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Was wird an die Krankenkassen gemeldet:

  • Jeder einzelne Monat, der von der Krankenkasse angefordert wird.
  • Das jeweils monatliche laufende Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wurden.
  • Die jeweiligen monatlichen SV-Tage.
  • Die in dem Abrechnungsmonat einmalig gezahlten Arbeitsentgelte bis zur Höhe der anteiligen Jahres-BBG der Rentenversicherung,
  • und der Beitragsgruppenschlüssel und das Rechtskreiskennzeichen.

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Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Rückmeldungen und
Monatsmeldungen erstellen, Datenträger Monatsmeldungen erstellen.


Monatsmeldungen,

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geringfügig Beschäftigte - nachträgliche Änderung zum Übergangsbereich-Abrechnungsfall

Es kann auch sein, dass die Krankenkasse für einen Geringfügig geringfügig Beschäftigten, für den also gar keine Monatsmeldungen erstellt wurden, meldet, dass stattdessen mit der SV-Gleitzone abgerechnet werden soll. In diesem Fall gibt es bei der Abrechnung einen Hinweis, das ist Button Funktion, Fehlertext anzeigen. Dann müsste eine neue Personalnummer angelegt werden oder die bisherige Austritt, Eintritt erhalten und manuell die Kasse, der Personengruppenschlüssel, die Beitragsgruppen, die Steuerklasse und das Gleitzonen-Kennzeichen eingetragen werden.

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Monatsmeldungen, Berechnung über der Bemessungsgrenze

Beispiel und die die Regeln

Wenn das Gesamtentgelt bei allen Beschäftigungen des Arbeitnehmers über der Bemessungsgrenze liegt, dann werden Beiträge auf den Anteil der Bemessungsgrenze gerechnet, der dem Anteil des abgerechneten Entgelts am Gesamtentgelt entspricht. Im Gesamtentgelt ist pro Arbeitgeber höchstens die BBG eingerechnet.


Bei der Ermittlung des Gesamtentgelts werden von allen Arbeitgebern die Einzelentgelte, allerdings nur höchstens bis zur BBG, wenn das tatsächliche Entgelt darüber liegt, bzw., wenn es darunter liegt, in tatsächlicher Höhe herangezogen.

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AG 1  

AG 2

Lfd. Ges.-Entgelt
Mitarbeiterdaten Teil 2

AG 2
SV-pflichtiges Brutto lt. Verdienstbeleg

Berechnung zu AG 2

KV

5.175,00 €

2.000,00 €

7.175,00€

1.470,38 €

5.175,00 € * 2.000 € / 7.175,00 € = anteilige BBG

RV/AV

6.000,00 €

2.000,00 €

8.000,00 €

2.000,00 €

6.000,00 € * 2.000,00 € / 8.000,00 € = anteilige BBG


Genauso rechnen  Sie Sie auch, wenn beide Entgelte zusammen über der BBG liegen, einzeln aber unterhalb.


Beispiel, Stand 2016:

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Info

Ab der Version 2024.1.3 wird die anteilige Berechnung bei Überschreitung der BBG´s BBG'n auch bei freiwillig Versicherten zum KV/PV-Beitrag und zum KV/PV-Arbeitgeberzuschuss ausgeführt.

Eine manuelle Eingabe des selbst ermittelten anteiligen Beitrages ist nicht mehr möglich. Es die die Eingabe eines Datensatzes bei den SV-Rückmeldungen zur Mehrfachbeschäftigung notwendig.

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