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Wie prüfen Sie ob für Ihr Zertifikat eine Eigenerklärung als Meldestelle vorliegt?

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Notwendige GUID-Vorgangsnummer ab 01.07.2023 für Erstanträge

Ab dem 01.07.2023 müssen Erstanträge und erneute Anträge über das Registrierungsportalvom ITSG TrustCenter vorbereitet werden. Im Registrierungsportal muss eine GUID-Vorgangsnummer erzeugt werden, die dann beim Erstellen eines neuen Zertifikats in PERFIDIA angegeben wird.
Siehe Teilschritt 8a im folgenden Dokument: https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2023/04/Informationen-zum-Trust-Center-Registrierungsportal.pdf

Das Erstellen des Zertifikates und das Versenden der P10-Datei mit SHA256-Hash erfolgt über PERFIDIA. Bei Erstanträgen wird die GUID-Vorgangsnummer aus dem Registrierungsportal benötigt.

Bei Folgeanträgen wird keine Information aus dem Registrierungsverfahren benötigt. Damit PERFIDIA einen Folgeantrag erkennt, muss das Feld GUID leer sein.

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Eigenerklärungen sind immer notwendig und werden bei den Datenannahmestellen wie folgt erkannt: Wenn sich die Betriebsnummer Verursacher (BBNRVU oder die BBNR-AG im Beitragsnachweis) von der Absenderbetriebsnummer unterscheidet. Das bedeutet auch, wenn innerhalb der Laufzeit eines Zertifikates weitere Betriebsnummern über ein bestehendes Zertifikat darüber gemeldet werden. Bei nicht vorhandener Eigenerklärung werden diese SV-Meldungen ab dem 01.07.2023 von den Datenannahmestellen abgewiesen!


Abgabe einer Eigenerklärung für Meldestellen - upload-self-declaration

Eine Eigenerklärung kann hier auch direkt bei der ITSG hochgeladen werden: Uploadportal des ITSG - Trust Centers


Abgabe einer Eigenerklärung für Meldestellen mit nur einer Betriebsnummer

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