Inflationsausgleich: Bitte beachten Sie die letztmögliche Auszahlung

Noch bis Ende 2024 sind Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000,00 € (für den Zeitraum 2022 bis 2024) steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Falls Sie noch Teilbeträge im Jahr 2024 zahlen wollen, müssen Sie das Geld noch im Jahr 2024 auf das Konto des Arbeitnehmers überweisen. Geht die Inflationsprämie erst im Januar 2025 auf dem Konto des Arbeitnehmers ein, ist sie steuer- und sozialversicherungspflichtig.