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Wie prüfen Sie ob für Ihr Zertifikat eine Eigenerklärung als Meldestelle vorliegt?

Sie können hier  https://www.itsg-trust.de/all/antrag_ikbn.php Ihre BBNR Absender (Zertifikats-BBNR; nicht die BBNR einzelner BBNR VU (Arbeitegber/Arbeitgeber) zur Prüfung eingeben.

Wenn die Erklärung als Meldestelle zum Zertifikat vorliegt, sieht das so aus: wird folgendes zur Betriebsnummer angezeigt: Meldestelle: ja



Wenn ggf. nur einzelne Datenannahmestellen den Hinweis melden, dass trotz bestehender Eigenerklärung, muss dies mit den Datenannahmestellen geklärt werden.
Dazu erhalten Sie hier die Kontaktdaten: https://financedownloads.blob.core.windows.net/files/Baulohn/bloAnnahmestellen.pdf

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Info
Zu einem späteren, noch nicht spezifizierten Zeitpunkt sollen solche Datenlieferungen abgewiesen werden, wenn ein Datenlieferant nicht als Meldestelle registriert wurde.


Elektronische Abfrage, ob eine Eigenerklärung als Meldestelle vorliegt

Es ist geplant die Information zur „Meldestelle“ über das öffentliche Zertifikatsverzeichnis als Attribut einsehbar zu gestalten. Die Arbeiten haben lt. ITSG schon begonnen, es gibt aktuell aber noch kein avisiertes Freigabedatum.

Die Freigabe soll jedenfalls rechtzeitig vor dem Einsatz der Fehlerhinweise seitens der Datenannahmestellen erfolgen. Die Abfrage ist hier möglich: https://www.itsg-trust.de/all/antrag_ikbn.php
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Beantragung oder Verlängerung eines Zertifikates zu NEVARIS Finance Baulohn mit Perfidia

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Notwendige GUID-Vorgangsnummer ab 01.07.2023 für Erstanträge

Ab dem 01.07.2023 müssen Erstanträge und erneute Anträge über das Registrierungsportalvom ITSG TrustCenter vorbereitet werden. Im Registrierungsportal muss eine GUID-Vorgangsnummer erzeugt werden, die dann beim Erstellen eines neuen Zertifikats in PERFIDIA angegeben wird.
Siehe Teilschritt 8a im folgenden Dokument: https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2023/04/Informationen-zum-Trust-Center-Registrierungsportal.pdf

Das Erstellen des Zertifikates und das Versenden der P10-Datei mit SHA256-Hash erfolgt über PERFIDIA. Bei Erstanträgen wird die GUID-Vorgangsnummer aus dem Registrierungsportal benötigt.

Bei Folgeanträgen wird keine Information aus dem Registrierungsverfahren benötigt. Damit PERFIDIA einen Folgeantrag erkennt, muss das Feld GUID leer sein.

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Eigenerklärungen sind immer notwendig und werden bei den Datenannahmestellen wie folgt erkannt: Wenn sich die Betriebsnummer Verursacher (BBNRVU oder die BBNR-AG im Beitragsnachweis) von der Absenderbetriebsnummer unterscheidet. Das bedeutet auch, wenn innerhalb der Laufzeit eines Zertifikates weitere Betriebsnummern über ein bestehendes Zertifikat darüber gemeldet werden. Bei nicht vorhandener Eigenerklärung werden diese SV-Meldungen ab dem 01.07.2023 von den Datenannahmestellen abgewiesen!


Abgabe einer Eigenerklärung für Meldestellen - upload-self-declaration

Eine Eigenerklärung kann hier auch direkt bei der ITSG hochgeladen werden: Uploadportal des ITSG - Trust Centers


Abgabe einer Eigenerklärung für Meldestellen mit nur einer Betriebsnummer

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