Allgemein
Zwischen Eigentums- und Besitz-Kostenstellen zu unterscheiden ist notwendig, wenn Geräte der Unternehmenszentrale an Niederlassungen ausgeliehen werden, dort die innerbetriebliche Mietgutschrift für die Baustellen berechnet und zwischen Niederlassung und Zentrale Miete für das Gerät pauschal verrechnet wird. Wenn dies so ist, können die Besitz-Kostenstellen ausdrücklich erfasst werden. Wenn dies nicht erforderlich ist, müssen für Geräte keine Besitz-Kostenstellen erfasst werden.
...