...
Der Freibetrag gilt einmal für alles alle Versorgungsbezüge. Welche Zahlstelle bei Mehrfachbezug welchen Freibetrag in welcher Höhe berücksichtigen darf, wird der Zahlstelle von der Krankenkasse des Betriebsrentners mitgeteilt.
...
...
Der Freibetrag gilt einmal für alles alle Versorgungsbezüge. Welche Zahlstelle bei Mehrfachbezug welchen Freibetrag in welcher Höhe berücksichtigen darf, wird der Zahlstelle von der Krankenkasse des Betriebsrentners mitgeteilt.
...