solange er nicht geändert wird, gilt er pro Monat.
Bei der Lohnart lediglich die Bezugsart Bruttolohnart eintragen und, das ist erforderlich, eine Zeile für die Abrechnungsart der Personalnummern ohne weitere Angaben anlegen, ansonsten sind keine weiteren Definitionen nötig. Die Arbeitszeitgruppe der Personalnummer muss einen Eintrag bei "Arbeitsstd. mtl." haben.
Lohnart, einmaliger Bezug
Erhält der Arbeitnehmer Einmalbezüge bei anderen Arbeitgebern, dann zusätzlich die Lohnart mit der Funktion 9922 "Arbeitseinkommen Einmalbezüge bei anderen Arbeitgebern" mit Betrag im Personalstamm eintragen. Dieser Betrag wird bei der Berechnung der SV, aber nicht bei den U1U2Umlagen berücksichtigt.
/Stammdaten/Lohnarten und /Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Geringfügig Beschäftigte, Übergangsregelungen für 2013 und 2014, Sonderfall RV-frei
Wenn das Entgelt eines Arbeitnehmers im Mini-Job auf über 400 bis zu 450 Euro erhöht wird, dann kann der Arbeitnehmer die Versicherungsfreiheit in der RV beantragen. Falls aber der Arbeitnehmer bisher schon die RV-Pflicht gewählt hatte, dann lässt sich das nicht mehr ändern.
Die RV-Versicherungsfreiheit muss gemeldet werden, sonst müsste ab diesem Monat des höheren Entgelts mit RV-Pflicht abgerechnet werden, also zum Beispiel mit Beitragsgruppe 6100.
Wenn die RV-Versicherungsfreiheit möglich ist und gemeldet werden soll, dann sind die einzelnen Schritte:
Das Formular für den Antrag des Arbeitnehmers ist unter: www.minijob-zentrale.de, Download-Center, Download für Minijobs im gewerblichen Bereich, Formulare und Anträge, Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Der Antrag wird gegenüber dem Arbeitgeber gestellt; das Papier also zu den Akten nehmen.
Die Befreiung von der RV-Pflicht wirkt ab dem Monatsersten, wenn die SV-Meldung, die dann folgt, innerhalb von 42 Tagen gesendet wird; falls nicht, dann ab dem ersten Tag des übernächsten Monats nach dem Meldetag.
Im Personalstamm im SV-Register den Icon "Übergang" anklicken, um die SV-Meldung vorzubereiten:
"Auswahl der Meldung" bietet an: "Meldung zur Befreiung von der RV-Pflicht, bei Mini-Job bis 450 Euro; Befreiung wirkt ab Anfangsdatum". Mit Ok bestätigen. Es folgt die Anzeige, mit der die SV-Meldung vorgemerkt wird. Hier als Anfangsdatum den Tag eintragen, ab dem die Befreiung wirkt.
Wenn dann die SV-Meldungen erstellt werden, ergeben sich aus dieser Vormerkung eine Abmeldung, sozusagen die Abmeldung der RV-Pflicht, die eigentlich eingetreten wäre, und eine Anmeldung der RV-Freiheit.
Die Beitragsgruppen bleiben gleich, zum Beispiel 6500 für Geringfügige Beschäftigung mit pauschalen SV-Beiträgen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung: "Übergang", /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldungen erstellen.
Webclient:
Bestandsschutz, SV - Übergangsbereich ab 01.10.2022 bis 31.12.2023
Bitte beachten Sie auch das gesonderte Handbuch zum Bestandschutz ab 01.10.2022: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022
Mitgliedsbestätigung
Elektronische Mitgliedsbestätigung
Seit 01.01.2021 sind die Papierbescheinigungen zur Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse entfallen. Statt einer Papierbescheinigung erhalten Arbeitgeber eine elektronische Rückmeldung dazu. Auf Grundlage der Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung oder bei einem Krankenkassenwechsel reagiert die Krankenkasse mit einer elektronischen Rückmeldung.
- In der Rückmeldung ist angegeben, ob eine Mitgliedschaft zu dieser Krankenkasse besteht.
Zudem wird ein Beginn-Datum angegeben. - Sofern die Mitgliedschaft nicht besteht, wird dies auch mit einer elektronischen Rückmeldung mitgeteilt.
Elektronische Mitgliedsbestätigungen werden nur einmal, auch bei zukünftigen Änderungen an den Arbeitgeber geliefert.
Wenn die Krankenkassen per Datei eine elektronische Mitgliedsbescheinigung übermitteln, dann kommt diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Webclient:
Mitgliedschaft, besteht nicht
Sofern aufgrund einer eingelesenen Rückmeldung die Mitgliedschaft nicht besteht oder erst später besteht, müssen die bereits erstellten Meldungen (Anmeldung oder An- und Abmeldungen aufgrund Krankenkassenwechsel) sofern möglich maschinell als Stornomeldungen zum Versand bereit gestellt werden.
Das gilt auch, ohne dass zuvor eine Rückrechnung dazu erstellt wird - eine Rückrechnung ist zudem jedoch auch auf jeden Fall erforderlich, um korrigierte Meldungen zu erhalten.
Mitgliedschaft, Kasse bestätigt die Mitgliedschaft, oder nicht
Die Krankenkassen teilen mit, ob ein Arbeitnehmer Mitglied in der Kasse ist; in der Regel nach einer Anmeldung, die abgegeben wurde, oder einem Krankenkassenwechsel.
Diese Auskunft der Kassen wird bei den Rückmeldungen eingelesen. Das gibt Einträge mit dem Grund "04M Auskunft, ob Mitglied". Dabei kann es diese Probleme geben:
Es besteht gar keine Mitgliedschaft. Oder es besteht eine Mitgliedschaft, sie beginnt aber später.
Dann wird beim Eintrag zur Rückmeldung der Text dazu rot als Fehler gekennzeichnet. Über den "Lookup" auf den Text können die Regeln angezeigt werden, die für diese Antworten gelten, das sind:
Mitgliedschaft besteht
Datum gleich Datum der Anmeldung: nichts zu tun.
Mitgliedschaft besteht. Datum später als Datum der Anmeldung
Anmeldung stornieren und neu. In diesem Fall werden vom Programm die Anmeldung oder die An- und Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel automatisch als Storno bereitgestellt. Das geschieht während dem Einlesen der Rückmeldungen.
Zusätzlich wird die Krankenkasse in der Personalhistorie auf leer gesetzt und es werden die SV-Meldungen für die Personalnummer im aktuellen Monat ausgeführt.
Was tun?
Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.
Mitgliedschaft besteht nicht. Wenn Anmeldung: Anmeldung stornieren
In diesem Fall wird vom Programm die Anmeldung automatisch als Storno bereitgestellt. Das geschieht während dem Einlesen der Rückmeldungen.
Zusätzlich wird die Krankenkasse in der Personalhistorie auf leer gesetzt und es werden die SV-Meldungen für die Personalnummer im aktuellen Monat ausgeführt.
Was tun?
Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.
Außerdem wird in der Übersicht der einzelnen SV-Meldungen in der Box "Melden außer der Reihe" ein Hinweis dazu angezeigt, zum Beispiel "Anmeldung: falsche Kasse".
Besonderheit: Familienversichert
Bei familienversicherten Arbeitnehmern erfolgt in allen Fällen die Rückmeldung "Mitgliedschaft besteht nicht", da die Familienversicherung keine eigene Mitgliedschaft begründet. Hier wird unterschieden, ob ein BeginnDatum in der Rückmeldung angegeben wird, oder nicht.
- Sofern zusätzlich ein BeginnDatum in der Rückmeldung angegeben wird, ist die richtige Krankenkasse gewählt worden. Es ist nichts weiter zu veranlassen.
- Bei einer Rückmeldung ohne zusätzliche Angabe eines Datums ist eine falsche Krankenkasse gewählt worden.
Was tun?
Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.
Besonderheit: Privat versichert
In diesen Fällen erfolgt stets die Rückmeldung "Mitgliedschaft besteht nicht", da der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Es sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich.
Mitgliedschaft, Weitere Details
Wenn möglich, werden die Rückrechnungen bereits vorbereitet; aber ohne die richtige Kasse können sie nicht automatisch ausgeführt werden.
Wenn möglich, werden SV-Meldungen bereits ausgeführt, wenn die Rückmeldungen eingelesen werden. Dazu wird die Krankenkasse in der Historie des Personalstamms auf leer gesetzt; das führt dazu, dass die Anmeldung storniert wird.
Die Hinweise bleiben rot im Abrechnungsmonat, in dem die Rückmeldungen eingelesen wurden, es sei denn, es wurde schon eine Rückrechnung ausgeführt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen und Ergebnis auf Rückmeldungen und
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Sozialversicherung, den Monat suchen und Bearbeiten und
/Vor der Abrechnung/Rückrechnung vorgemerkt und Rückrechnung ausführen.
Webclient:
Mitgliedschaft, Weitere Details zu: Kasse bestätigt die Mitgliedschaft später, oder nicht
Personalstamm:
Wenn die Krankenkasse zurückgemeldet hat, dass eine Mitgliedschaft nicht oder erst später besteht, dann wird, wenn der Personalstamm geprüft wird, ein Fehler ausgegeben. Dies nur in dem Monat, in dem die Rückmeldung eingelesen wurde.
Was tun?
Die richtige Kasse erfragen für den aktuellen Abrechnungsmonat erfragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Allgemein, Fehler Personalstamm.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Prüfen und Register Sozialversicherung.
Webclient:
Abrechnung:
Auch die Abrechnung wird nicht ausgeführt, wenn eine Rückmeldung der Kasse vorliegt, dass die Mitgliedschaft und die Anmeldung nicht übereinstimmen.
Was tun?
Die richtige Kasse erfragen für den aktuellen Abrechnungsmonat erfragen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Webclient:
Druck Lohnkonto:
Beim Druck des Lohnkontos wird nach der Zeile (des Monats) für die Krankenkasse eine Zeile zur "Mitgliedschaft" ausgegeben, sofern in einem der Monate die Mitgliedschaft von der Kasse bestätigt wurde.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
Webclient:
Mitarbeiterausweis, Druck
Druck Mitarbeiterausweis
Es kann ein Druck aufgerufen werden, der pro ausgewähltem Mitarbeiter eine Druckseite ausgibt mit Daten eines Mitarbeiterausweises; enthalten sind Personalstammdaten und Qualifikationen. Gedruckt werden auf einer Seite diese zwei Bestandteile des Ausweises.
Beim Druckaufruf kann der Personalstamm gefiltert werden. Außerdem können die Qualifikationen gefiltert werden, die für den Druck berücksichtigt werden. Zusätzlich kann ein Ablaufdatum vorgegeben werden, das für diejenigen Qualifikationen geprüft werden soll, die ein Ablaufdatum eingetragen haben (Nachschulungsqualifikationen).
/Berichte/Berichte drucken, <blostaaus1 Mitarbeiterausweis>.
Webclient: /Berichte/Berichten, <blostaaus1 Mitarbeiterausweis>.
Welche Qualifikationen?
Es werden nur die Qualifikationen gedruckt, die im vorgegebenen Filter enthalten sind. Um das Filtern zu erleichtern, fügen wir bei den Qualifikationen beim Feld "Bedeutung" die Auswahl "Elektrobau" hinzu. Es kann also Bedeutung: Elektrobau gefiltert werden.
Druckausgaben
Wenn eine Qualifikation mehrmals zur Personalnummer eingetragen ist, wird für diese Qualifikation der letzte Eintrag genommen. Es zählt das letzte "Von Datum".
Für Nachschulungsqualifikationen wird das vorgegebene Ablaufdatum geprüft. Dieses kann auch in einem vergangenen Monat sein. Wenn also ein Ablaufdatum zum Prüfen eingegeben wurde, werden bei den Qualifikationen mit Ablaufdatum nur diejenigen gedruckt, deren Ablaufdatum später ist.
Druck Mitarbeiterausweis, Details, Personal
Der erste Teil beginnt mit dem Firmenlogo, Kurzanschrift der Niederlassung und dem aktuellen Datum. Als Personaldaten werden ausgegeben: Name, Vorname, Wohnort, Straße, Geb.Datum, P-Nr., das Bild laut Personalstamm und als "bei Unfall anrufen" die Telefonnummer der Niederlassung.
Druck Mitarbeiterausweis, Details, Qualifikation
Der zweite Teil enthält Qualifikationen. Es werden nur Qualifikationen gedruckt, die dem vorgegebenen Filter entsprechen. Die Qualifikationen werden in zwei Gruppen unterteilt:
- Solche, die ein Ablaufdatum vermerkt haben, unter der Überschrift "Nachschulungsqualifikation, letzte"; hier werden maximal 4 gedruckt. "Letzte" ist das Von Datum. Außerhalb des Ausweises, also weiter rechts, wird zur internen Information noch eine Spalte "gültig" gedruckt, also das Ablaufdatum.
- Dann folgen Qualifikationen ohne Ablaufdatum; je zwei nebeneinander, maximal 12.
Es wird der Text der Qualifikation selbst gedruckt, also nicht der Text, der beim Mitarbeiter steht. Falls bei der Qualifikation eine "Bezeichnung 2" eingetragen ist, wird diese genommen; als Kurz-Bezeichnung für den Druck.
Druck Mitarbeiterausweis, was tun?
Bei der Niederlassung in der Adresse die Telefonnummer der Niederlassung eintragen. Bei einigen Qualifikationen eine kürzere Bezeichnung in "Bezeichnung 2" eintragen, damit es besser auf den Druck passt, z.B. "RK II Nachschulung - Erste Hilfe Training" als "RK II - Ersthelfer".
Bei den Qualifikation gibt es ein Feld "Bedeutung". Hier kann die Bedeutung "Elektrobau" ausgewählt werden.
Mittellohn
Mittellohn-Liste, AG-Anteile
Die auf der Mittellohn-Liste ausgewiesenen AG-Anteile sind für diese Druckausgabe neu aufbereitet: Die abgerechneten AG-Anteile werden auf die Kostenstellen der Abrechnung verteilt.
Stunden und Betrag
Die Stunden und Beträge werden aus den Bruttolohnarten summiert, die laut Lohnarten-Karte eine Übergabe an die Fibu oder an die BBA mit Menge eingetragen haben. Zusätzlich können die Lohnarten gefiltert werden, die ins Brutto und Gesamt-Brutto fließen sollen. Aufruf: Baulohn, Lohnarten, Register Fibu/BBA.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA.
Webclient:
Mittellohn-Liste, Basis Bruttolohn
Die Mittellohn-Liste weist einen Prozentsatz aus, mit dessen Hilfe die abgerechneten AG-Anteile einer KSt zugeordnet werden. Die AG-Anteile werden auf dieser Liste nicht wie gebucht gedruckt, sondern pro KSt errechnet. Der Prozentsatz ist der Anteil des Bruttolohns der KSt am Bruttolohn der gesamten Firma. Bei der Ermittlung des Gesamt-Bruttolohns werden die vorgegebenen Filter außer der KSt ebenfalls berücksichtigt.
Der Anteil des Bruttolohns der KSt am Gesamt-Bruttolohn wird für den gesamten Zeitraum berechnet. Dies ist der eingegebene Zeitraum, also von- bis-Monat. Dieser Zeitraum gilt, um die Berechnung zu vereinfachen, für alle KSt gleich, also für Baustellen, auch für Baustellen mit Baubeginn im Jahr, und für Hilfskostenstellen.
Der ermittelte Gesamt-Bruttolohn, der Prozentsatz der KSt, der Bruttolohn der KSt, sowie der Zeitraum werden pro KSt am Ende in einer zusätzlichen Zeile gedruckt. Die AG-Anteile können wahlweise so ermittelt oder gar nicht gedruckt werden.
/Berichte/Berichte drucken, <blomitloh>.
Webclient:
Mittellohn-Liste, Excel
Die Mittellohn-Liste druckt nicht, sondern gibt nach Excel aus.
/Berichte/Berichte drucken, <blomitloh>.
Webclient:
Monat
Monat abgeschlossen, Monat öffnen
Baulohn, Monat ist abgeschlossen
Der Monat ist abgeschlossen, wenn unter Baulohn, Abrechnung, in der Spalte "Abgeschlossen" ein Häkchen gesetzt ist. Ferner kann es wie folgt überprüft werden:
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Historie: es müssen Lohnarten-Historien für den Monat vorhanden sein.
Unter /Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Protokoll: ist für den Abrechnungsmonat ein Eintrag mit dem Text: "Sperre: Abrechnung ist abgeschlossen".
Die Protokoll-Anzeige ist auf den aktuellen Monat vorgefiltert, also zuvor diesen Filter lösen.
Unter /Abteilungen/Baulohn/Lohnkonto, Lohnkonto Abrechnungsjahr: werden für die abgerechneten Personalnummern die Monatswerte angezeigt, ohne dass sie über das Taschenrechner-Symbol neu ermittelt werden müssen.
Webclient:
Sonderfall, Monat öffnen
Falls es erforderlich sein sollte, dass der Monat wieder geöffnet werden muss, und sei es, um ihn erneut abzuschließen, dann so vorgehen:
/Abrechnung/Abrechnungen, Monat, Ausführen, hier Filter aufrufen: den Filter auf das Feld "Ausführen" auf leer setzen. Danach ist in der Übersicht eine Zeile "Monat öffnen".
Danach kann der Monat erneut abgeschlossen werden.
Webclient:
Musterlohnarten
Import von Musterlohnarten
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Allgemein
Diese Beschreibung ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Import von Musterlohnarten in NEVARIS Finance BLO.
Vorgehensweise Import
Nach dem Download der ZIP-Datei öffnen Sie diese bitte und extrahieren Sie die darin enthaltene txt-Datei. Wechseln Sie anschließend zu NEVARIS Finance, um die Datei zu importieren.
- Eine beliebige Lohnart aufrufen.
Personalbuchhaltung: Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten. - Anschließend Nacharbeiten, Musterlohnarten
Sollten in der folgenden Übersicht schon Lohnarten stehen, so ist das unerheblich, diese können aber auch gelöscht werden. - Um den Importpfad, in den Sie die Zip-Datei extrahiert haben, auszuwählen, gehen Sie wie folgt vor: Ausführen, Import und OK, Wählen: Sie wählen hier die in der extrahierten ZIP-Datei enthaltene txt-Datei aus.
- Nach dem Import werden die Lohnarten in der Übersicht angezeigt. Wenn eine Lohnart (KEY) bereits vorhanden ist in Lohnarten, wird dies in der Spalte Lohnart im Stamm vorhanden mit Ja oder Nein angezeigt.
Sofern die Lohnart mit Ja als bereits vorhanden im Lohnartenstamm angezeigt wird, haben Sie in der Spalte Kopieren in Lohnart die Möglichkeit, eine freie Lohnart (KEY) dort einzugeben (nicht über den Lookup auswählen).
Die Lohnart wird dann entsprechend mit dieser Lohnart (KEY) beim Importieren angelegt. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Lohnart, die Sie dort bei Kopieren in Lohnart eintragen, nicht in Ihrem Stamm vorhanden ist. - Die Lohnarten, die Sie übernehmen möchten, müssen Sie zunächst in der Übersicht markieren. Es werden nur so markierte Lohnarten übernommen. Markieren Sie nur Lohnarten, bei denen Sie sich sicher sind.
Dazu nutzen Sie bitte Auswählen, Markieren. - Lohnarten werden wie folgt dann in Ihren Lohnartenstamm in NEVARIS übernommen: Auswählen, Markierte Lohnarten übernehmen.
Sie können die Lohnarten auch nach dem Import passend zu Ihrem Nummernkreis abändern und auch die Bezeichnung anpassen.
Musterlohnarten, die Ihnen NEVARIS zur Verfügung stellt, sind in der Regel nicht mit denen von Ihnen bereits vergebenen Nummern übereinstimmend. Bitte kontrollieren dies jedoch vor der Übernahme und bestätigen die Abfrage, die folgt.
Bereits vorhandene Lohnarten (KEY) werden durch diesen Import überschrieben!
Sie können die Lohnarten nach dem Import passend zu Ihrem Nummernkreis abändern und auch die Bezeichnung anpassen.
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Mutterschutz-Zeiten und Elternzeit werden so abgerechnet:
- Wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft bescheinigt, dann bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, der Arbeitgeber bezahlt den Mutterschutzlohn. Der Mutterschutzlohn wird über die U2-Umlage von der Umlagekasse erstattet.
- Die Fehlzeit Mutterschutz unterbricht das Arbeitsverhältnis; Mutterschaftsgeld bezahlt die Krankenkasse.
- Bei Mutterschutz bezahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; über die U2-Umlage wird dieser Zuschuss von der Umlagekasse erstattet.
- Die Fehlzeit Elternzeit setzt die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses fort; Erziehungsgeld bezahlt das Land oder der Bund.
Beschäftigungsverbot
Wenn vom Arzt ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ausgesprochen wird, dann liegt keine Fehlzeit der Entgeltabrechnung vor; es kann also auch keine tatsächliche Fehlzeit im Fehlzeitenkalender berichtet werden. Es kann aber eine Fehlzeit zur Dokumentation im Fehlzeitenkalender berichtet werden; ab 01.22 ist dies notwendig, um einen fehlerfreien Erstattungsantrag melden zu können. Der Mutterschutzlohn wird mit einer besonderen Lohnart abgerechnet. Das ist eine Betragslohnart mit der Funktion 6220 "Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot".
Da keine tatsächliche Fehlzeit und keine Unterbrechung vorliegt, wird bei Angestellten das Gehalt nicht automatisch gekürzt; das Gehalt also im Personalstamm entsprechend vermindern.
Um die Zeit des Beschäftigungsverbots zu dokumentieren, außerdem eine zweite Lohnart mit der Funktion 6220 anlegen, und zwar eine Stundenlohnart, und diese berichten:
Lohnarten für Beschäftigungsverbot
Bei Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft sollen zwei Lohnarten mit der gleichen Funktion abgerechnet werden: eine Betragslohnart, die auch die Basis für den U2-Erstattungsbetrag ist, und eine Stunden-Lohnart, um die Stunden, also die Tage, zu dokumentieren.
Bei beiden Lohnarten die Funktion 6220 "Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot" eintragen. Nur eine der beiden Lohnarten bewerten. Die Betrags-Lohnart im Personalstamm eintragen oder berichten. Die Stunden-Lohnart berichten. Möglich ist es auch, auf die Betrags-Lohnart zu verzichten; dann muss aber die Stunden-Lohnart für alle Abrechnungsarten eine Bewertung haben.
Der Betrag ist bei Umlagepflicht die Basis, um die U2-Erstattung zu rechnen. Die Tage, an denen die Stunden-Lohnart abgerechnet ist, werden als Erstattungszeitraum ausgewiesen. Aufruf: Baulohn, Lohnarten, Register Steuerung.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Erstattung AAG, Beschäftigungsverbot voraussichtlicher Geburtstermin und tatsächlicher Geburtstermin; Fehlzeitengrund und Erfassung
Damit bei einem Beschäftigungsverbot auch ein voraussichtlicher Geburtstermin mit gemeldet werden kann, muss zunächst die Verarbeitung per Funktion, die "Fehlzeitenperiode vorauss. Geburtstermin" und später "Fehlzeitenperiode tats. Geburtstermin" ausgeführt werden. Zusätzlich ist ein Fehlzeitengrund für das Beschäftigungsverbot notwendig, welche mit der in der Zukunft liegenden Fehlzeit zum Mutterschutz und dort zum voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später der tatsächliche Geburtstermin mit dem Bezug auf die Vorerkrankung verknüpft werden.
Auch bei einem Beschäftigungsverbot muss der voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später der tatsächliche Geburtstermin ab 01.01.22 mit gemeldet werden.
Wenn diese Angaben zur Erstellung des Antrags auf AAG Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz nicht vorliegen, also zunächst der voraussichtliche Geburtstermin und später der tatsächliche Geburtstermin, wird die Meldung zunächst fehlerhaft gekennzeichnet, mit dem Hinweis: "Der Geburtstermin wurde nicht gefunden. Dieser kann im Fehlzeitenkalender per Aktion nachgetragen werden."
Erstattung AAG, Beschäftigungsverbot Fehlzeitgrund
Einen Fehlzeitengrund für das Beschäftigungsverbot, wenn nicht vorhanden, anlegen, z.B. <BV> und diesen ohne weitere Eingaben anlegen und mit der Lohnart mit der Funktion 6220 verbinden. In diesem Fall ist das die Lohnart, mit der die Fehlzeit für den Zeitraum berichtet wird, dies muss zusätzlich in den Berichtsdaten erfolgen, wie bisher; nicht die Lohnart mit dem Betrag für die Erstattung.
Erstattung AAG, Beschäftigungsverbot Fehlzeitenperiode
Mit dieser Fehlzeit <BV> den Zeitraum des Beschäftigungsverbotes auch im Fehlzeitenkalender berichten und dann diese Fehlzeitenperiode mit der in der Zukunft liegenden Fehlzeitenperiode des voraussichtlichen Geburtstermins ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später des tatsächlichen Geburtstermins, das ist Mutterschutz, mit dem Bezug auf die Vorerkrankung verknüpfen.
Die Fehlzeit wird also später fortgesetzt, aber mit einem anderen Fehlzeitengrund. Was tun?
- Im Fehlzeitenkalender das Beschäftigungsverbot berichten.
- Dabei als "Bezug auf Vorerkrankung" ausdrücklich die GLEICHE Nummer eintragen, die bereits bei der Mutterschutz-Fehlzeit eingetragen war.
- Dies ist erforderlich, damit das Datum zum voraussichtlichen Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später des tatsächlichen Geburtstermin gemeldet werden kann.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen, "Bezug auf Vorerkrankung".
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Funktion, Fehlertext anzeigen.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktion, Funktion, "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" und "Tats. Geburtstermin nachtragen".
Webclient:
Beschäftigungsverbot, Prozent
Wenn eine Umlagekasse bei Beschäftigungsverbot vor dem Mutterschutz einen höheren Erstattungsprozentsatz gewährt, dann kann dieser eingetragen werden. Wenn nicht, gilt der U2-Erstattungsprozentsatz.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/U2-Umlagen, "Abw. % Beschäftigungsverbot".
Webclient:
Beschäftigungsverbot bei Mutterschutz
Wenn zum Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot abgerechnet wird, dann wird in dem Fall, das Entgelt des Monats überschreitet die Beitragsbemessungsgrenze, so gerechnet:
Voraussetzung ist, dass bei den Prozentsätzen der Umlagekasse bei Erstattung bis BBG/RV gilt: "pro Tag rechnen". Dann wird aber nicht pro Tag gerechnet, sondern im Verhältnis der Entgelte. Es wird erstattet: der Teil der Beitragsbemessungsgrenze, der dem Anteil des Entgelts wegen Beschäftigungsverbot am Gesamtentgelt entspricht; z.B. 14.000 Euro Gesamtentgelt, davon 7.000 Euro Beschäftigungsverbot, Anteil ist also 0,5, bei einer Bemessungsgrenze von 7.050 Euro, Stand 2022, ergibt sich als Erstattung 7.050 Euro x 0,5 = 3.525 Euro.
Mutterschutz
Mutterschutz besteht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung; bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung; für diese Zeit eine Fehlzeit mit der Bedeutung "Mutterschutz" berichten.
Der Fehlzeitengrund dafür hat die Bedeutung "Mutterschutz" und unterbricht das Arbeitsverhältnis. Weitere Steuerungen beim Fehlzeitengrund sind: Kürzung AG-Zuschuss VL, Kürzung AG-Zuschuss TZR sowie Darstellung an Wochenenden und an Feiertagen.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe, /Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender.
Webclient:
Erstattung AAG, Mutterschutz voraussichtlicher Geburtstermin und tatsächlicher Geburtstermin
Sofern nicht mit der bestehenden Verarbeitung per Funktion die "Fehlzeitenperiode vorauss. Geburtstermin" und später "Fehlzeitenperiode tats. Geburtstermin" erstellen, gearbeitet wird, sondern bisher die Fehlzeit für Mutterschutz manuell erstellt wurde, konnte ein fehlerfreier Antrag auf AAG Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz nicht erstellt werden.
Sowohl zum Mutterschutz als auch bei Beschäftigungsverbot muss der voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später der tatsächliche Geburtstermin ab 01.01.22 mit gemeldet werden.
Wenn diese Angaben zur Erstellung des Antrags auf AAG Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz nicht vorliegen, also zunächst der voraussichtliche Geburtstermin und später der tatsächliche Geburtstermin, wird die Meldung zunächst fehlerhaft gekennzeichnet, mit dem Hinweis: "Der Geburtstermin wurde nicht gefunden. Dieser kann im Fehlzeitenkalender per Aktion nachgetragen werden."
Im Fehlzeitenkalender kann dies per Funktion nachgetragen werden.
Neue Funktionen im Fehlzeitenkalender sind "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" und "Tats. Geburtstermin nachtragen".
Erstattung AAG, voraussichtlichen Geburtstermin festlegen
Den Fehlzeitenkalender zunächst auf Liste bearbeiten stellen, dann den Cursor auf das festzulegende Datum mit dem Eintrag mit Mutterschutz setzen, der als voraussichtlicher Geburtstermin festgelegt werden soll.
Per Funktion "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" dieses Datum festlegen.
Geprüft wird, ob die Bedeutung des Fehlzeitengrundes an dem Tag Mutterschutz ist.
In die Krankheitsursache wird dann der feste Text geschrieben, also: voraussichtlicher Geburtstermin; das ist der notwendige Eintrag.
Die Meldung muss anschließend neu ausgeführt werden, um fehlerfrei zu werden.
Dieser voraussichtliche Geburtstermin zählt für die Meldung so lange, bis der tatsächliche Geburtstermin feststeht und nachgetragen wird.
Erstattung AAG, tatsächlichen Geburtstermin später festlegen
Den Fehlzeitenkalender zunächst auf Liste bearbeiten stellen, dann den Cursor auf das festzulegende Datum mit dem Eintrag mit Mutterschutz setzen, der als tatsächlicher Geburtstermin festgelegt werden soll. Per Funktion "Tats. Geburtstermin nachtragen" dieses Datum festlegen.
Geprüft wird, ob die Bedeutung des Fehlzeitengrundes an dem Tag Mutterschutz ist.
In die Krankheitsursache wird dann der feste Text geschrieben, also: tatsächlicher Geburtstermin; das ist der notwendige Eintrag.
Wenn der Eintrag vorhanden ist, wird dieser Termin in die Meldung übernommen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Funktion, Fehlertext anzeigen.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktion, Funktion, "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" und "Tats. Geburtstermin nachtragen".
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Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld wird mit einer Lohnart mit der Funktion 6210 "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" berichtet.
Dieser Zuschuss fällt unter die Erstattung durch die Umlagekasse.
Beträge zum Mutterschutz
Im Fehlzeitenkalender können bei Mutterschutz die Beträge dazu angezeigt werden. Das sind die Beträge, wie sie auch für die Erstattung gemeldet werden: Brutto dreier Monate, Netto, Netto am Tag.
Davor sollte die Abrechnung ausgeführt werden, damit die AG-Leistungen einbezogen werden können.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Funktion, Beträge zum Mutterschutz.
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Erstattung durch die Umlagekasse
Damit der Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von der Umlagekasse erstattet wird, sind diese Einrichtungen nötig:
In den Firmendaten und bei den Niederlassungen eine allgemeine Umlagekasse eintragen, bei der Abrechnung gilt aber die Kasse laut Personalstamm, und "U2-Umlage Mutterschaft" ankreuzen. Im Personalstamm die Umlagekasse eintragen; das ist die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Und die U2-Pflicht für die Umlage auswählen; bei Betrieben mit Umlagepflicht auch für die Entgeltfortzahlung die U1- und U2-Pflicht eintragen.
Bei den Krankenkassen müssen die U1- und U2-Prozentsätze eintragen sein.
Bei Beschäftigungsverbot die Lohnarten mit der Funktion 6220 und bei Mutterschaft die Lohnart mit der Funktion 6210 berichten. Die Umlageerstattung wird automatisch auf den Beitragsnachweis übertragen. Die gesonderte Erstattungsliste kann mit einem Antrag pro Arbeitnehmer gedruckt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen und Niederlassung, Bearbeiten, Register Baulohn und
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung und
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Ausführen, Krankenkasse ausführen und Druckausgaben erstellen: <zahkkstd und zahumle>.
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Erstattung der AG-Anteile
Bei den Umlagesätzen pro Krankenkasse kann vermerkt werden, dass AG-Anteile erstattet werden und dass die Erstattung nur für die U2-Umlage für Mutterschutz gilt, aber nicht für die U1-Umlage, falls der Betrieb auch U1-pflichtig sein sollte.
Bei Umlagekassen, die z.B. 100% der AG-Beiträge bei Beschäftigungsverbot erstatten, kann also eingetragen werden: U2 Erstattungsprozentsatz 100, Erstattung SV AG-Anteile "Erstattung bis BBG/RV", "AG-Anteile nur bei U2" Ja.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/2-Umlagen: "AG-Anteile nur bei U2".
Webclient:
Erstattung bei Entgeltfortzahlung oder bei Beschäftigungsverbot, AG-Leistungen
Bei der Erstattung der Entgeltfortzahlung und bei Beschäftigungsverbot werden mehr Beträge in das erstattungsfähige Entgelt eingerechnet: Sachbezüge und Arbeitgeber-Leistungen zur Altersvorsorge.
- Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die im Bruttoteil der Abrechnung erscheinen.
- Der Zusatzversorgungsbeitrag an die Sozialkasse gilt als AG-Leistung zur Altersvorsorge.
- Ebenso die Lohnarten ab der Funktion "1408 AG-Anteil Tarifliche Zusatz-Rente", die AG-Anteile sind.
- Außerdem Lohnarten, bei denen als Kennung steuerfreier Bezug "02 Zuwendungen des AG an eine Pensionskasse oder Direktversicherung" eingetragen ist.
Es gelten die Beträge, die mit diesen Lohnarten im Monat der Erstattung abgerechnet wurden. Sie werden nach dem Anteil der Fehltage in die Basis der Erstattung gerechnet. Diese Berechnung geschieht während der Abrechnung.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Webclient:
Erstattung bei Mutterschutz, AG-Leistungen
Wenn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet wird, kann dann auch eine AG-Leistung, die fortgezahlt wird, zum Beispiel der Zusatzversorgungsbeitrag zur Sozialkasse, erstattet werden? Ja.
In der Bescheinigung zur Erstattung bei Mutterschutz werden das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, Netto und pro Tag ausgewiesen. Diese Beträge sind inklusive AG-Leistungen. Denn der Betrag inklusive AG-Leistungen ist in der Meldung dazu enthalten, im Brutto und Netto.
Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Bei der Abrechnung wird durch die Mutterschutz-Fehlzeit eine Unterbrechung im Personalstamm eingetragen. Diese Unterbrechung führt zu einer SV-Meldung, sobald ein Monat ohne Entgelt war. Der Abgabegrund ist 51 "Unterbrechung wegen Bezugs von bzw Anspruch auf Entgeltersatzleistungen", weil für diese Zeit die Krankenkasse Mutterschaftsgeld bezahlt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung Fehlzeiten prüfen, Berichtsdaten prüfen und
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen.
Webclient:
Elternzeit
Elternzeit nach Mutterschutz
Wenn die Mutter Elternzeit wählt, also Erziehungsurlaub nach dem Mutterschutzzeitraum, dann verlängert sich die Fehlzeit.
Die Fehlzeit wird also fortgesetzt, aber mit einem anderen Fehlzeitengrund. Was tun?
- Im Fehlzeitenkalender die Elternzeit ab dem Tag nach dem Mutterschutz berichten.
- Dabei als "Bezug auf Vorerkrankung" ausdrücklich die GLEICHE Nummer eintragen, die bereits bei der Mutterschutz-Fehlzeit eingetragen war.
- Dies ist erforderlich, damit die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses fortgesetzt wird und nicht etwa eine neue Unterbrechung beginnt.
Der Fehlzeitengrund für Elternzeit hat die Bedeutung "Erziehungsurlaub" und sonst die Einträge wie beim Grund für Mutterschutz. Falls der voraussichtliche Geburtstermin in den Fehlzeitenkalender eingetragen wurde, dann auch bei diesem die gleiche Nummer als "Bezug auf Vorerkrankung" eintragen; ebenso beim tatsächlichen Geburtstermin.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen, "Bezug auf Vorerkrankung".
Webclient:
Elternzeit im Fehlzeitenkalender
Die Einträge der Elternzeit im Fehlzeitenkalender müssen die gleiche Nummer als "Bezug auf Vorerkrankung" haben wie die Einträge zum Mutterschutz; und außerdem: Die gesamte Dauer der Elternzeit muss bereits im Kalender eingetragen sein. Dann sind zum Beispiel im Mai bereits die Einträge für Juni vorhanden; so kann erkannt werden, dass die Elternzeit im Juni fortgesetzt wird.
Elternzeit und Beschäftigung
Wenn während der Elternzeit zusätzlich eine Beschäftigung aufgenommen wird, hier ist zu unterscheiden, ob eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), eine Teilzeitbeschäftigung (Midi-Job oder Teilzeit über Midi-Job) oder Vollzeitbeschäftigung aufgenommen wird. Das ist wie folgt zu lösen:
Mini-Job
Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), Personengruppenschlüssel 109, dann eine zweite Personalnummer anlegen und damit abrechnen;
bei der ursprünglichen Personalnummer bleibt die Elternzeit bestehen.Midi-Job, Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeitbeschäftigung
Handelt es sich um einen Midi-Job, Teilzeitbeschäftigung oder gar Vollzeitbeschäftigung mit Personengruppenschlüssel 101, dann keine zweite Personalnummer anlegen, sondern bei der Personalnummer die Elternzeit beenden und die aufgenommene Beschäftigung abrechnen. Sozialversicherungsrechtlich ist die Elternzeit damit beendet. Im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht sie natürlich weiter.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Lohnarten mit MwSt
Lohnarten, die mit MwSt auf der Entgeltabrechnung sind. Bsp.: die Lohnart, die auf der Abrechnung den Betrag für PKW-Nutzung in Abzug bringt, oder mit der Arbeitskleidung einbehalten wird vom Arbeitgeber.
Abzug PKW-Nutzung
Bezugsart: Nettolohnart, Abzugslohnart: Ja, Berechnungseinheit Betrag, in der Bewertung die Abrechnungsart eintragen, aber keinen Betrag, Soll/Haben: Haben, Übergabe an Fibu: Betrag, Kontierung mit Sachkonto Haben und Übergabe unverdichtet.
Eintragen der Lohnart
Diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen werden: bei der Lohnart, die die Nutzung des Firmenfahrzeugs als Gesamtbrutto auf die Abrechnung bringt. An die Folgelohnart den Betrag zu 100% übergeben.
Sachkonto in der Fibu
Das Sachkonto, das bei der Abzugs-Lohnart als Haben-Sachkonto hinterlegt ist, muss im Kontenplan der Fibu diese Definitionen haben:
Eine MwSt-Geschäftsbuchungsgruppe und eine MwSt Produktbuchungsgruppe muss eingetragen sein (Fibu, Kontenplan; /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Stammdaten, Kontenplan).
In der Einrichtung der Finanzbuchhaltung muss für die Kombination dieser MwSt-Buchungsgruppen eine MwSt-Buchungsmatrix mit MwSt-Prozentsatz und Umsatzsteuer-Konto eingetragen sein (Fibu, Einrichtung, MwSt Buchungsmatrixgruppen, MwSt Buchungsmatrix Einrichtung; /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Einrichtung, MwSt Buchungsmatrixgruppen, MwSt Buchungsmatrix Einrichtung).
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Übergabe an die Fibu
Die Baulohn-Abrechnung an die Fibu übergeben (Baulohn, Periodische, Übergabe an Fibu). Danach sind die Daten in der Finanzbuchhaltung wie folgt: Fibu, Fibu-Buchungsblätter, <fibblo>, Button Externe Übernahme;
/Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Tägliche Aktivitäten, Fibu Buch.-Blatt, Bearbeiten, Externe Übernahme: die Buchung auf das Sachkonto ist brutto im Haben. Den Übertragen-Button ausführen.
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Danach ist im Fibu-Buchungsblatt der Betrag anhand der MwSt-Buchungsgruppen geändert: der Betrag ist netto, die MwSt-Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt-Produktbuchungsgruppe sind eingetragen, der MwSt-Betrag ist automatisch ermittelt. Durch Buchen werden Netto- und MwSt-Betrag gebucht.
MwSt und Fibu
Es gibt diese Möglichkeiten, die Steuerberechnung an die Finanzbuchhaltung zu übergeben:
- Kein Steuerschlüssel, kein Steuerbetrag. Das ist der Standard. Die Fibu rechnet die Steuer selbst anhand der Definitionen beim Sachkonto.
- Steuerschlüssel, kein Steuerbetrag. Dann in der Baulohn-Einrichtung Finanzbuchhaltung ist in: Bau für Windows eintragen und bei den Lohnarten, um die es geht, den Steuerschlüssel BfW eintragen.
- Steuerschlüssel, Steuerbetrag. Dann in der Baulohn-Einrichtung Finanzbuchhaltung ist in: Fibu400 eintragen und bei den Lohnarten, um die es geht, den Steuerschlüssel BfW eintragen; im Steuerschlüssel muss der Prozentsatz in Ziffern enthalten sein, z.B. M19.
Zusätzlich kann bei der Lohnart bestimmt werden, dass eine bestimmte Produktbuchungsgruppe, Geschäftsbuchungsgruppe, MwSt Produktbuchungsgruppe, MwSt Geschäftsbuchungsgruppe im Beleg für die Fibu vermerkt wird. Bei der Kontierung der Lohnart können die Spalten dazu eingeblendet werden.
Sonderfälle
Hinweis zur befristeten Mehrwertsteuersenkung ab 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16%
Notwendige Änderungen ab 07.20
Bitte informieren Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens, ob in den Finanzbuchhaltungen ab dem 01.07.2020 mit neuen Erlöskonten gearbeitet wird. Sofern das der Fall ist, müssen auch Sie in den Kontierungen der Lohnarten die Kontierungshilfen ab der Lohn-/Gehaltsabrechnung 07/2020 anpassen. Beispielhaft gilt das für die Kontierungshilfe bei der Erlösbuchung für den geldwerten Vorteil aus PKW Nutzung.
Damit die geänderten oder neuen Kontierungshilfen dann auch bei Rückrechnungen zukünftig erkannt werden, müssen Sie in der Baulohn Einrichtung im Register "Abrechnung" das Feld "Lohnart Kontierung aus" auf Historie stellen.
Wenn Sie nicht die Finanzbuchhaltung von NEVARIS Finance im Einsatz haben, jedoch in den Lohnarten für die Übergabe z. B. an die Finanzbuchhaltung BfW (oder andere) den Steuerschlüssel gepflegt haben, dann muss dieser entsprechend ab der Lohn-/Gehaltabrechnung 07/2020 angepasst werden.
Notwendige Änderungen ab 01.21
Bitte informieren Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens, ob in den Finanzbuchhaltungen ab dem 01.01.2021 mit neuen oder den bis 30.06.2020 gültigen Erlöskonten gearbeitet wird. Sofern das der Fall ist, müssen auch Sie in den Kontierungen der Lohnarten die Kontierungshilfen ab der Lohn-/Gehaltsabrechnung 01/2021 anpassen.
Lohnart, Kontierung, Rückrechnungen, wegen MwSt-Anpassung
Für Lohnarten, die in der Finanzbuchhaltung mit MwSt gebucht werden, gibt es zwei Möglichkeiten: das GuV-Sachkonto wird nicht geändert, dann ist keine andere Kontierung bei der Lohnart nötig; oder das Sachkonto wird geändert, dann muss bei der Lohnart ab 01.21 eine andere Kontierungshilfe eingetragen werden.
Wenn so entschieden wird, dass ab 01.21 wieder ein anderes Sachkonto gilt, z.B. ein neues Ertragskonto "Verrechnete Sachbezüge" mit der MwSt-Berechnung für den geldwerten Vorteil PKW, was tun?
Beispiel: Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Eine neue Kontierungshilfe anlegen mit dem neuen Sachkonto für 19% MwSt. Diese neue Kontierungshilfe bei der Lohnart erst zur Januar-Abrechnung eintragen. In der Historie für die Monate 07-12.20 bleibt die bisherige Kontierungshilfe, nicht geändert, mit dem Sachkonto für 16% MwSt. Diese Historie wird geschrieben, wenn der Dezember abgeschlossen wird. Damit nun in diesem Fall bei Rückrechnungen das alte Konto genommen wird, in der Baulohn-Einrichtung bei "Lohnart Kontierung aus" die Auswahl "Historie" treffen.
Abteilung/Baulohn/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, Register RR: "Lohnart Kontierung aus" und
Wenn Sie nicht die Finanzbuchhaltung von NEVARIS Finance im Einsatz haben. Wenn Sie jedoch in den Lohnarten für die Übergabe z.B. an die Finanzbuchhaltung BfW (oder andere) den Steuerschlüssel gepflegt haben, dann muss dieser entsprechend für die Monate ab 01/21 (nach der Dezember-Abrechnung) wieder angepasst werden.
Stammdaten/Lohnarten/Register Fibu BBA, Steuerschlüssel BfW.
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Lohnart, Kontierung, Rückrechnungen, wegen MwSt, Beispiel 01.2007 (Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19%)
Für Lohnarten, die in der Finanzbuchhaltung mit MwSt gebucht werden, gibt es zwei Möglichkeiten: das GuV-Sachkonto wird nicht geändert, dann ist keine andere Kontierung bei der Lohnart nötig; oder das Sachkonto wird geändert, dann muss bei der Lohnart zum Beispiel ab 01.2007 eine andere Kontierungshilfe eingetragen werden.
Wenn so entschieden wird, dass ab 01.07 ein anderes Sachkonto gilt, z.B. ein neues Ertragskonto "Verrechnete Sachbezüge" mit der MwSt-Berechnung für den geldwerten Vorteil PKW, was tun?
Beispiel: Lohnart mit der Funktion "4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Eine neue Kontierungshilfe anlegen mit dem neuen Sachkonto für 19% MwSt. Diese neue Kontierungshilfe bei der Lohnart erst zur Januar-Abrechnung eintragen. In der Historie für 2006 bleibt die bisherige Kontierungshilfe, nicht geändert, mit dem Sachkonto für 16% MwSt. Diese Historie wird geschrieben, wenn der Dezember abgeschlossen wird.
Damit nun in diesem Fall bei Rückrechnungen das alte Konto genommen wird, in der Baulohn-Einrichtung bei "Lohnart Kontierung aus" die Auswahl "Historie" treffen.
Aufruf: Baulohn, Einrichtung, Einrichtung, Register RR: "Lohnart Kontierung aus" und Baulohn, Lohnarten, Button Historie und Lohnarten, Register Fibu/BBA.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "Lohnart Kontierung aus" und
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Historie, Register Fibu/BBA.
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Lohnarten mit verschiedener MwSt
Es kann sein, dass Lohnarten, bei denen in der Finanzbuchhaltung die MwSt herausgerechnet wird, auf das gleiche Sachkonto buchen, aber unterschiedliche Steuerprozentsätze rechnen müssen; zum Beispiel wenn in mehreren europäischen Ländern gearbeitet wird.
Bei diesen Lohnarten kann vermerkt werden, wie die Buchungsgruppen für die MwSt ermittelt werden sollen.
Wenn dies zutrifft, dann zwar für jeden MwSt-Prozentsatz eine eigene Lohnart anlegen; die Lohnarten aber mit dem gleichen Sachkonto kontieren. In der Finanzbuchhaltung die Kombinationen der MwSt Geschäftsbuchungsgruppen und MwSt Produktbuchungsgruppen einrichten; beim Sachkonto muss eine Buchungsart eingetragen sein.
Bei den Lohnarten können die Buchungsgruppen so eingetragen werden:
Bei der Kontierung der Lohnarten zusätzlich zur Kontierungshilfe die Buchungsgruppen und die MwSt Buchungsgruppen eintragen. Diese Definition ist pro Kontierungsgruppe; falls es also mehrere Einträge sind, dann bei allen diesen Einträgen die Buchungsgruppen vermerken.
Bei der Übergabe der Baulohn-Daten an die Finanzbuchhaltung werden die Buchungsgruppen, wenn eingetragen, laut Lohnart oder laut Historie der Lohnart in den Fibu-Belegen vermerkt.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Fibu/BBA, Kontierung, die Buchungsgruppen-Spalten sind einblendbar.
Webclient:
Niederlassung
Niederlassungen, generelle Verwendung
Im Personalstamm kann eine Niederlassung zugeordnet werden.
Diese „Niederlassung“ ist als organisatorische Einheit zu verstehen. Es muss sich dabei nicht um reale Niederlassungen handeln.
Die Einrichtung und Zuordnung mindestens einer Niederlassung ist für die korrekte Ausführung der Meldeverfahren zum Betriebsdatenmeldesatz (DSDB) und dem Arbeitgeberkonto (DSAK) unabdingbar. Das kann auch zukünftige weitere Meldeverfahren betreffen.
Weiterhin ermöglicht die Zuordnung nach Niederlassungen es, an vielen Stellen in der Einrichtung unterschiedliche Festlegungen zu treffen. Beispiele:
- Der Prozentsatz einer Zuschlagslohnart kann pro Niederlassung festgelegt werden.
- Der Ansprechpartner bei Meldungen und Bescheinigungen kann differenziert gesteuert werden.
- Änderungen bei den Umlage 1 Zuordnungen sind nur über eine Niederlassung möglich.
Diese Zuordnung macht es später erheblich leichter, organisatorisch notwendige Trennungen durchzuführen. Außerdem sind einige Funktionen nur dann verfügbar, wenn abgerechnete Daten einer Niederlassung zugeordnet sind.
Eine nachträgliche Hinterlegung von Niederlassungen, wenn bislang ohne Niederlassung gearbeitet wurde, sollte nur nach Rücksprache mit dem Support bzw. mit dem Professional Service erfolgen.
Wechsel im Personalstamm
Niederlassung im Personalstamm
Wenn eine andere Niederlassung im Personalstamm eingetragen wird, dann werden einige Prüfungen ausgeführt.
Grundsätzlich ist es so, wenn die neue Niederlassung selbständig ist oder gegenüber den Ämtern als verschieden zur alten Niederlassung anzusehen ist, dann empfehlen wir, eine neue Personalnummer für den AN anzulegen. Ebenso, wenn mitten im Monat die Niederlassung gewechselt wird.
Mindestens ist, wenn die neue Niederlassung selbständig ist oder gegenüber den Ämtern als verschieden zur alten Niederlassung anzusehen ist, mit einem Austritt und Eintritt zu arbeiten, sofern die selbe Personalnummer weiter benutzt wird.
Beim Prüfen des Personalstamms wird hierauf mit einer Hinweis-Meldung aufmerksam gemacht. Geprüft werden in diesem Zusammenhang die Gleichheit folgender Einträge zu den beiden Niederlassungen:
- BBNR Verursacher,
- Zahlstellen-Nr.,
- Finanzamt,
- ZVK-Pflicht,
- Knappschaft, Seemannskasse,
- U1-Umlage
- sowie vor allem die Einträge unter Einrichtung, Betriebskontonr. Krankenkasse.
Pauschalsteuer
Mini-Jobs, geringfügig Beschäftigte
Pauschalversteuerung, Mini-Job
Wenn eine Lohnart mit PS1 geringfügig oder PS2 kurzfristig gekennzeichnet wird, dann wird ein Hinweis ausgegeben: Die Besteuerung dieses Personenkreises muss über den Eintrag im Personalstamm, Register Steuer, erfolgen. Lohnarten für PS1 und PS2 sind dann nicht mehr erforderlich.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
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Pauschalversteuerung, Personalliste
Bei einer Definition zu Personallisten können die Beträge zur Pauschalsteuer ausgewählt werden. Dazu in eine neue Zeile gehen, über "Feld suchen" "pauschal" eingeben und einen Eintrag auswählen. Die Definition wird dann automatisch erstellt. Es gibt die Einträge Pauschalsteuer LSt, SoldZ und KiSt.
/Berichte/Personallisten, Definition, Bearbeiten, "Feld suchen".
Pauschalversteuerung, Zusatzversorgungsbeitrag
Sozialkasse, Zusatzversorgungsbeitrag, Pauschalsteuer
Laut Auskunft der Sozialkasse wird der Zusatzversorgungsbeitrag, der im Sozialkassen-Beitrag enthalten ist, ab 01.2002 steuerfrei abgerechnet, so dass also keine Pauschalsteuer hierfür anfällt.
"Da die Zusatzversorgungskasse eine Pensionskasse ist, muss der in dem Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer ... enthaltene Beitragsanteil ... für die Zusatzversorgung der gewerblichen Arbeitnehmer nicht mehr gemäß § 40b EStG pauschal versteuert werden. Gleiches gilt für die Versteuerung der ... Beiträge für die Zusatzversorgung der Angestellten."
EStG §3 Nr. 63. "Steuerfrei sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, an eine Pensionskasse ..., soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung nicht übersteigen."
Ab 01.2002 wird automatisch keine Pauschalsteuer auf den Zusatzversorgungsbeitrag gerechnet. Sondern Pauschalsteuer wird nur in diesem Fall gerechnet: wenn nicht das erste Dienstverhältnis innerhalb der Firma vorliegt, dann im Personalstamm, Register Beschäftigung, bei den ZVK-Definitionen "Zweitbeschäftigung" ankreuzen.
Der Zusatzversorgungsbeitrag wird auch nicht mehr in die Grundlage des Kammerbeitrags eingerechnet (z.B. Bundesland Bremen).
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
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Lohnarten mit Pauschalsteuer
Abzug Pauschalsteuer beim Arbeitnehmer
Wenn in der Regel Pauschalversteuerungen beim Arbeitnehmer abgezogen werden, dann kann dies bei einzelnen Personalnummern ausgeschaltet werden. Das betrifft Pauschalierungen, die mit Lohnartenfunktionen im 8000-Bereich abgerechnet werden
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer: "Pauschalsteuer-Abzug".
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Sonstiges zur Pauschalsteuer
KiSt-Pauschalierung pro Pauschalsteuerart
Die Berechnung der Kirchensteuer bei Pauschalversteuerung kann pro Art der Pauschalversteuerung bestimmt werden, also auch anders, als in den Firmendaten festgelegt.
Die Frage, ob pauschale KiSt oder ob die KiSt laut der Konfession der einzelnen Mitarbeiter gerechnet werden soll, kann also bestimmt werden. Je nachdem, bei welchen Mitarbeitern die pauschal versteuerten Beträge abgerechnet werden, kann das eine oder das andere günstiger sein. Da der Arbeitgeber die Pauschalsteuer trägt, kann er diese Entscheidung treffen.
Wenn dies gewünscht ist, dann bei der Definition der Pauschalsteuer zuerst auswählen, dass anders als in den Firmendaten oder laut Niederlassung gerechnet werden soll und dann die Art der Berechnung treffen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Pauschalsteuer: "KiSt anders als Firmendaten" und "KiSt bei LSt.Pauschalierung".
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Personalstamm, besonderes
E-Mail-Adresse des Mitarbeiters
Die E-Mail-Adresse des Mitarbeiters in der Firma kann so eingetragen werden:
Email aus dem Adressaten in der Adresse der Firma oder der Niederlassung, geschäftliche E-Mail-Adresse
Zunächst wird bei den Adressaten in der Adresse der Firma oder der Niederlassung nach einer bereits vorhanden E-Mail-Adresse gesucht. Gesucht wird dort mit Vorname und Familienname laut Personalstamm. Diese E-Mail-Adresse wird dann in der Info-Box zum Personalstamm z.B. in der Übersicht zum Personalstamm zur Verfügung gestellt. Das wird üblicherweise eine betriebliche/geschäftliche E-Mail-Adresse des Mitarbeiters sein.
Wenn ein Mitarbeiter nicht als Adressat geführt werden soll, bzw. private E-Mail-Adresse
Eine private E-Mail-Adresse kann kann in den Qualifikationen eingetragen werden, mit einem besonderen Eintrag, wahlweise auch in den Ausstattungen oder den Merkmalen. Der besondere Eintrag muss im Beispiel als Qualifikation den Begriff <MAIL> enthalten und die E-Mail-Adresse des Mitarbeiters in der Beschreibung.
Aus der Übersicht des Personalstamms und auch der Qualifikationen kann die Erfassung von E-Mail-Adressen aufgerufen werden.
In den Personallisten ist die Auswertung so: Tabelle Personal, Feld aus Personalstamm E-MAIL.
/Berichte/Personallisten: Definitionen und
/Stammdaten/Qualifikationen: E-Mail, Info und /Stammdaten/Personalstamm: E-Mail und Adressat.
Webclient:
Weiteres
Postleitzahl suchen
Aus der Personalstamm-Karte kann die PLZ-Suche der Deutschen Post aufgerufen werden; es wird auf die Internet-Seite mit der Adresse postdirekt.de verzweigt. Das Ergebnis der Suche wird nicht automatisch übernommen; die PLZ danach eingeben.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, PLZ-Suche.
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Postleitzahl und Ort im Personalstamm
Wenn im Stamm der Postleitzahlen zum Beispiel auch französische PLZ enthalten sind, dann wird, wenn eine PLZ im Personalstamm eingetragen wird, zunächst ein deutscher Ort mit dieser PLZ vorgeschlagen. Beispiel: 88430 statt Arrentes de Corcieux vielmehr Emishalden mit der selben Postleitzahl 88430.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten.
Webclient:
Personal-Adresse im Ausland, SV-Meldungen
Wenn ein Arbeitnehmer im Ausland wohnt, dann wird bei Meldungen an die Sozialversicherungsträger das Kfz-Kennzeichen des Landes erwartet, als Beispiel A für Österreich. Wenn im Personalstamm aber ein anderes Kürzel eingetragen ist, etwa AT, dann wird bei der SV-Meldung dieses Kürzel automatisch umgesetzt, hier in A.
Nötig ist dazu die "Staatsangehörigkeit", die beim Land eingetragen ist, im Beispiel 151 für Österreich.
Die wichtigsten Nummern für die Staatsangehörigkeit sind: 124 Belgien, 126 Dänemark, 129 Frankreich, 143 Luxemburg, 148 Niederlande, 151 Österreich, 152 Polen, 158 Schweiz, 164 Tschechische Republik.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Übersicht auf Land. /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen.
Webclient:
Personalstamm prüfen, Stammkostenstelle
Es kann eingerichtet werden, ob im Personalstamm eine Stammkostenstelle eingetragen sein muss oder nicht. Wenn nicht, kann ein Hinweis oder ein Fehler ausgegeben werden, sobald der Personalstamm geprüft wird.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Prüfen: "Stammkostenstelle Pflicht" und
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
Webclient:
Personalstamm prüfen, Monatsentgelt und gewerbliche Arbeitnehmer
Wenn bei einem gewerblichen Arbeitnehmer, der im Auslernjahr ist, als Entlohnungsart "Monatsentgelt" eingetragen ist, wird beim Prüfen des Personalstamms ein Hinweis dazu ausgegeben. "Stundenentgelt" ist richtig.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
Webclient:
Personalstamm prüfen, Beitragsgruppe 0000
Die Beitragsgruppe 0000 ist nur für die Personengruppen 110 Kurzfristig Beschäftigte, 190 nur BGPflicht, 900 SV-frei oder bei keiner Personengruppe erlaubt. Denn SV-Meldungen mit der Beitragsgruppe 0000 dürfen nur für die Personengruppen 110 und 190 abgegeben werden. Wenn also andere Personengruppen, z.B. Praktikanten, als Ausnahme versicherungsfrei sein sollten, was in der Regel nicht so ist, dann wäre die Personengruppe 900.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
Webclient:
Personalstamm, Anzeige der Beiträge zur KV
Im Personalstamm gibt es zur Sozialversicherung Beträge, die nur dann von Bedeutung sind, wenn der Beitrag zur KV oder PV eingetragen werden kann, zum Beispiel bei Mehrfachbeschäftigten. Diese Beträge sind mit "wenn Eingabe" gekennzeichnet und werden für die anderen Arbeitnehmer nicht abgerechnet.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient:
Personalnummern nach Austritt, einige persönliche Daten entfernen
Für Personalnummern nach Austritt können einige persönliche Daten im Personalstamm und in der Historie entfernt werden. Abrechnungsdaten werden dabei aber nicht geändert.
Entfernt werden:
- der Name,
- die Anschrift,
- die Bankverbindung,
- die Geburtsdaten.
Das kann für je eine Personalnummer ausgeführt werden; nur, wenn Austritt war.
/Abteilungen/Verwaltung/Service, Baulohn Service: Anschrift löschen.
Webclient:
Personalstamm, Meldungen mit persönlichen Daten: Geschlecht
Bei einigen Meldungen an die Sozialversicherungsträger ist die Auswahl bei den persönlichen Daten zum Geschlecht: M männlich, W weiblich, X unbestimmtes Geschlecht, D Divers.
Dies ist bei den SV-Meldungen so, wenn noch keine Sozialversicherungsnummer bekannt ist, und außerdem bei Entsendungen A1 Ausland. Im Personalstamm können deshalb dazu die Auswahlen "unbestimmtes Geschlecht" oder "Divers" getroffen werden.
Bei anderen Meldungen, zum Beispiel bei der Lohnsteuerbescheinigung und bei der Erstattung AAG, kann eine solche Auswahl zur Zeit nicht gemeldet werden. Statt "unbestimmt" würde dann der letzte Eintrag in der Historie des Personalstamms gemeldet.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Register Allgemein.
Webclient:
Zukunftswerte für den Personalstamm
Es können Zukunftswerte benutzt werden, um künftige Änderungen im Personalstamm vorzubereiten. Der Monat, ab dem sie gelten sollen, muss vorgegeben werden. Einige Werte werden aus dem aktuellen Personalstamm vorgeschlagen.
Zukunftswerte, erfassen
- Es können für mehrere Monate Zukunftswerte eingeben werden.
- Änderungen von verschiedenen Sachverhalten in einem Zukunftsmonat sind in einer Zukunftskarte zu machen, eine Mehrfacherfassung vom gleichen Zukunftsmonat ist nicht möglich.
Zukunftswerte haben nur eine Rangfolge: Der Monat, ab dem sie gelten sollen.
Vor der Eingabe von Zukunftswerten ist zu prüfen, ob damit ggf. bereits eingegebene Zukunftswerte in anderen zukünftigen Monaten überschrieben werden, oder überschrieben werden sollen. Siehe auch das Beispiel zu wichtigen Hinweisen.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen: Zukunft.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Vorbereiten, Zukunft.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
/Stammdaten/Personalstamm, Vorbereiten, Zukunft.
Webclient:
Zukunftswerte, wenn bereits vorhandene
Ein Beispiel, was bei der Erfassung von Zukunftswerten zu beachten ist:
- Erfassung (1. Zukunftswert), einer zukünftigen Änderung der Krankenkasse zum 01.05.22 angelegt am 10.02.22.
- Erfassung (2. Zukunftswert), einer zukünftigen Änderung der Beitragsgruppe zum 01.07.22 angelegt am 28.02.22.
Die letzte Eintragung würde dazu führen, dass evtl. wieder die alte Krankenkasse in den Personalstamm übertragen wird, weil am 20.02. noch die alte Krankenkasse hinterlegt war und vorgeschlagen wird. Bei der Erfassung des Zukunftswertes für den 01.07.22 muss man auch daran denken, dass dann eine neue Krankenkasse gilt.
Wenn es bereits vorhandene Zukunftswerte für einen Personalstamm und Zukunftsmonat gibt, dann kann dies zunächst angezeigt werden: Register Weiteres, zu Zukunftswerten.
Zukunftswerte, wenn bereits vorhandene und sofortige Stammdaten-Änderungen
Ein Beispiel, was bei sofortigen Stammdaten-Änderungen, wenn es bereits vorhandene Zukunftswerte gibt, zu beachten ist:
- Erfassung (1. Zukunftswert) einer zukünftigen Änderung des Gehalts, bereits bei der Neuanlage eines Personalstamms, ab dem 4. Monat der Beschäftigung von 2.000 Euro auf 2.200 Euro zum 01.05.22.
- Erfassung (2. Zukunftswert) einer weiteren zukünftigen Änderung des Gehalts, bereits bei der Neuanlage eines Personalstamms, ab dem 7. Monat der Beschäftigung von 2.200 Euro auf 2.500 Euro zum 01.08.22.
- Erfassung (3. Zukunftswert) einer weiteren zukünftigen Änderung des Gehalts, bereits bei der Neuanlage eines Personalstamms, ab dem 13. Monat der Beschäftigung von 2.500 Euro auf 2.800 Euro zum 01.02.23.
Aufgrund einer freiwilligen Gehaltsanpassung wird das Gehalt bereits ab 01.07.22 auf 3.000 Euro direkt im Personalstamm angepasst:
Um einen Überblick über die Zukunftseinträge zu haben, kann man die Infobox zum Personalstamm nutzen, hier: Anhänge, um eine Notiz zu erfassen.
Zukunftswerte, Ausführung, wann wird übertragen?
Zukunftswerte, einzelne oder alle Register, Änderungen
Wenn Änderungen zu den einzelnen Registern vorgenommen werden, dann kann das jeweilige Register zur Übernahme in den Zielmonat gekennzeichnet werden.
Die einzelnen Register zu den Änderungen können einzeln übernommen werden, wenn jeweils gekennzeichnet wird, dass sie gelten sollen.
Die Auswahlen sind:
- Übertragen Register: Allgemein,
- Übertragen Register: Bankverbindung,
- Übertragen Register: Tarif, Arbeitszeit,
- Übertragen Register: Lohnarten, Bezüge,
- Übertragen Register: VWL und Sonstige,
- Übertragen Register: SV.
Wenn nur ein einzelnes Register ausgewählt wird, dann werden die anderen vorgeschlagenen Werte, der Register, die nicht ausgewählt wurden, nicht im jeweiligen Zielmonat geändert. Das kann praktisch sein, wenn sich in einem späteren Monat des Jahres die Bezüge ändern, z.B. bei Auszubildenden die Erhöhung zum nächsten Ausbildungsjahr, aber zum nächsten Abrechnungsmonat die Bankverbindung, oder die Krankenkasse.
Zu "Berichtsdaten prüfen" wird dann als Hinweis geschrieben: Zukunftswerte sind übertragen worden. Damit lassen sich Übertragungen von Zukunftswerten im Monat prüfen. Es empfiehlt sich die Berichtsdaten-Prüfung nach dem Monatswechsel einmal auszuführen, auch wenn noch keine Berichtsdaten erfasst wurden, um nur die Zukunftswerte einmal zu übertragen und ggf. zu prüfen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Zukunft und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Berichtsdaten prüfen.
Webclient:
Zukunftswerte, Personalstamm kopieren
Wenn eine Personalnummer kopiert wird, werden die Zukunftseinträge für die alte Personalnummer gelöscht. Das gilt, wenn eine Personalnummer kopiert wird, in neue Firma, neue Niederlassung oder als Vortrag.
Personalstamm, kopieren
Personalstamm kopieren, SV-Meldungen
Wenn eine Personalnummer kopiert wurde, und Lohnkonto-Vortrag und automatisch die SV-Meldungen mitkopiert wurden, dann kann verhindert werden, dass die alten SV-Meldungen geprüft und wiederaufgerollt werden:
Beim Eintritt einen Grund eintragen, bei den Stammdaten dieses Grunds bei "Weiterer Grund" die Auswahl "Ohne: Wechsel ohne weitere Meldegründe" treffen. Dann bleiben SV-Meldungen vor dem Eintritt ungeprüft bestehen.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, Übersicht auf "Grund" und dort: "Weiterer Grund".
Webclient:
Personalstamm kopieren, Fehlzeiten
Wenn eine Personalnummer kopiert wird, in neue Firma, neue Niederlassung oder als Vortrag, dann werden Fehlzeiten so behandelt:
Die Fehlzeiten der bisherigen Personalnummer werden für die neue Personalnummer kopiert, wenn sie in den neuen Zeitraum hineinreichen oder erst danach beginnen. Feiertage werden für die neue Personalnummer laut deren Niederlassung erstellt. Hinweis: Zukunftseinträge werden für die alte Personalnummer gelöscht.
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Personalstamm kopieren.
Webclient:
Personalstamm kopieren, Qualifikation
Wenn eine Personalnummer mit der Auswahl "Aus Muster-Personalnummer kopieren" kopiert wird und wenn Qualifikationen vorhanden sind, dann wird gefragt, ob diese mitkopiert werden sollen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Funktion, Personalstamm kopieren.
Webclient:
Personalstamm, Mitarbeiterausweis
Mitarbeiterausweis, Anschrift des Arbeitnehmers
Wenn ein Mitarbeiterausweis für einen Arbeitnehmer gedruckt wird, dann muss ausdrücklich ausgewählt werden, wenn die Anschrift und das Geburtsdatum des Mitarbeiters gedruckt werden sollen.
Wenn nicht, wird stattdessen ein < - > gedruckt. Der Mitarbeiterausweis ist eine Druckausgabe, bei der pro Personalnummer Qualifikationen und allgemeine Daten gedruckt werden, mit dem Zweck, diese dann in der Form eines Ausweises zusammenzustellen.
/Berichte/Berichte drucken, <blostaaus1 Mitarbeiterausweis>.
Webclient:
Pfändung
Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig) (Modul LPFD).
Pfändung/Darlehen (Modul LPFD)
Import Stammdaten, Pfändungstabelle
Pfändungstabelle ab 01.07.21, Importschnittstelle
Alle zwei Jahre werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben und die Pfändungstabelle dementsprechend aktualisiert. Das ist vermutlich immer zum Juli eines jeden Jahres geplant und es wird neue Freigrenzen geben, um die Beträge festzulegen, die nicht gepfändet werden können.
Um diese Aktualisierung nicht per Programmänderung ausliefern zu müssen, gibt es eine neue Schnittstelle, um die von uns zukünftig bereitgestellte Datei zu importieren. Wir informieren Sie, sobald diese Datei von uns zur Verfügung gestellt wird.
Wenn keine Pfändungstabelle ab 07.JJ vorhanden ist, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben. Das gilt zusätzlich erst ab Arbeitsdatum 01.07.JJ. In der Pfändungstabelle ist ganz rechts der Stichtag der Gültigkeit der Tabelle eingeblendet (Aktuell: 01.07.21).
Import
/Stammdaten/Import Stammdaten, Pfändungstabelle und dort: Import Pfändungstabelle und
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Personalstamm, Pfändungen/Darlehn, Aktionen Pfändbar Beträge.
Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Pfändungstabelle oder BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Pfändung, Reihenfolgen
Pfändung, mehrere Pfändungen, Reihenfolge
Wenn mehrere Pfändungen aktuell sind, dann werden sie nach Datum und Uhrzeit abgerechnet, dabei gilt: das Datum der Zustellung bei Pfändungen, das Datum der Abtretung bei Abtretungen (als Uhrzeit wird 8h angenommen), das Datum der Abtretung bei Darlehen (als Uhrzeit wird 8h angenommen).
Pfändung, mehrere Unterhaltspfändungen, Reihenfolge
Bei mehreren Unterhaltspfändungen, die ein verbleibendes Nettoentgelt festlegen, NICHT das gleiche Datum, die gleiche Uhrzeit eintragen. Sondern die Reihenfolge der Pfändungen über anderes Datum, andere Uhrzeit festlegen.
Pfändung, Datum der Zustellung, Hinweise
Wenn eine Pfändung zugestellt wird und der aktuelle Abrechnungsmonat, also der Monat vor der Zustellung, noch nicht abgerechnet und abgeschlossen ist, dann muss die Pfändung bereits im aktuellen Abrechnungsmonat beginnen; um dies zu erreichen, muss als Zustellungsdatum ein Tag dieses Monats eingetragen werden. Wenn dies der Fall ist, kommt ein Hinweis, wenn das Datum eingegeben wird.
Vergleichbar ist es, wenn das Datum der Aufhebung im gleichen Monat wie das Datum der Zustellung ist. Dann muss als Datum der Aufhebung ein Tag des Vormonats eingetragen werden, damit die Pfändung nicht ausgeführt wird.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Allgemein.
Webclient:
Pfändung, Sondertilgung
Pfändung und Sondertilgung
Wenn eine Sondertilgung für eine Pfändung vorliegt, oder eine irrtümliche Berechnung, dann ist es hilfsweise möglich, den gepfändeten Betrag manuell zu ändern; also die Basis für die weitere Pfändungsberechnung.
Dies gilt für abgerechnete Monate.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, Übersicht auf Fehlbetrag. In der folgenden Anzeige: Spalte "Gepfändeter Betrag".
Webclient:
Pfändung, Unterbrechung/Aussetzung
Wenn eine Pfändung im Monat nicht abgerechnet und nicht gezahlt werden soll, dann empfehlen wir, bei der Pfändung das "Datum der Aufhebung" zu setzen. Dieses Datum auf ein früheres Datum als Abrechnungsmonat setzen, also z.B. auf Monatsende des Vormonats.
Ab dem Monat, an dem die Pfändung wieder abgerechnet werden soll, dieses Datum wieder auf leer setzen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Allgemein.
Webclient:
Pfändungen, nur volle unterhaltsberechtigte Personen
Es ist nicht möglich, mit 0,5 oder 1,5 unterhaltsberechtigten Personen eine Pfändung abzuwickeln. Die Eingabe lässt nur volle unterhaltsberechtigte Personen zu. Der Pfändungsbetrag ist entweder auf die nächste volle unterhaltsberechtigte Personenanzahl ab- oder aufzurunden oder manuell zu berechnen.
Weiteres zu Pfändungen
Winterbauumlage, zur Pfändbarkeit der Lohnart
Die Lohnart für den Arbeitnehmer-Anteil an der Winterbau-Umlage soll mit Pfändbarkeit: Betrag gekennzeichnet werden, damit dieser Betrag vom pfändbaren Betrag abgezogen wird. Das ist die Lohnart mit der Funktion 1110. Die Lohnart wird dann auf der Liste <bloabrpfd Pfändungen Lohnarten/Beträge> in der Lohnarten-Übersicht als "pfändbar" mit negativem Betrag aufgeführt.
Pfändung, Keine Berücksichtigung bei Rückrechnungen
Pfändung, Hinweise zu Rückrechnungen
Bei Rückrechnung wird ein Hinweis "Pfändungsbetrag bei Rückrechnung nicht geändert" ausgegeben, sofern im Ursprungsmonat eine Pfändung mit Betrag abgerechnet war. Ob sich etwas ändern würde, wird nicht geprüft.
Es zählt das Entstehungsprinzip auch bei Pfändungen. Eine nachträgliche Korrektur des Pfändungsbetrages ist händisch vom Anwender zum Ursprungsmonat zu ermitteln und per Netto-Lohnart einzubehalten oder auszuzahlen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung/Rückrechnung ausführen, Hinweis.
Webclient:
Pfändung, Weihnachtsfreibetrag
Der Weihnachtsfreibetrag für Pfändungen wird nur beim ersten Teil der Auszahlung angesetzt. Bei Restzahlung z.B. im April gilt kein Freibetrag.
Pfändung, Unpfändbarkeitsgrenze beim Weihnachtsgeld ab 2022
Ab dem 01.01.2022 ist der pfandfreie Betrag an den kontinuierlich steigenden unpfändbaren Grundbetrag angedockt. Änderung des § 850a Nr. 4 ZPO (Weihnachtsgeld): Unpfändbar sind ab 2022 Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt. Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem in § 850d Abs. 1 ZPO aufgeführten Unterhaltsberechtigten zustehen, ist der für Normalgläubiger unpfändbare Teil der Weihnachtsvergütung hälftig pfändbar (§ 850d Abs. 1 ZPO).
Das bedeutet, dass der pfandfreie Betrag an die Pfändungstabelle geknüpft wird, die ab dem Jahr 2022 nun jährlich angepasst werden soll.
Beispielrechnung mit den Werten der Tabelle ab 01.07.21:
Seit dem 01.07.21 beginnt die Pfändungstabelle mit einem Wert von 1.260,00 Euro, bei dem zum ersten Mal gepfändet werden kann. Also ist der "unpfändbare Betrag" dieser Wert minus 1 Cent = 1.259,99 Euro. Nach Anwendung des § 850a Nr. 4 ZPO wird dieser Betrag wieder aufgerundet auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag, das gibt 1.260,00 Euro. Für den Weihnachtsfreibetrag die Hälfte davon, würde also 630,00 Euro als pfandfreier Betrag bedeuten. Bei Unterhaltspfändungen werden hiervon, wie bisher, nur die Hälfte als pfandfreier Betrag berücksichtigt, also 630,00 Euro x 50% = 315,00 Euro.
Wichtig, Anwendung nur in den Monaten 10-12.JJ:
In NEVARIS sind die Lohnarten dazu im Register Steuerung, Pfändbarkeit, auf <Weihnachtsgeld> zu definieren. Die Anwendung des pfandfreien Betrages findet jedoch nur in den Abrechnungsmonaten Oktober bis Dezember statt. Außerhalb dieser Abrechnungsmonate wird auch eine so definierte Lohnart, ohne die Anwendung eines nach Weihnachtsgeld pfandfreien Betrages, als voll pfändbar in der Pfändungsberechnung berücksichtigt und in Abzug gebracht. Siehe dazu auch: Was ist ein Weihnachtsgeld im Sinne des Pfändungsrechts?
Was ist ein Weihnachtsgeld im Sinne des Pfändungsrechts?
Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei im Sinne von § 850a Nr. 4 ZOP, wenn es der Definition für Weihnachtsgeld entspricht. Hierfür muss ein zeitlicher Zusammenhang zu Weihnachten bestehen und die Zahlung ungefähr im Zeitraum vom 15.11. bis zum 15.01. erfolgen. Außerdem hat die Sonderzahlung anlässlich des Weihnachtsfests zu erfolgen.
Wichtig:
Bitte prüfen Sie Ihre Einrichtung der Lohnarten, ob die mit diesen Lohnarten berichteten und abzurechnenden Beträge an Mitarbeiter die Voraussetzungen gem. § 850a Nr. 4 ZOP in den Monaten 10-12.JJ erfüllen, in denen der pfandfreie Betrag vom Programm berücksichtigt werden würde.
/Stammdaten/Lohnarten/Register Steuerung: Pfändbarkeit.
Webclient:
Pfändungen, Hinweise unterhaltsberechtige Personen
Wenn bei aktuellen Pfändungen verschiedene unterhaltsberechtigte Personen eingetragen sind, dann kommt beim Prüfen im Personalstamm ein Hinweis. Die unterhaltspflichtigen Personen sind üblicherweise in allen Pfändungen identisch.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Personalstamm, Pfändungen/Darlehen.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.
Webclient:
Pfändungen, Druck Pfändungen Lohnarten/Beträge
Beim Druck der pfändbaren Lohnarten und Beträge Bericht Pfändungen Lohnarten/Beträge <BLOABRPFD> wird, wenn es bei einer aktuellen Pfändung ein verbleibendes Nettoentgelt gibt, dieses gedruckt; in der Zeile der Abzüge, zur Info.
/Bericht, Pfändungen Lohnarten/Beträge <BLOABRPFD>.
Webclient:
Pfändung, Grundfreibetrag kürzen
Für eine Pfändung kann es sein, dass per Gerichtsbeschluss ein Einkommen von unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt werden muss. Dabei wird entweder ein Betrag genannt oder ein Prozentsatz zum Grundfreibetrag, 930 Euro, Stand 2012, der pfändbar sein soll. In solchen Fällen kann so vorgegangen werden:
Den Betrag ermitteln
Beispiel: Laut Beschluss ist das Einkommen einer unterhaltsberechtigten Person "bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages zu 30% nicht zu berücksichtigen", dann ist der Betrag 279 Euro. Eine Pseudolohnart anlegen: Eine Lohnart anlegen mit der Bezugsart Pseudolohnart, Berechnungseinheit Betrag und keinen weiteren Eingaben.
Die Lohnart mit Betrag definieren
Diese Pseudolohnart im Personalstamm in den Aktuellen Bezügen mit dem errechneten Betrag eintragen. Bei der Pfändung, für die der Beschluss gilt, die Lohnart als "Zusätzliche pfändbare Lohnarten" eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Sonstiges.
Webclient:
Pfändung, zusätzliche Bearbeitungskosten
Wenn feste, zusätzliche Bearbeitungskosten abgerechnet werden sollen, sobald ein Pfändungsbetrag auf die Abrechnung kommt, dann kann das z.B. so geschehen werden:
Eine Lohnart für die zusätzliche Bearbeitungsgebühr anlegen; mit einem Bewertungsfaktor versehen, das ist die Gebühr, als Nettolohnart und als Abzugslohnart kennzeichnen. Bei der Pfändungs-Lohnart, das ist die Lohnart mit der Funktion 1501, diese Lohnart für die zusätzliche Bearbeitungsgebühr als Folgelohnart eintragen, mit: Basis: Basiswert; Prozentsatz Basis: 1; Basiswert: 1; Bedingungsbasis: Betrag; Bedingung: Kleiner; Bedingungswert: -0,01. Dann wird die Folgelohnart gebildet, sofern die Pfändung mit Betrag auf die Abrechnung kommt. Der Betrag dieser Folgelohnart ist der Bewertungsfaktor der Lohnart.
Ohne diese Verarbeitung können Bearbeitungskosten so abgerechnet werden:
In der Pfändungsdefinition im Personalstamm eintragen: AG-Bearbeitungskosten trägt: Arbeitnehmer; AG-Bearbeitungskosten Proz.: Prozentsatz; Berechnung vom: Pfändungsbetrag.
Pfändung, Pfändungsnetto ändern
Wenn der Nettobetrag, für den in der Pfändungstabelle der pfändbare Betrag abgelesen wird, um Lohnarten geändert werden soll, die sonst nicht pfändbar sind, dann: diese Lohnarten bei der Pfändung als "Zusätzlich pfändbare Lohnarten" eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Sonstiges: Zusätzlich pfändbare Lohnarten.
Webclient:
Pfändung, Betrag ändern
Falls es nötig sein sollte, bei einer bestimmten Pfändung den Betrag, der gepfändet wird, zu ändern, dann so vorgehen:
Bei der Pfändung "Pfändbaren Betrag ändern" auswählen. Eine Lohnart anlegen mit der Funktion <1505 Pfändbaren Betrag ändern, wenn bei der Pfändung ausgewählt>. Diese Lohnart kann als "Pseudolohnart" angelegt werden. Kein Gesamtbrutto, keine Steuer, keine SV, keine BG, keine Pfändung. Also: diese Lohnart darf nicht pfändbar sein, denn sonst würde zweimal gerechnet.
Mit dieser Lohnart einen Betrag abrechnen.
Der Betrag, der aus der Pfändungstabelle als pfändbar abgelesen wird, als Beispiel 650 Euro bei 2.000 Pfändungsnetto und U1, wird um den Betrag dieser Lohnart erhöht oder vermindert; wenn also -20 berichtet sind, werden 630 Euro gepfändet. Gilt für alle Pfändungen zur Personalnummer mit der Vorgabe "Pfändbaren Betrag ändern".
Dies kann benutzt werden, wenn sich das so aus dem Gerichtsbeschluss ergibt.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen: Pfändbaren Betrag ändern.
Webclient:
Pfändung, Fehlbetrag ändern
Falls es nötig sein sollte, den Fehlbetrag einer Pfändung zu ändern, dann können die bisher gepfändeten Beträge und die Pfändungsbeträge geändert werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten: Übersicht auf Fehlbetrag und hier Gepfändeter Betrag und Pfändungsbetrag.
Webclient:
Pfändung, wenn Teilmonat
In einem Teilmonat, also bei weniger als 30 Steuertagen, wird der Betrag, der gepfändet werden kann, an der Tagestabelle der pfändbaren Beträge abgelesen.
Die Tagestabelle basiert auf Arbeitstagen, das heißt: das Pfändungsnetto wurde an soundsovielen Arbeitstagen erarbeitet. Die Steuertage werden deshalb anhand von 21,667 Normal-Arbeitstagen im Monat auf Arbeitstage umgerechnet. 22 Steuertage ergeben zum Beispiel 15,8891 Arbeitstage. Das Tagesnetto ergibt sich aus dem Pfändungsnetto geteilt durch Arbeitstage. Die Pfändung ergibt sich aus der Tagespfändung laut Tabelle mal Arbeitstage.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
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Pfändung, Unterhaltspflichtige Personen
Wenn es mehrere Pfändungen gibt, dann muss die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen gleich eingetragen sein.
Sollte es doch Abweichungen davon geben, dann die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen laut derjenigen Pfändung, die aktuell bedient wird, auch bei den anderen Pfändungen eintragen. Als Gesamtbetrag, der gepfändet werden kann, wird der Betrag für die kleinste Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen angesetzt, also der höchste Betrag. Falls die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen nicht gleich sein sollte, ergibt sich nach einer Pfändung mit einer höheren Anzahl ein Restbetrag, der durch weitere Pfändungen gepfändet werden kann. Also: wenn dem nichts entgegensteht, dann bei allen Pfändungen die gleiche Anzahl an unterhaltspflichtigen Personen eintragen.
Druck pfändbare Beträge
Beim Druck der pfändbaren Beträge kann ausgewählt werden, ob auch Personalnummern gedruckt werden, für die keine Pfändungsdefinition vorliegt. Eine Abrechnung muss aber ausgeführt sein.
/Berichte/Berichte drucken, <bloabrpfd Pfändbare Lohnarten/Beträge>.
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Pfändbar Grundstunde
Auf "pfändbar Grundstunde" sollten aktive und passive Stunden gesetzt werden. Die Summe dieser Stunden wird mit den Sollstunden verglichen. Das sind außer dem Zeitlohn: Urlaubsstunden, Entgeltfortzahlung, Feiertag, Lehrgang und ähnliches. Zugang ins Arbeitszeitkonto, Abbau aus dem Arbeitszeitkonto.
/Stammdaten/Lohnarten, Pfändbarkeit.
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Pfändung, Entgeltumwandlungen
Wenn die Entgeltumwandlungen nicht bei einer Pfändung berücksichtigt werden sollen, kann die Lohnart als pfändbar bestimmt werden, damit würde das Pfändungsbrutto und das daraus resultierende Pfändungsnetto reduziert werden. Wenn die Lohnart je Mitarbeiterpfändung unterschiedlich betrachtet werden soll, können solche Lohnarten in der jeweiligen Pfändung im Register Sonstiges bei den <Zusätzlich Pfändbaren Lohnarten> eingetragen werden. Die Einhaltung der Höchstgrenzen können nur manuell betrachtet werden.
Stammdaten, Lohnarten, Register Steuerung: Pfändbarkeit und/oder
Stammdaten, Personalstamm, Vorbereiten, Pfändung/Darlehn, Register Sonstiges:<Zusätzlich Pfändbaren Lohnarten>
Bitte beachten Sie dazu folgendes Urteil des BAG:
Auch nach Pfändung des laufenden Einkommens können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung vereinbaren, sofern diese sich der Höhe nach im Rahmen des § 1a BetrAVG bewegt. Dies gilt selbst dann, wenn die Entgeltumwandlungsvereinbarung nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Arbeitgeber abgeschlossen wird, so das BAG (Urteil vom 14.10.2021 – 8 AZR 96/20).
Unterhaltspfändung, Besondere Hinweise
Unterhaltspfändung, Betrag
Unterhaltsrückstand und Pfändungsbetrag
Der Unterhaltsrückstand muss bekannt sein, wenn mit der Pfändung begonnen wird. Er bestimmt von da ab den "Fehlbetrag"; also Rest Rückstand plus monatlicher Pfändungsbetrag. Während die Pfändung läuft, kann der Unterhaltsrückstand nicht geändert werden. Denn die aktuelle Pfändung ermittelt den Fehlbetrag jeweils aus dem Stand des Vormonats.
Was tun, wenn der Unterhaltsrückstand neu festgesetzt wird?
Möglich wäre es, in der Anzeige zu "Bereits gepfändet" den Betrag in der Spalte "Pfändungsbetrag" zu ändern. Das ist der Betrag, der gepfändet werden müsste, wenn es weiter keine Regeln gäbe. Wenn dieser Betrag für den Vormonat geändert wird, erhöht sich automatisch der Fehlbetrag, also die Basis der Berechnung des aktuellen Monats.
Unterhaltspfändung, verbleibendes Nettoentgelt
Bei Unterhaltspfändungen kann zusätzlich zum Nettoentgelt, das dem Arbeitnehmer verbleiben muss, und zusätzlich zum Prozentaufschlag, ein Auszahlungsbetrag bestimmt werden, der durch die Pfändung nicht unterschritten werden darf.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, "Mindestbetrag".
Webclient:
Unterhaltspfändung, verbleibendes Nettoentgelt, höchstens, mindestens
Bei Pfändungen, für die ein verbleibendes Nettoentgelt festgelegt wird, das außerdem durch einen Prozentsatz im Vergleich zum Pfändungsnetto erhöht wird, kann definiert werden, wenn das verbleibende Netto mindestens ein bestimmter Betrag sein muss oder höchstens ein bestimmter Betrag sein darf.
Die Eingaben sind dann: Verbleibendes Nettoentgelt, verbleibend zzgl. Prozent und "Mindestens, höchstens". Die Berechnung ist: Netto ist das verbleibende Netto plus (Pfändungsnetto minus verbleibendes Netto mal Prozentsatz), und das Ergebnis wird mit der Mindestgrenze oder der Höchstgrenze verglichen. Gepfändet wird die Differenz zwischen dem Pfändungsnetto und dieser Berechnung.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, "Mindestbetrag, Höchstbetrag".
Webclient:
Unterhaltspfändung, verbleibendes Nettoentgelt, Beispiel
Beispiel: zwei Unterhaltspfändungen, die erste mit verbleibendem Nettoentgelt 798,00 Euro zuzüglich 66,66%; die zweite mit verbleibendem Nettoentgelt 900,00 zuzüglich 50%; angenommen ist ein Pfändungsnetto von 1.590,90; gerechnet wird:
- 1.590,90 Euro Pfändungsnetto laut Lohnarten, die abgerechnet sind;
- 798,00 verbleibendes Netto laut Pfändungsdefinition;
- 528,55 zusätzlich verbleibend aus (1.590,90 - 798) * 66,66%;
- 1.326,55 verbleibendes Netto;
- 264,35 pfändbar aus (1590,90 - 1326,55).
- 900,00 verbleibendes Netto laut Pfändungsdefinition;
- 345,45 zusätzlich verbleibend aus (1.590,90 - 900) * 50%;
- 1245,45 verbleibendes Netto;
- 81,10 pfändbar aus (1590,90 - 1245,45) - 264,35 bereits gepfändet.
Das Datum der Zustellung bestimmt die Reihenfolge der Pfändungen.
Unterhaltspfändung, Unterhalt mit gleichem Rang
Wenn es mehrere Unterhaltspfändungen gibt, die den gleichen Rang haben, also bei "gleich nahen Berechtigten", dann kann der Pfändungsbetrag aufgeteilt werden.
Die Voraussetzungen sind: Unterhaltspfändungen und Einträge beim verbleibenden Nettoentgelt, wobei dieses in diesem Fall bei den Unterhaltspfändungen gleich sein sollte. Die Unterhaltspfändungen haben die gleiche Rangklasse. Dann kann bei der ersten Unterhaltspfändung, das ist diejenige mit dem ältesten Datum, ein Faktor eingetragen werden, z.B. 0,5. Der Pfändungsbetrag, der sich ergibt, wird mit diesem Faktor malgenommen, im Beispiel halbiert, so dass für die nächste Pfändung ein Betrag übrigbleibt. Bei der nächsten Pfändung keinen Faktor mehr eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, "Gleicher Rang: Faktor".
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Pfändung, unpfändbare Bezüge, Nettomethode
In einem Urteil vom 17.04.2013 (10 AZR 59/12) hat das Bundesarbeitsgericht zur Berechnung des pfändbaren Einkommens Folgendes entschieden.
„Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nach § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO ist die Nettomethode anzuwenden. Die Bezüge, die zur Pfändung entzogen werden, sind vom Bruttobetrag des Gesamteinkommens abzuziehen. Ein weiterer Abzug der Steuern und Abgaben, die auf diesen Bruttobetrag entfallen, erfolgt nicht.“
Bis zu diesem Urteil wurde nach der vorherrschenden Meinung ausgegangen, dass die Bruttomethode anzuwenden ist.
Wenn Pfändungen anstehen und im Monat Bezüge abgerechnet werden, die nicht pfändbar sind, dann kann nach der sogenannten Nettomethode abgerechnet werden; dann werden die Abzüge nach Steuerrecht und Sozialrecht fiktiv nur auf das pfändbare Brutto gerechnet. Die Abzüge werden dadurch geringer und die Pfändung höher.
Beispiel, mit gerundeten Zahlen: 3.000 Euro Brutto und 500 zusätzliches Urlaubsgeld, Sachpfändung mit U3 und Steuerklasse 3, gibt 19 Euro Pfändung nach der Bruttomethode und 88 nach der Nettomethode, Stand 07.13. Dies kann in Monaten sein mit Mehrarbeit, mit steuerpflichtiger Auslösung, mit Zulagen wegen der Art der Arbeit, mit zusätzlichem Urlaubsgeld, mit Weihnachtsgeld und mit anderen Bezügen, die nicht pfändbar sind.
Die fiktive Berechnung von Abzügen kann anders sein für Sachpfändungen und für Unterhaltspfändungen, z.B. bei zusätzlichem Urlaubsgeld, das nicht der Sachpfändung unterliegt, aber zur Hälfte einer Unterhaltspfändung. Bezüge, die nicht pfändbar sind, werden behandelt, als ob sie zu den übrigen Bezügen dazukommen, das heißt, sie werden "von oben" abgezogen. Wenn bei einer Unterhaltspfändung ein Nettoverdienst vorgegeben wurde, das dem Arbeitnehmer verbleiben darf, dann wird bei beiden Methoden gerechnet: verbleiben soll Pfändungsnetto minus Pfändung.
Beim Druck der pfändbaren Lohnarten und Beträge wird zu den Abzügen eine Hinweiszeile geschrieben mit Angaben zum Brutto laufender Bezug und Einmalbezug für Sachpfändung und Unterhaltspfändung und zu den Abzügen, die daraus fiktiv errechnet wurden.
Mit der Abrechnung Januar 2018 wird für Pfändungen die Nettomethode automatisch aktiviert, wenn sie noch nicht aktiviert sein sollte. Das bedeutet: Wenn Beträge abgerechnet werden, die nicht pfändbar sind, dann wird eine fiktive Steuer- und SV- Berechnung ausgeführt, nur auf der Basis des pfändbaren Bruttos, um die gesetzlichen Abzüge zu ermitteln.
Quelle: Bundesarbeitsgericht 10 AZR 59/12.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Berichte/Berichte drucken <bloabrpfd Pfändungen Lohnarten/Beträge> und aktivieren unter /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "Pfändung Nettomethode zu Unpfändbar".
Webclient:
Pfändung, unpfändbare Bezüge, Nettomethode, Details
Zur Winterbau-Umlage: Die fiktive Steuer- und SV-Berechnung bei der Nettomethode rechnet ohne die Winterbau-Umlage. Wenn die Lohnart des Arbeitnehmer-Anteils zur Winterbau-Umlage als "pfändbar" abgerechnet wurde, also praktisch das Pfändungsbrutto reduziert, dann wird dabei ein Teil des Arbeitnehmer-Anteils wieder herausgerechnet, das heißt, das Brutto bleibt unverändert, aber es werden weniger Abzüge gerechnet.
Pflegeversicherung
Änderungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab 01.07.2023
Bitte beachten Sie zu den Änderungen ab 01.07.2023 die gesonderte Dokumentation: BLO Lexikon Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab 01.07.2023 - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Pflegeversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag
Pflegeversicherungsbeitrag
Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 bis 30.06.2023 bei 3,05%. Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag.
Besonderheit in Sachsen
Die Besonderheit von Sachsen zeigt sich in der Aufteilung der Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer: In Sachsen übernimmt der Arbeitgeber nur 1,025% (bis 30.06.2023) des Beitrags und nicht wie im Rest von Deutschland die Hälfte (ohne Kinderlosenzuschlag).
Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag
Zur Pflegeversicherung wird ein Zuschlag von 0,35% Stand 01.2022 bis 30.06.2023 (bis 31.12.2021 = 0,25%), erhoben, der vom Arbeitnehmer alleine getragen werden muss; davon befreit sind Eltern, AN, die jünger als 23 Jahre sind und vor 1940 Geborene.
Das Kennzeichen "Befreit vom PV-Zuschlag" wird im Personalstamm eingegeben. Die Verarbeitung nimmt zusätzlich alle jene als befreit vom PV-Zuschlag an, für die das sicher zutrifft, gleich wie das Kennzeichen gesetzt ist. Das ist dann der Fall, wenn für die Steuer ein Kinderfreibetrag eingetragen ist, oder einmal war, oder wenn das Geburtsdatum Grund für die Befreiung ist. Ein kurzer Text zu diesen Gründen wird in der Karte angezeigt und kann auch bei einer Personalliste zur Ausgabe ausgewählt werden.
Der Prozentsatz des Zuschlags wird bei den Sozialversicherungswerten geführt. Der Zuschlag wird beim AN-Anteil zur PV eingerechnet.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, "Befreit v. PV-Zuschlag" und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte, "PV-Beitragszuschlag Kinderlose"
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, "Befreit v. PV-Zuschlag" und
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, Sozialversicherungswerte, "PV-Beitragszuschlag Kinderlose"
PV-Zuschlag, Sonderfälle
Es kann sein, dass ein Arbeitnehmer zwar Kinderfreibeträge auf der LSt-Karte eingetragen hat, diese aber nicht vom Zuschlag zur Pflegeversicherung befreien. Falls dies so sein sollte, kann im Personalstamm vorgegeben werden, dass der PV-Zuschlag in jedem Fall gerechnet werden soll, gleich, was in der LSt-Karte eingetragen ist und gleich, welche anderen Bedingungen dagegen sprechen. Diese Auswahl ist in der Personal-Karte nicht verfügbar, aber in der Übersicht zu den Einträgen zur Sozialversicherung; dort ist die Eingabe hierzu einblendbar.
/Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung, "PV-Zuschlag rechnen".
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Sozialversicherung, "PV-Zuschlag rechnen".
Sonstiges zur Pflegeversicherung
Private PV, Sachsen
Wenn ein Arbeitnehmer privat pflegeversichert ist, und zwar im Bundesland Sachsen, für das eine Sonderregelung gilt, dann kann ausgewählt werden, wie der AG-Zuschuss zur PV berechnet werden soll.
AG-Zuschuss bei privater PV auch anteilig
Der AG zahlt einen Höchstzuschuss in der Höhe, der als AG-Anteil bei Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung zu zahlen wäre.
Für 2024 also 1,7% (Gesamtbeitrag = 3,4%) bzw. in Sachsen 1,2% (Gesamtbeitrag 3,4% - Sachsen 1,0% = Basis für den AG-Schuss in Sachsen 2,4 %) von 5.175 € (Beitragsbemessungsgrenze 2024).
Das wären maximal 87,98 € (außer Sachsen) bzw. 62,10 € (in Sachsen).
Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Bei einem Verdienst unter der BBG gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil (hier im Beispiel 1,2%) ermittelt.
Höchstzuschuss anteilig
Höchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet, diesen jedoch anteilig im Verhältnis 1,2% zu 1,7 %
Beispiel: Bei 100 Euro PV-Beitrag ist der Höchstzuschuss des AG 50 Euro, dieser wird anteilig in Sachsen gerechnet: 50 Euro / 1,7% x 1,2% = 35,29 Euro.
AG-Zuschuss bei privater PV nicht anteilig
Der AG zahlt einen Höchstzuschuss in der Höhe, der als AG-Anteil bei Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung zu zahlen wäre.
Für 2024 also 1,7% (Gesamtbeitrag = 3,4%) bzw. in Sachsen 1,2% (Gesamtbeitrag 3,4% - Sachsen 1,0% = Basis für den AG-Schuss in Sachsen 2,4 %) von 5.175 € (Beitragsbemessungsgrenze 2024).
Das wären maximal 87,98 € (außer Sachsen) bzw. 62,10 € (in Sachsen).
Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Bei einem Verdienst unter der BBG gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil (hier im Beispiel 1,2%) ermittelt.
Höchstzuschuss
Höchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet.
Beispiel: Bei 100 Euro PV-Beitrag ist der AG-Schuss 50 Euro ohne anteilige Berechnung.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Pflegeversicherung Sonderregelungen, "Private PV AG-Zuschuß" (Die Auswahl muss eingeblendet werden.)
PKW, Firmenwagen (Geldwerter Vorteil Firmenwagen)
PKW, geldwerter Vorteil
Wenn einem Arbeitnehmer ein PKW zur Verfügung gestellt wird und deshalb ein geldwerter Vorteil abgerechnet werden muss, dann können im Personalstamm die Eingaben zum PKW und zur Verarbeitung getroffen werden; bei der Abrechnung werden die Beträge ermittelt und die nötigen Lohnarten abgerechnet.
Dies sind Angaben zum Listenpreis, zur Privatnutzung, zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zur Pauschalversteuerung sowie zur MwSt-Buchung des Erlöses.
Die steuerlichen Prozentsätze und der km-Geldsatz werden in der Einrichtung der Pauschalsteuern hinterlegt. Ferner sind mehrere Lohnarten mit bestimmten Funktionen erforderlich.
Die abzurechnenden Beträge werden dann automatisch ermittelt.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Pauschalsteuer, PS3: Fahr WA.
Webclient:
PKW, geldwerter Vorteil, Einrichtung
Die steuerlichen Prozentsätze zur Privatnutzung und zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie der geltende km-Geldsatz werden beim Pauschalsteuer-Eintrag "PS3: Fahr WA" datumsabhängig hinterlegt; dies gilt auch, wenn keine Pauschalsteuer gerechnet werden soll. Wenn diese Spalten in der Übersicht der Prozentsätze nicht eingeblendet sind, dann über "Ansicht, Spalte anzeigen" einblenden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Pauschalsteuer, PS3: Fahr WA.
Webclient:
PKW, geldwerter Vorteil, Personalstamm
Im Personalstamm werden die Daten zum PKW und zur Abrechnung in einer Übersicht erfasst; wenn Rückrechnungen erforderlich sein sollten, dann können diese Daten auch in der Personalhistorie geändert werden.
Die Verarbeitung wird ausgeführt, wenn "Privatnutzung PKW" oder "Fahrten Wohnung Arbeitsstätte" oder beides ausgewählt wurde.
Über den Funktions-Button werden die erforderlichen Lohnarten ins Lohn/Gehalts-Register der Personal-Karte übertragen; die Lohnarten müssen jedoch zuvor im Lohnartenstamm angelegt werden.
Beträge werden nicht eingetragen; diese werden bei der Abrechnung ermittelt.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil und /Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Bearbeiten, Personalnr. für Personalhistorie, Personalhistorie.
Webclient:
PKW, geldwerter Vorteil, Personalstamm, Details
Die Eingaben sind im einzelnen:
- PKW Kennzeichen;
- PKW Listenpreis brutto;
- liegt Privatnutzung des PKWs vor?;
- Netto-Abzug für Privatnutzung;
- Netto-Abzug bis Datum;
- liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor?;
- Netto-Abzug für Fahrten;
Anzahl km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Dabei wird der Betrag für den Netto-Abzug jeweils nur eingegeben, wenn es eine monatliche Zuzahlung des Arbeitnehmers als Kostenbeteiligung gibt.
- Anzahl Tage im Monat, das sind 15.
- Wird der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den AG pauschalversteuert?;
- PSt abweichender Betrag;
- soll die PSt beim Arbeitnehmer abgezogen werden?
- Die MwSt durch Aufwands- und Erlösbuchung in der Finanzbuchhaltung errechnen lassen.
Besonderer Netto-Abzug
PKW, geldwerter Vorteil, Wechsel des Fahrzeugs - Hinweis
Bei den Eingaben zum PKW kann ein Datum als "Nutzung bis Monat" eingegeben werden; wenn dieses Datum überschritten wird, werden beim Prüfen des Personalstamms und bei der Abrechnung Hinweismeldungen ausgegeben.
Wenn also das Fahrzeug gewechselt wird und der Termin bereits bekannt ist, kann bei "Nutzung bis Monat" der Monat vor diesem Termin eingetragen werden. Im Monat des Wechsels die Eingaben zum PKW ändern, so dass ab diesem Monat das neue Fahrzeug die Grundlage der Berechnung ist.
PKW und Home Office, Anzahl Tage oder 0,002% Regel
Wenn der geldwerte Vorteil für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen nicht auf der Basis von 15 Tagen gerechnet werden soll, sondern sich die Anzahl der Tage pro Monat ändert, dann kann dies so abgerechnet werden:
Eine Lohnart mit der Funktion <4022 Anzahl Tage Fahrten Wohnung Arbeitsstätte> anlegen, ohne Bewertung. Diese Lohnart berichten. Die Menge dieser Lohnart ist die Anzahl Tage der Fahrten im Monat.
Dann wird gerechnet:
Pauschalsteuer-Prozentsatz 0,03% / 15 Tage, gibt 0,002%, mal Anzahl Tage im Monat wie berichtet, mal Listenpreis, mal km Wohnung Arbeitsstätte ist der geldwerte Vorteil.
Wenn der Arbeitgeber Pauschalsteuer auf die Fahrten abführt, dann wird gerechnet: km, mal Anzahl Tage wie berichtet, mal Pauschalsteuersatz in Euro: ist die Basis für Pauschalsteuer und vermindert die Basis der individuellen Steuer.
Dabei ist es unerheblich, ob in einzelnen Monaten alle Tage, z.B. 23 Tage aufgrund reiner Bürotätigkeit, und in anderen Monaten ggf. keine oder wenige Tage erfasst werden. Der geldwerte Vorteil für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte mit 0,03% ist auf Basis von 12 Monaten und 15 Tagen gerechnet. Wenn mehr Tage als 180 Tage berichtet werden würden, wird der Arbeitnehmer schlechter gestellt als bei der pauschalen Methode.
/Stammdaten/Lohnarten; /Vor der Abrechnung/Berichtsdaten.
Webclient:
PKW, Pauschalversteuerung Sachbezug
Wenn der Arbeitgeber einen Teil des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann kann der Betrag, der die Basis der Pauschalversteuerung ist, zusätzlich als Sachbezug auf die Abrechnung gebracht werden.
Denn der Betrag des Sachbezugs, der individuell versteuert wird, wurde um diesen Betrag gemindert. Wenn dies gewünscht ist, dann eine weitere Lohnart mit der Funktion <4024 PKW Wenn Pauschalsteuer, dann deren Basis als Sachbezug bilden> anlegen, mit der Bezugsart Sachbezug, aber OHNE Steuerpflicht und SV-Pflicht. Wenn diese Lohnart vorhanden ist, wird sie bei Pauschalierung automatisch gebildet. Sie erhöht auf der Abrechnung die Summe "darin Sachbezug", erhöht dadurch den Nettoverdienst und ändert die Auszahlung aber nicht.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
PKW, Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber; Erhöhung der Entfernungspauschale - Fernpendlerpauschale
Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 5 Cent auf 35 Cent. Das ist die sogenannte Fernpendlerpauschale
Höhere Entfernungspauschale für Fernpendler rückwirkend ab 01.01.2022
Die am 01.01.2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler - ab dem 21. Entfernungskilometer – wird vorgezogen. Sie beträgt rückwirkend zum 01.01.2022 38 Cent (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer gilt bis einschließlich 2026. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent.
Wenn der Arbeitgeber einen Teil des Geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann wird so gerechnet:
Die ersten 20 km werden mit 30 Cent berechnet wie bisher. Weitere km werden rückwirkend ab 01.22 mit 38 Cent berechnet. Also: km mal Anzahl Tage im Monat mal Centbetrag.
Falls pro Personalnummer ein besonderer Centbetrag pro km definiert wurde oder gleich ein Betrag für die Pauschalversteuerung, der abweicht und geringer ist, dann wird diese Berechnung nicht ausgeführt. Eine Einrichtung muss dazu nicht geändert werden.
Die Änderung wird bei Rückrechnungen ab 01.01.2022 auch auf bereits abgerechnete Monate automatisch angewendet.
Wenn der Arbeitgeber einen Teil des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann wird so gerechnet: Die ersten 20 km werden mit 30 Cent berechnet wie bisher. Weitere km werden ab 01.21 mit 35 Cent (ab 01.22 38 Cent) berechnet. Also: km mal Anzahl Tage im Monat mal Centbetrag. Falls pro Personalnummer ein besonderer Centbetrag pro km definiert wurde oder gleich ein Betrag für die Pauschalversteuerung, der abweicht und geringer ist, dann wird diese Berechnung nicht ausgeführt.
Eine Einrichtung muss dazu nicht geändert werden. Pauschalierungsfähig ist höchstens der Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Nach welchen Grundsätzen der Arbeitgeber die Fahrtkostenzuschüsse zahlt, ist unbeachtlich, solange die Zuschüsse das pauschalierungsfähige Volumen nicht übersteigen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pkw Geldwerter Vorteil
Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil
PKW, geldwerter Vorteil, alle Eingaben
In der Übersicht der PKW-Eingaben kann der Filter auf die Personalnummer gelöst werden; dann werden alle Personalnummern angezeigt. Um nur die Arbeitnehmer mit Dienstwagen anzuzeigen, kann z.B. auf PKW-Kennzeichen nicht leer gefiltert werden.
PKW, geldwerter Vorteil, Lohnarten
Für die Abrechnung eines geldwerten Vorteils wegen eines Geschäftswagens sind Lohnarten mit folgenden Funktionen erforderlich:
- 4000 PKW Geldwerter Vorteil Privatnutzung: eine Sachbezugs-Lohnart.
- 4010 PKW Netto-Abzug für Privatnutzung: eine Nettolohnart, Abzugslohnart, Haben.
- 4020 PKW Geldwerter Vorteil Fahrten Wohnung Arbeitsstätte: eine Sachbezugs-Lohnart.
- 4022 PKW Tage berichten, für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.
- 4024 PKW Wenn Pauschalsteuer, dann deren Basis als Sachbezug bilden.
- 4030 PKW Netto-Abzug für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte: eine Nettolohnart, Abzugslohnart, Haben.
- 4040 PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös: eine Pseudolohnart, Soll, Sachkonten Soll und Haben.
- 8003 Pauschalierung Fahrten Wohnung/Arb.Stätte, wenn pauschalversteuert werden soll, Betragslohnart.
- 8013 Abzug Pauschalsteuer Fahrten Wohnung/Arb.Stätte, wenn die PSt beim AN abgezogen werden soll.
Alle diese Lohnarten auf die Berechnungseinheit "Betrag" setzen.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
PKW, Hinweise zur MwSt-Lohnart
Die Lohnart für die MwSt-Berechnung soll so buchen:
An die Finanzbuchhaltung den Soll-Betrag an ein GuV-Aufwands-Konto, z.B. "geldwerter Vorteil PKW steuerpflichtig". Zusätzlich den Haben-Betrag an ein GuV-Ertrags-Konto, z.B. "Verrechnete Sachbezüge steuerpflichtig", das aus dem Betrag die MwSt herausrechnet; dazu hat das Sachkonto im Kontenplan die MwSt-Produktbuchungsgruppen vermerkt. Um dies zu erreichen, die Lohnart so definieren:
- Soll/Haben: Soll;
- Übergabe an Fibu: Betrag;
- An Fibu mit KSt: Ja, das ist wichtig;
- Übergabe an BBA: keine Auswahl.
Dazu bei der Lohnart außerdem bei der Kontierung dieses eintragen:
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen: "Kostenart Verrechnung".
Webclient:
PKW, Geldwerter Vorteil Teil MwST-Buchung bei Nettoabzügen
Wenn bei Firmenwagen der Mitarbeiter eine Selbstbeteiligung hat, das wäre Netto-Abzug für Privatnutzung und Nettoabzug für Wohnung Arbeit bei Nutzung des Moduls, dann werden die Beträge der Selbstbeteiligung nicht mehr vom Betrag für die MwSt-Buchung abgezogen. Der Bruttolistenpreis auf volle Hundert Euro abgerundet ist die Basis für die Berechnung und darf nicht reduziert werden. Die Verarbeitung gilt ab 01.01.22.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pkw Geldwerter Vorteil.
Webclient:
Hinweis
Sofern Sie nicht mit dem Modul PKW Geldwerter Vorteil und den entsprechenden Lohnarten arbeiten, sondern die Beträge selbst ermitteln, müssen Sie Ihre Eingaben ggf. überprüfen und anpassen.
Sofern Sie mit Folge-Lohnarten arbeiten, prüfen Sie bitte die Einrichtung, sodass der richtige volle Betrag für die MwSt-Buchung berücksichtigt wird. Basis ist der Bruttolistenpreis auf volle Hundert Euro abgerundet.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, Lohnarten.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnungen/Folgelohnarten.
Webclient:
PKW, MwSt-Lohnart, wenn halber Listenpreis oder geringer (Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge)
Wenn zum PKW nur der halbe Listenpreis eingetragen wird, weil dies gesetzlich möglich ist, aber die Basis der Umsatzsteuer dennoch der volle Betrag sein soll, dann so vorgehen:
Im Personalstamm bei den Lohnarten ist auch die Lohnart mit der Funktion 4040 "PKW MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Bei dieser Lohnart im Personalstamm als Faktor 2 (oder mit bis zu 5 Nachkommastellen) eintragen. Die Basis dieser Lohnart wird dann bei der Abrechnung verdoppelt. Dies kann so sein bei Elektro- oder Hybrid-PKW.
Pkw, Geldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises (Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge)
Hinweis: Diese Verarbeitung ist nur mit der Webclient Version (ab V2022.2) von NEVARIS Finance Baulohn möglich. Dazu ist vorherige Möglichkeit der Verarbeitung wieder zurückzunehmen:
PKW, MwSt-Lohnart, wenn halber Listenpreis oder geringer (Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge)
Faktor bei der Lohnart zur MwSt-Buchung; siehe vorheriger Absatz.
Bei Firmenwagen kann für die Berechnung der geldwerten Vorteile nur ein Teil des Bruttolistenpreises angesetzt werden:
- z.b. die Hälfte bei bestimmten Hybrid-Pkw,
- z.b. ein Viertel bei bestimmten Elektro-Pkw.
Deshalb kann ein Faktor vorgegeben werden. Zum Beispiel 0,5 für die 0,5%- Regelung oder 0,25 für die 0,25%-Regelung. Der Faktor darf, falls sich noch eine andere Regel aufgrund einer geänderten Gesetzgebung ergibt, auch bis zu 3 Nachkommastellen haben.
Wenn der volle Bruttolistenpreis auch die Basis der Berechnung ist, dann muss kein Faktor vorgegeben werden. Die Faktoreingabe 0 oder der Faktor 1 sind identisch und berechnen nach der 1%-Regelung (wie bisher).
Ein Faktor größer 1 soll nicht eingegeben werden.
Bis zur Version 2023.1 (Patch 23.0.8) wurde wie folgt gerechnet: Es wird zunächst wie bisher der Bruttolistenpreis auf volle 100 Euro einmal abgerundet, aus diesem gerundeten Bruttolistenpreis wird der geldwerte Vorteil des Mitarbeiters, mit Hilfe des Faktors ermittelt.
Ab der Version 2023.1 (Patch 23.0.8) siehe der gesonderte Abschnitt: Pkw Geldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises ab Version 2023.1 (Patch 23.0.8)
Die Umsatzsteuer dazu wird aber weiter vom vollen einmal gerundeten Bruttolistenpreis ermittelt (siehe Hinweis).
Personalbuchhaltung, Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil, <Faktor für Pkw-Listenpreis>
Hinweis: Regelungen gelten nicht für die Umsatzsteuer:
Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern. Bei der 1%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu versteuern ist. Die derzeitigen Regelungen zur Halbierung bzw. Viertelung der Bemessungsgrundlage gilt nur für die Lohn und Einkommensteuer gilt. Bereits die alte Regelung zum Batterieabschlag fand keine Entsprechung bei der Umsatzsteuer. Dazu gibt es ein Schreiben des BMF. (BMF, Schreiben vom 7. Februar 2022, III C 2 – S 7300/19/10004 :001)
Pkw Geldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises ab Version 2023.1 (Patch 23.0.8)
Die Ermittlung eines anteiligen Bruttolistenpreises für bestimmte Hybrid-Pkw oder bestimmte Elektro-Pkw wurde an das BMF-Rundschreiben (DOK 2021/1117997; vom 05.11.2021) angepasst, wenn ein Faktor <Faktor für Pkw-Listenpreis> vorgegeben wird.
Es wird der ungerundete Bruttolistenpreis berücksichtigt, daraus wird der Geldwerte Vorteil des Mitarbeiters mit Hilfe des Faktors ermittelt und dieser wird auf volle 100 Euro abgerundet. Die Umsatzsteuer dazu wird aber weiter vom vollen einmal gerundeten Bruttolistenpreis ermittelt.
Demnach wird wie folgt gerechnet und dazu können auch Rückrechnungen durchgeführt werden.
Geldwerter Vorteil:
Bruttolistenpreis: 56.750,03 €
davon 50%: 28.375,02 €
= abgerundet auf volle 100€: 28.300,00 € (für die Berechnung Geldwerter Vorteil)
Umsatzsteuer:
Bruttolistenpreis: 56.750,03 €
= abgerundet auf volle 100€: 56.700,00 € (für die Berechnung Umsatzsteuer)
Personalbuchhaltung, Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil, <Faktor für Pkw-Listenpreis>
PKW, Fahrtenbuch
Wenn mit einem Fahrtenbuch abgerechnet wird, so kann dies nicht mit dem Modul erfolgen, sondern die ermittelten Beträge müssen mit den entsprechenden Lohnarten manuell erfasst werden.
Es bietet sich an, bereits ab dem 1. Monat der Gestellung des Firmenwagens, mit ermittelten Werten - so genau wie möglich - abzurechnen, damit eine notwendige Korrektur zum Jahresende nicht zu groß ausfällt und ggf. nicht über alle Monate erfolgen muss. Der Mitarbeiter muss zum Anfang, um das Verhältnis von Firmen-km und Privat-km feststellen zu können, diese ggf. schätzen.
To do:
- Das Unternehmen muss die gesamten Kosten des Fahrzeuges für ein Jahr feststellen. Das muss jährlich erfolgen
Wenn das bei einem neuen Fahrzeug (oder neuem Mitarbeiter) noch nicht machbar ist, nimmt man ein Referenzfahrzeug (ähnliches oder gleiche Klasse).
Es ist auch zulässig, zunächst monatlich für jeden privat gefahrenen Kilometer 0,001 % des Listenpreises anzusetzen.
Die Finanzbuchhaltung muss die gesamten notwendigen Kosten ermitteln, welche das sind, ist gesetzlich geregelt. Diese jährlichen Kosten, sind die Basis für die Verteilung auf den (a.) Firmen-km und (b.) Privat-km.
2. Mitarbeiter muss ein "sauberes" steuerkonformes oder auch zugelassenes elektronisches Fahrtenbuch führen. Damit wird das Verhältnis von (a.) Firmen-km und (b.) Privat-km ermittelt.
3. Die monatliche Abrechnung erfolgt mit den voraussichtlich ermittelten Kosten des Fahrzeuges (a.) ins Verhältnis setzen Firmen-km und Privat-km (b.).
Mit diesem Wert monatlich also abrechnen, den Wert in dem Fall bei der LOA eintragen am Personalstamm, damit damit abgerechnet werden kann.
Wenn die tatsächlichen Kosten feststehen zum jeweiligen Jahresende wird dies überprüft und ggf. Korrektur abgerechnet mit den tatsächlichen Werten, dazu
4. Jährlicher Abgleich: a. und b. jährlich überprüfen. Das geht aber erst zum 31.12. wenn die Finanzbuchhaltung sagen kann, was das Fahrzeug genau in dem Jahr gekostet hat und der Mitarbeiter seine Kilometer differenziert über das Fahrtenbuch nachweist.
Die Differenz einmal jährlich korrigieren. Das wäre dann eine RR ins Vorjahr. Bei kleinen Beträgen als EGA, die Differenz/Korrektur abrechnen.
5. Mit dem neuen Wert ist dann im Folgejahr weiter abzurechnen. Überprüfen wieder zum Jahresende, Korrektur abrechnen und so weiter……
Weiteres zu PKW
PKW, geldwerter Vorteil, Abrechnung
Für die Lohnarten, die sich auf den geldwerten Vorteil beziehen und die im Personalstamm eingetragen sind, werden die Beträge anhand der PKW-Eingaben bei der Personalnummer ermittelt und abgerechnet. Die Lohnarten werden abgerechnet. Wenn nicht, dann im Personalstamm prüfen, ob die Lohnarten auch in die aktuellen Bezüge übertragen wurden. Die Beträge werden ermittelt.
Die Pseudolohnart für Aufwand und Erlös wird nicht auf der Abrechnung gedruckt. Sie wird mit Sachkonto und Gegen-Sachkonto gebildet. Ihr Betrag ist die Summe der abgerechneten geldwerten Vorteile plus des pauschalversteuerten Betrags. Nach Übergabe an die Finanzbuchhaltung wird dort die MwSt errechnet. Dafür ist es nötig, dass in der Fibu das Erlös-Sachkonto entsprechend mit Steuer definiert ist.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Webclient:
PKW, geldwerter Vorteil, Auswertung
Die abgerechneten Beträge können z.B. über eine Personalliste ausgewertet werden.
Beispiel: Die Lohnart jeweils im Lohnartenfilter eintragen. Tabelle: Lohnkonto Lohnart. Wert: Betrag. Die Lohnart für die MwSt-Buchung ist so aber nicht auswertbar; sie ist 0, weil gegengebucht. Andere Möglichkeiten bei der Personalliste, siehe eigener Abschnitt. Ferner kann der Druck der Lohnarten-Statistik benutzt werden.
/Berichte/ Personallisten, Definition und
/Berichte/Berichte drucken, <blolohsta>.
Webclient:
PKW, Personallisten
Die Beträge, die bei der Erfassung der PKW-Daten errechnet und angezeigt werden, können mit Personallisten ausgewertet werden. Das sind entweder errechnete Werte, die sich aus den PKW-Stammdaten ergeben, oder abgerechnete Werte, wenn der Aufrufmonat bereits abgerechnet ist. Die Definitionen haben als Tabelle aus Personalstamm "PKW geldwerter Vorteil", als Spalten sind diese möglich: Betrag geldw. Vorteil Privat, Betrag Netto-Abzug Privat, Betrag MwSt-Buchung, Betrag geldw. Vorteil Fahrten, Betrag Netto-Abzug Fahrten, Betrag Pauschalierung.
Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, Bearbeiten, Auswählen, Feldsuchen:
Personallisten, Definitionen - steuerfreie km Familienheimfahrten (ab Version 2023.1)
Es können mit einer Definition zu den Personallisten nun auch die steuerfreien km Familienheimfahrten aus dem Bereich Geldwerter Vorteil PKW ausgewertet werden.
Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, Bearbeiten, Auswählen, Feldsuchen: km Familienheimfahrten
PKW, Lohnart mit Umsatzsteuer-Berechnung, Aufwand und Erlös
Genauso wie die Lohnart für die MwSt-Berechnung beim geldwerten Vorteil PKW kann eine weitere Lohnart abgerechnet werden, aus deren Betrag dann in der Finanzbuchhaltung die Umsatzsteuer gerechnet wird; das ist die Lohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös". Diese Lohnart muss eine Pseudolohnart sein. Bei der Kontierungshilfe der Lohnart Kostenart, Sachkonto Soll, Sachkonto Haben eintragen. Außerdem muss eingetragen werden: eine andere "Kostenart Verrechnung", um die Gegenbuchung auszulösen; es kann eingetragen werden: "Kostenstelle Verrechnung"; diese Spalten können bei der Kontierungshilfe eingeblendet werden.
Kostenart und Sachkonto Soll sind also der Aufwand, "Kostenart Verrechnung" und Sachkonto Haben sind der Erlös; beim Sachkonto Haben sind in der Finanzbuchhaltung die MwSt-Buchungsgruppen eingetragen.
Die Lohnart wird nicht automatisch gebildet. Sondern diese Lohnart kann als Folgelohnart eingetragen sein und einen Betrag erhalten, der dann nicht auf die Abrechnung kommt, aber in die Finanzbuchhaltung gelangt. Eine solche Lohnart nur dann benutzen, wenn nicht nur Erlös, sondern Erlös und Aufwand gebucht werden muss.
/Stammdaten/Lohnarten und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen.
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PKW, Lohnart bewerten, aus PKW-Listenpreis
Als Bewertung kann bei einer Lohnart ausgewählt werden, dass der Listenpreis des Firmen-PKW laut Personalstamm die Basis der Berechnung ist.
Es kann z.B. eine km-Lohnart für Heimfahrten berichtet werden; die Bewertung ist nach dem PKW-Listenpreis mal 0,002%; die Lohnart übergibt ihren Betrag an eine Folgelohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös", wenn diese als Folgelohnart definiert ist.
Den Faktor für die Berechnung nicht als Prozentsatz bei der Lohnart eintragen, sondern als Bewertungsfaktor bei der Lohnart; im Beispiel 0,002 als Bewertungsfaktor und als Ermittlung "PKWPreis, Bewertungsfaktor mal PKW-Listenpreis laut Personalstamm, durch 100", außerdem "Bewertungsfaktor ungerundet" ankreuzen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Bewertungsfaktor und Bewertung: "PKWPreis" und
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil.
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PKW, Familienheimfahrten
Wenn die Abrechnung von Familienheimfahrten regelmäßig ausgeführt werden kann, wenn also monatlich die gleichen km abgerechnet werden können, dann ist es möglich, dies abzurechnen, ohne jeden Monat zu berichten. Es liegt in diesem Fall kein geldwerter Vorteil vor; aber ein Sachbezug, für den Umsatzsteuer berechnet werden muss.
Die Voraussetzungen dazu sind: Im Personalstamm ist eine Sachbezugs-Lohnart eingetragen. Diese hat als Bewertung "PKWPreis", mit Bewertungsfaktor 0,002 und Bewertungsfaktor ungerundet, und bei der Lohnart ist die Umsatzsteuer-Folgelohnart mit der Funktion 4042 "Sonst MwSt-Buchung durch Aufwand und Erlös" eingetragen.
Dann kann bei den PKW-Definitionen zusätzlich "Steuerfreie km Familienheimfahrten" eingetragen werden. Die Lohnart wird dann jeden Monat mit dem Betrag abgerechnet, der sich aus diesen km mal ermitteltem Faktor ergibt.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil: Steuerfreie km Familienheimfahrten.
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Personal, Anschrift und PKW
Wenn sich die Anschrift ändert und eine PKW-Berechnung ausgeführt wird, dann wird ein Hinweis ausgegeben: "Anschrift gegenüber dem Vormonat geändert. Bitte prüfen, ob sich das auf die PKW-Nutzung Wohnung Arbeitsstätte auswirkt." Dabei wird gegen die Historie des Vormonats geprüft. Der Hinweis verschwindet im nächsten Monat.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Prüfen und Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil.
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Firmenroller, Geldwerter Vorteil, pauschalversteuert
Wenn der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil für ein Firmenfahrzeug pauschalversteuert, dann kann in den Fällen, es handelt sich nicht um einen PKW, sondern zum Beispiel um einen Motorroller, statt 0,30 Euro vielmehr 0,20 Euro als Entfernungspauschale angesetzt werden.
Wenn dies der Fall ist, dann wird die Basis für die Pauschalversteuerung so gerechnet: Anzahl Kilometer mal Anzahl Tage mal 0,20 Euro, aber höchstens Listenpreis mal 0,03 Prozent mal Kilometer. Die 0,20 Euro können dann im Personalstamm eingetragen werden. Das gilt ab 01.01.2020.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, PKW Geldwerter Vorteil und
hier "Fahrten km-Geld Wohnung Arbeit" (die Spalte ist einblendbar).
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E-Bike, Geldwerter Vorteil
Fahrrad, Überlassung und Übereignung
Siehe dazu im Handbuch: BLO Lexikon A - K.
Praktikanten
Beitragsgruppenschlüssel
SV bei Praktikanten
Sozialversicherungsrechtlich sind diese Arten von Praktikanten zu unterscheiden:
Sozialversicherungspflichtige Praktikanten
Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines Vor- oder Nachpraktikums verrichten. Diese Praktikanten erhalten den Personengruppenschlüssel 105. Sie sind sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, sie dürfen nicht die Beitragsgruppe 0000 haben.Sozialversicherungsfreie Praktikanten
Personen, die ein Zwischenpraktikum verrichten, sind versicherungsfrei. Bei diesen Praktikanten den Personengruppenschlüssel 900 und als Beitragsgruppe 0000 eintragen.
Versicherungspflicht ohne Entgelt
Praktikanten und RV, AV
Wenn das Praktikum vor oder nach der schulischen Ausbildung ausgeübt wird, besteht hierfür Versicherungspflicht. Bei einer Beschäftigung ohne Entgelt wird der Arbeitnehmer in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge werden nach einem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet und sind vom AG allein zu tragen. Die fiktive Entgelt beträgt 1% von der Bezugsgröße laut Sozialversicherungswerten.
Für die Abrechnung dieses fiktiven Entgeltes, dazu eine Lohnart definieren:
- Bezugsart Bruttolohnart,
- Funktion 6240 "Fiktives Entgelt Bezugsgröße",
- Gesamtbrutto Nein,
- keine Steuerpflicht,
- aber als SV-pflichtig definieren,
- Berechnungseinheit Betrag.
- Im Bewertungs-Register die Abrechnungsart eintragen, aber ohne Bewertung.
- Im Berechnungs-Register als Prozentsatz 1 eintragen (ergibt 1% von der Bezugsgröße).
- Keine Übergabe der Lohnart an Fibu oder BBA.
Im Personalstamm so definieren:
- Eine Krankenkasse eintragen.
- Personengruppenschlüssel 105.
- Beitragsgruppenschlüssel 0110.
- Bei Schüler/Student "Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt" eintragen
- Die Lohnart für das fiktive Entgelt im Personalstamm bei den Bezügen, ohne Betrag eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Lohn/Gehalt.
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Hinweis zu Studenten in dualen Studiengängen, im Betrieb
Wenn im Betrieb Studenten in dualen Studiengängen ausgebildet werden, also an einer Hochschule oder Berufsakademie lernen und einen Ausbildungsvertrag haben, dann müssen sie mit der Personengruppe für Auszubildende geschlüsselt werden.
Das ist die Personengruppe 102, wenn Entgelt oder wenn kein Entgelt gezahlt wird, aber die Personengruppe 121, wenn das Entgelt unter der Geringverdienergrenze liegt.
Wenn Entgelt gezahlt wird, aber nicht während der Studienzeiten, dann müssen diese Zeiten ohne Entgelt so abgerechnet werden; ebenso in dem Fall, es wird überhaupt kein Entgelt gezahlt:
Im Personalstamm im Register SV bei Schüler/Student "Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt" eintragen; das bezieht sich hier auch auf einen dualen Studiengang ohne Entgelt. Die Beitragsgruppe ist dann 0110, dabei aber "Empfänger KV-Beitrag" und "Empfänger PV-Beitrag" nicht eingeben. Die Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber getragen, und zwar auf Basis der sogenannten Bezugsgröße: Dazu im Personalstamm die Lohnart mit der Funktion <6240 Fiktives Entgelt Bezugsgröße, für AG-Anteil bei PGr 102 und 105, und Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt> eintragen, ohne Betrag. Bei der Abrechnung wird, Stand 2012, z.B. zweimal 9,8% RV auf 1% von 2.625 Euro, das ist die Bezugsgröße, gerechnet; diese Beiträge trägt der Arbeitgeber. Abgerechnet werden RV, AV, die Umlagen, wenn Umlagepflicht eingetragen ist, und die Insolvenzgeldumlage.
Wenn während der Betriebszeiten Entgelt gezahlt wird, während der Studienzeiten aber nicht, also einmal mit der Beitragsgruppe 1111, einmal mit 0110 abgerechnet wird, dann ergeben sich außerdem SV-Meldungen zum Beitragsgruppenwechsel.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Lohn/Gehalt.
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Qualifikationen
Qualifikationen von Mitarbeiter können im Personalstamm erfasst werden.
/Stammdaten/Qualifikationen.
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Qualifikationen gliedern
Die Qualifikationen, die danach bei einzelnen Personalnummern eingetragen werden, können erfasst werden, indem in der Spalte "Qualifikation" die Übersicht aufgerufen wird. Hier werden die Stammdaten angelegt.
Die Qualifikationen sollen so erfasst werden, dass sie diejenigen Begriffe sind, nach denen später gesucht wird. Also nicht die Schule, den Kurs oder die Prüfung nennen, die absolviert wurde, sondern die Kenntnisse, die erworben wurden und benötigt werden. Details können später im Feld "Beschreibung" pro Personalnummer eingegeben werden.
Qualifikationen eingeben
Für die Personalnummer also die so angelegte Qualifikation eintragen, wenn sie zutrifft. Eine nähere Erläuterung kann im Feld Beschreibung eingetragen werden. Hierbei empfehlen wir, die Qualifikation selbst zu wiederholen und eine kurze Anmerkung dazu einzutragen, wenn nötig. Die Datumsfelder müssen nicht eingetragen werden. Das von-Datum kann nützlich sein, wenn hier auch schon Fähigkeiten eingetragen werden, die erst erworben werden und also in Zukunft zur Verfügung stehen. Dann den Prüfungstag oder ähnliches als von-Datum eintragen.
Das Ablaufdatum sagt, wann die bescheinigte Qualifikation nicht mehr gültig sein wird.
Einige weitere Felder wie die Institution der Ausbildung oder der Ausbildungsgrad können eingegeben werden. Für den Eintrag von Qualifikationen ist die Berechtigung zum Ändern der Daten der Personalnummer erforderlich.
Qualifikationen suchen
In der Übersicht der Qualifikationen kann die Personalnummer gewechselt werden, es kann die Personalnummer nach Name, oder auch nach Vorname, gesucht werden, es kann die Qualifikation vorgegeben und so bei allen Personalnummern gesucht werden.
In der Übersicht können auch neue Einträge zu Qualifikationen erstellt werden.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten.
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Qualifikationen, Beschäftigung als
In der Übersicht der Qualifikationen kann eine Spalte "Beschäftigung als" eingeblendet werden, das ist die Berufsbezeichnung wie im Personalstamm im Register SV eingetragen.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, dort ist die Spalte einblendbar.
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Qualifikationen, Auswerten
Druck
Die Eingaben können gedruckt werden. Dabei kann auf die Qualifikation und auf die Personalnummer, den Abrechnungskreis, die Niederlassung gefiltert werden.
Anzeige
In einer Matrix-Anzeige werden links alle Personalnummern angezeigt, für die man berechtigt ist. Rechts werden die Qualifikationen angezeigt. Bei den Personalnummern, bei denen die entsprechende Qualifikation eingetragen ist, wird "Ja" angezeigt. Hierauf kann die Übersicht aufgerufen werden, die den Detail-Eintrag zeigt.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, Drucken und Qualifikation Matrix.
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Personalqualifikationen, nach Excel
Aus der Übersicht der Personalqualifikationen können die Daten nach Excel ausgegeben werden. Die Personalnummern werden als Zeilen, die Qualifikationen als Spalten ausgegeben; wahlweise auch umgekehrt. Die aktuellen Filter der Übersicht werden vorgeschlagen. Ein längerer Text zur Personalnummer, ähnlich wie in der Übersicht, kann ausgewählt werden. Für die Qualifikation wird X für qualifiziert oder A für abgelaufen oder nichts ausgegeben; wahlweise auch der Text, wie er bei der Personalnummer eingetragen wurde.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, Ausgabe.
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Personalqualifikationen, Matrix, Ausgabe
Wenn aus der Übersicht der Qualifikationen die Matrix angezeigt wird, links die Personalnummern, rechts die Qualifikationen, dann kann der Personalstamm dazu gefiltert werden. Hierzu über die Aktion "Personal filtern" die Filter eingeben. Bei der Ausgabe der Qualifikationen nach Excel kann ausgewählt werden: "Spaltenüberschrift mit Bezeichnung"; dann enthalten die Spaltenüberschriften der ersten Zeile nicht nur das Kürzel der Qualifikation, sondern auch die Bezeichnung dazu.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, Qualifikation Matrix, Personal filtern und
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten, Ausgabe, Spaltenüberschrift mit Bezeichnung.
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Personalqualifikationen, Personalliste
Bei der Personalliste können die Qualifikationen in einer Spalte ausgegeben werden. Bei einer Definition zur Personalliste dieses auswählen:
- Tabelle: Personal,
- Wert: Ermittlung,
- Tabelle aus Personalstamm: Qualifikation,
- Feld aus Personalstamm: Qualifikation oder Beschreibung.
Zusätzlich können Spalten definiert werden mit:
- Qualifikation 2.Teil,
- Qualifikation 3.Teil, damit insgesamt mehr Qualifikationen ausgegeben werden können.
/Berichte/Personallisten, Definition und Ausgabe.
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Weiteres zu Qualifikationen
Gruppe zur Qualifikation
Beim Stammdatum der Qualifikation kann eine Gruppe eingetragen werden. Das sind Gruppen, die für den Bereich der Qualifikationen angelegt werden können. Bei einem besonderen Bericht: dem Mitarbeiterausweis mit der (Report 5143304) werden die Qualifikationen nach Gruppe sortiert und sozusagen als Überschrift ausgegeben, z.B. "Unterweisungen:", "Lehrgänge und Fortbildungen:", bevor die Qualifikationen des Arbeitnehmers kommen, und auch wenn keine zur Gruppe vorhanden sind.
Einfügen aus Excel
Wenn Einträge zu Qualifikationen aus einem Excel-Dokument eingefügt werden sollen, dann empfehlen wir, zunächst ein Muster in Excel zu erstellen, indem eine aktuelle Anzeige nach Excel ausgegeben wird.
Wenn dann dieses Muster tatsächlich Daten enthält, die mit Strg-C in Excel und Strg-Shift-V in die Übersicht des Qualifikationen eingefügt werden sollen, dann ist es am besten, zunächst die Übersicht so zu filtern, dass sie leer ist. Dann einfügen.
Merkmale pro Kostenstelle
Wenn eine Ausstattung nicht für den einzelnen Arbeitnehmer ist, sondern für eine Gruppe von Arbeitnehmern, die außerdem die gleiche Kostenstelle haben, dann können bei den Qualifikationen, Ausstattungen und Merkmalen die Merkmale pro Kostenstelle aufgerufen werden. Dort können Einträge pro Kostenstelle erstellt werden.
/Stammdaten/Qualifikationen, Merkmale pro KSt.
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Qualifikation, kopieren
Wenn eine Qualifikation für eine Personalnummer erfasst wurde, dann kann sie für weitere Personalnummern kopiert werden. Dazu kann der Personalstamm gefiltert werden. Dabei wird nicht weiter geprüft, ob ein solcher Eintrag für die Personalnummern, für die kopiert wird, bereits vorhanden ist; es wird kopiert, was aktuell eingegeben wurde.
/Stammdaten/Qualifikationen, Bearbeiten und
dort auf eine Zeile: Kopieren.
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Führerscheine
Qualifikationen, Führerscheine
In der Personal-Karte kann bei den Daten zum Führerschein eine weitere Eingabe aufgerufen werden; dann wird die Übersicht der Qualifikationen angezeigt, die zur Erfassung von Führerscheindaten vorbereitet ist.
Bei den Qualifikationen gibt es ein Feld "Bedeutung". Nötig ist es, Qualifikationsschlüssel mit der Bedeutung "Führerschein" zu erstellen. Sind solche nicht vorhanden, wird angeboten, diese automatisch zu erstellen. Es werden Qualifikationsschlüssel mit dem Namen FklasseA, FklasseB bis D und L, M , T angelegt.
Die Übersicht der Qualifikationen des Arbeitnehmers enthält dann die Führerschein-Einträge. Wenn der Arbeitnehmer den Führerschein nicht besitzt, dann die Zeile löschen oder keine Beschreibung eintragen. Wenn er die Fahrerlaubnis hat, dann eine Beschreibung eintragen. Dieser Text kann z.B. einfach Ja sein oder auch Details zum Führerschein nennen.
/Stammdaten/Personalstamm, Führerschein, zu Führerscheinklasse.
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Qualifikationen, Führerscheine, in Personallisten
Um Führerschein-Einträge in Personallisten auszugeben, eine Personallisten-Definition so erstellen:
- Tabelle: Personal.
- Wert: Ermittlung.
- Tabelle aus Personalstamm: Qualifikation.
- Feld aus Personalstamm: Beschreibung. "Filter auf Qualifikation, Ausstattung, Merkmal": den Qualifikationsschlüssel eingeben, z.B. FklasseA.
Für jede der vorhandenen und möglichen Führerschein-Qualifikationen eine solche Spalten-Definition anlegen. In der Spaltenüberschrift die Führerscheinklasse eintragen, die ausgewertet wird. Bei der Ausgabe der Personalliste enthält jede dieser Spalten den Text laut Qualifikation.
/Berichte/Personallisten, Definition und Ausgabe.
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Quarantäne, Entschädigungsanspruch nach IfSG § 56
Siehe: BLO Lexikon Quarantäne und Sorgeberechtigt Entschädigungsanspruch
Rentenart, Kennzeichnung und Prüfungen zum Personalstamm
Stammdaten, neue Stammdatenfelder für Plausibilitätsprüfungen für beschäftigte Versichertenrentenbezieher (PGS 119 oder 120) (ab Version 2024.1; und ab Version 2024.2)
Rückwirkend ab 01.07.24: Bei neuen Beschäftigungen von Rentner mit den Personengruppenschlüssen 119 oder 120 ist bei einem Eintritt ab dem 01.07.2024 eine ergänzende Pflege von Stammdateneingaben am Personalstamm notwendig. Auf diese Eingaben werden einige Prüfungen angewendet, ohne die notwendigen Eingaben wird ein Fehler zum Personalstamm ausgegeben und ein Abrechnung oder Sozialversicherungsmeldung ist nicht möglich.
Für diese Erklärung des Arbeitnehmers gibt ein Formular der Rentenversicherung, welches zu den Entgeltunterlagen zu nehmen ist. Das Formular bekommen Sie hier: (Beispiel auf der Homepage der TKK) verzicht-rentenversicherungsfreiheit-data.pdf (tk.de)
Um eine nicht korrekte Meldung für beschäftigte Rentner (PGS 119 und 120) zu unterbinden, müssen nun noch weitere Aussagen (hier mit: NEU ab 2024.2 gekennzeichnet) zur Rentenart, zum Rentenbescheid und zur Rentenart nach Vorgaben der ITSG beantwortet werden. Die Prüfungen dazu sind ebenfalls erweitert worden.
Wenn die PGS 119 oder 120 verwendet wird, sind folgende Felder im Personalstamm, Register Sozialversicherung zu befüllen:
Rentenbezug (Rentenart, wegen Alters): Zutreffende Option nach der angebotene Auswahl treffen. Informationen dazu sind dem Rentenbeschied zu entnehmen.
Neu ab 2024.2: Herkunft des Rentenanspruchs (Besonderheit der Rentenart): Zutreffende Option nach der angebotene Auswahl treffen. Informationen dazu sind dem Rentenbeschied zu entnehmen.
Hinweis:
Bei der Auswahl <Ausländische Alternsvollrente eines anderen Staates > ist die PGS 119 und 120 nicht zulässig.
Neu ab 2024.2: Beginn der Rente (lt. Rentenbescheid): Eingabe des Datums. Informationen dazu sind dem Rentenbeschied zu entnehmen.
Rentenbezug: Verzicht RV-Freiheit: <Ja> oder <Nein>. Aus der Erklärung des Arbeitnehmers zu entnehmen.
Verzichtserklärung eingegangen am: Eingabe des Datums. Aus der Erklärung des Arbeitnehmers zu entnehmen.
Verzicht wirkt ab dem: Eingabe des Datums. Aus der Erklärung des Arbeitnehmers zu entnehmen.
Achtung! Der Verzicht kann auch mit Wirksamkeit untermonatlich erfolgen. Untermonatlich ist dies nur mit zwei Personalnummern möglich (eine bis zum Verzicht und eine ab dem Verzicht. Nach Möglichkeit ist der Verzicht immer zum nächsten vollen Monat auch im entsprechenden Formular bereits festzulegen!
Hinweis:
Vorgegebene Prüfungen für das Feld <Verzicht wirkt zum> („Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“):
- Pflichteingabe, wenn Feld <Verzichtserklärung eingegangen am> („Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt am“) gefüllt werden muss.
- Das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“ muss größer sein als das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt am“
- Das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“ muss – bei einer deutschen Altersvollrente oder einer gleichgestellten ausländischen Altersvollrente – größer sein als letzter Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Damit werden insbesondere Personen berücksichtigt, die bereits eine vorgezogene Vollrente wegen Alters beziehen.
- Ist das Datum <Beginn der Rente> größer als der letzte Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde plus 1 Tag, darf das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“ nicht kleiner sein als das Datum „Beginn der Rente“.
- Das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“ darf nicht kleiner sein als der Beginn einer „Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze“.
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung
Weiterhin zählen dazu die inhaltlichen Prüfungen zur Verwendung der Personengruppenschlüssel 119 und 120 in Verbindung mit dem Beitragsgruppenschlüssel zur RV.
Wenn Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“ gleich dem Datum „Rentenbeginn“
- PGS 120 (oder anderer zulässiger PGS) und BGS n1nn ab Rentenbeginn
Wenn Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“ bei „Altersvollrentnern“ größer als Datum „Rentenbeginn“
- PGS 119 und BGS n3nn oder PGS 109 und BGS n500 ab Datum „Rentenbeginn“, frühestens jedoch ab 1. des Monats nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze
- PGS 120 (oder anderer zulässiger PGS) und BGS n1nn ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“
Wenn Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“ bei „Beziehern einer Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze“ größer als Datum „Rentenbeginn“
- PGS 119 und BGS n3nn oder PGS 109 und BGS n500 ab Datum „Rentenbeginn“, è
- PGS 120 (oder anderer zulässiger PGS) und BGS n1nn ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab“
PGS 119 nur zulässig bei Rentenart
- deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente und Erreichens der Regelaltersgrenze spätestens im Vormonat des Anmeldedatums (Beginn-Datums bzw. Änderungsdatums) und ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit.
- Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze und ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit
PGS 120 nur zulässig bei Rentenart
- deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente, bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze
- deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente, nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“.
- Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab“.
PGS 119, 120 nicht zulässig
- bei Bezug einer Teilrente wegen Alters
- bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente
- bei Bezug einer nicht gleichgestellten ausländischen Altersrente
BGS n1nn
- nicht zulässig in Verbindung mit PGS 119
BGS n3nn
- nicht zulässig in Verbindung mit PGS 120
BGS 1nnn
- nicht zulässig ab Beginn einer deutsche oder ausländischen Vollrente wegen Alters
- nicht zulässig ab Beginn einer Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze
- nicht zulässig ab Beginn einer deutschen oder ausländischen Rente wegen voller Erwerbsminderung
BGS nn1n
- nicht zulässig ab Beginn einer deutschen oder ausländischen Rente wegen voller Erwerbsminderung
- nicht zulässig ab Beginn des Folgemonats des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze in Verbindung mit PGS 119, 120 und 101
BGS nn2n
- nicht zulässig ab Beginn einer deutschen oder ausländischen Rente wegen voller Erwerbsminderung
BGS nn0n
- nicht zulässig ab Beginn des Folgemonats des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze in Verbindung mit PGS 119, 120 und 101
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung
Rechtskreis
Rechtskreis, Bundesland
Der Rechtskreis West oder Ost wird für die Abrechnung und Meldung der Sozialversicherung benötigt. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind, Stand 2003, für die westlichen und östlichen Bundesländer unterschiedlich.
Der Rechtskreis wird in der Niederlassung oder Firma durch die Eingabe des Bundeslandes für Kirchensteuer, Feiertag bestimmt. Am ausgewählten Bundesland ist der Rechtskreis hinterlegt.
Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten und Aktionen, Niederlassungen.
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Rechtskreis, abweichend bestimmen
Rechtskreis RV, AV
Wenn ein Arbeitnehmer einer Niederlassung z.B. der alten Bundesländer zugeordnet ist, aber in den neuen Bundesländern arbeitet, kann es sein, dass er die Rentenversicherung nach der Bemessungsgrenze Ost angewendet haben will.
Hierfür kann im Personalstamm ein abweichendes Bundesland eingetragen werden. Dann gilt die für dieses Bundesland gültige Bemessungsgrenze für RV und auch für AV. Auf die Kranken- und Pflegeversicherung wirkt sich das nicht aus, da die BBG für KV und PV für West und Ost ab 2002 gleich sind.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient:
Rechtskreis, Beitragsnachweis
Auf dem Beitragsnachweis für die Krankenkassen wird der Rechtskreis West oder Ost gedruckt. Dies ist in der Regel der Rechtskreis der Firma oder Niederlassung.
Wenn jedoch Arbeitnehmer mit abweichendem Bundesland, also anderem Rechtskreis abgerechnet werden (Personalstamm, Register SV), dann ist es erforderlich, für diese Arbeitnehmer gesonderte Krankenkassen-Geschäftsstellen in den Stammdaten zu erfassen. Bei dieser Geschäftsstelle kann dann das Bundesland vorgegeben werden, dessen Rechtskreis auf dem Beitragsnachweis gedruckt wird.
/Stammdaten/Krankenkassen, Bearbeiten, Geschäftsstelle: Druck abw. Bundesland.
Wechsel des Rechtskreises
Wenn der Rechtskreis gewechselt werden muss, dann kann dies in den Firmendaten oder, wenn selbständige Niederlassung, bei der Niederlassung eingetragen werden.
Es können das "frühere Bundesland" und "früheres Bundesland gültig bis" eingetragen werden; in den Firmendaten oder bei der Niederlassung selbst kann danach das neue Bundesland vermerkt werden.
Das Bundesland bestimmt den Rechtskreis.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten: Niederlassungen und Übersicht.
Webclient:
Berichtseingang (Report Inbox)
Berichte, die länger dauern, können in eine Warteschlange gestellt werden. Beachten Sie dazu auch das Handbuch: Aufgabenwarteschlange.
Dort werden sie ausgeführt, einer nach dem anderen, während weitergearbeitet werden kann. Wenn der Report ausgeführt werden soll, dafür die Auswahl "Plan" treffen. Als "Art der Ausgabe": PDF auswählen; und es kann die Beschreibung mitgegeben werden, die der Job in der Warteschlange haben soll.
Wir empfehlen, als Art der Ausgabe immer PDF zu wählen. Die Vorgaben zur Planung in der Zeit müssen nicht getroffen werden: das wären, wann die Verarbeitung beginnen soll, also die "Nächste Ausführung", und ab welchem Zeitpunkt gar nicht mehr ausgeführt werden soll, also "Ablauf".
Wenn angezeigt wird "Eine Jobwarteschlange für Reports ist nicht gestartet", dann über die Auswahl "Warteschlange: starten" gehen und dort starten; oder dem Systemverantwortlichen Bescheid sagen.
Der Report bleibt in der Warteschlange, bis er ausgeführt wird und auch während er ausgeführt wird. Wenn ein Fehler auftritt, während der Report verarbeitet wird, werden die Fehlermeldungen dazu in den "Benachrichtigungen" im Rollencenter angezeigt. Ist der Report beendet, dann taucht er in der Report Inbox auf. Die Report Inbox kann im Rollencenter eingeblendet werden. Oder sie kann in die Toolbar eingetragen werden: Page 680 Report Inbox.
In der Report Inbox wird über "Ausgeben" angezeigt oder gespeichert, was das Ergebnis des Reports ist. Diese Ausgaben bleiben in der Inbox, bis sie gelöscht werden. Die Ausgabe des Reports als PDF kann also angezeigt oder gespeichert werden.
Berichtseingang, (Report Inbox) Vorbereitungen
Eine Jobwarteschlange erstellen.
Warum? Berichte, die eine Druckausgabe erstellen, die zu groß ist, um direkt ausgegeben zu werden, können stattdessen aus einer Warteschlange im Hintergrund ausgeführt werden.
Dabei "Automatisch vom NAS Server starten" nicht ankreuzen, sondern bei "Auf diesem NAS Rechner starten" und "Auf dieser NAS Instanz starten" aus der Übersicht jeweils eine Auswahl treffen; oder gar keine Auswahl treffen, das ist auch möglich.
Dann die Jobwarteschlange starten; sie bleibt gestartet, auch nachdem der Benutzer sich abgemeldet hat. Wenn der Server beendet wird, dann wird auch die Jobwarteschlange angehalten. Danach die Jobwarteschlange wieder starten. Es wird dadurch eine Session der Clientart "Hintergrund" gestartet. Eine Jobwarteschlange gilt pro Mandant; also eine Jobwarteschlange in jedem Mandanten erstellen, in dem das nötig ist. "Kategorien" sind interne Steuerungen und brauchen nicht gesetzt zu werden.
Bei den Einträgen, die dann in die Warteschlange gelangen, brauchen die Vorgaben, die sich auf die Zeit beziehen, nicht getroffen zu werden; das wären Nächste Ausführung, Ablauf, Wiederholen an Wochentagen. Einträge gelangen in die Warteschlange, wenn beim Aufruf eines Reports die Auswahl "Plan" getroffen wird.
Berichte, die besondere Ausgaben erstellen, also etwa mailen, nach Excel ausgeben, archivieren, Dateien einlesen oder ausgeben sollen nicht in die Warteschlange gestellt werden. Ebenso nicht Berichte, die nicht im Standard, sondern besondere Anpassungen sind. Für einige Berichte ist die "Plan"-Auswahl nicht verfügbar. Bei den Reports soll als Art der Ausgabe: PDF getroffen werden.
/Abteilungen/Verwaltung/IT-Verwaltung/Jobwarteschlangen.
Webclient: - Hinweis: Aufgabenwartenschlangen sind anders in 2022 -
Berichtseingang, Report aus der Inbox speichern
Die Ausgaben, die in der Report Inbox gesammelt sind, können gespeichert werden. Dabei können mehrere Ausgaben mit einer Aktion gespeichert werden; dazu die Einträge mit dem Cursor blau markieren (Strg-Maus). Dann wird nach dem Verzeichnis gefragt und die Ausgaben werden gespeichert.
Rollencenter, Startseite, Report Inbox, Speichern und
/Berichte/Berichte drucken, Report Inbox, Speichern.
Webclient: Berichtseingang, Report aus der Inbox speichern
Berichtseingang, abspeichern mehrerer Berichte gleichzeitig
Wenn mehrere Berichte über <Weitere auswählen> zunächst markiert werden und anschließend <Datei herunterladen> ausgeführt wird, dann werden diese im Downloadverzeichnis des Browsers in einen Archiv (zip.-Datei) gesammelt abgelegt.
Rollencenter, Berichtseingang, <Weitere auswählen>, <Datei herunterladen>
Berichtseingang, Berichte pro Niederlassung ausführen
Wenn ein Bericht pro Niederlassung ausgeführt werden soll, dann kann in der Übersicht der Berichte dieses ausgewählt werden:
Im Register Bericht die Aktion "Pro #NL" ausführen. Dabei auf Niederlassung diese drei Zeichen als Filter eingeben: #NL.
Die Kennung #NL kann auch um einen einfachen Filter ergänzt werden, zum Beispiel #NLACHIM*. Und Ok drücken.
Dann werden mehrere Berichte in die Jobwarteschlange gestellt: ein Bericht für jede Niederlassung. Für Niederlassungen ohne Daten wird auch eine Ausgabe erstellt.
In der Bezeichnung zu den Ausgaben ist der Name der Niederlassung vermerkt. Die Ausgaben sind dann in der Report Inbox.
/Berichte/Berichte drucken, Register Bericht: Pro #NL.
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, Ausführen, Pro #...
Berichte in der Jobwarteschlange planen
Wenn ein Bericht nicht nur einmal, sondern immer wieder ausgeführt werden soll, dann kann dafür ein Eintrag in der Jobwarteschlange erstellt werden; das ist direkt aus der Übersicht der Berichte möglich.
In der Übersicht der Berichte im Register Bericht: Plan... ausführen. Es werden zunächst die Eingaben und Filter zum Report angeboten. Hier eingeben, was gewünscht ist, und Ok drücken.
Dadurch wird automatisch ein Eintrag in der Jobwarteschlange erstellt, der wiederholt ausgeführt werden kann. Der Eintrag ist zunächst "angehalten". Als Zeitpunkt ist der aktuelle Wochentag mit der aktuellen Uhrzeit vermerkt. Die Übersicht der Einträge wird angezeigt.
Über Bearbeiten können dann die Wochentage und die Uhrzeit festgelegt werden, zu denen der Report tatsächlich ausgeführt werden soll. Auch die Bezeichnung kann geändert werden. Sollte es nötig sein, die Vorgaben und Filter noch einmal zu ändern, dann "Report Auswahlen" ausführen.
- Über "Starten" wird der Bericht sofort ausgeführt (auch wenn eine andere Zeit vorgegeben ist).
- Über "Status auf: bereit setzen" wird er aktiviert für den Zeitpunkt, der geplant ist.
Der Eintrag in der Warteschlange bleibt bestehen, wenn die Ausgabe zu Ende ist. Wenn der Bericht nur gelegentlich ausgeführt werden soll, dann den Eintrag "anhalten", nachdem er ausgeführt wurde, und bei Bedarf starten.
Die Ausgabe ist in der Report Inbox.
/Berichte/Berichte drucken: Plan.
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, Ausführen, Plan...
Report Settings
Auswahlen und Filter für Reports merken
Für einige Reports können die Auswahlen und die Filter, mit denen sie ausgeführt werden sollen, gemerkt und später wieder vorgegeben werden.
Bei den Reports aber, für die es gilt, wird beim Aufruf ein zusätzliches Register "Gespeicherte Einstellungen" angezeigt.
Was tun?
Auf "Gespeicherte Einstellungen, Standardwerte verwenden von" die Übersicht auswählen, dann "Erweitert" . Es werden die "Report Settings" angezeigt, das sind die Einrichtungen für diesen Report.
Mit Neu eine neue Einrichtung anlegen. Den Namen am besten so vergeben, dass er etwas über die Auswahlen und Filter aussagt. Mit Ok folgt die Eingabe der Auswahlen und der Filter. Diese kann später über Bearbeiten geändert werden. Wenn zum Beispiel auf Niederlassung gefiltert werden kann, dann einen Eintrag für diese und einen Eintrag für jene Niederlassungen erstellen.
In den Report kann dann übernommen werden, was definiert wurde; die Auswahlen und die Filter werden so eingestellt.
Berichte/Berichtsdaten.
Webclient:
Auswahlen und Filter für Reports, Details
Wenn Auswahlen und Filter für Reports gemerkt werden:
- Auswahlen und Filter werden über Neu und über Bearbeiten gesetzt; oder auch, kürzer, indem die Leertaste auf "Auswahlen und Filter" gedrückt wird.
- Nachträglich können die Definitionen eines Eintrags auch über "Liste bearbeiten" geändert werden.
- Für manche Berichte können nicht die Filter, sondern nur die Auswahlen gesetzt werden.
Für alle auswählbar heißt, der Benutzer wird leergelassen; dadurch wird der Eintrag für alle sichtbar. Mandant heißt, der Eintrag wird in diesem Mandanten in der Übersicht angezeigt; den Mandanten aber nicht leerlassen; vielmehr denjenigen Mandanten eintragen, für den der Eintrag gedacht ist. Wenn der Name oder wenn eine der anderen Definitionen geändert wird, dann wird gefragt, ob der Datensatz umbenannt werden soll: das kann mit Ja beantwortet werden.
Rückrechnung
Rückrechnung löschen
Rückrechnungen, löschen, Abfrage
Wenn Rückrechnungen, die vorbereitet wurden, gelöscht werden sollen, dann muss dies zusätzlich bestätigt werden. Wenn eine Rückrechnung zum Beispiel daher rührt, dass sich Beitragssätze geändert haben, wenn sie also wegen den Beiträgen zur Sozialversicherung ausgeführt werden muss, dann wird noch einmal gefragt.
Solche Rückrechnungen sind an der Spalte "Herkunft" zu erkennen, dort steht dann im Beispiel "KKBeitragssatz", im Unterschied zu "Berichtsdaten", das wären Rückrechnungen, die sich ergeben, weil das Entgelt anders abgerechnet wird.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf "Rückrechnung vorbereiten".
Webclient:
Rückrechnungen löschen
Unter Abrechnung, Monat auswählen, Abrechnung, Zeile Rückrechnung vorbereiten, Ergebnis: Hier können alle Rückrechnungen, die in diesem Abrechnungsmonat ausgeführt werden, gesehen werden. Rechts in der Spalte "Herkunft" ist der Grund genannt, weshalb diese Rückrechnung vorgemerkt ist.
Rückrechnungen, die nicht gewünscht sind, können in dieser Übersicht gelöscht werden. Nach dem Löschen sind die Rückrechnungs-Abrechnungen nicht mehr vorhanden.
Rückrechnungen vormerken
Automatisch zur Rückrechnung vormerken
Eine Rückrechnung wird automatisch vorgemerkt, wenn die Sozialversicherungswerte, die Beitragssätze, die Umlagensätze oder die SV-Pflicht bei einer Lohnart geändert werden.
Dies für alle Mandanten, in denen Baulohn abgerechnet wird.
Weitere automatische Vormerkungen zur Rückrechnung
/Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge, Vormerkungen zur Rückrechnung und
U1/U2-Umlagen, Vormerkungen zur Rückrechnung und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte, Vormerkungen zur Rückrechnung und
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Funktion, Vormerkungen zur Rückrechnung.
Webclient:
Nicht abgerechnet Mitarbeiter, vormerken
Beim Vormerken für Rückrechnungen "Auch nicht abgerechnete vormerken" anzukreuzen bedeutet, wenn außerdem ein Personalnummernfilter vorgegeben wird, dass für die Personalnummern im Filter eine Historie für den Rückrechnungs-Monat erstellt wird, wenn nicht vorhanden, damit zurückgerechnet werden kann.
Dies betrifft also Personalnummern ohne Abrechnung im Rückrechnungs-Monat, auch z.B. Personalnummern mit Austritt oder Mitarbeiter mit einem früheren Monat als der aktuelle Abrechnungsmonat.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Bearbeiten, Für Rückrechnung vormerken.
Webclient:
Rückrechnung vormerken und vorbereiten
Wenn Rückrechnungen vorgemerkt werden, dann werden diese Rückrechnungen bereits so vorbereitet, dass sie nur noch ausgeführt werden müssen.
- Vormerken heißt: der Abrechnungsmonat, in dem die Rückrechnung ausgeführt werden soll, wird vom Programm in die Historie des Personalstamms eingetragen.
- Vorbereiten heißt: es werden alle Monate, auf die zurückgerechnet werden müssen, pro Personalnummer ermittelt.
- Ausführen heißt dann: die Belegmonate werden neu abgerechnet, die Differenzen zur letzten Abrechnung auf den Monat ergeben jeweils die Rückrechnung.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen vorgemerkt, Für Rückrechnung vormerken.
Webclient:
Rückrechnung vorbereiten, Rückrechnungstiefe
Wenn "Rückrechnung vorbereiten" ausgeführt wird, dann werden am Ende die Personalnummern und Monate genannt, für die eine Rückrechnung vorgemerkt ist, bei denen aber der Monat vor der Rückrechnungstiefe laut der Einrichtung liegt, so dass eine Rückrechnung nicht vorbereitet und nicht ausgeführt wird.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen, Rückrechnung vorbereiten.
/Abteilungen/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung.
Webclient:
Weiteres zu Rückrechnungen
Rückrechnung, Berichtsdaten
Wenn viele Berichtsdaten für Rückrechnungen erfasst werden müssen, kann auch die Wochenerfassung benutzt werden. Dabei die Vorgabe des Erfassungsmonats belassen, das ist der aktuelle Monat, und jeweils die Kalenderwoche des Monats eintragen, auf den zurückgerechnet wird.
Wenn fürs Vorjahr berichtet werden soll, dann über die Aktionen: Funktion, "Einträge für bestimmten Monat" ausführen. Dann werden Zeilen zur Eingabe vorbereitet.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Erfassung Woche oder
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten, Bearbeiten, Erfassung Woche.
Webclient:
Rückrechnung, Faktor einer Lohnart wird nicht neu ermittelt?
Als Beispiel: eine Lohnart Anfahrt bezieht ihren Faktor aus dem Stundenlohn; der Stundensatz hat sich geändert; eine Rückrechnung ändert zwar den Satz beim Produktivlohn, aber nicht bei der Lohnart Anfahrt. Was prüfen?
Hat die Lohnart in der Lohnarten-Karte als "Faktoreingabe Berichtsdaten: Menge und Betrag" eingetragen? Dann wird bei der Rückrechnung davon ausgegangen, dass kein Faktor ermittelt werden muss. "Faktoreingabe Berichtsdaten" auf "Menge" ändern.
Druck Rückrechnung, Lohnarten ohne Betrag
Beim Druck der Rückrechnung werden Lohnarten, die keine Differenz zur Abrechnung ergeben, nicht gedruckt. Wenn dennoch eine Lohnart, die z.B. Stunden ausweisen soll, auch ohne Betrag gedruckt werden soll, dann so vorgehen:
Die Lohnart kann für die Personalnummer in der Übersicht der abgerechneten Lohnarten zum Drucken vorgemerkt werden. Hinweis: Diese Vormerkung kann jedoch nicht mehr zurückgenommen werden.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen, Ergebnis auf "Rückrechnung ausführen", dort Lohnkonto Lohnart, Zum Drucken auf der Abrg. vormerken.
Webclient:
Druck Rückrechnung, plus, minus
Wenn eine Rückrechnung ausgeführt wird, dann wird am Ende geprüft, ob Lohnarten,
Überweisungslohnarten, auf der Rückrechnung enthalten sind, die plus und minus in der gleichen Höhe ausgegeben werden sollen; in diesem Fall werden die beiden Zeilen einer solchen Lohnart auf "Drucken: Nein" gesetzt, so dass sie beim Druck nicht ausgegeben werden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf Rückrechnung ausführen, Lohnkonto Lohnart, Spalte Drucken.
Webclient:
Druck Abrechnung nach Rückrechnung, Probedruck
Wenn eine Abrechnung eines früheren Monats neu gedruckt wird, stellt sich die Frage, ob dieser Druck als nachträglicher Druck gekennzeichnet werden soll, weil der eigentliche Belegdruck bereits erfolgt ist. In der Baulohn-Einrichtung kann festgelegt werden, dass auf einer Abrechnung, die erneut gedruckt wird, nachdem bereits eine Rückrechnung für die Personalnummer auf diesen Monat ausgeführt wurde, statt "Gilt als Verdienstnachweis" oben links "Probedruck" ausgegeben wird.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck.
Webclient:
Rückrechnung, Kostenstelle umbuchen
Wenn eine falsche Kostenstelle berichtet wurde und zurückgerechnet werden soll, was tun? Mit der Personalnummer, der Lohnart und der alten KSt im Minus erfassen und mit der neuen KSt im Plus: Im Rückrechnungs-Buchungsblatt.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten.
Webclient:
Rückrechnung, wenn Vorträge
Wenn ein Lohnkonto-Vortrag vorhanden ist, kann für die Personalnummer auf diesen Monat nicht zurückgerechnet werden.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Lohnkonto.
Webclient:
Rückrechnung, Ergebnis-Anzeige
In der ersten Ergebnis-Anzeige zu Rückrechnungen werden diejenigen Daten angezeigt, die abgeleitet sind.
Abgeleitet heißt: sie ergeben sich aus Definitionen, also aus den Lohnarten im Personalstamm oder als Folgelohnarten bei Lohnarten oder aus automatischen Verarbeitungen. Dieses wird alles neu ausgeführt. Nicht abgeleitet sind die Berichtsdaten, die ursprünglich abgerechnet wurden; diese bleiben und werden in diesem Ergebnis auch nicht angezeigt. (Das bedeutet übrigens, dass diese Berichtsdaten für Rückrechnungen nicht mehr im Berichtsdatenblatt sein müssen). Denn als berichtete Daten werden zusätzlich nur diejenigen abgerechnet und hier angezeigt, die extra für die Rückrechnung erfasst wurden.
Rückrechnung, wenn keine Kontierung im Monat
Wenn eine Rückrechnung ausgeführt wird, aber im Monat, auf den zurückgerechnet wird, die Kontierung noch nicht ausgeführt wurde, dann wird für die Personalnummer, für die das so ist, eine Fehlermeldung ausgegeben; die Rückrechnung wird aber fortgesetzt.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen.
Webclient:
Scheck
Schecknummer
Finanzbuchhaltung, Banken, Bankkonten, Register Buchen: Letzte Schecknummer.
/Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Stammdaten, Bankkonten, Bearbeiten, Letzte Schecknummer.
Webclient:
Anschrift der Krankenkasse
Wenn bei der Geschäftsstelle ein "Empfänger" eingetragen wird, dann wird dieser als erste Zeile der Anschrift gedruckt. Danach folgen Zeilen mit den Feldern Name und Adresse laut Geschäftsstellenadresse. (Nach Änderung die Zahlungen neu ausführen).
/Stammdaten/Krankenkassen, Bearbeiten, Geschäftsstelle, Bankverbindung.
Webclient:
Anschrift beim Finanzamt
Wenn beim Finanzamt ein "Empfänger" eingetragen wird, dann wird dieser als erste Zeile der Anschrift gedruckt. Wenn nicht, dann in eine Zeile zusammengefügt die beiden ersten Zeilen laut Adressen-Karte des Finanzamts. Danach folgen: Zweite Zeile: Name laut Adresse des Finanzamts. Dritte Zeile: "Adresse" laut Adresse, das ist die zweite Zeile in der Adressen-Karte. Vierte Zeile: die Straße laut Adressen-Karte.
Schecks drucken
Wenn Schecks gedruckt werden: Beim Druckaufruf kann ausgewählt werden, ob das Währungszeichen gedruckt werden soll, was nicht nötig ist, wenn es schon auf dem Vordruck enthalten ist.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition, "Scheck erstellen" sowie hier die OCR-Vorgaben unten beim Bankkonto und
/Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Stammdaten, Bankkonten, Bearbeiten, Letzte Schecknummer.
Webclient:
Schwerbehindertenausgleichsabgabe (IW-ELAN)
Schwerbehindertenausgleichsabgabe
Im Bescheinigungswesen können die Ermittlungen zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe aufgerufen werden. Die beschriebene Verarbeitung ist im Grundmodul enthalten.
/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, <besschwb Schwerbehindertenausgleichsabgabe>.
Webclient:
Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Dateien
Die Ausgabe der Dateien für die Schnittstelle zum Programm IW-ELAN ist ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig).
Ausgabe von Dateien zur SchwbA (IW-Elan) (Modul: RDAT)
Die Daten zur Schwerbehinderungsausgleichsabgabe können in Dateien ausgegeben und dem Programm IW-Elan bereitgestellt werden. Vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln wird das Programm IW-Elan zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige zur SchwbA zur Verfügung gestellt. Link Stand 11.2021: https://www.iw-elan.de/download/
Die weitere Verarbeitung ist bei den Zusatzmodulen beschrieben. Die hier beschriebenen Vorbereitungen und Verarbeitungen sind notwendig, um später die Dateien auszugeben.
SchwbA, Vorbereitungen
Für die Ermittlung wird der Beschäftigungsstand des gesamten Unternehmens betrachtet. Dies ist in der Regel der Mandant. Es kann jedoch möglich sein, dass innerhalb des Mandanten Niederlassungen getrennt betrachtet werden sollen. Und es kann möglich sein, dass Personalnummern anderer Mandanten mit einbezogen werden sollen. Je nachdem, wie die Mandanten- und Niederlassungs-Gliederung ist. Bei der Hauptfürsorgestelle kann die Zuordnung des Mandanten und der Niederlassungen erfolgen:
Die Betriebsnummer vorgeben, unter der das Unternehmen bei der Hauptfürsorgestelle geführt wird.
Wenn nicht bekannt, dann eine Pseudo-Nummer eintragen.
Den Mandanten mit dieser Betriebsnummer eintragen. Wenn Niederlassungen nicht zugehörig sind, dann für diese NL eine andere Nummer eintragen. Wenn diese Definition mehrere Mandanten umfasst, dann muss die Ermittlung nur einmal im Mandanten dieser Erfassung ausgeführt werden. Wenn nur ein Mandant ausgewertet wird, dann hier nur einen Satz mit dem Mandanten erfassen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Hauptfürsorgestellen, Zuordnung.
Webclient:
SchwbA, Ausführen
- Einen Satz anlegen mit dem Jahr, z.B. 01.01.21.
- Die definierte Hauptfürsorgestelle und die Betriebsnummer eintragen.
- Auswählen: Prüfen ob beschäftigt: der Beschäftigungsstand wird wahlweise zum Monatsersten, zum 15. oder zum Monatsletzten ermittelt; die Auswahl "im Monat" legt fest, dass alle Arbeitnehmer gezählt werden.
Den Ausführen-Button drücken. Die errechneten Monatswerte sind über den Ergebnis-Button ersichtlich. Die einbezogenen Personalnummern wiederum über den Ergebnis-Button der Monats-Anzeige.
Es erfolgt eine unterschiedliche Berechnung in den Stufen von 20 – 39, 40 – 59 und ab 60 Arbeitsplätzen. Die Abgabe wird aufgrund der Jahressummen ermittelt. Die Staffelbeträge pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz sind fest definiert und sind für die jeweiligen Jahre der Ausführung unterschiedlich.
Der Druck des Berechnungsschemas ist dem dem letzten Formular angepasst. Der Druck für das Verzeichnis der Schwerbehinderten erfolgt weiterhin in Tabellenform. Eine zukünftige Anpassung und Pflege ist wegen der inzwischen realisierten Schnittstelle zur elektronischen Meldung nicht mehr geplant.
/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, <besschwb Schwerbehindertenausgleichsabgabe>.
Webclient:
SchwbA, (IW-Elan) ab dem Meldejahr 2021
Gemäß § 160 Absatz 3 SGB IX erhöhen sich die monatlichen Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 2 SGB IX ) ab Januar 2021, also für die Anzeige, die Arbeitgeber ab Dezember 2021 abgeben müssen, wie folgt:
- 140 Euro (alt: 125 Euro)
- 245 Euro (alt: 220 Euro)
- 360 Euro (alt: 320 Euro)
Wenn ein Eintrag zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe für das Jahr 2021 (oder spätere Jahre) erstellt wird, dann werden diese Beträge (140 Euro, 245 Euro, 360 Euro) für unbesetzte Arbeitsplätze vorgeschlagen. Sofern Sie bereits einen Eintrag für das Jahr 2021 erstellt haben, müssen die Beträge manuell angepasst werden oder der Eintrag kann gelöscht werden und neu erstellt (und ausgeführt) werden.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe.
Webclient:
SchwbA, ab dem Meldejahr 2021 - Ausgabedateien (kostenpflichtiges Zusatzmodul)
Ab Meldejahr 2021 erhalten die Dateien die Endung .txt, das passiert automatisch. Die Datei <b> enthält weitere notwendige Zusatzangaben. Dies ist z. B. der Ansprechpartner. Als Ansprechpartner wird der Ersteller gemeldet, die Angabe gilt als Unterschrift. Ermittelt wird wie bei Meldungen zu Betriebsdaten, also aus der Adresse der Firma oder der Niederlassung oder dem Ansprechpartner Adressat der Niederlassung. Wenn nicht der Arbeitgeber meldet, sondern zum Beispiel ein Rechenzentrum als "Dritter", dann kann das beim Report vorgegeben werden. Diese Angabe wird dann in die Datei übernommen.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Aktionen Schnittstelle IW-Elan, Kennzeichnung "Als Rechenzentrum ausgeführt", wenn notwendig.
Webclient:
SchwbA, Drucken
Die Druckausgaben können jeweils aus der Monatsanzeige und aus der Personalanzeige aufgerufen werden.
/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, <besschwb Schwerbehindertenausgleichsabgabe>, Drucken, Ergebnis,
und für die Personal-Anzeige noch einmal Button Ergebnis.
Webclient:
SchwbA, Stammdaten
Die Annahmestelle der Meldung zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe prüft diese Kombinationen:
- Wessen Grad der Behinderung geringer als 50% ist, dessen Dienststelle ist die Arbeitsagentur.
- Wenn mehr als 1 Pflichtplatz angerechnet wird, dann ist die Dienststelle die Arbeitsagentur.
In den meisten anderen Fällen ist die Dienststelle entweder das Amt für Soziales, das Versorgungsamt (Integrationsamt, Landratsamt, Landesverwaltungsamt) oder die Berufsgenossenschaft. Gemeint sind dabei die Eingaben "Grad der Behinderung %", "Dienststelle" und "Anrechnung Pflichtplätze" im Personalstamm zur Schwerbehinderung.
Wenn der Personalstamm geprüft wird, dann wird ein Hinweis ausgegeben, wenn die Dienststelle nicht die richtige ist. In der Übersicht zu den Schwerbehinderungen zeigt eine Spalte "Hinweis" diesen Sachverhalt an.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialkasse, Register Schwerbehinderung und
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen und
/Stammdaten/Personalstamm, Übersicht, Schwerbehinderung.
Webclient:
SchwbA, Regeln
Die Schwerbehinderung wird festgelegt durch den Grad der Behinderung (30, 50) und "Bis Datum gültig", wie im Personalstamm, Register Weiteres, sowie in der Historie zum Personalstamm eingetragen. Die Anzahl der Pflichtplätze wird vom Programm ermittelt. Wenn aber im Personalstamm eine höhere Zahl eingetragen ist, dann wird diese genommen.
Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden werden nicht als anrechnungsfähig in die Liste aufgenommen; siehe dazu den Abschnitt zu den Wochenstunden.
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit dem Personengruppenschlüssel 109 werden nicht als anrechnungsfähig in die Liste aufgenommen.
Bei Arbeitnehmern, die auf weniger als 8 Wochen befristet beschäftigt sind, soll im Personalstamm unter den Beschäftigungszeiten ein Befristungsdatum zum Eintritt vermerkt werden.
SchwbA, weniger als 18 Wochenstunden
Aus der Arbeitszeitgruppe des Mitarbeiters werden die wöchentlichen Arbeitsstunden, aus den beim Wochenschema, wie im unteren Teil eingetragen, vermerkten Stunden, ermittelt. Wenn kein Schema eingetragen ist und wenn keine Stunden vorhanden sind, dann aus der Arbeitszeitgruppe des Mitarbeiters, und zwar "Arbeitsstd. wtl."; dazu bei der Arbeitszeitgruppe einen Eintrag zu "Arbeitszeitdefinition pro AZG" mit den wöchentlichen Arbeitsstunden erstellen.
Ergeben sich weniger als 18 Wochenstunden, wird kein Arbeitsplatz für die Personalnummer gerechnet.
SchwbA, Befristung
Wenn im Personalstamm zum Eintrittsdatum zusätzlich die Spalte zur Befristung mit einem "Befristungsdatum" gefüllt ist und wenn das Befristungsdatum im Vergleich zum Eintrittsdatum der gleichen Zeile nicht mehr als 8 Wochen später liegt, wird kein Arbeitsplatz für die Personalnummer gerechnet.
Hinweis zur Befristung
Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis unbefristet weitergeführt wird, dann kann das ursprüngliche Datum der Befristung im Personalstamm in ein Datumsfeld zur Information übertragen werden. In diesen Fall das Datum bei "Befristungsdatum" entfernen und zur Information bei "Aufgehobenes Befristungsdatum" eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient:
SchwbA, Überprüfen
Um die anrechnungsfähigen Pflichtplätze zu überprüfen, kann die Anzeige "Ausgleichsabgabe Personal" herangezogen werden (Ergebnis und dann noch einmal Ergebnis).
Jedoch ist hier bei den einzelnen Personalnummern nur vermerkt, dass sie im Jahr anrechnungsfähig, also schwerbehindert oder gleichgestellt, sind. Die Rechnung pro Monat, die sich z.B. aus dem Beginndatum des Ausweises ergibt, kann anhand der hier aufrufbaren Druckliste des Personenverzeichnisses geprüft werden. In der rechten Spalte sind hier die Daten des Schwerbehinderten-Ausweises aufgeführt.
SchwbA, Berechtigungen
Da die Ausgleichsabgabe Daten des gesamten Unternehmens zusammenfasst, kann der Aufruf der Ermittlung und der Anzeige eingeschränkt werden. Und zwar auf die Benutzer, die uneingeschränkte Berechtigungen auf den Personalstamm haben, also keine eingrenzenden Filter auf Abrechnungskreis, NL oder Abteilung.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Berechtigungen, Aktivieren: Ausgleichsabgabe Berechtigung.
Webclient:
SchwbA, Druck der Niederlassung
Beim Druck der Schwerbehindertenausgleichsabgabe wird zur Betriebsnummer die Bezeichnung der Niederlassung gedruckt, wenn die Betriebsnummer bei genau einer Niederlassung eingetragen ist.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe.
Webclient:
Sachkonten und Kostenstellen aus Excel
Diese Verarbeitung ist auch z.B. möglich wenn der ComServer für BfW nicht benutzt wird, oder die "automatischen" Übernahmen nicht gewünscht sind.
Die einfachen Stammdaten zu Kostenstellen und auch zu Sachkonten können aus Excel eingelesen werden; die Spalten sind, für Kostenstellen:
- A Kostenstelle,
- B Name der Kostenstelle,
- C Kennung Baustelle, das ist der Inhalt: HA oder KO, wenn Baustelle,
- D Niederlassung,
- E Sparte,
- F Bauleiter,
- G Baubeginndatum,
- H Bauendedatum, jeweils tt.mm.jj, I Kennung Aktiv, das ist A oder leer für aktiv.
Und für Sachkonten:
- A Sachkonto,
- B Bezeichnung,
- C Kennung G für GuV oder B für Bilanz,
- D Kennung A für Aufwand oder E für Ertrag.
Die erste Zeile enthält die Spaltenüberschrift.
Es werden nur Inhalte übernommen, die nicht leer sind. Wenn zum Beispiel bei einer Kostenstelle bereits eine Sparte eingetragen ist, wird sie nicht auf leer gesetzt, wenn im Excel kein Wert sein sollte. So können Stammdaten von Bau für Windows eingelesen werden. In BfW also zunächst die Daten nach Excel ausgeben und die Spalten so anordnen.
Das sind Daten für den aktuellen Mandanten.
/Stammdaten/Kostenstellen, Funktion: Kostenstellen aus Excel, Sachkonten aus Excel
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten: Kostenstellen aus Excel, Sachkonten aus Excel
Webclient: Stammdaten aus Bau für Windows (BfW) nach Finance
Stammdaten zu Kostenstellen, Sachkonten und Geräten können aus Bau für Windows nach Finance übertragen werden.
Diese Daten werden, wie sie angekommen sind, angezeigt; per "Übertragen" werden sie als Stammdaten übernommen.
Zu Kostenstellen und zu Bauleitern werden auch Adressen angelegt und geändert, wenn ein Ort oder eine Telefonnummer angegeben ist.
Die Einträge in dieser Tabelle werden danach nicht gelöscht, sondern bleiben bestehen.
Wenn diese Verarbeitung wiederholt ausgeführt werden soll, dann in der Warteschlange einen Eintrag erstellen mit Art des auszuführenden Objekts: Codeunit und der ID des auszuführenden Objekts: 5143311 (im Rollencenter, Berichtseingang, Warteschlange anzeigen, Neu).
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Aus Stammdaten zur Kontierung, und dort: Übertragen.
Berechtigungen
Der Windows- bzw. Domänen-Benutzer, unter dem das Übertragungsprogramm auf dem Bau für Windows-Rechner läuft, meldet sich per Win-Authentifizierung am SqlServer von Finance an. Für den Zugriff auf die Austausch-Tabellen in der Finance-Datenbank benötigt dieser Benutzer mindestens Schreibrechte. Die Tabelle ist 5002996 "Stammdaten zur Kontierung".
Dieser Benutzer muss auch volle Zugriffsrechte auf das Installationsverzeichnis des Bau für Windows-Servers haben.
SFN-Zuschläge - Sonntag-, Feiertag- und Nachtzuschläge
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Handbuch: BLO Lexikon A - K siehe auch das Kapitel zu Feiertagen.
SFN, Grundlohn
Der Grundlohnfaktor, also der Stundensatz für die steuerfreien Lohnarten für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, wird so berechnet:
a. Der Betrag der Lohnarten, die Basisgrundlohn für die SFN-Berechnung sind;
b. die Stunden dieser Lohnarten, sofern sie Entgeltstunden sind; bei Monatsentgelt die festen Stunden der Arbeitszeitgruppe: Arbeitsstd. mtl.;
c. der Stundensatz aus Betrag (a) / Stunden;
d. die Wochenstunden laut den Sollstunden;
e. der fester Faktor für die Anzahl der Wochen pro Monat, das ist 4,35;
f. die Monatsstunden aus Wochenstunden (d) x fester Faktor (e);
g. der Betrag weiterer Lohnarten als "Grundlohnzusatz";
h. der Grundlohn aus Monatsstunden (f) x Stundensatz (c) plus Summe weiterer Lohnarten (g);
i. der Grundlohnfaktor aus Grundlohn (h) / Monatsstunden (f).
Maximale Steuer- und Beitragsfreiheit
Bei der Berechnung von Steuer und SV bei SFN-Zuschlägen gilt: maximal werden 25 Euro pro Stunde angesetzt, um den Betrag zu errechnen, der beitragsfrei ist, und maximal 50 Euro pro Stunde für den Betrag, der steuerfrei ist.
Lohnarten, Steuerung
Lohnarten mit der SFN-Grundlohnermittlung: Basisgrundlohn dürfen nur sein:
- Stundenlohnarten und Gehaltslohnart für Gehaltsempfänger.
- Alle anderen Lohnarten, die mitrechnen, sind "Grundlohnzusatz".
Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag ab 2021
Um Gering- und Mittelverdiener zu entlasten, hebt die Bundesregierung die Freigrenzen erheblich an: von 972 € auf 16.956 € bis 31.12.2022; ab 01.01.2023 auf 17.543 Euro; ab 01.01.2024 auf 18.130 Euro (jährlich/Einzelveranlagung) bzw. von 1.944 € auf 33.912 € bis 31.12.2022; ab 01.01.2023 auf 35.086 Euro; ab 01.01.2024 auf 36.260 Euro (jährlich/Zusammenveranlagung). Diese Beträge beziehen sich zunächst auf die zu zahlende Lohnsteuer des Jahres. Neben der Anhebung der Freigrenzen wird eine sogenannte Milderungszone eingeführt. Wer ein hohes Einkommen bezieht, muss weiterhin den vollen Satz zahlen. Bei ermäßigt zu besteuernden sonstigen Bezügen (sonstige Bezüge), wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, etc., wird die Freigrenze im Lohnsteuerabzugsverfahren nun auch berücksichtigt.
Solidaritätszuschlag, Bemessungsgrundlage für die Ermittlung
Für die Prüfung, ob die Freigrenze überschritten wird, ist auf die Jahreslohnsteuer im Sinne des § 39b Abs. 3 Satz 5 EStG abzustellen (Jahreslohnsteuer unter Einbeziehung des sonstigen Bezugs).
Das soll sicherstellen, dass für gering oder durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber unterjährig ein Solidaritätszuschlag einzubehalten ist, obgleich die jährliche Freigrenze nicht überschritten wird.
Solidaritätszuschlag, Freigrenze
Nach der Anhebung der Freigrenze ab 2021 müssen Arbeitgeber den Solidaritätsschlag erst dann einbehalten, wenn die Lohnsteuer der Arbeitnehmer folgende Werte übersteigt:
- Steuerklasse I, II, IV, V und VI: 1.413,00 €/Monat; ab 01.01.23 monatlich 1.491,92 €/Monat; ab 01.01.24 monatlich 1.510,83 €/Monat
- Steuerklasse III: 2.826,00 €/Monat; ab 01.01.23 monatlich 2.923,83 €/Monat; ab 01.01.23 monatlich 3.021,67 €/Monat
Solidaritätszuschlag, Milderungszone
Die Milderungszone soll verhindern, dass Arbeitnehmer, deren Einkommen nur wenige Euro über der Freigrenze liegt, den Solidaritätszuschlag in voller Höhe entrichten müssen. Innerhalb der Milderungszone wird der Solidaritätszuschlag schrittweise angepasst und richtet sich nach dem Einkommen. Folglich bedeutet das: Der Solidaritätszuschlag nimmt innerhalb der Minderungszone mit steigendem Einkommen zu. Die Milderungszone beginnt ab der Freigrenze und geht bis zur Einkommensteuerschuld (nicht Einkommen) von 31.528 € bei Einzelveranlagung bzw. 63.056 € bei Zusammenveranlagung.
Innerhalb der Zone nimmt der Solidaritätszuschlag mit steigendem Einkommen zu, bis er den vollen Satz von 5,5 % erreicht.
Solidaritätszuschlag, Hohe Einkommen
Wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 96.409 € und bei Verheirateten 192.818 € übersteigt, liegt es oberhalb der Milderungszone und der Soli wird voll erhoben. Dann wird der volle Satz von 5,5 % erhoben.
Solidaritätszuschlag, Pauschalversteuerung
Der Solidaritätszuschlag wird auch ab 2021 in unveränderter Höhe von 5,5 Prozent auf die Pauschalsteuer erhoben. Einzige Besonderheit ist und bleibt, dass beim zweiprozentigen Pauschalsatz
für Minijobber der Solidaritätszuschlag bereits enthalten ist. Beispiele sind: Direktversicherungen, Pkw-Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber, Pauschalsteuer
durch kurzfristig Beschäftigte, etc.
Sozialkasse
Sozialkasse, Urlaub
Sozialkasse, Beiträge
Sozialkasse, Tarifrente Bau ab 01.01.2016
Per Tarifvertrag wurde die Zusatzversorgung, die bisherige zusätzliche Rentenbeihilfe im Baugewerbe ab 01.01.2016 in die Tarifrente Bau (TRB) umgewandelt; das bedeutet für die Beitragsermittlung:
- der prozentuale Zusatzversorgungsbeitrag steigt;
- auch an die Sozialkasse Bau Ost gehen Zusatzversorgungsbeiträge für Gewerbliche und für Angestellte;
- auch für Auszubildende wird ein Zusatzversorgungsbeitrag geleistet, das ist der "ZVK Beitrag Auszubildende";
- der Prozentsatz für das zusätzliche Urlaubsgeld fällt auf 20% für Urlaub (das gilt für die Jahre 2016 und 2017; ab 2018 wird er wieder auf die bisherigen 25% angehoben).
Die Beiträge und die Werte für die Urlaubsermittlung und -vergütung für die Sozialkasse der Bauwirtschaft können bei Änderungen automatisch eingetragen werden (ULAK-Werte bzw. Beitragssätze).
/Stammdaten/Sozialkassen, Bearbeiten, Funktion, Prozentsätze für 01.16 (oder andere Jahre) einfügen für eine Sozialkasse und für alle:
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Jahr.
Webclient:
Sozialkasse, Tarifrente Bau, Auszubildende
Für Auszubildende wird zusätzlich zur Ausbildungsvergütung ein Beitrag zur Zusatzversorgung geleistet; bei den Prozentsätzen der Sozialkasse ist das der "ZVK Beitrag Auszubildende".
Der Beitrag für die Zusatzversorgung von Auszubildenden wird nicht vom Arbeitgeber an die Sozialkasse gezahlt; sondern vielmehr von der Sozialkasse aus dem Gesamtbeitrag entnommen; so die Auskunft der Sozialkasse Bau. Er beträgt Stand 2016: 20 Euro.
Der ZVK-Beitrag für Auszubildende wird deshalb zwar abgerechnet und an die Finanzbuchhaltung gebucht; aber nicht in die Meldungen zur Ausbildungsvergütung addiert, nicht in die Beitragszahlung aufgenommen und nicht im ZVK-Nachweis gedruckt.
Sozialkasse, Tarifrente Bau, Auszubildende zur Kontierung
Wenn der Zusatzversorgungsbeitrag für Auszubildende bei Soll und Haben mit dem gleichen Sachkonto kontiert ist, also in der Finanzbuchhaltung ausgeglichen wird, dann wird der Betrag auch nicht an die Baubetriebsabrechnung übergeben.
Wenn dies so sein soll, dann bei der Kontierung für den AG-Anteil ZVK-Beitrag einen eigenen Eintrag für die Kontierungsgruppe der Auszubildenden benutzen und für die Kontierungsgruppe eine solche Kontierungshilfe eintragen. Das wäre also nur möglich, wenn Auszubildende eine eigene Kontierungsgruppe haben.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile und /Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA.
Webclient:
Sozialkasse, Tarifrente Bau, Angestellte Ost
Für Angestellte, die zur Sozialkasse Bau Ost gehören, wird in 01.16 eine Anmeldung an die Sozialkasse erstellt. Ansonsten wird dann das spätere Meldewesen, wie bei der Sozialkasse Bau West ausgeführt (Abmeldungen, Elternzeit, spätere Anmeldungen, Anschriftenänderungen, etc.)
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Beschäftigungszeiten (ANMEL).
Webclient:
Sozialkasse, Beitrag für Angestellte
Der Beitrag für Angestellte und Poliere wird bei den Sozialkassen-Stammdaten definiert.
/Stammdaten/Sozialkassen, Beitragssätze: ZVK Beitrag Angestellte und ZVK Beitrag Angestellte täglich.
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Sozialkasse Bau; Zusatzbeitrag für Angestellte zur Berufsausbildung ab Juli 2021
Die Sozialkasse Bau wird im Jahr 2021 einen weiteren Beitrag "für Angestellte zur Finanzierung des Berufsbildungsverfahrens" erheben. Die Umsetzung in der Entgeltabrechnungssoftware ist erst ab dem Abrechnungsmonat Juli 2021 vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt der Beitragserhebung im Jahr 2021 wird sich aufgrund fehlenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf April 2021 verschieben.
- Zur Finanzierung der Berufsausbildung wird eine zusätzliche monatliche Pauschale für Angestellte eingeführt. Künftig wird pro Kalendermonat für alle Angestellten gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 VTV, die nicht nur eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV ausüben, 18 EUR erhoben. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht am Monatsanfang beginnt oder nicht zum Monatsende endet, wird für jeden Arbeitstag ein Zwanzigstel der Monatspauschale (derzeit 90 Cent) gezahlt. Wenn das Arbeitsverhältnis ruht, besteht keine Beitragspflicht. Die neue Kopfbeitragsregelung entspricht fast vollständig der Systematik des schon bekannten § 16 VTV ("Kopfbeitrag für Angestellte und Auszubildende für die tarifliche Altersvorsorge"). Der Beitrag ist allerdings nicht regional unterschiedlich, sondern bundesweit - also auch für die Sozialkasse Ost, Berlin und Berlin-Ost - einheitlich. Außerdem wird kein Beitrag für Auszubildende erhoben. Für die Monate bis Juni wird die Soka-Bau sich mit den Arbeitgebern schriftlich in Verbindung setzen. (Quelle: Soka-Bau)
Ablauf bis einschließlich Juni 2021:
Für die Monate bis einschließlich Juni, für die Beiträge rückwirkend erhoben werden von den Sozialkassen: Da die Berechnung der Angestelltenbeiträge automatisch jeden Monat, für jeden Angestellten, gemäß den vorliegenden Daten in einem laufenden Arbeitsverhältnis ist, durchgeführt von der Sozialkasse durchgeführt wird, erfolgt die Abwicklung der Monate bis einschließlich Juni 2021 auch direkt über die Sozialkasse.
Dies ist unabhängig davon, ob die Sozialkassen für den Betrieb eine Monatsmeldung erhalten haben. Für den Zusatzbeitrag Berufsbildung, gibt es im August einen Sonderlauf bei der Sozialkasse, der den Zusatzbeitrag für die Monate bis einschließlich Juni dort im Hause nachbucht. Hier bekommt der Betrieb dann eine Meldebestätigung (= Rechnung), das soll „der Trigger“ sein, dass der Betrieb diese Beiträge an die Sozialkasse zahlen kann.
Kunden die am Lastschriftverfahren teilnehmen, bekommen die Beiträge mit dem Lastschrifteinzug der Juli Meldung am 20.08.21 abgebucht.
Ablauf und Einrichtung in NEVARIS für die Abrechnungen ab Juli 2021:
Für die Sozialkassen Bau können diese Beitragssätze über die Einrichtung des Baulohns eingefügt werden. Dadurch wird ein neuer Eintrag bei den Beitragssätzen mit einem Ab Datum 01.07.2021 in den entsprechenden Sozialkassen Bau erzeugt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Einrichtung, Jahr, Sozialkasse 07.21.
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Details:
Bei den Beitragssätzen zur Sozialkasse gibt es zwei weitere Spalten: "plus Beitrag Berufsbildung" monatlich und täglich. Die Beiträge zur Zusatzversorgung und zur Berufsbildung werden getrennt, weil letzterer kein Beitrag zur Altersvorsorge ist.
Das ergibt für 2021:
- ZVK-Beitrag Angestellte 63,00 Euro,
- täglich 3,15.
- Beitrag Berufsbildung 18,00,
- täglich 0,90.
Abgerechnet wird der Beitrag zusammen, also 81,00 Euro für den Monat als "ZVK-Beitrag", genauer: als Beitrag an die Sozialkasse.
In den Fällen, in denen es von Bedeutung ist, welcher Betrag für die Altersvorsorge aufgewendet wird, werden die 63 Euro angesetzt; zum Beispiel wenn bei der Tariflichen Zusatzrente die Obergrenze der Steuerfreiheit geprüft wird.
/Stammdaten/Sozialkassen, Aktionen Beitragssätze.
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Zu Rückrechnungen; Monate vor Juli 2021
Rückrechnungen auf Monate vor Juli 2021 zum Zusatzbeitrag für Angestellte zur Berufsausbildung sind nicht vorgesehen.
Für die Monate, die durch die Soka-Bau aufgrund des Sonderlaufes eine Meldebestätigung (= Rechnung) auslösen, die Ihnen auf dem Postwege zugestellt wird, ist diese als Aufwand entsprechend in Ihrer Finanzbuchhaltung zu buchen und zu bezahlen. Es sind auch keine systemseitigen Meldungen zu Monaten vor Juli 2021 an die Soka-Bau vorgesehen. Dies beruht auf einer Auskunft der Soka-Bau.
Weitere Details
Es zählen weiterhin die Regeln, die ansonsten für den ZVK-Beitrag für Angestellte und Poliere gelten zum
- Tagessatz statt Monatsbeitrag
- Beitrag für Angestellte nach Ende der Entgeltfortzahlung
- Nach Austritt
- SV-Aussteuerung
- Zahlung und Spitzenausgleich
AAG, keine Erstattungen des Zusatzbeitrages
Der Zusatzbeitrag für Angestellte zur Berufsausbildung ab Juli 2021 gehört nicht zu den Arbeitgeber-Leistungen zur Altersvorsorge und wird daher auch nicht mit in die Erstattungen zur Entgeltfortzahlung (Umlage 1) und Mutterschutz/Beschäftigungsverbot (Umlage 2) eingerechnet.
Druck: ZVK-Nachweis und Meldung
Im ZVK-Nachweis wird der Beitrag zusammen, also 81,00 Euro für den Monat, ausgewiesen in der Spalte „ZVK-Beitrag“, bei Tagesbeträgen entsprechend anteilig.
Ebenso ist der Beitrag enthalten in der ZVK-Beitrags-Zusammenstellung bei den Positionen:
- Angestellte und Poliere: Monats-Beiträge (Anzahl Angestellte x 81 Euro) und
- Angestellte und Poliere: Tages-Beiträge (Anzahl Angestellte x 3,90 Euro).
/Berichte/Berichte drucken, <blozvk> und
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Beitragsmeldung.
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Sozialkasse, Tagessatz statt Monatsbeitrag
Für Angestellte und Poliere wird anstelle des Monatsbeitrags ein Tagesbeitrag errechnet, wenn folgendes zutrifft:
Wenn im Monat Eintritt oder Austritt vorliegt oder wenn Erziehungsurlaub (Elternzeit) vorliegt, dann gilt der Tagessatz. Als Tage werden die Werktage gezählt, also ohne Wochenenden und Feiertage. Dies auch, wenn die Beschäftigung unterbrochen ist. Unterbrechungstage wegen Elternzeit zählen nicht mit. Der so ermittelte Beitrag ist nicht höher als der Monatsbeitrag.
Sozialkasse, Beitrag für Angestellte nach Ende der Entgeltfortzahlung
Nach Ende der Entgeltfortzahlung wird in der Regel immer noch der Monatsbeitrag gezahlt.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein ZVK-Brutto vorliegt oder zumindest Fehlzeiten berichtet wurden. Nur bei Elternzeit werden keine Beiträge gezahlt. In diesem Fall werden im Monat des Beginns oder Endes evtl. Tagesbeiträge fällig.
Sozialkasse, Beitrag nach Austritt bei Einmalbezug
Wenn nach Austritt ein Einmalbezug abgerechnet wird, der ZVK-pflichtig ist, dann gilt laut Sozialkasse folgendes:
- Für Angestellte kann der Einmalbezug mit einer Abrechnung nach Austritt, also ohne Rückrechnung, abgerechnet werden. Ein ZVK-Beitrag fällt nach Austritt nicht an.
- Für gewerbliche Arbeitnehmer muss das ZVK-Brutto dem Belegmonat zugeordnet werden, also durch eine Rückrechnung.
Da laut SV- und Steuerrecht der Einmalbezug dem laufenden Monat zugeordnet werden muss, kann diese unterschiedliche Behandlung nur so gelöst werden, dass in einem solchen Fall mit zwei Lohnarten, je einer ZVK-pflichtigen und einer SV- und steuerpflichtigen Lohnart, berichtet wird.
Sozialkasse, Aussteuerung
Für Angestellte, die nach dem Bezug von Krankengeld SV-ausgesteuert sind, werden weiter Beiträge an die Sozialkasse abgerechnet; für Gewerbliche Arbeitnehmer, die nach dem Bezug von Krankengeld SV-ausgesteuert sind, wird auch weiter ein Urlaubsanspruch ermittelt. Das Beschäftigungsverhältnis läuft weiter.
Wenn während der Aussteuerung ein Bruttolohn anfällt, z.B. weil das Arbeitszeitkonto aufgelöst wird, dann wird dieser Bruttolohn gemeldet und begründet einen Urlaubsanspruch in Geld.
Wegen der SV-Aussteuerung wird ein Arbeitnehmer nicht bei der Sozialkasse abgemeldet.
Für Arbeitnehmer, die vor 2013 ausgesteuert wurden, also bei der Sozialkasse abgemeldet sind, werden nur dann Beiträge und Urlaubsansprüche errechnet, wenn für diese im Jahr 01.01.2013 eine neue Anmeldung an die Sozialkasse gesendet wird, also über "Beschäftigungszeiten (ANMEL)" mit dem Meldeschlüssel 0010 Beginn.
Sozialkasse, Anzahl der Angestellten, ZVK-Nachweis und Meldung
Die Anzahl der Angestellten und Poliere wird wie folgt dargestellt:
ZVK-Nachweis
Auf dem gedruckten ZVK-Nachweis alle Angestellten und Poliere, für die ein Beitrag ermittelt wurde. Die Anzahl enthält die Angestellten mit Monats- und mit Tagesbeiträgen. Diese Anzahl der Beiträge wird auf dem Blatt mit der Überschrift "Nachweis über ZVK-Pflicht, Belegmonat" gedruckt, und zwar vor dem Beitrag, z.B. "3 mal EUR 67,00 ergibt".
Ferner werden Zeilen mit der Anzahl der "ZVK-pflichtigen Poliere, Angestellte" gedruckt: diese beziehen sich auf die ZVK-Pflichtigen laut Personalstamm, auch wenn kein Beitrag für sie ermittelt wurde. Diese Personalnummern wurden auch einzeln aufgeführt, evtl. ohne Beitrag.
Datenträger
Auf dem Beitragsmeldungssatz des Datenträgers sind Monats- und Tagesbeitrag getrennt. Die Anzahl beitragspfl. Ang. enthält die Anzahl der Monatsbeträge. Der Angestelltenbeitrag dividiert durch diese Anzahl ergibt den Monatsbeitragssatz.
/Berichte/Berichte drucken, <blozvk> und
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Beitragsmeldung.
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Sozialkasse, Anzahl der Angestellten, Überprüfen
Wenn die Anzahl der Angestellten und Poliere nicht zu dem errechneten Beitrag passt: dann überprüfen, ob für einzelne Arbeitnehmer eine Abrechnung mit 0-Brutto erstellt wurde und ohne Fehlzeit. In solchen Fällen muss eine Fehlzeit berichtet werden.
Sozialkasse, ZVK-Nachweis, Stunden
Beim Druck des ZVK-Nachweises werden als Stunden die ausgezahlten Arbeitsstunden gedruckt, wie sie auch in der ZVK-Meldung enthalten sind.
/Berichte/Berichte drucken, <blozvk>.
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Sozialkasse, Vormonate, Stunden
In die Urlaubsmeldungen an die Sozialkasse können, wenn dies nötig sein sollte, Meldungen aus Vormonaten eingefügt werden, so dass sie als Korrektur gemeldet werden; dabei werden die Arbeitsstunden neu ermittelt.
Wenn schon eine Korrektur wegen einer Rückrechnung enthalten ist, gilt diese.
Dies kann nötig sein, wenn die Sozialkasse Korrekturmeldungen verlangt mit geänderten Arbeitsstunden. Wenn dies der Fall ist und wenn keine Rückrechnung dazu ausgeführt wird, dann können in die Übersicht der Urlaubsmeldungen auf diese Weise Korrekturmeldungen eingefügt werden.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" und dort: "Aus Vormonaten und Std. neu ermitteln".
Sozialkasse, Schwerbehinderung
Damit die besonderen Berechnungen bei Schwerbehinderung ausgeführt werden können, muss im Personalstamm im Register Weiteres "Schwerbehinderung" angekreuzt werden und das "Gültig von"-Datum des Ausweises zur Schwerbehinderung eingetragen werden.
Sozialkasse, Mandanten, Betriebskontonummer
Mehrere Mandanten, gleiche Betriebskontonummern
Wenn in mehreren Mandanten abgerechnet wird, aber in den Mandanten die gleiche Betriebskontonummer gilt, dann müssen die Meldungen zwar in allen Mandanten ermittelt werden, der Datenträger aber wird nur in einem Mandanten erstellt.
Was tun in einem solchen Fall?
- In allen Mandanten die Meldungen erstellen: /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, jeweils: Ausführen.
- In einem Mandanten den Datenträger erstellen: /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Datenträger erstellen und dort "Mandantenübergreifend" ankreuzen.
Mehrere Datenbanken, gleiche Betriebskontonummern
Wenn es eine Gehalts-Datenbank gibt und eine Lohn-Datenbank, und wenn beide zur gleichen Betriebskontonummer gehören, dann bei der Sozialkasse auswählen:
Meldung für: Nur Angestellte in der Gehalts-Datenbank und Nur Gewerbliche in der Lohn-Datenbank. Wenn es eine Gehalts-Datenbank gibt und außerdem eine Lohn-Datenbank, in der auch noch Angestellte abgerechnet werden, dann bei der Sozialkasse auswählen: Meldung für: Nur Angestellte in der Gehalts-Datenbank und "Gew. und Ang. ergänzend" in der Lohn-Datenbank.
/Stammdaten/Sozialkassen, Bearbeiten: Meldung für.
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Weiteres zur Sozialkasse
Sozialkasse, neue Betriebskontonummer in bisherigen Meldungen
Wenn von der Sozialkasse eine neue Betriebskontonummer zugeteilt wird, dann kann diese in den bisherigen Meldungen ebenfalls geändert werden; für Rückrechnungen ist dies nötig.
/Stammdaten/Sozialkassen, Betriebskontonummern, Funktion, Betriebskontonummern in alten Meldungen ändern.
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Betriebskontonummer DV (Absender)
Die Betriebskontonummer DV (Absender), oder auch: Rechenzentrumsnummer, ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das die Dateien erstellt, gleich ob es der Arbeitgeber ist oder nicht.
Pro Sozialkasse darf dies nur genau eine Nummer sein; falls also mehrere Einträge pro Niederlassung erstellt werden, müssen diese für eine Sozialkasse alle die gleiche Betriebskontonummer DV (Absender) haben.
Mindesturlaubsvergütung (MUV)
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung für Zeiten ohne Entgelt
Auch Zeiten ohne Arbeitsentgelt führen zu einem Urlaubsanspruch der gewerblichen Arbeitnehmer gegenüber der Sozialkasse:
- bei Krankheit ohne Entgeltfortzahlung,
- bei Saison-Kurzarbeitergeld und
- ab 01.01.2023 auch konjunkturelle Kurzarbeit.
Der Begriff dafür ist Mindesturlaubsvergütung: kurz MUV. Der Anspruch in Tagen ändert sich dadurch nicht. Die Ausfallstunden und der Anspruch auf Urlaubsvergütung dazu werden während der Abrechnung errechnet. Auf der ULAK-Kontenübersicht werden die Ansprüche als Ausgleichsbeträge aufgeführt. Bei den Meldungen an die Sozialkasse werden die Ausfallstunden und die Mindesturlaubsvergütung gemeldet.
/Berichte/Berichte drucken, <bloulak, bloulakaus> und /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen.
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <bloulak, bloulakaus> und /Nach der Abrechnung/Sozialkassen.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Berechnung ab 01.01.23
Sozialkasse, Beitragssätze der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe
Für die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.01.2023 (Stand: 15.12.2022). Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden.
Sozialkasse, ULAK-Werte der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe{}
Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.01.2023. Wenn kein Eintrag ab 01.01.2023 vorhanden ist, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben. Die ULAK-Werte werden, wenn die Beitragssätze über den Jahr-Button der Einrichtung angelegt werden, automatisch auch eingetragen. Es sind die beiden neuen Werte zur Mindesturlaubsberechnung zusätzlich enthalten. Die anderen Werte gelten unverändert weiter.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Jahr, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Beitragssätze Sozialkassen und ULAK-Werte kontrollieren
Wir empfehlen die Beitragssätze Ihrer Sozialkassen mit den aktuellen Tarifverträgen zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie dazu auch: Beitragssätze anderer Sozialkassen.
Beitragssätze anderer Sozialkassen und ULAK-Werte
Wichtiger Hinweis: Die Beitragssätze von anderen Sozialkassen (Maler, Gerüstbau, Betonsteingewerbe, etc.) müssen manuell gepflegt werden.
Bitte beachten Sie etwaige Änderungen.
Sozialkasse, Änderungen der Mindesturlaubsvergütung ab 01.12.2022
Sozialkasse Bau, im Dezember 2022 Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG im Dezember 2022 wird wie folgt berechnet:
Es zählen die Ausfallstunden wegen Saison-KuG im Dezember, ausgenommen diejenigen Stunden, für die Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurde. Betrachtet wird nur der aktuelle Schlechtwettermonat Dezember 2022. Der Stundensatz ergibt sich aus der Meldung im November oder in einem der Vormonate. Die ersten 22,50 Stunden Saison-KuG im Dezember zählen nicht mit. Danach errechnet sich eine Mindesturlaubsvergütung. Der Anspruch ist bereits im Dezember 2022 direkt verfügbar und wird mit der Dezember-Abrechnung festgestellt und ausgewiesen.
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird im Dezember 2022 noch einheitlich mit 14,25% berechnet.
Die geänderte Berechnung sowie die sich daraus ergebenden geänderten Angaben im Datensatz <URMEL> werden automatisch berücksichtigt.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütungen ab 01.2023
Sozialkasse Bau, Änderung zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung ab 01.2023
Diese Änderungen betreffen die bisherige Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung bei Saison-KuG und Krankheit, sowie die Berechnung der neuen Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ab 01.2023.
Gewerbliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfall, wenn dieser durch unverschuldete Arbeitsunfähigkeit (Krankheit), Saisonkurzarbeit (S-KUG) oder konjunktureller Kurzarbeit entstanden ist. Der Arbeitnehmer erhält je Ausfallstunde eine Mindesturlaubsvergütung in Höhe des gültigen Prozentsatzes vom jeweiligen tatsächlichen Stundenlohn.
Die Mindesturlaubsvergütung wird ab 01.2023 nicht mehr einheitlich mit dem Prozentsatz von 14,25% berechnet, sondern differenziert mit 12,5 % und bei schwerbehinderten Beschäftigten mit 14,6%.
Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem Bruttolohn bzw. Stundensatz. Das ist der tatsächliche Stundenlohn ohne Zuschläge des betreffenden Monats. Der Tarifvertrag sagt dazu: „Für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat der Arbeitgeber den Bruttostundenlohn (GTL) ohne Zuschläge mitzuteilen.“ Siehe dazu auch hier im Abschnitt: Bewertung der Mindesturlaubsvergütung
Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sowie jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer haben weiterhin keinen Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung.
Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG ab 01.01.2023
Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG ab 01.2023 entsteht monatlich ab der 1. Ausfallstunde. Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird in den Monaten Dezember, Januar bis März eines Jahres ermittelt. Die Mindesturlaubsvergütung wird automatisch ermittelt.
Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ab 01.01.2023
Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.
Die Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ist neu ab 01.2023. Sie entsteht monatlich ab der 1. Ausfallstunde. Die Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit wird in den Monaten April bis November eines Jahres ermittelt. Die Mindesturlaubsvergütung wird automatisch ermittelt.
Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit ab 01.01.2023
Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.
Sozialkasse Bau, Bewertung der Mindesturlaubsvergütung
Die Mindesturlaubsvergütung wird ab 01.23 mit dem jeweiligen gültigen tatsächlichen Bruttostundenlohn/Stundensatz des Mitarbeiters bewertet. Das ist die tarifliche Eingruppierung oder der Stundensatz, der lt. Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Der Tarifvertrag sagt dazu zukünftig: „Für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat der Arbeitgeber den Bruttostundenlohn (GTL) ohne Zuschläge mitzuteilen.“
Um diese Bewertung vorzunehmen ist eine besondere Lohnart nur zur Bewertung notwendig. Diese Stellen wir als Musterlohnart zur Verfügung.
Diese Lohnart hat die Funktion "5021 Stundensatz, Lohnart für Bewertungen. Keine Abrechnung". Ergibt sich daraus ein Stundensatz, so gilt dieser.
Dazu ist eine Bewertung (Register Bewertung) mit den individuellen Abrechnungsarten notwendig und den individuellen Lohnarten für diesen Bruttostundenlohn/Stundensatz (das können auch mehrere Lohnarten sein) zur Abrechnung ab 01.23 notwendig.
Bei Mitarbeitern mit einem monatlichem Fixum ist diese Lohnart dazu wie folgt zu bewerten: Für die entsprechenden Abrechnungsarten, mit der Bewertungslohnart des Fixum (Gehalt) und der Bewertung <AZSTD> Monatsentgelt/Arbeitsstd. mtl. AZG oder <SZSTD> Monatsentgelt/Sollstunden AZG bewerten um einen Bruttostundenlohn/Stundensatz zu bekommen.
Die Lohnart mit der Funktion 5021 kann z.B. bei Akkordlöhnern oder bei Minijobblern mit dem vereinbarten Stundensatz lt. Arbeitsvertrag auch am Personalstamm hinterlegt werden und ein entsprechender Faktor eingetragen werden. Sofern aber auch eine tarifliche Eingruppierung für einen Stundenlohn vorliegt, oder ein Faktor bei der Stundenlohn-Lohnart eingetragen ist, wird diesem Vorrang gewährt.
Wir stellen Ihnen die entsprechende Muster-Lohnart hier zur Verfügung (Klick auf den Link): https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/Loamuster5021.zip?version=1&modificationDate=1669129029368&api=v2
Hinweis: Die Musterlohnart ist um die individuellen Abrechnungsarten und individuellen Lohnarten zur Bewertung zu ergänzen.
Der Import von Musterlohnarten ist hier in der Online-Hilfe beschrieben: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Wenn diese Lohnart mit der Funktion 5021 nicht vorhanden ist, wird versucht die Tariflohnart zu suchen, und zwar aus der Tariftabelle und den Lohnarten im Personalstamm, um damit zu bewerten.
Wenn kein Tarif gefunden werden kann, dann wird die Bewertung der SFN-Lohnart (Funktion 1480) oder der Kurzarbeitslohnart (Funktion 2001) genommen.
Hinweis: Wir empfehlen eine Lohnart mit der Funktion 5021 anzulegen und für die Abrechnungsarten entsprechend zu bewerten.
Stammdaten, Lohnarten, Register Bewertung
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung - was ist zu tun ab 01.2023
Die Musterlohnart mit der Funktion 5021 importieren.
Die Musterlohnart mit der Funktion 5021 für alle Abrechnungsarten entsprechend bewerten.
Die Musterlohnart mit der Funktion 5021, sofern notwendig, am Personalstamm mit einem Faktor hinterlegen.
Sozialkasse Bau, Beitragssätze
Für die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.2023. Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden.
Sozialkasse, ULAK-Werte
Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.2023. Die bisherige einheitliche Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung mit dem Prozentsatz von 14,25%, erfolgt ab 01.2023 differenziert mit 12,5 % und bei schwerbehinderten Beschäftigten mit 14,6%. Dazu gibt es zwei neue Felder.
Es werden Beitragssätze und ULAK-Werte für die Sozialkassen Wiesbaden, Ost und Berlin erstellt. Falls diese bereits angelegt wurden, werden sie nicht mehr geändert; dann manuell überprüfen. Die Werte sind zu prüfen.
Bei der Abrechnung für Januar 2023 bei der Sozialkasse Bau wird ein Fehler ausgegeben, wenn kein Eintrag bei den Beitragssätzen und ULAK-Werte für 01.2023 vorhanden ist; der Beitragssatz selbst wird dabei allerdings nicht geprüft.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Sozialkasse, ULAK-Werte Berlin in Schaltjahren (z.b. ab 01.01.2024-31.12.2024)
Für die Sozialkasse Bau Berlin gelten neue ULAK-Werte ab 01.01.2024.
Aufgrund des Schaltjahres 2024 müssen die ULAK-Werte mit 366 Beschäftigungstagen gerechnet werden und der Divisor muss somit 10,46 bei Schwerbehinderten bzw. bei Nicht-Schwerbehinderten 12.20 betragen. In Nicht-Schaltjahren müssen die ULAK-Werte mit 365 Beschäftigungstagen gerechnet werden und der Divisor muss somit 10,43 bei Schwerbehinderten bzw. bei Nicht-Schwerbehinderten 12,17 betragen. (Anmerkung: Bei der Soka Bau West und Ost wird immer mit 360 Tagen gerechnet.)
Die ULAK-Werte auch für Berlin können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. Die Werte sind zu prüfen. Bei der Abrechnung für Januar 2024 wird ein Fehler ausgegeben, wenn kein Eintrag bei den Beitragssätzen und ULAK-Werte für 01.2024 vorhanden ist; der Beitragssatz selbst wird dabei allerdings nicht geprüft.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2024 eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG in 12.22 melden (URMEL)
In den Meldungen Dezember 2022 zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten:
Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG nach der Regel im Dezember 2022 und die vollen Saison-KuG-Ausfallstunden, sofern angefallen, dazu.
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG oder konjunkturelles KuG ab 1.23 melden (URMEL)
In den Meldungen ab Januar 2023 zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten:
Der tatsächliche Bruttostundenlohn für die monatliche Berechnung der Mindesturlaubsvergütung wird mitgemeldet.
Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG nach der Regel ab Januar 2023 und die Saison-KuG-Ausfallstunden dazu. Diese Angaben werden monatlich in den Saison-KuG-Monaten (Dezember, Januar bis März), sofern angefallen, mitgemeldet.
Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung konjunkturelles KuG nach der Regel ab Januar 2023 und die konjunkturellen KuG-Ausfallstunden dazu. Diese Angaben werden monatlich in den Monaten April bis November, sofern angefallen, mitgemeldet.
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Berechnung bis 31.12.2022
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Krank
Die Mindesturlaubsvergütung für Zeiten ohne Entgelt wegen Krankheit wird so berechnet: Es zählen die Ausfallstunden in Zeiten ohne Entgelt wegen Krank, Kur oder Betriebsunfall.
Der Stundensatz für die Mindesturlaubsvergütung wegen Ende der Entgeltfortzahlung wird so ermittelt:
- Es gilt der letzte Monat, für den ein Faktor ermittelt werden kann; aber nur, wenn für den Monat davor keine Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit gemeldet worden war.
- Wenn für den aktuellen Monat ein Faktor ermittelt werden kann und im Vormonat keine Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit gemeldet wurde, gilt der Faktor des aktuellen Monats.
- Wenn zum aktuellen Monat ein Faktor per Korrektur vorgemerkt ist, gilt dieser.
- Wenn so aber kein Faktor für den aktuellen Monat ermittelt werden kann, werden die Monate davor betrachtet. Der erste Monat, für den ein Faktor errechnet werden kann und in dessen Vormonat keine Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit gemeldet wurde, zählt.
Wenn zum Monat, der so gefunden wurde, ein Faktor per Korrektur vorgemerkt ist, gilt dieser. - Wenn gar kein Faktor ermittelt werden kann, gilt der Tariflohn.
Die Basis ist dann die Meldung an die Sozialkasse: Dabei wird Urlaubsvergütung wird aus dem Bruttolohn herausgerechnet. Dieses Brutto geteilt durch die ausgezahlten Arbeitsstunden, wie gemeldet, ergibt den Stundensatz. Ausfallstunden mal Stundensatz mal Prozentsatz der Urlaubsvergütung, dabei gilt kein besonderer Satz für Schwerbehinderte, ist die Mindesturlaubsvergütung.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen bis November 2022
Die Mindesturlaubsvergütung bei Saison-KuG wird so berechnet:
Es zählen die Ausfallstunden wegen Kurzarbeit, ausgenommen diejenigen Stunden, für die Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurde. Betrachtet wird immer der aktuelle Schlechtwetterzeitraum von Dezember bis März.
Der Stundensatz ergibt sich aus der Meldung im November oder in einem der Vormonate. Bei Eintritt im Schlechtwetterzeitraum gilt der Stundensatz des Eintrittsmonats. Wenn aber ein Vortrag erfasst wurde mit Ausfallstunden KuG und Mindesturlaubsvergütung KuG, dann gilt der Faktor, der daraus errechnet werden kann. Die ersten 90 Stunden zählen nicht mit. Danach errechnet sich eine Mindesturlaubsvergütung. Der Anspruch ab der 91. Stunde wird aber erst im April verfügbar und wird deshalb mit der März-Abrechnung festgestellt.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen im Dezember 2022
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG im Dezember 2022 wird wie folgt berechnet:
Es zählen die Ausfallstunden wegen Saison-KuG im Dezember, ausgenommen diejenigen Stunden, für die Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurde. Betrachtet wird nur der aktuelle Schlechtwettermonat Dezember 2022. Der Stundensatz ergibt sich aus der Meldung im November oder in einem der Vormonate. Die ersten 22,50 Stunden Saison-KuG im Dezember zählen nicht mit. Danach errechnet sich eine Mindesturlaubsvergütung. Der Anspruch ist bereits im Dezember 2022 direkt verfügbar und wird mit der Dezember-Abrechnung festgestellt und ausgewiesen.
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird im Dezember 2022 noch einheitlich mit 14,25% berechnet. Die geänderte Berechnung wird automatisch berücksichtigt.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Faktor, Besonderheiten bis 31.12.2022
Wenn der Faktor für die Mindesturlaubsvergütung errechnet wird, dann gelten diese Besonderheiten: Bestimmte Einmalbezüge werden nicht mitgerechnet; das sind Einmalbezüge, die zwar ZVK-pflichtig sind, aber laut Lohnartenstamm die "Kennung Einmalbezug" 04, 06, 07 haben, also: Gratifikationen und Tantiemen, Jubiläumszuwendungen, Abfindungsbrutto.
Sachbezüge werden zunächst nicht mitgerechnet; stattdessen wird aus Sachbezug geteilt durch Sollstunden des Monats ein zusätzlicher Faktor errechnet, der zum Faktor für die Mindesturlaubsvergütung addiert wird.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung, wenn ausgesteuert
Für gewerbliche Arbeitnehmer, die nach dem Bezug von Krankengeld SV-ausgesteuert sind, werden weiter Meldungen an die Sozialkasse erstellt.
Die Beschäftigungstage, mit denen der Urlaubsanspruch in Tagen errechnet wird, werden bei der Abrechnung nicht wegen der Aussteuerung gekürzt. Es werden also Beschäftigungstage, Ausfallstunden und die Mindesturlaubsvergütung gemeldet.
Für Arbeitnehmer, die vor 2013 ausgesteuert wurden, wird der Urlaubsanspruch aber nur dann errechnet und gemeldet, wenn im Jahr 2013 zuvor eine neue Anmeldung an die Sozialkasse gesendet wird, also über "Beschäftigungszeiten (ANMEL)" mit dem Meldeschlüssel 0010 Beginn.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL).
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Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung vortragen bis 31.12.2022
Wenn ein Arbeitnehmer eingestellt wird, dann ist der Vortrag für die Mindesturlaubsvergütung, das ist ein Vorarbeitgeber-Vortrag, so:
Der Rest-Anspruch wegen Krank-Ausfallstunden muss vom Vorarbeitgeber, besser von Urlaubskasse, bescheinigt werden, denn dieser Anspruch verfällt 3 Monate später als die anderen Ansprüche: den Rest-Betrag in "Mindesturlaubsvergütung Krank Ohne LFZ" eintragen und die Ausfallstunden dazu in "Ausfallstunden Krank Ohne LFZ".
Der Anspruch wegen KuG darf nur vorgetragen werden, wenn der Arbeitnehmer während der Schlechtwetterperiode eintritt. Dann muss der Vorarbeitgeber die vollen KuG-Ausfallstunden bescheinigen, nicht gegen 90 Stunden gekürzt, und den Anspruch in Geld, der sich daraus ab April ergeben wird. Den Betrag in "Mindesturlaubsvergütung KuG vor April, Betrag ab der 91. Std." eingeben, die vollen Ausfallstunden in "Ausfallstunden KuG vor April, alle Stunden". Für alle anderen Monate darf kein Anspruch wegen KuG vorgetragen werden; dieser ist dann im normalen Urlaubsvergütungsanspruch enthalten. Ein Anspruch aus dem Vortrag wegen KuG wird mit der März-Abrechnung, also im letzten KuG-Monat, festgestellt.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Lfd. Jahr, dort: Erläuterung zu Ausfallstunden.
Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorvorjahr, festlegen
Wenn für einen Arbeitnehmer der Übertrag in den Januar nicht automatisch gerechnet werden soll, sondern festgelegt werden soll, dann vor der Abrechnung einen Vortrag für Januar erfassen mit "Mindesturlaubsvergütung Krank ohne LFZ" gleich 0, aber "darin enthalten Mindestanspruch Vorvorjahr" eintragen und die Tage dazu.
Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorjahr oder Vorvorjahr, Vorträge, Beispiel
Beispiel: der Arbeitnehmer hat einen Restanspruch aus der Mindesturlaubsvergütung zu Zeiten ohne Entgeltfortzahlung:
- Eintritt im Jahr 2021, Rest aus 2020 in "darin enthalten Mindestanspruch Vorjahr" eintragen.
Eintritt im Jahr 2022, Rest aus 2020 in "darin enthalten Mindestanspruch Vorvorjahr" eintragen.
Beide Beträge müssen in "Mindesturlaubsvergütung Krank Ohne LFZ" enthalten sein;
"Mindesturlaubsvergütung Krank Ohne LFZ" ist also der Anspruch aus der Mindesturlaubsvergütung. Die Einträge in "darin enthalten" bestimmen, wann dieser Anspruch verfällt.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Lfd. Jahr.
Webclient:
Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorvorjahr, Verarbeitung
Wenn z.B. im Jahr 2021 für einen gewerblichen Arbeitnehmer ein Mindesturlaubsanspruch während Zeiten ohne Entgeltfortzahlung entstanden ist, dann gilt dieser bis zum 31.03.22.
- In 01.22 wird der Rest dieses Anspruches in das Jahr 2022 übertragen und in den Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr eingerechnet; dies geschieht mit der Abrechnung 01.22.
- In 03.22 wird der Rest dieses Anspruches auf 0 gebracht, weil er verfällt; dieser Rest wird aus dem Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr herausgerechnet; dies geschieht mit der Abrechnung 03.22.
Beispiel: im Jahr 2021 entstand ein Mindestanspruch; weder in 2021 noch in 2022 wurde dieser Anspruch aufgebraucht; er wird übertragen nach 01.22; der Restbetrag und die Resttage werden mit der Abrechnung 03.22 ausgebucht.
Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorvorjahr, wenn Eintritt im Jahr
Wenn bei Arbeitnehmern, die im Januar bis März eintreten, ein Vortrag erfasst wird und ein Restbetrag aus dem Vorvorjahr aus der Bescheinigung der Urlaubskasse bekannt ist, dann den Vortrag so erfassen:
- Ermittlungsart: Vortrag oder Vorarbeitgeber.
- Mindesturlaubsvergütung Krank Ohne LFZ: 0.
- Darin enthalten Mindestanspruch Vorvorjahr: der Anspruchsbetrag.
- Mindestanspruch Vorvorjahr Tage: die Anspruchstage.
- Differenz Url. Tage VJ: die Anspruchstage.
- Differenz Url. Vergt. VJ: der Anspruchsbetrag.
Das bedeutet: Es handelt sich um Urlaubsanspruch aus den Vorjahren ("Differenz VJ"), der aber mit der März-Abrechnung verfällt ("Vorvorjahr").
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Lfd. Jahr.
Webclient:
Sozialkasse, Mindesturlaubsanspruch aus Vorvorjahr, Druck und Hinweise
Wenn bei der Januar-Abrechnung der Urlaubsanspruch erhöht wird, weil es einen Rest-Anspruch aus dem Vorvorjahr gibt, wird eine Hinweismeldung zur Abrechnung ausgegeben; auf der Abrechnung selbst wird eine Hinweiszeile gedruckt: "Urlaubsanspruch aus dem Vorvorjahr" mit dem Termin des Verfalls und den Tagen.
Wenn bei der März-Abrechnung der Urlaubsanspruch vermindert wird, weil der Rest-Anspruch aus dem Vorvorjahr verfällt, wird eine Hinweismeldung zur Abrechnung ausgegeben.
In der Übersicht des Urlaubskontos können zur Mindesturlaubsvergütung aus dem Vorvorjahr die Spalten eingeblendet werden: "Mindestanspruch Vorvorjahr" und "Anspruch Vorvorjahr verfällt", beide Beträge sind bereits in "Url. Vergt. VJ" eingerechnet; dazu die Tage.
Das Formular zum Urlaubsnachweis, also die Abmeldebescheinigung, druckt den Restanspruch als "Anspruch Vor-Vorjahr"; in den Monaten Januar und Februar, bei Austritt auch im März.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlertext anzeigen und
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, zu Urlaub: Konto, dort die Übersicht auf ein Feld und /Berichte/Berichte drucken, <bloulakaus ULAK Urlaubsnachweis gewerblich>.
Webclient:
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung drucken
Auf der ULAK-Kontenübersicht werden die Ansprüche als Ausgleichsbeträge aufgeführt.
Die Summe der Urlaubsvergütung und der Ausgleichsbeträge ergibt den gesamten Urlaubsanspruch in Geld. Der Urlaubsnachweis für Gewerbliche bei Austritt druckt so:
Der Rest-Anspruch wegen Krank-Ausfallstunden kann ein Anspruch in Geld aus dem Vor-Vorjahr sein; dies wäre das erste Mal im Jahr 2015 der Fall. Diese Ansprüche verfallen erst Ende März des Folge-Folgejahres.
Für den Anspruch wegen KuG wird ein gesonderter Block gedruckt. Das ist die Mindesturlaubsvergütung wegen KuG, die im aktuellen Schlechtwetterzeitraum errechnet wurde. Nach der März-Abrechnung sind die einzelnen Werte noch aufgeführt, die Summe ist aber 0, weil der Anspruch in den normalen Urlaubsanspruch eingeflossen ist.
/Berichte/Berichte drucken, <bloulak, bloulakaus >.
Webclient:
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung melden
In den Meldungen zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten: Die Mindesturlaubsvergütung Krank und die Ausfallstunden dazu.
Die Mindesturlaubsvergütung KuG und die vollen KuG-Ausfallstunden dazu, und zwar auch schon, wenn der Urlaubsanspruch für den Arbeitnehmer noch nicht verfügbar ist; gemeldet wird also von Dezember bis März.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen.
Webclient: /Nach der Abrechnung/Sozialkassen
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung besondere Verarbeitungen
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung, Faktor fest bis 31.12.2022
Wenn es nötig sein sollte, den Stundenfaktor zu korrigieren, mit dem die Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit oder Ausfallstunden errechnet wird, dann kann dies so geschehen:
Nach der Abrechnung probeweise die ZVK-Meldung ermitteln. Dann bei der Meldung, die für den Monat erstellt wurde, eine Funktion ausführen, die aus Bruttolohn, Urlaubsvergütung und ausgezahlten Arbeitsstunden den Stundenfaktor für die Personalnummer und den Monat errechnet und merkt. Für KuG wäre der November als Monat möglich, für Krank der aktuelle Monat und außerdem kann die Korrektur zu derjenigen Meldung an die Sozialkasse erstellt werden, die Bruttolohn und Arbeitsstunden gemeldet hat und sonst den Faktor bestimmen würde. Danach neu abrechnen.
Wenn ein Stundenfaktor so gemerkt wurde, dann wird er bei der Abrechnung fest als Stundenfaktor genommen, um die Mindesturlaubsvergütung zu errechnen.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL), dort auf die gewünschte Zeile und Korrektur vormerken.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung, bestimmte Einmalbezüge bis 31.12.2022
Wenn der Bruttolohn ermittelt wird, mit dem die Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit oder Ausfallstunden errechnet wird, dann werden bestimmte Einmalbezüge herausgerechnet, das sind:
Einmalbezüge, die ZVK-pflichtig sind und in der Lohnarten-Karte die "Kennung Einmalbezug" haben:
- 04 Gratifikationen und Tantiemen,
- 06 Jubiläumszuwendungen oder
- 07 Abfindungsbrutto.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung, Beginn
Wenn neu mit NEVARIS Finance abgerechnet wird, dann können ZVK-Meldungen früherer Monate, die mit anderen Programmen abgerechnet wurden, aber als Meldedateien vorliegen, importiert werden. Aus diesen Meldungen wird dann, wenn nötig, ein Stundenfaktor errechnet.
In die Toolbar eintragen: Report 5002881 ZVK-Meldungen Import.
Meldungen an die Sozialkasse, weitere Änderungen
Bei den Meldungen an die Sozialkasse der Bauwirtschaft werden ab 2012 die Daten besonders aufbereitet, dies geschieht automatisch beim Erstellen des Datenträgers; weitere Änderungen sind: Beschäftigungszeiten werden nicht mehr mit dem Meldeschlüssel 0060 gemeldet, sondern mit 0010 Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Beitragsmeldungen BEMEL werden, außer für das Betonsteingewerbe, nicht mehr in die Datei aufgenommen; die Sozialkasse errechnet die Beträge. Die Beitragsmeldungen müssen aber dennoch ausgeführt werden, wenn für die Sozialkasse Zahlungen ausgeführt werden.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen.
Webclient:
Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau), Meldungen an die Sozialkasse: Name der Meldedatei (DASKWIjjmm)
Wenn eine Meldedatei für die Sozialkasse Bau (Wiesbaden) erstellt wird, dann wird an den Dateinamen Jahr und Monat angefügt, zum Beispiel DASKWI2112 für Dezember 2021. Damit werden die Dateien in einem Verzeichnis zukünftig nicht mehr überschrieben, wenn eine Datei für den nächsten Monat erzeugt wird. Die Dateien stehen somit immer ohne eine eigene Umbenennung des Dateinamens historisch zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Da die Dateien bisher in dem hinterlegten Verzeichnis überschrieben wurden, achten Sie bitte darauf, dass Sie die richtige Meldedatei für die nächste Datenübermittlung verwenden. Dies ist auch am Datum der Erstellung / Änderungsdatum zu erkennen und nun auch am Dateinamen mit dem Zusatz: DASKWIjjmm = Jahr und Monat.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Datenträger erstellen.
Webclient:
Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau), Meldungen an die Sozialkasse
Zum 01.01.2022 wird das elektronische Meldeverfahren angepasst und der Datensatz ANMEL wird um das Feld „steuerliche Identifikationsnummer“ (Steuer-ID) erweitert. Das neue Feld kann erst ab 01.01.2022 übermittelt werden.
Dafür ist es notwendig, dass die Steuer-ID auch bei geringfügig Beschäftigen in den Personalstammdaten zukünftig gepflegt wird. Bitte beachten Sie auch die Notwendigkeit bei den SV-Meldungen von geringfügig Beschäftigten.
Für eine initiale Befüllung des Arbeitnehmerbestands bei SOKA-BAU sollen, wenn die Steuer-ID vorliegt, diese im Meldemonat 01.22 einmalig gemeldet werden. Dazu die Ausführung Beschäftigungszeiten <Anmel> ausführen. Die Datensätze werden mit dem Meldeschlüssel 0015 = Adressmeldung/Namensänderung alle ZVK-pflichtigen Mitarbeiter an die Sozialkasse gemeldet, um die Steuer-ID zu übermitteln,
/Stammdaten/Personalstamm/Register Steuer: Steuer-ID.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Beschäftigungszeiten <ANMEL> ausführen.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm/Register Steuer: Steuer-ID.
/Nach der Abrechnung/Sozialkassen/Monat, Beschäftigungszeiten <ANMEL> ausführen.
Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau), Ansprechpartner für die Meldesätze; Erweiterung der Datensätze ANMEL, URMEL ab 01.23
Ansprechpartner für die Meldesätze
Ab 01.23 muss der Name des Abrechners, die Emailadresse des Abrechners und die Telefonnummer des Abrechners mitgemeldet werden. Dies geschieht mit dem Datensatz ANMEL und im monatlichen Datensatz URMEL automatisch, sofern die Angaben ermittelt werden können.
Der Ansprechpartner wird vorrangig aus der Einrichtung der Betriebsnummern Sozialkasse; Adressnummer Lohnbuchhalter (Adresse) und Lohnbuchhalter (Adressat) ermittelt.
Unsere Empfehlung ist die Einrichtung dort vorzunehmen bzw. die Daten dort zu pflegen und zu überprüfen.
Der entsprechende Adressat muss mit den Angaben Name bzw. Vorname, Emailadresse, Telefonnummer vollständig gepflegt sein.
Wenn keine Einrichtung in den Betriebsnummern Sozialkasse vorliegt, oder diese drei Angaben (Name, Emailadresse, Telefonnummer) in der Einrichtung der Betriebsnummern Sozialkasse nicht gefunden werden kann, wird der Ansprechpartner gemäß Niederlassung, dort Bescheinigung Adressat ermittelt. Wenn auch in der Niederlassung kein Ansprechpartner ermittelt werden kann, zählt die Adresse der Firma und dort der Standard-Adressat.
Abteilungen, Baulohn, Einrichtungen, Betriebskontonummern Sozialkasse
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Betriebsnummern Sozialkasse
Sozialkasse, Elternzeit nach einer Endemeldung keine erneute Anmeldung ab 01.23
Wenn an die Sozialkasse das Ende der Elternzeit gemeldet wird, dann wird zusätzlich zu dieser Endemeldung keine erneute Anmeldung bei der Sozialkasse mehr erstellt.
Wenn im Monat, in dem die Elternzeit endet, auch Austritt ist, dann werden zwei Meldungen erstellt: Ende Elternzeit, Ende Beschäftigung.
Das Verfahren hat sich geändert.
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Monat, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse, Monat, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen
Ausbildungsvergütungen
Ausbildungsvergütungen, Beginn der Ausbildung
Der Beginn der Ausbildung ist schriftlich der Sozialkasse mitzuteilen. Es gibt keinen elektronischen Meldedatensatz dazu. Der Berufsausbildungsvertrag ist in Kopie, wenn er von der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer bestätigt worden ist beizulegen. Erfolgt die Bestätigung durch einen maschinellen Ausdruck, ist dieser Ausdruck beizulegen.
Der Berufsausbildungsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Vorangegangene Berufsausbildung und deren Bezeichnung
- Dauer der Probezeit
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Ausbildungsvergütungen, Meldungen an die Sozialkasse
Bei den Meldungen an die Sozialkasse der Bauwirtschaft werden ab 2012 für Auszubildende nicht die Erstattungsansprüche gemeldet, sondern die Ausbildungsvergütungen (AUMEL).
Es wird monatlich gemeldet, also nicht mehr nur in vorgeschriebenen Monaten. Die Sozialkasse erstattet aber weiterhin nur in den Monaten, in denen laut Tarifvertrag eine Erstattung möglich ist. Der Betrag wird ermittelt, sofern die Abrechnung ausgeführt worden ist, es ist also der tatsächlich gezahlte Betrag.
Ausbildungsvergütungen, Meldungen an die Sozialkasse AUMEL Datensatz notwendige Arbeitnehmernummern
Für die Meldungen der Ausbildungsvergütungen (AUMEL) ist eine Arbeitnehmernummer notwendig ab 01.2023. Beim Datenträger erstellen wird dazu ein Fehler ausgegeben, der zu korrigieren ist.
Die Arbeitnehmernummer ist im Personalstamm nachzutragen und anschließend die Ausführung Ausbildungsvergütungen (AUMEL) erneut vorzunehmen. Hilfsweise kann diese auch im AUMEL selbst eingetragen werden zunächst.
Sofern noch keine Arbeitnehmernummer vorliegt kann der entsprechende Datensatz gelöscht werden und zu einem Zeitpunkt erstellt werden, wenn die Arbeitnehmernummer vorliegt.
/Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Ausbildungsvergütungen (AUMEL), Aktionen, Ergebnis und Erfassen und
/Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Aktionen Fehlertext anzeigen
Webclient: Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Ausbildungsvergütungen (AUMEL), Ausführen, Ergebnis und Erfassen und
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Vorbereiten, Fehlertext anzeigen
Sozialkasse, vorläufige Arbeitnehmernummer auch für Auszubildende
Falls noch keine Arbeitnehmernummer für Auszubildende zur Verfügung steht, kann vorübergehend eine vorläufige Arbeitnehmernummer verwendet werden. Dies geschieht automatisch, wenn AUMEL Datensätze gemeldet werden = Datenträger erstellen.
Diese vorläufige Arbeitnehmernummer wird nach folgendem Schema vom Programm erzeugt:
Position | Beschreibung |
01-06 | Geburtsdatum des Arbeitnehmers im Format JJMMTT |
07-08 | Zweimal Ziffer „0“ |
09-11 | Laufende Nummer für mehrere zeitgleich erzeugte vorläufige Arbeitnehmernummern mit gleichem Geburtsdatum |
12-13 | Zweimal Ziffer „9“ als Kennzeichen einer vorläufigen Arbeitnehmernummer |
Nach Erteilung der endgültigen Arbeitnehmernummer darf ausschließliche diese verwendet werden. Die vorläufige Arbeitnehmernummer wird damit ungültig. Beispiel:
geboren 01.05.1972 = 720501
Zweimal Ziffer „0“ = 00
Laufende Nummer = 018 (es gibt mehrere Arbeitnehmer mit dem Geburtsdatum)
Zweimal Ziffer „9“ = 99Vorläufige Arbeitnehmernummer: 7205010001899
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Ausbildungsvergütungen (AUMEL), Ausführen, Ergebnis und Erfassen und
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Datenträger erstellen
Sozialkasse Soka-Bau, Auszubildende
Mit dem Ausbildungsende wird für die Sozialkasse Bau nur eine Meldung statt bisher zwei erstellt. Das gilt ab 01.2021. Diese wird vorbereitet über den Teilschritt "Ausbildungsvergütungen (AUMEL)".
Die erstellte Meldung ist sowohl um die Anzahl der gewährten Urlaubstage zu ergänzen, wie auch den Grund der Beendigung der Ausbildung. Es gibt dazu folgende Auswahlen / Meldearten: Meldeart (11) 51 = Abbruch der Ausbildung· Meldeart (22) 52 = Erfolgreiches Ende der Ausbildung
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausbildungsvergütungen (AUMEL).
Webclient:
Ausbildungsvergütungen, Sonderfälle
Falls zu Beginn der Ausbildung die Arbeitnehmer-Nummer der Sozialkasse noch nicht im Personalstamm eingetragen ist, wird kein Betrag gemeldet; im Folgemonat wird dann versucht, eine Nachberechnung zu erstellen.
Bei den Meldungen zu Beschäftigungszeiten ANMEL ist der Beginn der Ausbildung weiterhin nicht enthalten, sondern muss durch den Ausbildungsvertrag nachgewiesen werden. Das Ende der Ausbildung wird als Beschäftigungszeit ANMEL mit dem Schlüssel 0011 angezeigt, zusätzlich zur Ausbildungsvergütung AUMEL.
Bei den Meldungen zu Beschäftigungszeiten ANMEL gibt es besondere Arbeitnehmergruppen für Auszubildende.
Die Ausbildungsvergütungen werden in die Datei automatisch als Monatsmeldungen mit der Kennung URMEL übernommen; erstellt und erfasst werden sie aber weiterhin unter: Ausbildungsvergütungen AUMEL.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausbildungsvergütungen (AUMEL).
Webclient:
Ausbildungsvergütung, nachträglich
Wenn an die Sozialkasse die Ausbildungsvergütung nicht gemeldet werden konnte, z.B. weil die Arbeitnehmer-Nr. noch nicht durch die Sozialkasse mitgeteilt wurde, dann kann der Betrag nachträglich in einem Folgemonat gemeldet werden.
Wenn dies der Fall ist, bei der AUMEL-Meldung eine Auswahl bei "Nachberechnung" treffen und als Beginn des Meldezeitraums den vergangenen Monat angeben. Wenn für die Finanzbuchhaltung nicht der volle Betrag gebucht werden soll, sondern nur ein Differenzbetrag, dann kann dieser zusätzlich eingegeben werden.
Die Meldung wird dann mit diesem Monat erstellt und als Korrektur für früheren Monat gekennzeichnet.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Ausbildungsvergütungen (AUMEL).
Webclient:
Ausbildungsvergütungen, Zulage zur Ausbildungsvergütung
Wenn eine Zulage zur Ausbildungsvergütung gezahlt wird und wenn die Sozialkasse Bau diese als Teil des Entgelts akzeptiert, das die Basis für die Erstattung der Ausbildungsvergütung bildet, dann kann eine solche Lohnart gekennzeichnet werden:
In diesem Fall bei der Lohnart die Funktion <1114 Zulage zur Ausbildungsvergütung. Für die Meldung an die Sozialkasse> eintragen. Bei der Meldung an die Sozialkasse Bau wird der Betrag, der mit dieser Lohnart abgerechnet wurde, zur Ausbildungsvergütung dazugerechnet.
/Stammdaten/Lohnarten und /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausbildungsvergütungen (AUMEL).
Webclient:
Ausbildungsvergütungen, Erstattungsanspruch für Ausbildungsvergütungen
Bei den Meldungen an die Sozialkasse werden für Auszubildende die Ausbildungsvergütungen gemeldet; der tatsächliche Erstattungsanspruch muss dann in folgenden Fällen manuell eingetragen werden:
Wenn der Erstattungsbetrag an die Finanzbuchhaltung übergeben werden soll, siehe den gesonderten Abschnitt dazu; wenn der Spitzenausgleich ausgeführt wird, damit dieser den Erstattungsanspruch mitrechnen kann.
Ausbildungsvergütungen, Erstattungsanspruch für Auszubildende kontieren
Um den Erstattungsanspruch für die Ausbildungsvergütungen zu kontieren und an die Finanzbuchhaltung zu übergeben, gibt es zwei Möglichkeiten:
- den Erstattungsanspruch manuell eintragen und die Kontierung VERGÜTUNG-AZUBI benutzen oder
- besondere Lohnarten benutzen, und diese kontieren.
Was tun?
- Die Ausbildungsvergütung wird automatisch aus der Abrechnung ermittelt, sobald der Ausführen-Button auf AUMEL ausgeführt wird; für die Meldungen an die Sozialkasse ist weiter nichts nötig.
- Wenn der tatsächliche Erstattungsanspruch an die Finanzbuchhaltung gebucht werden soll oder wenn der Spitzenausgleich mit den Erstattungen ausgeführt wird, dann zusätzlich den Erstattungsbetrag eintragen, wenn es eine Erstattung in diesem Monat gibt; dabei ist 0 keine Erstattung.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Ausbildungsvergütungen (AUMEL) und
Ergebnis: Erstattungsanspruch und /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Druck Spitzenausgleich.
Webclient:
Lohnart der Ausbildungsvergütung
Als Lohnart der Ausbildungsvergütung wird diejenige Bruttolohnart angesehen, die abgerechnet wurde und laut Lohnarten-Karte, Register Fibu BBA, einen Eintrag bei "Std. bei Gehaltslohnart" hat. Denn einen solchen Eintrag haben zum einen die Gehaltslohnart und zum andern die Ausbildungsvergütung.
Besonderheiten zum Erstattungsanspruch Ausbildungsvergütung
Wenn der Erstattungsanspruch im voraus eingetragen werden soll, aber die Vergütung sich im Laufe des Jahres ändern wird, dann kann so vorgegangen werden:
Fürs Jahr die Einträge erstellen lassen, das ist: Ergebnis auf AUMEL, Button AUMEL, Personalnummern einfügen.
Im voraus Ausbildungsvergütung und Erstattungsanspruch eintragen, mit dem gleichen Betrag. Wenn später im Abrechnungsmonat "Ausbildungsvergütungen (AUMEL)" ausgeführt wird, dann werden solche Einträge geändert: auf die Ausbildungsvergütung laut Abrechnung und, falls Erstattung gleich Vergütung eingetragen war, wird der Erstattungsanspruch jetzt auf den Betrag der Ausbildungsvergütung, wie abgerechnet, gesetzt.
Erstattungsanspruch, Ausbildungsvergütung Kontierung
Bei den Meldungen an die Sozialkasse werden für Auszubildende nicht mehr die Erstattungsansprüche gemeldet, sondern die monatlichen Ausbildungsvergütungen.
Voraussetzung, dass überhaupt ein Erstattungsbetrag an die Finanzbuchhaltung gebucht wird, ist ein Eintrag bei den Kontierungen der AG-Anteile mit dem Namen VERGÜTUNG-AZUBI und einer Kontierungshilfe. Wenn außerdem ein Eintrag SOZAUFW-AZUBI mit Kontierungshilfe vorhanden ist, wird zusätzlich der Sozialaufwand gebucht, das sind 20% auf die Erstattung, Stand 2012.
Die Ausbildungsvergütung wird automatisch ermittelt, aber der Erstattungsbetrag muss bei der Meldung eingegeben werden, sofern er gebucht werden soll.
Für Auszubildende ist dann eine nachträgliche Kontierung nötig, das ist der Teilschritt "Kontierung für Fibu/BBA ausführen", nachdem abgerechnet und die Meldungen ermittelt und ergänzt wurden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anzeige und
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Ausbildungsvergütungen (AUMEL) und
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, (nachträglich die) Kontierung für Fibu/BBA ausführen.
Webclient:
Erstattungsanspruch, Ausbildungsvergütung Rückrechnung
Wenn die Meldedaten für Auszubildende für die Sozialkasse zusammengestellt werden, dann werden zusätzliche Meldungen mit der Ausbildungsvergütung vorbereitet, wenn Rückrechnung im Monat war und dadurch eine andere Ausbildungsvergütung abgerechnet wurde.
Das sind dann Meldungen mit Meldezeitraum Beginn des Belegmonats, auf den zurückgerechnet wurde.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Ausbildungsvergütungen (AUMEL).
Webclient:
Erstattungsanspruch, Ausbildungsvergütung Eingabe
Beim Einfügen der Personalnummern für die Meldungen der Ausbildungsvergütungen kann ausgewählt werden, ob der Vorschlag bis Jahresende wiederholt werden soll.
Zusätzlich zur Übersicht pro Monat kann dann eine Übersicht für das ganze Jahr angezeigt werden. In der Übersicht können dann diejenigen Ausbildungsvergütungen eingetragen werden, die von der Sozialkasse erstattet werden.
Ferner werden beim Erstellen des Datenträgers die Erstattungs-Einträge, die keinen Betrag aufweisen, übergangen. Diese müssen also nicht ausdrücklich gelöscht werden.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Ausbildungsvergütungen (AUMEL) und dort AUMEL-Button, Personalnummer einfügen sowie Übersicht Jahr.
Webclient:
Erstattungsanspruch, Sozialaufwand zur Ausbildungsvergütung
Erstattungsanspruch, Erstattung Sozialaufwand zur Ausbildungsvergütung
Die Erstattung des Sozialaufwands zu Ausbildungsvergütungen, den die Sozialkasse automatisch durchführt, kann kontiert und an die Fibu übergeben werden.
Vorgehensweise:
- Bei den Prozentsätzen der Sozialkasse den "Erstatt. Proz. Sozial-Aufw." eintragen, das sind 20%, Stand 2003.
- Bei den ZVK-Meldungen die Erstattungsbeträge für die Ausbildungsvergütungen erfassen.
Wenn dies vor der Abrechnung geschieht, dann wird der dazugehörige Sozialaufwand automatisch als Erstattungsanspruch kontiert. Andernfalls müsste nach der Abrechnung für diesen Personenkreis die nachträgliche Kontierung ausgeführt werden.
Zuvor die Konten für die Kontierung festlegen. Der Begriff für die Erstattung dieser AG-Anteile ist "Sozaufw-Azubi". Als Soll-Konto das Forderungs-Konto, als Haben-Konto das Aufwands-Konto eintragen.
Hinweis
In den Meldungen an die ZVK Wiesbaden ist diese Erstattung ausdrücklich nicht enthalten. Der Betrag wird von der Sozialkasse ermittelt.
/Stammdaten/Sozialkassen und
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile und
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Ausbildungsvergütungen (AUMEL)
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.
Webclient:
Erstattungsanspruch, Erstattung Sozialaufwand zur Ausbildungsvergütung Sozialkasse Berlin
Die Meldungen an die Sozialkasse Berlin zum Ausgleich für Sozialaufwand (Datensatz ERMEL Erstattungsmeldungen) werden unabhängig von der Eingabe eines Prozentsatzes mit festen Prozentsätzen gerechnet.
Wenn die Erstattungen auch an die Finanzbuchhaltung übergeben werden sollen, dann gilt folgendes: Für die Sozialkasse Berlin werden auch für die Buchungen die festen Prozentsätze wie bei der Erstattungsmeldung angesetzt, so dass in den Stammdaten keine Prozentsätze eingegeben werden müssen.
Für die Frage, ob überhaupt für die Fibu gebucht werden soll, ist maßgeblich, ob die Kontierungseinträge "Sozaufw-B" und "Sozaufw-Azubi" angelegt wurden.
/Stammdaten/Sozialkassen und
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile.
Webclient:
Spitzenausgleich
ZVK Spitzenausgleich ZVK
Zur Vorbereitung bei der Sozialkasse das Beginndatum des Verfahrens und das Intervall eintragen. Und die Urlaubsmeldungen und Beitragsmeldungen ermitteln lassen (URMEL, BEMEL).
In den Optionen des Reports einen Monat eingeben, der im Intervall enthalten ist. Die im Zeitraum gemeldeten Erstattungen sowie die Beiträge werden gedruckt. Summen werden pro Zeitraum ausgegeben. Zur Überprüfung der Beträge des Spitzenausgleichs kann ein Report gedruckt werden.
/Stammdaten/Sozialkassen und /Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Druck Spitzenausgleich <zvkaus> .
Webclient:
Spitzenausgleich ZVK, Entfall des Intervalls 6 Monate ab 01.01.2021
Beim Spitzenausgleichsverfahren gibt es künftig nur noch das viermonatige Abrechnungsintervall. Das sechsmonatige Intervall entfällt ab 2021. Falls Sie davon betroffen sind, erhalten Sie eine Information von der Sozialkasse.
Falls der Spitzenausgleich vereinbart ist und Sie davon betroffen sind, sind die Einrichtungen dazu in der Sozialkassen-Karte im Register Allgemein oder in der Einrichtung bei den Betriebskontonummern Sozialkasse.
Das Intervall kann,
- a. nach Ablauf eines Intervallzeitraumes entsprechend zum nächsten Abrechnungsmonat auf, wenn neu vereinbart 4 Monate angepasst werden, oder
- b. nach Ablauf eines Intervallzeitraumes entsprechend zum nächsten Abrechnungsmonat auf, wenn der Eintrag entfernt wird, zählt die monatliche Saldierung.
- c. Wenn das Intervall innerhalb eines laufenden Intervallzeitraumes 6-monatigen auf ein 4-monatiges Intervall geändert werden soll, ist zu beachten, dass das neue verkürzte Intervall noch in einem zukünftigen Abrechnungsmonat enden soll.
- d. Das Intervall innerhalb eines laufenden Intervallzeitraumes (6 oder 4 Monate) auf die monatliche Saldierung umzustellen, wird nicht empfohlen, sondern diese Änderung soll erst nach dem Ablauf eines Intervallzeitraumes durchgeführt werden.
In der Einrichtung bei den Betriebskontonummern Sozialkasse ist auch der aktuelle Zeitraum zu sehen. Spalte: Aktuelles Intervall (Zeitraum).
/Stammdaten/Sozialkassen und/oder
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung/ Betriebskontonummern Sozialkassen.
Webclient:
Sozialkasse, zu den Meldungen
Beschäftigungszeiten (ANMEL)
Wenn Anmeldungen für die Sozialkasse per Ausführen-Button erstellt werden, dann wird dieses ausgeführt:
- Eintritt, Austritt im Monat werden gemeldet. Eintritt und Austritt mit Meldeschlüssel 10.
- Ende der Ausbildung und Beginn der Beschäftigung wegen Ende der Ausbildung; laut ZVK-Personengruppe.
- Beginn und Ende Elternzeit (mit Meldeschlüssel 28), Pflegezeit (Meldeschlüssel 27), SV-Aussteuerung im Monat.
Bei Ende Elternzeit, Pflegezeit zusätzlich danach Eintritt mit Meldeschlüssel 10. - Schwerbehinderung; dazu müssen im Personalstamm Schwerbehinderung angekreuzt und das von-Datum laut Ausweis eingetragen sein; der Beginn-Zeitraum ist das von-Datum laut Ausweis. Im Personalstamm, Register Weiteres.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Beschäftigungszeiten (ANMEL).
Webclient:
Anmeldung bei der Sozialkasse vergessen
Wenn die Anmeldung eines Arbeitnehmers bei der Sozialkasse wegen Eintritt im Vormonat vergessen wurde, dann wird die Anmeldung im aktuellen Monat erstellt. Das kann zum Beispiel sein, wenn die Abrechnung dazu erst per Rückrechnung im aktuellen Monat erstellt werden konnte.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen.
Webclient:
Abmeldung bei der Sozialkasse vergessen
Ebenso wie bei der Anmeldung wird die Abmeldung eines Arbeitnehmers bei der Sozialkasse wegen Austritt, wenn im Vormonat vergessen, im aktuellen Monat erstellt.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen.
Webclient:
Elternzeit, Meldungen
Während der Elternzeit werden an die Sozialkasse keine Nullmeldungen erstellt, außer es wurde Entgelt abgerechnet. Wenn im Monat, in dem die Elternzeit endet, auch Austritt ist, dann werden drei Meldungen erstellt: Ende Elternzeit, Beginn Beschäftigung, Ende Beschäftigung.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen.
Webclient:
Elternzeit, Beschäftigungstage
Ist der Arbeitnehmer in Elternzeit, dann gibt es für die Beschäftigungstage, die errechnet werden, nur diese Möglichkeiten: Ist nicht an allen Tagen im Monat Elternzeit, dann sind es 30 Beschäftigungstage; ist an allen Tagen Elternzeit, dann sind es 0 Beschäftigungstage.
Sozialkasse, weiteres zu den Meldungen
Sozialkasse, abmelden, anmelden
Wenn ein gewerblicher Arbeitnehmer als Polier oder Angestellter beginnt, zum Monatsanfang, und wenn dafür keine neue Personalnummer erstellt wird, dann werden im neuen Monat automatisch die Abmeldung und die Anmeldung für die Sozialkasse erstellt.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen.
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Sozialkasse, Nullmeldung für Beiträge
Wenn es nötig sein sollte, für einen Betrieb eine Null-Beitragsmeldung an die Sozialkasse zu geben, dann kann diese über eine Funktion erstellt werden. Die Funktion ist aufrufbar in der Übersicht der Beitragsmeldungen.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Beitragsmeldung (BEMEL), Nullmeldung erstellen.
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Sozialkasse Berlin, Urlaubsmeldung
Für die Sozialkasse Berlin werden für die monatliche Urlaubsmeldung einige weitere Daten ermittelt. Die geleisteten Arbeitsstunden sind die Entgeltstunden, wie auf der Abrechnung gedruckt, aber ohne Urlaubsstunden, ohne KuG-Stunden und ohne Zugänge und Abgänge aus dem Arbeitszeitkonto. Die ausgezahlten Arbeitsstunden sind die geleisteten Arbeitsstunden plus Zugänge und Abgänge aus dem Arbeitszeitkonto.
Die Lohngruppe wird vermerkt, wenn eine der tariflichen Berufsgruppen 1 bis 6 oder 8 verwendet wird; wenn andere Berufsgruppen verwendet werden, dann 1 bis 6 oder 8 im Berufsgruppenstamm als "Offizielle Abkürzung" eintragen. Wenn nicht, wird 2 für Mindestlohn eingetragen.
Der Bruttostundenlohn ist der Faktor der Tariflohnart, wenn er für die Personalnummer ermittelt werden kann. Wenn gewünscht, kann auch die Lohnart mit der Funktion "5021 Stundensatz, Lohnart für Bewertungen. Keine Abrechnung" mit Bewertungslohnarten versehen werden. Diese Lohnart wird dann bewertet; nur bewertet, abgerechnet wurde sie nicht. Der Faktor, der sich ergibt, wird dann gemeldet,. Beim Erstellen des Datenträgers werden diese Werte ebenfalls ausgegeben.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL).
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Sozialkasse Wiesbaden, Stunden
Bei der Urlaubsmeldung an die Sozialkasse Wiesbaden werden zusätzlich die "lohnzahlungspflichtigen Stunden" gemeldet, wie bereits an die Sozialkasse Berlin.
Das sind Entgeltstunden des Monats, aktive und passive, mit Stunden, die aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut werden, ohne Stunden, die im Arbeitszeitkonto angespart wurden, und ohne restliche KuG-Stunden, ohne Urlaubsstunden. Stunden mit Lohnarten für Zugang oder Abbau aus dem Arbeitszeitkonto, die im Lohnartenstamm nicht als passive Entgeltstunden gekennzeichnet sind, werden auch berücksichtigt.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL).
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Ausgezahlte Arbeitsstunden ergänzen
Wenn zum Beispiel Akkord gearbeitet wird und Arbeitsstunden nicht berichtet werden, dann kann hilfsweise so vorgegangen werden, um die Arbeitsstunden für die Sozialkasse zu dokumentieren: Eine Lohnart mit der Funktion 1600 Akkordstunden berichten und abrechnen, als Stundenlohnart ohne Bewertung. Wenn bei der Lohnart diese Stunden NICHT als Entgeltstunden gekennzeichnet sind, dann werden sie zu den "ausgezahlten Arbeitsstunden", die an die Sozialkasse gemeldet werden, dazuaddiert.
So können die tatsächlichen Entgeltstunden für die Meldung korrigiert werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten: Entgeltstunden und
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen.
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Sozialkasse Wiesbaden, Entgelt, aber keine Stunden
Wenn für einen gewerblichen Arbeitnehmer zwar ein Brutto an die Sozialkasse gemeldet werden wird, aber keine Entgeltstunden dazu ermittelt werden können, dann wird ein Fehler bei der Abrechnung ausgegeben.
Das könnte z.B. so sein bei geringfügig Beschäftigten, die gewerblich beschäftigt sind, aber mit festen Entgelt, und die mit einer Arbeitszeitgruppe ohne Stunden abgerechnet werden.
Wenn das möglich ist, dann eine Arbeitszeitgruppe mit Stunden im Personalstamm eintragen. Oder Stunden berichten. In Sonderfällen wie Einmalbezug während Unterbrechung wird kein Fehler ausgegeben. Ohne Stunden wird die Sozialkasse nachfragen, ob der Mindesttarif unterschritten wurde.
Wechsel der Sozialkasse
Wechsel der Sozialkasse, Ost, West
Wenn zu einem Stichmonat Arbeitnehmer einer Niederlassung z.B. von der Sozialkasse Ost zur Sozialkasse West wechseln, dann so vorgehen:
- Um die Arbeitnehmer abzumelden, im letzten Monat bei der alten Sozialkasse in den ZVK-Meldungen zu den Beschäftigungszeiten die Funktion "Alle abmelden" ausführen, dabei den Personalstamm filtern.
- Im Abrechnungsmonat, in dem gewechselt wird, die neue Sozialkasse im Personalstamm eintragen.
- Im Abrechnungsmonat, in dem gewechselt wird, die Betriebskontonummer der Sozialkasse in den Einrichtungen eintragen.
- Im Abrechnungsmonat, in dem gewechselt wird, abrechnen.
Um die Arbeitnehmer anzumelden, im Monat bei der neuen Sozialkasse in den ZVK-Meldungen zu den Beschäftigungszeiten die Funktion "Alle anmelden" ausführen, dabei den Personalstamm filtern. Wenn auf Monate mit der alten Sozialkasse zurückgerechnet wird, dann im Abrechnungsmonat, der diese Rückrechnungen ausführt, die ZVK-Meldungen zu den Lohndaten und zum Beitrag auch für die alte Sozialkasse ausführen; es werden die geänderten Daten für die alten Monate ermittelt.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Beschäftigungszeiten (ANMEL) und dort: Funktion.
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Sozialkasse, Druck Beiträge
Zusatzversorgungsbeitrag
Der Zusatzversorgungsbeitrag ist der Teil des ZVK-Beitrags, der für die Zusatzversorgung bestimmt ist. Das ist bei Angestellten der gesamte Beitrag, bei Gewerblichen der Anteil laut Zusatzversorgungs-Prozentsatz.
Druck Abrechnung, ZVK-Beitrag
Für den Abrechnungsdruck kann bestimmt werden, ob die Durchschnitte zum Lohnausgleich, zu WaG oder zu Sonstigem gedruckt werden sollen oder nicht.
Stattdessen können an dieser Stelle, also unten im Summen-Teil, andere Werte gedruckt werden.
Welche Werte, ist vom Programm vorgegeben:
- Es können der Zusatzversorgungsbeitrag pro Monat oder
- pro Jahr
gedruckt werden. Zu jedem der drei Durchschnitte kann dies in der Einrichtung vorgegeben werden. Dies gilt für die Abrechnungsdrucke, bei denen die genannten Durchschnitte gedruckt werden. Die Drucküberschriften werden vom Programm fest vergeben.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck, "Statt Durchschnitt ...".
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Druck Abrechnung, steuerfreie RV-Beträge
Bei der Einrichtung, dass anstelle einer der drei Durchschnitte ein anderer Wert gedruckt werden soll, kann der steuerfreie Anteil der Tariflichen Zusatz-Rente, wie er in der Zeile 19 der LSt-Karte enthalten ist, gedruckt werden. Auf diese Weise kann die Grenze von 4% bis zur BBG besser geprüft werden, bis zu der Steuer- und SV-Beitragsfreiheit möglich ist. Hierfür den TZR-Anteil und den Zusatzversorgungsbeitrag an die ZVK addieren.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck, "Statt Durchschnitt ...".
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ZVK-Beitrag mit Informations-Lohnart
Der Zusatzversorgungsbeitrag an die Sozialkasse kann auch als Lohnart auf der Abrechnung gedruckt werden. Eine Lohnart zur Information kann mit der Funktion A110 "Zusatzversorgungsbeitrag, Monat" angelegt werden. Dann bei der Lohnart für diejenigen Abrechnungsarten, für die der Betrag gedruckt werden soll, einen Eintrag ohne Bewertungslohnarten erstellen. Weitere Einrichtungen sind bei der Lohnart nicht nötig.
Der Betrag wird während der Abrechnung ermittelt. Es ist ein monatlicher Betrag.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Sozialkasse, besondere Sozialkassen
Sozialkasse Steine Erden, Zusatzversorgungskasse und Unterstützungskasse
Die Sozialkasse für die Steine-, Erden- und Betonindustrie ist ein Teil der SOKA BAU. Betriebe in Bayern haben eine eigenständige Zusatzkasse, alle anderen Betriebe sind der SOKA Bau in Berlin zugeordnet.
- Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG, Bavariaring 23, 80336 München: www.zvk-bayern.de
- Für Betriebe außerhalb Bayerns ist die SOKA Bau Berlin zuständig.
Sozialkasse Steine Erden, Zusatzversorgungskasse
Die Beschäftigten der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks in Bayern erhalten deshalb - bei erfüllter Wartezeit - von der Zusatzversorgungskasse Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung und zu Unfallrenten auf tarifvertraglicher Grundlage.
Die notwendige Einrichtung ist hier beschrieben.
Sozialkasse Steine Erden, Unterstützungskasse
Die über die Unterstützungskasse durchgeführte Versorgung ist beitragsorientiert gestaltet. Aus den für den einzelnen Arbeitnehmer gezahlten Beiträgen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen individuelle Anwartschaften nach dem Leistungsplan der Unterstützungskasse ermittelt.
Die notwendige Einrichtung ist hier beschrieben.
Sozialkasse Steine Erden, Urlaub
Um Urlaub für Arbeitnehmer abzurechnen, die zur Sozialkasse Steine Erden gehören, so vorgehen:
- Eine Sozialkasse anlegen mit der Art "leer ".
- Bei der Sozialkasse ankreuzen: "Steine Erden".
- Im Personalstamm die Sozialkasse und die Urlaubsgruppe eintragen.
- "Urlaub erarbeiten" nicht ankreuzen.
- Bei allen Arbeitnehmern den Urlaubsanspruch für das laufende Jahr vortragen.
/Stammdaten/Sozialkassen und
/Stammdaten/Personalstamm: Beschäftigung, Sozialkasse und
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr.
Webclient: Stammdaten, Sozialkassen und
Stammdaten, Personalstamm: Beschäftigung, Sozialkasse und
Vor der Abrechnung, Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr.
Sozialkasse Steine Erden, Beitrag an Zusatzversorgungskasse
Um für Arbeitnehmer, die zur Sozialkasse Steine Erden gehören, den Beitrag an die Zusatzversorgungskasse abzurechnen, so vorgehen:
Bei der Sozialkasse die Beitragssätze eintragen, zum Beispiel, Stand 2015:
- ZVK-Beitragssatz 0,82;
- ZVK Beitrag Ang. mtl. 17,99;
- ZVK Beitrag Ang. tgl. 0,83;
- Auswahl Beitrag Angestellte: Betrag;
- Zusatzversorgung % enthalten 0,82.
Für Auszubildende wird der Beitrag wie für gewerbliche Arbeitnehmer errechnet.
Bei Angestellten wird der Beitrag in Monaten mit Eintritt oder Austritt auf den Tag gerechnet.
Die Basis der Berechnung sind die Lohnarten, die als ZVK-pflichtig gekennzeichnet sind; das können die Lohnarten sein, die auch steuerpflichtig sind. Die Summe der Beiträge kann über den ZVK-Nachweis gedruckt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung, ZVK-pflichtig und
/Stammdaten/Sozialkassen und /Abrechnung/Abrechnung und
/Berichte/Berichte drucken, <blozvk ZVK-Nachweis>.
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Steuerung, ZVK-pflichtig und
Stammdaten, Sozialkassen und Abrechnung, Aktuelle Abrechnung und
Berichte, Berichte drucken, <blozvk ZVK-Nachweis>.
Sozialkasse Steine Erden, Zusatzversorgung, Lohnarten
Wenn in die Zusatzversorgung-Basis Lohnarten einfließen sollen, die ansonsten nicht ZVK-pflichtig sind, dann kann dies bei der ZVK eingetragen werden. Dies trifft z.B. bei der ZVK Steine-Erden für das 13.Einkommen zu. Jedoch nicht bei der ZVK-Bau.
Die Lohnarten können als Filter eingetragen werden. Diese Lohnarten werden, falls sie nicht sowieso ZVK-pflichtig sind, zur Basis der Zusatzversorgung dazugerechnet. Da die Zusatzversorgung im ZVK-Beitrag enthalten ist, wird der sich so zusätzlich ergebende Beitrag zum ZVK-Beitrag dazugerechnet.
/Stammdaten/Sozialkassen, Bearbeiten: Zusätzliche Lohnarten für Zusatzversorgung
Webclient: Stammdaten, Sozialkassen, Bearbeiten: Zusätzliche Lohnarten für Zusatzversorgung.
Sozialkasse Steine Erden, Beitrag an Unterstützungskasse
Ein Beitrag an die Unterstützungskasse kann als Sammelüberweisung ausgeführt werden; die Vorbereitungen dazu sind:
- Im Personalstamm bei den Vermögenswirksamen Leistungen einen Eintrag erstellen.
- Als Empfänger einen VL-Empfänger anlegen mit den Kontendaten der Unterstützungskasse.
- Ferner das monatliche Intervall, "Altersversorgung: Pensionskasse Betrag" und als Betrag 0 und dafür: "Betrag ermitteln: UK BEITRAG" angeben.
- Die Lohnart zu dieser Überweisung dazu den Eintrag "Überweisungslohnart: Sammelüberweisung" haben.
- Außerdem muss eine Lohnart vorhanden sein mit der Funktion "1448 AG-Anteil Altersversorgung steuerfrei ohne Obergrenze"; denn der AG-Anteil, in Höhe des Überweisungsbetrags, wird automatisch auf die Abrechnung gebracht.
- Zur Sozialkasse bei den Beitragssätzen den "Beitragssatz Unterstützungskasse" eintragen, z.B. 2,10.
Gerechnet wird dann:
- Faktor laut Tarif mal Entgeltstunden, wie im Lohnkonto ausgewiesen, mal Beitragssatz, oder:
- bei Monatsentgelt: Betrag laut Tarif, in Teilmonaten im Verhältnis der Entgeltstunden zu den Sollstunden mal Beitragssatz.
Ausgeführt werden die Überweisungen bei den Zahlungen als "Sonstige".
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt: Tarif und Bank, Überweisungen und
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Überweisungslohnart und
/Stammdaten/Sozialkassen, Beitragssätze: Beitragssatz Unterstützungskasse und
/Abrechnung/Zahlungen, Monat ausführen: Sonstige ausführen.
Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Lohn/Gehalt: Tarif und Bank, Überweisungen und
Stammdaten, Lohnarten, Steuerung: Überweisungslohnart und
Stammdaten, Sozialkassen, Beitragssätze: Beitragssatz Unterstützungskasse und
Abrechnung, Zahlungen, Sonstige ausführen.
Sozialkasse Steine Erden, ab 65. Lebensjahr kein Beitrag
Sozialkasse Steine Erden, Beitrag an Unterstützungskasse aus Tarif laut Stichtag
Wenn mit der Sozialkasse Steine Erden abgerechnet wird, dann gilt für die Basis, um den Beitrag an die Unterstützungskasse zu errechnen, ab Juni 2019 als Stichtag der 01.06.17.
- Welcher Tarifvertrag, welche Berufsgruppe gilt?
Laut der Historie des Personalstamms für den Stichmonat. Wenn keine, dann laut aktuellem Personalstamm. - Kann der Tarifvertrag, kann die Berufsgruppe bestimmt werden?
Dazu eine Historie für die Personalnummer für den Stichmonat erstellen, wenn noch nicht vorhanden, und dort den Tarif und die Berufsgruppe ändern. - Welche Basis gilt?
Bei monatlicher Berechnung das Tarifentgelt, sonst der Tariflohn plus, je nach Regel, der Bauzuschlag. Aus dem Tarif des Stichmonats oder, wenn keiner, dem aktuellen Tarif. - Wie wird der Beitrag gerechnet?
Tarifentgelt mal Prozentsatz oder Tariflohn mal Entgeltstunden im Monat mal Prozentsatz.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Bezüge, hier auch: Funktion, Historieneintrag bzw.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife und
/Stammdaten/Sozialkassen, Beitragssätze: Beitragssatz Unterstützungskasse.
Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Bezüge, hier auch: Funktion, Historieneintrag bzw.
Stammdaten, Einrichtung, Tarife und
Stammdaten, Sozialkassen, Beitragssätze: Beitragssatz Unterstützungskasse.
Sozialkasse Steine Erden, Beitrag an Unterstützungskasse aus Tarif, aktueller Tarifvertrag, historischer Betrag
Wenn der Beitrag für die Unterstützungskasse der Sozialkasse Steine Erden gerechnet wird, dann kann diese Regel geändert werden:
- Welcher Tarifvertrag, welche Berufsgruppe gilt?
Wenn der Tarifvertrag und die Berufsgruppe nicht laut Historie des Stichmonats gelten sollen, sondern wie aktuell abgerechnet, dann so vorgehen:
In der Historie zum Personalstamm, bei den Bezügen, also dort, wo Tarifvertrag und Berufsgruppe eingetragen sind, beim Eintrag zum Stichmonat als "Nutzung bis Monat" den Vormonat des Stichtags eintragen. Dann werden der Tarifvertrag und die Berufsgruppe nicht von hier ermittelt, sondern aus der Abrechnung. Der Betrag oder der Faktor für diesen Tarifvertrag und diese Berufsgruppe wird aber weiterhin anhand des Stichmonats ermittelt.
Ab einem Stichmonat nach 06.17 muss "Nutzung bis Monat" nicht mehr eingetragen werden. Dann gilt:
Falls "Nutzung bis Monat" ein Datum nach dem Stichmonat ist, dann heißt das: Tarifvertrag, Berufsgruppe, Betrag und Faktor laut Stichmonat.
Kein Eintrag bei "Nutzung bis Monat" bedeutet dann: aktueller Tarifvertrag, aktuelle Berufsgruppe, aber Betrag oder Faktor zum Stichmonat.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Bezüge, die Spalte "Nutzung bis Monat" einblenden
Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Nacharbeiten, Historie, Bezüge, die Spalte "Nutzung bis Monat" einblenden.
Sozialkasse Steine Erden, Beitrag an Unterstützungskasse aus der Bewertung, wenn nicht Tarif
Wenn für den Beitrag zur Unterstützungskasse laut Tarif keine Basis gefunden werden kann, dann wird so gerechnet:
- Es gelten die Lohnarten zum Stichmonat laut Historie der Lohnarten zum Personalstamm:
Der Faktor der ersten Lohnart mit aktiven Entgeltstunden zählt; bei Monatsentgelt der Betrag (VZ) der Gehaltslohnart.
Wenn dieser Faktor ausdrücklich festgelegt werden soll, dann in der Historie der Lohnarten für diese Lohnart einen Eintrag zum Stichmonat erstellen und dort den Faktor oder Betrag eintragen.
Dieser Faktor aus der Historie der Lohnarten zum Personalstamm gilt bei Arbeitnehmern mit Teilzeit als vorrangig vor dem Tariffaktor.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Bezüge, Funktion, Historieneintrag erstellen
Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Nacharbeiten, Historie, Bezüge, Historieneintrag erstellen
Sozialkasse Steine Erden, Beitrag an Unterstützungskasse aus der Bewertung einer Lohnart
Wenn für den Beitrag zur Unterstützungskasse ein Faktor als Basis festgelegt werden soll, dann eine Lohnart mit der Funktion <1107 Steine Erden: Basis für UK, wenn Lohnart in der Historie im Personalstamm zum Stichmonat> anlegen, nur zum Zweck dieser Bewertung. Bei der Lohnart einen Eintrag für die Abrechnungsart erstellen.
- Diese Lohnart im Personalstamm eintragen, wenn sie als Basis gelten soll.
- Einmal abrechnen und dann die Lohnart in der Historie des Personalstamms als Eintrag für den Stichmonat kopieren.
- Bei diesem Eintrag in der Historie des Personalstamms einen Faktor eintragen.
/Stammdaten/Lohnarten.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt und
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Lohnarten, und dort: Funktion, Historieneintrag erstellen.
Webclient: Stammdaten, Lohnarten.
Stammdaten, Personalstamm, Lohn/Gehalt und
/Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Lohnarten, und dort: Historieneintrag erstellen.
Sozialkasse Steine Erden, Beitrag an Unterstützungskasse Faktor laut Tarif, neuer Stichmonat
Um den Faktor laut Tarif für den Beitrag zur Unterstützungskasse zu errechnen, wird ein Stichmonat benutzt.
Wenn es nach dem Jahr 2019 irgendwann ein neues Stichdatum gelten sollte, dann so vorgehen:
/Stammdaten/Sozialkassen, Bearbeiten, "Steine Erden Stichtag für Faktor UK: Ändern", also den Assit (...) anklicken, und in der folgenden Eingabe einen Eintrag erstellen und als "Ab Datum" den Abrechnungsmonat, ab dem dies zum ersten Mal gilt, und als "Datum" den neuen Stichtag eintragen
Webclient: Stammdaten, Sozialkassen, Bearbeiten, "Steine Erden Stichtag für Faktor UK: Ändern", also den Assit (...) anklicken, und in der folgenden Eingabe einen Eintrag erstellen und als "Ab Datum" den Abrechnungsmonat, ab dem dies zum ersten Mal gilt, und als "Datum" den neuen Stichtag eintragen.
Sozialkasse Steine Erden, Beitrag an Unterstützungskasse, Hinweise
- Wenn gar kein Faktor für den Beitrag an die Unterstützungskasse ermittelt werden kann, wird bei der Abrechnung eine Hinweismeldung geschrieben.
- Wenn kein Tariffaktor zum Stichmonat ermittelt werden kann, sondern der Lohnartenfaktor, dann wird bei der Abrechnung auch eine Hinweismeldung geschrieben.
Sozialkasse Steine Erden, Meldedatei an Unterstützungskasse
Um eine Meldedatei zu erstellen, muss bei der Sozialkasse "Steine Erden" angekreuzt sein. Für die Unterstützungskasse werden die Daten des Monats zusammengestellt.
Die Dateien werden in das Schnittstellenverzeichnis laut der Baulohn-Einrichtung gestellt. Erstellt wird je eine Datei pro Betriebskontonummer bei der Kasse. Vorangestellt wird "UK", angefügt werden Jahr und Monat, also etwa UK<Nummer>201601.txt. Die Datei ist im ANSI-Format.
Pro Zeile sind enthalten:
- Sozialversicherungsnummer,
- Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Land,
- Beitrag,
- Kennung,
- Datum zur Kennung.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Monat und Sozialkasse ausführen, Datenträger erstellen, es folgt eine Übersicht, dort: Datei erstellen
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse, Monat und Sozialkasse ausführen, Datenträger erstellen, es folgt eine Übersicht, dort: Datei erstellen.
Sozialkasse Steine Erden, Meldedatei an Zusatzversorgungskasse
Um eine Meldedatei zu erstellen, muss bei der Sozialkasse "Steine Erden" angekreuzt sein. Für die Zusatzversorgungskasse werden im Monat die Daten der Arbeitnehmer mit Austritt im Monat zusammengestellt; im Dezember aller Arbeitnehmer, die im Monat abgerechnet wurden. Die Daten eines Arbeitnehmers werden in einen Eintrag kumuliert, solange die Kennungen wie "gewerblich, Angestellter, Auszubildender" gleich bleiben.
Erstellt wird je eine Datei pro Betriebskontonummer bei der Kasse. Vorangestellt wird "DT", es folgt die Betriebskontonummer. Die Datei ist im ASCII-Format. Eine Datei enthält einen Vorsatz und einen Nachsatz, dazwischen einzelne Sätze pro Personalnummer und Monat. Rückrechnungen ins Vorjahr sind auch enthalten.
Zusätzlich wird eine Textdatei mit dem Zusatz "Begleitzettel" erstellt mit dem Inhalt: Firmennummer, Anzahl Sätze, Kontrollsummen.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Monat und Sozialkasse ausführen, Datenträger erstellen, es folgt eine Übersicht, dort: Datei erstellen
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse, Monat und Sozialkasse ausführen, Datenträger erstellen, es folgt eine Übersicht, dort: Datei erstellen.
Sozialkasse (Urlaubskasse) Maler
Sozialkasse (Urlaubskasse) Maler, Allgemein
Sozialkasse (Urlaubskasse) für das Maler- und Lackiererhandwerk. Die Malerkasse ist die tarifverantwortliche Dachorganisation für Maler und Lackierer und der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt. Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V., John-F.-Kennedy-Straße 6, 65189 Wiesbaden: www.malerkasse.de
Sozialkasse Maler, Zusatzversorgungskasse
Die zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk, in der Form einer Betriebsrente, wird als zvk-Beihilfe kollektiv kapitalgedeckt oder als ZVK-Zukunft-Rente individuell kapitalgedeckt gewährt.
Sozialkasse Maler, Firmendaten
In den Firmendaten als ZVK-Pflicht "ZVK-Pflicht/Bauhauptgewerbe" eintragen. Gemeint ist vor allem: es besteht ZVK-Pflicht, und das trifft auch auf die Sozialkasse Maler zu.
Sozialkasse Maler, Vorjahr, Schlechtwetter, Rückrechnung
Sozialkasse Maler, Rest-Urlaub Vorjahr
Für den Übertrag des Urlaubsanspruchs ins nächste Jahr, der automatisch im Januar ausgeführt wird, kann für die Maler-Unterstützungskasse ausgewählt werden, dass Rest-Urlaubsanspruch aus dem Vorvorjahr in den Vorjahres-Rest eingerechnet werden soll.
/Stammdaten/Sozialkassen, Urlaubsgruppen Maler und andere, Spalte "VorVorjahr in VJ-Rest rechnen".
Webclient:
Sozialkasse Maler, Vorjahres-Urlaub auf 0
Wenn bei Pflicht zur Maler-Sozialkasse auf einen Monat zurückgerechnet wird, in dem Vorjahres-Urlaub genommen wurde, dann wird das Urlaubsentgelt in der Regel nicht geändert; dazu gibt es diese Ausnahme:
Sozialkasse Maler, Wiedereintritt
Wenn ein Arbeitnehmer im Maler-Handwerk im Vorjahr entlassen wurde und im laufenden Jahr wiedereintritt, kann beim Eintritt ein bestimmter Grund eingetragen werden; dann wird der Vorjahres-Übertrag des Urlaubsanspruchs während der Abrechnung ins neue Jahr übertragen.
Hierfür im Beschäftigungs-Register des Personalstamms die Übersicht auf die Spalte "Grund" (das ist nicht der Fehlzeitengrund, sondern der sogenannte "Austritts- und Befristungsgrund") aufrufen und in der folgenden Übersicht einen Grund anlegen und mit der Bedeutung "MalerEin, ULAK Maler: Vortrag Vorjahresurlaub erstellen" versehen. Diesen Grund beim Eintritt vermerken.
Während der Abrechnung des Eintrittsmonats wird der Vorjahres-Anspruch übertragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient:
Sozialkasse Maler, Ausgleichsbetrag wegen Schlechtwetter-Kündigung
Bei der Maler-Urlaubskasse wird ein Urlaubsanspruch erzielt, wenn wegen Schlechtwetter gekündigt wurde; diese Ausfallzeit kann mit einer besonderen Lohnart berichtet werden.
Eine Lohnart anlegen mit der Funktion <3091 Maler Ausgleichsbetrag wegen SWG-Kündigung>. Kein Betrag, kein Gesamtbrutto, keine Steuer, keine SV. Die Stunden mit dieser Lohnart berichten; mit besonderer Kennzeichnung können die Wochen berichtet werden. Diese besondere Kennzeichnung ist zur Lohnart eine "Einheit", die mit W beginnt.
Durch die Abrechnung werden für die so berichteten Ausfallzeiten Ausgleichsbeträge ermittelt.
Maßgeblich hierfür sind die bei der als "Maler" gekennzeichneten Sozialkasse definierten Werte "Ausgleichsbetrag je Kalenderwoche" und "Ausfallwochen, maximal, Schlechtwetter-Kündigung". Es werden Ausgleichsbeträge nur für ganze Ausfallwochen ermittelt.
/Stammdaten/Lohnarten und /Stammdaten/Sozialkassen, Urlaubsgruppen Maler und andere.
Webclient:
Sozialkasse Maler, Ausgleichsbetrag wegen Schlechtwetter-Kündigung, melden
Wenn die Meldedatei für die Malerkasse zusammengestellt wird und wenn sich ein Urlaubsanspruch wegen Schlechtwetter ergibt, weil die Lohnart mit der Funktion <3091 Maler Ausgleichsbetrag wegen SWG-Kündigung> mit Wochen berichtet und abgerechnet wurde, dann wird so gemeldet:
- Die Anzahl der Wochen ist die Menge, die berichtet wurde. Die Anzahl der Tage ergibt sich aus der Anzahl der Wochen mal 5.
Welcher Zeitraum wird gemeldet?
- Wenn jeden Monat, also ab der Kündigung (ab dem Austrittsmonat) bis zur Wiedereinstellung (bis zum Eintrittsmonat) die Lohnart für den Ausgleichsbetrag berichtet und abgerechnet wird: dann gilt das Belegdatum dieser Lohnart als Beginn des Zeitraums; die Tage der Kalenderwochen, wie berichtet, dazugerechnet, geben das Ende des Zeitraums.
- Wenn nicht jeden Monat berichtet und abgerechnet wird, sondern nur im Wiedereintrittsmonat, dann gilt der Tag nach dem Austritt als Beginn des Zeitraums; die Tage der Kalenderwochen, wie berichtet, dazugerechnet, geben das Ende des Zeitraums.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL) und dann Datenträger erstellen.
Webclient:
Sozialkasse Maler, Rückrechnungen auf Urlaubs-Monate
Bei Abrechnung mit der Maler-Unterstützungskasse wird bei Rückrechnungen auf Monate, in denen Urlaub genommen worden war, der damals ermittelte Faktor für die Bewertung beibehalten.
Dies gilt sowohl wenn die Urlaubstage nicht geändert wurden, als auch wenn Urlaubstage zusätzlich abgerechnet wurden.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen.
Webclient:
Sozialkasse Maler, Tarifänderung im Jahr 2004
Sozialkasse Maler, Tarifänderung 2004
Wir fassen zusammen, was wegen der Tarifänderungen vom März 2004 zur Maler-Unterstützungskasse eingerichtet werden muss und wie die Abrechnung erfolgt. Durch die Tarifänderungen werden die Urlaubsgruppen-Zuordnungen und die Prozentsätze für die Ermittlung des Urlaubsanspruchs geändert und das zusätzliche Urlaubsgeld wird ab 03.04 mit 15% statt 25% gerechnet.
Urlaubsgruppen
Einige Arbeitnehmer müssen von der bisherigen Urlaubsgruppe "über 35 Jahre, 5 Jahre Betriebszugehörigkeit", die jetzt "über 45 Jahre" bedeutet, das ist die Urlaubsgruppe 4, in eine andere Gruppe "über 35 Jahre" wechseln, das ist die Urlaubsgruppe 3.
Es ist nicht nötig, neue Urlaubsgruppen, also etwa Gruppe 6 oder 7, zu benutzen. Die geänderte Urlaubsgruppe im Personalstamm eintragen.
Zu allen Urlaubsgruppen, die im Personalstamm eingetragen sind, müssen bei der Sozialkasse Prozentsatz-Einträge vorhanden sein, sowohl zum 01.03.04 als auch zu einem Datum davor. Denn für alle Urlaubsgruppen wurden die Prozentsätze geändert. Zu den genauen Werten siehe die Mitteilungen der Unterstützungskasse.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und
/Stammdaten/Sozialkassen, Urlaubsgruppen Maler.
Webclient:
Zusätzliches Urlaubsgeld
Bei der Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgelds mit 15% oder 25% gibt es zwei Möglichkeiten der Berechnungsbasis: die erarbeiteten Urlaubstage oder der Entgeltanspruch.
Was sind die möglichen Folgen bei der Basis "erarbeitete Tage"? Bis März wurden z.B. die Urlaubstage bereits genommen, ein Anspruch in Geld ist jedoch noch übrig; dieses Rest-Geld bewirkt dann ein zusätzliches Urlaubsgeld von nur 15%. Oder die Urlaubstage werden später genommen, dann jedoch ist der Tagessatz mittlerweile ein anderer als zum Stand Ende Februar und für die Tage wird mehr Urlaubsgeld abgerechnet, als Ende Februar vorhanden war, entsprechend höher ist das zusätzliche Urlaubsgeld zu 25%.
Wenn dagegen das vor März erarbeitete Urlaubsentgelt ungeachtet der Tage auf Basis des Entgeltanspruchs mit 25% zusätzlichem Urlaubsentgelt abgerechnet wird, dann kann folgendes sein: Es wird für die vor März erarbeiteten Urlaubstage ein anderes Urlaubsgeld als Basis des zusätzlichen Urlaubsgelds angesetzt als im Urlaubsmonat abgerechnet wird.
Gründe hierfür sind die Vorschrift, dass die erarbeiteten Urlaubstage pro Monat abzurunden sind, z.B. Januar 2 Tage, Februar 3 Tage, sowie die Schwankungen beim Bruttolohn.
Deshalb kann bei der Sozialkassen-Einrichtung ausgewählt werden, wie verfahren werden soll: Basis zus. Urlaubsgeld 2004, Maler: "Erarbeitete Tage" oder "Entgeltanspruch". Wir empfehlen die Eingabe "Entgeltanspruch".
/Stammdaten/Sozialkassen, Bearbeiten.
Webclient:
Druck der Abrechnung
Beim Druck der Abrechnung wird das zusätzliche Urlaubsgeld mit einem Misch-Prozentsatz ausgewiesen, wenn sowohl mit 25% als auch mit 15% abgerechnet wurde; es können ferner zwei Informations-Lohnarten gedruckt werden, die das abgerechnete Urlaubsentgelt und zusätzliche Urlaubsgeld in die beiden Bestandteile auflösen.
Zu diesem Zweck zwei Informations-Lohnarten anlegen mit den Funktionen: A415 ULAK Maler 2004, Urlaubsentgelt mit 15% zus. Urlaubsgeld und A425 ULAK Maler 2004, Urlaubsentgelt mit 25% zus. Urlaubsgeld.
Eine Bezeichnung eingeben, ferner im Bewertungs-Register die Abrechnungsarten eintragen, für die solche Lohnarten ausgegeben werden sollen. Die weiteren Definitionen bei den Lohnarten sind ohne Bedeutung.
Wie andere Informations-Lohnarten werden diese im Netto-Teil der Abrechnung gedruckt: Pro Lohnart wird zuerst der Betrag des Urlaubsentgelts und daneben der Betrag des zusätzlichen Urlaubsgelds gedruckt, dann folgt die Angabe "zur Info".
Diese Lohnarten werden während der Abrechnung ermittelt; sie müssen also vor der Abrechnung vorhanden sein, wenn sie ausgegeben werden sollen. Sie werden nur ermittelt, wenn sowohl mit 15% als auch mit 25% abgerechnet wurde.
/Stammdaten/Lohnarten und /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Druckausgaben erstellen, <abrlohgeh>.
Webclient:
Hinweis für 2005
Es ist nicht vorgesehen, im Jahr 2005 die Trennung in jeweils eine Basis für 25% und 15% zusätzliches Urlaubsgeld für eventuellen Rest-Urlaub aus 2003 oder aus Januar, Februar 2004 automatisch auszuführen. Bitte klären Sie betriebsintern, ob es angesichts der Tarifsituation möglich ist, diesen Rest-Urlaub in 2004 zu verbrauchen.
Sozialkasse Maler, Angestelltenbeitrag ab 2005
Der Beitrag für Angestellte bei der Maler-Sozialkasse, also der Zusatzversorgungsbeitrag, ändert sich ab 01.05 von einem festen Betrag auf 2% des Bruttolohns; dies ist der Prozentsatz für die Zusatzversorgung.
Bei den Prozent-Einträgen der Sozialkasse bitte überprüfen, dass im aktuellen Eintrag als Zusatzversorgung 2 Prozent eingetragen ist; möglicherweise steht dort noch 1%.
Wenn Sie aber eine solche Sozialkasse nur hilfsweise benutzen, obwohl nicht Maler-Handwerk, dann blenden Sie in der Anzeige der Prozentsätze die Spalte "Auswahl Beitrag Angestellte" ein und setzen diese Auswahl auf "Betrag", um weiterhin den festen Betrag abzurechnen.
/Stammdaten/Sozialkassen, Beitragssätze, bei den Prozentsätzen: "Zusatzversorgung Prozentsatz".
Webclient:
Sozialkasse Maler, ZVK-Brutto der Angestellten
Für die Maler-Sozialkasse, die ab 2005 die Beiträge der Angestellten prozentual ermittelt, kann in der Übersicht der Beitragsmeldungen die Summe des ZVK-Bruttos der Angestellten gesehen werden. Wenn also die Beitragsmeldungen ermittelt werden, im Falle der Maler-Sozialkasse ist dies zur Kontrolle der Meldungen, weil sie nicht automatisch erstellt werden, dann ist dort auch die Bruttogehaltssumme sichtbar.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Beitragsmeldung (BEMEL) und
Ergebnis auf Beitragsmeldung (BEMEL): Bruttogehalt Angestellte.
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Sozialkasse Maler, Wiedereintritt
Wenn ein Arbeitnehmer im Maler-Handwerk im Vorjahr entlassen wurde und im laufenden Jahr wiedereintritt, kann beim Eintritt ein bestimmter Grund eingetragen werden; dann wird der Vorjahres-Übertrag des Urlaubsanspruchs während der Abrechnung ins neue Jahr übertragen.
Hierfür im Beschäftigungs-Register des Personalstamms die Übersicht auf die Spalte "Grund" (das ist nicht der Fehlzeitengrund, sondern der sogenannte "Austritts- und Befristungsgrund") aufrufen und in der folgenden Übersicht einen Grund anlegen und mit der Bedeutung "MalerEin, ULAK Maler: Vortrag Vorjahresurlaub erstellen" versehen. Diesen Grund beim Eintritt vermerken.
Während der Abrechnung des Eintrittsmonats wird der Vorjahres-Anspruch übertragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
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Sozialkasse Maler, Resturlaub
Wenn der volle Resturlaub genommen wird, dann gilt für die Maler-Sozialkasse das gleiche wie im Bauhauptgewerbe:
Im Austrittsmonat wird, sofern alle restlichen Urlaubstage genommen werden, auch der Restbetrag auf 0 gebracht. Wenn in anderen Monaten, in denen alle Urlaubstage genommen werden, das gleiche geschehen soll, dann in der Einrichtung "ULAK Abbau mit Aufbau lfd Monat" auswählen, mit ab-Datum. In diesen Fällen werden das Urlaubsentgelt und das Zusätzliche Urlaubsgeld des Monats, die selbst wieder einen Urlaubsanspruch in Geld bewirken, durch eine Hochrechnung berücksichtigt und es wird versucht, den neuen Betrag wiederum auszuzahlen, ohne dass ein neuer Restbetrag entsteht. Das gilt auch für Sozialkassen, die hilfsweise als "Maler" gekennzeichnet sind.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung.
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Sozialkasse Maler, Urlaubsabgeltung
Wenn für die Maler Sozialkasse eine Urlaubsabgeltung berichtet wird, dann wird das zusätzliche Urlaubsgeld dazu automatisch auf die Abrechnung gebracht.
Abgeltung sind die Lohnarten mit den Funktionen 1081, 1085, die berichtet werden. Das zusätzliche Urlaubsgeld wird während der Abrechnung aus dem Abgeltungsbetrag errechnet.
Für das zusätzliche Urlaubsgeld kann eine eigene Lohnart angelegt werden mit der Funktion "1087 Maler: Zusätzliches Urlaubsgeld bei Abgeltung"; diese kann z.B. als nicht ZVK-pflichtig gekennzeichnet werden, weil aus Urlaubsabgeltungen kein neuer Urlaubsentgeltanspruch entsteht.
Wenn diese Lohnarten zur Urlaubsabgeltung als nicht ZVK-pflichtig abgerechnet werden, aber auf ihren Betrag der Zusatzversorgungsbeitrag gezahlt werden muss, dann diese Lohnarten in der Karte der Sozialkasse, Register Definition, als "Zusätzliche Lohnarten für Zusatzversorgung" eintragen. Auf die Beträge dieser Lohnarten werden dann Beiträge gerechnet, und zwar bei Gewerblichen mit dem vollen Beitragssatz, bei Angestellten mit dem Zusatzversorgungssatz.
Sozialkasse Maler, zusätzliches Urlaubsgeld
Das zusätzliche Urlaubsgeld wird bei Arbeitnehmern mit Maler-Sozialkasse so dargestellt: im Urlaubskonto ist es nicht im Urlaubsanspruch in Geld enthalten, sondern wird zusätzlich geführt; bei der Meldung an die Sozialkasse wird es wird dem genommenen Urlaubsanspruch zusammengerechnet.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, zu Urlaub: Konto.
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Sozialkasse Maler, ZVK-Brutto
Die Maler-Sozialkasse legt fest, dass Entgeltumwandlungen nicht das ZVK-Brutto vermindern; dies kann bei der Sozialkasse so eingerichtet werden.
Bei der Sozialkasse kann das Datum eingetragen werden, ab dem Entgeltumwandlungen, obwohl diese Lohnarten als ZVK-pflichtig definiert sind, für diese Sozialkasse dennoch das ZVK-Brutto nicht vermindern sollen. Das ZVK-Brutto ist die Basis für den Urlaubsanspruch und für den Zusatzversorgungsbeitrag.
Lohnarten zur Entgeltumwandlung haben die Funktionen "1411 AN-Anteil TZR Steuer- und SV-BruttoAbzug" oder 1412, 1413, 1416, oder die "Kennung steuerfreier Bezug: 04".
Für die Sozialkasse des Bauhauptgewerbes aber kein Datum zu den Entgeltumwandlungen eintragen, denn das ZVK-Brutto muss durch die Entgeltumwandlung vermindert werden. Bei der Maler-Sozialkasse das Datum eintragen.
/Stammdaten/Sozialkasse, Bearbeiten, Entgeltumwandlung bleibt ZVK-Brutto ab, Entgeltumwandlung, bis Datum.
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Sozialkasse Maler, Urlaubsgruppen, Beitrag
Ab 2016 gibt es bei der Maler-Sozialkasse nur noch 3 Urlaubsgruppen: mit Anspruch auf 25 Urlaubstage, mit Anspruch auf 28 Urlaubstage ab 12 Jahren Gewerbezugehörigkeit und mit Anspruch auf 30 Urlaubstage ab 22 Jahren Gewerbezugehörigkeit.
Die Urlaubsgruppen sind bereits vorhanden. Es kann sein, dass Mitarbeiter neu eingestuft werden müssen. Hierfür gibt es Informationen der Kasse an die Betriebe.
Die Betragssätze der Maler-Sozialkasse sind ab 01.16: ZVK-Beitragssatz 14,30; Zusatzversorgung % enthalten 2.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Jahr, Für 2016.
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Sozialkasse Gerüstbau als Maler
Sozialkasse Gerüstbau, Allgemein
Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst). Die SOKA Gerüst sitzt in Mainz und ist die verantwortliche Sozialkasse für Gerüstbaubetriebe außerhalb Berlins. Zu ihren Aufgaben gehört Umsetzung von Tarifverträgen, die Sicherung sozialer Mindeststandards und die Förderung des Gerüstbauer-Handwerks.
Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Mainzer Straße 98 – 102, 65189 Wiesbaden: www.sokageruest.de
Für Betriebe mit Sitz in Berlin ist die SOKA Bau Berlin zuständig.
Sozialkasse Gerüstbau, als "Maler" definieren
Eine Gerüstbau Sozialkasse soll außerdem bei der Art der Sozialkasse als "Maler" gekennzeichnet werden. Die Sozialkasse Gerüstbau kann auch in der Karte als "Gerüstbau" gekennzeichnet werden.
In der Regel wird die Gerüstbau-Sozialkasse mit der Art "Maler" versehen, um die Verarbeitung nach Urlaubsgruppen zu nutzen. Es gibt aber Unterschiede in der Beitragsberechnung. Die Maler-Sozialkasse kürzt die Basis des Zusatzversorgungsbeitrags auf die RV-Bemessungsgrenze, die Gerüstbau-Sozialkasse nicht. Um dies zu kennzeichnen, gibt es die zusätzliche Eingabe.
Dadurch kann die Verarbeitung nach Urlaubsgruppen benutzt werden und außerdem: Das zusätzliche Urlaubsgeld wird auf das Urlaubsentgelt dazugerechnet und nicht, wie im Bauhauptgewerbe, aus dem Urlaubsentgelt herausgerechnet.
Dann ist eine Urlaubsgruppe im Personalstamm nötig; und die "Ulak-Werte Maler" müssen bei der Sozialkasse eingetragen werden
/Stammdaten/Sozialkassen, Urlaubsgruppen Maler und andere.
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Sozialkasse Gerüstbau, Besonderheit
Wenn die Sozialkasse Gerüstbau als "Maler" gekennzeichnet ist, dann zusätzlich diese Auswahl treffen: Baulohn, Stammdaten, Institutionen, Sozialkasse, bei der Gerüstbau-Sozialkasse unten bei den Prozentsätzen die Spalte "Auswahl Beitrag Angestellte" einblenden und die Auswahl "Betrag" treffen. Das bedeutet, es wird der Betrag zur Zusatzversorgung gerechnet und nicht, wie bei der Maler-Sozialkasse, ein Prozentsatz.
Sozialkasse Gerüstbau, Druckausgaben für Gerüstbau
Für die Sozialkassennachweis-Karte und für den Einlösungsschein bei Gerüstbau gibt es zwei Ausgaben, mit diesen Werten:
- Sozialkassennachweis:
Der Nachweis stellt Jahreswerte zusammen. Und zwar: pro Personalnummer:
Personalname, Firmenname. Betriebskontonummer, Datum von bis. Beschäftigungstage, ZVK-Brutto, Prozentsatz Urlaubsentgelt. Urlaubsentgeltanspruch. Gewährtes Urlaubsentgelt, zusätzliches Urlaubsgeld, Urlaubstage. - Der Einlösungsschein enthält Monatswerte, und zwar:
Einlösungsscheines sind, pro Personalnummer: Betriebskontonummer. Gewährte Urlaubstage, gewährtes Urlaubsentgelt. Personalname, Prozentsatz zusätzliches Urlaubsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld. Gesamtbetrag.
/Berichte/Berichte drucken, <bloulakgstsna> <bloulakgstein>.
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Sozialkasse Gerüstbau, Datei
Sozialkasse Gerüstbau, Änderungen ab 01.22
Gerüstbau, Mindesturlaubsvergütung ab 01.22
Der Urlaubsanspruch erhöht sich für jede Stunde des Arbeitsausfalls unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit (Mindesturlaubsvergütung).
Pro Ausfallstunde ermittelt sich die Mindesturlaubsvergütung aus 14,82 Prozent des gemeldeten Bruttostundenlohnes (11,4 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld); bei Schwerbehinderung: 17,81 Prozent (13,7 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld).
Der Faktor ergibt sich z.B. aus (Betrag aus Zeitlohn minus Zugang plus Abbau minus Entgeltumwandlung) / (Stunden aus Zeitlohn minus Zugang), was auch mehr oder weniger als der Faktor zum tatsächlichem Zeitlohn/Stundenlohn ist. Das wird automatisch vom Programm gerechnet.
Gerüstbau, ZVK-Beitrag ab 01.22
Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich der Sozialkassenbeitrag bei der Soka-Gerüstbau. Die Einträge sind in der entsprechenden Sozialkasse Gerüstbau händisch zu pflegen. Dazu legen Sie mit einem "Ab Datum": 01.01.22 einen neuen Datensatz mit den neuen gültigen Werten an.
- Der Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer sinkt von 25,0 Prozent auf 24,1 Prozent. Davon werden 1,2 Prozent an die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG abgeführt (vorher 0,8 Prozent).
- Die Winterbeschäftigungs-Umlage, die die Sozialkasse im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht, steigt von 1,0 Prozent auf 1,9 Prozent.
- Der Beitrag für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten pro vollem Beschäftigungsmonat steigt von 11,00 Euro auf 20,00 Euro.
Ab 01.22 wird dann mit diesen Werten gerechnet. Die Werte für die Urlaubsermittlung, die ULAK-Werte, brauchen nicht angepasst werden.
/Stammdaten/Sozialkassen, Sozialkasse für Gerüstbau, Aktionen Beitragssätze.
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Gerüstbau, ZVK-Beitrag bei Angestellten bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis
Der Angestelltenbeitrag ist auch während des Ruhens des Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau zu zahlen (z.B. auch bei Elternzeit). D.h. für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten wird ab 01.01.2022 weiterhin der volle Monatsbeitrag (ab 01.01.22 = 20 Euro) für jeden vollen Beschäftigungsmonat eines Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau abgeführt.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Ausführen Beitragsmeldung (BEMEL).
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Sozialkasse Maler, Übertragen per Datei
Meldungen an die Sozialkasse Maler können per Datei erstellt werde.
Was vorbereiten?
Bei den Betriebskontonummern zur Sozialkasse die "Betriebskontonummer" eintragen, das ist die Nummer des Arbeitgebers, und die gleiche Nummer als "Betriebskontonummer DV". Bei der Sozialkasse die Zulassungsnummer eintragen, diese ist: 00001511.
Im Personalstamm gilt die Sozialversicherungsnummer laut SV-Register als Arbeitnehmer-Nummer.
Besonderheiten: Die Maler-Sozialkasse akzeptiert nur eine Betriebsnummer pro Datei.
Was ausführen?
Bei den ZVK-Meldungen für den Monat den Punkt "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten Urmel" ausführen. Ferner Anmeldungen über den Punkt "Beschäftigungszeiten Anmel" erfassen; diese werden nicht automatisch erstellt. Dann "Datenträger erstellen". Die Meldungen enthalten die Bruttogehälter und Bruttolöhne und die Urlaubsvergütungen für gewerbliche Angestellte.
/Stammdaten/Sozialkassen, Betriebskontonummern und
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung und
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen.
Webclient:
Name der Meldedatei an die Urlaubskasse Maler
Wenn eine Meldedatei für die Urlaubskasse Maler erstellt wird, dann wird an den Dateinamen Jahr und Monat angefügt, zum Beispiel DUEUKM2112 für Dezember 2021.
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Ausführen, Datenträger erstellen
Sozialkasse Maler, Meldungen, Abgeltungen
Wenn an die Sozialkasse Maler Abgeltungen gemeldet werden sollen:
- Wenn Urlaubsabgeltungen, das sind Lohnarten mit der Funktion 1081 und 1085, abgerechnet wurden dann führt dies zu einer Urlaubsmeldung im "Urmel-Satz".
Und zusätzlich muss ein "Anmel-Satz" erstellt werden;
Dieser wird nicht automatisch ermittelt.Beim Anmel-Satz als "Meldeschlüssel" einen der Werte von 01 bis 06 eintragen.
- Gemeldet werden dann Anmel, Satzart 10 mit diesem Meldeschlüssel, und Urmel, Satzart 15 mit der Meldeart 11 Abgeltungen.
Sozialkasse Maler, Ausgleichsbeträge
Wenn eine Datei mit den Meldungen an die Maler-Sozialkasse erstellt wird, dann werden zusätzlich zur Urlaubsmeldung Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten gemeldet, so wie sie abgerechnet wurden.
Dies geschieht, wenn der Datenträger erstellt wird.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Datenträger erstellen.
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Sozialkasse Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland (NWD)
Sozialkasse Betonsteingewerbe NWD, monatliche Meldungen und Meldedatei ab 01.01.2023
Mit den monatlichen Meldungen entfällt nach Information der Soka-Bau die jährliche Meldung mit dem Datensatz <BGMEL> mit Meldeschlüssel 0060. Diese jährliche Meldung ist letztmalig, wie gewohnt, für das Jahr 2022 abzugeben.
Ab 01.23 können monatliche Meldungen an die Sozialkasse des Betonsteingewerbes nach dem Muster der Meldungen der Sozialkasse Bau erstellt werden.
Bitte beachten Sie die Informationen, die Sie von der Soka-Bau erhalten: Eine Änderung des VTV und eine AVE steht noch aus dazu.
Die Voraussetzungen / notwendige Einrichtung hierfür sind:
Die Sozialkasse ist bei den "Betriebskontonummern Sozialkasse" für die Firma oder pro Niederlassung mit den Betriebskontonummern eingetragen.
Im Personalstamm sind im Register Sozialkasse die ZVK-Personengruppe und die Arbeitnehmer-Nummer eingetragen.
Details dazu:
Anmeldungen und Abmeldungen, also <ANMEL>, werden für alle Arbeitnehmer erstellt; besondere Meldungen (wie etwa zur Elternzeit) jedoch nicht, sondern nur solche mit dem Meldeschlüssel 0010, also bei Eintritt und Austritt. Es ist, sofern notwendig, eine manuelle Erfassung dazu möglich.
Der ZVK-Beitrag im Betonsteingewerbe ist ein reiner Zusatzversorgungsbeitrag, also nicht die Basis der Urlaubsberechnung.
Dennoch werden "Urlaubsmeldungen" <URMEL> erstellt: mit den Beschäftigungstagen aus den Steuertagen laut Lohnkonto und dem Bruttolohn aus dem ZVK-Brutto laut Lohnkonto. Diese Meldungen werden für gewerbliche Arbeitnehmer erstellt.
Mit beiden Arten von Meldungen kann dann der Datenträger erstellt werden.
Was ist zu tun?
Monatlich die Meldung <ANMEL>, also die notwendigen Anmeldungen und Abmeldungen und
monatlich die Meldung <URMEL>, Urlaubsmeldungen ausführen.
Nach der Ausführung den Datenträger erstellen und diesen im Portal der Soka-Bau verschicken.
Was nicht mehr tun ab 01.23 (Meldejahr 2023)?
Nicht mehr ausführen (auch nicht monatlich) die Meldung <BGMEL>, Betonsteingewerbe
Abteilungen, Baulohn, Einrichtung, Betriebskontonummern Sozialkasse und
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialkasse und
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Sozialkasse zum Betonsteingewerbe
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Betriebskontonummern Sozialkasse und
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialkasse und
Nach der Abrechnung, Sozialkasse, Sozialkasse zum Betonsteingewerbe
Sozialkasse Betonsteingewerbe NWD, ZVK-Meldungen Jahresmeldungen bis 31.12.2022
Für das Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland können die besonderen Datensätze an die Sozialkasse gemeldet werden; dies sind Jahresmeldungen und Meldungen beim Austritt und beim Wechsel vom gewerblichen Arbeitnehmer zum Angestellten.
Bei den Stammdaten der Sozialkasse muss hierfür "Betonsteingewerbe" angekreuzt werden.
- Es werden Meldungen mit dem Schlüssel "Meldung von Beschäftigungszeiten" erstellt.
Das sind Meldungen im Austrittsmonat, beim Wechsel vom Gewerblichen zum Angestellten und Jahresmeldungen im Dezember, für Gewerbliche, für Poliere und Angestellte. - Bei gewerblichen Arbeitnehmern wird der Bruttolohn ausgewiesen. Rückrechnungen werden dabei in den Monat der Abrechnung gerechnet.
Bei den ZVK-Meldungen hierfür den Teilschritt "BGMEL Betonsteingewerbe" ausführen. "BGMEL" über den Funktion-Button einblenden, wenn noch nicht vorhanden. Diese Meldungen können dann über den Ergebnis-Button gesehen werden, bevor der Datenträger erstellt wird.
/Stammdaten/Sozialkassen, Bearbeiten und
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen.
Sozialkasse Betonsteingewerbe NWD, zusätzliches Urlaubsgeld, wenn beschäftigt
Diese Regelung kommt vom Betonsteingewerbe und kann ansonsten auch benutzt werden: Zusätzliches Urlaubsgeld soll nur ausgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Tagen beschäftigt war. Im Betonsteingewerbe gilt außerdem: bei Austritt gibt es kein zusätzliches Urlaubsgeld.
Für andere Sozialkassen gilt diese besondere Regel bei Austritt nicht.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd.Jahr, Spalte Zus. Url.Geld wenn Tage beschäftigt.
Webclient:
Sozialkasse Betonsteingewerbe NWD, Meldedatei
Zum 01.01.2022 wird das elektronische Meldeverfahren angepasst und der Datensatz BGMEL wird um das Feld „steuerliche Identifikationsnummer“ (Steuer-ID) erweitert. Das neue Feld kann erst ab 01.01.2022 übermittelt werden.
Die steuerliche Identifikationsnummer muss im Datensatz BGMEL bei der jährlichen Meldung von Beschäftigungszeiten und Entgelt (Meldeschlüssel 0060) mitgeteilt werden.
Das betrifft auch schon die Meldung der Beschäftigungszeiten für das Jahr 2021, ausgeführt für den Meldemonat 12.21 ab 01.01.22.
/Stammdaten/Personalstamm/Register Steuer: Steuer-ID.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Betonsteingewerbe <BGMEL> ausführen.
Webclient:
Betonsteingewerbe NWD, Sozialkassenbeitrag ab 01.01.2023
Ab dem 01.01.2023 ändert sich der Sozialkassenbeitrag im Bereich des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland (NWD). Die Einträge sind in der entsprechenden Sozialkasse Betonsteingewerbes NWD händisch zu pflegen. Dazu legen Sie mit einem "Ab Datum": 01.01.2023 einen neuen Datensatz mit den neuen gültigen Werten an.
- Ab 01.01.2023 werden die Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer auf 2,50% des Bruttolohnlohns angehoben. Für dienstpflichtige Arbeitnehmer bleibt die monatliche Pauschale bei 54,40 € bzw. 1,81 € pro Kalendertag.
- Für technisch, kaufmännisch Angestellte beträgt die Pauschale ab 01.01.2023 62,00 € pro Monat bzw. 3,10 € pro Arbeitstag.
Für dienstpflichtige Angestellte beträgt die Monatspauschale ebenfalls 62,00 € bzw. 2,06 € je Kalendertag.
Ab 01.01.2023 wird dann mit diesen Werten gerechnet. Die Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die Informationen der Sozialkasse.
/Stammdaten/Sozialkassen, Sozialkasse für Betonsteingewerbes NWD, Aktionen Beitragssätze
Sozialkasse Betonsteingewerbe NWD, Sozialkassenbeitrag ab 01.07.2022
Ab dem 01.07.2022 ändert sich der Sozialkassenbeitrag im Bereich des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland (NWD). Die Einträge sind in der entsprechenden Sozialkasse Betonsteingewerbes NWD händisch zu pflegen. Dazu legen Sie mit einem "Ab Datum": 01.07.22 einen neuen Datensatz mit den neuen gültigen Werten an.
- Ab 01.07.2022 werden die Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer um 0,4% auf 2,05% des Bruttolohnlohns angehoben. Für dienstpflichtige Arbeitnehmer steigt die monatliche Pauschale auf 54,40 € bzw. 1,81 € pro Kalendertag.
- Für technische, kaufmännische Angestellte beträgt die Pauschale zukünftig 51,00 € pro Monat bzw. 2,55 € pro Arbeitstag.
Für dienstpflichtige Angestellte beträgt die Monatspauschale ebenfalls 51,00 € bzw. 1,70 € je Kalendertag.
Ab 01. Juli 2022 wird dann mit diesen Werten gerechnet. Die Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die Informationen der Sozialkasse.
/Stammdaten/Sozialkassen, Sozialkasse für Betonsteingewerbes NWD, Aktionen Beitragssätze.
Sozialkasse DACH, Senkung der Winterbeschäftigungsumlage ab dem 01.10.2023 beim Dachdeckerhandwerk
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Antrag der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks zugestimmt und senkt die Winterbeschäftigungsumlage (WBU) im Dachdeckerhandwerk ab dem 01.10.2023 von derzeit 2,0 % auf 1,6 % des umlagepflichtigen Bruttolohns.
Die Regelung wird gültig ab dem Beitragsmonat Oktober 2023 und ist in der Bruttolohnsummenmeldung zu berücksichtigen. Für die Dachdeckerbetriebe in den alten Bundesländern (West) verringert sich ab 01.10.2023 der Gesamtbeitrag auf 14,00 % der Bruttolohnsumme. Für die neuen Bundesländer (Ost) beträgt der reduzierte Gesamtbeitrag dann 13,65 %. Eine Übersicht der Beiträge finden Sie auf der Seite der SOKA-Dach: SOKA-DACH-Beitrag.
Die Absenkung um 0,4 %-Punkte kommt sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeitern zugute: Der Arbeitgeberanteil zur WBU sinkt auf 1,0 % der umlagepflichtigen Arbeitsentgelte, der Arbeitnehmeranteil auf 0,6 % des Bruttoentgelts.Weitere Informationen zur WBU finden Sie im Bereich Service & Hilfe auf der Seite der SOKA-Dach zur Winterbeschäftigungsumlage.
In NEVARIS Finance Baulohn ist für die Änderung zur Dachdecker Winterbeschäftigungsumlage kein Patch notwendig. Es müssen die Lohnart zur Winterbauumlage und die Einrichtung der entsprechenden Sozialkasse angepasst werden. |
Sperren
Siehe zu Tabellensperren auch im Handbuch: BLO Tabellensperren.
Sperre bei: Abrechnung in mehreren Mandanten
Wenn eine Abrechnung in mehreren Mandanten gleichzeitig ausgeführt wird, kann es zu gegenseitigen Sperren der Abrechnungen kommen.
Sperre bei: Abrechnung in einem Mandanten
Im gleichen Mandanten kann es zu Sperren von Stammdaten und Berichtsdaten kommen. Ferner ist in einem Mandanten zur gleichen Zeit nur eine Abrechnung möglich.
Bestimmte Daten können angezeigt werden, aber nicht geändert werden, da sie gerade während einer anderen Verarbeitung, also einer Abrechnung, bearbeitet und geändert werden.
Sperre bei: bei Stammdaten
Personalstamm
Während der Abrechnung wird die Personalstamm-Historie geschrieben. Ferner wird der Abrechnungsstatus im Personalstamm vermerkt. Dies führt dazu, dass der Personalstamm während der Abrechnung nicht bearbeitet werden kann. Dies bezieht sich auf Personalnummern des aktuellen Mandanten.
Freigeben
Wenn dies nicht gewünscht ist, dann kann unter Baulohn, Einrichtung im Prüfen-Register "Bei Abrg Personalstamm freigeben" ausgewählt werden. Dann ist der Personalstamm für kurze Zeit gesperrt, aber während des größeren Teils der Abrechnung frei.
Allerdings wird gegen Ende der Abrechnung der Abrechnungsstatus pro Personalnummer festgestellt, so dass es erneut zur Sperre auf den Personalstamm kommen kann.
Lohnarten
Lohnarten werden durch die Abrechnung nicht gesperrt. Das Schreiben der Lohnarten-Historie erfolgt beim Abschluss des Monats über Aktuelle Abrechnung, Monat abschließen.
Sperre bei: bei Berichtsdaten
Abrechnungsschritt
Wenn die Abrechnung mit "Standard ausführen" ausgeführt wird, sind in der Regel die Teilschritte "Fehlzeiten prüfen" und "Berichtsdaten prüfen" enthalten.
Während dieser Verarbeitung werden Fehlzeiten in Berichtsdaten übertragen oder Berichtsdaten in den Fehlzeitenkalender, je nachdem, an welcher Stelle Fehlzeiten erfasst wurden. Während dieser Zeit sind beide Eingaben für andere Benutzer gesperrt. Dies bezieht sich auf Berichtsdaten des aktuellen Mandanten.
Freigabe
Nach diesen "Prüfen"-Schritten werden während der Abrechnung die Berichtsdaten und Fehlzeiten wieder zur Erfassung freigegeben.
Hinweise
"Fehlzeiten prüfen" und Berichtsdaten prüfen" sind nicht unbedingt bei jeder Abrechnung erforderlich. Wenn dieses einmal für den Monat ausgeführt wurde und danach keine Ergänzungen oder Änderungen in den Berichtsdaten vorgenommen wurden, ist es nicht nötig, diese Teilschritte erneut auszuführen.
Sperre bei: bei Daten an FIBU/BBA
Daten an Fibu und BBA
Die Daten, die von der Baulohnabrechnung für die Fibu und die Baubetriebsabrechnung kontiert und übergeben werden, sind in einem mandantenübergreifenden Topf. Dies ermöglicht es Auswertungen im Baulohn, z.B. den Lohnverteilungs-Listen, ähnliche Auswertungen auszuführen, wie in der Baubetriebsrechnung.
Mehrere Mandanten
Deshalb kann es in diesem Abrechnungsschritt zu Sperren zwischen verschiedenen Mandanten kommen, wenn Abrechnungen mehrerer Mandanten gleichzeitig ausgeführt werden.
Vorgehensweise
Um dies zu verhindern, kann unter Baulohn, Einrichtung, im Register Abrechnung "Kontierung getrennt ausführen" ausgewählt werden.
Dies hat ferner den Vorteil, dass die Abrechnung selbst beschleunigt wird. Die Kontierung ist nur nach der letzten, definitiven Abrechnung des Monats wichtig. Dann aber muss sie ausgeführt werden. Die Kontierung kann auch unabhängig von der Abrechnung unter Aktueller Abrechnung, "Kontierung für Fibu/BBA ausführen", für sich, also z.B. nachdem die Abrechnung gelaufen ist, ausgeführt werden.
Besonderheiten
Bei Rückrechnungen wird die Kontierung für Fibu und BBA immer während der Abrechnung erstellt.
Sperre bei: Arbeitszeitkonto
Arbeitszeitkonto und Sperre
Die Arbeitszeitkonten-Definitionen (Ansparkonto, Ausgleichskonto) werden mandantenübergreifend geführt, damit nicht in jedem Mandanten diese Definitionen erforderlich sind.
In dem Monat, in dem der Zeitraum des Arbeitszeitkontos neu beginnt, ist es unvermeidlich, dass das Arbeitszeitkonto selbst vom Programm geändert wird. Es wird automatisch ein neuer Zeitraum eingetragen. Der Zeitraum, der ab dem aktuellen Monat gilt.
In diesem Monat kann es zu gegenseitigen Sperren bei Abrechnungen in mehreren Mandanten kommen.
Statistisches Landesamt (STAL)
Die Verarbeitungen zum Statistischen Landesamt (STAL) sind in einem Zusatzmodul enthalten, das kostenpflichtig ist. Mehr Informationen erhalten Sie auch hier: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig).
Im Personalstamm sowie im Lohnartenstamm und bei den Kostenstellen werden die Gruppen für die Statistischen Landesämter zugeordnet.
Es können Daten zusammengestellt werden für:
- Statistik Monat Stat. Landesamt <BLOLANMON>
- Statistik Jahr Stat. Landesamt <BLOLANJAH>
- Statistik Verdiensterhebung <BLOANVER> (auch monatlich und mit Dateiausgabe)
- Statistik Verdienststrukturerhebung <BLOLANSTR>
- die Statistik vierteljährliche Verdiensterhebung <BLOLANVIJ> (abgelöst mittlerweile durch die monatliche Verdiensterhebung <BLOANVER>)
Statistikgruppen der Kostenstellen
In der Baubetriebsabrechnung und im Baulohn gibt es jeweils die Möglichkeit, die Statistikgruppen den KSt zuzuordnen.
Es ist möglich, unterschiedliche Gruppen zu benutzen. Also z.B. in der BBA nicht die Gruppen des Statistischen Landesamt einzutragen. Denn in der BBA können nach diesen Gruppen Auswertungen ausgeführt werden. Es können also auch eigene Gruppen angelegt werden, während im Baulohn die Gruppen fest vordefiniert sind.
Stammdaten, Kostenstellen, Register Baulohn: Stat. Landesamt, Register Gruppierung: Statistikgruppe und
Abteilung Controlling, Berichte, Bericht, Bearbeiten: Sortierung.
Abgleich der KSt-Statistikgruppen
Wenn in der BBA die Statistikgruppe gefüllt wird oder wenn im Baulohn "Stat. Landesamt" einer KSt geändert wird, dann wird die Gruppe automatisch in das jeweils andere Feld übertragen.
Hierfür gelten diese Regeln:
Ist bereits eine Gruppe eingetragen, wird sie nur dann automatisch geändert, wenn die BBA- und Baulohn-Gruppe zuvor bereits gleich waren. Eine Statistikgruppe der BBA wird nur dann in den Baulohn übertragen, wenn die Gruppe in den vordefinierten Gruppen des Baulohns vorhanden ist. In der Übersicht der BBA-Statistikgruppe können über den Haupt-Button die vordefinierten Baulohn-Statistikgruppen automatisch eingefügt werden.
Statistik Monat
Statistik Monat, Allgemein
Die Stammdaten für die Monats-Statistik sind:
- Die Statistikgruppe der Kostenstellen (Stammdaten/Kostenstellen, Register Baulohn: Stat. Landesamt);
- die Gliederungsgruppe im Personalstamm (Stammdaten/Personalstamm, Register Zuordnung, die erste der Eingaben dazu);
- die Lohnarten-Steuerung (Lohnarten, Register Auswertung).
Beim Aufruf können diese Auswahlen getroffen werden:
- Beschäftigt bis Monatsende: Wenn Ja, dann werden Arbeitnehmer, die im Monat Austritt haben (und keinen Wiedereintritt) nicht mitgezählt.
- Arbeitnehmer mit Teilmonat: Wenn "nicht wenn Eintritt Austritt Unterbrechung", dann werden Arbeitnehmer mit Eintritt nach dem Monatsersten, Austritt vor dem Monatsletzten oder Unterbrechung nicht mitgezählt. Die Unterbrechung kann früher begonnen haben. Ist die Unterbrechung im Monat beendet, wird dennoch nicht mitgezählt.
Statistik Monat, Brutto
Beim Druck der Monatsstatistik wird in die Bruttolohnsumme und in die Bruttogehaltssumme das steuerpflichtige Brutto gerechnet; und es werden zum Vergleich Lohnartensummen gedruckt. Zur Bruttolohnsumme und zur Bruttogehaltssumme werden zusätzlich die Summen derjenigen Lohnarten gedruckt, die laut Lohnarten-Karte bei "Statistik Monat" den Eintrag Betrag oder Menge und Betrag haben und am Ende des Kontrollblatts werden die Summen der Personalnummern mit einer Zuordnung in "Gliederung Statistik" und ohne eine solche Zuordnung gedruckt.
Statistik Monat, Zwischensummen
Beim Druck der Monats-Statistik werden Zwischensummen ausgegeben:
Details zur Statistik
Die Gesamtzahl der tätigen Personen im Baugewerbe. Zusammen mit den "in anderen Bereichen tätigen Personen" ergibt dies die Gesamtzahl der tätigen Personen im Betrieb. Löhne und Gehälter im Berichtsmonat. Das ist die Summe aus Bruttolohn und Bruttogehalt.
Berichte, Berichte, Ausführen, Ausführen, <blolanmon>.
Statistik Monat, Zuordnung für die Statistik Personalstamm
Bei den Gruppen fürs Statistische Landesamt, die für die Monatsstatistik benötigt werden, sind die Beschreibungen dazu mit dem Hinweis auf die Lohngruppen laut Bundesrahmentarifvertrag ergänzt:
- Lohngruppen 3 und 4: Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Spezialfacharbeiter.
- Lohngruppen 1 und 2: Fachwerker, Maschinisten, Werker, Hilfskräfte:
Stammdaten, Personalstamm, Register Zuordnung.
Statistik Monat, Brutto
Beim Druck der Monatsstatistik wird in die Bruttolohnsumme und in die Bruttogehaltssumme das steuerpflichtige Brutto gerechnet; und es werden zum Vergleich Lohnartensummen gedruckt.
Zur Bruttolohnsumme und zur Bruttogehaltssumme werden zusätzlich die Summen derjenigen Lohnarten gedruckt, die laut Lohnarten-Karte bei "Statistik Monat" den Eintrag Betrag oder Menge und Betrag haben. Und am Ende des Kontrollblatts werden die Summen der Personalnummern mit einer Zuordnung in "Gliederung Statistik" und ohne eine solche Zuordnung gedruckt.
Statistik Monat, Zwischensummen
Beim Druck der Monats-Statistik werden Zwischensummen ausgegeben:
Die Gesamtzahl der tätigen Personen im Baugewerbe. Zusammen mit den "in anderen Bereichen tätigen Personen" ergibt dies die Gesamtzahl der tätigen Personen im Betrieb. Löhne und Gehälter im Berichtsmonat. Das ist die Summe aus Bruttolohn und Bruttogehalt.
Statistik Monat, Kostenstellen
Für die Monats-Statistik wird bei den Kostenstellen ein Statistik-Kennzeichen vorgegeben; die Übersicht dazu zeigt zuerst die Bereiche, von Wohnungsbau bis Straßenbau, die laut aktuellem Formular, Stand 2012, noch benötigt werden.
Bei der Druckausgabe zur Monats-Statistik werden Bereiche, die es so nicht mehr gibt, in die neuen Bereiche summiert, z.B. Bundesbahn/Post Hochbau in den Bereich Hochbau.
Außerdem: Wenn beim Druck die Kostenstellen zu Bereichen zusammengefasst werden und Auslands-KSt enthalten sind, z.B. als "unverteilt", dann wird zusätzlich zur Summe über die KSt die Summe ohne die Auslands-KSt ausgegeben.
Stammdaten, Kostenstellen, Register Baulohn: Stat. Landesamt und
Berichte, Berichte, Ausführen, Ausführen, <blolanmon>.
Statistik Jahr
In Arbeit.
Statistik Vierteljahr
Statistik Vierteljahr, ab 01.01.2007 bis 31.12.2021
Für die Statistik vierteljährlich galt vom 01.01.2007 bis 31.12.2021 folgendes: Das Formular der Landesämter für die vierteljährliche Statistik ist ab 01.01.2007 so:
Die Arbeitnehmer sind in Leistungsgruppen unterteilt. Dies sind die gleichen Gruppen, wie sie auch die "Statistik Verdienststruktur" benutzt. Bevor diese Leistungsgruppen erfasst werden, können sie über eine Service-Funktion vorgeschlagen werden; dadurch werden sie in etwa aus den Tätigkeitsschlüsseln ermittelt. Um die Beträge dieser Statistik zu ermitteln, werden nicht mehr die Steuerungen bei den Lohnarten benutzt, sondern sie werden errechnet wie auch bei der "Statistik Verdienststruktur"; siehe den Abschnitt zu den Ausnahmen dazu.
Als Bruttoverdienstsumme wird das Steuerbrutto laufender Bezug plus Einmalbezug ausgegeben. Anders als bei der Verdienststruktur-Statistik werden einige Gruppen von Arbeitnehmern hier nicht ausgewertet, z.B. Auszubildende und Arbeitnehmer in Altersteilzeit. Im Betrag sind Rückrechnungen und Einmalzahlungen und einige steuerfreie Beträge eingerechnet, wie bei den Jahreswerten, nicht den Monatswerten, der Verdienststruktur. "Teilzeit" ergibt sich aus der "Tätigkeit Vertragsform" laut Personal-Historie. Der Druck kann auch zur Kontrolle mit den Werten pro Personalnummer ausgegeben werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung und
/Berichte/Berichte drucken, <blolanvij Statistik Vierteljahr Verdiensterhebung>.
Webclient:
Statistik Vierteljahr, Ausnahmen: Stunden eigentlich passiver Lohnarten
Bei den Landesamt-Statistiken Verdienststruktur und Vierteljahr können in die gemeldeten Arbeitsstunden auch Stunden-Lohnarten eingerechnet werden, die eigentlich passive Entgeltstunden sind, aber im Lohnartenstamm nicht als passiv gekennzeichnet sind.
Dies könnte z.B. so sein bei Lohnarten für manuellen Abbau aus dem Arbeitszeitkonto, falls diese mit Absicht nicht als passive Entgeltstunden definiert sein sollten. Bei solchen Lohnarten kann bei der Steuerung "Statistik Vierteljahr" dann "Arbeitsstunden" eingetragen werden, wenn die Stunden in die Statistik-Arbeitsstunden eingerechnet werden sollen. Dies gilt für Gewerbliche und Poliere.
Für die anderen Lohnarten und für das Entgelt sind keine Kennzeichnungen bei den Lohnarten nötig.
/Stammdaten/Lohnarten, Auswertung: Statistik Vierteljahr.
Webclient:
Statistik Vierteljahr, Hinweise
Bei der vierteljährlichen Statistik sind Rückrechnungen eingerechnet.
Statistik Verdienststrukturerhebung
Statistik Verdienststrukturerhebung
Für die "Verdienststrukturerhebung" der Statistischen Ämter kann eine Ausgabe nach Excel ausgeführt werden.
Beim Aufruf können die Personalnummern gefiltert werden; und es kann ausgewählt werden, ob nur Personalnummern mit einem Eintrag in "Leistungsgruppe" laut Personal-Karte, Register Zuordnung, verarbeitet werden sollen, das ist auch die Einstufung für die vierteljährliche Verdiensterhebung.
Um die Daten zu prüfen: Mit der Auswahl "Erläuterungen hinzufügen" sind auch Spaltenüberschriften, die laufend gezählten Nummern der Tarifverträge und die Anzahl der Arbeitnehmer enthalten; außerdem kann "mit Personalnamen" ausgewählt werden.
Um die Daten auszugeben: Keine "Erläuterungen" und keine "Personalnamen" auswählen. Dann werden die Arbeitnehmerdaten in ein leeres Excel ohne Spaltenüberschriften ausgegeben. Dieses Excel dann als csv-Datei speichern. Diese csv-Datei enthält die Arbeitnehmerdaten.
Mit der Auswahl "Erläuterungen hinzufügen" sind auch Spaltenüberschriften, die laufend gezählten Nummern der Tarifverträge und die Anzahl der Arbeitnehmer enthalten. Als Stichmonat den Oktober vorgeben.
/Berichte/Berichte drucken, <blolanstr Statistik Verdienststruktur>.
Webclient:
Statistik Verdienststrukturerhebung, Vorbereitungen
Was für die Verdienststrukturerhebung vorbereiten?
Es werden Überstunden des Stichmonats ausgegeben; das ist die Differenz zwischen Entgeltstunden und Sollstunden, wie auch auf der Abrechnung gedruckt. Die Überstunden werden für diese Statistik nach Tarif fiktiv bewertet, oder, wenn nicht möglich, mit der Bewertung der KuG-Ausfallstunden-Lohnart; plus Überstunden-Zuschläge mit der Lohnart mit der Funktion 1461.
Entgeltumwandlungen werden so ermittelt wie für den elektronischen Entgeltnachweis, also nach den Funktionen und Kennungen zum Einmalbezug und steuerfreien Bezug bei der Lohnart.
Die Statistik erwartet eine Auskunft über den Tarifvertrag, nach dem bezahlt wird, dessen Bezeichnung und Abschlussdatum. Hierfür in der Übersicht der Tarife die Bezeichnungen überprüfen und das letzte Abschlussdatum des Tarifvertrags eintragen. Ferner wird die Berufsgruppe laut Tarif ausgegeben; falls die Abkürzung der Berufsgruppe von der offiziellen abweicht, kann diese in den Stammdaten eingetragen werden (Baulohn, Stammdaten, Berufsgruppe, Offizielle Abkürzung). Wenn keine Berufsgruppe vorliegt, wird die Leistungsgruppe laut Personalstamm eingetragen.
Statistik Verdienststrukturerhebung, Hinweise
Die Verdienststruktur enthält die Werte des Monats ohne Rückrechnungen im Monat; bei der Vierteljährlichen sind Rückrechnungen eingerechnet.
Bei den Landesamt-Statistiken Verdienststruktur und Vierteljahr können in die gemeldeten Arbeitsstunden auch Stunden-Lohnarten eingerechnet werden, die eigentlich passive Entgeltstunden sind, aber im Lohnartenstamm nicht als passiv gekennzeichnet sind. Dies könnte z.B. so sein bei Lohnarten für manuellen Abbau aus dem Arbeitszeitkonto, falls diese mit Absicht nicht als passive Entgeltstunden definiert sein sollten. Bei solchen Lohnarten kann bei der Steuerung "Statistik Vierteljahr" dann "Arbeitsstunden" eingetragen werden, wenn die Stunden in die Statistik-Arbeitsstunden eingerechnet werden sollen. Dies gilt für Gewerbliche und Poliere. Für die anderen Lohnarten und für das Entgelt sind keine Kennzeichnungen bei den Lohnarten nötig.
Details zur Statistik
Abkürzung der Berufsgruppe von der offiziellen abweicht, kann diese in den Stammdaten eingetragen werden (Baulohn, Stammdaten, Berufsgruppe, Offizielle Abkürzung). Wenn keine Berufsgruppe vorliegt, wird die Leistungsgruppe laut Personalstamm eingetragen.
Verdienststrukturerhebung, nachbereiten
Die Ausgabe der Verdienststruktur enthält die Daten des Arbeitnehmerbogens, in Excel. Wenn außerdem ein Excel-Dokument des Statistikamtes vorliegt, können die Daten des Arbeitnehmerbogens aus dem erstellten Excel in dieses Excel-Dokument manuell mit Strg-C kopiert werden.
Eine direkte Ausgabe in das Excel-Dokument des Statistikamtes ist ab 2010 nicht möglich. Für die Angaben zum Betrieb, dem Betriebsbogen, verlangt das Statistikamt eine elfstellige Statistiknummer zu jedem Tarifvertrag.
Statistik, monatliche Verdiensterhebung ab 01.01.22 - eCore oder e.Statistik.core
Verdiensterhebung wird neu aufgestellt
Das Statistische Landesamt legt seine vierteljährliche Verdiensterhebung (Statistik Vierteljahr) mit der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung zusammen und führt sie ab 2022 monatlich durch. Grund für die Änderung ist, künftig aktuellere Daten zu Verdiensten zu erhalten. Die neue Erhebung wurde einmalig im April 2021 "getestet" und wird nun monatlich ab Januar 2022 stattfinden.
Wer vom Statistischen Landesamt ausgewählt wird oder wurde, hat in den letzten Monaten (ggf. auch nur zu 04.21) ein Schreiben bekommen und ist verpflichtet, zu den jeweiligen Stichtagen (das ist der 10. des Folgemonats) Auskunft zu geben.
Insgesamt werden landesweit rund 5.000 Betriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Bauwirtschaft oder dem Dienstleistungsbereich befragt. Zwar findet die neue Erhebung monatlich statt, bringt aber erhebliche Vereinfachungen mit sich: So können die Verdienstdaten künftig als Einzeldaten direkt aus der Lohnbuchhaltung übernommen werden. Aufwändige Aufsummierungen oder Gruppierungen, die der Betrieb bislang durchführen musste, entfallen.
Verdiensterhebung, monatlich
Dazu kann eine Datei ausgegeben werden. Dabei werden Daten eines Monats zusammengestellt.
Verdiensterhebung, für welche Personalnummern?
Wenn eine Identnummer vorgegeben wird, dann diejenigen der Niederlassungen mit dieser Identnummer. Dazu in den Niederlassungen im Register Baulohn eine Statistik Identnummer eintragen. Das kann auch für mehrere Niederlassungen die gleiche Identnummer sein, die Niederlassungen werden dann zur Ausgabe zusammengefasst.
Zusätzlich kann über den "Reportfilter" nach Abrechnungskreis, Personalnummer, Abteilung, Niederlassung und Kostenstelle gefiltert werden. Außerdem kann geprüft werden, ob im Personalstamm eine Leistungsgruppe eingetragen ist, dazu die Auswahl „Nur wenn Leistungsgruppe“ treffen.
Es werden nur Personalnummern ausgegeben, die für einen vollen Monat abgerechnet wurden. Es gibt einen allgemeinen Meldesatz zum Arbeitgeber. Dazu kann folgendes vorgeben werden: die Tarifbindung und die Einschätzungen, ob eine Fusion oder eine Aufspaltung, ob Kurzarbeit oder Streik "die Beschäftigten- und/oder Verdienstentwicklung beeinflusst" haben; dies wird nicht automatisch ermittelt. Unter Sonstige Gründe können mehrere Zeilen zur Erläuterung vorgegeben werden, sofern dies notwendig ist.
Verdiensterhebung, für die Personalnummern, die enthalten sind, werden diese Werte ausgegeben:
- Eine Kennung,
- die Personalnummer,
- das Geschlecht,
- der Geburtsmonat (wie alle Datumsangaben hier in der Form: Monat Jahrhundert Jahr),
- die Staatsangehörigkeit, der letzte Eintritt (Monat Jahrhundert Jahr),
- der Personengruppenschlüssel,
- der Tätigkeitsschlüssel,
- der Berufsschlüssel (nur für die Personengruppe 900) (in Excel die ersten 9 Spalten);
- die bezahlten Arbeitsstunden ohne Kurzarbeit und ohne Mehrarbeit,
- die Mehrarbeitsstunden (in Excel die Spalte 10 und 11);
- das Gesamtbrutto des Monats einschließlich Einmalbezügen,
- die Einmalbezüge des Monats,
- der Betrag für Mehrarbeit,
- Zuschläge für SFN,
- die Entgeltumwandlungen, positiv dargestellt (in Excel die Spalten 12 bis 16).
Verdiensterhebung, Mehrarbeit wie bisher für die Verdienststrukturerhebung:
Es werden Überstunden des Stichmonats ausgegeben; das ist die Differenz zwischen Entgeltstunden und Sollstunden, wie auch auf der Abrechnung gedruckt. Die Überstunden werden für diese Statistik nach Tarif fiktiv bewertet oder wenn nicht möglich, mit der Bewertung der KuG-Ausfallstunden-Lohnart; plus Überstunden-Zuschläge mit der Lohnart mit der Funktion 1461.
Verdiensterhebung, Arbeitszeitgruppen ohne Sollstunden; Mehrarbeit
Wenn in einem Monat keine Sollstunden lt. Arbeitszeitgruppe ermittelt werden können, dann sind die berichteten Stunden die Sollstunden des Monats. Sie werden nicht als Mehrarbeitsstunden ausgewiesen.
Berichte, Berichte drucken, <BLOLANVER> Statistik Verdiensterhebung
Verdiensterhebung, wenn Mitarbeiter nicht ausgegeben werden, zählen folgende Regeln:
- Es werden nur Personalnummern ausgegeben, die im Monat abgerechnet wurden.
- Eine Personalnummer mit Eintritt im Monat wird nicht ausgegeben, es sei denn, der Eintritt ist zum Monatsersten.
- Eine Personalnummer mit Austritt im Monat wird nicht ausgegeben, es sei denn, der Austritt ist zum Monatsletzten.
- Eine Personalnummer mit Unterbrechung im Monat wird nicht ausgegeben, gleich ob die Unterbrechung andauert oder im Monat beginnt oder endet.
- Unbezahlter Urlaub im kompletten Monat: Personalnummer wird nicht ausgegeben.
- Kompletter Monat mit Kurzarbeit im Monat: Personalnummer wird nicht ausgegeben. Verglichen wird mit den Sollstunden des Monats.
- Eine Personalnummern, die in der Zuordnung "Kein Arbeitnehmer" hat, wird nicht ausgegeben.
- Eine Personalnummer, die kein Entgelt und keine Stunden hat wird ebenfalls nicht ausgegeben.
Verdiensterhebung, Details zur Ausgabe:
"Es sind nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu melden, denen im Berichtsmonat vom Arbeitgeber ein Verdienst gezahlt wurde und die auch bezahlte Stunden vorweisen können... nur für Beschäftigte, die für den ganzen Monat entlohnt wurden."
Verdiensterhebung, Weitere Details zur Ausgabe
Mehrarbeit:
Es werden die Überstunden des Stichmonats ausgegeben; das ist die Differenz zwischen Entgeltstunden und Sollstunden, wie auch auf der Abrechnung gedruckt. Die Überstunden werden für diese Statistik nach Tarif fiktiv bewertet oder wenn nicht möglich, mit der Bewertung der KuG-Ausfallstunden-Lohnart; plus Überstunden-Zuschläge mit der Lohnart mit der Funktion 1461. Wenn in einem Monat keine Sollstunden lt. Arbeitszeitgruppe ermittelt werden können, dann sind die berichteten Stunden die Sollstunden des Monats. Sie werden nicht als Mehrarbeitsstunden ausgewiesen.
Zuschläge SFN:
Es werden die Zuschläge zu SFN (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) des Stichmonats ausgegeben; das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1471|1473|1480|1483|1486|1489|1492.
Entgeltumwandlungen:
Entgeltumwandlungen werden nach den Funktionen und Kennungen zum Einmalbezug und steuerfreien Bezug bei der Lohnart ermittelt.
- Kennung zum Einmalbezug: 09 =Entgeltumwandlung Einmalbezug versteuert, wenn außerdem mit der Kennung Vorzeichenwechsel -1.
- Kennung zum steuerfreien Bezug: 04 = Kennung steuerfreier Bezug.
Monatsbrutto:
Kurzarbeitergeld ist aus dem Monatsbrutto herausgerechnet, anders als auf der Abrechnung. Entgeltumwandlung werden nicht wieder ins Monatsbrutto eingerechnet. Das heißt: Monatsbrutto ist das Gesamtbrutto wie auf der Abrechnung (minus Kurzarbeitergeld).
Das Monatsbrutto enthält die Entgeltumwandlungen. Entgeltumwandlungen werden außerdem zusätzlich als positiver Betrag gemeldet.
Das Monatsbrutto enthält, wie auf der Abrechnung, laufende und Einmalbezüge. Einmalbezüge werden außerdem zusätzlich als Betrag gemeldet.
Verdiensterhebung, zur Ausgabe
Die Ausgabe kann wiederholt werden. Der Dateiname ist frei wählbar, jedoch ist dieser inkl. dem Pfad zur Dateiablage vorzugeben, als Beispiel: C:\temp\freierDateiname.csv.
Der freie Dateiname kann z.B. die Betriebsnummer, der Name des Mandanten oder der Niederlassung (oder eine Nummerierung) sein, je nachdem wofür diese Daten zusammengestellt werden, also einen Namen selbst festlegen. Der Zusatz .csv ist anzuhängen, damit eine csv-Datei erstellt wird. Ansonsten wird automatisch eine Text-Datei im csv-Format erstellt. Die Datei im csv-Format ist ohne Spaltenüberschriften. Die so erstellte Datei kann im IDEV-Verfahren der Landesämter importiert werden.
Siehe dazu: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/.
/Berichte/Berichte drucken, <blolanver Statistik Verdiensterhebung>
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <blolanver Statistik Verdiensterhebung>.
Verdiensterhebung, zur Ausgabe Webclient für e.Statistik.core (nur ab Version 2022)
Die Ausgabe kann wiederholt werden. Die Datei wird im Browser Download-Verzeichnis automatisch mit dem Dateinamen: Verdiensterhebung JJJJMM.csv abgelegt. Bei der Ausgabe kann ausgewählt werden, ob eine Datei im Format .xml oder .csv ausgegeben werden soll.
Wenn .xml ausgewählt wird, in diesem Fall auch die Kennung im Meldevorgang eingeben. Zusätzlich muss der Berichtsempfänger eingegeben werden. Der Berichtsempfänger ist das zuständige Bundesland. Die gesamte Identnummer (= 11 Ziffern) setzt sich aus dem Berichtsempfänger (2 Ziffern) und der Kennung im Meldevorgang (9 Ziffern) zusammen. Für die Übermittlung im Portal sind die Angaben notwendig und in der Datei enthalten.
Diese Datei kann im Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: eSTATISTIK .CORE hochgeladen werden.
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <blolanver Statistik Verdiensterhebung>, Auswahl: Format: xml oder csv
Statistik, 01.01.23 monatliche Verdiensterhebung: Änderungen
Die monatliche Verdiensterhebung wurde an die fachlichen Spezifikationen Version 5 angepasst. Änderungen dazu sind:
Korrekturen Vormonate/Rückrechnungen
Korrekturen (Rückrechnungen) zu Vormonaten werden kumuliert im jeweiligen Meldemonat gemeldet. (kumuliert, also Zuflussprinzip). Das geschieht bei den Arbeitsstunden (nicht bei Monatsentgelt), Mehrarbeitsstunden, und allen Entgeltwerten.
Arbeitsstunden bei Monatsentgelt
Bei Monatsentgelt, auch bei Gehaltsverteilung werden die Arbeitsstd. mtl. der Arbeitszeitgruppe gemeldet. Falls keine falls keine Arbeitsstd. mtl. der Arbeitszeitgruppe, dann wird aus der Arbeitszeitdefinition der Wert für die Arbeitsstd. mtl. gemeldet.
Mehrarbeit ohne Stunden
Wenn es keine Stunden zur Mehrarbeit gibt zählt zur Meldung folgendes: Mehrarbeit mit Stunden, dann wären in Spalte K die Stunden zu melden, der dazugehörige Betrag in Spalte N, ohne Stunden, dann wird dieser Betrag der Mehrarbeit, das könnten nur berichtete Zuschläge sein, stattdessen zu den Zuschlägen gerechnet, das ist in Spalte O zu melden. Wenn es im Monat Mehrarbeit mit Stunden und Zuschläge dazu gibt, wird in Spalte K und in Spalte N gemeldet.
Tätigkeitsschlüssel
Beachten zum Import: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Wer sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei der Krankenkasse meldet, muss einen Tätigkeitsschlüssel angeben. Die 9 Ziffern der Schlüsselzahl stehen für verschiedene Informationen.
Die Schlüsselzahl für die Tätigkeit im Betrieb umfasst 5 Ziffern. Ihre Grundlage bildet die „Klassifikation der Berufe 2010“. Im Schlüsselverzeichnis finden Sie die erforderlichen Informationen, um die Tätigkeit als Ziffernfolge angeben zu können.
Mithilfe der Angaben der Arbeitgeber über die ausgeübte Tätigkeit können aktuelle Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes ermittelt werden – gegliedert nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen. Diese Informationen sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in vielen Bereichen der Wirtschaft und Politik.
Mehr Informationen erhalten Sie auch hier: Tätigkeitsschlüssel - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Tätigkeitsschlüssel, Verarbeitung im Jahr 2012:
Um die neuen Schlüssel zu benutzen, so vorgehen: Die neuen Schlüssel als zusätzliche Tätigkeits-Stammdaten importieren.
Falls das Unternehmen eine Zeitarbeits-Firma ist, dann dies in der Niederlassungs-Karte ankreuzen. In der Übersicht zu den Sozialversicherungsdaten im Personalstamm eine Funktion ausführen, um die neuen Tätigkeitsschlüssel aus den alten zu ermitteln, soweit möglich; dies kann auch wiederholt werden. In der Übersicht zur Sozialversicherung auf diejenigen Personalnummern filtern, bei denen jetzt "Tätigkeit Bestätigung" auf "zu bestätigen" gesetzt ist.
Die neue Tätigkeit durch den Aufruf auf die Übersicht der neuen Tätigkeiten überprüfen.
Wenn die Tätigkeit und die zugehörigen Schlüssel richtig sind, dann auf "bestätigt" setzen. Wenn für eine Reihe von Personalnummern die neuen Schlüssel bestätigt sind, kann eine Funktion ausgeführt werden, um diese für andere Personalstämme mit dem gleichen alten Tätigkeitsschlüssel zu übernehmen. Die so geänderten stehen auf "kopiert" und können geprüft und auf "bestätigt" gesetzt werden.
Bei neuen Personalnummern zunächst den alten Tätigkeitsschlüssel auswählen; dann über einen Umsetzen-Icon aus der alten Tätigkeit die neue ermitteln und prüfen. Ab 12.2011 nur noch den neuen Schlüssel eintragen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tätigkeitsschlüssel-Import und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, dort Bearbeiten, Register Baulohn: Zeitarbeit und
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient:
Tätigkeitsschlüssel, Details zu neuen Tätigkeitsschlüsseln ab 2012
Ein bisheriger Tätigkeitsschlüssel entspricht mehreren neuen. Es sind praktisch Berufsbezeichnungen;
z.B. wird 623 Bautechniker in 12 neue Schlüssel aufgegliedert. Wenn automatisch umgesetzt wird, kann der neue Schlüssel, der zutrifft, also nur zufällig gefunden werden. Deshalb ist es nötig, nachzubereiten.
Viele neue Schlüssel unterscheiden nach Helfertätigkeiten und fachlich ausgerichteten Tätigkeiten, z.B. 466 Tiefbauer hat zwei neue Schlüssel dieser Art.
Einige neue Schlüssel unterscheiden nach Hochbau und Tiefbau; vorgeschlagen wird dann der Tiefbau-Schlüssel.
Ob Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet wird, ergibt sich nicht aus der Arbeitszeitgruppe, sondern aus dem bisherigen Tätigkeitsschlüssel, vierte Stelle: 8 oder 9 Teilzeitbeschäftigte.
Das automatische Umsetzen kann wiederholt werden; es werden alle Personalstämme geändert, bei denen Tätigkeit Bestätigung noch nicht auf "bestätigt" gesetzt ist. Danach ist diese Kennung entweder auf "nicht umsetzbar" oder "zu bestätigen" gesetzt.
"Bestätigte Schlüssel kopieren" geht aus von den Personalnummern, die in der Anzeige sind und die bestätigt sind. Geändert werden alle Personalnummern, für die man berechtigt ist und die nicht bestätigt sind. Wenn für den alten Tätigkeitsschlüssel ein bestätigter neuer vorhanden ist, dann wird dieser übernommen. Wenn die Schlüssel nach Facharbeiter und Hilfsarbeiter unterschieden sind, wird das berücksichtigt; deshalb sollten Schlüssel, die bereits bestätigt sind, Facharbeiter und Hilfsarbeiter enthalten. Geändert wird nur der 5stellige erste Teil des Schlüssels. "Tätigkeit Bestätigung" steht bei den so geänderten Personalnummern auf "kopiert". Dieses Kopieren kann wiederholt werden.
Wenn es günstig ist, in der Übersicht der Sozialversicherungs-Eingabe nach dem alten Tätigkeitsschlüssel zu sortieren, dann dort über Shift-F8 den letzten Schlüssel "Tätigkeit" setzen. Vom Programm geprüft und in SV-Meldungen übernommen wird der neue Tätigkeitsschlüssel erst ab 12.2011.
Tätigkeitsschlüssel, Besonderheiten der Umsetzung zu 2012
Für das Umsetzen der Kennungen zu Schule und Beruf gibt es Vorgaben der Bundesagentur von Arbeit; diese führen z.B. dazu:
Der Schulabschluss wird meist als "Abschluss unbekannt" vorgeschlagen; der Grund ist, dass Hauptschule und Mittlere Reife jetzt getrennte Schlüssel haben. Wenn bisher "Volksschule ohne Berufsausbildung, aber Facharbeiter" angegeben war, ergibt sich "Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss", was möglicherweise nicht richtig ist. Wenn bisher "Volksschule mit Berufsausbildung, aber Auszubildender" angegeben war, ergibt sich "Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung". Nur bei "Volksschule ohne Berufsausbildung" ist es neu "Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss". Ebenso bei den Angaben Abitur mit oder ohne abgeschlossener Ausbildung. Falls also bisher der Ausbildungsschlüssel nicht so genau gesetzt wurde, ergeben sich wieder ungenaue Schlüssel. Ob ein Arbeitnehmer Auszubildender ist, kann aus den neuen Schlüsseln nicht mehr gesehen werden.
Tätigkeitsschlüssel, Nachbearbeiten ab 2012
Die Tätigkeitsschlüssel, die vorgeschlagen werden, müssen zum Beispiel aus diesen Gründen nachbearbeitet werden:
Zu vielen alten Schlüsseln gibt es mehrere neue Schlüssel, unterschieden nach "fachlich ausgerichteten Tätigkeiten" und "Helfertätigkeiten/Anlerntätigkeiten", z.B. bei 461 Pflasterer, 462 Straßenbauer oder 741 Lagerverwalter. Bei einigen Schlüsseln gibt es unterschiedliche neue Schlüssel zu Hochbau und Tiefbau, z.B. bei 470 Baufachwerker. Einige alte Schlüssel sind unbestimmt, z.B. 628 Sonstige Techniker. Für alte Schlüssel, die nur Platzhalter waren, müssen jetzt neue Schlüssel ausgewählt werden, z.B. für 982 Praktikanten, 991 Arbeitskräfte ohne nähere Tätigkeitsangabe und 996 Altersteilzeit. Oder ein vorgeschlagener Schlüssel trifft für das Gewerbe gar nicht zu. Wenn bisher als Schulausbildung Hauptschule oder Mittlere Reife angegeben war, so muss jetzt eine der beiden Möglichkeiten ausgewählt werden.
Tätigkeitsschlüssel, SV-Meldungen ab 2012
Bei den Meldungen an die Sozialversicherungsträger darf für Meldezeiträume ab 01.12.11 nur der neunstellige Tätigkeitsschlüssel gemeldet werden.
Meldezeitraum bedeutet: das Anfangsdatum ist ab 01.12.11 oder das Endedatum ist ab 01.12.11. Wenn für solche SV-Meldungen kein Tätigkeitsschlüssel im Personalstamm eingetragen ist, dann wird die SV-Meldung als fehlerhaft gesetzt und nicht gemeldet. Ebenso beim Entgeltnachweis. Im Personalstamm werden Hinweise oder Fehler ausgegeben, wenn der aktuelle Abrechnungsmonat ab 12.11 ist und kein neuer Tätigkeitsschlüssel eingetragen ist; dazu den Prüfen-Button ausführen.
Tarif
Tarif kopieren
Wenn ein Tarif kopiert wird, also von einem Stichtag zum anderen, dann kann ein Prozentsatz vorgegeben werden, auch ein negativer Satz, um den die Beträge geändert werden sollen.
Die Mindestlohngruppen können von der Prozentänderung ausgenommen werden. Oder es können auch nur die Mindestlohngruppen prozentual geändert werden. Der Prozentsatz des Bauzuschlags vom Tariflohn kann vorgegeben werden, das sind 5,9%, Stand 2005. Die Rundung ist in der Regel bei Gewerblichen 0,01, also auf 1 Cent, bei Angestellten 1,00, also auf 1 Euro.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife, Tarif kopieren.
Webclient:
Tarif kopieren, Runden
Wenn ein Tarif in einen neuen Gültigkeitsmonat kopiert und dabei um einen Prozentsatz erhöht wird, dann gilt für den Bauzuschlag diese Rundungsregel:
Der Bauzuschlag wird dann nicht auf ganze Cents aufgerundet, wenn der Tariflohn bereits aufgerundet wurde.
Das ergibt z.B. bei 3% auf 17,58 Euro neu 18,11 Tariflohn, als Bauzuschlag von 5,9% aber 1,06 statt 1,07, weil bereits der Tariflohn aufgerundet wurde; aber auf 16,07 neu 16,55, als Bauzuschlag 0,98 kaufmännisch gerundet.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife, Tarif kopieren.
Webclient:
Tarif kopieren, prozentuale Erhöhung auf einen anderen Tarif berechnen
Wenn die Tariftabelle für einen neuen Stichtag kopiert und erhöht wird, dann kann vorgegeben werden, dass die prozentuale Erhöhung auf einen anderen Tarif gerechnet und der zu ändernde Tarif um den Betrag, der sich so ergibt, erhöht wird.
Wenn der Ost-Tarif für 06.09 geändert wird, kann also der West-Tarif eingegeben werden, der vor 06.09 galt.
Wenn im Tarif, mit dem gerechnet wird, Berufsgruppen nicht vorhanden sind, wird am Ende darauf hingewiesen; diese Beträge müssen dann nachbearbeitet werden. Die prozentuale Veränderung wird wie bisher auf den Tariflohn gerechnet; der Gesamttariflohn ermittelt sich aus Tariflohn und Bauzuschlag. Die Mindestlohngruppen können wie bisher von der Veränderung ausgenommen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife, Tarif kopieren.
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Tariferhöhung nach Berufsjahren
Wenn im Personalstamm ein Tarif eingetragen ist, der Tarifentgelt ab Berufsjahr vorsieht, dann kann der Stichtag für die Berechnung der Berufsjahre eingetragen werden; zu Beginn der Abrechnung, beim Prüfen der Berichtsdaten, wird festgestellt, ob ein Wechsel des Tarifs vorliegt.
Berufsjahre können ermittelt werden, wenn diese im Tarif in der Form z.B. 3J oder J3 für drittes Berufsjahr eingetragen sind. Verarbeitet wird bis zum 9. Jahr. Der Stichtag gilt als Beginn des 1. Berufsjahrs. Im Monat des Stichtags wird jedes Jahr geprüft, ob ein Tarif für das beginnende Berufsjahr vorliegt, im Beispiel für 4J oder J4. Wenn nicht, wird nichts geändert, wenn ja, wird im Personalstamm der Tarifeintrag geändert.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt: "Ab Berufsjahr Stichtag".
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Tariflicher Festbetrag (Möglichkeit bis 30.09.2020)
Bis 12/20 Tarifausgleichsbetrag; die Felder sind nun umbenannt worden und sind für die Verarbeitung der Wegestreckenentschädigung ab 01.10.2020 bis 31.12.2022 vorgesehen.
Sofern diese Funktion weiter genutzt werden soll ist dies auch möglich, da sich nur die Begriffe geändert haben. Sofern sie beides benötigen ist die Verarbeitung der Wegestreckenentschädigung nur ohne Tarif möglich. Siehe dazu hier im Handbuch unter dem Stichwort: Wegestreckenentschädigung, ohne Tarif.
Zur Wegestreckenentschädigung:
Die Bezeichnungen in den Tarifen sind abgepasst worden: Beim Tarif werden Lohnart und Beträge dazu statt bisher "Ausgleichsbetrag" nun "Wegestreckenentschädigung" genannt. Im Personalstamm wird bei der Lohnart ihr Faktor oder ihr Betrag zur Information in der Spalte "Tarifbetrag (VZ)" angezeigt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife: "Lohnart Wegestreckenentschädigung" und Bearbeiten: "Wegestreckenentschädigung".
Webclient:
Siehe dazu hier im Handbuch unter dem Stichwort: Wegestreckenentschädigung.
Wenn für Arbeitnehmer ein monatlicher tariflicher Festbetrag bezahlt wird, dann diesen so definieren:
Beim Tarif eine Betragslohnart als "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" eintragen. In der aktuellen Tariftabelle dieses Tarifs bei den Berufsgruppen den Ausgleichsbetrag eintragen. Im Personalstamm die Lohnart bei den aktuellen Bezügen eintragen, ohne Betrag. Die Lohnart kann aus der Lohnarten-Karte auch in den Personalstamm übertragen werden, mit der Auswahl "In Lohnart pro Mitarbeiter anlegen" und mit Filter auf den Personalstamm. Bei Arbeitnehmern, die den Festbetrag nicht erhalten sollen, die Lohnart im Personalstamm nicht eintragen. Diese Lohnart wird automatisch aus dem Tarif bewertet, wenn im Personalstamm die Lohnart ohne Betrag steht. Falls ein anderer Betrag gerechnet werden soll, dann kann ein Betrag im Personalstamm erfasst werden.
Bei der Lohnart selbst keine Bewertungslohnarten eintragen. Bei der Lohnart die anteilige Berechnung "Teilmonate und Teilzeit" setzen.
Die Lohnart wird bei der Abrechnung wie andere Betragslohnarten, die im Personalstamm stehen, bewertet und abgerechnet. Wenn die Lohnart nicht mehr abgerechnet werden soll, dann entweder im Personalstamm das bis-Datum setzen oder die Lohnart selbst mit "gültig bis" beenden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife: "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" und Bearbeiten: "Ausgleichsbetrag" und
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Funktion, In Personalstamm übertragen und /Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Tarif, kein Bauzuschlag für einzelne Baustellen/Kostenstellen
Wenn für eine Baustelle/Kostenstelle doch kein Bauzuschlag gezahlt wird, dann kann dies in der Übersicht der Kostenstellen so bestimmt werden:
In der Übersicht der Kostenstellen in der Spalte "Steuerung" eintragen: #BZ0.
Dies gilt, wenn im Personalstamm, Lohn/Gehalt, bei "Bauzuschlag rechnen" die Auswahl "Wenn tätig auf Baustelle" getroffen wurde. Für die Auswahl "Wenn überwiegend auf Baustellen" zählt die Kostenstelle aber mit, wenn sie die Kennung "Ist Baustelle" hat. Die Steuerung bei der Kostenstelle gilt sofort für Rückrechnungen und für die Abrechnung.
/Stammdaten/Kostenstellen: Steuerung und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Terminliste
Terminliste, Personal
Es kann eine Terminliste geführt werden. Die dort enthaltenen Termine können auf Wiedervorlage gesetzt werden. Der Benutzer, für den Termine wiedervorgelegt werden sollen, erhält eine Übersicht der Termine, wenn er den Menüpunkt Personalverwaltung, Termine ausführt.
Es kann eine Liste der Termine gedruckt werden.
Rollencenter Personalbuchhaltung: Termine, die fällig sind oder
Abteilungen/Baulohn/Personalverwaltung, Terminliste und dort: Bericht, Drucken.
Webclient:
Terminliste, Übersicht Termine
Die Übersicht der Termine wird auf den Benutzer vorgefiltert, wenn dies gewünscht ist und in der Baulohn-Einrichtung so festgelegt wurde. Ferner werden die bereits wiedervorgelegten Termine weggefiltert.
Terminliste, Eingaben zu Terminen
Personalnummer, Terminart, Datum, Art der Tätigkeit eintragen. Das Wiedervorlagedatum wird automatisch ermittelt, wie in der Baulohn-Einrichtung festgelegt.
Die Arten der Tätigkeit können vordefiniert werden oder es kann eine freie Bezeichnung eingetragen werden.
Wenn ein Termin nicht mehr angezeigt werden soll, dann "Datum wiedervorgelegt" eintragen. Dieser Termin gilt dann als erledigt.
In der Übersicht der Termine kann der Zeitraum eingestellt werden, bis zu dem die auf Wiedervorlage gesetzten Termine angezeigt werden sollen: 7 Woche, 31 Monat, 3 Quartal, 12 bis Ende Jahr, Standard bis Arbeitsdatum einschließlich.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Termin.
Webclient:
Terminliste, Einrichtungen
In der Baulohn-Einrichtung, Register Personal, kann der Wiedervorlagezeitraum in Tagen eingestellt werden. Diese Tage werden vom angegebenen Datum abgezogen, um das Wiedervorlagedatum zu ermitteln.
Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn-Einrichtung, Register Personal.
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Terminliste, Zeitraum
Wenn die Terminliste Personal aufgerufen wird und sich kein Zeitraum für das Wiedervorlagedatum ergibt, der gesetzt werden muss, dann werden 3 Jahre als Zeitraum gesetzt, Vorjahr, Jahr, Folgejahr.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Termin.
Webclient:
Terminliste, Beispiel: Arbeitsmedizinischer Dienst
Termine für den Arbeitsmedizinischen Dienst können in der Terminliste erfasst werden. Zu diesem Zweck ist die Terminart "AMD" vorgesehen. Um die Art der Tätigkeiten und die möglichen Ergebnisse der Untersuchung zu verwalten, in der Terminliste bei diesen Feldern die Übersicht aufrufen und die nötigen Stammdaten erfassen.
Terminliste, Beispiel: Mehrere Einträge erstellen
Für die Terminliste können Einträge für mehrere Mitarbeiter automatisch erstellt werden.
Beim Aufruf den Personalstamm filtern. Der Termin mit einer bestimmten Terminart kann zu einem Zeitpunkt nach dem letztem Eintritt, vor dem bereits bekannten Austritt oder oder zu einem Stichtag erstellt werden. Um zu verhindern, dass Termine eingefügt werden, die bereits eingetragen sind, kann ein Zeitraum vorgegeben werden, innerhalb dessen geprüft wird, ob der Termin für eine Personalnummer bereits vorhanden ist.
Das Erstellen mehrerer Einträge kann z.B. benutzt werden, um auf Wiedervorlage zu setzen, wenn ein Mitarbeiter eine bestimmte Betriebszugehörigkeit erreicht oder um Personalgespräche in festen Zeitabschnitten zu planen.
Beispiel: Betriebszugehörigkeit nach 5, 10, 15 Jahren. Dreimal ausführen mit den Eingaben: Ab rechnerischem Eintritt; Zeitraum erst 5J, dann 10J, dann 15J; Wenn Termin vor Stichtag: nächster Termin. Der nächste Aufruf wäre dann, für die Neu-Einstellungen, in 5 Jahren nötig.
Abteilungen/Baulohn/Personalverwaltung, Terminliste, Button Funktion, Mehrere Einträge erstellen.
Rollencenter Personalbuchhaltung: Termine, die fällig sind, dort Funktion, Mehrere Einträge erstellen.
Webclient:
Terminliste, automatische Termine
Wenn im Personalstamm Datumseinträge getroffen werden für:
- Arbeitserlaubnis,
- Fördermittel,
- Führerschein,
- Schwerbehinderung,
- Studienbescheinigung,
- Qualifikationen,
dann werden automatisch Termine zum "Bis-gültig-Datum" erstellt.
Terminliste, Weiteres
In der Übersicht der Termine kann in die Spalte "Bezeichnung" der Name des Arbeitnehmers übertragen werden.
Abteilungen/Baulohn/Personalverwaltung, Terminliste, Funktion, Name in Bezeichnung.
Rollencenter Personalbuchhaltung: Termine, die fällig sind: Funktion, Name in Bezeichnung.
Webclient:
Überzahlung
Überzahlung, Personal-Abrechnung
- Überzahlung lfd. Monat, Funktion 9950. Die Lohnart Überzahlung lfd. Monat wird gebildet, wenn auf der laufenden Abrechnung mehr Abzüge als Bezüge sind.
- Überzahlung Vormonate, Funktion 9951. Die Lohnart Überzahlung Vormonate überträgt Überzahlungen aus den Monaten davor in den aktuellen Abrechnungsmonat.
Überzahlung, lfd. Monat, Einrichtung der Lohnart
- Bezugsart Nettolohnart,
- Funktion 9950,
- Berechnungseinheit Betrag,
- Soll/Haben: Soll,
- Übergabe an Fibu: Betrag,
- Kontierung für Soll-Sachkonto eintragen.
Diese Lohnart wird positiv auf die Abrechnung gebracht, damit sich, zusammen mit der negativen Abrechnung, als Auszahlungsbetrag 0 Euro ergibt.
Überzahlung, Vormonate, Einrichtung der Lohnart
- Bezugsatz Nettolohnart,
- Funktion 9951,
- Abzugslohnart Ja,
- Berechnungseinheit Betrag,
- Soll/Haben: Haben,
- Übergabe an Fibu: Betrag,
- Kontierung für Haben-Sachkonto eintragen.
Diese Lohnart wird negativ auf die Abrechnung gebracht, weil dieser Betrag noch wegen früherer Überzahlung aussteht.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Überzahlung, Überzahlungs-Liste
Auf der Überzahlungs- und Barzahlungs-Liste werden die Barzahlungen gedruckt, die Überzahlungen des Monats, die aufgelösten Überzahlungen der Vormonate und auch Krankenkassen mit negativem Gesamtbeitrag im Monat gedruckt.
Bei den Krankenkassen sind das nicht negative Differenzen zur Vormonats-Schätzung der Beiträge; sondern in der Summe negative Beiträge. Dies kann z.B. so sein, wenn in einer Krankenkasse nur eine Personalnummer gemeldet war und dies per Rückrechnung rückgängig gemacht wird, so dass sich ein negativer Gesamtbeitrag ergibt.
/Berichte/Berichte drucken, <blobar Barauszahlung und Überzahlung>.
Webclient:
Überzahlung, Krankenkassenschätzung
Überzahlungen von Krankenkassen werden nicht in den nächsten Beitragsmonat übertragen, sondern diese werden mit dem negativen Beitragsnachweis bzw. einem Beitragsnachweis, der ein Guthaben des Arbeitgebers ausweist, der Krankenkasse mitgeteilt und müssen von dieser jeweils erstattet werden.
/Vor der Abrechnung, Beitragsnachweise drucken <ZAHKKSTD>, Drucken: Drucken oder Versorgungsbezüge: Drucken und
/Vor der Abrechnung, Beitragsnachweise melden .
Webclient:
Umlagen - Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Es handelt sich hierbei um die Entgeltfortzahlungsversicherung. Die gesetzliche Regelung ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) festgehalten. Dieses Gesetz wurde zum 01.01.2006 mit zahlreichen Neuerungen eingeführt.
Neuregelungen ab 2006 sind insbesondere:
- die Erweiterung der Erstattung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) auf alle Arbeitnehmer (früher waren nur Arbeiter und Auszubildende eingeschlossen aber keine Angestellten) sowie
- die Ausdehnung der Versicherung für die Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) auf alle Unternehmen, unabhängig von der Beschäftigtenzahl (früher waren nur Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern eingeschlossen).
Umlageverfahren (U1)
Der Arbeitgeber versichert sich gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt einen bestimmten Prozentsatz (aber nie 100%) von der Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall geleistet wurde, wieder.
Umlageverfahren (U2)
Der Arbeitgeber versichert sich gegen die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt generell 100% der geleisteten Aufwendungen wieder.
Ab 01.01.2011 ist das elektronische Erstattungsverfahren für die Arbeitgeber Pflicht (§ 2 Abs. 3 AAG). Es orientiert sich dabei am DEÜV-Meldeverfahren.
Die Beitragssätze für U1 und U2 werden individuell von den Krankenkassen festgelegt. Bei der Entgeltfortzahlungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber daran teilnehmen. Ein besonderer Antrag muss nicht gestellt werden. Eine Befreiung von der Versicherung ist nicht möglich.
Aufgrund der Neuregelung sind die Kreise der teilnehmenden Unternehmen an der U1 und U2 ab dem 01.01.2006 unterschiedlich:
- U1: Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern
- U2: alle Arbeitgeber
Die zuständige Ausgleichskasse ist immer (bis auf wenige Ausnahmen) die Krankenkasse, bei der der jeweilige Arbeitnehmer versichert ist. Für geringfügig Beschäftigte ist immer die Minijobzentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Ist der Arbeitnehmer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, richtet sich die Zuständigkeit nach der Abführung der übrigen Sozialversicherungsbeiträge. Für privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer sind also auch Umlagen zu zahlen. Für Privatversicherte ist die Krankenkasse zuständig, zu der die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Die Kosten der zwei Umlageverfahren werden durch Umlagebeiträge erhoben. Diese werden in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse in Prozentsätzen festgelegt. Die Berechnung erfolgt vom Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber muss das Umlageverfahren mit jeder Krankenkasse durchführen, bei der einer seiner Arbeitnehmer versichert ist. Dementsprechend sind unterschiedliche Umlagesätze zugrunde zu legen und vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Beim Umlageverfahren U1 gibt es auch unterschiedliche Erstattungssätze. Beim Umlageverfahren U2 ist die Erstattung auf 100% gesetzlich festgelegt.
Umlagen, Firmendaten und Niederlassungen
In den Firmendaten die U2-Umlage zum Mutterschutz ankreuzen. Eine Umlagekasse eintragen, für die Arbeitnehmer, deren Krankenkasse nicht die Umlagekasse ist. Für Betriebe bis zu 30 Arbeitnehmer auch die U1-Umlagepflicht auswählen.
Bei Niederlassungen, für die nicht die Werte aus Firmendaten gelten, auch diese Eintragungen treffen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.
Webclient:
Umlagen, was ist nötig für die U1-Erstattung für Angestellte?
Die Entgeltfortzahlung für Angestellte wird mit Hilfe der Lohnart mit der Funktion 6011 "Stat. Ermittlung Lohnfortzahlung" bewertet. So ergibt sich die Basis des Erstattungsbetrags für U1.
Für Angestellte ist die Basis die Lohnart des Gehalts und weitere Lohnarten wie etwa Leistungszulagen oder der AG-Zuschuss zur Vermögensbildung..
Falls außerdem ein Betrag abgezogen werden soll, kann eine Pseudolohnart erstellt, mit negativem Betrag im Personalstamm eingetragen und bei der Bewertung der Lohnart für die statistische Ermittlung hinzugefügt werden. Die U1-Erstattung für Angestellte nur dann auswählen, wenn der Betrieb U1-umlagepflichtig ist.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Umlagen, was ist nötig für die U2-Erstattung?
Bei den Krankenkassen die U1- und U2-Prozentsätze eintragen. Bei Beschäftigungsverbot die Lohnarten mit der Funktion 6220 und bei Mutterschaft die Lohnart mit der Funktion 6210 berichten. Diese Beträge werden erstattet.
Die Umlageerstattung wird automatisch, wenn gewünscht, auf den Beitragsnachweis übertragen. Die gesonderte Erstattungsliste kann mit einem Antrag pro Arbeitnehmer gedruckt werden.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/U2-Umlagen und /Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Krankenkasse und
Druck ausgaben erstellen: <zahkkstd und zahumle>.
Webclient:
Umlagen, Besonderheiten
Umlagen, abweichende Umlagekasse zur Einzugsstelle (Krankenkasse)
Die Umlagekasse darf nur in einigen Fällen von der Einzugsstelle (Krankenkasse) abweichen.
Zum Beispiel bei gleichzeitig privat krankenversicherten (KV 0), arbeitslosenversicherungsfreien (AV 0) und berufsständischer RV (RV 0) mit Personengruppenschlüssel 190. Ebenso bei einigen Kombinationen zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse, zum Beispiel bei der Personengruppen 113 Nebenerwerbslandwirt. Bei weiteren zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse, zum Beispiel bei der Personengruppe 112 Mitarbeitende Familienangehörige kann gar keine Umlage U1 oder U2 ausgewählt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, Prüfen.
Webclient:
Umlagen, Erstattung bei U1 Entgeltfortzahlung, hohes Entgelt
Wenn U1-Umlagepflicht ist und Entgeltfortzahlung abgerechnet wird, dann wird in dem Fall, das Entgelt des Monats überschreitet die Beitragsbemessungsgrenze, so gerechnet:
Voraussetzung ist, dass bei den Prozentsätzen der Umlagekasse bei Erstattung bis BBG/RV gilt: "pro Tag rechnen". Ab 01.13 wird dann aber nicht pro Tag gerechnet, sondern im Verhältnis der Entgelte: Der Vergleichswert, der höchstens erstattet wird, ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch das Arbeitsentgelt mal Betrag der Entgeltfortzahlung. Für diese Berechnung wird der Betrag der Entgeltfortzahlung aus dem Arbeitsentgelt geteilt durch SV-Tage mal Fehltage einschließlich Wochenenden ermittelt.
Wenn der Vergleichswert überschritten wird, dann wird nur der Vergleichswert erstattet.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/U2-Umlagen.
Webclient:
Umlagen, Beispiel über der Bemessungsgrenze
Wenn die Entgeltfortzahlung aufgrund der Umlage U1 erstattet wird, und wenn der Betrag dabei über der Bemessungsgrenze liegt, dann wird nicht mit Solltagen und Fehltagen gerechnet, sondern mit SV-Tagen und Fehltagen einschließlich Wochenenden, um den Betrag zu ermitteln, der höchstens erstattet werden kann.
Zum Beispiel statt 22 und 4 vielmehr mit 30 und 6 Tagen. Gemeldet wird beides: einerseits der komplette Zeitraum, zum Beispiel 06.01. bis 11.01, und zusätzlich die Arbeitsstunden, die ausgefallen sind, im Beispiel 32.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, SV-Meldungen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
Webclient:
Umlagen, Knappschaftsbetriebe, Umlagen, Bemessungsgrenze
Wenn der Betrieb ein knappschaftlicher Betrieb ist, dann werden die Beiträge zu den Umlagen zur Entgeltfortzahlung und zum Mutterschutz höchstens auf der Basis nicht der der Knappschafts-Bemessungsgrenze, sondern der allgemeinen RV-Bemessungsgrenze berechnet.
Wenn also das Entgelt höher ist, wird die Basis für die Umlagen auf die RV-Bemessungsgrenze gekappt. Bei der Erstattung gilt ebenso die RV-Bemessungsgrenze, wenn bei der Kasse die Auswahl bei "Erstattung Basis bis BBG/RV" getroffen ist.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/U2-Umlagen.
Webclient:
Umlagen, Erstattung U1-Umlage, erster Tag
Wenn die Entgeltfortzahlung über die U1-Umlage erstattet wird, dann wird der erste Tag der Fehlzeit nicht erstattet, wenn der Tag kein voller Fehltag war, sondern an dem Tag noch gearbeitet wurde.
Umlagen, Erstattung U1-Umlage, letzter Arbeitstag
Bei der Meldung zur Erstattung wegen Entgeltfortzahlung wird als letzter Arbeitstag ein Tag mit Sollstunden angegeben, ausgenommen Feiertage; also ein Arbeitstag.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
Webclient:
Umlagen, Erstattung U1-Umlage, Fehlzeit nach Eintritt
Wenn ein Arbeitnehmer in den Betrieb eintritt und in den ersten 28 Tagen fehlt, wenn aber dennoch z.B. laut Tarif Entgelt fortgezahlt wird, dann wird in diesem Zeitraum diese Fortzahlung nicht nach der U1-Umlage erstattet.
Wenn aber der Arbeitnehmer nur innerhalb des Unternehmens den Betrieb gewechselt hat, dann wird dennoch erstattet. Dies wird so erkannt: wenn beim Eintritt ein Grund mit der Bedeutung Firmenwechsel oder Niederlassungswechsel eingetragen ist oder wenn das Datum zum Ersteintritt ins Unternehmen vor dem Eintrittsdatum liegt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
Webclient:
Umlagen, Kontierung der Erstattung
Die Kontierung der Erstattung muss umgekehrt sein wie z.B. die Kontierung der AG-Anteile. Wenn die AG-Anteile als Soll ein Aufwands-Sachkonto haben, als Haben ein Bilanzkonto, dann also: für die Erstattung als Soll ein Bilanzkonto, als Haben ein Aufwands-Sachkonto.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile: <Erstatt U1, Erstatt U2>.
Webclient:
Umlagen, pro Krankenkasse und pro Niederlassung
Umlagesätze, definieren pro Krankenkasse
Die Auswahl des Umlagesatzes zu den U1-Umlagen (Lohnfortzahlung), allgemein, ermäßigt oder erhöht, kann pro Krankenkasse und pro Niederlassung festgelegt werden.
Diese Eingaben sind beim Eintrag der Beitragskontonummer möglich. Ferner können dort ab Datum neue Definitionen getroffen werden. Die Umlagendefinitionen müssen nicht bei jeder Krankenkasse getroffen werden. Wenn nicht, dann gelten die Vorgaben laut Firmendaten oder Niederlassung.
/Stammdaten/Krankenkassen, Beitragskontonummern und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.
Webclient:
Umlagesätze, weitere Definitionen pro Krankenkasse, pro Niederlassung oder Firma
Für den Fall, dass die Umlage-Sätze zur Lohnfortzahlung je nach Firma oder Niederlassung anders gewählt werden, können bei den Beitragskontonummern der Krankenkasse einige Festlegungen dazu überdefiniert werden; hier also möglich pro Mandant und pro Niederlassung.
Das sind: die Auswahl einer der drei Umlagesätze zur Lohnfortzahlung, die Auswahl, ob AG-Anteile erstattet werden und dazu die Kennzeichnung, ob die Erstattung der AG-Anteile nur für U2 gilt oder auch für U1.
Es könnte also bei der Krankenkasse selbst der ermäßigte Satz ausgewählt werden ohne Erstattung der AG-Anteile und für eine Niederlassung der erhöhte Satz plus Erstattung der AG-Anteile.
Damit klar ist, was gilt, muss bei den Beitragskontonummern ein Kennzeichen gesetzt werden, dass die Definitionen zu den AG-Anteilen gelten sollen; dies also nur, sofern sie dort auch ausdrücklich gesetzt werden.
/Stammdaten/Krankenkassen, Beitragskontonummern: AG-Anteile anders als bei KK, Erstattung SV-AGAnteile, AG-Anteile nur bei U2.
Webclient:
Umlagen, Einmalbezüge
Ab 2006 wird auf Einmalbezüge kein Umlagenbeitrag erhoben.
Umlagen, Einmalbezüge, die doch zu Umlagebeiträgen führen
Es gibt Einmalbezüge, die ihren "Charakter als laufendes Arbeitsentgelt" behalten, selbst wenn sie als Einmalbezüge abgerechnet werden und auf die deshalb Umlagebeiträge U1, U2 gerechnet werden müssen.
Das ist z.B. ein Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto, sofern es als Einmalbezug abgebaut wird, obwohl das Guthaben aus laufenden Entgelt stammt. Solche Lohnarten können in der Übersicht der Lohnarten mit "Umlage: Beitrag U1 U2 bei Einmalbezug" gekennzeichnet werden. Die Berechnung ist dann so:
Auf einen solchen Einmalbezug werden Umlagebeiträge gerechnet, soweit die Bemessungsgrenze des Jahres nicht überschritten wird. Die Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall die Summe der laufenden Bezüge, das ist das RV-Brutto, plus der Einmalbezüge von dieser Sorte, aber andere Einmalbezüge nicht; die Bemessungsgrenze ist diejenige der RV.
Ein solcher Einmalbezug wird ganz oder teilweise oder auch bis März laut den Grundlagen des Vorjahres verbeitragt. Im Lohnkonto werden dazu zwei Zeilen ausgegeben: "Umlage-Basis, darin Einmalbezug", also das Brutto, das verbeitragt wurde, und "Einmalbezug, dabei frei bis zur BBG", der Betrag, der bis zur Bemessungsgrenze frei war.
Quelle: Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 14./15.11.2012, Punkt 10.
/Stammdaten/Lohnarten: Spalte "Umlage" (ggf. einblenden zuvor).
Webclient:
Umlagen, Rückrechnungen
Wenn durch eine Rückrechnung eine Erstattung (U1 oder U2) korrigiert wird, dann wird:
- sofern es einen Antrag auf Erstattung im Rückrechnungsmonat bereits gab, dieser im laufenden Abrechnungsmonat, in dem die Rückrechnung erstellt wurde, storniert und neu gemeldet.
- Wenn es aber keinen Antrag auf Erstattung im Monat gab, auf den zurückgerechnet wurde, dann ist der entsprechende SV-Monat zu öffnen und der Antrag dort zu erstellen.
Im laufenden Monat kann kein Antrag für die Rückrechnung erzeugt werden.
Unterbrechung
Lohnarten bei Unterbrechung abrechnen
Ob eine Lohnart abgerechnet werden soll, wenn eine Unterbrechung vorliegt, kann in der Lohnart definiert werden.
- "Abrg. bei Unterbrechung": keine Auswahl bedeutet, nicht abrechnen;
- "Abrechnung" bedeutet abrechnen;
- "Abrg. wenn Nettoentgelt" bedeutet, es soll während der Abrechnung verglichen werden, ob sich überhaupt ein Nettoentgelt ergibt.
Unterbrechung bedeutet: im Personalstamm ist Unterbrechungsbeginn eingetragen und gilt weiter. Das heißt, der Unterbrechungsbeginn begann in Vormonaten oder am Ersten des Monats. Und die Unterbrechung endet nicht vor Ultimo des aktuellen Monats.
Das ist insbesondere von Bedeutung für: AG-Zuschüsse, Lohnarten für Zeiten ohne Entgeltfortzahlung, Einmalbezüge.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient:
Lohnarten bei Unterbrechung und Austritt
Lohnarten, die im Personalstamm eingetragen sind und auch bei Unterbrechung gebildet werden sollen, werden bei Abrechnungen und Rückrechnungen auf Monate nach Austritt nicht abgerechnet. Dies gilt für Lohnarten im Personalstamm, Register Lohn/Gehalt bei den Bezügen und bei VWL. Eine Unterbrechung ist im Personalstamm, Register Beschäftigung, dokumentiert.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung, "Abrg. bei Unterbrechung".
Webclient:
Unterbrechungsende irrtümlich
Wenn im Personalstamm das Ende einer Unterbrechung eingetragen wurde, obwohl die Fehlzeit dazu tatsächlich noch weiterbesteht, dann wird bei der Abrechnung darauf hingewiesen.
In einem solchen Fall würde Entgelt abgerechnet, weil das Ende der Unterbrechung angenommen wird. Der Hinweis zur Abrechnung lautet: Keine SV-Tage, aber keine Unterbrechungstage und SV-Brutto abgerechnet: bitte Unterbrechung prüfen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlertext anzeigen auf Abrechnungslauf.
Webclient:
Unterbrechung, anteilige Berechnung einer Lohnart
Anteilige Berechnung, Tage auszählen
Bei der Lohnarten-Definition kann für die Anteilige Berechnung vorgegeben werden, dass bei einem Teilmonat ausgezählt werden soll. Dabei muss die "normale" Anzahl Solltage eines Monats eingetragen werden. Beispiel:
Die vorgegebene Anzahl Tage ist 20 und an 3 Solltagen im Monat war die Beschäftigung unterbrochen. Gerechnet wird dann: Betrag * (20 - 3) / 20. Bei einem Betrag von z.B. 60 Euro im Monat ergibt das: 51, also eine Verringerung von 3 pro Tag.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Anteilige Berechnung, SV-Tage
Bei privat SV-Versicherten wird die anteilige Berechnung einer Lohnart, wenn auf Basis der SV-Tage ermittelt werden soll, anders gerechnet. Da privat Versicherte auch in einem Unterbrechungsmonat 30 SV-Tage haben, werden stattdessen die Kalendertage ausgezählt, abzüglich der Unterbrechungszeiten.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Anteilige Berechnung, Kalendertage
Bei der Definition der anteiligen Berechnung ist die Auswahlmöglichkeit "Kalendertage" möglich. Dann werden die Kalendertage ausgezählt, abzüglich der Unterbrechungszeiten. Ausgezählte Kalender-Beschäftigungstage geteilt durch 30 ergibt den Teilmonatsfaktor.
Dies ist in der Regel der gleiche Faktor wie bei der Division durch SV-Tage, mit Ausnahme von privat SV-Versicherten, die auch in Unterbrechungsmonaten 30 SV-Tage haben. Die Kalendertage-Auswahl ist also allgemeiner und genauer als die SV-Tage-Auswahl. Wenn also eine Betragslohnart, z.B. Gehalt oder AG-Zuschuss zur VWL Festbetrag, in Monaten, in denen keine volle Beschäftigung vorliegt, automatisch gekürzt werden soll, dann wird beim Kalendertag-Divisor in einem Beispiel so gerechnet:
Unterbrechung vom 21.08. bis 31.08, sind 11 Unterbrechungs-Kalendertage. Beschäftigungstage sind also 31 - 10 = 20. Der Faktor ist 20 / 30 = 0,66..Periode. Ein Betrag von z.B. 1.500 wird gekürzt auf 1.000.
Ein Beispiel, in dem die bezahlten Kalendertage von den SV-Tagen abweichen:
Bei unbezahltem Urlaub gelten die vollen SV-Tage einen Zeitmonat lang fort, während bereits eine Unterbrechung besteht, die die bezahlten Kalendertage vermindert.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Anteilige Berechnung, Auszählen auf Basis Tage
Wenn bei einer Lohnart zur anteiligen Berechnung bei Teilmonat eine Tagesanzahl in "Auszählen auf der Basis Tage" eingetragen wird, dann wird gerechnet:
Der Teilmonatsfaktor ergibt sich aus "Auszählen auf der Basis Tage" minus Solltage ohne Beschäftigung, geteilt durch "Auszählen auf Basis Tage".
Wenn eine Teilzeit-Arbeitszeitgruppe mit weniger als 5 Solltagen die Woche gilt, wird "Auszählen auf Basis Tage" heruntergerechnet, z.B. statt einer Basis von 20 wird bei 4 Solltagen mit 16 gerechnet.
Urlaub
Urlaubsstunden Gehaltsempfänger
Poliere
Für Poliere gibt es eine besondere Urlaubsstunden-Lohnart. Diese hat die Funktion 1031. Sie wird nicht berichtet, ist aber eine "Berichtslohnart" für die Gehaltsverteilung. Sie muss für die Abrechnungsart der Poliere eine Bewertung enthalten. Ein Polier in diesem Zusammenhang ist ein AN, bei dem in der Personal-Karte als ZVK-Personengruppe "Poliere" eingetragen ist.
Diese Lohnart wird automatisch gebildet. In den Berichtsdaten erfasst wird grundsätzlich auch in diesem Fall die allgemeine Urlaubsstunden-Lohnart mit der Funktion 1001.
Nicht-Poliere
Wenn aber bei anderen Personalnummern auch eine Gehaltsverteilung ausgeführt wird, dann ist es in diesem Fall auch richtig, bei "Urlaubsstd. Geh. Empfänger", also bei der Lohnart mit der Funktion 1091, "Berichtslohnart" für die Gehaltsverteilung auszuwählen und für die Abrechnungsart dieser Personalnummern eine Bewertung einzutragen.
Diese Lohnarten sollen an die Fibu und an die BBA übergeben werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Urlaub Gehaltsempfänger, Restanspruch
Bei der Druckliste des Urlaubs für Gehaltsempfänger werden Tage und Beträge zum Restanspruch ausgegeben. Diese Liste kann als Ausgangspunkt für Rückstellungen wegen Urlaubsansprüchen benutzt werden.
Rest-Urlaub
Die kalkulatorische Bewertung des Rest-Urlaubs wird getrennt nach Vorjahr und laufendem Jahr ausgegeben. Gerechnet wird: Anspruch geteilt durch 12, bei Eintritt im Jahr weniger als 12, mal Anzahl der Monate bis zum Auswertungsmonat einschließlich, abzüglich der bereits genommenen Tage. Also der anteilige Resturlaub, der im bisherigen Jahr noch nicht genommen wurde.
Bei Austritt
Bei Austritt muss zuvor der Urlaubsanspruch auf den tatsächlichen Anspruch reduziert werden.
Vorjahr
Der Vorjahres-Urlaub wird saldiert ausgegeben. Also noch der in diesem Jahr übrige Vorjahresanspruch und der in diesem Jahr genommene Vorjahresurlaub.
Bewertung
Bewertet wird mit der Lohnart mit der Funktion 1190 "Bewertung Resturlaubstage für Gehaltsempfänger". Dort also z.B. Gehalt und "Aztag (Arbeitstage mtl. laut Arbeitszeitgruppe)" eintragen. Beim Druckaufruf kann für diese Lohnart der Monat bestimmt werden, der für die Bewertung herangezogen werden soll. Es kann also z.B. auch das Gehalt vom Dezember des Vorjahres die Grundlage der Bewertung sein.
/Berichte/Berichte drucken, <blougeh>.
Webclient:
Halber Tag Urlaub
Wenn Angestellte einen halben Tag Urlaub nehmen, dann muss ein Fehlzeitengrund mit der Bedeutung "Urlaub 1/2 Tag" benutzt werden. Dies gilt für Angestellte und für diejenigen Personalnummern, bei denen im Personalstamm nicht "Urlaub erarbeiten" angekreuzt ist.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe.
Webclient:
Urlaubsanspruch Angestellte
Urlaubsanspruch für Angestellte, Vortrag
Bei Arbeitnehmern mit festem Urlaubsanspruch kann in der Vortrags-Erfassung der volle tarifliche Anspruch hinterlegt werden, damit, wenn wegen Eintritt oder Austritt der tatsächliche Anspruch vermindert werden muss, die gesamten Anspruchstage, die dann wieder im nächsten Jahr gelten, noch sichtbar sind.
Wenn die Erfassung des Anspruchs aus dem Personalstamm aufgerufen wird, dann wird automatisch ein Eintrag angelegt zum Jahresbeginn oder zum Eintrittsmonat. Der volle Anspruch wird vorgeschlagen, 30 oder 35 Tage. Der tatsächliche Anspruch wird ebenfalls vorgeschlagen, bei Eintritt gezwölftelt pro vollem Monat, gerundet auf volle Tage. Bereits feststehender Austritt oder ein Befristungsdatum zum Eintritt werden ebenso berücksichtigt.
Außerdem kann beim Urlaubsvortrag, wenn bekannt, der beim Vorarbeitgeber anteilig zu viel erhaltene Urlaub eingetragen werden.
Für das Folgejahr erstellt die Funktion "Automatischer Vortrag Jahresanfang", die aus der Vortrags-Erfassung ausgeführt werden kann, die Urlaubsanspruchstage aus den vollen Anspruchstagen des Vorjahrs. Wenn im Personalstamm Austritt erfasst wird, dann wird darauf hingewiesen, dass der Urlaubsanspruch des laufenden Jahres möglicherweise geändert werden muss.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, zu Urlaub: Anspruch und
Beschäftigungszeiten und /Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr.
Webclient:
Urlaubsanspruch nach Tarif, hier: Sozialkasse Steine Erden
Für den Anspruch auf Urlaubstage, der zu Jahresbeginn festgelegt wird, kann beim Tarif, der für die Personalnummer gilt, eine Regel ausgewählt werden.
Möglich ist zur Zeit die Regel, die dem Manteltarifvertrag für die Steine- und Erdenindustrie Bayern entspricht, Stand 2016:
- 26 Tage Urlaubsanspruch fürs Jahr,
- nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 27 Tage,
- nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit: 28 Tage,
- nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: 29 Tage,
- nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: 30 Tage.
- Für Schwerbehinderte 1 Woche mehr.
Bei Eintritt vor 01.06.15 gelten die Regeln davor, sofern sich mehr Anspruchstage ergeben. Vorgeschlagen werden die Tage des "vollen Jahresurlaubsanspruchs".
Die Regel wird angewendet:
- Wenn für die Personalnummer der Jahresanspruch erfasst wird und
- wenn der Jahresvortrag automatisch erstellt wird.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife: Urlaubsanspruch und
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr: Eingabe der Personalnummer oder "Automatischer Vortrag Jahresanfang".
Urlaubskonto Angestellte, Fehlzeitenkalender
Wenn Urlaub für Angestellte möglicherweise erst nach der Abrechnung des Monats erfasst wird, und wenn deshalb keine Rückrechnung ausgeführt werden soll, dann kann festgelegt werden, dass während der Abrechnung das Urlaubskonto des Jahres aus den Urlaubstagen des Fehlzeitenkalenders aktualisiert wird.
Wenn dann in der Einrichtung ausgewählt wird: "Urlaubskonto Angestellte: aus Fehlzeitenkalender ohne Rückrechnung", wird für solche Arbeitnehmer während der Abrechnung das gesamte Urlaubskonto des Jahres anhand des Fehlzeitenkalenders geprüft und geändert; das sind die genommenen Urlaubstage Vorjahr, die genommenen Urlaubstage laufendes Jahr und die Resttage, die sich ergeben.
Andere Fehlzeiten sind nicht berührt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: Urlaubskonto Angestellte.
Webclient:
Druck Urlaubsgeld, Urlaubskonto
Urlaubsgeld Angestellte auf der Abrechnung drucken
Für Angestellte, Poliere und nicht-ZVK-Pflichtige kann ausgewählt werden, dass auf der Abrechnung das zusätzliche Urlaubsgeld in der Urlaubsübersicht gedruckt wird.
Dann wird in den Betrags-Spalten das ausgezahlte Urlaubsgeld gedruckt, anhand der Lohnarten mit den Funktionen 1094, 1095, 1034, 1035, 1099 und 1100. Ferner wird das noch ausstehende Urlaubsgeld anhand der Resttage und der Bewertung der Lohnart ermittelt. Es wird in die Spalte Resturlaub in die Betragszeile gedruckt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: Zus. Urlaubsgeld.
Webclient:
Urlaubskonto auf der Abrechnung drucken
Falls es nicht gewünscht ist, dass die Werte des Urlaubskontos unten auf der Abrechnung gedruckt werden sollen, dann kann dies in der Baulohn-Einrichtung ausgewählt werden.
Bei der Auswahl "immer als 0 drucken" wird zwar der Block des Urlaubskontos noch gedruckt, aber alle Werte des Blocks als 0. Wenn das Urlaubskonto aber gedruckt werden soll, dann muss keine Auswahl getroffen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: Urlaubskonto auf Abrg.
Webclient:
Urlaubskonto auf der Abrechnung drucken, oder nicht
Wenn nicht für alle Arbeitnehmer die Werte des Urlaubskontos unten auf der Abrechnung gedruckt werden sollen, dann kann dies pro Abrechnungsart ausgewählt werden.
Wenn nicht, dann wird zwar der Block des Urlaubskontos noch gedruckt, aber alle Werte des Blocks als 0. Wenn das Urlaubskonto aber gedruckt werden soll, dann muss keine Auswahl getroffen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Abrechnungsarten: Druck Urlaubskonto und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: zum Urlaubskonto.
Webclient:
Urlaub überschritten
Berichtsdaten und Urlaub überschritten
In der Anzeige der Berichtsdatenfehler können über den Funktions-Button wahlweise ausschließlich die Fehlerzeilen angezeigt werden, die sich auf überschrittenen Urlaubsanspruch beziehen.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Alle Fehler: Alle Fehler anzeigen, Nur: Urlaub überschritten.
Webclient:
Lohnart Urlaub überschritten
Die Lohnart Urlaub überschritten, Funktion 1013, kann, wenn erforderlich, bewertet auf die Abrechnung gebracht werden. Zu diesem Zweck bei der Lohnart eine Folgelohnart definieren. Die Menge übergeben. Diese Folgelohnart als Abzugslohnart bestimmen, damit der Betrag negativ abgerechnet wird. Bei der Folgelohnart Bewertungsdefinitionen eintragen.
Die Folgelohnart nicht als fiktiv für KuG kennzeichnen. Während die "Urlaub überschritten"-Lohnart selbst fiktiv für Sollentgelt und Istentgelt für KuG bewertet werden muss.
Fehlzeit, Unterbrechung
Urlaub überschritten, Fehler oder Hinweis
Wenn der restliche Urlaubsanspruch geringer ist als der genommene Urlaub, dann wird die Meldung "Urlaub überschritten" als Fehler, wenn gewünscht, zur Abrechnung ausgegeben.
Wenn der Urlaubsanspruch überschritten wird, muss dann anders berichtet werden, z.B. unbezahlter Urlaub. Falls doch kein Fehler, sondern nur ein Hinweis ausgegeben werden soll, dann kann dies auch so eingerichtet werden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlertext anzeigen und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Prüfen.
Webclient:
Urlaub überschritten und Urlaubstage
Urlaubstage werden nicht ins Minus gerechnet. Das bedeutet, durch "Urlaub überschritten" wird der Urlaubsanspruch 0. Es ist also in jedem Falle eine Aktion erforderlich, was mit diesen Tagen geschehen soll. Ob sie z.B. bei Gehaltsempfängern beim Eintragen der Urlaubsanspruchstage für das nächste Jahr abgezogen werden sollen (Baulohn, Vorträge).
Urlaub überschritten bei Gehaltsverteilung
Für Personalnummern mit Gehaltsverteilung kann so vorgegangen werden. Wenn der Urlaub überschritten wird, gibt es diese Möglichkeiten:
- Anstelle des zu viel berichteten Urlaubs entweder unbezahlten Urlaub, fehlt entschuldigt oder nichts berichten.
- Oder den Urlaubsvortrag für das laufende Jahr erhöhen und dafür den Urlaubsvortrag für das nächste Jahr vermindern.
- Oder bei der Lohnart "Urlaub überschritten" eine Folgelohnart, bedingt durch die Abrechnungsart Poliere, eintragen, die das Gehalt kürzt.
Diese Folgelohnart ins Soll- und Istentgelt für KuG einfließen lassen. Die Lohnart "Urlaub überschritten" fiktiv bewerten und ins Sollentgelt und Istentgelt für KuG einfließen lassen.
So dass sich für das Sollentgelt im KuG-Protokoll ergibt: minus Gehaltskürzung plus fiktiver Verdienst.
Wechsel ins Auslernjahr
Als „Auslernjahr“ wird das gesamte Kalenderjahr bezeichnet, in dem die Ausbildung endet und der Arbeitnehmer gegebenenfalls eine andere Tätigkeit im Baugewerbe aufnimmt.
Wird der Arbeitnehmer nach der der Ausbildung als gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe beschäftigt, berechnet sich der Urlaubsanspruch nach dem Bundesrahmentarifvertrag
für das Baugewerbe (BRTV), nach dem sogenannten Ansparprinzip.
Ist der Arbeitnehmer zum 1.1. des Auslernjahres noch nicht 18 Jahre alt, dann gelten die gesetzlichen Regelungen für jugendliche Arbeitnehmer.
Sie sich gerne an uns wenden
Wechsel des Auszubildenden ins Auslernjahr
Wenn der gewerbliche Auszubildende nach der Prüfung ins Auslernjahr wechselt, dann gibt es zwei Möglichkeiten, dies im Personalstamm zu dokumentieren: Eine neue Personalnummer wird angelegt oder die Personalnummer wird beibehalten. Wenn die Abschlussprüfung untermonatlich ist, ist es ggf. sinnvoller mit einer neuen Personalnummer weiter zu abzurechnen.
/Stammdaten/Personalstamm.
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Azubi im Auslernjahr, neue Personalnummer
Die Personalnummer des Azubis zunächst vollständig und komplett abrechnen und dann erst kopieren. Dabei diese Eingaben treffen:
- Wozu kopieren: Lohnkonto-Vortrag erstellen.
- Neue Personalnummer.
- Wechsel dokumentieren: Ja.
- Beschäftigungszeiten übernehmen: Nein.
- Nur Ersteintritt übernehmen: Nein
- Beschäftigungszeiten in Bemerkung: Ja
- Austrittsdatum Alte Personalnummer: der Prüfungstag.
- Eintrittsdatum Neue Personalnummer: der Tag danach.
- Das gesamte Lohnkonto vortragen: Ja.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Funktion, Personalstamm kopieren.
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Azubi im Auslernjahr, neue Personalnummer, Personalstamm
Diese Einträge im Personalstamm treffen, sowohl wenn eine neue als auch wenn die gleiche Personalnummer benutzt wird:
Bei der Personalnummer im Register Beschäftigung
- den Eintrag zur Gehaltsverteilung entfernen,
- die Haken setzen für Winterbau-Umlage, Wintergeld, "Urlaub erarbeiten"
- und evtl. die Abrechnungsart ändern.
- Im Feld ZVK-Personengruppe die Auswahl "Volljähriger AN... " treffen.
Im Register Zuordnung, wenn erforderlich:
- Abrechnungskreis,
- Kontierungsgruppe und
- Stat. Landesamt ändern.
Im Register Lohn/Gehalt:
- die Berufsgruppe,
- die Entlohnungsart und
- die Lohnarten in den aktuellen Bezügen ändern.
Im Register Sozialversicherung
- den Personengruppenschlüssel (von 102 auf 101) und
- den Tätigkeitsschlüssel ändern.
Im Register Beschäftigung
- im Feld "Rechnerisches Eintrittsdatum" das Ersteintrittsdatum eingeben und
- in den Beschäftigungszeiten das kopierte Austrittsdatum löschen.
/Stammdaten/Personalstamm,
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Weiter für die neue Personalnummer Vorträge erfassen:
- Arbeitszeitkonto-Vorträge, wenn vorhanden, und
- folgende Werte unter "ULAK-Vorträge Lfd. Jahr" erfassen:
- Ermittlungsart = Vortrag,
- Ab Datum 01.01.jj,
- Beschäftigungstage bis zum Prüfungstag,
- Url.Tage und "Url.Tage gen." eingeben.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge.
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Azubi im Auslernjahr, gleiche Personalnummer
Wenn die Personalnummer beim Wechsel ins Auslernjahr beibehalten wird, dann so vorgehen:
Gehaltsverteilung und Teilmonat
Wenn Gehaltsverteilung definiert war, diese Definition auf leer setzen (Register Beschäftigung). Es ist nicht möglich, für einen Teil des Monats die Gehaltsverteilung auszuführen. Deshalb muss im Prüfungsmonat so berichtet werden:
- Für den Zeitraum, für den noch Ausbildungsvergütung bezahlt wird, Entgeltstunden berichten mit einer Lohnart, die ausdrücklich nicht bewertet abgerechnet wird, damit nicht doppelt gezahlt wird.
- Für den Zeitraum danach Zeitlohn berichten.
Gleiche Personalnummer, Hinweise
Wenn die gleiche Personalnummer weiterbenutzt wird, dann folgendes beachten:
- Kein Austrittsdatum eintragen.
Der Wechsel ins Auslernjahr ist dadurch dokumentiert, dass bei der Ausbildungsvergütung ein Bis-Datum, also der Prüfungstag eingetragen ist. - Keine ULAK-Vorträge erfassen. Der erarbeitete Urlaubsanspruch seit Jahresbeginn wird automatisch ermittelt.
In beiden Fällen: ZVK-Meldungen
- Eine Meldung zur Ausbildungsvergütung (AUMEL) erfassen mit Angabe von "Meldezeitraum Ende". Sofern diese nicht automatisch erstellt wurde.
- Für den Volljährigen im Auslernjahr eine Anmeldung (Anmel) erfassen. Sofern diese nicht automatisch erstellt wurde.
In beiden Fällen: SV-Meldungen
SV-Meldungen: Es wird eine Abmeldung (Grund 33) und eine Anmeldung wegen Wechsel des Personengruppenschlüssels (Grund 13) erstellt. Es muss abgerechnet worden sein, also auch: für beide Personalnummern, bevor die SV-Meldungen erstellt werden.
Neue Personalnummer: Lohnsteuerbescheinigung
Wenn für den gleichen Arbeitnehmer eine neue Personalnummer mit Eintritt abgerechnet wird, dann muss für die alte Personalnummer mit Austritt eine LSt-Bescheinigung erstellt werden.
Neue Personalnummer: ELStAM
Wenn für den gleichen Arbeitnehmer eine neue Personalnummer mit Eintritt abgerechnet wird, dann muss für die alte Personalnummer mit Austritt zunächst eine Abmeldung im ELStAM-Verfahren (Lohnsteuerkarten) erfolgen. Diese muss zunächst auch quittiert sein vom Finanzamt.
Erst dann ist die Anmeldung der neuen Personalnummer im ELStAM-Verfahren vorzunehmen.
Volljährige AN im Auslernjahr, Vorjahres-Urlaub
Wenn noch Vorjahres-Urlaubsanspruch vorhanden ist, dann muss dieser nach Auskunft der ZVK "intern im Betrieb abgerechnet" werden. Genommener Vorjahres-Urlaub wird bei Auslernlingen nicht gemeldet und nicht erstattet.
Im Prüfungsmonat genommener Urlaub wird so abgerechnet, wie die aktuelle Einstellung im Personalstamm ist. Bei gleicher Personalnummer mit der Urlaubs-Bewertung für Auslernlinge.
Volljährige im Auslernjahr, Urlaub
Urlaubsstunden
Wenn Urlaub genommen wird, dann werden die Urlaubsstunden auf der Abrechnung ausgewiesen. Mit der Lohnart, die die Funktion 1046 hat. Diese Lohnart muss eine Bewertungsdefinition haben. Die Abrechnungsart eintragen, keine Bewertungslohnarten, sondern ein "Wert aus Durchschnittsfeld", das für diesen Zweck in den letzten Monaten gefüllt wurde, "Berechnung aus Durchschnittsfeld"; Betrag/Stunden, "Zeitraum aus Durchschnittsfeld": Monate, "Monate aus Durchschnittsfeld": 3. Das bedeutet, der Durchschnitt der letzten 3 Monate bestimmt die Bewertung.
Urlaubstage
Die Urlaubstage werden mit der Lohnart mit der Funktion 1048 auf der Abrechnung ausgewiesen, unbewertet. Falls Vorjahres-Urlaub genommen wurde, mit der Lohnart mit der Funktion 1047.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Das zusätzliche Urlaubsgeld wird mit der Lohnart mit der Funktion 1049 ausgewiesen. Diese Lohnart benötigt eine Bewertungsdefinition wie die Urlaubsstunden-Lohnart. Ferner einen Prozentsatz (bei der Berechnung gilt aber der Prozentsatz laut Sozialkasse). Falls Vorjahres-Urlaub genommen wurde, dann mit der Lohnart mit der Funktion 1050. Diese Lohnart ebenso bewerten wie die Urlaubsstunden-Lohnart. Das zusätzliche Urlaubsgeld wird also zusätzlich zu den bewerteten Urlaubsstunden errechnet und ausgezahlt.
Volljährige AN im Auslernjahr, Urlaubsanspruchsbetrag
Der Urlaubsanspruchsbetrag bei Volljährigen Arbeitnehmern im Auslernjahr wird wie folgt ermittelt: Es wird der Faktor der Lohnart mit der Funktion 1046 "Urlaubsstunden Volljährige im Auslernjahr" ermittelt, wie er sich durch die Bewertungsdefinitionen der Lohnart ergibt.
Hinzu kommt der Faktor, der das zusätzliche Urlaubsgeld darstellt (Funktion 1049 bzw. 1050). Die Summe beider ergibt den Stundensatz.
Als durchschnittliche Stunden wird die Arbeitszeit eines Tages laut dem Arbeitszeitkalender herangezogen. Dies ist in diesem Fall der Dienstag der 2. Woche des Monats, beim Jahresübertrag der Dienstag der 47. Kalenderwoche.
Wenn andere Durchschnittsstunden gelten sollen, dann bei der Arbeitszeitgruppe "Tagesstunden bei Auslernjahr" eintragen. Stundensatz mal Stunden ergibt den Urlaubsanspruchsbetrag.
Urlaubstage bei Auslernlingen
Wenn für Urlaubstage bei Auslernlingen nicht die Sollstunden des Tages angesetzt werden sollen, sondern für jeden Tag einer Woche die gleichen Stunden, dann kann das eingerichtet werden. Das Problem stellt sich, wenn die Sollstunden unterschiedlich sind, z.B. am Freitag anders als an den Tagen davor, wenn also das Urlaubsentgelt nicht an jedem Urlaubstag gleich wäre.
Wenn deshalb die Urlaubsstunden während der Abrechnung geändert werden sollen, dann eine zusätzliche Lohnart mit der Funktion <1059 Reststunden Durchschnitt zu Soll, Urlaub Auslernjahr, nicht bewerten> anlegen, eine Stundenlohnart mit passiven Entgeltstunden, die nicht bewertet werden soll; wenn sie außerdem nicht gedruckt werden soll, dann im Register Auswertung "Druck Abrg. wenn kein Betrag" nicht ankreuzen. Wenn diese Lohnart da ist und gültig ist, dann wird gerechnet:
Die Urlaubsstunden des Tages werden auf die durchschnittlichen Sollstunden pro Tag der Urlaubswoche gebracht; dies dann, wenn die vollen Sollstunden berichtet wurden. Die Differenz der Stunden wird auf die zusätzliche Lohnart übertragen, damit die Entgeltstunden bleiben, wie sie berichtet wurden. Die Urlaubsstunden werden bewertet; das Urlaubsentgelt ergibt sich also aus den geänderten Stunden mal dem Faktor, wie er für die Urlaubsberechnung ermittelt wurde.
/Stammdaten/Lohnarten.
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Volljährige AN im Auslernjahr, Urlaub aus Vorjahr
Wenn im Auslernjahr Urlaub genommen wird, der aus dem Vorjahr stammt, dann erstattet die Sozialkasse die Vergütung nicht; es kann deshalb für den Vorjahres-Urlaub im Auslernjahr eine eigene Lohnart angelegt werden, die dann anders kontiert werden kann.
Wenn also eine besondere Lohnart benutzt werden soll, dann eine Lohnart anlegen mit der Funktion 1056 Urlaubsstunden Volljährige AN im Auslernjahr VJ; sie kann z.B. aus der Jahres-Lohnart mit der Funktion 1046 kopiert werden, wenn danach die Funktion und die Kontierungen für die Finanzbuchhaltung und Betriebsabrechnung geändert werden. Ohne die Lohnart wird abgerechnet wie bisher.
Die Lohnart wird bei der Abrechnung nur dann gebildet, wenn sie vorhanden ist.
Wechsel nach dem Auslernjahr
Wenn ein Volljähriger AN im Auslernjahr z.B. im Januar (oder auch später) des Folgejahres als gewerblicher AN weiterbeschäftigt wird:
Bei der Januar-Abrechnung wird ein automatischer Vortrag erstellt. Wie bei allen gewerblichen AN. Dieser Vortrag summiert die aus dem letzten Jahr stammenden Urlaubsansprüche nach Tagen, so wie sie im letzten Jahr ermittelt wurden. Der Anspruchsbetrag wird neu bewertet. So wie es bei den ZVK-Meldungen (RAMEL) geschieht.
Maßgeblich für die Bewertung sind die Bewertungsdefinitionen bei den Lohnarten mit den Funktionen 1046 "Urlaubsstunden Volljährige AN im Auslernjahr" und 1049 "zusätzliches Urlaubsgeld AN im Auslernjahr LJ".
Wechsel nach dem Auslernjahr, Hinweis zur Bewertung
Wenn bei der Personalnummer eine neue Abrechnungsart eingetragen wird, dann sollten bei der Bewertung der Lohnarten mit den Funktionen 1046 und 1049 auch ein Eintrag mit der neuen Abrechnungsart, mit den gleichen Definitionen wie bei der alten, eingetragen werden. Ansonsten kann evtl. die Bewertung nicht durchgeführt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
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Nach dem Auslernjahr, Meldungen
Meldungen für volljährige Arbeitnehmer im Auslernjahr werden erstellt:
Im Januar. Ferner bei Eintritt und beim Wechsel in die Personengruppe der gewerblichen Arbeitnehmer. Bei dieser Meldung wird der Urlaubsanspruchsbetrag ermittelt:
Aus den Anspruchstagen werden Anspruchsstunden errechnet. Dabei werden die Sollstunden des Dienstags der 2. Woche im Monat als Stunden pro Tag herangezogen. Wenn andere Durchschnittsstunden gelten sollen, dann bei der Arbeitszeitgruppe "Tagesstunden bei Auslernjahr" eintragen.
Maßgeblich für die Bewertung sind die Bewertungsdefinitionen bei den Lohnarten mit den Funktionen 1046 "Urlaubsstunden Volljährige AN im Auslernjahr" und 1049 "zusätzliches Urlaubsgeld AN im Auslernjahr LJ".
Die Anspruchsstunden werden laut den Bewertungsdefinitionen der Lohnart mit der Funktion 1046 "Urlaubsstunden" bewertet. Und es wird das zusätzliche Urlaubsgeld dazuaddiert, wie bei der Lohnart mit der Funktion 1049 "zusätzliches Urlaubsgeld" definiert. Der Prozentsatz für das zusätzliche Urlaubsgeld kommt aus den Sozialkassen-Stammdaten,
/Stammdaten/Sozialkassen, ULAK-Werte und
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Ausführen auf Auslernjahr u. Jugendliche AN (RAMEL).
Webclient:
Nach dem Auslernjahr, Übernahme und neue Personalnummer
Zurückgestellte Urlaubstage (bis zur Einführung der Mindesturlaubsvergütung)
Diese Möglichkeit Urlaubstage ohne Vergütungsanspruch bei der Soka-Bau ausbuchen zu lassen ist ab 2014 nicht mehr möglich und dies wird von der Sozialkasse nicht mehr akzeptiert, weil der Tarifvertrag die Urlaubsvergütung bei unbezahlten Ausfallstunden besonders regelt nun.
Sozialkasse, Vorjahresurlaubstage ohne Entgelt
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum fehlt, erwirbt er zwar einen Urlaubsanspruch in Tagen, aber keinen Anspruch in Geld; deshalb können Anspruchstage ohne Urlaubsvergütung verfallen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies festlegen.
Dies betrifft Vorjahres-Urlaubsansprüche; und laut Auskunft der Sozialkasse nur solche Zeiträume, in denen der ganze Monat ohne Entgelt war. Es geht um die Anspruchstage, die in solchen Monaten entstanden sind. Bei 30 fehlenden SV-Tagen entstehen 30 / 12 Tage, gerundet 2 Anspruchstage. Wenn also vereinbart wird, dass einige Urlaubsanspruchstage des Vorjahres verfallen, dann so vorgehen: Benötigt wird eine Lohnart mit der Funktion "1193 zurückgestellte Urlaubstage, VJ-Tage ohne Entgelt".
Diese Lohnart ist keine Abzugslohnart; sie braucht keine Bewertung, sondern nur die Berechnungseinheit Tage. Diese Lohnart mit den Urlaubsanspruchstagen berichten, die verfallen sollen. Es dürfen nur ganze Tage so berichtet werden. Diese Tage werden in die Urlaubsmeldung an die Sozialkasse als "zurückgestellte Urlaubstage" aufgenommen.
/Stammdaten/Lohnarten und /Vor der Abrechnung/Berichtsdaten und /Nach der Abrechnung/ZVKMeldungen, Ausführen, Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL).
Urlaubsabgeltung, Angestellte oder fester Urlaubsanspruch
Wenn eine Urlaubsabgeltung für Angestellte erforderlich sein sollte, dann gilt:
Nicht die Urlaubsabgeltungs-Lohnarten benutzen. Also nicht die Lohnarten mit den Funktionen 1081 Vorjahr und 1085 lfd. Jahr. Sondern mit der Lohnart für manuellen Urlaubsabbau Urlaub berichten. Das ist die Lohnart mit der Funktion 1002. Sie wird in Tagen berichtet.
Wenn in der Baulohn-Einrichtung im Register Abrechnung ausgewählt ist, das Urlaubskonto Angestellte aus dem Fehlzeitenkalender zu ermitteln, dann werden nur die Tage mit der Lohnart der Funktion 1002 zusätzlich als Urlaubstage gezählt, obwohl sie nicht im Fehlzeitenkalender stehen.
Es wird im ersten Halbjahr zuerst die Lohnart für den manuellen Abbau abgerechnet, dann erst die Lohnart für den automatischen Abbau; das ist der Fall, es wird Vorjahres-Urlaub auf diese Weise abgegolten, dann mindert also der manuelle Abbau den Rest des Vorjahres-Urlaubs.
Urlaubsabgeltung, gewerbliche Arbeitnehmer Soka-Bau
Ab 06.15 gilt:
Sämtliche Urlaubsabgeltungen werden von der Sozialkasse Bau direkt erstattet, also nicht vom Arbeitgeber. Die Urlaubsabgeltung deshalb nicht mehr berichten. Die Ausnahmen bei Altersteilzeit sind hier im folgenden beschrieben.
Bis 05.15 galt dieses:
Für ZVK-pflichtige Arbeitnehmer ist das Berichten der Urlaubsabgeltungs-Lohnarten erforderlich; das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1081 Vorjahr und 1085 lfd. Jahr.
So vorgehen: Der Vorschlag in den Berichtsdaten für die Tage und den Betrag, die abgegolten werden sollen, bezieht sich nur auf den Stand Ende Vormonat. Deshalb diesen Vorschlag nicht beibehalten, sondern eine Probeabrechnung ohne Abgeltung ausführen; das ergibt auf der Abrechnung den den Rest-Urlaub für Vorjahr und für das laufende Jahr. Dann die Abgeltungs-Lohnarten mit diesen Tagen und diesen Beträgen berichten.
Beim Druck der Abrechnung ist die Abgeltung im Urlaubskonto eingerechnet; bei der Meldungen die Sozialkasse ebenso.
Hinweis: Wenn eine Rückrechnung auf diesen Monat erforderlich sein sollte, dann müssen die Abgeltungs-Lohnarten manuell korrigiert werden, sofern durch die Rückrechnung Urlaub nachgetragen wird. Denn der Anteil des Vorjahres- und Jahres-Urlaubs an der Abgeltung wird von der Abrechnung nicht automatisch neu errechnet.
Urlaubsabgeltung, ZVK-pflichtige Abgeltung bei Altersteilzeit
Die Lohnarten für die ZVK-pflichtige Urlaubsabgeltung werden nur noch benötigt für Arbeitnehmer, die in die Altersteilzeit wechseln, und für Arbeitnehmer am Ende der Altersteilzeit.
Das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1082 Vorjahr, 1086 Laufendes Jahr. Das sind ZVK-pflichtige Abgeltungen. Sie werden der Sozialkasse mit dem Meldegrund 22 (besondere Urlaubsabgeltungen) gemeldet.
Urlaubsabgeltung, ohne ZVK-Pflicht
Für Mitarbeiter, die nicht pflichtig zur Sozialkasse sind, kann eine Urlaubsabgeltung berichtet werden. Wenn gleichzeitig Abgeltung ist und Urlaub genommen wird, dann gilt:
Zuerst der Urlaub, dann die Abgeltung.
Wenn noch Vorjahresurlaub übrig ist, dann ist der Urlaub, der genommen wird, noch Urlaub aus dem Vorjahr. Wenn eine Abgeltung gezahlt werden soll, dann müsste diese den Rest des Vorjahres und zusätzlich und als zweite Abgeltung den Rest des laufenden Jahres auszahlen.
Urlaubsabgeltung, zur Aussteuerung
Wenn im Personalstamm "Ab Datum SV-ausgesteuert" eingetragen ist, dann ist das der letzte Tag des Krankengeldbezugs. Es werden auch nach der Aussteuerung Urlaubsmeldungen (URMEL) erstellt, und zwar mit Bruttolohn 0. Wenn im Monat eine Abmeldung bei der Sozialkasse erfasst ist, dann wird aber keine Null-Urlaubsmeldung erstellt.
Es besteht eine Unterbrechung. Während der Unterbrechung endet der Krankengeldbezug. Für die ZVK-Meldungen gilt:
Im Monat des Endes des Krankengeldbezugs wird eine Abmeldung erstellt; das Datum der Abmeldung ist der letzte Tag des Krankengeldbezugs, also "Ab Datum SV-ausgesteuert".
Wenn das Datum im Monat liegt, zählen die Tage danach als Fehltage für die Urlaubsberechnung; 30 minus diese Fehltage sind die Anspruchstage, die gemeldet werden; ohne Betrag. In den folgenden Monaten werden keine Meldungen mehr erstellt, außer bei Urlaubsabgeltung.
Ab 2013 gilt: auch bei Aussteuerung gelten die vollen Beschäftigungstage für die Urlaubsberechnung in Tagen, es werden noch Meldungen erstellt, es werden Ausfallstunden gemeldet.
Wenn der Arbeitnehmer in den Betrieb zurückkehrt, dann ein Unterbrechungsende im Personalstamm eintragen. Das Ausgesteuert-Datum im Personalstamm entfernen. Das Ausgesteuert-Datum muss aber in der Historie, z.B. des Vormonats, belassen werden. Die Tage bis zum Ende der Unterbrechung gelten noch als Fehltage für den Urlaubsanspruch. Es wird eine ZVK-Anmeldung erstellt für den Tag nach Unterbrechungsende (über Beschäftigungszeiten (ANMEL)), ab 2012 mit dem besonderen Meldeschlüssel 48 Ende der Aussteuerung, mit Endedatum.
Ab 2013 gilt: Aussteuerung wird gar nicht mehr gemeldet.
Urlaubsabgeltung, bei dauerhaftem Ausscheiden aus dem Baugewerbe
Urlaubsabgeltung bei dauerhaftem Ausscheiden
Laut "Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren" gilt ab 01.2000 für Urlaubsabgeltungen: "Abgeltungen nach dem - dauerhaften - Ausscheiden aus dem Baugewerbe werden nicht vom AG, sondern von der Kasse an den AN gezahlt. Dabei ist vorgesehen, dass die Kasse an den AN den Brutto-Betrag abzgl. des AN-Anteils zur Sozialversicherung auszahlt... Die Kasse zahlt den einbehaltenen AN-Anteil zur SV an den AG, der den AG- und den AN-Anteil an die Kasse abführt".
Wenn so verfahren werden soll, dann wie folgt vorgehen:
Eine Urlaubsabgeltungs-Betrags-Lohnart anlegen,
- nicht Gesamtbrutto,
- nicht steuerpflichtig,
- beitragspfl. Einmalbezug,
- aber BG-pflichtig und
- nicht ZVK-pflichtig.
Mit dieser Lohnart die Abgeltung berichten.
Eine Betrags-Lohnart anlegen,
- steuerfrei,
- SV-frei.
Mit dieser Lohnart den SV-AN-Anteil berichten, den die ZVK genannt hat. Dieses ist ein von der ZVK pauschal ermittelter Betrag. Er wurde von der ZVK von der Abgeltung abgezogen. Falls sich eine Differenz zum errechneten SV-AN-Anteil ergibt, erscheint die Differenz als Auszahlung auf der Abrechnung.
Urlaubsabgeltung bei dauerhaftem Ausscheiden, in welchem Monat?
Für die Urlaubsabgeltung bei dauerhaftem Ausscheiden soll eine Rückrechnung ausgeführt werden, und zwar auf den Monat, in dem die Sozialkasse den Betrag ausgezahlt hat. Dieser Monat ist nötig, damit bei der Abrechnung die gleiche SV-Berechnung ausgeführt wird, die auch die Sozialkasse ausgeführt hat, z.B. mit den gleichen Beitragssätzen.
Abgeltung nach Austritt
Austritt im Vorjahr, Abgeltung
Wenn die Beschäftigung eines gewerblichen Arbeitnehmers im Vorjahr endet und wenn im laufenden Jahr sich ergibt, dass nach Austritt eine Urlaubsabgeltung abgerechnet werden muss, dann so vorgehen:
Im laufenden Jahr ist der Rest-Urlaubsanspruch des Vorjahres noch nicht bekannt. Deshalb einen Vorjahres-Vortrag erstellen, in diesem Fall ohne Beträge, weil die Beträge bereits durch die letzte Abrechnung im Vorjahr ermittelt wurden. Als Datum des Vortrags den Monat des Austritts, also der letzten Abrechnung, eintragen.
Dann die Funktion ausführen: "Jahresabschluss für die Personalnummer". Für diese Personalnummer wird der automatische Vortrag für das aktuelle Jahr erstellt.
Im laufenden Jahr dann die Abgeltung-Lohnart, Funktion 1081 Urlaubsabgeltung VJ: nicht ZVK-pflichtig, berichten. Tage und Betrag werden dann bereits bei der Berichtsdaten-Erfassung vorgeschlagen. Auf der Abrechnung sind in der Übersicht der Urlaubswerte der Rest-Urlaub und der abgegoltene Urlaub vermerkt.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Vorjahr, Jahresabschluss für die Personalnummer.
Webclient:
Beitragsberechnung bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt nach Austritt
Nach § 23a Abs. 2 SGB IV ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
Eine im September 2023 ausgezahlte Einmalzahlung ist bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zum 28.02.2023 dem Monat Februar 2023 zuzuordnen. Es gilt in diesem Fall die anteilige BBG für den Zeitraum 01.01.2023 bis 28.02.2023.
Für die Berechnung der Beiträge aus der Einmalzahlung sind die Beitragsgruppen und Beitragssätze des Monats maßgebend, dem die Sonderzahlung für die Beitragsabrechnung zugeordnet wird, in diesem Fall also Februar
Die Änderungen in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 haben insofern keine Auswirkungen auf die Beitragsberechnung in diesem Beispiel.
Das passiert automatisch. Anders verhält es sich, wenn der Austritt bereits im Vorjahr war, oder die Einmalzahlung bis März geleistet wird und daher die Märzklausel greifen muss.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
ULAK, Teilzeitkräfte
Wenn Teilzeit vorliegt, das bedeutet hier: weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, dann können die für ULAK ermittelten Beschäftigungstage reduziert werden. Das bedeutet, dass auch die Anzahl der Urlaubsanspruchstage reduziert wird.
In der Arbeitszeitgruppe die Auswahl "ULAK Teilzeit rechnen" treffen. Ferner muss ein Wochenschema eingetragen sein.
Die Beschäftigungstage werden so ermittelt: Anzahl der Arbeitstage pro Woche laut Wochenschema dividiert durch 5 mal Steuertage. Wenn mehrere Wochenschemata eingetragen werden, dann wird ein Mittelwert gebildet.
ULAK, Teilzeitkräfte ohne feste Stunden
Wenn Teilzeitkräfte beschäftigt werden, für die nicht bestimmte Wochentage festgelegt werden können, um die Urlaubs-Anspruchstage zu ermitteln, dann so vorgehen:
Bei der Arbeitszeitgruppe dieser Mitarbeiter ein Wochenschema eintragen, das keine Stunden enthält. Die Beschäftigungstage für den Urlaubsanspruch werden dann so ermittelt: Anzahl der Tage mit aktiven und passiven Entgeltstunden im Monat mal Divisor aus Steuertagen und "Arbeitstage mtl.", wie bei dieser Arbeitszeitgruppe eingetragen. Bsp.: 10 Arbeitstage ergeben 10 * (30 / 21), das sind gerundet 14 Tage.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe.
Webclient:
Erfassung von Urlaub
Urlaub Angestellte
Auch für ZVK-pflichtige Angestellte kann der genommene Urlaub außerhalb der Abrechnung erfasst werden. Diese Erfassung kann im Fehlzeitenkalender, Fehlzeiten, Urlaub Angestellte, aufgerufen werden.
Die als "Genommen Jahr (erfasst)" und "Genommen Vorjahr (erfasst)" eingetragenen Werte gelten ab Eingabe als die in diesem Monat genommenen Urlaubstage.
Wenn der Monat aber abgerechnet wird, oder wenn auf den Monat zurückgerechnet wird, dann gilt diese Regel: Wenn Urlaub im Fehlzeitenkalender berichtet ist, dann gilt dieser und nicht die manuelle Erfassung in der Urlaubsübersicht. Wenn aber im Fehlzeitenkalender Urlaubseinträge nicht vorhanden sind, dann gilt die manuelle Erfassung der genommenen Tage.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Urlaub Angestellte.
Webclient:
Zusätzliches Urlaubsgeld und Beschäftigung
z.B. Sozialkasse Betonsteingewerbe NWD, zusätzliches Urlaubsgeld, wenn beschäftigt
Diese Regelung kommt vom Betonsteingewerbe und kann ansonsten auch benutzt werden: Zusätzliches Urlaubsgeld soll nur ausgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Tagen beschäftigt war. Im Betonsteingewerbe gilt außerdem: bei Austritt gibt es kein Zusätzliches Urlaubsgeld.
Für andere Sozialkassen gilt diese besondere Regel bei Austritt nicht.
Urlaubsberechnung
Auch gewerbliche Arbeitnehmer erhalten ohne "Urlaub erarbeiten"-Kennzeichnung einen Urlaubsanspruchs-Vortrag wie Angestellte. Zusätzliches Urlaubsgeld wird nur ausbezahlt, wenn 12 ununterbrochene Beschäftigungsmonate (360 Tage) vorlagen. Auf die zusätzlichen Urlaubstage für Schwerbehinderte wird kein zusätzliches Urlaubsgeld ausbezahlt.
Bei Austritt gilt: wenn die Sozialkasse als Betonsteingewerbe gekennzeichnet ist, dann gibt es auch bei Austritt kein zusätzliches Urlaubsgeld.
Die Besonderheiten zum zusätzlichen Urlaubsgeld können in der Urlaubsanspruchs-Übersicht, also an einer einzigen Stelle, definiert werden:
Die Auswahl "Zus. Url.geld wenn beschäftigt" kann über den Funktions-Button für alle angezeigten Personalnummern auf 360 Tage gesetzt werden.
Für Schwerbehinderte soll weiterhin der erweiterte Urlaubsanspruch eingetragen werden. Zusätzlich die darin enthaltenen zusätzlichen Tage in der Spalte "darin zus. Tage Schwerbeh." eintragen.
Diese Verarbeitungen können auch benutzt werden, wenn nicht dieses Baunebengewerbe vorliegt.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr. Die entsprechenden Spalten auswählen.
Webclient:
Zusätzliches Urlaubsgeld, Nicht-ZVK
Wenn ein zusätzliches Urlaubsgeld für Beschäftigte, die nicht ZVK-pflichtig sind, für einige Niederlassungen gezahlt werden soll und für andere nicht, dann können hierfür die Prozentsätze pro Niederlassung benutzt werden.
Es können Prozentsätze pro Niederlassung und auch wahlweise pro Abrechnungsart eingetragen werden. Ein Prozentsatz von 0 führt jedoch noch nicht dazu, dass kein Betrag gerechnet wird. Der Grund hierfür ist, dass sonst bei allen Lohnarten ein Prozentsatz eingetragen werden müsste, damit sie überhaupt abgerechnet werden. Dies ist nicht nötig. Wenn, wie im Beispiel, die Berechnung der Lohnart ausgeschaltet werden soll, dann als Prozentsatz pro Niederlassung 0,0001 eintragen. Die vier Nachkommastellen werden zu diesem Zweck zur Eingabe angeboten.
Für das Urlaubsgeld des laufenden Jahres ist das die Lohnart mit der Funktion 1099 "Zusätzliches Urlaubsgeld nicht ZVK LJ".
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Prozentsätze zur Niederlassung.
Webclient:
Zusätzliches Urlaubsgeld monatlich, Nicht- ZVK
Um monatlich ein zusätzliches Urlaubsgeld abzurechnen, kann eine Lohnart mit der Funktion "1103 Zusätzliches Urlaubsgeld, Tage aus vollem Jahresanspruch / 12" angelegt werden; das ist eine Verarbeitung für nicht-ZVK-pflichtige Arbeitnehmer.
Die Lohnart ist eine Tages-Lohnart.
Die Lohnart kann im Personalstamm eingetragen werden, ohne Betrag. Sie wird dann automatisch abgerechnet. Die Menge ergibt sich aus dem "Vollen Jahresurlaubsanspruch" laut Urlaubs-Vortrag, geteilt durch 12. Eine anteilige Rechnung bei Eintritt, Austritt, bestimmten Unterbrechungen wird dabei nicht ausgeführt.
Der Faktor ergibt sich aus der Bewertung der Lohnart. Die Bewertung für Gewerbliche ist:
Bewertungslohnarten und <Multszfakt Faktor mit Sollstunden des Tages multiplizieren>; in diesem Fall werden die Sollstunden aus dem Durchschnitt des Wochenschemas der Arbeitszeitgruppe ermittelt. Die Lohnart kann nicht in die Bewertung anderer Lohnarten aufgenommen werden, obwohl sie im Personalstamm steht, denn sie ist keine Betrags-Lohnart, sondern eine Tages-Lohnart.
Die Lohnart kann auch berichtet werden, z.B. mit negativen Werten zur Korrektur der automatischen Berechnung.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, Urlaub Lfd. Jahr und'
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Urlaubsverfall, Vorjahres-Urlaub soll automatisch verfallen (nicht Baugewerbe bei ULAK-Abwicklung)
Falls Vorjahres Urlaubstage verfallen sollen, z.B. zum 31.03. des Folgejahres, kann eine Lohnart mit der Funktion <1105 Urlaubstage verfallen nicht ZVK VJ> verwendet werden. Diese kann berichtet werden oder sie kann auch am Personalstamm hinterlegt werden.
Die Lohnart mit dieser Funktion zieht die Resttage des Urlaubsanspruchs des Vorjahres auf der Abrechnung ab.
Ab der Version 2023.2 NEVARIS Finance Baulohn:
Für die ZVK-Personengruppen
- Angestellte,
- techn. Auszubildende,
- Poliere und
- leitender Ang. (§5 BetrVG)
ist die Benutzung nun auch möglich.
Entgelt für diese Urlaubstage wird auf der Abrechnung nicht ausgewiesen, das bedeutet: der Urlaub verfällt. Der Urlaubsanspruch des Vorjahres in Tagen wird so vermindert oder auf 0 gesetzt.
Beim Druck der Abrechnung werden diese Tage in "genommen Vorjahr" eingerechnet.
Wenn im Monat, in dem diese Lohnart abgerechnet wird, außerdem Urlaub genommen wird, dann stehen diese Tage nicht mehr zur Verfügung.
Wenn die Lohnart auf der Abrechnung gedruckt werden soll, dann in der Karte der Lohnart im Register Auswertung die Auswahl "Druck Abrg. wenn kein Betrag" treffen.
Die Lohnart kann, statt dass sie berichtet wird, auch im Personalstamm eingetragen werden. Dann bei der Lohnart selbst, in der Karte der Lohnart, nur den einen Monat ankreuzen, in dem die Lohnart verarbeitet werden soll, zum Beispiel April. Die Steuerung der Lohnart muss in diesem Fall ohne Faktoreingabe bei den Berichtsdaten sein: also <blank>. In diesem Fall werden in dem Monat der Gültigkeit der Lohnart, alle Vorjahres Urlaubstage ausgebucht.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt und
/Stammdaten/Lohnarten, Funktion <1105>
Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Register Lohn/Gehalt und
Stammdaten, Lohnarten, Funktion <1105>
Eintritt im Jahr
Eintritt, Vorarbeitgeber-Restanspruch
Wenn ein gewerblicher Arbeitnehmer ins Unternehmen eintritt und einen Urlaubs-Restanspruch vom Vorarbeitgeber hat, dann so vorgehen:
Einen Vorjahres-Vortrag mit dem Datum Dezember des Vorjahres erfassen. Dabei als Ermittlungsart "Vorarbeitgeber" auswählen. Dann die Funktion ausführen: "Jahresabschluss für die Personalnummer". Für diese Personalnummer wird dann der automatische Vortrag für Januar des aktuellen Jahres erstellt.
Dieser Vortrag ist die Grundlage der Urlaubsberechnung.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Vorjahr, Jahresabschluss für die Personalnummer.
Webclient:
Wiedereintritt, ULAK-Vortrag
Wenn ein ZVK-pflichtiger Arbeitnehmer im Jahr wiedereintritt, dann gibt es eine kleine Hilfe: der Restanspruch bis Ende Vormonat, der sich also aus dem letzten Beschäftigungsverhältnis ergibt, kann automatisch als Minusvortrag eingefügt werden; und es wird ein Plusvortrag mit der Kennung "Vorarbeitgeber" erstellt.
Wenn dies der Fall ist, zunächst den Eintrag mit der Personalnummer und mit dem Vormonat des aktuellen Eintritts als Datum erfassen, ohne Werte, und dann diese Funktion ausführen. Danach erst die Abrechnung ausführen.
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge, ULAK Lfd. Jahr oder bei Wiedereintritt im Januar: ULAK-Vorträge Vorjahr, Minusvortrag AG und Plusvortrag VorAG.
Webclient:
Austritt im Jahr
Im Austrittsmonat können die vollen Resturlaubstage berichtet werden, einschließlich der Anspruchstage, die erst im Monat erarbeitet werden.
Dann wird auch das komplette Urlaubsentgelt ausgezahlt, einschließlich des Anspruchs, der sich durch die Abrechnung des Monats ergibt. Dies gilt für gewerbliche Arbeitnehmer mit Sozialkassenpflicht. Es muss, um dies zu erreichen, Urlaub abgerechnet werden; es darf nicht gleichzeitig Urlaubsabgeltung berichtet werden.
Bis 2011: Wenn in der Baulohn-Einrichtung "ULAK Abbau mit Aufbau lfd Monat" ausgewählt ist, dann gilt dies auch für Monate ohne Austritt, aber nur sofern alle restlichen Urlaubstage genommen werden, das Urlaubskonto also auf 0 geht und kein Restbetrag übrig bleiben soll.
Dies gilt für die Urlaubsberechnung im Bauhauptgewerbe und bei Maler-Sozialkassen.
Die Einrichtung "ULAK Abbau mit Aufbau lfd Monat" sollte nur zum Jahresbeginn geändert werden.
Ab 2012: Für das Bauhauptgewerbe wird das Urlaubskonto, wenn alle Tage genommen werden, nur noch bei Austritt und bei Urlaub im Dezember auf 0 gebracht.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung.
Webclient:
Urlaub und Rückrechnung
Wenn es erforderlich ist, genommene Urlaubstage durch eine Rückrechnung zu korrigieren, dann so vorgehen:
Im Fehlzeitenkalender den Urlaub korrigieren, also Tage entfernen oder hinzufügen. Wenn die Frage kommt:
"Die für diese Fehlzeit abgerechneten Werte können automatisch negativ in ein Rückrechnungs-Buchblatt gestellt werden, FZKJJJJ-MM. Wenn diese Verarbeitung ausgeführt werden soll, dann mit Ja beantworten."
Entscheiden ob mit Ja oder Nein beantwortet wird. Mit Ja erspart man sich eine Eingabe, es fehlt aber die Buchung, was stattdessen abgerechnet werden soll, sofern dies notwendig ist.
Durch diese Korrektur wird eine Rückrechnung jedoch noch nicht vorbereitet.
Für die Rückrechnung die Differenz der Urlaubsstunden im Rückrechnungs-Berichtsblatt erfassen. Dabei die Berichtslohnart für Urlaub erfassen, das ist die Lohnart mit der Funktion 1001 "Berichtslohnart Urlaubsstunden". Wenn z.B. zu viel Urlaub abgerechnet wurde, dann die Stunden negativ erfassen. Dabei ist wichtig, dass pro Tag genau die gleiche Anzahl Stunden erfasst wird, die für die Abrechnung berichtet worden war, also die damals geltenden Sollstunden.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender und /Vor der Abrechnung/Rückrechnungen berichten.
Webclient:
Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Mögliche Abkürzung VWL oder VL oder VB (Vermögensbildung).
VWL, Ändern eines Eintrages
VWL und Sonstige, ändern
Ein Eintrag im Personalstamm zu VWL- und sonstigen Überweisungen kann zwar nach Betrag, IBAN und BIC und anderen Feldern geändert werden; ein Eintrag sollte jedoch nicht so geändert werden, dass eine ganz andere Überweisung daraus wird.
Bestehende Einträge sollten auch nicht gelöscht werden, sondern, wenn nicht aktiv, auf 0 oder auf das Intervall "Gesperrt" oder "Temporär" gesetzt werden, oder mit dem Bis-Datum beendet werden. Also: Neue Einträge ganz neu erfassen.
Denn für die einzelnen Einträge zu den Überweisungen wird eine Historie geführt, wann bereits überwiesen wurde; und es muss vermieden werden, dass diese Historie "alter" Einträge neuen Einträgen zugeordnet wird.
/Stammdaten/Personalstamm. Lohn/Gehalt.
Webclient:
VWL, Sonderfall: nachträglich per Rückrechnung
Wenn eine VWL-Überweisung vergessen wurde und per Rückrechnung nachträglich ausgeführt werden soll, dann ist es wichtig, dass der Eintrag in der Rückrechnungs-Historie mit dem Eintrag im aktuellen Personalstamm übereinstimmt.
In diesem Fall, wenn also VWL per Rückrechnung nachträglich für einen Monat gerechnet wird, die VWL-Einträge im Personalstamm und in der Historie so prüfen:
Im Personalstamm über Strg-F8 auf den VWL-Eintrag die "Lfd. Nr." merken.
Über Rückrechnung, oben: Personalnummer für Personalhistorie, Monat für Personalhistorie, Button Personalhistorie, im Lohn/Gehalts-Register bei VWL die Spalte "Lfd. Nr." einblenden. Wenn diese nicht gleich der Nummer ist, die im aktuellen Personalstamm steht, dann die Nummer so ändern (es kommt die Frage, ob der Datensatz umbenannt werden soll, diese mit Ja beantworten).
Das führt dann zu 1 VWL-Überweisung mit dem summierten Betrag, also Rückrechnung und Abrechnung.
VWL, Kürzung
Überweisung und AG-Anteil
Um die Überweisung der Vermögenswirksamen Leistung und den Arbeitgeber-Zuschuss bei Teilmonaten zu kürzen, so vorgehen:
Überweisungslohnart
Die Überweisungslohnart hat die Funktion 1404. Hier gibt es die Möglichkeit, "Abrechnung wenn Nettoentgelt" einzutragen, Register Steuerung, "Abrg. wenn passiv oder Unterbrechung". Nur abrechnen, wenn Nettoentgelt, bedeutet, dass auch der AG-Zuschuss gekürzt und in einem Monat ohne Entgeltfortzahlung auf 0 gebracht werden muss:
AG-Zuschuss bei Angestellten
Die Lohnart für den AG-Zuschuss bei Angestellten hat die Funktion 1402. Bei dieser Lohnart Anteilige Berechnung, z.B. "Teilmonate und Teilzeit" und einen Divisor, z.B. "Arbeitsstd. mtl. AZG" eintragen. Wenn dann eine Unterbrechung vorliegt, wird der Zuschuss gekürzt.
Fehlzeitengründe ohne Unterbrechung
Wenn außerdem der AG-Zuschuss auch bei Fehlzeiten gekürzt werden soll, die keine Unterbrechung bewirken, dann beim Fehlzeitengrund "Kürzung AG-Zuschuss VL" ankreuzen und im Personalstamm "VLKürzung" ankreuzen.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe, Bearbeiten und
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient:
Kürzung VWL-AG-Zuschuss, mehrere Fehlzeiten
Wenn an einem Tag mehrere Fehlzeiten vorliegen, von denen eine den AG-Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen kürzt, der andere nicht, dann wird der Zuschuss an diesem Tag nicht gekürzt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und
/Stammdaten/Fehlzeitengründe.
Webclient:
VWL, nicht regelmäßige Überweisungen = Temporär
Nicht regelmäßige Überweisung
Wenn eine Abführung einer VWL- oder sonstigen Überweisung nicht in regelmäßigen Intervallen, auch nicht einmal jährlich erfolgt, dann so vorgehen:
Im Personalstamm bei dem Eintrag als Überweisungsintervall "temporär" eintragen. Als Lohnart eine Lohnart benutzen, die bei der gleichen Personalnummer noch nicht unter VWL und Sonstige eingetragen ist; also, wenn erforderlich, eine neue Lohnart anlegen. Die Lohnart muss eine Überweisungslohnart sein.
Die Lohnart kann, muss aber nicht, eine der Abführungs-Lohnartenfunktionen haben: 1404 VWL-Abführung, 1410, 1415 Tarifliche Zusatz-Rente (Abführung).
Wenn der Betrag überwiesen werden soll, dann diese Lohnart mit dem Betrag berichten. Der Betrag kann auch in die Lohnart als Folgelohnart einfließen.
Es kann nur eine Überweisung pro Personalnummer geben, deren Betrag temporär ermittelt wird. Nach der Abrechnung die Zahlungen erstellen. Für eine Lohnart mit der Funktion 1404 VWL-Abführung bei den Zahlungen den Schritt "VWL" ausführen; für alle anderen den Schritt "Sonstige".
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt und
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten und
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, VWL oder Sonstige.
Webclient:
VWL, Weiteres
Verwendungszweck, Beispiel
Wenn eine Zahlung unter den "Sonstigen Zahlungen" ausgeführt wird, dann kann der Verwendungszweck so sein: Vertragsnummer und Verwendungszweck 2.
Das ist so sichtbar in der Ergebnis-Anzeige des Zahlungsposten als "Verwendungszweck, Verwendungszweck 2". Bei der Ausgabe in die SEPA-Datei wird zwischen Verwendungszweck und Verwendungszweck 2 automatisch ein Schrägstrich / eingefügt. In der SEPA-Datei wird der Verwendungszweck, der so zusammengefügt ist, in einem Text als <ustrd unstrukturierter Verwendungszweck> ausgegeben.
Zweiter Verwendungszweck bei VWL und Sonstigen, Monat
Wenn bei einzelnen Überweisungen für Vermögenswirksame Leistungen oder Sonstige der Monat in den zweiten Verwendungszweck geschrieben werden soll, dann kann dies definiert werden. Wenn dies gewünscht ist, bei der VWL-Definition in der Personalkarte den Verwendungszweck 2 einblenden, wenn noch nicht (Ansicht, Spalte anzeigen), und vorne bei diesem zweiten
Verwendungszweck mm eintragen, als Platzhalter für den Monat. Beim Erstellen der Zahlungen wird dann statt mm Monat.Jahr ausgegeben.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
AG-Zuschuss VWL, Gewerbliche
Wenn bei gewerblichen Arbeitnehmern die Vermögenswirksame Leistung einen so kleinen Betrag hat, dass der AG-Zuschuss größer wird als der Überweisungsbetrag, dann wird der AG-Zuschuss gekappt. Das ist also bei Beiträgen um die 20 Euro der Fall. Der AG-Zuschuss wird pro Stunde gebildet; um ihn zu kürzen, wird der Faktor geringer angesetzt. In diesen Fällen wird dann der Faktor für den AG-Zuschuss auf der Abrechnung mit weniger als z.B. 0,13 Euro angesetzt.
Wenn der Zuschuss als Festbetrag abgerechnet wird, ändert sich nichts. Wenn die Lohnart mit der Funktion 1401 "AG-Anteil Vermögensbildung aus Std. * Faktor" sowieso eine Wertbegrenzung hat, dann wird auch nicht weiter gekappt. Für die Verarbeitung ist keine besondere Definition nötig.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Bankleitzahl
Für eine Überweisung ist die Bankleitzahl nicht nötig; sondern nur die IBAN. Außer für Sammelrechnungen; für diese sind Bankleitzahl und Kontonummer nötig, damit die zusammengefasst werden können.
BIC der Bank
Wenn die Zahlungen zusammengestellt werden, dann wird der BIC (Bank Identifier Code, SWIFT-Code) der Bank aus der IBAN automatisch ermittelt, wenn vorher noch nicht bekannt.
Falls der BIC so nicht ermittelt werden kann, wird zur Zahlung ein Fehler ausgegeben. Dann allerdings muss der BIC in den Stammdaten ergänzt werden. Das können sein: Personalstamm Bank, Überweisungen, Pfändung; Krankenkassen, Finanzamt, Sozialkasse; Bankkonto des Unternehmens. /Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, einen der Teilschritte ausführen, Fehlertext anzeigen.
VL-Empfänger, andere Bankverbindung
Wenn sich bei einem VL-Empfänger die Bankleitzahl oder das Konto ändern, dann können diese über einen Aufruf in die entsprechenden VWL-Einträge im Personalstamm übernommen werden.
In diesem Fall zunächst die alte Kontonummer und die alte Bankleitzahl vermerken, und wenn umfirmiert auch den alten Namen. Dann die Bankverbindung neu eintragen. Über einen Funktions-Aufruf können alle VWL-Überweisungen im Personalstamm geändert werden, bei denen das alte Konto und die alte Bankleitzahl eingetragen ist. Außerdem kann die Übersicht der VWL-Einträge angezeigt werden, die an BLZ und Konto des Empfängers gehen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, VL-Empfänger, Bearbeiten, Funktion, "Bankverbindung zu VWL in Personalstamm".
Webclient:
Den Betrag einer Überweisung errechnen lassen
Wenn sich der Betrag einer Überweisung aus den Beträgen anderer Lohnarten ergibt, so wie sie abgerechnet wurden, dann kann dies definiert werden.
Dies gilt nicht für Überweisungen der Tariflichen Zusatzrente oder zur Vermögensbildung, deren
Lohnarten eigene Funktionen haben. In anderen Fällen kann beim Eintrag der Überweisungslohnart im Personalstamm ausgewählt werden, dass der Betrag ermittelt werden soll. Es gibt zwei Möglichkeiten. Die Kennungen dafür sind: Lohnarten und A120 Betrag.
"Lohnarten" bedeutet: im Stamm der Überweisungslohnart sind Bewertungslohnarten als Filter eingetragen. Das müssen Lohnarten sein, die abgerechnet werden. Die Beträge dieser Lohnarten, so wie sie abgerechnet wurden, ergeben den Betrag der Überweisung. Hier also für die Abrechnungsarten Einträge erstellen.
"A120" bedeutet: es werden Lohnarten abgerechnet, deren Beträge in eine Informations-Lohnart mit der Funktion <A120 einfließende Lohnarten> summiert werden. Die Beträge dieser Lohnarten ergeben außerdem den Betrag der Überweisung.
Welches Vorzeichen gilt dabei? Ein Betrag wird negativ oder positiv eingerechnet, wie er abgerechnet wurde.
Beispiel: Eine Überweisung ergibt sich aus einem Anteil des Mitarbeiters und einem Zuschuss des Arbeitgebers. Beide Lohnarten sind im Personalstamm mit Betrag eingetragen und werden abgerechnet. Die Lohnart für den Anteil des Mitarbeiters kann auch so definiert sein, dass sie keinen Einfluss auf Brutto oder auf Steuer und SV hat, also nur den Betrag dokumentiert. Die Überweisung soll die Summe beider sein.
In einem solchen Fall bei der Überweisung im Personalstamm den Betrag leerlassen und eine der Kennungen zu "Betrag ermitteln" setzen.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt, Vermögenswirksame Leistungen, Überweisungen, Betrag ermitteln: Lohnarten oder A120Betrag.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung: Bewertungslohnarten, oder:
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Auswertung: In Informations-Lohnart.
Webclient:
Versorgungsbezug (Betriebsrentner)
Siehe im Lexikon A-K zu Betriebsrentner: BLO Lexikon A - K.
Verteilung
Siehe im Lexikon A-K zu KSt-Verteilung/Bruttolohnverteilung: BLO Lexikon A - K.
Verzinsung
Zur Verzinsung Guthaben auf Arbeitszeitkonten siehe im Handbuch: BLO Arbeitszeitkonto
Verzinsung, Beträge mit Lohnarten verzinsen
Verzinsung rechnen
Wenn auf die Beträge von Lohnarten, die abgerechnet wurden, jährlich eine Verzinsung gerechnet werden soll, dann kann das eingerichtet werden:
Eine Lohnart anlegen, mit der die Verzinsung ausgeführt wird. Diese Lohnart erhält die Funktion <1519 Verzinsung. Zeitraum jährlich: Gültig ab; Basis: die Bewertungslohnarten>.
- Ab wann wird die Basis der Verzinsung gerechnet?
Ab dem "Gültig ab"-Monat der Lohnart. Zum Vormonat des nächsten Jahres wird dann zum ersten Mal verzinst. - Welche Lohnarten sind die Basis der Berechnung?
Die Lohnarten, die als "Bewertungslohnarten" eingetragen sind. Die Beträge dieser Lohnarten, wie sie abgerechnet sind. - Welche Vorzeichen gelten?
Die Vorzeichen, wie abgerechnet. Wenn aber die Vorzeichen gedreht werden sollen, dann beim Eintrag zur Abrechnungsart "Abzugslohnart abziehen" auswählen. - Welches ist der Prozentsatz?
Der bei der Lohnart eingetragen ist; das ist ein Jahresprozentsatz. - Wie wird gerechnet?
Das Jahr wird Monat für Monat betrachtet. Ausgangspunkt ist die Basis, die zuvor aufgelaufen ist. Dann wird jeweils die Monatsbasis dazuaddiert, die Verzinsung gerechnet (gesamte Basis mal Prozentsatz durch 100 mal 30 durch 360), dabei erhöht sich in den Monaten, die folgen, die Basis außerdem um diese Verzinsung. - Wie wird die Berechnung aktiviert?
Im Personalstamm die Lohnart zur Verzinsung eintragen, ohne Betrag. Sie wird nur abgerechnet, wenn sie fällig ist, also bei Austritt oder jährlich.
/Stammdaten/Lohnarten, Allgemein, Steuerung und Bewertung und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Verzeichnisse für Dateien
Wichtig: Verzeichnisse der Dateien
Dateien mit Meldungen an die Sozialversicherung, mit Meldungen zur Lohnsteuer und mit Zahlungen werden in bestimmte Datenordner gestellt, die im Baulohn definiert sind (Baulohn-Einrichtung, DeüvEmpfänger, Sozialkasse, Zahlungsdefinition).
Diese Datenordner müssen auf Betriebssystemebene berechtigt werden. Personen, die keinen Zugriff auf Gehaltsdaten haben sollen, dürfen keine Berechtigung für den Ordner für die Gehaltsdaten erhalten. Personen, die gar keinen Zugriff auf Lohn- und Gehaltsdaten haben sollen, dürfen keine Berechtigungen für diese Datenordner haben.
Bitte beachten Sie auch das neue Dateihandling im Webclient: Dateibehandlung
Vorjahr
Dies sind redaktionelle Texte. Es erfolgt keine Beratung zu steuerrechtlichen oder auch beitragsrechtlichen Themen durch die NEVARIS und deren Support. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater und Ihre örtlichen Krankenkassen.
Vorjahr, Zuflussprinzip Steuer
Wer Lohn oder Gehalt bekommt, der muss Steuern zahlen. Wie hoch die Steuern sind, hängt von der Höhe des Lohns ab. Manchmal kommt es zusätzlich noch darauf an, zu welchem Termin eine Überweisung auf dem Konto eingeht = Zufluss!
Für die Einkommensteuer ist es wichtig, wann genau das Geld angekommen ist, das versteuert werden soll. Denn die Steuer wird immer für einen ganz bestimmten Zeitraum berechnet. Bei der Einkommensteuer sind das die Einnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Geld, das auch nur einen Tag vorher oder nachher überwiesen wurde, zählt normalerweise nicht. Das nennt man das Zuflussprinzip.
Ein Beispiel für das Zuflussprinzip bei der Lohnsteuer:
Ein Bauarbeiter erhält von seinem Bau-Arbeitgeber eine Jahresprämie für 2019. Die Prämie wird in der Dezember-Gehaltsabrechnung aufgelistet. Ausbezahlt wird sie allerdings erst Ende Januar 2020. In diesem Fall muss Heike die Prämie 2020 versteuern, denn es zählt das Datum der Auszahlung und nicht das Datum der Abrechnung. Es ist also entscheidend, wann das Geld auf dem Konto eingeht, nicht, wann es auf dem Papier steht.
Ist es denn so wichtig, ob Geld ein paar Tage vorher oder nachher auf dem Konto ankam? Die Antwort: Manchmal schon. Das spielt beispielsweise dann eine Rolle, wenn bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden sollen oder wenn man zu einer bestimmten Frist die Steuerklasse wechselt.
Keine Regel ohne Ausnahmen:
Für Einnahmen, die regelmäßig fließen, gilt ein Spielraum von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag. Zu diesen Einnahmen gehören beispielsweise Löhne, Gehälter, Mieten oder Zinsen. Wenn eine wiederkehrende Zahlung immer zum Monatsende fließt, die Dezember-Zahlung aber ausnahmsweise erst am 4. Januar des Folgejahres auf dem Konto ankommt, zählt dieses Geld dennoch zu den Jahreseinnahmen des Vorjahres – eben weil es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme handelt, die normalerweise zum Monatsende ankommt.
Vorjahr, Entstehungsprinzip Sozialversicherung
Wer Lohn oder Gehalt bekommt, der muss in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wie hoch diese sind, hängt auch von der Höhe des Lohns ab. Manchmal kommt es zusätzlich noch darauf an, wann diese Entgeltanspruch entstanden ist = Entstehung!
Der Beitragsanspruch entsteht nach § 22 Abs. 1 SGB IV, wenn der Arbeitsentgeltanspruch entstanden ist. Das BSG hat das Entstehungsprinzip in mehreren Urteilen bestätigt. Danach sind die Beiträge zur Sozialversicherung auch für geschuldetes, bei Fälligkeit aber noch nicht gezahltes Arbeitsentgelt zu zahlen.
Keine Regel ohne Ausnahmen:
Das Entstehungsprinzip gilt nicht
- für Wertguthaben, das für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung gebildet wird (z. B. Altersteilzeit im Blockmodell),
- seit 1. Januar 2003 für Einmalzahlungen und
- für Arbeitsentgelt, das aus Arbeitszeitguthaben abgeleiteten Entgeltguthaben errechnet wird (= flexible Arbeitszeitmodelle, die bei einer Vergütung auf Stundenlohnbasis eine verstetigte Lohnauszahlung vorsehen).
In diesen Fällen werden die Beiträge zur Sozialversicherung bei der Auszahlung des Arbeitsentgelts fällig.
Rückrechnung ins Vorjahr, Steuer
Wenn eine Rückrechnung ins Vorjahr ausgeführt werden soll, aber die Steuerberechnung dazu dem laufenden Jahr zugeordnet werden soll, dann so vorgehen:
Eine Lohnart anlegen mit der Funktion 9960. Die Lohnart mit Bezugsart Bruttolohnart, Gesamtbrutto Nein, steuerpfl. lfd. Bezug, Berechnungseinheit Betrag und BGen-pflichtig Betrag kennzeichnen. Weiter keine Einträge bei der Lohnart vornehmen.
Bei der Rückrechnung aufs Vorjahr wird mit Hilfe dieser Lohnart das Steuerbrutto lfd. Bezug auf 0 gebracht, also keine Steuer gerechnet. Bei der Abrechnung im Abrechnungsmonat wird mit Hilfe dieser Lohnart das Steuerbrutto erhöht oder vermindert.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Rückrechnung ins Vorjahr, Steuer auf lfd. Bezug als Einmalbezug
Wenn eine Rückrechnung ins Vorjahr ausgeführt wird und die Steuerberechnung dazu dem laufenden Jahr zugeordnet werden soll, und zwar als Einmalbezug, dann kann eine weitere Lohnart benutzt werden, die im laufenden Jahr den Steuer-Einmalbezug rechnet.
Die Lohnart mit der Funktion 9960 "Rückrechnung ins Vorjahr, Steuer" wird weiterhin benötigt, um das Steuerbrutto bei der Rückrechnung zu vermindern.
Zusätzlich eine Lohnart anlegen mit der Funktion 9961. Diese Lohnart mit Bezugsart Bruttolohnart, Gesamtbrutto Nein, steuerpfl. Einmalbezug, Berechnungseinheit Betrag und BGen-pflichtig Betrag kennzeichnen. Weiter keine Einträge bei der Lohnart vornehmen.
Bei der Rückrechnung aufs Vorjahr wird mit Hilfe der Lohnart mit der Funktion 9960 das Steuerbrutto lfd. Bezug auf 0 gebracht, also keine Steuer gerechnet. Bei der Abrechnung im Abrechnungsmonat wird mit Hilfe der Lohnart mit der Funktion 9961 das Einmalbezugs-Steuerbrutto erhöht oder vermindert.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Rückrechnung ins Vorjahr, Einmalbezüge und Steuer
Wenn eine Rückrechnung ins Vorjahr ausgeführt wird und dabei ein Einmalbezug gebildet wird, dann kann die Steuer auf diesen Einmalbezug wie bei laufendem Bezug in den aktuellen Abrechnungsmonat, also ins laufende Jahr übertragen werden.
Dies kann z.B. sein, wenn nachträglich Urlaub abgerechnet wird und dabei zusätzliches Urlaubsgeld gezahlt wird.
Dafür ist eine besondere Lohnart nötig mit der Funktion 9962 Rückrechnung ins Vorjahr Einmalbezug, Steuer. Das ist eine Lohnart, die nicht ins Gesamtbrutto fließt, keine Abzugslohnart ist, als Steuerpflicht Einmalbezug und keine SV-Pflicht hat, außer BGen-pflichtig Betrag. Mit dieser Lohnart wird bei der Rückrechnung das Steuerbrutto auf 0 gebracht.
Außerdem ist die Lohnart für die Abrechnung nötig, die bereits für den laufenden Bezug benutzt wird: die Lohnart mit der Funktion 9961 Nach Rückrechnung aufs Vorjahr Einmalbezug ins lfd. Jahr. Mit dieser Lohnart wird bei der Abrechnung das Steuerbrutto erhöht.
Aufruf: Baulohn, Lohnarten.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Funktionen der Lohnarten bei Rückrechnung ins Vorjahr
- Die Funktion <9961 Nach Rückrechnung aufs Vorjahr Einmalbezug ins lfd. Jahr> dient dazu, Rückrechnungen auf LAUFENDEN Bezug im aktuellen Monat als EINMALBEZUG abzurechnen.
- Wenn man das nicht will, dann diese Lohnart gar nicht anlegen oder bei ihr die Funktion 9961 entfernen.
- Nötig für die Abrechnung sind also folgende Funktionen:
- 9960 Rückrechnung ins Vorjahr (auf laufenden Bezug), Steuer;
- 9962 Rückrechnung ins Vorjahr (auf) Einmalbezug, Steuer.
Rückrechnung ins Vorjahr, Einmalbezüge, SV-Beiträge bis März
Wenn eine Rückrechnung ins Vorjahr ausgeführt werden soll, dann kann für einen Einmalbezug dieses ausgeführt werden:
Januar, Februar, März: Wenn der Einmalbezug sozialversicherungsrechtlich noch ins Vorjahr fließen kann, weil die Bemessungsgrenze nicht ausgeschöpft ist, dann kann er im Abrechnungsmonat selbst, also ohne Rückrechnung abgerechnet werden.
Hier greift die Märzklausel. Steuerrechtlich wird nach Zuflussprinzip im aktuellen Jahr / Monat versteuert.
WAG Schlechtwetter
Winterausfallgeld ist nicht mehr aktuell; ersetzt durch Saison-Kurzarbeitergeld.
WAG Schlechtwetter beim Dachdeckerhandwerk
Winterausfallgeld ist nicht mehr aktuell; ersetzt durch Saison-Kurzarbeitergeld, wie für das Bauhauptgewerbe:
Wegestreckenentschädigung ab 01.10.2020 bis 31.12.2022
Wegestreckenentschädigung, Allgemein
Im Ergebnis der Tarifrunde 2020 und Annahme des Schlichterspruchs wird auf Grundlage der Tarifverträge (TV-Lohn und TV-Gehalt) vom 17. September 2020 für die Tarifgebiete West, Ost und Berlin im betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTVBaugewerbe) ab 1. Oktober 2020 die Zahlung einer Wegestreckenentschädigung mit der Abkürzung „WE“ vorgesehen. Sie ist nach Ausführung im Schlichterspruch als „eine eigenständige, grob pauschalierende Regelung“ anzusehen.
In den TV-Lohn in § 2 Abs. 2 a sowie TV-Gehalt in § 3 Abs. 2 wird bestimmt, dass die WE zu gewähren ist:
- für alle gewerblichen Arbeitnehmer der Lohngruppen 2 a bis 6 einschließlich auch an die stationär Beschäftigten nach § 3 in den TV-Lohn als auch für alle Angestellten und Poliere im
gesamten Bundesgebiet, ausgenommen sind jedoch die Arbeitnehmer mit Mindestlohn im Baugewerbe (Mindestlohn 1 in Ost und Mindestlohn 1 und 2 in West und Berlin) sowie die
Auszubildenden, da sie keinen voraussetzenden Lohn- oder Gehaltsanspruch nach den Tarifverträgen haben, - pauschal als Zuschlag von 0,5 % vom Tarifstundenlohn (TL) bzw. vom Monats-Gehalt des Arbeitnehmers.
Dass der WE nicht zum GTL zählt, wird dadurch auch nicht die Berechnungsgrundlage für Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge oder das 13. Monatseinkommen im Baugewerbe erhöht.
Eine gezahlte WE ist jedoch Bestandteil des Bruttolohns. Damit ist dieser Betrag auch SV-beitragspflichtig, steuerpflichtig und beitragspflichtig zur Soka-Bau.
Wegestreckenentschädigung, Was ist zu tun?
Wegestreckenentschädigung (WE) Lohntarif
Wenn für Arbeitnehmer ein Zuschlag tarifliche WE bezahlt wird, dann diesen so definieren:
Beim jeweiligen Lohntarif eine Lohnart als "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" eintragen. In der aktuellen Tariftabelle dieses Tarifs bei den Berufsgruppen den zuvor ermittelten Faktor eintragen (Spalte
Ausgleichsbetrag) eintragen. Im Personalstamm die Lohnart bei den aktuellen Bezügen eintragen, ohne Faktor. Die Lohnart kann aus der Lohnarten-Karte auch in den Personalstamm übertragen werden, mit der Auswahl "In Lohnart pro Mitarbeiter anlegen" und mit Filter auf den Personalstamm.
Bei Arbeitnehmern, die den WE-Zuschlag nicht erhalten sollen, die Lohnart im Personalstamm nicht eintragen.
Die Einrichtung als Folge-Lohnart mit dem Kennzeichen „Nur wenn in den aktuellen Bezügen“ ist notwendig zur Berichtslohn-Lohnart für die produktiven Stunden.
Diese Lohnart wird automatisch aus dem Tarif bewertet, wenn im Personalstamm die Lohnart ohne Faktor steht. Falls ein anderer Faktor gerechnet werden soll, dann kann ein Betrag im Personalstamm erfasst werden. Bei der Lohnart selbst keinen Bewertungsfaktor eintragen.
Wegestreckenentschädigung (WE) Gehaltstarif
Wenn für Arbeitnehmer eine monatliche tarifliche WE bezahlt wird, dann diese so definieren:
Beim jeweiligen Gehaltstarif eine Betragslohnart als "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" eintragen. In der aktuellen Tariftabelle dieses Tarifs bei den Berufsgruppen den zuvor ermittelten Ausgleichsbetrag eintragen.
Im Personalstamm die Lohnart bei den aktuellen Bezügen eintragen, ohne Betrag. Die Lohnart kann aus der Lohnarten-Karte auch in den Personalstamm übertragen werden, mit der Auswahl "In Lohnart pro Mitarbeiter anlegen" und mit Filter auf den Personalstamm.
Bei Arbeitnehmern, die diesen WE nicht erhalten sollen, die Lohnart im Personalstamm nicht eintragen.
Diese Lohnart wird automatisch aus dem Tarif bewertet, wenn im Personalstamm die Lohnart ohne Betrag steht. Falls ein anderer Betrag gerechnet werden soll, dann kann ein Betrag im Personalstamm erfasst werden. Bei der Lohnart selbst keine Bewertungslohnarten eintragen. Bei der Lohnart die anteilige Berechnung "Teilmonate und Teilzeit" setzen.
Die Lohnarten (Lohn- oder Gehaltstarif) werden bei der Abrechnung wie andere Lohnarten, die im Personalstamm stehen, bewertet und abgerechnet. Wenn die Lohnarten nicht mehr abgerechnet werden sollen, dann entweder im Personalstamm das bis-Datum setzen oder die Lohnart selbst mit "gültig bis" beenden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Tarife: "Lohnart Tarif-Ausgleichsbetrag" und Bearbeiten: "Ausgleichsbetrag" und
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Funktion, In Personalstamm übertragen und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Lohnartenbewertungen anpassen
Bewertungen weiterer Lohnarten
Zusätzlich ist es notwendig, die Bewertungen von Ausfall-Lohnarten (krank mit EFZ, Feiertag, Schulungen, Kurzarbeit, etc.) um diese Lohnarten bei den jeweiligen Abrechnungsarten anzupassen, sofern der Zuschlag auch für diese Stunden gewährt wird.
Ebenso ist es notwendig, die Bewertungen der LOA für die Gehälter entsprechend anzupassen.
Verarbeitung ohne Tarife
Die Verarbeitung ist mit den selben Musterlohnarten möglich, nur dass die Bewertung abweichend zur Anleitung am jeweiligen Personalstamm (Faktor oder Betrag) erfolgen muss. Die Einrichtung als Folge-Lohnart mit dem Kennzeichen „Nur wenn in den aktuellen Bezügen“ ist notwendig zur Berichtslohn-Lohnart für die produktiven Stunden.
Musterlohnarten
Wir stellen Ihnen Musterlohnarten zur Verfügung. Diese sind bzgl. Ihrer individuellen Abrechnungsarten, Bewertungen und Kontierungen anzupassen.
Lohnarten zur bisherigen Wegestreckenentschädigung bis 31.12.2022 (WE) deaktivieren
Mit der neuen Wegezeitvergütung entfällt die bisherige pauschale Vergütung eines Zuschlages von 0,5 % als Wegestreckenentschädigung (WE). Die entsprechenden Lohnarten können mit einem <Gültig bis> Datum (31.12.2022) versehen werden.
Zusätzlich zu unserer bisherigen Empfehlung, dass die entsprechenden Lohnarten mit einem <Gültig bis> Datum (31.12.2022) versehen werden sollen, empfehlen wir Ihnen, um ungewollte Bewertungen auszuschließen, dass die Lohnarten, sofern sie in Personalstämmen direkt auch hinterlegt wurden, in diesen Personalstämmen im Register Lohn/Gehalt entfernt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis
Webclient: /Stammdaten, Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis
Wegezeitvergütung ab 01.01.2023
Tarif, ab 01.01.2023 tarifliche Wegezeitvergütung (bisher Wegestreckenentschädigung)
Wegezeitvergütung, Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE)
Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE) wird in Form eines Verpflegungszuschusses gewährt. Der Verpflegungszuschuss von bisher 4,09 Euro (Tarifgebiet West) bzw. 2,56 Euro (Tarifgebiet Ost) wird kilometerabhängig (Strecke Betrieb - Baustelle) erhöht und soll ab 01.01.2023 bereits ab 8 Stunden, wie im Steuerrecht (vorher tariflich 10 Stunden), berufsbedingter Abwesenheit von der Wohnung greifen. Der Verpflegungszuschuss (V-WE) beträgt täglich ab 01.01.2023
- bis 50 km = 6 Euro,
- über 50 km und bis 75 km = 7 Euro,
- über 75 km = 8 Euro.
(Ab 01.01.2024 ist eine Erhöhung um jeweils 1 Euro (7 bis 9 Euro) vorgesehen.)
Die neuen Staffeln sind, wenn sich z.b. die Beträge ändern, immer mit einem neuen <Ab Datum> zu pflegen. Das ist auch die Historie für spätere Rückrechnungen. Die Historie wird nicht automatisiert mit dem Monatsabschluss geschrieben zu den Staffeln.
Für die Kilometerstaffel kommt es auf die Strecke „Betrieb/Sammelunterkunft – Baustelle“, nicht „Wohnung – Baustelle“ an. Maßgeblich soll der kürzeste mit PKW befahrbare öffentliche Weg sein. Eine einzelne Betrachtung des Mitarbeiters ist nicht vorgesehen.
Beispiel:
Ab Datum Ab Menge Bis Menge Betrag
01.01.2023 0,01 50,00 6,00
01.01.2023 50,01 75,00 7,00
01.01.2023 75,01 999,00 8,00
Dazu kann in NEVARIS Finance Baulohn folgende Einrichtung vorgenommen werden:
Zu einer Lohnart kann der Faktor abhängig von der Menge ermittelt werden, und zwar: entweder von der Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) oder von der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb).
Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> Kilometerstaffel) maßgeblich.
Lohnart
Wir empfehlen hierfür neue Lohnarten anzulegen bzw. die vorhandenen Lohnarten für die Verpflegungszuschüsse (steuerfreie und steuerpflichtige Lohnarten) zu kopieren und die Bewertungen in den neuen Lohnarten anzupassen und die neuen Staffelbeträge einzutragen. Sie erhalten von uns Muster-Lohnarten, die um die Abrechnungsarten, Bewertung (auch Staffel) und Kontierung angepasst werden müssen.
Lohnart, Bewertung
Bei der Bewertung einer Lohnart können diese Auswahlen getroffen werden:
- STAFFEL (Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) und
- STAFFELKM (Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb)
Bei der Mengenstaffel gilt als Menge diejenige, die zur Lohnart berichtet wurde. Die neuen Staffeln sind, wenn sich z.b. die Beträge ändern, immer mit einem neuen <Ab Datum> zu pflegen. Das ist auch die Historie für spätere Rückrechnungen. Die Historie wird nicht automatisiert mit dem Monatsabschluss geschrieben zu den Staffeln.
Bei der Kilometerstaffel (Kmstaffel) gelten als Menge die Anzahl km, die laut Kostenstelle die Entfernung zum Betrieb sind.
Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Kilometerstaffel in der Bewertung <STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb notwendig.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung: Bewertung
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Auswählen, Bewertung: Bewertung.
Lohnart, Staffelbeträge
Pro Lohnart kann der Faktor oder der Betrag gestaffelt ermittelt werden.
Dies gilt, wenn bei der Lohnart als Bewertung <STAFFEL> oder <STAFFELKM> eingetragen ist.
Wenn die Bewertung als Bewertung <STAFFEL> oder <STAFFELKM> vorgenommen wird, gilt nur die Bewertungen aus der Staffel. Das <Ab Datum> eintragen, die <Ab Menge> und die <Bis Menge> eintragen und den Faktor oder Betrag dazu. Das <Ab Datum> eintragen, die <Ab Menge> und die <Bis Menge> eintragen und den Faktor oder Betrag dazu.
Die Beträge gelten, ähnlich wie die Prozentsätze zur Lohnart, pro Mandanten und Niederlassung.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnung: Staffelbeträge
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten, Register Berechnung: Staffelbeträge.
Kostenstelle, Entfernung
Bei der Kostenstelle kann die Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb eingetragen werden.
Das ist die Entfernung zur Niederlassung, oder wenn keine, zur Firma. Es können also die Entfernungen pro Niederlassung eingetragen werden.
Diese Einrichtung pro Niederlassung treffen. (Es ist möglich, hier auch eine die Entfernung pro Personalnummer einzutragen; dann muss aber für alle Kostenstellen für Personalnummern ein Eintrag erstellt werden). Diese Entfernung wird als Basis der Berechnung genommen, wenn bei der Lohnart ein Faktor oder Betrag nach Kilometerstaffel gilt.
Wenn bei der Kostenstelle kein Eintrag für Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb eingetragen wird, wird nicht automatisch mit der ersten Staffel der Lohnart zur Abrechnung bewertet. Es wird keine Bewertung vorgenommen.
/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung und
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis
Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis
/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung.
Kostenstelle, Entfernung; Bearbeitung aus dem Rollencenter Buchhaltung oder Controlling
Die entsprechende Page kann dazu im jeweiligen Rollencenter in die Toolbar eingetragen werden: Berichtsdaten Entfernungen (5003175). Berechtigungen sind ggf. anzupassen.
Kostenstelle, Entfernung; Kostenstellen aus anderen Mandanten
Wenn z.b. mit einem zentralen Lohn-/Gehaltsmandanten gearbeitet wird, können auch die Kostenstellen aus den Fremdmandanten mit der Entfernung im zentralen Lohn-/Gehaltsmandanten versehen werden. Das kann der Mandant der Buchhaltung/Controlling sein. In der Übersicht der Entfernung dazu die Kostenstelle mit dem jeweiligen <Mandant der Kostenstelle> eintragen.
/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung.
Bewegungsdaten und Abrechnung
Wenn die Lohnart für die Wegezeitvergütung mit täglicher Heimfahrt in den Berichtdaten zum Mitarbeiter mit der Menge (z.b. 1,0 je Tag) und der entsprechenden Kostenstelle erfasst wird, wird diese zur Abrechnung mit dem Faktor aus den Staffelbeträge zum jeweiligen <Ab Datum> und zur jeweiligen <Ab Menge> und <Bis Menge>, in Abhängigkeit, von der an der Kostenstelle bestimmten Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb bewertet.
Bis zur Version 2023.1: Wenn eine Kostenstelle keinen Eintrag für die Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb hat, wird mit der ersten Staffel der Lohnart zur Abrechnung bewertet.
Ab der Version 2023.1: Wenn bei der Kostenstelle kein Eintrag für Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb eingetragen wird, wird nicht automatisch mit der ersten Staffel der Lohnart zur Abrechnung bewertet. Es wird keine Bewertung vorgenommen. Dazu können auch Rückrechnungen durchgeführt werden.
/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis
Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis
Wegezeitvergütung, Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE)
Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt beträgt ab 01.01.2023 in der Staffelung für jede tatsächliche gefahrene Strecke
Die Wegezeitentschädigung wurde im BRTV neu geregelt. Die Wegezeitentschädigung für Fahrten zu und von den Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (§ 7 Ziffer 4.1 BRTV) ist ausschließlich eine Entlohnung für die aufgewendete Wegezeit und kein Verpflegungszuschuss (der nämlich in § 7 Ziffer 4.2 BRTV gesondert geregelt wird). Damit besteht keine Steuerfreiheit, die Leistung ist auch nicht pauschal zu versteuern. Somit zählt die Wegezeitentschädigung zum beitragspflichtigen Bruttolohn. |
- über 75 km bis 200 km = 9 Euro,
- über 200 km bis 300 km = 18 Euro,
- über 300 km bis 400 km = 27 Euro,
- über 400 km (unbegrenzte Entfernung) = 39 Euro.
Hierbei zählen die beruflichen Fahrten außerhalb der Arbeitszeit und private Fahrten für jede vom Arbeitgeber angeordnete An- und Abreise (soweit nicht bezahlte Arbeitszeit) und zwei private Strecken (Hin- und Rückfahrt, sogenannte „Wochenendheimfahrten“) je Kalenderwoche. Die bisherige Vergütung der erforderlichen Reisezeit für An- und Abreise mit dem GTL oder Gehalt entfällt damit zum 01.01.2023.
Die neuen Staffeln sind, wenn sich z.B. die Beträge ändern, immer mit einem neuen <Ab Datum> zu pflegen. Das ist auch die Historie für spätere Rückrechnungen. Die Historie wird nicht automatisiert mit dem Monatsabschluss geschrieben zu den Staffeln.
Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE) wird als Entlohnung für die aufgewendete Wegezeit gezahlt und ist grundsätzlich dem laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohn und dem beitragspflichtigen Entgelt zuzurechnen. Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE) wird neben dem bisherigen tariflichen Verpflegungszuschuss in Höhe von 24 Euro (oder per Betriebsvereinbarung bis zu 28 Euro) fällig.
Dazu kann in NEVARIS Finance Baulohn folgende Einrichtung vorgenommen werden:
Zu einer Lohnart kann der Betrag abhängig von der erfassten Menge ermittelt werden, und zwar: entweder von der Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) oder von der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb)
Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt ist die Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) maßgeblich.
Lohnarten
Wir empfehlen hierfür eine neue Lohnart (oder sofern notwendig mehrere neue Lohnarten) anzulegen und die Bewertungen zu den Staffelbeträgen einzutragen. Sie erhalten von uns eine Muster-Lohnart, die um die Abrechnungsarten, Bewertung (auch Staffel) und Kontierung angepasst werden muss.
Lohnart, Bewertung
Einrichtung wie zuvor.
Lohnart, Staffelbeträge
Einrichtung wie zuvor.
Kostenstelle, Entfernung
Eine Einrichtung bei den Kostenstellen ist nicht notwendig.
Bewegungsdaten und Abrechnung
Die Lohnart kann mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern des Mitarbeiters als Menge gebucht werden. Die Erfassung muss für jeden Tag einzeln erfolgen. Wenn die Lohnart für die Wegezeitvergütung ohne tägliche Heimfahrt in den Berichtdaten zum Mitarbeiter mit der Menge (z.b. 205 km am Montag und 207 km am Freitag) erfasst wird, wird diese zur Abrechnung mit dem Betrag aus den Staffelbeträgen zum <Ab Datum> und zur jeweiligen <Ab Menge> und <Bis Menge> jeweils bewertet. Im Beispiel der obigen Staffel mit Montag 18 Euro und Freitag 18 Euro. Das ist unabhängig von der Kostenstelle.
/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis
Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis
Wegezeitvergütung, Wegstrecken zwischen Unterkunft und der Baustelle (erhöhter Verpflegungszuschuss)
Zur Abgeltung von Wegstrecken zwischen Unterkunft und der Baustelle wird der Verpflegungszuschuss von 24 Euro (oder per Betriebsvereinbarung bis zu 28 Euro) pauschal um 4 Euro je Arbeitstag erhöht, es sei denn, es handelt sich um eine Baustellenunterkunft.
Wenn dadurch der gewährte Verpflegungszuschuss zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Gebrauch zu machen.
Lohnarten
Wir empfehlen hierfür eine neue Lohnart anzulegen. Sie erhalten von uns eine Muster-Lohnart, die um die Abrechnungsarten, Bewertung und Kontierung angepasst werden muss.
Download der Musterlohnarten
Lohnarten zur bisherigen Wegestreckenentschädigung bis 31.12.2022 (WE) deaktivieren und aus den Personalstämmen entfernen
Mit der neuen Wegezeitvergütung entfällt die bisherige pauschale Vergütung eines Zuschlages von 0,5 % als Wegestreckenentschädigung (WE). Die entsprechenden Lohnarten können mit einem <Gültig bis> Datum (31.12.2022) versehen werden.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, um ungewollte Bewertungen auszuschließen, dass die Lohnarten, sofern diese in Personalstämmen direkt hinterlegt wurden, diese im Register Lohn/Gehalt zu entfernen.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, Lohnarten
Webclient: /Stammdaten, Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, Lohnarten
/Stammdaten/Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis
Webclient: /Stammdaten, Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis
Wegezeitvergütung, Anzahl der Tage auf einer KSt
Wenn zur Wegezeitvergütung die 90 Tage Regel Anwendung finden soll, zählt folgende Verarbeitung: Anzahl der Tage auf einer KSt. Diese ist beschrieben in BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Wegezeitvergütung auf der Baustelle, 90 Tage
Wenn Lohnarten zum Verpflegungszuschuss berichtet werden, dann können diese beim Prüfen der Berichtsdaten in eine steuerpflichtige Lohnart geändert werden, wenn der Arbeitnehmer mehr als 90 Tage auf der Baustelle war.
Dabei wird nach den gleichen Regeln geprüft wie beim Bericht <blobertag Berichtsdaten Anzahl Tage auf KSt>.
Steuerfreie Lohnarten zum Verpflegungszuschuss haben die Funktion 1550 oder 156x. Die steuerpflichtige Lohnart wird, wenn dies ausgeführt werden soll, beim Prüfen der Berichtsdaten vorgegeben. In den Berichtsdaten wird dann die Lohnart zum Verpflegungszuschuss ersetzt, wenn das fällig ist, und es wird ein Hinweis zu den Berichtsdaten geschrieben.
Es kann eine bestimmte Verpflegungszuschuss-Lohnart, die steuerfrei ist und geändert werden soll, vorgegeben werden.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Prüfen: "Verpflegungszuschuss, Lohnart stpfl. ersetzt steuerfrei".
Weihnachtsgeld (siehe Dreizehntes Monatseinkommen)
Siehe dazu im Handbuch: BLO Lexikon A - K.
Wintergeld - Mehraufwands-Wintergeld
Es wird unterschieden nach dem Mehraufwands-Wintergeld (MWG) und dem Zuschuss-Wintergeld (ZWG). Hier ist das MWG beschrieben, bzw. Besonderheiten dazu. Informationen zum Zuschuss-Wintergeld das an Saison-KuG und Arbeitszeitguthaben geknüpft ist, sind im Handbuch BLO Arbeitszeitkonto und unter den Stichwörtern im Baulohn Lexikon enthalten.
Wintergeld - Mehraufwands-Wintergeld (MWG)
Mit dem Mehraufwands-Wintergeld soll ein Mehraufwand vergütet werden, der durch die Arbeitsbereitschaft der Arbeitnehmer und durch die Beschäftigung unter ungünstigen Witterungsbedingungen in der Bauwirtschaft entsteht. Das Weiterarbeiten soll dadurch gefördert werden. Mehraufwands-Wintergeld wird nur für (gewerbliche) Arbeitnehmer gewährt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Im Ergebnis also nur in der Bauwirtschaft, da nur dort die Arbeitnehmer für ihre Arbeitsbereitschaft einen Mehraufwand haben. Dies wird in der Vereinbarung über die Umlagehöhe berücksichtigt.
Ein Leistungsanspruch besteht dabei auch für Arbeitsstunden, die nicht unmittelbar auf der Baustelle geleistet wurden. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer an sich auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist.
Mehraufwands-Wintergeld für geringfügig Beschäftigte
Mehraufwands-Wintergeld ist nicht an die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers geknüpft, steht also auch geringfügig Beschäftigten oder über 65-Jährigen zu.
Mehraufwands-Wintergeld, Höhe der Leistung
Das Mehraufwands-Wintergeld ist eine Leistung , die der Arbeitgeber auszahlt, aber von der Bundesagentur für Arbeit per Antrag erstattet bekommt, diese Leistung beträgt für jede geleistete Arbeitsstunde des berechtigten Arbeitnehmers 1 EUR. Das Mehraufwands-Wintergeld wird nur in der Zeit vom 15.12.JJ bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar (also dem 28. bzw. 29.02.JJ) gezahlt. Dabei ist es für den halben Monat Dezember auf maximal 90 Std./bzw. Euro und für die Monate Januar und Februar auf jeweils 180 Std./bzw. Euro (also insgesamt 450) Arbeitsstunden/bzw. Euro begrenzt.
Durch diese Begrenzung spielt die tarifliche Arbeitszeit keine Rolle, aber eine darüber hinausgehende Förderung von Überstunden dient nicht mehr der Vermeidung von Arbeitsausfällen und steht auch nicht in arbeitsmarktlichem Interesse.
Mehraufwands-Wintergeld, kein steuerpflichtiges und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Mehraufwands-Wintergeld (und auch das Zuschuss-Wintergeld) sind kein steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und damit auch kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.
MWG, Begrenzung
Die jeweiligen max. monatlichen Grenzen der Stunden werden vom Programm überwacht.
- Voraussetzung für die Ermittlung?
Für die Ermittlung, welche Mitarbeiter anspruchsberechtigt sind, zählt zum einen die Einrichtung der Sozialkasse und der ZVK-Personengruppe, dann das Kennzeichen im Register Beschäftigung zum Wintergeld. Weiterhin muss die Lohnart mit der Funktion 3021 <MWG: Mehraufwands-Wintergeld> gültig sein und für die jeweiligen Abrechnungsarten bewertet sein = 1 Euro im Baugewerbe. - Welche Stunden werden berücksichtigt?
Alle Lohnarten die das Kennzeichen in der Steuerung haben: Wintergeld berechtigte Stunden. Wenn einzelne Kostenstellen nicht berücksichtigt werden sollen?
Im Register des Baulohns bei den Kostenstellen, kann das Kennzeichen Wintergeld deaktiviert werden.Hinweis:
Damit das nicht versehentlich passiert, muss diese Verarbeitung in der Baulohn-Einrichtung zunächst aktiviert werden. Das geschieht im Register Abrechnung: MWG Kennzeichen bei Kostenstellen prüfen.Wenn eine neue Kostenstelle angelegt wird, in der Fibu oder der BBA, auch wenn diese Kostenstellen in anderen Mandanten geführt werden, wird das Kennzeichen automatisch gesetzt. Es kann aber für die Verwendung im Baulohn, im Register des Baulohns, über die Globale Kostenstellenübersicht deaktiviert werden.
Wie beantragt man MWG?
Das MWG wird mit dem Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld beantragt, auch wenn keine Kurzarbeit erfolgte.
MWG, Begrenzung auf Sollstunden
Wintergeld, Basisstunden und passive Stunden
Bei der Berechnung des Mehraufwand-Wintergelds (MWG) werden die Wintergeld-Stunden entweder auf die Sollstunden des Tages begrenzt oder es sind täglich mehr MWG-Stunden als Sollstunden möglich, dann werden die MWG-Monatsstunden auf die Basisstunden des Monats begrenzt.
Der Vergleich mit den Sollstunden des Monats wird gegen die Basisstunden des Arbeitszeitkontos ausgeführt, nicht gegen die Sollstunden der Arbeitszeitgruppe.
Bei den Auswahlen "bis tägl. 10 Stunden" oder täglich "unbegrenzt", also bei der monatlichen Begrenzung, wird die Prüfung so ausgeführt:
Nicht mehr MWG-Stunden im Monat als Basisstunden, wobei die Basisstunden um passive Stunden vermindert werden. Aber mindestens so viele MWG-Monatsstunden, wie sich bei der Auswahl "bis tägl. Sollzeit" ergeben würden.
Auf diese Weise wird berücksichtigt, dass die Basisstunden laut Konto und die Sollstunden laut Arbeitszeitgruppe möglicherweise nicht gleich sind.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto, Ausgleichskonto.
Webclient:
MWG, Dezember
Mehraufwands-Wintergeld, Dezember
Bei der MWG-Berechnung im Dezember kann die Begrenzung auf die Basisstunden minus passive Stunden nicht durchgeführt werden, da der MWG-Zeitraum erst am 15. des Monats beginnt; deshalb wird im Dezember gegen die Sollzeit der MWG-berechtigten Tage gerechnet.
Falls Minderarbeit vorlag, dann werden auch an diesen Tagen mehr als die Arbeitsstunden als Berechnungsgrundlage genommen, sofern an anderen MWG-berechtigten Tagen ausreichend Mehrarbeit war. An Mehrarbeits-Tagen werden dafür bis zu 10 Arbeitsstunden berücksichtigt.
Für die Gegenrechnung der Sollstunden wird so vorgegangen:
An Tagen mit MWG-berechtigten Stunden zählen die vollen Sollstunden. An anderen Tagen zählt nur die Differenz zwischen den Sollstunden und den abgerechneten nicht-MWG-berechtigten, also meist passiven Stunden als Berechnungsgrundlage.
Abzüglich der Tage mit passiven Entgeltstunden können also alle übrigen Solltage ab dem 15. Dezember MWG erhalten, wobei ein Abgleich zwischen Mehrarbeits- und Minderarbeitstagen erfolgt.
Als Einstellung im Arbeitszeitkonto "bis tägl. 10 Std./Basisstd." treffen. Gilt ab Dezember 2004.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto, Ausgleichskonto.
Webclient:
Wintergeld - Zuschuss-Wintergeld
Siehe dazu im Handbuch: BLO Arbeitszeitkonto und BLO Lexikon A - K.
Zahlungen
Zahlungen, SEPA-Format
Ab Februar 2014 werden Datenträger für Zahlungen im Format für SEPA ausgeführt; der Name bedeutet einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, Single Euro Payments Area.
Die Vorbereitungen dazu sind:
Die Bankleitzahlen sollten aktuell sein; zur Zeit wäre dies der Stand von September 2013. Alle Konten, zu denen es Überweisungen gibt, müssen die internationale Bankkontonummer IBAN und den Bank-Identifizierungs-Code BIC eingetragen haben; siehe dazu die Übersicht bei den Zahlungsdefinitionen.
Wenn Zahlungen ausgeführt werden, werden diese Fehler und Hinweise ausgegeben:
Keine Internationale Bankkontonummer IBAN vorhanden; als Fehler. Zur Bank ist kein SWIFT-Code BIC vorhanden; als Fehler, wenn der BIC nicht eingetragen ist und auch nicht aus der Bankleitzahl ermittelt werden kann.
Wenn ein Fehler ist, können die Zahlungen für diesen Bereich nicht ausgeführt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Bankleitzahlen und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition, IBAN und /Abrechnung/Zahlungen.
Webclient:
IBAN und BIC, prüfen
Zur internationalen Bankkontonummer IBAN und zum Bank-Identifikations-Code BIC wird als Fehler geprüft:
- IBAN muss mit zwei Buchstaben beginnen.
- BIC muss 11 Zeichen haben; oder 8 Zeichen, wenn er in der Datei der Bankleitzahlen mit XXX am Ende enthalten ist.
Dies wird geprüft, wenn im Personalstamm "Prüfen" ausgeführt wird und wenn Zahlungen erstellt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen und /Abrechnung/Zahlungen.
Webclient:
Zahlungen im SEPA-Format, Inhalt
Die SEPA-Datei wird mit dem gleichen Namen und im gleichen Verzeichnis erstellt wie zuvor die DTAUS-Datei. Die Textschlüssel haben Nachfolger, das sind: Lohn/Gehalt, Rente oder Vermögenswirksame Leistungen. Dazu muss nichts eingerichtet werden.
Der Verwendungszweck ist wie bisher, mit dieser Ausnahme: Bei VWL-Zahlungen, also bisher mit dem Textschlüssel 54, gelangt die Information über den Monat in den Verwendungszweck, und zwar an den Anfang, z.B.: statt bisher 12345678 jetzt 004/12345678, wobei 12345678 die Vertragsnummer ist und 4 steht für 2014.
Wenn für Überweisungen an eine Versicherung in der Zahlung ein "PurposeCode CBFR" gefordert wird, das heißt so viel wie: Vermögenswirksame Leistungen zur Altersvorsorge, dann kann das so definiert werden: Beim VL-Empfänger den Textschlüssel 55 eintragen; diesen Textschlüssel zuvor in der Übersicht dazu anlegen.
Wenn eine Bank bei Vermögenswirksamen Leistungen mehr Informationen im Verwendungszweck benötigt, dann im Personalstamm bei:, Vermögenswirksame Leistungen und sonstige Leistungen den "Verwendungszweck 2" eintragen.
Wenn der Datenträger erstellt wird, dann wird ein Begleitschein gedruckt, für die Ablage; summiert sind darauf die Anzahl der Überweisungen und die Beträge.
Zahlungen im SEPA-Format, weiteres
Die Zahlungsdatei nach SEPA enthält pro Zahlung einen Text, auf den der Auftraggeber, der Empfänger und die Bank sich beziehen können und der nicht der Verwendungszweck ist.
Dieser Text wird mit dem Namen des Unternehmens gefüllt. Das ist der Name laut den Firmendaten. Zusätzlich werden der Monat und eine Nummer angefügt, wie sie beim Druck der Überweisungsliste in der Spalte Lfd-Nr. aufgeführt wird; der Firmenname wird gekürzt, wenn nötig. Das ergibt zum Beispiel: Name 01.14 015.
Zahlungen im SEPA-Format, aktivieren
SEPA-Überweisungen werden ab dem Kalendertag 01.02.14 automatisch erstellt; das muss nicht eingerichtet werden.
Sammelüberweisungen
Um Sammelüberweisungen zu erstellen, so vorgehen:
- Eine Überweisungslohnart anlegen mit der Kennzeichnung Überweisungslohnart = Sammelüberweisung.
- Im Personalstamm bei "VWL und sonstige Überweisungen" diese Lohnart eintragen, den Empfänger, die Bankleitzahl, die Konto-Nr. und den Betrag.
Dieses bei allen Personalnummern gleich eintragen, die an der Sammelüberweisung teilnehmen.
Beim Ausführen der Zahlungen darauf achten, dass entweder für alle Abrechnungskreise in einem Aufruf oder konsequent für jeden Abrechnungskreis einzeln die sonstigen Zahlungen erstellt werden, das heißt:
a. Zahlungen, Sonstige entweder mit Filter auf Abrechnungskreis ausführen, wahlweise auch auf Niederlassung, oder
b. Zahlungen, Sonstige ohne Filter auf Abrechnungskreis ausführen.
Denn eine Sammelüberweisung wird nur einmal gezahlt, im Fall a. heißt das: pro Abrechnungskreis nur einmal gezahlt.
Es ist nicht möglich, eine Sammelüberweisung schrittweise zu zahlen: Nachdem die Sammelüberweisung gezahlt wurde, werden, wenn Zahlungen, Sonstige erneut ausgeführt wird, KEINE Sammelüberweisungen mehr aufgenommen, auch nicht, falls sich diese durch neue Abrechnungen ergeben würden.
Genauer: Es werden keine Sammelüberweisungen des gleichen Abrechnungskreises, der gleichen Niederlassung, wenn so gefiltert, mehr aufgenommen.
Das bedeutet: alle Sammelüberweisungen für einen Abrechnungskreis, eine Niederlassung müssen mit einem einzigen Aufruf in die "Sonstigen Zahlungen" aufgenommen werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt und
/Abrechnung/Zahlungen.
Webclient:
Vertragsnummer bei Sammelüberweisungen
Wenn im aktuellen Personal-VWL-Stamm für das Konto einer Sammelüberweisung überall die gleiche Vertragsnummer eingetragen ist, dann wird diese auch in den Zahlungen und auf dem Datenträger vermerkt.
Sammelüberweisung, Verwendungszweck
Wenn Überweisungen als Sammelüberweisung erstellt werden, dann kann beim VL-Empfänger ein Verwendungszweck eingetragen werden.
Dies ist nur ein kurzer Text von 20 Zeichen; an den Text wird dann noch automatisch der Abrechnungsmonat angefügt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Name des VL-Empfängers im Personalstamm genau dem Namen laut der Adresse des VL-Empfängers entspricht.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, VL-Empfänger, Bearbeiten: "Verwendungszweck Sammel-Überw.".
Webclient:
Sammelüberweisungen, ermitteln
Wenn Zahlungen ermittelt werden, dann kann für "Sonstige Zahlungen" ausgewählt werden, dass Sammelüberweisungen noch nicht zusammengestellt werden oder dass nur Sammelüberweisungen ermittelt werden sollen. Auf diese Weise können die einfachen Zahlungen und die Sammelüberweisungen getrennt werden.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Ausführen: Sonstige: Sammelüberweisungen.
Webclient:
Auszahlung runden, Restcents überweisen
Die Auszahlung kann auf ganze Euro abgerundet werden, und die Restcents, die so sich ergeben, können per Sammelüberweisung auf ein Konto überwiesen werden, also für einen gemeinsamen guten Zweck. Wenn dies gewünscht ist, dann die Lohnart mit der Funktion <9955 Auszahlungsbetrag runden, Restpfennige (Restcents)> anlegen und als Nettolohnart, Abzugslohnart, Sammelüberweisung definieren.
Diese Lohnart im Personalstamm bei "Vermögenswirksamen Leistungen, Überweisungen" eintragen, wenn dies für die Personalnummer ausgeführt werden soll. Dabei bei allen Personalnummern den gleichen Empfänger auswählen. Den Betrag leerlassen. Die Zahlung läuft unter "Sonstige".
/Stammdaten/Lohnarten und
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, VL-Empfänger und
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt und
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Sonstige.
Webclient:
Vorab-Zahlungen
Vorab-Zahlungen z.B. für Gehaltsempfänger
Wenn die Abrechnung erfolgt, bevor der Monat zu Ende ist und also z.B. noch Fehlzeiten anfallen können. Zu diesem Zweck kann eine Vorab-Zahlung überwiesen werden.
Dabei so vorgehen: Im Personalstamm, Register Adresse bei der Bankverbindung "Vorab-Zahlung" auswählen und die Abrechnungen ausführen.
Danach bei den Zahlungen den Teilschritt "Abschlag und Vorab-Zahlung" ausführen. Es werden nicht nur die Personalnummern berücksichtigt, für die tatsächlich ein Abschlag (zu Abschlag siehe im Handbuch: BLO Lexikon A - K) erfasst wurde, sondern auch die, für die Vorab-Zahlung gilt und für die bereits eine Abrechnung ausgeführt wurde.
Anschließend den Datenträger mit den "Abschlägen" erstellen.
Damit weder auf dem Druck der Abrechnung noch auf der Überweisung der Begriff "Abschlag" erscheint, bei der Lohnart mit der Funktion 6951 die Bezeichnung ändern, z.B. auf "Bereits gezahlt". Ferner gibt es in der Baulohn-Einrichtung im Register Abrechnung eingebbare Kurz-Überweisungstexte zu Lohn/Gehalt und zu Abschlag.
Später die Abrechnung neu erstellen. Auf dieser Abrechnung wird automatisch der bereits gezahlte Betrag abgezogen. Diese Abrechnung wie gewohnt zahlen: Lohn/Gehalt, VWL und Sonstige.
/Stammdaten/Personalstamm, Bankverbindung und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung und
/Abrechnung/Zahlungen.
Webclient:
Vorab-Zahlung, ausnahmsweise
Wenn für eine Personalnummer in der Regel keine Vorab-Zahlung ausgeführt wird, sich aber nach Abrechnung und Zahlung ergibt, dass die Abrechnung noch ergänzt werden muss, dann kann so vorgegangen werden:
- Lohn/Gehalt sind also bereits per Datenträger gezahlt.
- Dann in der Anzeige dieser Zahlung über den Funktions-Button die Auswahl "Vorab-Zahlung aus Lohn/Gehalt" treffen.
- Dadurch wird der Betrag in die Anzeige "Abschlag und Vorab-Zahlung" übertragen.
- Danach die Abrechnung mit der Ergänzung, die sich ergeben hat, ausführen. Auf dieser Abrechnung wird der vorab gezahlte Betrag abgezogen.
- Danach die Zahlung für Lohn/Gehalt ausführen.
Diese Verarbeitung kann nicht ausgeführt werden, wenn schon an das Finanzamt oder an die Krankenkassen gezahlt wurde.
Es kann nur eine Vorab-Zahlung pro Personalnummer und Monat ausgeführt werden.
/Abrechnung/Zahlungen, Ergebnis auf "Lohn/Gehalt", Funktion, "Vorab-Zahlung aus Lohn/Gehalt".
Webclient:
Zahlung an die Sozialkasse
Wenn Zahlungen an die Sozialkasse Bau ausgeführt werden, dann sollen Beitrag und Erstattung saldiert werden; so dass nur gezahlt wird, wenn der Beitrag den Erstattungsanspruch übersteigt.
Dafür wird der Druck für das "Spitzenausgleichsverfahren", also für die Verrechnung über mehrere Monate hinweg, ausgeführt, wenn die Zahlungen ermittelt werden. Wenn kein Spitzenausgleich definiert ist, dann werden dabei die Beträge nur für den aktuellen Monat ermittelt. Wenn ein Spitzenausgleich gilt, dann werden die Beträge bis zum aktuellen Monat ermittelt, aber nur im Monat der Zahlung, also am Ende eines Intervalls, in die Zahlungen übernommen.
Es wird zunächst gefragt, ob überhaupt saldiert werden soll. Wenn nicht, werden die Beiträge errechnet. Wenn doch, wird die Druckausgabe aufgerufen, und zwar pro Betriebskontonummer; dann für jede Betriebskontonummer den Druck oder die Seitenansicht ausführen, damit die Beträge ermittelt werden. Siehe am Ende die Zahlungen über "Ergebnis" und die Hinweise über:, Fehlertext anzeigen.
Voraussetzungen:
Die Meldungen an die Sozialkasse wurden zuvor ermittelt, also Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL), Ausbildungsvergütungen (AUMEL) und Beitragsmeldung (BEMEL). Bei den Ausbildungsvergütungen gilt der Betrag bei "Erstattungsanspruch".
Wenn die Zahlungen an die Sozialkasse nicht über Periodische, Zahlungen ausgeführt werden, dann braucht nichts getan zu werden.
Quelle: Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013, § 18.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen und
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Sozialkasse.
Webclient:
Besonderheiten bei Zahlungen an Sozialkasse
Wenn Beitrag und Erstattung bei der Zahlung an die Sozialkasse saldiert werden, gibt es diese Besonderheiten:
Es werden alle Sozialkassen verarbeitet, für die Betriebskontonummern eingerichtet sind; Beträge gibt es aber nur, wenn für die Sozialkasse die ZVK-Beitragsmeldung ermittelt wurde.
Wenn der Druck, der die Beträge ermittelt, nicht ausgeführt wird oder beendet wird, bevor die Summen gedruckt oder in der Seitenansicht angezeigt wurden, dann gilt: Wenn bei der Sozialkasse keine Bankkontonummer eingetragen ist, wird nichts ermittelt. Sonst wird gefragt, ob ohne Saldierung ermittelt werden soll oder die Verarbeitung abgebrochen werden soll; am besten dürfte dann sein, die Verarbeitung abzubrechen und danach wieder zu starten.
Wenn der Spitzenausgleich das Verfahren ist, also die Saldierung über mehrere Monate, dann werden in jedem Monat die Beträge errechnet, aber nur im Monat der Zahlung in die Zahlungen übernommen.
Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird nur dann getrennt ermittelt, wenn beim Druckaufruf "Winterbau-Umlage extra" angekreuzt wird. Damit auch die Winterbeschäftigungs-Umlage saldiert werden kann, muss dies mit der Sozialkasse einmal mit einem besonderen Formular der Sozialkasse vereinbart werden. Übersteigt die Erstattung den Beitrag, wird kein Eintrag zur Zahlung erstellt; in den Fehlertexten ist dann ein Hinweis zu dieser Sozialkasse und Betriebskontonummer.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Sozialkasse.
Webclient:
Sozialkasse, Zahlung, Konto
Wenn die Zahlungen an die Sozialkasse saldiert werden und wenn dabei auch die Sozialkassenbeiträge und die Winterbeschäftigungs-Umlage in eins gerechnet werden, dann erwartet die Sozialkasse eine Zahlung auf ihr Winterbau-Konto; dies wird so ausgeführt.
Da es aber weiterhin möglich ist, die Sozialkassenbeiträge und die Winterbeschäftigungs-Umlage zu trennen, wird "Winterbau-Umlage extra" mit Ja vorgeschlagen, wenn die Zahlungen ermittelt werden. Quelle: soka-bau.de, Arbeitgeber, Beiträge, Abrechnungsoptionen, Zusammengefasste Zahlung.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Sozialkasse.
Webclient:
Zahlungen, Weiteres
Absender für den SEPA-Datenträger
Wenn für den Datenträger der Lohn-Gehaltszahlungen ein anderer Absendername als in der Firmenadresse verwendet werden soll, vor allem, weil dieser Name bei den Zahlungen auf 27 Zeichen begrenzt ist, dann kann dieser Name vorgegeben werden.
Der Name ist in Großschrift. Wenn bei der Firma oder der Niederlassung der Zahlung dieser Name eingetragen ist, wird er als Absender im Zahlungs-Datenträger vermerkt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten: Register "Bank bei Absenderadresse": "dtaus Absender (Baulohn)" und Niederlassungen, ebenso.
Zahlungen, SEPA-Datenträger, Kopie
In den Zahlungsdefinitionen ein Verzeichnis für die Datei-Kopie eintragen.
Denn wenn die Datei und die Kopie in verschiedenen Verzeichnissen sind: dann erhalten beide Dateien den Zeitstempel. Das bedeutet für die Kopie: an den Dateinamen mit Zeitstempel wird noch einmal der Zeitstempel angefügt, so weit möglich.
Wenn die Datei und die Kopie im gleichen Verzeichnis sind: dann erhält nur eine Datei den Zeitstempel.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition: "DTAUS Verzeichnis Kopie".
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Zahlungen, SEPA-Datenträger Zeitstempel
Die Kopie des SEPA-Datenträgers erhält immer den Zeitstempel am Ende des Namens der Datei. Die Ursprungsdatei enthält dann den Zeitstempel, wenn in der Zahlungsdefinition "Zeitstempel auch für DTA-Datei" ausgewählt wurde. In diesem Fall gilt: Wenn die Datei und die Kopie im gleichen Verzeichnis sind: dann erhält nur eine Datei den Zeitstempel.
Wenn die Datei und die Kopie in verschiedenen Verzeichnissen sind: dann erhalten beide Dateien den Zeitstempel. Das bedeutet für die Kopie: an den Dateinamen mit Zeitstempel wird noch einmal der Zeitstempel angefügt, so weit möglich.
Niederlassung und Bankkonto
Wenn unterschiedliche Zahlungsdefinitionen pro Niederlassungen getroffen werden, dann auch pro Niederlassung je ein anderes Bankkonto eintragen; das kann jedoch in Wirklichkeit, wenn nötig, die gleiche Bankkontonummer sein, notwendig ist lediglich, dass ein anderes Bankkonto im Bankkontenstamm erfasst wird.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition, Übersicht auf Bankkonto; dort kann ein Bankkonto im Bankkontenstamm erfasst werden.
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Zahlungen, Bankkonto ändern
In der Übersicht der Zahlungen an die Krankenkassen kann das Bankkonto des Unternehmens auch nachträglich eingetragen werden, sollte es beim Ausführen noch nicht bekannt gewesen sein.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Ergebnis auf Krankenkasse, Funktion, Zahlung Krankenkassen: Auftraggeber Bankkonto ändern.
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Datenträger-Begleitschein, Dateiname
Auf dem Begleitschein wird auf der Absender-Kopie der Dateiname laut Bankkonto-Einrichtung gedruckt; wenn es gewünscht ist, dass dieser Name auch auf der Ausfertigung für die Bank gedruckt wird, z.B. um mehrere Begleitscheine vor der Ausgabe besser ordnen zu können, dann kann dies pro Bankkonto ausgewählt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition, im unteren Teil bei den Bankkonten: Dateiname auf Bank-Ausfertigung drucken.
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Druck und Kontierung, wenn zur Zeit keine Überweisung
Wenn eine Personalnummer mit der Steuerung "z. Zt. keine Überweisung" abgerechnet wird, dann werden diese Beträge zur Kontrolle auch auf der Barauszahlungs-Liste ausgewiesen; und diese Beträge können, ähnlich wie Barzahlungen, auf ein gesondertes Fibu-Konto gebucht werden.
Wenn eine gesonderte Kontierung gewünscht ist, dann eine Kontierungsdefinition mit dem Namen "AuszahlungzZtKeine" anlegen und dort eine andere Kontierungshilfe hinterlegen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung Lohn/Gehalt Verrechnung, "AuszahlungzZtKeine" und
/Berichte/Berichte drucken, <blobar>.
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Zahlungen mit Ausführungsdatum
Wenn die SEPA-Datei für die Bank erstellt wird, kann das Ausführungsdatum vorgegeben werden, zu dem die Bank die Zahlung tätigen soll.
Wird kein Datum vorgegeben, dann wird in der Zahlungsdatei auch kein Datum vermerkt. Das Ausführungsdatum gilt für diejenigen Zahlungen, die gerade ausgeführt werden. Nicht gedruckt wird das Datum auf dem Begleitschein und auch nicht auf der Überweisungsliste. Es wird aber im Protokoll dieser Verarbeitung vermerkt.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Datenträger erstellen.
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Negative Überweisung, VWL, Sonstige
Wenn eine negative Überweisung festgestellt wird, dann wird in der Regel eine Hinweismeldung ausgegeben; sollte aber eine Fehlermeldung ausgegeben werden, dann so vorgehen:
Button Funktion, Fehlertext anzeigen, z.B. "(Personalnummer) Negative Beträge werden bei VWL nicht ausgezahlt."
Wenn über den Ergebnis-Button erkennbar ist, dass der Überweisungsbetrag richtig ist, dass also der negative Betrag, der hier nicht aufgeführt ist, mit Absicht z.B. durch eine Rückrechnung entstanden ist, dann kann diese Fehlermeldung entfernt werden; damit danach der Datenträger erstellt werden kann.
Wenn also der Überweisungsbetrag in Ordnung ist, dann Button Funktion, Fehlertext anzeigen, und in der folgenden Anzeige den Fehlertext löschen. Danach den Datenträger erstellen.
IBAN, ermitteln
Die Internationale Bankkontonummer IBAN kann in den Stammdaten zu den Bankverbindungen eingetragen werden.
Das sind die Bankverbindungen, an die Zahlungen gehen: Bankverbindung, Überweisungen und Pfändungen im Personalstamm; Konten der VL-Empfänger, Krankenkassen, von Finanzamt und Sozialkasse. Die Übersichten zu diesen Stammdaten können aus der Einrichtung der Zahlungen aufgerufen werden.
Wenn auf den Swift-Code, das ist der Bank-Identifizierungs-Code BIC, die Übersicht aufgerufen wird, dann wird er aus der Bankleitzahl ermittelt oder die Übersicht der BLZ wird angezeigt. Wenn auf IBAN die Übersicht aufgerufen wird, dann wird die Nummer ermittelt und zur Übernahme vorgeschlagen oder, wenn schon eingetragen, geprüft.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition, IBAN.
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Überweisungsliste, Auswahlen
Wenn ein Datenträger erstellt wird und die Überweisungsliste gedruckt wird, dann wird die Überweisungsliste ohne weitere Auswahlen gedruckt. Wenn aber der Druckaufruf zur Überweisungsliste angezeigt werden soll, um so einen Drucker auszuwählen, dann kann dies eingerichtet werden:
In diesem Fall in der Einrichtung zu den Internen Steuerungen das Kürzel #UED hinzufügen.
/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Datenträger erstellen und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Prüfen.
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Zeitsteuerung
Bitte beachten Sie auch das allgemeine Handbuch zur: Aufgabenwarteschlange.
Zeitsteuerung, Abrechnung ausführen
Die Zeitsteuerung der Baulohn-Abrechnung führt die Abrechnungsschritte aus, die als "Standard" gekennzeichnet sind. Das Setzen von "Standard" in jedem Monat in der Übersicht der Abrechnung ausführen. Bei der Zeitsteuerung wird die Abrechnung des aktuellen Abrechnungsmonats laut Baulohn-Einrichtung ausgeführt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Funktion, Zeitsteuerung.
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Zeitsteuerung, vorläufige Abrechnung für BBA
Wenn die Zeitsteuerung für die Abrechnung benutzt wird, aber nicht die komplette Abrechnung ausgeführt werden soll, sondern nur die vorläufige Abrechnung für die BBA, die danach an die Baubetriebsabrechnung übergeben werden kann, dann kann dies definiert werden.
Wenn die Zeitsteuerung definiert wird, kann ausgewählt werden, dass nicht "Standard ausführen" gemeint ist, wie in der Regel, sondern nur die vorläufige Abrechnung.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Funktion, Zeitsteuerung: Nur vorläufige Abrg. und dann "Speichern Zeitsteuerungsparameter".
Webclient:
Zeitsteuerung, Übergabe an BBA
Die Übergabe an die BBA kann in die Zeitsteuerung aufgenommen werden. Wie bei der Zeitsteuerung der Baulohn Abrechnung wird der Abrechnungsmonat aus dem aktuellen Abrechnungsmonat laut Baulohn-Einrichtung genommen, wenn nicht ausdrücklich im Parameter ein anderer Monat eingetragen wird.
Wenn die Übergabe über die Zeitsteuerung ausgeführt wird, wird kein Protokoll gedruckt, sondern lediglich eine Seite mit einer Information zu den Aufruf-Parametern der Zeitsteuerung; siehe auch die Auswahl, dass gar nicht gedruckt wird.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA, Bereitstellen für BBA, Feld: Parameter und "Speichern Zeitsteuerungsparameter" und
/Abteilungen/Verwaltung/IT-Verwaltung/Periodische Aktivitäten, Zeitsteuerung starten.
Webclient:
Zeitsteuerung, Übergabe an BBA, Zeitsteuerung, drucken
Wenn die Übergabe der Baulohn-Abrechnungsdaten an die Baubetriebsabrechnung in die Zeitsteuerung gestellt wird, kann ausgewählt werden, dass kein Protokoll gedruckt werden soll.
Beim Aufruf der Übergabe können die Vorgaben für die Zeitsteuerung gespeichert werden; dabei kann die Auswahl "Drucken bei Zeitsteuerung" angekreuzt werden oder nicht.
Hinweise für den Systemverantwortlichen: Der Drucker-Dialog wird zwar für den Standard-Drucker des Berichts geöffnet; es muss aber nichts eingegeben werden und es wird keine Ausgabe erstellt. Um die nicht-drucken-Auswahl zu setzen, muss ein neuer Zeitsteuerungs-Eintrag erstellt werden.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA, Bereitstellen für BBA: "Drucken bei Zeitsteuerung" und Feld: Parameter und "Speichern Zeitsteuerungsparameter" und /Abteilungen/Verwaltung/IT-Verwaltung/Periodische Aktivitäten, Zeitsteuerung starten.
Webclient:
SV-Meldungen im Hintergrund ausführen (ab Version 2022)
Die Rückmeldungen zur Sozialversicherungen können auch im Hintergrund ausgeführt werden. Wahlweise auch zu bestimmten Tagen und Uhrzeiten über die Warteschlange.
Bitte beachten Sie dazu auch das Handbuch zur Aufgabenwarteschlange.
- Wenn nur einmal im Hintergrund ausgeführt werden soll: Senden an Plan.
- Geregelt im Hintergrund ausführen: Wiederholt ausführen und dort dann die Zeiten eintragen.
/Vor der Abrechnung/SV-Meldungen/SV-Rückmeldungen, Ausführen, Ausführen: Senden an, Plan.
Dann wird so ausgeführt wie zum Beispiel beim Druck der Abrechnung als Plan. Die Druckausgabe ist danach im Berichtseingang zu finden.
/Rollencenter Personalbuchhaltung, Einblicke Berichtseingang.
Bis zur Version 2020.30: Zeitsteuerung, Stammdaten aus Bau für Windows (BfW)
Zeitsteuerung, um Stammdaten aus BfW zu holen:
- /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KSt, Sachkonten aus BfW importieren.
- Hier alle Eingaben treffen, dann Zeitsteuerung Speichern.
- Weitere Eingaben treffen, z.B. Daten aus: Kostenstellen, dann wieder Zeitsteuerung speichern.
- Kontrollieren über Zeitsteuerung Definitionen.
- /Abteilungen/Verwaltung/Einrichtung, Zeitsteuerung einen Eintrag erstellen mit Prozessname: Baulohn Stammdaten aus BfW, einer Eingabe in die Ausführungsoption, z.B. Täglich, einer Eingabe in Nächstes Ausführungsdatum, Nächste Ausführungszeit.
- /Abteilungen/Verwaltung/IT-Verwaltung/Periodische Aktivitäten, Zeitsteuerung starten.
Es werden alle Definitionen ausgeführt; wenn z.B. ein Eintrag für "Sachkonten" definiert wurde, werden Sachkonten geholt, wenn zusätzlich ein Eintrag für "Kostenstellen", dann werden zusätzlich KSt geholt.
Zeitsteuerung, Stammdaten aus Bau für Windows (BfW) nach Finance (ab Version 2022)
Stammdaten zu Kostenstellen, Sachkonten und Geräten können aus Bau für Windows nach Finance übertragen werden.
Diese Daten werden, wie sie angekommen sind, angezeigt; per "Übertragen" werden sie als Stammdaten übernommen.
Zu Kostenstellen und zu Bauleitern werden auch Adressen angelegt und geändert, wenn ein Ort oder eine Telefonnummer angegeben ist.
Die Einträge in dieser Tabelle werden danach nicht gelöscht, sondern bleiben bestehen.
Wenn diese Verarbeitung wiederholt ausgeführt werden soll, dann in der Warteschlange einen Eintrag erstellen mit Art des auszuführenden Objekts: Codeunit und der ID des auszuführenden Objekts: 5143311 (im Rollencenter, Berichtseingang, Warteschlange anzeigen, Neu).
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Aus Stammdaten zur Kontierung, und dort: Übertragen.
Berechtigungen
Der Windows- bzw. Domänen-Benutzer, unter dem das Übertragungsprogramm auf dem Bau für Windows-Rechner läuft, meldet sich per Win-Authentifizierung am SqlServer von Finance an. Für den Zugriff auf die Austausch-Tabellen in der Finance-Datenbank benötigt dieser Benutzer mindestens Schreibrechte. Die Tabelle ist 5002996 "Stammdaten zur Kontierung".
Dieser Benutzer muss auch volle Zugriffsrechte auf das Installationsverzeichnis des Bau für Windows-Servers haben.
Zertifikat, Download des ITSG-Zertifikat
Sofern es notwendig ist, kann ein Download des jeweils aktuellen ITSG-Zertifikates aus dem Programm erfolgen.
Suchen: Baulohn Zertifikat, Aktuelles Zertifikat <Herunterladen>
Das ITSG-Zertifikat ist auch in der Online-Hilfe verfügbar: BLO Zertifikat - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence