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Allgemein

Für die Berechnung von Gerätemieten auf Baustellen gilt entweder die BGL oder es gelten die Preise, die ausdrücklich angegeben werden. Ladekosten sind in der BGL nicht enthalten und müssen also pro Gerät eingetragen werden. Die Prozentsätze, die für das Gerät verwendet werden sollen, werden festgelegt.

Gerätepreise werden pro Preisgruppe festgelegt. Auf diese Weise können interne und externe Preise unterschieden werden.

Gerätepreise pro Gerät sind mindestens für Fahrzeuge erforderlich. Für alle anderen Geräte kann auch ohne besondere Gerätepreise abgerechnet werden, dann gelten die BGL-Preise. Sobald aber abweichende Preise vorhanden sind oder sich aufgrund eines abweichenden Neuwerts ergeben, sind Gerätepreissätze erforderlich. Wenn nach Stunden berichtet wird und die Stundenpreise nicht aus dem Monatspreis ermittelt werden sollen, sind Gerätepreise erforderlich.

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Im ersten Schritt müssen nur die Prozentsätze des Geräts vermerkt werden. Diese sind zu unterscheiden von den Kostenstellen-Prozentsätzen, die bei der Gerätekondition festgelegt werden. Die Geräteprozentsätze sind in der Regel 100, es sei denn, es werden die Veränderungen der Wiederbeschaffungswerte berücksichtigt. Dies ist der eigentliche Zweck der Geräteprozentsätze: den Preisindex zu berücksichtigen.

Versicherungen

In der Gerätekarte im Register Miete wird ein Versicherungsbetrag per Jahr eingetragen. Zusätzlich können zwei weitere Versicherungsbeträge eingetragen werden. Diese Beträge werden dann zusammengerechnet. Des weiteren können Steuern und Abgaben eingetragen werden. Diese werden getrennt gerechnet.

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Sollte diese Änderung nachträglich erforderlich sein, können die Felder auch in der Übersicht der Einzelbelege geändert werden. Danach die Monatsabrechnung neu ausführen.

Rechenregeln zur BGL-Miete

Die Baugeräte-Liste (BGL) ist eine Liste von Gerätearten. Beispiele sind "Planierraupen" oder, detaillierter, "Autokrane mit hydraulischem Kranantrieb und Gitterausleger". Sie enthält Typen und nicht bestimmte Geräte. Beim einzelnen Gerät wird dann die BGL-Nummer vermerkt. Die BGL ist nach Schlüsseln gegliedert und enthält Verrechnungspreise und die Basis und Regeln ihrer Berechnung. Die Verrechnungspreise können sowohl zur internen Berechnung dienen, als auch in Arbeitsgemeinschaftsverträgen als Grundlage der Abrechnung genannt werden.

Für die Geräteabrechnung ist die BGL jedoch nicht unbedingt erforderlich. Gerätepreise können auch unabhängig von der BGL erfasst werden. Für näheres zur BGL siehe auch GER BGL.

Die BGL wird in Abständen von etwa 10 Jahren aktualisiert. Die aktuelle BGL Version ist von 2020. In der Praxis werden oft neben der aktuellen auch frühere BGL-Versionen benötigt, da einzelne Baustellen noch nach der alten BGL abgerechnet werden.

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Auf die Werte der BGL werden Rechenregeln angewandt. Diese sind:

Rechenregel BGL

Da die BGL für AuV maximale und mittlere Werte nennt, kann entschieden werden, welcher Wert gerechnet werden soll. Dabei kann der obere, untere oder ein mittlerer Wert gerechnet werden. Wenn der mittlere Wert gerechnet wird, werden die Rundungsregeln der BGL angewandt.

Die Rechenregel wird durch Auswahl des "Rechenregel"-Buttons aus der BGL Übersicht über Vorbereiten, Rechenregel  ausgeführt. Vor der Ausführung können die BGL-Typen, die gerechnet werden sollen, eingegrenzt und die Auswahl, wie gerechnet werden soll, getroffen werden. Nach Ausführung der Rechenregel ist bei jedem Gerätetyp vermerkt, mit welchem Wert gerechnet wurde.

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Welche Rundungsregel gilt, die deutsche oder die österreichische, wird in der Einrichtung festgelegt.

Rechenregel Zusatz

Für Zusatzausrüstungen kennt die BGL folgende verschiedene Vorgehensweisen, um Werte zu ermitteln:

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  • Berechneter Mittlerer Neuwert,
  • Berechnete AuV p. Monat Betrag,
  • Berechnete Rep. p. M. Betrag und
  • Berechnetes Gewicht kg.

Rechenregel Gewicht

Für Zusatzausrüstungen wird das Gewicht ermittelt. Dies geschieht nach den gleichen Regeln wie bei der Rechenregel Zusatz. Beim Gewicht wird, wenn die BGL angibt, dass die Werte beim Zusatz Gesamtwerte sind, keine Rechnung ausgeführt, wenn beim Zusatz Gewicht=0 vermerkt ist.

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  • Berechneter Mittlerer Neuwert
  • Berechnete Vorhaltemonate
  • Berechnete AuV pro Monat %
  • Berechnete AuV p. Monat Betrag
  • -Kosten pro Monat %
  • Berechnete Rep. p. M. Betrag
  • Berechnetes Gewicht kg.

Einrichtung der Gerätepreise über BGL

  1. Die Daten können als CSV kostenpflichtig über den Bauverlag, www.bgl-online.info, bestellt werden. 
  2. Die Rundungsregel muss festgelegt werden.
  3. Die BGL wird in die BGL-Tabelle importiert. Die Rechenregel wird angewandt.
  4. Wenn die alte BGL ebenfalls zur Verfügung steht, sollte diese ebenfalls importiert werden. Danach die Rechenregel anwenden.
  5. Bei den einzelnen Geräten werden BGL-Nummern vermerkt, wenn vorhanden jeweils für die alte und neue BGL.
  6. Zusätze werden als Gerätezusätze angelegt und mit den BGL-Nummern versehen.
  7. Bei den Gerätekonditionen für Kostenstellen wird bestimmt, ob sie nach alter oder neuer BGL rechnen.
  8. Die Prozentsätze, die auf die Gerätepreise angewandt werden, können beim Gerät (Geräte-%) und für die Kostenstelle bei den Gerätekonditionen (Kostenstelle-%) festgelegt werden.
  9. Wenn für bestimmte BGL-Hauptgruppen besondere Geräte-% gelten, können diese bei den Gerätekonditionen hinterlegt werden.

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