BLO SV-Meldungen Monatsmeldungen / Mehrfachbeschäftigung

Monatsmeldungen

Monatsmeldungen sind Meldungen zu Arbeitnehmern, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben, deren Entgelte möglicherweise die Beitragsbemessungsgrenzen überschreiten. 

Seit 2015 gilt: SV Monatsmeldungen sind nur dann fällig, wenn die Krankenkasse Meldungen für den Arbeitnehmer anfordert.

Diese Anforderungen werden durch die SV-Rückmeldungen (siehe auch BLO SV-Meldungen Rückmeldungen) eingelesen. Der Ablauf ist also:

Monatsmeldungen, Ablauf

  • Monatsmeldungen in Perfidia empfangen.
  • SV-Rückmeldungen in NEVARIS einlesen.
  • Im Personalstamm "Mehrfachbezieher" ankreuzen, das ist im Register SV2.
  • SV Monatsmeldungen ausführen. 

Sind keine Anforderungen vorhanden, sind keine Meldungen nötig und es wird nicht gemeldet.


Wenn durch Mehrfachbeschäftigung bestimmte Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden, muss dies der Krankenkasse gemeldet werden. Die Krankenkassen fordern bei einer Doppelbeschäftigung zum Ende eines Jahres oder bei Ausscheiden des betreffenden Mitarbeiters die sogenannte GKV-Monatsmeldung an. Über die SV-Rückmeldungen werden diese in NEVARIS eingelesen, die zuvor in Perfidia empfangen wurden.


Was wird an die Krankenkassen gemeldet:

  • Jeder einzelne Monat, der von der Krankenkasse angefordert wird.
  • Das jeweils monatliche laufende Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wurden.
  • Die jeweiligen monatlichen SV-Tage.
  • Die in dem Abrechnungsmonat einmalig gezahlten Arbeitsentgelte bis zur Höhe der anteiligen Jahres-BBG der Rentenversicherung,
  • und der Beitragsgruppenschlüssel und das Rechtskreiskennzeichen.


Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Rückmeldungen und
Monatsmeldungen erstellen, Datenträger Monatsmeldungen erstellen.


Monatsmeldungen, geringfügig Beschäftigte - nachträgliche Änderung zum Übergangsbereich-Abrechnungsfall

Es kann auch sein, dass die Krankenkasse für einen geringfügig Beschäftigten, für den also gar keine Monatsmeldungen erstellt wurden, meldet, dass stattdessen mit der SV-Gleitzone abgerechnet werden soll. In diesem Fall gibt es bei der Abrechnung einen Hinweis, das ist Button Funktion, Fehlertext anzeigen. Dann müsste eine neue Personalnummer angelegt werden oder die bisherige Austritt, Eintritt erhalten und manuell die Kasse, der Personengruppenschlüssel, die Beitragsgruppen, die Steuerklasse und das Gleitzonen-Kennzeichen eingetragen werden.

Monatsmeldungen, Berechnung der anteiligen Beitragspflicht

Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat und Entgelt erzielt, das in der Summe über der Beitragsbemessungsgrenze ist, dann wird so gerechnet.

Beispiel:

4000 Euro Gesamtentgelt, Bemessungsgrenze 3825, Entgelt im Unternehmen 2200, dann ist davon nur ein geringerer Betrag beitragspflichtig, und zwar (2200 / 4000) * 3825, sind 2130,75. Das ist der Anteil der Bemessungsgrenze, der dem Anteil des Entgelts im Unternehmen am Gesamtentgelt entspricht. Das Gesamtentgelt von 4000 Euro wird im Beispiel von der Kasse zurückgemeldet. Wenn Einmalbezüge abgerechnet werden, dann wird von der Kasse derjenige Betrag des Einmalbezugs zurückgemeldet, der verbeitragt werden muss. Die Beträge, die von den Kassen zurückgemeldet wurden, werden im Lohnkonto mit dem Hinweis "Mehrere Arbeitgeber" gedruckt. 

Monatsmeldungen, Berechnung über der Bemessungsgrenze

Beispiel und die Regeln

Wenn das Gesamtentgelt bei allen Beschäftigungen des Arbeitnehmers über der Bemessungsgrenze liegt, dann werden Beiträge auf den Anteil der Bemessungsgrenze gerechnet, der dem Anteil des abgerechneten Entgelts am Gesamtentgelt entspricht. Im Gesamtentgelt ist pro Arbeitgeber höchstens die BBG eingerechnet.


Bei der Ermittlung des Gesamtentgelts werden von allen Arbeitgebern die Einzelentgelte, allerdings nur höchstens bis zur BBG, wenn das tatsächliche Entgelt darüber liegt, bzw., wenn es darunter liegt, in tatsächlicher Höhe herangezogen.

Beispiel:
Arbeitgeber (AG 1) monatlich 10.000,00 € und bei Arbeitgeber 2 (AG 2) beträgt das laufende Entgelt 5.900,00 €.
Arbeitgeber 2 möchte nun für die Ermittlung der SV-Beiträge das Gesamtentgelt erfassen

Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
KV (Ost / West) → 5.175,00 €
RV/AV (Ost) → 7.450,00 €
RV/AV (West) → 7.550,00 €

Beide Entgelte liegen über der BBG der KV, ein Entgelt über der BBG der RV.

Lfd. Gesamtentgelt KV:
AG 1 → 10.000,00 € tatsächliches Entgelt, welches oberhalb der BBG liegt und deshalb nur in Höhe der BBG eingerechnet wird → 5.175,00 €

AG 2 → 5.900,00 € tatsächliches Entgelt, welches ebenfalls oberhalb der BBG liegt und ebenfalls nur der Betrag in Höhe der BBG gerechnet wird → 5.175,00 €

Somit ergibt sich ein gekapptes KV-Gesamtentgelt in Höhe von 10.350,00 €.

Lfd. Gesamtentgelt RV / AV:
AG 1 → 10.000,00 € tatsächliches Entgelt, welches oberhalb der BBG liegt, hier wird nur der Betrag in Höhe der BBG gerechnet → 7.550,00 €
AG 2 → 5.900,00 € tatsächliches Entgelt, welches unterhalb der BBG liegt und deshalb in voller Höhe eingerechnet wird → 5.900,00 €

Somit ergibt sich ein gekapptes RV/AV-Gesamtentgelt in Höhe von → 13.450,00 €.


Daraus errechnen sich die SV-Brutto wie folgt:


AG 1

AG 2

Lfd. Ges.-Entgelt
Mitarbeiterdaten Teil 2

AG 2
SV-pflichtiges Brutto lt. Verdienstbeleg

Berechnung zu AG 2

KV

5.175,00 €

5.175,00 €

10.350,00 €

2.587,50 €

5.175,00 € * 5.175,00 € / 10.350,00 € = Hälfte der BBG

RV/AV

7.550,00 €

5.900,00 €

13.450,00 €

3.311,90 €

7.550,00 € * 5.900,00 € / 13.450,00 € = anteilige BBG

Somit wird wie im Falle der KV, wenn beide AG über der BBG liegen, der Beitrag bei beiden Arbeitgebern nur bis zur hälftigen BBG fällig.

Und wenn wie im Falle der RV und AV der andere AG über der BBG liegt, dann wird der Beitrag nur bis zur verhältnismäßig anteiligen BBG fällig.



Nur ein Entgelt liegt über der BBG der KV

Lfd. Gesamtentgelt KV:
AG 1 → 6.000,00 € tatsächliches Entgelt, welches oberhalb der BBG liegt und deshalb nur in Höhe der BBG eingerechnet wird → 5.175,00 €
AG 2 → 2.000,00 € tatsächliches Entgelt, welches unterhalb der BBG liegt und deshalb in voller Höhe eingerechnet wird → 2.000,00 €

Somit ergibt sich ein gekapptes KV-Gesamtentgelt in Höhe von 7.175,00 €.

Lfd. Gesamtentgelt RV / AV:
AG 1 → 6.000,00 € tatsächliches Entgelt, welches unterhalb der BBG liegt, hier wird nur der Betrag in Höhe der BBG gerechnet → 6.000,00 €
AG 2 → 2.000,00 € tatsächliches Entgelt, welches unterhalb der BBG liegt und deshalb in voller Höhe eingerechnet wird → 2.000 €

Somit ergibt sich ein gekapptes RV/AV-Gesamtentgelt in Höhe von → 8.000,00 €.

Daraus errechnen sich die SV-Brutti wie folgt:


AG 1  

AG 2

Lfd. Ges.-Entgelt
Mitarbeiterdaten Teil 2

AG 2
SV-pflichtiges Brutto lt. Verdienstbeleg

Berechnung zu AG 2

KV

5.175,00 €

2.000,00 €

7.175,00€

1.470,38 €

5.175,00 € * 2.000 € / 7.175,00 € = anteilige BBG

RV/AV

6.000,00 €

2.000,00 €

8.000,00 €

2.000,00 €

6.000,00 € * 2.000,00 € / 8.000,00 € = anteilige BBG


Genauso rechnen Sie auch, wenn beide Entgelte zusammen über der BBG liegen, einzeln aber unterhalb.


Beispiel, Stand 2016:

  • 6.200,00 Euro Arbeitgeber A, aus tatsächlich 8.287,74.
  • 912,26 Arbeitgeber B.
  • 7.112,26 von der Kasse gemeldet als Gesamtentgelt.

Gerechnet wird:

  • 5.404,75 Brutto aus 6.200,00 / 7.112,26 * 6.200 für A.
  • 795,25 Brutto aus 912,26 / 7.112,26 * 6200 für B.

Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen


Monatsmeldungen, SV-Rückmeldungen manuell erfassen
Mehrfachbeschäftigung, Erfassung von Fremdentgelten anderer Arbeitgeber 

Die Rückmeldungen zu Mehrfachbeschäftigungen können auch manuell erfasst werden, wenn es abzusehen ist, dass die Meldungen der Kassen für die Abrechnung zu spät eintreffen werden oder das Entgelt anderer Arbeitgeber in Summe bekannt ist.
Die Entgelte können monatlich (oder jährlich) mit einem Datensatz bei den SV-Rückmeldungen zur Mehrfachbeschäftigung erfasst werden.

Ab der Version 2024.1.3 wird die anteilige Berechnung bei Überschreitung der BBG'n auch bei freiwillig Versicherten zum KV/PV-Beitrag und zum KV/PV-Arbeitgeberzuschuss ausgeführt.

Eine manuelle Eingabe des selbst ermittelten anteiligen Beitrages ist nicht mehr möglich. Es die die Eingabe eines Datensatzes bei den SV-Rückmeldungen zur Mehrfachbeschäftigung notwendig.


Beispiel zur Erfassung:

Ausführungsmonat: aktueller Monat, Ab Datum: aktueller Monat, Personalnummer, Grund <02 Prüfergebnis Beitragsbemessungsgrenze>, Zeitraum Beginn: Erster des aktuellen Monats, Zeitraum Ende: Erster des letzten Monats und dann die Beträge: KV-Brutto laufender Bezug, KV Einmalbezug, RV-Brutto, RV Einmalbezug, AV-Brutto, AV Einmalbezug, SV-Tage: 30, Rechtskreis

Bei laufendem Bezug sind die Beträge das Gesamtentgelt. 
Bei Einmalbezügen sind die Beträge diejenigen, die verbeitragt werden sollen.
Es kann auch 0,001 eingetragen werden, sofern kein Beitrag anfällt.


Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung 2, zu Mehrfachbezieher: Rückmeldungen


Monatsmeldungen, SV-Rückmeldungen

Die Rückmeldungen der Krankenkassen zu Monatsmeldungen werden wie andere Rückmeldungen durch einen einzigen Aufruf eingelesen. Die Rückmeldungen können jederzeit geholt werden, auch wenn sie bereits übernommen wurden. Danach sind die Rückmeldungen über den Ergebnis-Button sichtbar. Sie enthalten die Informationen: für den Arbeitnehmer sollen Monatsmeldungen erstellt werden, für einen bestimmten Zeitraum; der Arbeitnehmer hat mehrere beitragspflichtige Beschäftigungen, mit dem Gesamtentgelt aus diesen Beschäftigungen.

Wenn eine Rückmeldung zum Gesamtentgelt einen Monat betrifft, der abgeschlossen ist, dann wird eine Rückrechnung vorgemerkt.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen und 
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung 2, zu Mehrfachbezieher: Rückmeldungen


Bis 31.12.2014: SV-Meldungen Monatsmeldungen

SV Monatsmeldungen

Besondere Meldungen zum Entgelt werden ausgeführt, gleich ob ein Sozialausgleich zu KV- Zusatzbeiträgen abgerechnet wird oder nicht; es sind Meldungen zu Arbeitnehmern, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder sonst beitragspflichtige Einnahmen haben. Das können z.B. sein: beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge, Rente, Arbeitslosengeld. Es gelten nur beitragspflichtige Einnahmen, Mini-Jobs zählen also nicht mit.

Ob ein Arbeitnehmer mehrere beitragspflichtige Einnahmen hat, teilt er dem Arbeitgeber mit; dies dann im Personalstamm im SV2-Register eintragen, bei: Mehrfachbezieher. Die Grundlage dafür ist SGB IV § 28o (achtundzwanzig o), Nummer 1. Oder die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber per Rückmeldung, dass der Arbeitnehmer mehrere beitragspflichtige Einnahmen hat. Wenn in keinem Versicherungszweig Pflicht besteht, dann wird nicht gemeldet; auch nicht für Betriebsrentner, deren Bezüge werden sowieso gemeldet; auch nicht für Arbeitnehmer im Mini-Job oder in kurzfristiger Beschäftigung.

Die Personalnummer muss im aktuellen Monat abgerechnet worden sein. 

Aufruf: Baulohn, SV-Meldungen, Monat, Monatsmeldungen, Button Ausführen und Button Ergebnis.

Ablauf

Das Verfahren der Monatsmeldung soll so sein: eine Probeabrechnung ausführen, sobald das Entgelt feststeht; eine Monatsmeldung an die Krankenkasse senden;  auf die Antwort der Krankenkasse warten; die Abrechnung ausführen, so dass die Rückmeldungen der Kassen berücksichtigt werden können.  Beim Aufruf der Abrechnung kann über einen Icon "Filter Mehrfachbezieher" ein Personalnummernfilter zusammengestellt werden, mit den Personalnummern mit "Mehrfachbezieher" laut Personalstamm oder laut Krankenkassen-Meldung.

Rückmeldungen zu SV Monatsmeldungen

Die Rückmeldungen der Krankenkassen zu Monatsmeldungen werden wie andere Rückmeldungen durch einen einzigen Aufruf eingelesen. Die Rückmeldungen können jederzeit geholt werden, auch wenn sie bereits übernommen wurden. Danach sind die Rückmeldungen über den Ergebnis-Button sichtbar. Sie können diese Informationen enthalten: der Arbeitnehmer hat mehrere beitragspflichtige Beschäftigungen; die SV-Gleitzonenberechnung (SV-Übergangsbereich) muss Entgelt bei anderen Arbeitgebern berücksichtigen; die SV-Gleitzonenberechnung (SV-Übergangsbereich) wird gar nicht mehr ausgeführt. Außerdem werden diese Rückmeldungen angezeigt: zu Vorerkrankungszeiten bei Ersatzleistungen;

Meldungen Monatsmeldungen bis Ende 2014

zur Höhe der Entgeltersatzleistung bei Ersatzleistungen.

Details zu Monatsmeldungen und Rückmeldungen

Die Monatsmeldungen enthalten das in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige Entgelt, das sind das laufende Entgelt, die Summe der Einmalbezüge, das fiktive Brutto, wenn Kurzarbeit ist, der Unterschiedsbetrag bei Altersteilzeit; außerdem die SV-Tage und einige Kennungen zur SV-Beitragsberechnung. Bei Arbeitnehmern, die im Monat nach der SV-Gleitzone (nach dem SV-Übergangsbereich) abgerechnet wurden, wird das Arbeitsentgelt gemeldet.

Bei Berechnung in der SV-Gleitzone (im SV-Übergangsbereich) wird ein "regelmäßiges Jahresentgelt" gemeldet. Das wird errechnet aus den laufenden Bezügen und Einmalbezügen des Jahres; für Monate ohne Abrechnung wird der laufende Bezug des aktuellen Monats angesetzt.

Wenn die Kasse Stornierungen zurückmeldet, dann wird dies so vermerkt. Die Übersicht enthält eine Spalte "Gültig"; Einträge, die eindeutig storniert wurden, werden hier als nicht gültig ausgewiesen, ebenso Einträge, die für den aktuellen Abrechnungsmonat keine Bedeutung haben. Zu den Rückmeldungen wird untersucht, ob sie Rückrechnungen oder Korrekturen von Monatsmeldungen erzwingen; siehe dazu die Übersichten im Funktions-Button der Rückmeldungs-Anzeige.

Rückmeldungen werden nur für den aktuellen Mandanten verarbeitet.

Der Druck der Meldungen vereinigt pro Personalnummer die Monatsmeldungen und alle Rückmeldungen; wahlweise kann auch getrennt gedruckt werden.

Datenträger der Monatsmeldungen

Der Dateiname der Monatsmeldungen ist wie bei den DEÜV-Meldungen EDUAx. Wenn in den Firmendaten ausgewählt ist, dass der Datenträger über mehrere Mandanten erstellt werden soll, dann wird das ebenso ausgeführt, wobei die Meldungen selbst zuvor in jedem einzelnen Mandanten ermittelt werden müssen. Die DEÜV-Meldungen und die Monatsmeldungen werden immer in getrennten Dateien gemeldet.

Aufruf: Baulohn, SV-Meldungen, Monat, Datenträger Monatsmeldungen erstellen.

Rückmeldungen und Abrechnung zur Gleitzone (SV-Übergangsbereich)

Zu Beschäftigten mit Niedriglohn, die mit der SV-Gleitzonenberechnung (SV-Übergangsbereich) abgerechnet werden, können die Rückmeldungen der Krankenkassen diese Informationen enthalten: diese Berechnung muss Entgelt bei anderen Arbeitgebern berücksichtigen; diese Berechnung wird gar nicht mehr ausgeführt. Wenn solche Rückmeldungen vorliegen, dann wird dies bei der Abrechnung automatisch berücksichtigt. Eine Rückmeldung gilt solange, bis sie durch eine andere Rückmeldung aufgehoben wird.

Monatsmeldungen, sonstiges

Wenn Monatsmeldungen ohne Anforderung der Kassen erstellt werden sollen, dann kann eine Korrektur vorgemerkt werden. Korrekturen vormerken: zum Beispiel: der aktuelle Abrechnungsmonat, ein früherer Belegmonat, die Personalnummer, als Steuerung 58, das ist der Meldegrund der Monatsmeldungen. Das gilt für Meldungen zu  Monatsmeldungen bis Ende 2014.