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Sind keine Anforderungen vorhanden, sind keine Meldungen nötig und es wird nicht gemeldet.
Wenn durch Mehrfachbeschäftigung bestimmte Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden, muss dies der Krankenkasse gemeldet werden. Die Krankenkassen fordern bei einer Doppelbeschäftigung zum Ende eines Jahres oder bei Ausscheiden des betreffenden Mitarbeiters die sogenannte GKV-Monatsmeldung an. Über die SV-Rückmeldungen werden diese in NEVARIS eingelesen, die zuvor in Perfidia empfangen wurden.
Was wird an die Krankenkassen gemeldet:
- Jeder einzelne Monat der von der Krankenkasse angefordert wird.
- Dass jeweils monatliche laufende Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wurden.
- Die jeweils monatlichen SV-Tage
- Die in dem Abrechnungsmonat einmalig gezahlten Arbeitsentgelte bis zur Höhe der anteiligen Jahres-BBG der Rentenversicherung,
- und der Beitragsgruppenschlüssel und das Rechtskreiskennzeichen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen und
Monatsmeldungen erstellen, Datenträger Monatsmeldungen erstellen.
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