Finance-Version 2022.2.7 Release Notes
Liebe NEVARIS-Finance Anwender,
für unsere Finance Version 2022.2 haben wir ein Patch 2022.2.7 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.
Version: 2022.2.7
Veröffentlichungsdatum: 19.10.2022
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
BLOHN - - FIN-5738 - SV, ab 01.10.22 Abrechnung des neuen Übergangsbereich und Bestandsschutz
SV, ab 01.10.22 Erhöhung der Mini-Job- und Midi-Job-Grenzen (Übergangsbereich)
Bitte beachten Sie die ausführlichen Release-Notes zum neuen Übergangsbereich und Bestandsschutz: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022 - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Diese Programmverbesserung ist notwendig um den neuen Übergangsbereich und Bestandsschutz ab 01.10.2022 abrechnen zu können.
Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28.06.2022 (BGBl. I S. 969) wird zum 01.10.2022 neben der Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von monatlich 450,00 Euro auf 520,00 Euro auch die obere Entgeltgrenze für eine mehr als geringfügige Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro angehoben.
Vom 01.10.2022 gelten für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 Euro bis 520,00 Euro, die am 30.09.2022 versicherungspflichtig (also im bisherigen Übergangsbereich versicherungspflichtig beurteilt wurden) sind, befristete Bestandsschutzregelungen. Die Beitragsberechnung ist in diesem Fall im Rahmen einer Übergangsregelung, die vom 01.10.2022 bis 31.12.2023 befristet ist, vorzunehmen. Die Anwendung der Bestandsschutzregelung ist obligatorisch!
Der Faktor F wird ab 01.10.2022 in diesem Zusammenhang ebenfalls angepasst.
BLOHN - - FIN-5986 - CLONE - Lohnsteuerbescheinigungen - Großbuchstabe E fehlt teilweise
Lohnsteuerbescheinigungen - Großbuchstabe E (Nachweis der gezahlten Energiepreispauschale) fehlte teilweise
Es konnte vorkommen, dass in einigen Konstellationen trotz gezahlter Energiepreispauschale (EPP) der Großbuchstabe E nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und auch nicht übermittelt wurde. Wir bitten dies zu kontrollieren und betroffene Lohnsteuerbescheinigungen neu zu erstellen und neu zu übermitteln.
Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Bescheinigungen